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Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Sicherheit, Digitalisierung und Gesundheitsreformen

Cyberschutz, E-Coupons und politische Neuerungen prägen Deutschlands Apothekenlandschaft

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Mit der Einführung digitaler E-Coupons durch führende Warenwirtschaftssysteme, darunter ADG, stehen Apotheken in Deutschland vor einer Revolution in der Kundenbindung und im Rabattmanagement. Zugleich zwingen steigende Risiken im täglichen Betrieb Apothekenbetreiber dazu, sich umfassend zu versichern. Spezialisierte Apothekenversicherungen, Cyber-, Vertrauensschaden- und Rechtsschutzversicherungen sind dabei unerlässlich, um wirtschaftliche Stabilität zu gewährleisten. Im Zuge der Gesundheitsreformen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach rückt auch die Telepharmazie ins Zentrum der politischen Debatte, während Sicherheitsbedenken hinsichtlich der elektronischen Patientenakte durch den Chaos Computer Club verstärkt diskutiert werden. Gleichzeitig erleben traditionelle pharmazeutische Praktiken durch Fälle wie die vorzeitige Entlassung eines Apothekers nach einem Medizinskandal neue rechtliche und ethische Herausforderungen. Diese dynamische Mischung aus technologischem Fortschritt und tiefgreifenden Gesundheitsreformen prägt das Bild der deutschen Apothekenlandschaft im Jahr 2025, ein Jahr, das entscheidend für die Zukunft der pharmazeutischen Versorgung in Deutschland sein wird.

Die vier Säulen der Sicherheit: Wichtige Versicherungen für Apotheken

Apothekenbetreiber stehen vor einer Vielzahl von Risiken, die den reibungslosen Betrieb und die wirtschaftliche Stabilität gefährden können. Um diesen Herausforderungen wirksam zu begegnen, sind vier Versicherungen von zentraler Bedeutung: die branchenspezifische Apothekenversicherung, die Cyberversicherung, die Vertrauensschadenversicherung und die Rechtsschutzversicherung. Diese Absicherungen bilden gemeinsam ein umfassendes Schutzkonzept, das auf die besonderen Bedürfnisse der Apothekenbranche zugeschnitten ist.

Die branchenspezifische Apothekenversicherung bildet das Fundament dieses Schutzes. Neben klassischen Risiken wie Einbruch, Wasserschäden oder technischen Defekten deckt sie auch spezifische Szenarien ab, die für Apotheken besonders relevant sind. Ein Beispiel ist der Ausfall von Kühlsystemen, die für die Lagerung temperaturempfindlicher Medikamente unverzichtbar sind. Solche Vorfälle können nicht nur finanzielle Verluste verursachen, sondern auch die Versorgung der Patienten gefährden. Diese Versicherung sorgt dafür, dass Apotheken auch in Krisensituationen schnell wieder operativ werden können.

Mit der fortschreitenden Digitalisierung gewinnt die Cyberversicherung zunehmend an Bedeutung. Apotheken, die elektronische Rezeptsysteme, digitale Lagerverwaltung und computergestützte Patientendatenverwaltung nutzen, sind attraktive Ziele für Hacker. Ein Angriff kann nicht nur die IT-Infrastruktur lahmlegen, sondern auch sensible Daten kompromittieren. Die Kosten für Datenwiederherstellung, Systemreparaturen und mögliche rechtliche Konsequenzen können schnell existenzbedrohend werden. Die Cyberversicherung schützt vor diesen finanziellen Folgen und bietet Unterstützung bei der Wiederherstellung der Systeme sowie bei der Abwehr von Reputationsschäden.

Ein oft übersehenes, aber ebenso wichtiges Risiko ist der Vertrauensschaden. Betrug, Unterschlagung oder andere kriminelle Handlungen von Mitarbeitern können erhebliche finanzielle Verluste nach sich ziehen. Ohne eine Vertrauensschadenversicherung bleiben solche Schäden am Betrieb hängen, was die wirtschaftliche Stabilität gefährden kann. Diese Police bietet nicht nur finanzielle Entlastung, sondern stärkt auch das Vertrauen in die interne Organisation. Gerade in einer Branche, die auf Zuverlässigkeit und Integrität basiert, ist diese Absicherung unverzichtbar.

Rechtliche Konflikte stellen eine weitere, häufige Herausforderung dar. Streitigkeiten mit Krankenkassen, arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen oder Vertragskonflikte mit Lieferanten können erhebliche Kosten verursachen. Die Rechtsschutzversicherung schützt Apotheken vor den finanziellen Belastungen, die durch juristische Verfahren entstehen können. Sie ermöglicht es, rechtliche Ansprüche ohne wirtschaftliche Risiken durchzusetzen und sich wirksam zu verteidigen. Angesichts der zunehmenden Komplexität gesetzlicher Vorgaben und vertraglicher Anforderungen ist diese Absicherung ein unverzichtbarer Bestandteil eines umfassenden Schutzkonzepts.

