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Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Skonti-Verbot, Digitalisierung und Versorgungsprobleme

Neue gesetzliche Regelungen und digitale Lösungen wie CardLink setzen Apotheken zunehmend unter Druck

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Der Bundesgerichtshof hat die langgeübte Praxis der Rx-Skonti in Apotheken stark eingeschränkt: Skonti von mehr als 3,05 Prozent sind ab sofort unzulässig, was für viele Apotheken gerade in Zeiten steigender Betriebskosten und wachsender Konkurrenz durch Versandhändler ein harter Rückschlag ist. Gleichzeitig bringt die Einführung des digitalen Systems CardLink zur Abwicklung von E-Rezepten neue Unsicherheiten mit sich, besonders in Bezug auf die Kostenstruktur und die möglichen Nachteile für Vor-Ort-Apotheken gegenüber dem Versandhandel. Zudem steht die dringend erwartete Apothekenreform weiter in der Schwebe, während Themen wie Lieferengpässe, Preissteigerungen und das Skonti-Verbot für Unruhe in der Branche sorgen. Auch der zunehmende Mangel an RSV-Impfstoff für Säuglinge verstärkt bundesweit den Druck auf Apotheken und Kinderärzte, da viele Praxen mit akuten Versorgungsengpässen kämpfen.

BGH-Urteil zur Rx-Skonti: Ein herber Rückschlag für Apotheken

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem Urteil die langgeübte Praxis der Rx-Skonti in Apotheken erheblich eingeschränkt. Zukünftig dürfen Apotheken bei der Abgabe rezeptpflichtiger Arzneimittel keine Rabatte gewähren, wenn diese den gesetzlich zulässigen Preisaufschlag von 3,15 Prozent überschreiten. Das bedeutet im Klartext: Skonti von mehr als 3,05 Prozent sind nicht mehr erlaubt. Dieses Urteil stellt eine deutliche Zäsur dar, die für viele Apotheken wirtschaftliche Konsequenzen haben könnte, insbesondere in einer Zeit, in der steigende Betriebskosten und der wachsende Konkurrenzdruck durch den Versandhandel ohnehin bereits eine Bedrohung für viele stationäre Apotheken darstellen.

Seit Jahren versuchen Apotheken, sich auf dem hart umkämpften Markt zu behaupten. Besonders in ländlichen Regionen sind sie nicht nur medizinische Versorger, sondern auch ein unverzichtbarer Teil der regionalen Infrastruktur. Die Möglichkeit, durch Rabatte und Skonti ihre Attraktivität bei den Kunden zu steigern, war ein wichtiges Mittel im Kampf gegen die wachsende Konkurrenz, insbesondere durch ausländische Versandapotheken, die oftmals mit Preisvorteilen locken können. Mit dem BGH-Urteil fällt dieses Instrument nun weitgehend weg.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat bereits angekündigt, das Thema im Rahmen des Apotheken-Reformgesetzes (ApoRG) aufzugreifen. Ob dies im Zuge eines sogenannten Omnibusverfahrens, also einer Zusammenlegung mehrerer Gesetzesvorhaben, erfolgen wird, ließ das Ministerium bisher offen. Ein solches Verfahren könnte der Branche jedoch eine schnellere gesetzliche Regelung bieten, was dringend notwendig wäre, um der zunehmenden Unsicherheit entgegenzuwirken. Apothekenbetreiber stehen jetzt vor der Herausforderung, kurzfristig ihre wirtschaftliche Strategie anzupassen.

Viele Apotheken nutzten bisher Rabatte auf rezeptpflichtige Medikamente als eine Möglichkeit, um die Marge etwas zu verbessern, was ihnen nun durch das Urteil genommen wird. Vor dem Hintergrund stagnierender Honorare und den vielfältigen finanziellen Belastungen, die durch die gesetzlichen Vorgaben entstehen, wird diese Einschränkung zur Belastungsprobe für viele Apothekenbetriebe. Dazu kommt die Herausforderung, dass Apotheken bereits jetzt Schwierigkeiten haben, sich gegen die Preiskämpfe der Online-Anbieter zu behaupten, die oftmals aus dem Ausland operieren und durch rechtliche Schlupflöcher deutsche Preisbindungen umgehen können.

Das Urteil des BGH ist zudem nicht isoliert zu betrachten, sondern fügt sich in eine Reihe von Entwicklungen ein, die die stationären Apotheken zunehmend unter Druck setzen. Mit der zunehmenden Digitalisierung im Gesundheitswesen und der Einführung des E-Rezepts steht die Branche vor einem tiefgreifenden Wandel. Viele Apotheken sehen sich durch die wachsenden administrativen Anforderungen und die veränderte Marktlandschaft überfordert. Die Frage, wie eine faire und nachhaltige wirtschaftliche Basis für Apotheken geschaffen werden kann, ist aktueller denn je.

Das Urteil des Bundesgerichtshofs zur Einschränkung der Rx-Skonti trifft die Apothekenbranche in einer ohnehin angespannten Situation. Die Möglichkeit, durch Rabatte Kunden zu gewinnen und zumindest kleine finanzielle Spielräume zu schaffen, war eine der wenigen verbliebenen Optionen, um die wirtschaftliche Lage etwas zu stabilisieren. Durch das Verbot von Rabatten, die über 3,05 Prozent hinausgehen, verlieren Apotheken diese Möglichkeit und stehen nun vor der Herausforderung, neue Wege zur Sicherung ihrer Ertragskraft zu finden.

Ein Blick auf die Rahmenbedingungen zeigt, dass Apotheken seit Jahren unter massivem Druck stehen. Die Kosten für Personal, Energie und Miete steigen stetig, während die gesetzlichen Vorgaben für Abrechnung und Preisgestaltung enge Grenzen setzen. Hinzu kommt der zunehmende Wettbewerb durch den Versandhandel. Besonders ausländische Anbieter, die aufgrund der in Deutschland geltenden Preisbindung für rezeptpflichtige Arzneimittel erhebliche Wettbewerbsvorteile haben, setzen die stationären Apotheken massiv unter Druck. Das BGH-Urteil verstärkt diese Asymmetrie und gefährdet damit die flächendeckende Versorgung durch ortsnahe Apotheken.

Das Bundesgesundheitsministerium muss dringend handeln, um die Apotheken in dieser kritischen Phase zu unterstützen. Zwar wird das Thema im Rahmen des Apotheken-Reformgesetzes (ApoRG) aufgegriffen, doch die Frage bleibt, ob dies ausreicht, um die wirtschaftliche Lage vieler Apotheken zu stabilisieren. Auch die Unsicherheit, ob ein Omnibusverfahren zur schnelleren Gesetzesumsetzung genutzt wird, trägt nicht zur Beruhigung der Situation bei.

Für viele Apotheken wird es darauf ankommen, alternative Einkommensquellen zu erschließen. Dies könnte durch den Ausbau von Selbstzahler-Leistungen oder die Einführung innovativer Beratungsangebote geschehen. Auch die Digitalisierung bietet Chancen, um Abläufe zu optimieren und Kosten zu senken. Allerdings sind diese Maßnahmen keine kurzfristige Lösung für die aktuelle finanzielle Belastung, die das BGH-Urteil verursacht.

