Apotheken senken Krankenstand: Neue Strategien für ein gesünderes Team
Der Krankenstand in Apotheken hat in den vergangenen Jahren besorgniserregend zugenommen und stellt Betreiber vor immer größere Herausforderungen. Mit durchschnittlich 15,2 Krankheitstagen pro Mitarbeiter verzeichneten Apotheken im Jahr 2023 einen neuen Höchststand. Diese Entwicklung ist nicht nur eine Belastungsprobe für die verbleibenden Teammitglieder, sondern auch ein finanzielles Risiko für die Inhaber. Der Personalmangel führt zu einer zunehmenden Arbeitsüberlastung und einer Kettenreaktion aus Krankmeldungen, die oft in gekürzten Öffnungszeiten und Umsatzeinbußen resultieren. Experten sehen die Ursachen vor allem in hoher Belastung, fehlender Struktur und unzureichender Kommunikation.
Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, setzen Apothekeninhaber zunehmend auf klar definierte Regeln im Umgang mit Krankmeldungen. Die Einführung fester Obergrenzen für Fehltage und die damit verbundenen Gespräche mit Mitarbeitern sollen helfen, Ursachen wie Überlastung und Stress zu erkennen und zu reduzieren. Dabei ist ein strukturiertes Vorgehen gefragt: Mitarbeiter sollen in vertraulichen Gesprächen Unterstützung und Lösungsmöglichkeiten erhalten, um das Risiko weiterer Krankmeldungen zu mindern.
Auch die Rekrutierung neuer Mitarbeiter erhält einen strategischen Fokus. Durch modernes Bewerbermarketing wird versucht, neue Fachkräfte anzuziehen und die hohe Abhängigkeit von einzelnen Teammitgliedern zu verringern. Inhabern, die häufige Krankmeldungen als schädlich für den Betrieb wahrnehmen, bieten solche Maßnahmen die Möglichkeit, Kündigungen notfalls umzusetzen, ohne den Betrieb zu gefährden.
Nicht zuletzt achten Apothekenbetreiber vermehrt darauf, dass neue Mitarbeiter sich gut in die Unternehmenskultur einfügen und ähnliche Werte teilen. Experten raten zu einer genauen Prüfung der Motivation und sozialen Kompetenz der Bewerber, um zuverlässige und belastbare Teammitglieder zu finden. Die gezielte Auswahl soll helfen, zukünftige krankheitsbedingte Ausfälle zu minimieren.
Neben Personalstrategien wird auch auf eine transparente interne Kommunikation gesetzt. Der gezielte Austausch über Unternehmensziele und -strukturen kann Unsicherheiten abbauen und ein stärkeres Zusammengehörigkeitsgefühl schaffen. Mitarbeiter fühlen sich durch klare Leitlinien und Verantwortungsvorgaben sicherer und motivierter, sich selbst in schwierigen Phasen voll einzubringen, anstatt sich wegen Überforderung krankschreiben zu lassen.
Gezielte Investitionen in Gesundheitsmaßnahmen wie Massagen oder Heilpraktikerleistungen sowie ein strukturiertes Gesundheitsmanagement sind weitere Schritte, um das Wohlbefinden der Belegschaft aktiv zu fördern. Gerade für Apotheken, die oft keinen Ersatz für fehlende Teammitglieder finden, sind diese Maßnahmen von zunehmender Bedeutung.
Experten sind sich einig, dass eine Kombination aus klaren Strukturen, verantwortungsvoller Personalführung und wertschätzenden Gesundheitsbenefits den Krankenstand in Apotheken signifikant senken kann. Apotheken, die bereits erste Maßnahmen umgesetzt haben, verzeichnen teilweise Rückgänge von bis zu 50 Prozent bei den Krankheitstagen. Langfristig wird erwartet, dass gezielte Maßnahmen nicht nur den Krankenstand senken, sondern auch die Mitarbeiterbindung und Zufriedenheit stärken können.
Ein hoher Krankenstand ist eine Herausforderung, die viele Apotheken massiv unter Druck setzt. In Zeiten von Fachkräftemangel und steigenden Kundenansprüchen stehen Betreiber vor der schwierigen Aufgabe, das Wohl ihrer Mitarbeiter und den wirtschaftlichen Erfolg des Betriebs in Einklang zu bringen. Der aktuelle Anstieg der Krankheitstage zeigt, dass dies kein leichtes Unterfangen ist.
Die Reaktion vieler Inhaber, klare Strukturen für Krankmeldungen zu schaffen und gleichzeitig in die Personalgewinnung zu investieren, ist dabei ein richtiger Schritt. Es braucht klare Regeln, die einerseits übermäßigen Ausfällen vorbeugen, andererseits aber auch Unterstützung und Wertschätzung signalisieren. Gerade die Investition in die Gesundheit der Mitarbeiter zeigt, dass Apotheken sich zunehmend als attraktive Arbeitgeber positionieren möchten, die ihre Angestellten als wertvolles Gut betrachten.
Gleichzeitig sollte der Fokus darauf liegen, ein strukturiertes Arbeitsumfeld zu schaffen, das Überlastungen frühzeitig erkennt und entgegenwirkt. Offene Kommunikation und klare Verantwortungsbereiche helfen dabei, Unsicherheiten zu reduzieren und eine solide Basis für ein gesundes Arbeitsklima zu schaffen. Nur so lässt sich eine Kettenreaktion aus Überlastung und Krankmeldungen vermeiden.
Für die Zukunft bleibt zu hoffen, dass sich diese Maßnahmen dauerhaft etablieren und auch andere Apotheken sich den neuen Strategien anschließen. Ein gesunder Arbeitsplatz ist nicht nur für die Belegschaft ein Gewinn, sondern stärkt langfristig den gesamten Apothekenbetrieb.
Bedeutung der Gruppenunfall-Versicherung für Apothekenmitarbeiter nach Urteil zur Medikamenteneinnahme
Nach dem jüngsten Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, das klargestellt hat, dass die gesetzliche Unfallversicherung nicht für Unfälle aufkommt, die während der Pause beim Holen von Medikamenten geschehen, stehen Apothekenbetreiber vor der Herausforderung, die Absicherung ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. Insbesondere die Gruppenunfall-Versicherung spielt dabei eine zentrale Rolle und sollte von den Apothekenbetreibern als wichtige Maßnahme zur Risikominimierung betrachtet werden.
In dem entscheidenden Fall war eine Näherin während ihrer Pause gestürzt, als sie von ihrem Auto zur Arbeitsstätte ging, um ihre vergessene Epilepsie-Tablette zu holen. Die Berufsgenossenschaft weigerte sich, den Vorfall als Arbeitsunfall anzuerkennen, was das Sozialgericht Neuruppin in erster Instanz bestätigte. Der 21. Senat des Landessozialgerichts stellte fest, dass die Einnahme von Medikamenten nicht zu den arbeitsrechtlichen Pflichten gehört und somit nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt ist. Dieses Urteil hat nicht nur rechtliche Konsequenzen für die betroffene Näherin, sondern auch weitreichende Implikationen für die Mitarbeiter von Apotheken.