Damit der Versicherungsschutz immer auf dem neuesten Stand bleibt, ist eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung unerlässlich. Gesetzliche Änderungen, technologische Entwicklungen und neue Bedrohungsszenarien machen es erforderlich, bestehende Policen kontinuierlich zu aktualisieren. Spezialisierte Versicherungsberater unterstützen Apotheken dabei, Schwachstellen zu identifizieren und individuelle Lösungen zu entwickeln, die optimal auf die Bedürfnisse des Betriebs zugeschnitten sind.

Ein umfassendes Versicherungskonzept, das diese vier Säulen umfasst, bietet jedoch mehr als nur finanzielle Sicherheit. Es stärkt die Resilienz des Betriebs, schafft Vertrauen bei Kunden und Mitarbeitern und gibt den Apothekenbetreibern die Gewissheit, auch in schwierigen Situationen gut aufgestellt zu sein.

Die Apothekenlandschaft ist geprägt von einer Vielzahl an Risiken, die nur mit einem umfassenden und modernen Versicherungsschutz wirksam gemanagt werden können. Die vier zentralen Versicherungen – Apothekenversicherung, Cyberversicherung, Vertrauensschadenversicherung und Rechtsschutzversicherung – bilden dabei das Rückgrat eines solchen Schutzkonzepts.

Die branchenspezifische Apothekenversicherung sorgt dafür, dass klassische und spezifische Risiken des Apothekenbetriebs abgedeckt sind. Sie stellt sicher, dass Schäden durch Einbruch, Wasserschäden oder technische Defekte ebenso kompensiert werden wie branchenspezifische Szenarien wie der Ausfall von Kühlsystemen. Diese Absicherung ist nicht nur wirtschaftlich, sondern auch operativ essenziell, um die kontinuierliche Versorgung der Patienten sicherzustellen.

Die Cyberversicherung hat in der digitalen Ära eine zentrale Bedeutung erlangt. Hackerangriffe und Datenverluste stellen reale Bedrohungen dar, die nicht nur finanzielle Schäden verursachen, sondern auch das Vertrauen der Kunden nachhaltig beeinträchtigen können. Ein effektiver Schutz vor Cyberrisiken signalisiert nicht nur Verantwortungsbewusstsein, sondern setzt auch Standards bei der IT-Sicherheit.

Ebenso wichtig ist die Vertrauensschadenversicherung, die vor internen Risiken wie Betrug oder Unterschlagung schützt. Solche Vorfälle können nicht nur die Wirtschaftlichkeit beeinträchtigen, sondern auch das Betriebsklima belasten. Eine solche Absicherung zeigt, dass die Apotheke Verantwortung nach innen und außen ernst nimmt.

Die Rechtsschutzversicherung schließlich gibt Apotheken die notwendige Sicherheit, um juristische Konflikte ohne finanzielle Belastungen zu bewältigen. Sie ermöglicht es, Streitigkeiten mit Krankenkassen, Lieferanten oder Mitarbeitern effektiv und nachhaltig zu klären, ohne dass wirtschaftliche Risiken den Betrieb gefährden.

Ein durchdachtes und regelmäßig überprüftes Versicherungskonzept ist jedoch mehr als eine Schadensbegrenzung. Es schafft Vertrauen, stärkt die Resilienz und sichert die Zukunftsfähigkeit des Betriebs. Apotheken, die ihre Absicherungsstrategie aktiv gestalten und kontinuierlich anpassen, positionieren sich nicht nur wirtschaftlich stabil, sondern auch als verantwortungsvolle Partner in einer zunehmend komplexen Branche.

Digitale Rabattschlachten: Wie E-Coupons die Apothekenlandschaft verändern

Mit Beginn des Jahres 2025 wird eine neue Ära der Kundengewinnung in deutschen Apotheken eingeläutet. Alle großen Warenwirtschaftssysteme, darunter auch das von ADG, werden die Implementierung digitaler E-Coupons abgeschlossen haben. Dies markiert einen signifikanten Fortschritt in der Art und Weise, wie Rabattaktionen und Sonderangebote in Apotheken gehandhabt werden.

Die Einführung der E-Coupons ist nicht nur eine Reaktion auf das veränderte Konsumentenverhalten, das sich zunehmend digital orientiert, sondern auch eine strategische Maßnahme, um mit dem Online-Handel Schritt zu halten. Schnäppchenjäger, die traditionell die digitale Welt nach den besten Deals durchforsten, finden nun auch in Apotheken ein neues Jagdrevier. Durch gezielte Aktionen von Herstellern, die über E-Coupons zugänglich gemacht werden, können Apotheken nicht nur bestehende Kundenbindungen stärken, sondern auch neue Kundenschichten erschließen.

Die technische Umsetzung erfolgt durch Schnittstellen, die zwischen den Warenwirtschaftssystemen der Apotheken und den Clearingstellen der Coupon-Anbieter etabliert werden. Diese Entwicklung wurde durch die Zusage von ADG beschleunigt, eine vollständig kompatible Lösung bis spätestens Anfang 2025 zu implementieren. Diese Anpassung stellt für viele Apotheken eine erhebliche Investition dar, sowohl in finanzieller als auch in technologischer Hinsicht.