Es ist auch an der Zeit, dass die Politik die Bedeutung der Apotheken für die Gesundheitsversorgung anerkennt und sicherstellt, dass sie wirtschaftlich überlebensfähig bleiben. Die Versorgungssicherheit darf nicht weiter durch gesetzliche Regelungen unterminiert werden, die die wirtschaftliche Grundlage der Apotheken gefährden. Ein langfristiger Plan, der nicht nur auf Rabatte und Skonti fokussiert, sondern auch auf die generelle Entlohnung und Struktur der Apotheken abzielt, ist dringend erforderlich.

Die Zeit drängt. Apotheken sind mehr als nur Arzneimittelausgabestellen – sie sind ein wesentlicher Bestandteil der medizinischen Grundversorgung in Deutschland.

Streit um Jubiläums-Werbespot: gesund.de und Shop Apotheke im indirekten Konkurrenzkampf

Die beliebte TV-Quizsendung „Wer wird Millionär?“ feierte jüngst ihr 25-jähriges Jubiläum. Moderator Günther Jauch führte das Format auch in dieser besonderen Ausgabe gewohnt charmant durch den Abend. Zahlreiche Prominente, darunter Heidi Klum, Toni Kroos, Barbara Schöneberger und FDP-Politiker Christian Lindner, schickten ihre Glückwünsche per Videobotschaft. Doch auch außerhalb der Show gab es Bemühungen, Jauch und das Jubiläum zu würdigen – diesmal allerdings im Bereich der Werbung.

Die Plattform gesund.de, die Apotheken mit einer digitalen Lösung namens CardLink vernetzt, hatte einen speziellen TV-Spot vorbereitet, um die Jubiläumssendung zu begleiten. In der Werbebotschaft dankte man Jauch für 25 Jahre voller guter Fragen und verband dies geschickt mit dem Hinweis, dass es bei 17.288 Apotheken vor Ort „gute Antworten auf Gesundheitsfragen“ gäbe. Der Spot stellte somit eine Verbindung zwischen dem langjährigen Erfolg von „Wer wird Millionär?“ und der Gesundheitsberatung durch Apotheken her.

Der geplante Werbespot wurde jedoch nicht wie vorgesehen während der Jubiläumssendung ausgestrahlt. Der Vermarkter des Senders lehnte den Spot ab, da er indirekt auf Günther Jauchs Testimonial-Rolle für die Online-Versandapotheke Shop Apotheke anspielte. Jauch wirbt seit geraumer Zeit für Shop Apotheke, weshalb die Verantwortlichen Bedenken äußerten, dass der Moderator womöglich nicht mit der Ausstrahlung einverstanden gewesen wäre.

Gesund.de ließ sich jedoch nicht entmutigen und platzierte während der Jubiläumsshow mehrfach eine 20-sekündige Version ihres regulären TV-Spots. Diese kürzere Fassung enthielt keine Anspielungen auf „Wer wird Millionär?“ oder Jauch, sondern konzentrierte sich ausschließlich auf die Bewerbung der CardLink-Lösung. Laut gesund.de erreichte jeder dieser Spots schätzungsweise über zwei Millionen Zuschauer.

Der Vorfall zeigt, wie sensibel der Umgang mit Werbe-Testimonials und Markenrechten in der heutigen Medienlandschaft ist. Insbesondere bei prominenten Persönlichkeiten wie Günther Jauch, deren Werbeverträge eng gefasst sind, müssen Unternehmen sehr genau abwägen, wie sie ihre Botschaften formulieren und platzieren.

Die Entscheidung des Senders, den gesund.de-Spot nicht zuzulassen, verdeutlicht einmal mehr die Bedeutung von klaren Marken- und Werberechten im hart umkämpften Apothekenmarkt. Auch wenn gesund.de einen kreativen Ansatz gewählt hat, um das Jubiläum von „Wer wird Millionär?“ mit ihrer eigenen Gesundheitslösung zu verknüpfen, war der Rückschlag absehbar. Günther Jauch ist ein prominentes Gesicht der Shop Apotheke, und jede Assoziation mit einem Konkurrenzprodukt birgt ein erhebliches Risiko, vor allem in der Wahrnehmung der Zuschauer.

Dennoch bleibt festzuhalten, dass gesund.de geschickt reagiert hat, indem sie ihre reguläre Werbung in die Jubiläumssendung einbrachten und damit weiterhin eine beträchtliche Reichweite erzielten. Der Markt für Apothekenlösungen ist hart umkämpft, und Unternehmen müssen sich innovative Wege überlegen, um Sichtbarkeit zu erlangen – jedoch stets unter der Berücksichtigung der Grenzen von Werbeverträgen und Persönlichkeitsrechten. Der Konflikt zwischen gesund.de und Shop Apotheke dürfte in Zukunft noch für Gesprächsstoff sorgen.

Herausforderungen bei Entlassrezepten: Jede dritte Verordnung bereitet Apotheken Probleme

Entlassrezepte, die Patientinnen und Patienten nach ihrem Aufenthalt im Krankenhaus mit nach Hause nehmen, sorgen in deutschen Apotheken regelmäßig für Schwierigkeiten. Dies verdeutlicht eine aktuelle Untersuchung des Landeszentrums Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG). Die sozialpharmazeutische Analyse befasste sich mit 14.228 Entlassverordnungen, die über einen Zeitraum von sechs Monaten in 345 Apotheken in Nordrhein-Westfalen überprüft wurden. Das Ergebnis: Bei jeder dritten Verordnung kam es zu Problemen, die die Versorgung der Patienten erheblich verzögerten.

Im Rahmen der Analyse wurden insbesondere Formfehler und Probleme mit der Verordnungsmenge als die häufigsten Hindernisse identifiziert. Dr. Simone Dirkmann, Mitarbeiterin der Fachgruppe Sozialpharmazie des LZG, erklärt: „Unsere Untersuchung zeigt, dass zwei von drei Patienten ohne Verzögerung versorgt werden konnten. Beim verbleibenden Drittel traten jedoch Komplikationen auf.“ Diese Verzögerungen beruhen oft auf formellen Fehlern bei der Ausstellung der Rezepte, die von den Apotheken im Nachhinein geklärt werden müssen. „Apotheken müssen regelmäßig Rücksprache mit den verordnenden Ärzten halten, um Formfehler zu beheben. Dies verzögert die Arzneimittelabgabe und kann gerade für frisch entlassene Patienten kritisch werden“, erläutert Dirkmann.

Ein weiteres großes Hindernis stellt die Verordnungsmenge dar. Die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) besagen, dass grundsätzlich nur die kleinste verfügbare Packungsgröße, in der Regel N1, verordnet werden darf. Diese Vorgabe führt oft zu Problemen, da nicht alle Arzneimittel in solch kleinen Packungen erhältlich sind oder Lieferengpässe bestehen. Wenn größere Packungen notwendig sind, muss eine ärztliche Anpassung der Verordnung erfolgen, was die Situation weiter erschwert. Dazu kommt, dass nicht jede Krankenkasse die Abgabe größerer Packungen erlaubt, was zu zusätzlichen Komplikationen führt.

Letztlich bleiben den Patienten häufig nur zwei Optionen: Entweder sie müssen die Arzneimittel aus eigener Tasche bezahlen oder erneut ihren Arzt aufsuchen, um ein korrektes Rezept ausstellen zu lassen. Beide Szenarien bergen das Risiko, dass Patienten ihre Medikamente nicht rechtzeitig oder gar nicht einnehmen, was zu Versorgungslücken führen kann.