Für Apothekenbetreiber bedeutet dies, dass sie sich der Grenzen des Versicherungsschutzes bewusst sein müssen. Die Tatsache, dass private Aktivitäten wie die Einnahme von Medikamenten nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen, erfordert ein Umdenken in der Personalpolitik. Apothekenbetreiber sollten dringend prüfen, inwieweit ihre bestehende Gruppenunfall-Versicherung die Mitarbeiter in solchen Situationen schützt. Diese Versicherung sollte nicht nur Unfälle während der regulären Arbeitszeit abdecken, sondern auch solche, die während Pausen oder bei der Erledigung persönlicher Angelegenheiten auftreten können.
Ein weiterer Aspekt, den Apothekenbetreiber berücksichtigen sollten, ist die Kommunikation und Sensibilisierung der Mitarbeiter. Durch Schulungsmaßnahmen kann das Bewusstsein für Sicherheitsfragen geschärft werden, damit die Mitarbeiter verstehen, welche Risiken in ihrem Arbeitsumfeld bestehen und wie sie sich schützen können. Zudem sollte die Rolle der Vorgesetzten klargestellt werden, um Missverständnisse hinsichtlich der Genehmigung persönlicher Aktivitäten während der Arbeitszeit zu vermeiden.
Die Gruppenunfall-Versicherung sollte als vorrangige Maßnahme betrachtet werden, um den Schutz der Mitarbeiter in einem komplexen Arbeitsumfeld zu gewährleisten. Apothekenbetreiber sind gut beraten, ihre Policen regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um sicherzustellen, dass die Versicherung den Bedürfnissen ihrer Mitarbeiter gerecht wird. Schließlich tragen die Apotheker nicht nur die Verantwortung für die Gesundheit ihrer Kunden, sondern auch für das Wohl ihrer Mitarbeiter.
Das Urteil des Landessozialgerichts verdeutlicht die Notwendigkeit, klare Grenzen zwischen beruflichen und privaten Aktivitäten zu ziehen. Apothekenbetreiber müssen sich proaktiv mit der Absicherung ihrer Mitarbeiter auseinandersetzen und sicherstellen, dass deren Interessen im Mittelpunkt stehen. Die Gruppenunfall-Versicherung spielt eine entscheidende Rolle, um die Mitarbeiter vor den finanziellen Folgen von Unfällen während ihrer Pausen zu schützen. Es ist an der Zeit, dass Apothekenbetreiber ihre Verantwortung ernst nehmen und sowohl rechtliche als auch praktische Maßnahmen ergreifen, um das Wohlbefinden ihrer Mitarbeiter zu fördern. In einer Zeit, in der die Arbeitsbedingungen ständig im Wandel sind, ist ein effektiver Schutz unerlässlich, um das Vertrauen und die Zufriedenheit der Mitarbeiter zu sichern.
Retax-Risiko durch Freitextverordnungen: Zahnärzte und Apotheken im E-Rezept-Konflikt
Seit Anfang des Jahres ist das E-Rezept in Deutschland flächendeckend Pflicht – auch in Zahnarztpraxen. Doch gerade für Zahnärzte bringt die neue Verordnungspflicht Herausforderungen mit sich. Ein grundlegendes Problem stellt die Praxissoftware dar, die nicht in allen Zahnarztpraxen über eine vollständige Arzneimitteldatenbank verfügt. Fehlt diese, bleibt Zahnärzten oft nur die Möglichkeit, eine strukturierte Wirkstoffverordnung oder eine Freitextverordnung zu erstellen. Diese Freitextverordnungen bereiten jedoch Apotheken immer wieder Probleme und führen häufig zu Retaxationen, bei denen die Krankenkassen die Erstattung der Kosten verweigern.
In der Apotheke sind Freitextverordnungen besonders fehleranfällig, da das Rezept nicht klar strukturiert ist und detaillierte Angaben oft fehlen. Apotheker müssen dann häufig eigenständig Rücksprache mit der verordnenden Zahnarztpraxis halten, um das richtige Präparat abgeben zu können. Dieses Vorgehen ist nicht nur zeitaufwendig, sondern birgt auch das Risiko, dass die Apotheke am Ende für eine Fehllieferung haften muss, die dann durch die Kassen retaxiert wird. Angesichts der strikten Anforderungen an die Arzneimittelabgabe geraten viele Apotheken durch diese unpräzisen Verordnungen zunehmend unter Druck.
Retaxationen stellen für Apotheken ein ernstzunehmendes finanzielles Risiko dar, insbesondere dann, wenn sie regelmäßig auftreten. Die Retaxversicherung kann in solchen Fällen eine wertvolle Absicherung bieten, indem sie die potenziellen finanziellen Schäden durch ungerechtfertigte oder unverschuldete Retaxationen abfängt. Dennoch sollte die Priorität dieser Versicherung in Apotheken gut abgewogen werden, da sie nicht alle Kosten abdeckt und nur als ergänzende Absicherung zum wirtschaftlichen Schutz dient. Gleichzeitig ist es für Apotheken ratsam, intern Abläufe zu optimieren und das Personal im Umgang mit Freitextverordnungen fortzubilden, um das Retaxrisiko zu minimieren.
Die Einführung des E-Rezepts für Zahnärzte war längst überfällig, doch die praktischen Herausforderungen bei der Umsetzung machen sich nun deutlich bemerkbar. Gerade für Apotheken entstehen durch Freitextverordnungen, die ungenaue oder unvollständige Angaben enthalten, unzumutbare Haftungsrisiken. Die Praxis zeigt, dass nicht alle Zahnarztpraxen über die nötige technische Ausstattung verfügen, um die strukturierten Anforderungen des E-Rezepts zu erfüllen – eine Diskrepanz, die dringend politisch adressiert werden sollte.
Apothekenbetreiber müssen in dieser Übergangsphase besondere Sorgfalt walten lassen und sollten sich intensiv mit der Möglichkeit einer Retaxversicherung auseinandersetzen. Diese Versicherung kann ein hilfreiches Instrument sein, doch sie ersetzt nicht die Notwendigkeit, eigene Prozesse zu überprüfen und das Personal im Umgang mit schwierigen Verordnungen zu schulen. Es bleibt zu hoffen, dass mit weiteren Anpassungen in der Software auch die Belastung durch Retaxationen sinkt und Apotheken endlich die Entlastung erfahren, die das E-Rezept ursprünglich versprochen hat.
Apothekenlieferungen an Sonn- und Feiertagen – BGH klärt Grundsatzfrage
Am kommenden Donnerstag wird der Bundesgerichtshof (BGH) eine Entscheidung treffen, die für viele Apothekenbetreiber in Nordrhein-Westfalen und möglicherweise auch in anderen Bundesländern eine wegweisende Bedeutung haben könnte. Im Zentrum steht die Frage, ob Apotheken über Botendienste auch an Sonn- und Feiertagen Medikamente ausliefern dürfen, selbst wenn sie nicht für den Notdienst eingeteilt sind. Die Klärung dieser rechtlichen Frage hat potenziell erhebliche Auswirkungen auf den Wettbewerb unter Apotheken und auf die Rechte der Verbraucher.
Der Hintergrund des Falls ist eine Kooperation zwischen einem Apotheker aus Köln und dem Lieferdienst Mayd, der über eine Smartphone-App organisiert wird. Verbraucherinnen und Verbraucher konnten über die App auch an Sonn- und Feiertagen Medikamente bestellen, die dann von einem Fahrer des Lieferdienstes direkt aus der Apotheke an ihre Haustür geliefert wurden. Die Wettbewerbszentrale sah hierin jedoch Verstöße gegen das nordrhein-westfälische Gesetz über die Sonn- und Feiertage sowie das Ladenöffnungsgesetz des Landes und klagte. Nach ihrer Auffassung stellte der Botendienst an Tagen, an denen Apotheken regulär geschlossen sein sollten, eine unfaire Umgehung der Wettbewerbsregeln dar.