Die Einführung von E-Coupons wirft allerdings auch Fragen auf. Datenschutz, die Sicherheit der Kundendaten und die Gewährleistung einer fairen Wettbewerbspraxis sind nur einige der Herausforderungen, die es in diesem Kontext zu adressieren gilt. Darüber hinaus könnte die zunehmende Digitalisierung der Rabattstrukturen auch die Preisdynamik im Apothekenmarkt beeinflussen, indem sie zu einem verstärkten Preiswettbewerb führt.

2025: Apotheken an der Schwelle zu umfassenden Gesundheitsreformen

Das Jahr 2025 bringt weitreichende Änderungen im Gesundheitswesen, die auch Apotheken in Deutschland unmittelbar oder mittelbar betreffen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat mit einer Vielzahl von Reformen die Weichen für einen digitalen und patientenzentrierten Wandel gestellt. Obwohl eine spezifische Apothekenreform fehlt, stehen zahlreiche Neuerungen an, die den Alltag in den Apotheken verändern könnten.

Eine der zentralen Änderungen ist die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) als Opt-Out-Anwendung. Ab dem 15. Januar 2025 wird sie zunächst in Modellregionen, dann bundesweit ausgerollt. Die ePA, automatisch für alle Versicherten bereitgestellt, die nicht widersprochen haben, wird als Sammelstelle für medizinische Daten fungieren. Ärzte müssen sie mit Diagnosen und Befunden füllen, während Apotheken vorerst nur ein Einsichtsrecht besitzen. Ab Mitte Juli wird der elektronische Medikationsplan (eMP) implementiert, der den Apotheken erlaubt, Medikationsdaten einzutragen. Dies umfasst auch auf Papier ausgestellte Betäubungsmittelrezepte oder OTC-Produkte, sofern keine Einwände der Patienten bestehen.

Ein weiteres Novum ist die assistierte Telemedizin, die Apotheken neue Möglichkeiten eröffnet. Bis Ende März 2025 sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) geklärt sein. Apotheken könnten künftig telemedizinische Beratungen anbieten und ärztliche Untersuchungen unterstützen. Zudem wird ihnen die Unterstützung von Patienten bei der Nutzung ihrer ePA ermöglicht, einschließlich Einsichtnahme oder der Löschung bestimmter Daten.

Finanzielle Aspekte stehen ebenfalls im Fokus. Änderungen durch das Medizinforschungsgesetz betreffen die Verhandlungen zu Erstattungsbeträgen. Unter besonderen Voraussetzungen können ab 2025 vertrauliche Erstattungsbeträge vereinbart werden, wenn mindestens 5 Prozent der Probanden in der Zulassungsstudie aus Deutschland stammen. Diese Regelungen sind zunächst bis 2028 befristet.

Zusätzlich wird der Bereich der digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) reformiert. Ab Januar müssen Hersteller Sicherheitszertifikate vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vorlegen, was die Prüfverfahren zentralisiert und den Aufwand reduziert.

Auch abseits des Gesundheitswesens stehen Neuerungen an. Der Mindestlohn steigt auf 12,82 Euro, und die Minijob-Grenze wird entsprechend angepasst. Mit der Einführung der E-Rechnung wird die Digitalisierung weiter vorangetrieben, und ab Mitte des Jahres gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, das Online-Händler – auch Apotheken – zu barrierefreien Webseiten verpflichtet.

Die Reformen im Krankenhausbereich und die steigenden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zeigen, dass die Kostenlast für Versicherte und das Gesundheitssystem insgesamt wächst. Die Herausforderungen für Apothekenbetreiber, insbesondere im Hinblick auf Personal- und Technikanpassungen, dürften nicht weniger werden.

Die Neuerungen für 2025 spiegeln den tiefgreifenden Wandel wider, der im deutschen Gesundheitswesen angestoßen wurde. Apotheken nehmen dabei eine doppelte Rolle ein: Sie sind sowohl Betroffene als auch Mitgestalter dieses Wandels. Während einige Änderungen, wie die Einführung der elektronischen Patientenakte oder der assistierten Telemedizin, Chancen für eine stärkere digitale und patientenzentrierte Positionierung bieten, stellen andere Neuerungen Apotheken vor zusätzliche Belastungen.

Die ePA könnte langfristig die Kommunikation zwischen Ärzten, Apotheken und Patienten revolutionieren. Doch bis dahin müssen Apotheken erhebliche Investitionen in die technische Infrastruktur und Schulungen tätigen. Die geplanten Einsichts- und Bearbeitungsrechte könnten Apotheken einen strategischen Vorteil verschaffen, doch die Einführung ist mit erheblichen Anlaufkosten und Unsicherheiten behaftet.

Ebenso bieten die Regelungen zur assistierten Telemedizin eine Möglichkeit, das Dienstleistungsportfolio zu erweitern. Apotheken könnten so ihre Position als niedrigschwellige Anlaufstelle für Gesundheitsfragen stärken. Doch auch hier liegt die Verantwortung bei den Betreibern: Nur wer frühzeitig in digitale Technologien investiert und sein Personal entsprechend schult, wird von den neuen Möglichkeiten profitieren können.