Dr. Dirkmann betont, dass die derzeitigen Regelungen dringend überarbeitet werden müssten, um sie praxistauglicher zu gestalten. Sie fordert, dass die Anforderungen an Entlassrezepte sowohl auf die Bedürfnisse der Apotheken als auch auf die des Marktes abgestimmt werden. Dabei sieht sie den öffentlichen Gesundheitsdienst in einer entscheidenden Vermittlerrolle, um zwischen ambulantem und stationärem Bereich eine Brücke zu schlagen und praxistaugliche Lösungen zu entwickeln.

Die Ergebnisse der Untersuchung des Landeszentrums Gesundheit Nordrhein-Westfalen sind ein deutliches Alarmsignal für das Entlassmanagement in Deutschland. Dass jede dritte Entlassverordnung Probleme bereitet, zeigt, wie dringend Reformen in diesem Bereich nötig sind. Vor allem die Apotheken stehen vor einer nahezu unlösbaren Aufgabe: Sie sind das letzte Glied in der Versorgungskette und müssen mit den zahlreichen Formfehlern und unpraktikablen Regelungen umgehen, die letztlich zu Verzögerungen und Frust bei den Patienten führen.

Eine praxistaugliche Überarbeitung der bestehenden Vorschriften ist unumgänglich, um eine lückenlose Versorgung zu gewährleisten. Insbesondere die starre Vorgabe der kleinsten Packungsgröße stellt ein Hindernis dar, das die Apotheken im Versorgungsalltag massiv belastet. Hinzu kommen Lieferengpässe und der oft notwendige bürokratische Aufwand, der bei der Anpassung von Rezepten anfällt. Diese Verzögerungen sind nicht nur ärgerlich, sondern potenziell gefährlich für Patienten, die dringend auf ihre Medikamente angewiesen sind.

Es ist daher höchste Zeit, dass Politik und Gesundheitsexperten gemeinsam an einer Lösung arbeiten, die den Anforderungen des Praxisalltags gerecht wird. Der öffentliche Gesundheitsdienst könnte hier eine wichtige Vermittlerrolle übernehmen, um Theorie und Praxis besser aufeinander abzustimmen und das Entlassmanagement zu reformieren. Nur so kann gewährleistet werden, dass Patienten nach ihrem Krankenhausaufenthalt schnell und sicher mit ihren Medikamenten versorgt werden.

Digitalagentur für Gesundheit: Bundestag debattiert über die Neuausrichtung der Gematik

Der Bundestag hat sich am Donnerstag mit der Umwandlung der Gematik in eine zentrale Digitalagentur für das Gesundheitswesen befasst. Im Fokus steht das Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG), das sicherstellen soll, dass die Telematikinfrastruktur (TI) effizienter und benutzerfreundlicher funktioniert. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) betonte, dass die geplante Reform einen bedeutenden Schritt zur Verbesserung der digitalen Gesundheitsversorgung in Deutschland darstelle. Ziel sei es, die Gematik zur verantwortlichen Behörde für TI-Komponenten zu machen, die nicht nur deren Zulassung übernimmt, sondern auch für die Abwehr von Sicherheitsrisiken zuständig ist.

Das GDAG soll die bereits bestehenden Gesetze zur Digitalisierung und Gesundheitsdatennutzung ergänzen, um die Forschung zu fördern und langfristig mit weniger Personal mehr Patienten zu versorgen. Lauterbach verwies auf die Vorreiterrolle der nordischen Länder in der Gesundheitsdigitalisierung und hob hervor, dass die Agentur eine zentrale Rolle in der Steuerung des digitalen Fortschritts spielen werde. Mit dieser Umgestaltung wolle man eine zukunftssichere und krisenresistente Infrastruktur schaffen.

Oppositionelle Stimmen aus der CDU/CSU-Fraktion äußerten jedoch Kritik an der umfassenden Rolle der Gematik. Erwin Rüddel von der Unionsfraktion warnte vor einer Doppelrolle der Agentur, die sowohl Standards setzen als auch als Marktteilnehmer agieren solle. Diese Konstellation könnte privatwirtschaftliche Akteure benachteiligen und den Wettbewerb verzerren. Die Union forderte daher, dass die Gematik sich auf ihre Funktion als neutraler Koordinator beschränken solle, um Chancengleichheit für alle Marktteilnehmer zu gewährleisten.

Janosch Dahmen von Bündnis 90/Die Grünen entgegnete, dass die Gematik gerade durch ihre neue Ausrichtung den Wettbewerb fördern werde, indem sie die nötigen Strukturen für digitale Innovationen bereitstelle. Auch aus den Reihen der FDP wurde die geplante Reform begrüßt. Maximilian Funke-Kaiser verglich die Digitalisierung im Gesundheitswesen mit einem alten Tanker, den die Bundesregierung nun modernisiere und wieder auf Kurs bringe.

Auch die Linke brachte in der Debatte ihre Sichtweise ein. Anke Domscheit-Berg unterstützte die Stärkung der Digitalagentur, äußerte jedoch Bedenken hinsichtlich der IT-Sicherheit im Gesundheitswesen. Sie kritisierte die unbesetzten IT-Sicherheitsstellen im Gesundheitsministerium und forderte, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eine stärkere Rolle in der digitalen Gesundheitsinfrastruktur spielen solle. Der Schutz der Patientendaten sei von höchster Priorität, um das Vertrauen der Bevölkerung in die Digitalisierung nicht zu gefährden.

Die Debatte verdeutlicht, dass die Umgestaltung der Gematik nicht nur eine technische, sondern auch eine wirtschaftspolitische Dimension hat. Während die Regierungsparteien die Stärkung der staatlichen Steuerung als notwendig erachten, um die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben, warnen Teile der Opposition vor einer Übermacht der Agentur, die Innovationen behindern könnte. Die kommenden Gesetzesberatungen werden zeigen, ob ein Kompromiss zwischen staatlicher Steuerung und privatwirtschaftlicher Beteiligung gefunden werden kann.

Die Diskussion um die Umgestaltung der Gematik zur Digitalagentur für das Gesundheitswesen spiegelt die Herausforderungen wider, die mit der Digitalisierung des Gesundheitssektors verbunden sind. Einerseits steht außer Frage, dass eine effiziente, sichere und benutzerfreundliche Telematikinfrastruktur entscheidend ist, um die Versorgung der Patienten zu verbessern und die Forschung zu fördern. Andererseits birgt die umfassende Mandatserweiterung der Gematik das Risiko, dass private Unternehmen in ihrer Innovationskraft gebremst werden.

Die Bedenken der Opposition sind daher nicht unbegründet: Eine staatliche Institution, die sowohl als Regulierer als auch als Marktteilnehmer auftritt, schafft ein Ungleichgewicht, das zu Lasten des Wettbewerbs gehen könnte. Innovationen entstehen häufig in der Privatwirtschaft, und es ist wichtig, dass dieser Motor nicht zum Erliegen kommt. Gleichzeitig braucht es jedoch klare und einheitliche Vorgaben, um die digitale Gesundheitsinfrastruktur sicher und effektiv zu gestalten.

Es bleibt abzuwarten, wie die weitere Entwicklung des GDAG verlaufen wird und ob es gelingt, einen fairen Ausgleich zwischen staatlicher Kontrolle und privatwirtschaftlicher Dynamik zu finden. Entscheidend wird sein, dass die Patientensicherheit und der Schutz sensibler Gesundheitsdaten oberste Priorität behalten – denn das Vertrauen der Bürger ist der Schlüssel zum Erfolg der digitalen Transformation im Gesundheitswesen.