Das Landgericht Köln gab der Wettbewerbszentrale recht und urteilte, dass der Apotheker sich einen Vorteil verschafft habe, indem er die Schließungsanordnung des Landes durch den Einsatz eines Botendienstes umging. Im Detail stellte das Gericht fest, dass Apotheken, die sich an die Sonn- und Feiertagsruhe hielten, dadurch einen Wettbewerbsnachteil erleiden würden, da Verbraucher nur noch auf Notdienstapotheken angewiesen seien. Mit der Kooperation zwischen der Apotheke und dem Lieferdienst könne sich der betroffene Apotheker jedoch einen entscheidenden Vorteil verschaffen, da er die Lücken des Schließungsgebots ausnutze. Diese Entscheidung wurde in der Berufung durch das Oberlandesgericht Köln bestätigt, das ebenfalls betonte, dass die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) keine abschließende Regelung zur Öffnung an Sonn- und Feiertagen enthält, die die landesrechtlichen Vorgaben übersteuern könnte.
Die Revision beim BGH könnte nun Klarheit schaffen, ob der Einsatz von Botendiensten an Sonn- und Feiertagen im Einklang mit den geltenden Vorschriften steht oder gegen diese verstößt. Für Apothekenbetreiber in NRW und anderen Bundesländern könnte dies weitreichende Folgen haben. Neben der Klärung, ob Botendienste ohne Notdiensteinteilung an Feiertagen tätig werden dürfen, steht die Entscheidung im Kontext einer allgemeinen Liberalisierung der Marktbedingungen und der damit verbundenen neuen Dynamik in der Apothekenlandschaft. Der BGH wird daher auch prüfen, inwieweit landesrechtliche Vorschriften über die Öffnungszeiten für die Apothekenbetriebe und ihre Lieferoptionen zu beachten sind.
Mit dem Fall der Sonntagslieferungen von Arzneimitteln über Botendienste wird der BGH erneut zur Schnittstelle von Tradition und Moderne im Apothekenwesen befragt. Die grundsätzliche Bedeutung dieser Entscheidung liegt dabei weit über den engen Grenzen eines Einzelfalls hinaus. Sie betrifft sowohl die Existenzbedingungen vieler Apotheken, die auf dem Prinzip der Notdiensteinteilung und den Regelungen zur Öffnungszeitenbeschränkung beruhen, als auch die Möglichkeiten, wie diese Betriebe auf die Anforderungen der digitalen Gesellschaft reagieren können.
Die Etablierung von Lieferservices und die Möglichkeit der Medikamentenzustellung am selben Tag sind ohne Zweifel ein Fortschritt, der auf den veränderten Bedarf der Kundschaft reagiert, besonders in einer Zeit, in der viele auf flexible und zeitsparende Versorgungsoptionen angewiesen sind. Für Apotheken bleibt es jedoch eine Gratwanderung, da der Einsatz solcher Dienste ohne klare rechtliche Grundlage schnell zu Wettbewerbsverzerrungen führen kann. Notdienstapotheken, die sich an das Sonn- und Feiertagsgesetz und die Schließungsanordnungen halten, sehen sich dadurch benachteiligt. In diesem Spannungsfeld zwischen Versorgungssicherheit und Wettbewerbsgleichheit wird der BGH die Weichen für die Zukunft der Apothekenlandschaft stellen müssen.
Gesundheitsmarkt als neue Versorgungslösung für Lengenfeld unterm Stein
Vor zwei Jahren schloss die letzte Apotheke im thüringischen Dorf Lengenfeld unterm Stein, und die ländliche Bevölkerung sah sich mit erheblichen Herausforderungen in der medizinischen Versorgung konfrontiert. Mit einem innovativen Konzept wurde nun die Versorgungslücke gefüllt: Ein Gesundheitsmarkt eröffnet den Bewohnern eine wohnortnahe Möglichkeit, Medikamente und Gesundheitsprodukte zu beziehen und bietet zugleich moderne digitale Serviceleistungen an.
Der Gesundheitsmarkt geht weit über das herkömmliche Apothekenangebot hinaus und zielt auf eine umfassende Gesundheitsversorgung für das Dorf. Dabei spielt die elektronische Rezeptabwicklung eine zentrale Rolle. Durch die Möglichkeit, sogenannte E-Rezepte direkt im Gesundheitsmarkt einzulösen, können pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) diese Rezepte entgegennehmen, prüfen und zur weiteren Bearbeitung an die Hauptapotheke weiterleiten. Dieses Modell verkürzt nicht nur die Wartezeiten, sondern erleichtert vor allem älteren oder weniger mobilen Personen den Zugang zu Medikamenten und Beratungsleistungen.
Das Konzept umfasst aber nicht nur die reine Abgabe von Medikamenten: Zusätzlich zu Arzneimitteln und Gesundheitsprodukten bietet der Gesundheitsmarkt eine persönliche Beratung an, die sich auf verschiedene Gesundheitsfragen und Präventionsmöglichkeiten erstreckt. Im Angebot finden sich auch Pflegeprodukte, Nahrungsergänzungsmittel und weitere Dienstleistungen, die die allgemeine Gesundheit und das Wohlbefinden unterstützen sollen. Dank der ortsnahen Lage und der einfühlsamen Beratung entsteht so ein neues Zentrum im Dorf, das für die Einwohner schnell erreichbar ist und ihnen die notwendigen Gesundheitsleistungen bietet. Die PTAs übernehmen hier eine Schlüsselrolle, indem sie als Bindeglied zwischen den Kunden und der Hauptapotheke fungieren, was eine reibungslose Kommunikation und eine sichere Medikamentenversorgung gewährleistet.
Die Resonanz der Dorfbewohner auf das neue Angebot ist überaus positiv. Besonders die älteren Menschen begrüßen die Eröffnung, da sie nun eine verlässliche und nahe gelegene Anlaufstelle für ihre Gesundheitsfragen haben. Für viele bedeutet der Gesundheitsmarkt eine enorme Erleichterung im Alltag, da sie sich nicht mehr auf weite Reisen zur nächsten Apotheke oder die Hilfe von Dritten verlassen müssen, um ihre Medikamente zu erhalten. Das Konzept scheint geeignet, die strukturellen Herausforderungen der ländlichen Gesundheitsversorgung langfristig zu entschärfen und zeigt auf, dass auch in kleinen Gemeinden zukunftsfähige Versorgungsmodelle möglich sind.
Dieses Modell könnte über Lengenfeld hinaus als Vorbild für andere strukturschwache Regionen dienen, die ebenfalls mit dem Rückzug von Apotheken zu kämpfen haben. Durch die Nutzung digitaler Möglichkeiten und den Einsatz engagierter Fachkräfte bietet der Gesundheitsmarkt eine flexible und effiziente Lösung, die den aktuellen Anforderungen der ländlichen Gesundheitsversorgung gerecht wird. Der Erfolg dieses Projekts könnte eine Diskussion darüber anregen, wie die Apothekenlandschaft in strukturschwachen Gebieten neu gestaltet werden kann, und zugleich als Argument dafür dienen, solche Versorgungsansätze auch politisch zu unterstützen.