Die geplanten Änderungen bei Erstattungsbeträgen und digitalen Gesundheitsanwendungen entlasten den bürokratischen Aufwand und schaffen neue Anreize für Innovation. Allerdings bleibt unklar, inwieweit die Vorteile tatsächlich bei Apotheken ankommen oder ob die Reformen vor allem pharmazeutischen Unternehmen zugutekommen.

Neben diesen Chancen stehen jedoch erhebliche Herausforderungen. Steigende Kosten für Personal, Versicherungen und Beiträge belasten die wirtschaftliche Stabilität vieler Apotheken. Hinzu kommen die Anforderungen an eine barrierefreie Gestaltung von Online-Angeboten und die Anpassung an neue gesetzliche Vorgaben wie die E-Rechnung.

Der Erfolg dieser Reformen hängt maßgeblich von der Bereitschaft der Apotheken ab, sich aktiv einzubringen und die Chancen zu nutzen. Gleichzeitig bedarf es politischer Unterstützung, um sicherzustellen, dass die wirtschaftlichen Belastungen nicht die Existenz vieler Betriebe gefährden. Nur durch eine enge Zusammenarbeit zwischen Politik, Berufsverbänden und Apotheken wird es gelingen, das Gesundheitswesen in Deutschland zukunftssicher zu gestalten.

Sicherheitsbedenken bei der elektronischen Patientenakte: CCC warnt vor potenziellen Datenlecks

Die bevorstehende flächendeckende Einführung der elektronischen Patientenakte (EPA) in Deutschland sorgt für anhaltende Diskussionen über die Sicherheit von sensiblen Gesundheitsdaten. Der Chaos Computer Club (CCC), eine bekannte deutsche Hackergruppe, hat kürzlich ernste Bedenken hinsichtlich der Sicherheitsmaßnahmen der EPA geäußert. Auf ihrem jährlichen Chaos Communication Congress in Hamburg präsentierten die Mitglieder des CCC Szenarien, die die Anfälligkeit des Systems für unbefugte Zugriffe aufzeigen.

Ab Januar 2025 wird die EPA schrittweise in den Modellregionen Franken, Hamburg und Nordrhein-Westfalen eingeführt, mit Plänen für einen späteren bundesweiten Rollout. Diese digitale Akte soll dann automatisch für alle gesetzlich Versicherten verfügbar sein, die nicht aktiv widersprechen. Die EPA, die bereits seit 2020 existiert, war bislang nur auf freiwilliger Basis genutzt worden und hatte keine weitreichende Akzeptanz gefunden. Nun jedoch, mit der Einführung des Opt-out-Systems, werden über 70 Millionen Versicherte automatisch einbezogen.

Der CCC kritisiert, dass trotz wiederholter Demonstrationen von Sicherheitslücken bei früheren Kongressen, wesentliche Mängel im System bisher ungelöst bleiben. Zu den demonstrierten Schwachstellen gehört die Möglichkeit, ohne großen Aufwand und ohne physischen Zugang zu den Gesundheitskarten, Zugangstokens für beliebige Akten zu generieren. Dies würde es potenziellen Angreifern erlauben, massenhaft auf sensible Daten zuzugreifen.

Die Gematik, die für die Implementierung der EPA verantwortlich ist, weist diese Vorwürfe zurück. Sie argumentiert, dass die vom CCC beschriebenen Angriffsszenarien unrealistisch seien, da sie eine Reihe von Bedingungen voraussetzen, die in der Praxis schwer zu erfüllen sind. Dennoch hat die Gematik zugesichert, die Bedenken ernst zu nehmen und in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) an Lösungen zu arbeiten, um die Sicherheit der EPA zu erhöhen.

Die Kontroverse um die Sicherheit der elektronischen Patientenakte wirft ein grelles Licht auf die anhaltenden Herausforderungen, die mit der Digitalisierung von Gesundheitsdaten verbunden sind. Während die EPA das Potenzial hat, die Gesundheitsversorgung zu revolutionieren, indem sie den Zugang zu medizinischen Daten vereinfacht, bleiben Datenschutz und Sicherheit zentrale Anliegen. Der CCC hat eine wichtige Rolle in der öffentlichen Diskussion gespielt, indem er Sicherheitsrisiken aufzeigt, die sonst möglicherweise übersehen worden wären. Letztlich ist es von entscheidender Bedeutung, dass Sicherheit nicht als Hindernis, sondern als essentieller Bestandteil der digitalen Gesundheitsinfrastruktur betrachtet wird. Nur durch eine offene, transparente und sicherheitsorientierte Implementierung kann das Vertrauen der Bürger in solche Systeme gewährleistet und die Akzeptanz der EPA gewährleistet werden.