CardLink und die Kostenfrage: Apotheken fordern Klarheit bei E-Rezept-Abwicklung

Mit der Einführung von CardLink, einem digitalen System zur Abwicklung von E-Rezepten, steht den Apotheken eine vielversprechende neue Lösung zur Verfügung, die den Workflow vereinfachen und die Digitalisierung des Gesundheitswesens vorantreiben soll. Ursprünglich für den Versandhandel konzipiert, wurde das System mittlerweile auch für stationäre Apotheken geöffnet, insbesondere durch die Anbindung an Plattformen wie Gesund.de. Auch Apps von Gedisa-Partnern sind inzwischen integriert. Trotzdem herrscht bei vielen Apothekern noch große Unsicherheit, was die konkreten Abläufe und die Kostenstruktur angeht. Vor allem ist unklar, welche finanziellen Folgen auf die Apotheken und Patienten zukommen könnten.

Ein Beispiel für diese Unsicherheiten ist Gabriel Branahl, Inhaber der Neue Apotheke Volkmarode. Branahl hat sich bei CardLink registriert, doch er sieht weiterhin viele offene Fragen. „Das System bietet sicherlich Potenzial, aber wir Apotheker wissen nicht genau, worauf wir uns finanziell einlassen“, äußert sich Branahl besorgt. Besonders die Gebührenstruktur ist für ihn und viele seiner Kollegen eine Blackbox. Wer trägt die Kosten für die Abwicklung eines E-Rezepts über CardLink? Welche Gebühren werden fällig, und inwieweit werden diese an die Apotheken oder sogar an die Patienten weitergereicht?

Die Apotheker befürchten, dass durch die Einführung von CardLink zusätzliche Kosten entstehen könnten, die ihre ohnehin knappen Margen weiter belasten. Im Versandhandel lassen sich durch die große Reichweite möglicherweise Kostenvorteile erzielen, die jedoch für stationäre Apotheken schwerer zu erreichen sind. Die Unsicherheit über die finanzielle Tragbarkeit dieses Systems sorgt dafür, dass viele Apothekenbetreiber zögern, CardLink flächendeckend zu nutzen.

Ein weiteres Problem ist die Transparenz der Abrechnungen. Viele Apotheker fragen sich, ob die Krankenkassen und andere Akteure im Gesundheitssystem vollständig in die neuen digitalen Prozesse eingebunden sind. Ohne eine reibungslose Integration könnte es zu Abrechnungsverzögerungen oder -problemen kommen, die zusätzlichen Verwaltungsaufwand bedeuten und den Betrieb der Apotheken weiter erschweren könnten. Auch bleibt offen, ob die Apotheken auf mögliche technische Probleme vorbereitet sind, die bei der Implementierung eines neuen Systems wie CardLink unvermeidlich sein könnten.

CardLink bietet auf den ersten Blick zahlreiche Vorteile für die Digitalisierung der Apothekenprozesse, aber die Unklarheit über die Kosten und der potenzielle finanzielle Mehraufwand hemmen die Bereitschaft vieler Apotheken, sich voll und ganz auf diese Lösung zu verlassen. Die Apotheker fordern von den Betreibern von CardLink und den beteiligten Partnern mehr Transparenz und klare Informationen, um die Vorteile dieser neuen Technologie wirklich nutzen zu können.

Die Einführung von CardLink zeigt einmal mehr die Herausforderungen, vor denen das Apothekenwesen im Zuge der Digitalisierung steht. Während die theoretischen Vorteile digitaler Lösungen wie CardLink offensichtlich sind – vereinfachte Prozesse, schnellere Abwicklung von E-Rezepten und potenzielle Effizienzgewinne – zeigt die Praxis, dass ohne klare Kostenstrukturen und transparente Informationen die Bereitschaft zur Nutzung dieser Technologien gering bleibt. Für die Apotheken, die ohnehin unter einem zunehmenden wirtschaftlichen Druck stehen, bedeutet jede unklare Kostenfrage ein erhebliches Risiko. Die Margen vieler Vor-Ort-Apotheken sind knapp, und die Einführung eines neuen digitalen Systems, das nicht transparent kommuniziert, wer die Kosten trägt, könnte für viele Betreiber zum finanziellen Problem werden.

Die Entwickler von CardLink und die beteiligten Partner wie Gesund.de müssen diese Bedenken ernst nehmen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Apotheken nicht nur technologische Neuerungen implementieren, sondern dass diese auch wirtschaftlich tragfähig sind. Es reicht nicht aus, eine technische Lösung anzubieten, wenn die finanzielle Grundlage unklar bleibt. Apothekenbetreiber brauchen nicht nur technische Unterstützung, sondern auch eine klare Perspektive, wie sich die Einführung solcher Systeme auf ihre Betriebskosten auswirkt.

Ein weiteres Problem ist die bisher mangelnde Einbindung der Apotheken in den Prozess der digitalen Transformation. Viele Apotheken fühlen sich bei der Entwicklung und Einführung solcher Systeme übergangen oder unzureichend informiert. Hier muss dringend nachgebessert werden, um die Apotheken aktiv in die Digitalisierung einzubinden und sie nicht nur als Endnutzer neuer Technologien zu betrachten. Ohne eine enge Zusammenarbeit und eine offene Kommunikation zwischen Entwicklern, Apothekern und Krankenkassen werden Systeme wie CardLink nicht die erhoffte Akzeptanz finden.

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass CardLink sicherlich ein wichtiger Schritt zur Digitalisierung des Apothekenwesens ist, aber ohne klare Antworten auf die Frage „Wer trägt die Kosten?“ droht das System, nicht die notwendige Verbreitung zu finden. Solange die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht geklärt sind, bleibt das Potenzial von CardLink unausgeschöpft. Digitalisierung darf keine zusätzlichen finanziellen Belastungen für die Apotheken schaffen, sondern muss ihnen helfen, wirtschaftlich erfolgreich zu bleiben.

CardLink: Diskussion über mögliche Nachteile für Vor-Ort-Apotheken geht weiter

CardLink hat mittlerweile auch in den Vor-Ort-Apotheken Einzug gehalten, doch die Kritik an dem neuen Verfahren reißt nicht ab. Besonders im Fokus stehen dabei Bedenken, dass durch die ortsunabhängige Einlösung von E-Rezepten Versandapotheken einen klaren Wettbewerbsvorteil erlangen könnten. Das System erlaubt es Patienten, ihre Rezepte ohne einen Besuch in der Apotheke vor Ort bei einer Versandapotheke einzulösen. Diese Möglichkeit könnte den Versandhandel stärken und zu Umsatzeinbußen bei den stationären Apotheken führen, so die Befürchtungen in der Branche.

Die Bundesregierung wurde nun von Stephan Pilsinger, einem Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion, offiziell befragt, ob ihr diese Sorgen bekannt seien und welche Maßnahmen geplant seien, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten. In ihrer Antwort betont die Bundesregierung, dass CardLink keine einseitige Bevorzugung von Versandapotheken darstellt. Vor-Ort-Apotheken hätten ebenfalls die Möglichkeit, E-Rezepte anzunehmen und damit am digitalen Fortschritt zu partizipieren.