Der Gesundheitsmarkt in Lengenfeld unterm Stein zeigt eindrucksvoll, wie innovative Ansätze die Gesundheitsversorgung in ländlichen Regionen sichern können. Das Projekt stellt unter Beweis, dass die Schließung einer Apotheke nicht zwangsläufig das Ende einer wohnortnahen Versorgung bedeuten muss. Vielmehr eröffnet der Gesundheitsmarkt eine neue Möglichkeit, Dienstleistungen direkt vor Ort anzubieten und dabei moderne Technologien zu nutzen. Die Möglichkeit, E-Rezepte in einem lokalen Markt einzulösen und diese mit der Hauptapotheke zu vernetzen, zeigt das Potenzial der Digitalisierung auf, die Gesundheitsversorgung schneller und effizienter zu gestalten.
Für ländliche Apotheken oder Gesundheitszentren könnte dieser Ansatz wegweisend sein: Indem PTAs verstärkt in die Versorgung einbezogen werden und als Brücke zwischen den Patienten und der Hauptapotheke fungieren, entsteht ein effizienter Ablauf, der die Bedürfnisse der Menschen vor Ort umfassend bedient. Auch der soziale Aspekt des Gesundheitsmarkts ist nicht zu unterschätzen: In einer Zeit, in der Dörfer zunehmend infrastrukturelle Verluste erleben, schafft der Markt eine neue Anlaufstelle, die das Dorfleben bereichert und zur sozialen Bindung beiträgt.
Politische Entscheidungsträger sollten dieses Modell als einen zukunftsweisenden Impuls verstehen, strukturschwache Regionen durch gezielte Unterstützung und rechtliche Anpassungen zu stärken. Solche Konzepte sind ein klarer Hinweis darauf, dass auch in Zeiten des Apothekensterbens durch innovative Lösungen eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung erhalten werden kann. Der Gesundheitsmarkt zeigt: Wo Kreativität und Technik Hand in Hand gehen, lässt sich selbst unter schwierigen Bedingungen ein nachhaltiges Versorgungsmodell schaffen, das den Menschen vor Ort zugutekommt.
Sozialstaat auf dem Prüfstand: Holetschek fordert Reformen, SPD warnt vor Sozialabbau
CSU-Landtagsfraktionschef Klaus Holetschek hat eine umfassende Debatte über die Zukunft des deutschen Sozialstaats angestoßen und mit einem neuen Reformpapier deutliche Vorschläge zur Kostenreduktion und Effizienzsteigerung eingebracht. Unter anderem fordert Holetschek, die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen drastisch zu senken und die Lebensarbeitszeit zu verlängern, um den Sozialstaat langfristig finanzierbar zu halten. Sein Ziel sei es, soziale Sicherheit zu gewährleisten, jedoch ohne das System zur „Vollkasko-Versicherung“ werden zu lassen, erklärte er gegenüber der Deutschen Presse-Agentur in München.
Ein zentraler Punkt seines Vorschlags ist, dass Sozialleistungen für arbeitsfähige Menschen nach einer gewissen Zeit der Arbeitslosigkeit wegfallen sollten. Die soziale Sicherung solle auf jene konzentriert werden, die aus berechtigten Gründen nicht arbeiten könnten, etwa aufgrund von Alter, Krankheit, oder familiärer Verpflichtungen. „Soziale Unterstützung für Arbeitsunwillige zu streichen“, heißt es in Holetscheks Papier, setze den richtigen Anreiz zur Eigenverantwortung und reduziere gleichzeitig die Attraktivität des Sozialsystems für eine Migration in die deutschen Sozialsysteme. Kritiker werfen ihm jedoch vor, die Realität von Arbeitslosen zu verkennen, da viele Menschen mit psychischen Problemen oder fehlenden Jobperspektiven zu kämpfen hätten.
Auch im Gesundheitssystem sieht Holetschek großen Optimierungsbedarf. Aktuell existieren 95 gesetzliche Krankenkassen mit eigenen Verwaltungsstrukturen, die seiner Meinung nach kostspielig und ineffizient seien. Er schlägt vor, deren Anzahl zu reduzieren und durch Digitalisierung effizienter zu gestalten, ohne dabei die Leistungsqualität für Versicherte einzuschränken. Im Bereich der Altersvorsorge setzt Holetschek auf steuerliche Anreize, die es älteren Arbeitnehmern erleichtern, länger im Beruf zu bleiben. Eine zentrale Rolle sieht er in einer verbesserten Vereinbarkeit von Beruf und Pflege sowie durch eine Ausweitung von Kurzzeit- und Tagespflegeangeboten. Besonders die Erwerbstätigkeit von Frauen solle durch bessere Kinderbetreuungsangebote unterstützt werden.
Die Reaktionen aus der SPD kamen prompt. SPD-Fraktionschef Holger Grießhammer äußerte scharfe Kritik an den Vorschlägen und erklärte, eine Reformdebatte dürfe nicht auf dem Rücken der Schwächsten geführt werden. Er bezeichnete es als unverantwortlich, Sozialleistungen zu kürzen und Arbeitslose pauschal als „Arbeitsunwillige“ zu stigmatisieren. Grießhammer stellte die zentrale Finanzierungsfrage in den Vordergrund und forderte stattdessen eine stärkere Belastung von hohen Einkommen zur Sicherung des Sozialstaats.
Zudem kritisierte die SPD die geplante Reduktion der Krankenkassen und die Ausweitung der Lebensarbeitszeit. „Nicht jeder kann bis ins hohe Alter arbeiten – körperlich anstrengende Berufe belasten viele Menschen nachhaltig“, so Grießhammer. Die Reduktion der Krankenkassen sieht er ebenfalls skeptisch und zweifelt daran, dass dadurch die zentralen Finanzierungsprobleme im Gesundheitswesen gelöst werden könnten.
Klaus Holetscheks Reformvorstoß markiert einen signifikanten Einschnitt in die sozialpolitische Debatte. Sein Ansatz, Sozialleistungen restriktiver zu gestalten und die Krankenkassen zu verschlanken, spricht wichtige Fragen der Effizienz an – doch bleibt offen, ob die strengen Maßnahmen tatsächlich die gewünschten Effekte erzielen können. Der Sozialstaat steht unbestritten unter finanziellem Druck, und es ist eine berechtigte Frage, wie dieser dauerhaft zu entlasten ist. Doch die Instrumente, die Holetschek vorschlägt, könnten die soziale Absicherung in Deutschland grundlegend verändern und dabei jene treffen, die besonders schutzbedürftig sind.
Die SPD reagiert mit scharfer Kritik und spricht das Spannungsfeld zwischen finanzieller Verantwortung und sozialer Solidarität an. Ihre Position, dass hohe Einkommen stärker zur Finanzierung herangezogen werden sollten, setzt auf ein anderes Konzept der Lastenverteilung und verweist auf die Verantwortung der stärkeren Schultern in der Gesellschaft. Während Holetscheks Vorstoß sicher das Potenzial hat, eine wichtige Diskussion anzuregen, zeigt die Reaktion der SPD, dass jede Reform gut überlegt und im Sinne des sozialen Zusammenhalts getroffen werden sollte.
Insgesamt bleibt die Frage bestehen: Inwieweit lassen sich die Prinzipien der Solidarität und Selbstverantwortung im deutschen Sozialstaat neu justieren, ohne dessen Basis zu untergraben?