Vorzeitige Haftentlassung eines Apothekers nach Medizinskandal

In einem bemerkenswerten Fall juristischer Milde wurde der ehemalige Apotheker, der in den massiven Skandal um die Panschung von Krebsmedikamenten verwickelt war, vorzeitig aus der Haft entlassen. Das Landgericht Bielefeld bestätigte die Entscheidung nach einer nicht-öffentlichen Anhörung, ohne weitere Details zur Begründung preiszugeben. Der Apotheker, einst Leiter einer Apotheke in Bottrop, war 2018 vom Landgericht Essen wegen Betrugs und Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz zu einer zwölfjährigen Freiheitsstrafe sowie einem lebenslangen Berufsverbot verurteilt worden. Die Verurteilung erfolgte aufgrund von rund 15.000 Fällen, in denen er aus Gewinnsucht lebensnotwendige Medikamente für Krebspatienten unterdosiert hatte.

Seine vorzeitige Entlassung kommt, nachdem er zwei Drittel der Strafe abgesessen hatte. Er befand sich zuletzt im offenen Vollzug der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne, was ihm gewisse Freiheiten gewährte. Diese Entscheidung wirft jedoch Fragen auf, besonders im Hinblick auf die Schwere seiner Vergehen und die Sicherheit der Patienten, die von solchen kriminellen Handlungen direkt betroffen waren. Trotz seiner Versuche, gegen das lebenslange Berufsverbot Berufung einzulegen, blieben diese erfolglos, und das ursprüngliche Urteil wurde vom Bundesgerichtshof bestätigt.

Die vorzeitige Freilassung des Apothekers aus Bottrop wirft ein grelles Licht auf die Herausforderungen und möglichen Schwächen im deutschen Justizsystem, insbesondere im Umgang mit Verbrechen, die die öffentliche Gesundheit betreffen. Während die rechtlichen Rahmenbedingungen oft auf Rehabilitation abzielen und die Möglichkeit einer Bewährung bieten, um die Resozialisierung zu fördern, muss die Gerechtigkeit für die Opfer in solchen Fällen Vorrang haben. Die Entscheidung, jemanden vorzeitig freizulassen, der bewusst die Gesundheit unschuldiger Menschen gefährdet hat, könnte als Mangel an angemessener Sanktionierung interpretiert werden. Dies könnte wiederum das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Rechtssystem untergraben und das Gefühl verstärken, dass wirtschaftliche Interessen über die Sicherheit und das Wohlbefinden der Patienten gestellt werden. In Zukunft muss eine ausgewogene Herangehensweise gefunden werden, die sowohl die Rechte der Beschuldigten als auch den Schutz und die Gerechtigkeit für die Opfer gewährleistet.

Telepharmazie unter Lauterbachs Regie: Innovation oder Risiko?

Im Jahr 2024 rückt ein Thema besonders in den Fokus der öffentlichen Diskussion: die Telepharmazie. Unter der Leitung von Gesundheitsminister Karl Lauterbach wird der Begriff zunehmend kontrovers betrachtet. Ursprünglich als innovative Möglichkeit gedacht, um pharmazeutische Beratungen auch digital zu ermöglichen, steht der Begriff nun im Schatten politischer Auseinandersetzungen.

Telepharmazie, die Erbringung pharmazeutischer Dienstleistungen über Telekommunikationstechnologien, sollte eine Antwort auf die wachsenden Bedürfnisse einer alternden Gesellschaft und einer zunehmend digitalisierten Welt sein. Jedoch wirft die Implementierung dieser Technologien unter Lauterbachs Ägide zahlreiche Fragen auf. Kritiker befürchten, dass diese Entwicklung dazu führen könnte, den Apotheker physisch aus der Apotheke zu verdrängen und somit eine essenzielle Säule der persönlichen Gesundheitsversorgung zu schwächen.

Der Gesundheitsminister betont, dass durch Telepharmazie ländliche und unterversorgte Gebiete besser erreicht werden könnten. Dennoch stehen viele Apotheker und pharmazeutische Fachkräfte dieser Veränderung skeptisch gegenüber. Sie argumentieren, dass die Qualität der pharmazeutischen Betreuung durch den direkten persönlichen Kontakt unersetzlich sei und durch Videokonferenzen nicht vollständig gewährleistet werden kann.

Diese Debatte spiegelt die größere Diskussion über die Digitalisierung im Gesundheitswesen wider, welche durch die COVID-19-Pandemie stark angetrieben wurde. Während einige die Telepharmazie als fortschrittliche Lösung sehen, die den Zugang zu pharmazeutischer Beratung erleichtert, warnen andere vor einer zu schnellen Entpersonalisierung der Apothekenlandschaft.

Die Einführung der Telepharmazie in Deutschland markiert einen Wendepunkt in der Geschichte der pharmazeutischen Versorgung. Was auf dem Papier als logische Evolution im Zeitalter der Digitalisierung erscheint, entpuppt sich in der Praxis als ein umstrittenes Feld, das von politischen, sozialen und ethischen Dilemmata durchzogen ist.

Gesundheitsminister Karl Lauterbachs Vorstoß, Telepharmazie flächendeckend zu implementieren, könnte zwar theoretisch die Effizienz steigern und Kosten senken, jedoch darf dies nicht auf Kosten der Qualität der pharmazeutischen Betreuung geschehen. Die Pharmazie lebt von der persönlichen Interaktion, die nicht nur den Austausch von fachlichem Wissen, sondern auch von menschlicher Empathie und Vertrauen beinhaltet. Dies zu ersetzen oder gar zu eliminieren, könnte langfristig mehr Schaden als Nutzen anrichten.