Zudem verwies die Regierung auf die bereits bestehenden Wettbewerbsbedingungen zwischen Versand- und Vor-Ort-Apotheken. Der Markt sei seit Jahren etabliert und das digitale Angebot erweitere lediglich die Optionen für Patienten. Wichtig sei, dass die Digitalisierung im Apothekensektor nicht als Bedrohung, sondern als Chance gesehen werde. Mit modernen Serviceangeboten könnten lokale Apotheken ihre Kundschaft weiterhin binden und sich gegen den wachsenden Versandhandel behaupten.

Gleichwohl bleibt die Diskussion um die Auswirkungen auf den Apothekenmarkt hitzig. Branchenverbände warnen weiterhin davor, dass Versandapotheken in einer zunehmend digitalisierten Umgebung einen deutlichen Vorteil erhalten könnten, da sie ihren Kundenkreis bundesweit und ohne regionale Begrenzung bedienen können. Dies könnte, so die Befürchtung, langfristig zu einer Ausdünnung des Apothekennetzes führen, vor allem in ländlichen Regionen, wo Vor-Ort-Apotheken eine zentrale Rolle in der Gesundheitsversorgung spielen.

Die Bundesregierung will die Entwicklung jedoch genau beobachten und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen, um die Chancengleichheit zu wahren. Gleichzeitig unterstrich sie die Bedeutung von Innovation und Anpassung im Apothekenwesen, um die Konkurrenzfähigkeit auch im digitalen Zeitalter zu sichern.

Die Einführung von CardLink ist ein deutlicher Schritt in Richtung einer digitalisierten Gesundheitsversorgung, die Patienten mehr Flexibilität bieten soll. Doch bei aller Euphorie für die neuen Möglichkeiten darf der Schutz des bestehenden Apothekennetzes nicht aus den Augen verloren werden. Besonders die Vor-Ort-Apotheken sind für viele Menschen, gerade in ländlichen Gebieten, weit mehr als bloße Arzneimittelabgabestellen. Sie übernehmen oft eine Beratungsfunktion, die von Versandapotheken nicht in gleicher Weise gewährleistet werden kann.

Die Angst der Apothekenbetreiber vor einem ungleichen Wettbewerb ist nachvollziehbar. Auch wenn die Bundesregierung CardLink als Chance für alle Akteure sieht, bleibt das Risiko bestehen, dass Versandapotheken durch ihre flächendeckende Reichweite und die Bequemlichkeit des Online-Kaufs einen unschlagbaren Vorteil erlangen könnten. Die Politik steht hier in der Verantwortung, darauf zu achten, dass die Wettbewerbsbedingungen fair bleiben und Vor-Ort-Apotheken nicht unter die Räder der Digitalisierung geraten.

Letztlich wird der Erfolg von CardLink davon abhängen, wie gut sich die Apotheken vor Ort an die neuen Gegebenheiten anpassen können. Die Digitalisierung lässt sich nicht aufhalten, doch die Weichen müssen so gestellt werden, dass traditionelle Apotheken nicht zum Opfer dieses Wandels werden.

Ampel-Koalition uneins: Apothekenreform weiter in der Schwebe

Die Verhandlungen rund um die Apothekenreform stocken weiterhin, was zu wachsender Frustration in der Branche und unter politischen Beobachtern führt. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte mehrfach betont, dass dringend Strukturreformen notwendig seien, doch die Reformpläne kommen nicht voran. Besonders die Frage des Skonti-Verbots und der Maßnahmen gegen Lieferengpässe sorgen für Diskussionsstoff. Innerhalb der Ampel-Koalition herrscht Uneinigkeit, was die Verhandlungen erheblich verzögert.

Tino Sorge, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, kritisierte offen die mangelnde Unterstützung der Regierungsparteien. "Von der Ampel ist keine große Unterstützung mehr zu erwarten", sagte Sorge, der die Bedeutung eines geeinten Vorgehens betonte. Gerade angesichts der bevorstehenden Wintermonate, in denen weitere Lieferengpässe drohen könnten, sei es notwendig, die wichtigsten Akteure der Arzneimittelversorgung nicht zu spalten, sondern an einem Strang zu ziehen.

Besonders die FDP hat in den letzten Monaten die Apothekenreform ausgebremst. Justizminister Marco Buschmann sowie Forschungsministerin Bettina Stark-Watzinger haben Bedenken geäußert, die Reform in ihrer aktuellen Form weiter voranzutreiben. Auch innerhalb der SPD gibt es interne Spannungen, wie der Brief von Fraktionsvize Dagmar Schmidt zeigt, in dem sie sich kritisch gegenüber den Plänen für Apotheken ohne approbierte Apotheker äußerte. Der Widerstand innerhalb der Koalition spiegelt sich auch in der fehlenden Lösung für das Skonti-Verbot wider, das seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs für Unsicherheit in der Branche sorgt. Obwohl die CDU-Fraktion das Thema im Sommer im Rahmen des Medizinforschungsgesetzes (MFG) wieder auf die Agenda gesetzt hatte, bleibt eine gesetzliche Regelung aus.

Die Verzögerungen und die Uneinigkeit innerhalb der Regierung führen zu wachsendem Druck auf Minister Lauterbach. Seine Vorschläge zu sogenannten "Light-Apotheken" und einer Honorarreform stoßen auf scharfe Kritik. Die Branche zeigt sich zunehmend verunsichert, da eine schnelle Lösung nicht in Sicht ist. Besonders das Skonti-Verbot belastet die Apotheken, die auf eine rasche Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung hoffen.

Die kommenden Monate werden entscheidend sein, ob die Ampel-Koalition in der Lage ist, diese drängenden Fragen zu lösen. Ohne klare Entscheidungen könnte sich die Lage für Apotheken und den pharmazeutischen Großhandel weiter verschlechtern, was die Versorgungssicherheit gefährdet.

Die anhaltende Blockade bei der Apothekenreform ist symptomatisch für den derzeitigen Zustand der Ampel-Koalition. Obwohl alle Beteiligten die Notwendigkeit einer schnellen Lösung anerkennen, dominieren interne Konflikte und Verzögerungen das Bild. Die Apotheken, die in der Versorgungskette eine zentrale Rolle spielen, benötigen jedoch Klarheit und Stabilität – besonders in Hinblick auf drohende Lieferengpässe im Winter.

Tino Sorge hat recht, wenn er von einer mangelnden Unterstützung durch die Ampel spricht. Der politische Schlingerkurs, insbesondere bei der Lösung des Skonti-Verbots, zeigt, dass die Koalition nicht geschlossen handelt. Dabei ist genau dies nötig: Ein geeintes Vorgehen, das sowohl Apotheken als auch den Großhandel stützt, um die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Wenn diese Blockade nicht überwunden wird, könnte dies langfristige Auswirkungen auf das gesamte Gesundheitssystem haben.

Die Reform darf nicht länger eine Hängepartie bleiben. Es ist Zeit für klare Entscheidungen – im Sinne der Apotheken und der Patienten.