Meningokokken-B-Impfung: Hürden bei Kostenübernahme und Versorgung für Eltern weiterhin problematisch
Die Meningokokken-B-Impfung, seit kurzem Teil der Schutzimpfungsrichtlinie, wird für Säuglinge und Kleinkinder von den gesetzlichen Krankenkassen als Pflichtleistung übernommen – theoretisch. Praktisch jedoch sind Eltern in vielen Fällen nach wie vor gezwungen, in Vorleistung zu treten. Hintergrund ist die noch ausstehende Honorarvereinbarung zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und den Krankenkassen. Bis die Verhandlungen abgeschlossen sind, ist eine direkte Abrechnung über den Sprechstundenbedarf (SSB) in vielen Regionen nicht möglich. Somit erhalten Eltern zunächst ein Privatrezept und strecken die Kosten des Impfstoffs vor, um dann eine Rückerstattung durch die Krankenkassen zu beantragen.
In den meisten Fällen dauert der Prozess zur Honorarfindung drei Monate, wodurch die aktuelle Situation voraussichtlich noch andauern wird. Ist die Impfung in regionalen Impfvereinbarungen verankert, können Arztpraxen den Impfstoff künftig zulasten des SSB beziehen und eine Verordnung über die Versichertenkarte abrechnen. Dennoch bleibt für viele Eltern vorerst die Unsicherheit über die Modalitäten der Kostenübernahme bestehen.
Die Versorgungssituation wird zusätzlich durch Lieferschwierigkeiten des einzigen in Deutschland zugelassenen Meningokokken-B-Impfstoffs, Bexsero, beeinflusst. Nach Lieferengpässen in den vergangenen Monaten wurde die Verfügbarkeit zwar offiziell wiederhergestellt, doch stellenweise sind Engpässe weiterhin möglich. Das Vakzin ist nur in Packungen zu zehn Dosen verfügbar, und Apotheken können gemäß § 129 Abs. 2a Satz 4 Nr. 3 Sozialgesetzbuch (SGB V) Teilmengen abgeben, jedoch ohne Verpflichtung zur Vereinzelung. Dies bedeutet für Eltern und Apotheken eine zusätzliche Herausforderung, da die dezentrale Abgabe nicht immer garantiert ist und individuelle Lösungen erfordert.
Die Aufnahme der Meningokokken-B-Impfung in den Pflichtleistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ist ein wichtiger Schritt im Schutz vor Infektionskrankheiten, doch die Umsetzung für Eltern bleibt unbefriedigend. Dass Verhandlungen zur Honorarvereinbarung den direkten Zugang zur Impfung derzeit erschweren, zeigt einmal mehr die Lücken zwischen politischem Beschluss und praktischer Versorgung. Eltern, die sich für die Gesundheit ihrer Kinder entscheiden, müssen nun bürokratische Hürden in Kauf nehmen, um eine Kostenerstattung zu erhalten. Dies belastet nicht nur die Familienkassen, sondern fördert auch eine Unsicherheit im medizinischen Versorgungssystem.
Die anhaltenden Lieferprobleme verschärfen das Dilemma zusätzlich, da der einzige zugelassene Impfstoff nur in Großpackungen erhältlich ist und die Vereinzelung von Dosen nicht verpflichtend ist. Eine zügige Einigung zwischen KVen und Krankenkassen sowie Maßnahmen zur Sicherstellung der Impfstoffverfügbarkeit sind nun dringend erforderlich, um das Vertrauen in die Schutzimpfung zu stärken und Eltern die Versorgung zu erleichtern.
Nebenwirkungen vermeiden: Weltweiter Aufruf zur sicheren Medikamentenanwendung
Im Rahmen der diesjährigen MedSafetyWeek, die vom 4. bis zum 10. November 2024 stattfindet, richten 91 Länder und 104 Organisationen den Fokus auf ein drängendes Thema: die Vermeidung vermeidbarer Nebenwirkungen bei der Arzneimittelanwendung. Unter dem Motto „Preventing Side Effects“ wird weltweit dazu aufgerufen, mögliche Risiken bei der Einnahme von Medikamenten bewusst zu minimieren. Nicht nur Patienten, sondern auch Fachkräfte im Gesundheitswesen sollen sensibilisiert werden, ihre Verantwortung für eine sichere Medikamentenanwendung und -verordnung wahrzunehmen.
Im Zentrum der Kampagne steht die richtige Anwendung und Dosierung von Medikamenten. Laut dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) können auch vermeintlich geringe Abweichungen bei der Einnahme oder Verordnung eines Arzneimittels zu unerwarteten und teilweise gefährlichen Reaktionen führen. In einem gemeinsamen Aufruf betonen PEI-Präsident apl. Prof. Dr. Stefan Vieths und BfArM-Präsident Prof. Dr. Karl Broich die Notwendigkeit, dass alle unerwünschten Reaktionen auf Arzneimittel – ob in den Packungsbeilagen erwähnt oder nicht – gemeldet werden sollten, um Sicherheitssignale frühzeitig zu erkennen und bei Bedarf Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung einzuleiten.
Ein zentraler Aspekt der Kampagne ist die Aufklärung über Medikationsfehler, die oft zu vermeidbaren Nebenwirkungen führen. Fehler in der Verordnung, Dosierung oder Anwendung von Medikamenten sind häufige Ursachen für Beschwerden, die sich leicht verhindern ließen, wenn Patienten und Fachkräfte noch stärker auf die korrekte Einhaltung der Anweisungen achten würden. Die MedSafetyWeek möchte dieses Bewusstsein fördern und Patienten weltweit dazu ermutigen, jede verdächtige Reaktion zu melden. Dies kann in Deutschland schnell und einfach über das Online-Meldeportal von PEI und BfArM erfolgen.
Begleitet wird die Kampagne von einem Aufruf an die globale Gesundheitsgemeinschaft und die Öffentlichkeit, die Bedeutung des sicheren Arzneimittelgebrauchs in sozialen Medien zu teilen. Der Hashtag #MedSafetyWeek soll dabei helfen, die Botschaft weiterzuverbreiten und so auch weniger sensibilisierte Patientengruppen zu erreichen.
Die MedSafetyWeek wird seit 2017 vom Uppsala Monitoring Centre (UMC) koordiniert und hat sich seither zu einem wichtigen Instrument der Aufklärung über Arzneimittelsicherheit etabliert. Ziel ist es, nicht nur akute Verdachtsfälle zu melden, sondern auch ein langfristiges Bewusstsein für die Relevanz einer korrekten Arzneimittelanwendung zu schaffen. In diesem Sinne bleibt die Kampagne ein entscheidendes Element zur Förderung der Patientensicherheit – eine Verantwortung, die alle Beteiligten im Gesundheitswesen mittragen.
Die MedSafetyWeek 2024 weist mit eindringlicher Klarheit auf ein Thema hin, das uns alle betrifft. Das Vermeiden vermeidbarer Nebenwirkungen ist keine triviale Forderung, sondern ein elementarer Beitrag zur Gesundheitssicherheit. Die Kampagne ist mehr als ein Appell an Patienten und Fachkräfte; sie ist ein Weckruf, der uns dazu aufruft, Verantwortung zu übernehmen. Jeder einzelne Verdachtsfall, der gemeldet wird, ist ein Schritt zu mehr Sicherheit im Gesundheitswesen. Angesichts des Ausmaßes von Medikationsfehlern und ihrer vermeidbaren Folgen sollte die Bedeutung dieser Kampagne nicht unterschätzt werden.