Es ist essentiell, dass eine ausgewogene Herangehensweise gefunden wird, die sowohl die Vorteile der technologischen Fortschritte nutzt, als auch die unersetzbare Rolle des Apothekers in der Gemeinschaft bewahrt. Die Herausforderung wird sein, diese Technologien so zu integrieren, dass sie die pharmazeutische Praxis ergänzen, anstatt sie zu ersetzen. In diesem Kontext müssen alle Beteiligten – Politiker, Gesundheitsprofessionals und die Öffentlichkeit – sorgfältig über die Zukunft der Pharmazie in Deutschland nachdenken und handeln.

Reformstau und politische Brüche: Karl Lauterbachs unvollendete Visionen im Gesundheitswesen

Karl Lauterbach, der Bundesgesundheitsminister der SPD, trat mit großen Ambitionen an, tiefgreifende Reformen im deutschen Gesundheitswesen zu verwirklichen. Diese Bestrebungen sollten die langjährigen Stauungen im System auflösen und eine moderne, patientenorientierte Gesundheitsversorgung etablieren. Seine Amtszeit, die durch die vorzeitigen Neuwahlen am 23. Februar 2025 abrupt endete, hinterlässt jedoch ein gemischtes Erbe.

Zu den Opfern der politischen Diskontinuität zählen bedeutende Gesetzesinitiativen wie das Gesundes-Herz-Gesetz (GHG), das darauf abzielte, Apotheken in die Prävention von Herz-Kreislauf- und tabakassoziierten Erkrankungen einzubeziehen. Das umstrittene Apotheken-Reformgesetz (ApoRG), welches eine tiefgreifende Umgestaltung der Apothekenlandschaft vorsah, schaffte es nicht einmal in das Kabinett und wurde letztlich fallengelassen.

Des Weiteren stehen das Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit, das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) und das Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) auf der Kippe. Diese sollten wesentliche Verbesserungen in der Gesundheitsinfrastruktur und -digitalisierung bewirken. Ähnlich unsicher ist das Schicksal des Pflegefachassistenzeinführungsgesetzes und der Reformen zur Notfallversorgung und des Transplantationsgesetzes.

Kurz vor Weihnachten gelang es noch, Kabinettsbeschlüsse zum Pflegekompetenzgesetz (PKG) und zum Gesetz zur Stärkung der nationalen Suizidprävention zu fassen, deren Zukunft jedoch ungewiss bleibt, da ihre Durchsetzung im Bundestag fraglich ist.

Insgesamt brachte Lauterbach 17 Gesetze auf den Weg, darunter das Digital-Gesetz (DigiG) und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDAG). Die Krankenhausreform, eines seiner Schlüsselprojekte, passierte knapp den Bundesrat, während die von ihm groß angekündigte Pflegereform weiterhin auf der politischen Agenda der nächsten Regierung steht.

Trotz des Engagements und der legislativen Erfolge bleibt Lauterbachs Bilanz unvollständig, gezeichnet von den politischen Turbulenzen und der verkürzten Amtszeit, die viele seiner Reformpläne unvollendet ließen.

Die Amtszeit von Karl Lauterbach spiegelt das Dilemma der modernen Politik wider, wo visionäre Ideen oft auf harte politische Realitäten treffen. Lauterbachs Bestrebungen, das deutsche Gesundheitswesen umfassend zu reformieren, stießen auf vielfältige Herausforderungen, von politischem Widerstand bis hin zu unerwarteten Neuwahlen. Die Diskrepanz zwischen seinen ambitionierten Zielen und den tatsächlichen Ergebnissen beleuchtet die Komplexität der Gesundheitspolitik, in der bedeutende Änderungen eine seltene und oft schwerfällige Errungenschaft sind. Die Tatsache, dass viele seiner Initiativen auf halbem Weg stehen blieben, sollte als Weckruf für zukünftige politische Führungen dienen, die Notwendigkeit von Kompromissen, langfristiger Planung und parteiübergreifender Zusammenarbeit anzuerkennen, um nachhaltige Verbesserungen im Gesundheitswesen zu erzielen.

Uneinheitliche Erstattungspraxis: Deutschland ringt um die Zukunft spezieller Wundauflagen

In der deutschen Gesundheitspolitik herrscht derzeit eine rege Diskussion über die Erstattung spezieller Wundauflagen durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Diese speziellen medizinischen Produkte, die durch pharmakologische, immunologische oder metabolische Prozesse die Wundheilung fördern, stehen im Zentrum einer Kontroverse um die Notwendigkeit des Nachweises ihres medizinischen Nutzens.

Bis zum 2. Dezember 2020 galt eine Übergangsfrist, während der diese Wundauflagen auch ohne nachgewiesenen Nutzen erstattet wurden. Die Frist wurde durch das Lieferengpassgesetz (ALBVVG) eingeführt und sollte den Herstellern Zeit geben, die notwendigen Beweise für die Wirksamkeit ihrer Produkte zu erbringen. Nach Ablauf der Frist wurde die Erstattung eingestellt, da die Produkte aus dem regulären Leistungskatalog der GKV fielen.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) erkannte die Tragweite dieser Situation und empfahl den Krankenkassen in einem Schreiben, die Erstattung der Wundauflagen bis März 2025 fortzusetzen. Diese Empfehlung, obwohl gut gemeint, sorgte für Verwirrung unter den Leistungserbringern, da sie keine rechtliche Verbindlichkeit bot.