Jens Spahn signalisiert Bereitschaft für neues Ministeramt – Gesundheitsressort nicht zwingend

Der frühere Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat in einem Podcast-Interview mit dem Nachrichtenportal „Table.Briefings“ angedeutet, dass er in einer zukünftigen unionsgeführten Bundesregierung erneut ein Ministeramt übernehmen möchte. Dabei betonte der CDU-Politiker, dass er offen für neue Aufgaben sei und das Gesundheitsministerium nicht erneut leiten müsse, da er dieses Ressort bereits von 2018 bis 2021 geführt habe. „Ich würde gerne mitmachen in dem Team, das da regieren könnte“, sagte Spahn, und hob hervor, dass die Rolle eines Bundesministers eine der höchsten politischen Ehren sei. Ein solches Amt biete die Möglichkeit, in einem Politikfeld maßgebliche Veränderungen herbeizuführen.

Spahn, der heute stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist, beschäftigt sich aktuell mit den Themen Wirtschaft, Klima und Energie, Mittelstand und Tourismus. Diese neuen Aufgabenfelder haben seine politische Ausrichtung in den letzten Jahren geprägt und geben ihm zusätzliche Expertise, die ihn für eine mögliche Ministerrolle in diesen oder verwandten Bereichen qualifizieren könnte. Seine Äußerungen lassen vermuten, dass er sich eine Rückkehr in ein Kabinett durchaus vorstellen kann, jedoch offen für eine neue Herausforderung in einem anderen Ressort ist.

In seiner Amtszeit als Gesundheitsminister war Spahn vor allem durch den Umgang mit der Corona-Pandemie in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Die Pandemiebekämpfung, der Aufbau der Impfkampagne und die Einführung der digitalen Gesundheitsanwendungen gehörten zu den zentralen Aufgaben seiner Amtszeit, die teils kontrovers diskutiert wurden. Dennoch hat Spahn durch seine Arbeit wichtige Grundsteine für die zukünftige Gesundheitsversorgung in Deutschland gelegt.

Seine politische Karriere ist eng mit der Unionspartei verknüpft, und vor seiner Zeit als Gesundheitsminister war Spahn Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfinanzministerium. Diese Erfahrung unterstreicht seine Vielseitigkeit und könnte ein starkes Argument für seine Rückkehr in eine Regierungsverantwortung sein.

Jens Spahns jüngste Aussagen zeigen, dass er sich als Teil der politischen Führung in einer möglichen unionsgeführten Bundesregierung sieht. Nach seiner intensiven Amtszeit im Gesundheitsministerium, die von der Bewältigung der Corona-Pandemie geprägt war, strebt er nun eine neue Herausforderung in einem anderen Politikbereich an. Es ist verständlich, dass Spahn nicht erneut das Gesundheitsressort übernehmen möchte, da er dessen Komplexität und Herausforderungen bereits aus erster Hand erfahren hat.

Seine Expertise in Bereichen wie Wirtschaft und Energie könnte ihn für andere Ministerposten prädestinieren, vor allem in einer Zeit, in der diese Themen von zentraler Bedeutung für die zukünftige Regierungsarbeit sind. Spahns Ambitionen zeigen, dass er bereit ist, wieder eine führende Rolle einzunehmen, aber gleichzeitig eine neue Richtung in seiner politischen Karriere einschlagen möchte. Dies verdeutlicht seine Anpassungsfähigkeit und seine Bereitschaft, sich neuen Herausforderungen zu stellen – Eigenschaften, die in der heutigen politischen Landschaft von unschätzbarem Wert sind.

Bundesrat kritisiert Gesunden-Herz-Gesetz als unzureichend

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung das Gesunde-Herz-Gesetz (GHG) diskutiert und äußerte erhebliche Zweifel daran, ob die im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen ausreichend sind, um die Sterblichkeit durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen nachhaltig zu senken. Die Länder erkennen zwar das Ziel des GHG an, die Zahl vermeidbarer Todesfälle durch Früherkennung und verbesserte medizinische Versorgung zu reduzieren, sehen jedoch deutliche Defizite in der Fokussierung des Gesetzes auf rein medizinische Ansätze.

Laut dem Bundesrat vernachlässige das GHG insbesondere die Verhaltensprävention, die eine zentrale Rolle im Kampf gegen Herz-Kreislauf-Erkrankungen spielen sollte. Der Gesetzentwurf ziele zu stark auf die medizinische Vorsorge und Therapie ab, ohne die tieferliegenden Ursachen wie ungesunde Lebensweise oder sozioökonomische Faktoren ausreichend zu adressieren. Dies sei insbesondere problematisch, da Gruppen mit hohen gesundheitlichen Risiken, die häufig schwerer zu erreichen seien, von rein medizinischen Maßnahmen nicht ausreichend profitieren würden.

Die Länder fordern deshalb eine umfassendere Strategie, die sowohl die Verhaltens- als auch die Verhältnisprävention in den Fokus rückt. Nur so könnten die hohen Sterberaten, die Deutschland im Vergleich zu anderen Industrienationen aufweist, langfristig gesenkt werden. Vor diesem Hintergrund mahnen die Länder an, gemeinsam mit Fachgesellschaften, der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und weiteren Akteuren eine nationale Strategie zur Herz-Kreislauf-Gesundheit zu entwickeln. Ziel müsse es sein, nicht nur die medizinische Versorgung zu verbessern, sondern auch die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass ein gesünderes Leben gefördert wird.

Kritik äußerten die Länder auch an der im GHG vorgesehenen Ausweitung der Präventionsberatung in Apotheken. Ohne zusätzliche finanzielle Mittel und eine solide Qualitätssicherung könne dieses Vorhaben nicht erfolgreich umgesetzt werden. Der Bundesrat warnt davor, dass eine Erweiterung der medizinischen Prävention auf Kosten der verhaltensbezogenen Präventionsmaßnahmen langfristig kontraproduktiv sei.

Ein weiteres Problem sehen die Länder in der potenziellen sozialen Ungleichheit, die durch das GHG verstärkt werden könnte. Es sei zu befürchten, dass vor allem Menschen, die ohnehin schon gesundheitsbewusst leben, die Angebote zur Früherkennung nutzen, während Bevölkerungsgruppen mit höherem Krankheitsrisiko nicht ausreichend erreicht würden.

Das Gesunde-Herz-Gesetz, in seiner jetzigen Form, scheint eine gut gemeinte, aber unvollständige Antwort auf ein dringliches gesundheitspolitisches Problem zu sein. Während die Früherkennung und medizinische Versorgung zweifellos wichtige Bausteine im Kampf gegen Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind, reicht dies allein nicht aus. Die Länder haben zu Recht darauf hingewiesen, dass eine wirkungsvolle Präventionsstrategie viel weiter gefasst sein muss, um auch die sozialen und verhaltensbezogenen Ursachen anzugehen, die maßgeblich zur Entstehung dieser Erkrankungen beitragen. Gesundheitsförderung beginnt nicht erst im Behandlungszimmer, sondern im alltäglichen Leben der Menschen. Eine nationale Strategie, die auch präventive Maßnahmen auf allen Ebenen einschließt, ist der einzig nachhaltige Weg, um die Gesundheitsprobleme der Zukunft zu bewältigen.

Marktrückzug von Humaninsulinen: Versorgungsengpässe und Therapieunsicherheiten befürchtet

Der Insulin-Markt in Deutschland steht vor einer tiefgreifenden Veränderung: Zwei der drei großen Hersteller, Sanofi und Novo Nordisk, haben angekündigt, ihre Humaninsuline schrittweise vom Markt zu nehmen. Diese Entwicklung hat sowohl bei Diabetologen als auch bei Patienten Besorgnis ausgelöst. Derzeit verbleibt nur noch Eli Lilly als großer Anbieter von Humaninsulinen in Deutschland, was die Befürchtung aufkommen lässt, dass bald nicht genügend Präparate für alle insulinpflichtigen Patienten zur Verfügung stehen könnten.