Erste legale Cannabis-Abgabe in Niedersachsen: Anbauverein setzt Zeichen gegen den Schwarzmarkt
Am Samstag wird der Cannabis Social Club Ganderkesee in Niedersachsen zum ersten Mal legal angebautes Cannabis an seine Mitglieder ausgeben. Die geplante Abgabe gilt als Meilenstein in der Umsetzung der neuen Cannabis-Teillegalisierung in Deutschland. Bis zu 100 Mitglieder des Vereins, die ihre Bestellung bereits vorab bezahlt haben, dürfen jeweils bis zu 25 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum abholen. Diese Ausgabe ist die erste dieser Art bundesweit und unterstreicht die Schritte, die im Rahmen der neuen Gesetzgebung unternommen wurden, um den Schwarzmarkt einzudämmen und Cannabis unter kontrollierten Bedingungen zugänglich zu machen.
„Jedes Gramm, das wir jetzt abgeben, ist ein Gramm weniger, das auf dem Schwarzmarkt gekauft wird“, erklärte die Sprecherin des Vereins. Sie hob hervor, dass die kontrollierte Abgabe den Konsumenten eine legale Alternative bietet und die Risiken des Schwarzmarktes minimiert. Die neue Regelung, die seit Juli in Kraft ist, erlaubt zugelassenen Anbauvereinen den gemeinschaftlichen Anbau und die Weitergabe von Cannabis an registrierte Mitglieder. Der Cannabis Social Club Ganderkesee ist laut eigenen Angaben der erste Verein, der eine legale Ernte durchgeführt und nun zur Verteilung freigegeben hat.
Ein Sprecher des Bundesdrogenbeauftragten bestätigte, dass keine anderen Vereine bekannt seien, die bereits in einer vergleichbaren Phase der Abgabeaktivitäten seien. Offizielle Daten zur Erntelage der einzelnen Anbauvereinigungen liegen der Behörde allerdings nicht vor, doch der Fortschritt des Vereins in Ganderkesee wird aufmerksam beobachtet und dürfte den Weg für weitere Initiativen in Deutschland ebnen.
Mit der ersten legalen Cannabis-Abgabe wird deutlich, dass die Teillegalisierung kein bloßes Lippenbekenntnis war. Der Cannabis Social Club Ganderkesee setzt mit seiner Pionierrolle ein Zeichen und bietet den Mitgliedern nicht nur einen legalen, sondern auch einen sicheren Zugang zu Cannabis. Die kontrollierte Abgabe ist ein wichtiger Schritt, um den Schwarzmarkt zu bekämpfen und die Risiken des unkontrollierten Erwerbs zu reduzieren.
Doch die Legalisierung ist mehr als nur ein Experiment: Sie stellt hohe Anforderungen an den Vereinsbetrieb, der Transparenz und Kontrolle gewährleisten muss. Das Beispiel Ganderkesee zeigt, dass Cannabis unter geregelten Bedingungen angebaut und verteilt werden kann – ein Modell, das durchaus das Potenzial hat, flächendeckend als Alternative zum Schwarzmarkt akzeptiert zu werden.
PTA im Pharmaziestudium: Kompetenzen nutzen und Fachkräftemangel entschärfen“
Pharmazeutisch-technische Assistent*innen (PTA), die nach ihrer Ausbildung ein Pharmaziestudium beginnen, bereichern das Studium mit umfassendem Wissen und praktischen Erfahrungen aus ihrem Beruf. Doch trotz ihrer wertvollen Vorkenntnisse stoßen PTA oft auf organisatorische Hürden, da Ausbildungsinhalte bisher nur vereinzelt im Studium anerkannt werden. Jenny Schönborn, Beauftragte für Gesundheitspolitik beim Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD), hebt hervor, wie PTA im Studium auf eine bereits fundierte Basis aus Chemie, Botanik und Galenik aufbauen. „PTA bringen ein fundiertes Fachwissen und ein praktisches Verständnis für Arzneimittelherstellung und Patientenberatung mit“, betont Schönborn. Diese Fähigkeiten kommen den Studienanforderungen in Pharmazie oft nahe und könnten sowohl PTA selbst als auch den Universitäten durch eine bundesweit einheitliche Anrechnungsregelung zugutekommen.
Bisher ist die Anerkennung von PTA-Vorkenntnissen im Pharmaziestudium nicht flächendeckend geregelt. Während an den Universitäten Bonn und Saarbrücken PTA ihr Herbarium im Botanik-Praktikum anrechnen lassen können, wird in Berlin das Terminologie-Seminar unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt. Diese uneinheitliche Praxis führt jedoch bundesweit zu Unsicherheiten und erschwert die Studienplanung für PTA erheblich. Hinzu kommt, dass gerade praktische Fächer wie Arzneiformenlehre, in denen PTA bereits über fundierte Kenntnisse verfügen, bisher nirgends anerkannt werden. Die Herstellung von Arzneimitteln ist ein zentraler Bestandteil der PTA-Ausbildung, in der sie lernen, verschiedene Darreichungsformen herzustellen, die Rezeptur zu übernehmen und Defekturen herzustellen – Aufgaben, die sie in vielen Apotheken selbstständig ausführen. Eine Anerkennung dieser Kompetenzen würde PTA nicht nur entlasten, sondern auch den Unibetrieb, da weniger Betreuungskapazitäten für die Praxis erforderlich wären.
Gleichzeitig wird deutlich, dass die angedachten Reformen des Apothekenwesens wenig zur Lösung des Fachkräftemangels beitragen dürften. Der Referentenentwurf des Apotheken-Reformgesetzes (ApoRG) sieht vor, erfahrenen PTA zu ermöglichen, Apotheken unter telepharmazeutischer Aufsicht zu führen, falls ein Apotheker mindestens acht Stunden pro Woche anwesend ist. Viele PTA und Apotheker*innen sehen hierin jedoch kein geeignetes Mittel, den Fachkräftemangel langfristig zu bekämpfen. Stattdessen fordern sie umfassendere Maßnahmen wie die Erweiterung pharmazeutischer Dienstleistungen, eine gezielte Förderung interprofessioneller Zusammenarbeit und eine Stärkung der pharmazeutischen Kompetenzen, um den Beruf attraktiver und flexibler zu gestalten.
Durch die Anerkennung von PTA-Qualifikationen könnte sich auch die Zusammenarbeit im Studium verbessern. PTA können ihr Wissen aus der Patient*innenberatung und ihre praktischen Erfahrungen in Laboren und der Rezeptur in Gruppenarbeiten einbringen, was das Studium für alle bereichert. Diese Kompetenzen schaffen oft eine Brücke zwischen theoretischem Wissen und praxisnahen Anwendungen, die für andere Studierende ohne praktische Vorerfahrung von Vorteil sein können. Eine offizielle und einheitliche Anrechnung würde nicht nur PTA im Studium unterstützen, sondern könnte auch das Verständnis für ihren Beruf und die Bedeutung der pharmazeutischen Assistenzen für das Gesundheitssystem stärken.