In der politischen Arena blieb die Möglichkeit einer gesetzlichen Verankerung oder zumindest einer Verlängerung der Übergangsregelung ungenutzt. Die politischen Vertreter von Union und SPD sehen die Schreiben des BMG und des GKV-Spitzenverbandes als ausreichend an, um die Fortführung der Erstattung zu begründen. Derweil haben einige Ersatzkassen angekündigt, dass sie die Kosten für die Wundauflagen weiterhin übernehmen werden.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat jedoch auf den dringenden politischen Handlungsbedarf hingewiesen. Laut einem Sprecher des Verbandes behandeln die Krankenkassen die Erstattungsfrage sehr unterschiedlich, was sowohl für Patienten als auch für Hersteller eine große Unsicherheit bedeutet. Der Verband fordert daher eine gesetzliche Regelung, die klare und verlässliche Rahmenbedingungen schafft und die Versorgungssicherheit gewährleistet.

Die aktuelle Lage um die Erstattung spezieller Wundauflagen verdeutlicht ein grundlegendes Problem im deutschen Gesundheitssystem: die Diskrepanz zwischen politischer Empfehlung und gesetzlicher Regelung. Während die Empfehlungen des BMG und des GKV-Spitzenverbandes einen pragmatischen Ansatz darstellen, fehlt es an der nötigen gesetzlichen Untermauerung, die für alle Beteiligten verbindliche Regelungen schafft.

Diese Lücke in der Gesetzgebung führt zu einer Zersplitterung der Erstattungspraxis, was die Unsicherheit unter den Patienten, Leistungserbringern und Herstellern erhöht. Ohne einheitliche Richtlinien bleibt die Frage der Erstattung eine Quelle ständiger Auseinandersetzungen und rechtlicher Unsicherheit. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, klare und dauerhafte Regelungen zu schaffen, die nicht nur die wirtschaftlichen Interessen der Hersteller, sondern vor allem die Versorgungssicherheit der Patienten berücksichtigen.

Die Versorgung mit medizinisch notwendigen Produkten sollte nicht von kurzfristigen politischen Entscheidungen oder von der Auslegung einzelner Krankenkassen abhängen. Eine gesetzliche Verankerung der Erstattungspraxis würde nicht nur Klarheit schaffen, sondern auch dazu beitragen, das Vertrauen in das Gesundheitssystem zu stärken und die Qualität der Patientenversorgung zu sichern. Es bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber die Dringlichkeit dieser Angelegenheit erkennt und entsprechende Schritte unternimmt.

Hundepanik an Silvester: Alternative Beruhigungsmethoden im Fokus

Jedes Jahr wieder erleben zahlreiche Hunde den Jahreswechsel als eine Zeit des Schreckens. Die lauten Böller und das grelle Feuerwerk sorgen für Angst und Unruhe bei den Vierbeinern. Inmitten der vielen Ratschläge zur Beruhigung der Haustiere hat sich ein traditionelles, doch kontroverses Mittel erhalten: das Verabreichen von Eierlikör. Tierarzt Ralph Rückert aus Ulm weist jedoch auf die Risiken hin und betont, dass Hunde den Alkohol nicht verarbeiten können, was zu gesundheitlichen Problemen führen kann.

Laut Rückert liegt die sichere Dosierung bei maximal 0,4 Gramm Alkohol pro Kilogramm Körpergewicht. Die Verabreichung sollte in zwei bis drei kleine Dosen aufgeteilt werden, wobei die letzte Gabe etwa eine halbe Stunde vor Mitternacht erfolgen sollte. Trotz der verbreiteten Nutzung dieses Hausmittels gibt es keine wissenschaftlichen Studien, die dessen Wirksamkeit oder Sicherheit bestätigen. Rückert fordert daher eine kritische Überprüfung und mögliche Regulierung dieser Praxis.

Als vorbeugende Maßnahmen empfiehlt er das Schaffen einer ruhigen und sicheren Umgebung für die Tiere. Ein abgedunkelter Raum, eventuell mit beruhigender Musik oder dem Geräusch eines Fernsehers, kann helfen, die Nerven der Tiere zu beruhigen. Des Weiteren sollten Hundebesitzer darauf achten, dass ihr Hund am Silvestertag ausreichend Bewegung hat, um überschüssige Energie abzubauen.

Der richtige Umgang mit der Angst des Tieres ist ebenfalls entscheidend. Rückert rät, die natürlichen Bedürfnisse des Hundes zu respektieren und ihm bei Bedarf Nähe und Trost zu bieten, ohne jedoch ängstliches Verhalten zu verstärken. Er betont, dass Zuwendung nicht gleichbedeutend mit der Bestätigung der Angst sein sollte.