Im Juni 2023 äußerten sich die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) und die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) in einer Stellungnahme besorgt über die Marktrücknahme von Sanofi. Sie wiesen darauf hin, dass Humaninsuline, obwohl sie nur noch 20 % der Insulinverordnungen ausmachen, in vielen Fällen die bevorzugte Therapieoption seien. Die zunehmende Verbreitung von Insulinanaloga sei laut den Verbänden weniger auf therapeutische Vorteile, sondern eher auf ein geschicktes Marketing der Hersteller zurückzuführen. So bieten Insulinanaloga laut der AkdÄ in Bezug auf patientenrelevante Endpunkte keine signifikanten Vorteile gegenüber Humaninsulinen.

Der Rückzug von Novo Nordisk im Anschluss an Sanofi hat die Diskussion über die Versorgungslage noch verschärft. Diabetologen kritisieren, dass die angekündigten Änderungen zu erheblichen Unsicherheiten in der Therapie führen könnten, insbesondere bei Patienten, die seit Jahren stabil auf Humaninsuline eingestellt sind. Andreas Klinge, Vorstandsmitglied der AkdÄ, sagte dazu: „Dass Novo Nordisk als zweiter großer Hersteller Humaninsuline vom Markt nimmt, markiert das Ende dieser wichtigen Therapieoption in Deutschland.“

Novo Nordisk selbst stellt die Marktrücknahme in einem positiven Licht dar und betont, dass durch die Fokussierung auf modernere Insulinanaloga die Lieferketten gestärkt werden sollen. Auch soll in anderen Märkten weiterhin Humaninsulin angeboten werden, jedoch in einer neuen Darreichungsform. Anstelle von Pens werden zukünftig Fläschchen zum Einsatz kommen, was bei vielen Experten jedoch auf Skepsis stößt. Derartige Änderungen könnten den Zugang zu diesen Medikamenten für viele Patienten erschweren.

Für viele Diabetologen bleibt jedoch die Frage offen, ob Insulinanaloga tatsächlich eine gleichwertige Alternative darstellen. Während Insulinanaloga in der S3-Leitlinie zur Therapie von Typ-1-Diabetes als gleichwertig mit Humaninsulinen empfohlen werden, gibt es weiterhin Ärzte, die bei bestimmten Patienten Humaninsuline bevorzugen. Der Wechsel auf Insulinanaloga erfordert in jedem Fall eine genaue Überwachung und möglicherweise Anpassungen der Dosierung, um das Risiko von Hypoglykämien zu minimieren.

Laut der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) ist die Sorge groß, dass die angekündigten Veränderungen zu einer Verschlechterung der Versorgungssituation führen könnten. Viele ältere Patienten, die lange Zeit erfolgreich mit Humaninsulinen behandelt wurden, könnten durch die Umstellung verunsichert werden. Zudem ist fraglich, ob Eli Lilly in der Lage sein wird, die wegfallenden Kapazitäten der anderen beiden Anbieter zu kompensieren.

Der Rückzug der Humaninsuline kommt in einer Zeit, in der die Gesundheitssysteme ohnehin unter Druck stehen. Die COVID-19-Pandemie hat globale Lieferketten stark belastet, und viele Patienten haben bereits jetzt Schwierigkeiten, ihre Medikamente regelmäßig zu erhalten. Vor diesem Hintergrund könnte der Wegfall von Humaninsulinen zusätzliche Belastungen für das System und die betroffenen Patienten bedeuten.

Die Entscheidung der großen Insulinhersteller, Humaninsuline vom Markt zu nehmen, ist nicht nur eine logistische Herausforderung, sondern stellt auch eine potenzielle Gefahr für die Patientenversorgung dar. Während die Unternehmen argumentieren, dass moderne Insulinanaloga langfristig die bessere Wahl sind, darf nicht außer Acht gelassen werden, dass viele Patienten auf Humaninsuline angewiesen sind – sei es aus medizinischen oder praktischen Gründen.

Die Herausforderung, vor der Apotheken und Ärzte nun stehen, ist beträchtlich. Der Markt wird unübersichtlicher, und die Verantwortung für die Therapieumstellung liegt nun zu einem großen Teil bei den behandelnden Ärzten. Sie müssen sicherstellen, dass der Wechsel auf Insulinanaloga reibungslos verläuft, ohne dass die Patienten Gefahr laufen, aufgrund von Dosierungsproblemen in eine Unter- oder Überversorgung zu geraten.

Diese Entwicklung zeigt auch die Abhängigkeit des Gesundheitssystems von wenigen großen Pharmaunternehmen. Wenn die Entscheidung über den Verbleib eines essenziellen Medikaments in den Händen einiger weniger Unternehmen liegt, kann dies erhebliche Auswirkungen auf die Patientenversorgung haben. Es bleibt zu hoffen, dass die Verantwortlichen im Gesundheitswesen frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um eine Versorgungslücke zu verhindern. Die Patienten dürfen nicht die Leidtragenden eines unübersichtlichen und unsicheren Marktes sein.

Arexvy schützt ältere Erwachsene: Wirksamkeit gegen RSV-Infektionen hält über drei Wintersaisons an

Der Impfstoff Arexvy, entwickelt von GlaxoSmithKline (GSK), zeigt neue vielversprechende Daten zur Prävention von Atemwegserkrankungen, die durch das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) verursacht werden. Der Impfstoff, der speziell für ältere Erwachsene entwickelt wurde, bietet nun nachweislich Schutz über drei Wintersaisons. Dies ist ein bedeutender Fortschritt, da ursprünglich eine Wirksamkeit über zwei Saisons erwartet wurde.

RSV, ein hochansteckendes Virus, stellt besonders für ältere Erwachsene und Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen eine erhebliche Gesundheitsgefahr dar. Bei einer Infektion greifen die Viren die Atemwege und Lungen an, was schwerwiegende Folgen wie Lungenentzündungen oder eine Verschlechterung bestehender Krankheiten wie COPD, Asthma oder Herzinsuffizienz mit sich bringen kann. Vor allem die Hospitalisierungsraten und Todesfälle machen das Virus zu einer ernsthaften Bedrohung für gefährdete Gruppen. In Deutschland führt RSV jährlich zu etwa 34.000 Krankenhauseinweisungen und 2.500 Todesfällen bei Menschen ab 60 Jahren.

Bereits im vergangenen Jahr wurde der Impfstoff Arexvy für Menschen ab 60 Jahren sowie für Personen im Alter von 50 bis 59 Jahren mit Risikofaktoren zur Verfügung gestellt. Anfang Oktober veröffentlichte GSK auf dem CHEST-Kongress neue Daten aus einer Phase-III-Studie, die zeigen, dass eine einzelne Dosis des Impfstoffs eine Wirksamkeit von 62,9 Prozent gegen RSV-bedingte Atemwegserkrankungen über drei Wintersaisons bietet. Diese Ergebnisse basieren auf der AReSVi-006-Studie, die in einem placebokontrollierten Setting durchgeführt wurde.