Ein ganzheitlicher Ansatz zur Stärkung des PTA-Berufs im Studium würde über die bloße Anrechnung von Vorkenntnissen hinausgehen und könnte auch strukturelle Änderungen im Ausbildungssystem umfassen. Die Aufwertung der PTA-Ausbildung mit erweiterten Fortbildungs- und Karrieremöglichkeiten sowie einer angemessenen Vergütung könnte PTA eine nachhaltigere Perspektive bieten und die Attraktivität des Berufs deutlich steigern. Schließlich zeigen PTA bereits in der täglichen Arbeit in Apotheken ihre essenzielle Rolle im Gesundheitssystem, indem sie umfassend zur Patient*innenversorgung beitragen.
Es wird deutlich, dass der Fachkräftemangel in Apotheken durch Maßnahmen zur besseren Anerkennung und Förderung der PTA-Fachkompetenz gemindert werden könnte. Der PTA-Beruf benötigt eine Aufwertung, die sowohl eine akademische Anerkennung im Studium als auch Weiterbildungsangebote und Aufstiegsmöglichkeiten umfasst. Dies würde nicht nur die Wertschätzung der PTA in den Apotheken stärken, sondern langfristig das deutsche Gesundheitssystem stabilisieren.
Die Diskussion um den Fachkräftemangel im Gesundheitswesen und speziell in Apotheken verdeutlicht einmal mehr, wie oft PTA in der gesellschaftlichen Wahrnehmung unterschätzt werden. Sie leisten unverzichtbare Arbeit in der Patientenversorgung und bringen durch ihre Ausbildung wertvolle praktische und theoretische Kenntnisse mit. Doch wird ihr Potenzial im Pharmaziestudium bislang nur eingeschränkt anerkannt, und auch die Wertschätzung ihres Berufs bleibt häufig hinter den tatsächlichen Anforderungen und Aufgaben des PTA-Berufs zurück.
Die Möglichkeit, dass erfahrene PTA Apotheken zeitweise ohne Anwesenheit eines Apothekers führen könnten, mag auf den ersten Blick wie ein Schritt in Richtung Eigenständigkeit und Entlastung erscheinen. Doch greift diese Maßnahme zu kurz, um den anhaltenden Fachkräftemangel nachhaltig zu bewältigen. Stattdessen sind einheitliche, transparente Anrechnungsregelungen im Pharmaziestudium notwendig, um den Übergang von der Ausbildung zum Studium zu erleichtern. Ein solcher Schritt könnte PTA darin bestärken, ihre Kompetenzen auch im Studium weiterzuentwickeln und den pharmazeutischen Nachwuchs umfassend zu fördern.
Ein integrierter und langfristig angelegter Ansatz, der die vorhandenen Qualifikationen der PTA anerkennt und gezielt fördert, würde nicht nur den Apothekenalltag entlasten, sondern langfristig auch die Versorgungsqualität und die Stabilität im Gesundheitssystem sichern. Letztlich liegt es in der Verantwortung der politischen und gesellschaftlichen Akteure, PTA als essentielle Stützen des Gesundheitssystems zu erkennen und entsprechend zu fördern.
Verjüngung und Neuausrichtung im BAK-Vorstand: Neue Ära für die Apothekerschaft
Am 27. November steht für die Bundesapothekerkammer (BAK) eine wegweisende Wahl an. Die Mitgliederversammlung entscheidet über eine umfassende personelle Neubesetzung, die nicht nur eine deutliche Verjüngung, sondern auch einen Wandel in der Geschlechterverteilung mit sich bringen könnte. Während sich die bisherigen Vorstandsmitglieder Dr. Armin Hoffmann und Dr. Hannes Müller für eine Fortsetzung ihrer Amtszeit bewerben, ziehen sich Thomas Benkert, Ursula Funke und Dr. Dr. Georg Engel zurück. Ihre Plätze sollen mit Dr. Ina Lucas, Franziska Scharpf und Dr. Maike Fedders prominent neu besetzt werden.
Nach aktuellen Informationen der Deutschen Apotheker Zeitung (DAZ) wird Dr. Armin Hoffmann, Industrieapotheker aus Nordrhein, für das Amt des BAK-Präsidenten kandidieren, unterstützt von Dr. Hannes Müller als Vizepräsident. Müller, der selbstständige Apotheker aus Westfalen-Lippe, hat einen besonderen Stand innerhalb der Bundesapothekerkammer: Im Gegensatz zu den meisten BAK-Vorstandsmitgliedern führt er nicht die Präsidentschaft seiner regionalen Kammer, Westfalen-Lippe, an, sondern ist dort als Vorstandsmitglied aktiv. Die derzeitige ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening hält das höchste Amt in Westfalen-Lippe, doch Müllers Position im Kammervorstand genügt den satzungsmäßigen Anforderungen für eine BAK-Vorstandstätigkeit.
Diese Konstellation bedeutet nicht nur eine personelle, sondern auch eine strukturelle Änderung innerhalb der BAK-Führung. Voraussichtlich werden mit Dr. Armin Hoffmann und Dr. Ina Lucas nur zwei von fünf BAK-Vorstandsmitgliedern auch Präsidenten in ihren Heimatkammern sein. Scharpf, die in Bayern als potenzielle Nachfolgerin von Kammerpräsident Thomas Benkert gehandelt wird, könnte erst nach den dortigen Wahlen im Frühjahr 2025 ebenfalls in die Präsidentenriege aufsteigen. Ein weiterer Aspekt ist die Verschiebung der Altersstruktur: Das neue BAK-Gremium wird bei Amtsantritt ein Durchschnittsalter von 46,4 Jahren haben, während der derzeitige Vorstand ein Durchschnittsalter von 57,6 Jahren aufweist. Zudem bedeutet die Nominierung von Dr. Ina Lucas, Franziska Scharpf und Dr. Maike Fedders eine Frauenmehrheit im neuen Vorstand – ein Novum in der Bundesapothekerkammer.
Diese Entwicklung könnte die BAK nicht nur personell, sondern auch inhaltlich beeinflussen. Die Neubesetzung bringt neue Perspektiven und möglicherweise auch ein anderes Verständnis von Themen mit sich, die die Apothekenlandschaft in den kommenden Jahren prägen werden.
Mit dem bevorstehenden Wechsel vollzieht die Bundesapothekerkammer eine bemerkenswerte Anpassung an die modernen Herausforderungen des Berufsstands. Die Wahl von Kandidaten, die eine jüngere Perspektive einbringen, könnte wichtige Impulse für die Zukunft der Apothekerschaft setzen. In einer Zeit, in der sich die Anforderungen an Apotheken rapide wandeln, sind neue Ideen und frischer Tatendrang entscheidend. Die Wahl von Dr. Armin Hoffmann und Dr. Hannes Müller an die Spitze des Vorstands verspricht Kontinuität und Erfahrung, gleichzeitig öffnet die stärkere Einbindung von Frauen im Gremium der BAK eine Tür zu neuen Sichtweisen und Prioritäten.
Besonders die Verjüngung und das Streben nach Diversität im Vorstand signalisieren einen Wandel, der für die gesamte Apothekenlandschaft relevant sein könnte. Ein generationenübergreifender Austausch und die Fähigkeit, den Bedürfnissen einer diverser werdenden Kundschaft gerecht zu werden, können zur Stärkung des Berufsstands beitragen. Ob und wie die neue Besetzung bestehende Herausforderungen angehen wird, bleibt abzuwarten – doch die Veränderungen deuten auf einen Vorstand hin, der agiler und zukunftsorientierter aufgestellt ist als je zuvor.