Für Katzen gilt ähnliches: Ein ruhiger Rückzugsort, abgeschirmt von Lärm und Licht, ausgestattet mit vertrauten Gegenständen, kann ihnen helfen, den Silvesterabend stressfreier zu überstehen. Pheromon-Verdampfer können ebenfalls zur Beruhigung beitragen.

Rückert rät abschließend dazu, bei anhaltenden Ängsten frühzeitig professionelle Hilfe in Form von Verhaltenstherapie oder Medikation zu suchen, um den Tieren langfristig zu helfen.

Die Praxis, Hunden an Silvester Eierlikör zu verabreichen, spiegelt eine tief verwurzelte Unsicherheit vieler Tierbesitzer wider, die verzweifelt nach Lösungen für das Leid ihrer Haustiere suchen. Es ist jedoch eine Methode, die dringend einer kritischen Überprüfung bedarf. Die Tatsache, dass dieser Ansatz trotz fehlender wissenschaftlicher Grundlage weiterhin praktiziert wird, zeigt die Notwendigkeit für mehr Aufklärung und bessere Unterstützung für Tierbesitzer. Letztendlich muss das Wohl der Tiere an erster Stelle stehen. Sie verdienen es, den Jahreswechsel sicher und stressfrei zu erleben, ohne dass ihre Gesundheit aufs Spiel gesetzt wird. Es ist Zeit, dass Tiermedizin und -schutz Hand in Hand gehen, um nachhaltige und sichere Lösungen für dieses wiederkehrende Problem zu entwickeln.

Die vergessene Pionierarbeit: Arthur Eichengrüns entscheidender Beitrag zu Aspirin

Arthur Eichengrün, ein deutscher Chemiker jüdischer Herkunft, dessen Name selten in den Annalen der pharmazeutischen Geschichte auftaucht, spielte eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung von Acetylsalicylsäure, besser bekannt als Aspirin. Dieses weltberühmte Schmerzmittel, das heute in nahezu jeder Hausapotheke zu finden ist, hat eine komplexe Geschichte, die tief in den Wirren des frühen 20. Jahrhunderts verwurzelt ist.

Eichengrün, der bei der deutschen Firma Bayer angestellt war, behauptete, die chemischen Verfahren entwickelt zu haben, die zur Herstellung von Aspirin führten. Trotz seiner Behauptungen wird Felix Hoffmann, ein anderer Mitarbeiter Bayers, offiziell als der Erfinder von Aspirin anerkannt. Dieser Konflikt in der Urheberschaft spiegelt die turbulenten Zeiten wider, in denen diese Entdeckung gemacht wurde.

Die Anerkennung von Eichengrüns Arbeit wurde weiterhin durch die politischen Umstände jener Zeit kompliziert. Während des Zweiten Weltkriegs wurden Personen jüdischer Abstammung systematisch von den Nationalsozialisten diskriminiert und verfolgt. Eichengrün selbst wurde 1944 in das Konzentrationslager Theresienstadt deportiert, überlebte jedoch die Schrecken des Holocaust.

In den Jahren nach dem Krieg bemühte sich Eichengrün vergeblich, die Anerkennung zu erhalten, die er für seine Arbeit verdiente. Er veröffentlichte mehrere Artikel und Schriften, in denen er seine Rolle bei der Entwicklung von Aspirin darlegte. Trotz dieser Bemühungen blieb die offizielle Anerkennung aus, und die Geschichte wurde weitgehend ohne die Erwähnung seiner entscheidenden Beiträge geschrieben.

In jüngster Zeit haben jedoch Historiker und Wissenschaftsjournalisten begonnen, Eichengrüns Geschichte neu zu bewerten. Durch die detaillierte Untersuchung von Laboraufzeichnungen und historischen Dokumenten kommt nun Licht in das Ausmaß seiner Beiträge zur pharmazeutischen Industrie. Diese neuerliche Aufmerksamkeit hilft, ein gerechteres Bild der historischen Ereignisse zu zeichnen und Eichengrün die Anerkennung zu geben, die ihm möglicherweise zusteht.

Die Geschichte von Arthur Eichengrün ist ein lehrreiches Beispiel dafür, wie Geschichte geschrieben wird – und wer dabei oft übergangen wird. Eichengrüns Kampf um Anerkennung beleuchtet nicht nur die persönlichen Herausforderungen eines einzelnen Wissenschaftlers, sondern wirft auch ein Schlaglicht auf die größeren sozialen und politischen Strukturen, die wissenschaftliche Leistungen formen und manchmal verdunkeln. Seine Geschichte erinnert uns daran, dass wissenschaftlicher Fortschritt oft mehr ist als die Summe seiner Teile; er ist ein Mosaik aus persönlichen Tragödien, kulturellen Vorurteilen und dem unermüdlichen Streben nach Wahrheit. Eichengrüns späte Anerkennung dient als Mahnung, die Beiträge aller Mitglieder der wissenschaftlichen Gemeinschaft zu würdigen und anzuerkennen, insbesondere jene, die in Zeiten der Not gemacht wurden.

Von Engin Günder, Fachjournalist

ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

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