Die Verträglichkeit des Impfstoffs bleibt auch in der dritten Saison konsistent mit den Ergebnissen der ersten beiden Jahre. Die häufigsten Nebenwirkungen waren mild und beschränkten sich auf Schmerzen an der Einstichstelle, Müdigkeit, Muskel- und Gelenkschmerzen sowie Kopfschmerzen, die in den ersten Tagen nach der Impfung auftraten.

Die Studie bestätigte zudem, dass der Impfstoff gegen die RSV-Subtypen A und B wirksam ist und insbesondere bei Menschen im fortgeschrittenen Alter sowie bei Personen mit Vorerkrankungen seine Schutzwirkung entfaltet. GSK plant, weiterführende Daten zur Auffrischungsimpfung zu sammeln, um ein bestmögliches Schutzniveau über längere Zeiträume hinweg sicherzustellen.

Die Vorstellung eines Impfstoffs wie Arexvy, der über drei Wintersaisons Schutz bietet, ist zweifellos ein Meilenstein in der Prävention von Atemwegserkrankungen, insbesondere für die älteren und besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen. Angesichts der jährlich hohen Krankenhausaufenthalte und Todesfälle durch RSV ist dieser Fortschritt von enormer Bedeutung. Die langfristige Wirksamkeit und die gute Verträglichkeit des Impfstoffs sind ermutigende Nachrichten für das Gesundheitswesen, zumal ältere Menschen und Personen mit Vorerkrankungen häufig mehrfachen Risiken ausgesetzt sind.

Dennoch bleibt der nächste logische Schritt die Klärung, ob und wann Auffrischungsimpfungen erforderlich sein werden, um den langfristigen Schutz aufrechtzuerhalten. Der Umstand, dass Auffrischungsdaten bereits in Betracht gezogen werden, zeigt die Weitsicht der Forscher und Entwickler. Gleichzeitig ist es entscheidend, dass Gesundheitseinrichtungen und die Öffentlichkeit kontinuierlich über die besten Maßnahmen zur Prävention informiert werden. Impfstoffe wie Arexvy bieten nicht nur unmittelbaren Schutz, sondern sind auch ein Werkzeug, um die Belastung des Gesundheitssystems durch vermeidbare Krankenhausaufenthalte zu verringern.

Insgesamt markiert Arexvy einen weiteren Schritt in der Entwicklung effektiver Präventionsstrategien für altersbedingte Gesundheitsrisiken, und die anhaltende Forschung wird zeigen, wie diese Innovationen den Schutz der vulnerabelsten Bevölkerungsgruppen weiter verbessern können.

Versorgungslücken bei RSV-Impfstoff für Säuglinge sorgen bundesweit für Unmut

In Deutschland zeichnet sich ein erheblicher Mangel an dem RSV-Impfstoff Nirsevimab ab, der seit Kurzem von der Ständigen Impfkommission (Stiko) für Neugeborene und Säuglinge empfohlen wird. Besonders in Berlin ist die Situation angespannt. Kinderärzte berichten von einer extrem knappen Verfügbarkeit des Impfstoffs. Jakob Maske, Sprecher des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), äußerte, dass in vielen Berliner Praxen kaum RSV-Impfstoff vorhanden sei. In seiner eigenen Praxis habe er bislang nur eine Dosis für ein besonders gefährdetes Kind erhalten, obwohl der Bedarf viel höher sei.

Während einzelne Arztpraxen gezwungen sind, auf Importware zurückzugreifen, scheinen Berliner Krankenhäuser besser ausgestattet zu sein. Die Sprecherin der DRK-Kliniken Berlin, Corinna Schwetasch, bestätigte, dass ihre Klinik den Impfstoff erhalten habe und bereits erste Babys geimpft worden seien. Weiterer Impfstoff sei bestellt und solle nach aktuellem Stand ohne Verzögerung eintreffen.

Allerdings zeigen sich regionale Unterschiede bei der Verfügbarkeit des Impfstoffs. Während der Hersteller Sanofi versichert, dass seit dieser Woche genügend RSV-Prophylaxe in Deutschland zur Verfügung stehe, widersprechen Ärzte wie Maske dieser Darstellung. Sie berichten weiterhin von Engpässen, die sich offenbar von Region zu Region unterschiedlich bemerkbar machen. Das Bundesgesundheitsministerium hatte bereits Mitte September einen Versorgungsmangel für den Wirkstoff Nirsevimab gemeldet.

Die RSV-Impfung, die eine passive Immunisierung durch die Verabreichung von Antikörpern bietet, wird als bedeutender Schutz für Neugeborene betrachtet, da sie besonders anfällig für schwere Atemwegserkrankungen sind. Das Virus kann insbesondere bei Säuglingen zu Bronchitis und Lungenentzündungen führen, weshalb der rechtzeitige Schutz entscheidend ist. Doch nicht nur die Verfügbarkeit des Impfstoffs stellt Eltern vor Probleme. In Berlin müssen viele Eltern für ihre Neugeborenen bis zu drei Monate auf eine Versicherungskarte warten. Ohne diese Karte müssen sie die Kosten von über 400 Euro für die Impfung selbst vorstrecken und später eine Rückerstattung bei ihrer Krankenkasse einfordern. Dies stellt vor allem Familien mit geringem Einkommen vor finanzielle Herausforderungen.

RSV ist ein weit verbreitetes Virus, das Menschen jeden Alters betreffen kann, doch Säuglinge gehören zu den vulnerabelsten Gruppen. Jährlich werden etwa 25.000 Säuglinge wegen RSV in deutschen Krankenhäusern behandelt. Rund 200.000 werden ambulant versorgt. Das Virus verbreitet sich über Tröpfcheninfektionen und führt bei Betroffenen häufig zu schweren Atemwegsinfektionen.

Die aktuellen Engpässe beim RSV-Impfstoff werfen ein beunruhigendes Licht auf die Versorgungsstrukturen in Deutschland. Während der Impfstoff für Säuglinge in einigen Regionen besser verfügbar zu sein scheint, kämpfen Kinderärzte und Eltern in anderen Gebieten mit einem erheblichen Mangel. Besonders besorgniserregend ist die Tatsache, dass der Bedarf gerade bei gefährdeten Neugeborenen akut ist und jede Verzögerung im schlimmsten Fall zu schwerwiegenden Komplikationen führen kann.

Die regionalen Unterschiede bei der Verfügbarkeit des Impfstoffs deuten auf Schwächen im Vertriebssystem hin, die dringend adressiert werden müssen. Es ist nicht akzeptabel, dass Eltern in einigen Regionen verzweifelt auf eine Impfdosis warten, während Krankenhäuser in anderen Gebieten besser versorgt sind. Gerade in einer Zeit, in der die Gesundheit von Kindern höchste Priorität haben sollte, bedarf es einer lückenlosen Versorgung und klarer Kommunikationsstrukturen zwischen Herstellern, Ärzten und dem Gesundheitssystem.

Hinzu kommt die finanzielle Belastung für Eltern in Berlin, die aufgrund bürokratischer Hürden den hohen Preis der Impfung vorstrecken müssen. Diese Situation ist unhaltbar und zeigt, dass neben der medizinischen Versorgung auch administrative Prozesse verbessert werden müssen. Es liegt in der Verantwortung des Bundesgesundheitsministeriums, hier Lösungen zu finden und sicherzustellen, dass alle Kinder rechtzeitig und flächendeckend mit dem notwendigen Schutz versorgt werden.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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