Milliardenstrafe gegen Teva – EU stärkt Wettbewerb im Pharmasektor
Die Europäische Kommission hat eine empfindliche Kartellstrafe in Höhe von 462,6 Millionen Euro gegen den israelischen Pharmakonzern Teva verhängt. Der Vorwurf: Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung zur Behinderung des Wettbewerbs im Markt für Multiple-Sklerose-Medikamente. Im Zentrum der Vorwürfe steht das Teva-Medikament Copaxone, dessen Patentschutz das Unternehmen angeblich künstlich verlängert haben soll, um den Markteintritt von Generika zu verzögern. Teva soll zudem irreführende Informationen über ein konkurrierendes Medikament verbreitet haben, das trotz Genehmigung der Gesundheitsbehörden als therapeutisch gleichwertig eingestuft wurde.
Die Untersuchung der EU-Kommission, die bereits 2021 begann, konzentrierte sich auf Märkte in Belgien, Deutschland, Italien, den Niederlanden, Polen, Spanien und Tschechien. Der Konzern soll in diesen Ländern über mehrere Jahre hinweg Maßnahmen ergriffen haben, um die Preise von Glatirameracetat, dem Wirkstoff in Copaxone, hochzuhalten. Die Kommission sieht darin einen Verstoß gegen Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung zum Schutz des Wettbewerbs festlegt. Die Behörde betont, dass das Verhalten von Teva nicht nur den Wettbewerb eingeschränkt, sondern auch die Gesundheitsbudgets der Mitgliedstaaten belastet habe.
„Die heutige Entscheidung gegen Teva ist ein starkes Signal dafür, dass die EU-Kommission den Wettbewerb im Arzneimittelsektor verteidigen wird,“ erklärte Margrethe Vestager, EU-Kommissarin für Wettbewerbspolitik, und fügte hinzu, dass die Strafe den Zugang zu bezahlbaren Medikamenten sicherstellen und gleichzeitig Innovationen zum Nutzen der Patienten und der Gesundheitssysteme fördern solle.
Der Konzern Teva hingegen weist die Vorwürfe kategorisch zurück. In einer Stellungnahme erklärte das Unternehmen, die Entscheidung basiere auf „extremen und unbewiesenen rechtlichen Theorien“, die jeder Grundlage entbehrten. Teva kündigte an, Berufung gegen die Entscheidung einzulegen, und betonte, dass das Unternehmen seit Beginn der Untersuchung eng mit der Kommission zusammengearbeitet habe.
Mit der Verhängung der Millionenstrafe gegen Teva setzt die EU-Kommission ein unmissverständliches Zeichen im Kampf um fairen Wettbewerb im Pharmasektor. Die hohen Preise und der schwerfällige Zugang zu innovativen Therapien belasten die Gesundheitssysteme der EU-Staaten erheblich, und die Hemmung des Wettbewerbs durch marktbeherrschende Unternehmen verstärkt dieses Problem. Tevas Weigerung, die Entscheidung zu akzeptieren, weist auf einen möglichen Präzedenzfall hin, der vor Gericht ausgetragen werden könnte. Die Strafe gegen Teva verdeutlicht das Spannungsfeld zwischen Innovationsschutz und Wettbewerbsrecht – ein Balanceakt, der gerade im Pharmasektor oft das Patientenwohl berührt.
Biontechs neuer COVID-19-Impfstoff: Apotheken und Praxen bereiten sich auf KP.2-Impfstoffbestellungen vor
Der auf die COVID-19-Subvariante KP.2 angepasste Impfstoff Comirnaty® von Biontech steht erstmals zur Auslieferung bereit und kann für die Kalenderwoche 46 bestellt werden. Für Impfungen, die zwischen dem 11. und 15. November 2024 geplant sind, müssen Apotheken und Arztpraxen die Impfstoffe bis spätestens Dienstag, den 5. November 2024, um 18 Uhr beim Großhandel ordern. Der Bayerische Apothekerverband (BAV) informiert, dass Apotheken und andere Impfstellen hierbei ihren tatsächlichen Bedarf ermitteln und nur für die jeweilige Woche bestellen sollten. Eine Vorratshaltung ist nicht vorgesehen, wobei staatliche Höchstbestellmengen entfallen sind.
Aktuell können Apotheken und Praxen verschiedene Formulierungen des Impfstoffs Comirnaty® JN.1 und KP.2 bestellen. Diese umfassen Dosierungen für verschiedene Altersgruppen: Erwachsene und Kinder ab zwölf Jahren, Kinder von fünf bis elf Jahren und Kleinkinder zwischen sechs Monaten und vier Jahren. Die Pharmazentralnummern für alle Varianten sind in den Apothekensystemen hinterlegt, sodass die Bestellung reibungslos abgewickelt werden kann. Besonders wichtig: Apotheken dürfen keine Kinder unter zwölf Jahren impfen, was bedeutet, dass die kleineren Dosierungen ausschließlich in Arztpraxen eingesetzt werden können. Hier wird auf eine klare Unterscheidung in der Verordnung Wert gelegt, um Verwechslungen mit anderen Biontech-Impfstoffen zu vermeiden.
Die Bestellung erfolgt nach Dosen, wobei pro Vial eine festgelegte Anzahl an Dosen bereitgestellt wird: So enthält ein Vial der 30 μg/Dosis sechs Dosen, das gleiche gilt für die 10 μg/Dosis, während die 3 μg/Dosis-Vials drei Dosen enthalten. Damit Apotheken und Praxen nicht nur organisatorisch, sondern auch dokumentationstechnisch bestens aufgestellt sind, stellt der BAV rechtzeitig vor der Auslieferung aktualisierte Standard Operating Procedures (SOP), Dokumentationsformulare und Informationen zu benötigtem Impfzubehör zur Verfügung. Der Großhandel wird die georderten Impfdosen ab dem 11. November 2024 ausliefern.
Mit der Einführung des KP.2-Impfstoffs bietet Biontech erneut eine Lösung für die spezifischen Herausforderungen der Pandemiebekämpfung. Durch die gezielte Anpassung an die KP.2-Subvariante folgt das Unternehmen einer Strategie, die den Einsatz moderner Wissenschaft im Kampf gegen das Coronavirus unterstreicht. Die Apotheken und Arztpraxen stehen erneut vor der anspruchsvollen Aufgabe, den Bedarf präzise zu kalkulieren, ohne Vorräte anzulegen. Dieser pragmatische Ansatz zeigt, wie notwendig eine dynamische Impfstofflogistik bleibt.
Die Gesundheitsbranche setzt damit auch ein Zeichen, dass Flexibilität und schnelles Reagieren im Umgang mit Virusvarianten weiterhin von entscheidender Bedeutung sind. Indem der BAV Apotheken dabei unterstützt, ihren Auftrag zur flächendeckenden Versorgung ohne bürokratische Hürden zu erfüllen, wird zugleich die Bedeutung der wohnortnahen Versorgung gestärkt. Für die Zukunft bleibt zu hoffen, dass die strukturellen Anpassungen langfristig die Versorgung sichern und eine kontinuierliche Unterstützung der Impfstellen ermöglicht. Der KP.2-Impfstoff markiert hier einen weiteren Meilenstein, doch die Belastung der Apotheken bleibt bestehen. Der Verzicht auf Vorratsbildung entlastet zwar logistisch, bedingt jedoch eine hohe Bestellsicherheit und Flexibilität, um spontane Bedarfsschwankungen aufzufangen.
Von Engin Günder, Fachjournalist