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Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Versicherungen, Finanzstrategien und digitale Transformation

Die Wahl des richtigen Versicherungspartners, Debatten um Honorare, langfristige Vermögensstrategien und die Auswirkungen des E-Rezepts auf das Gesundheitswesen

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Apothekeninhaber stehen vor der Herausforderung, den richtigen Versicherungspartner zu finden, um im Schadensfall optimal abgesichert zu sein. Dabei ist es essenziell, die Spreu vom Weizen zu trennen, da nicht jeder Versicherer hält, was er verspricht. Die Diskussion um höhere Honorare für Apotheken hat einen Stillstand erreicht, während langfristige Vermögensstrategien in unsicheren Zeiten zunehmend an Bedeutung gewinnen. Das Apotheker-Versorgungswerk Schleswig-Holstein hat 2023 mit einem Verlust von 59 Millionen Euro abgeschlossen, was Fragen zur Transparenz und Anlagestrategie aufwirft. Seit der Einführung des E-Rezepts hat sich das Gesundheitswesen in Deutschland grundlegend verändert, auch wenn neue Herausforderungen entstanden sind. Das Berufsobergericht Berlin-Brandenburg hat im Fall eines Berliner Apothekers, der die „Pille danach“ verweigerte, Kontroversen ausgelöst. Ein wegweisendes Urteil ermöglicht es Mietern, Mieterhöhungen durch behindertengerechten Umbau als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend zu machen. Ein Arzt aus Baden-Württemberg wurde wegen illegaler Rezeptausstellung zu einer langen Haftstrafe verurteilt. Das Glucagon-Analogon Dasiglucagon wurde zur Behandlung schwerer Hypoglykämien bei Diabetes mellitus zugelassen. Die Corona-Pandemie hat die Burnout-Epidemie beschleunigt, wobei viele Menschen sich zunehmend ausgebrannt fühlen.

Versicherungen für Apotheken: So trennen Sie verlässliche Anbieter von der Spreu

Als Apothekeninhaber steht man vor der Herausforderung, den richtigen Versicherungspartner zu finden, um im Schadensfall optimal abgesichert zu sein. Dabei ist es essenziell, die Spreu vom Weizen zu trennen, da nicht jeder Versicherer hält, was er verspricht. Es gibt mehrere Kriterien, die bei der Auswahl eines Versicherers besonders beachtet werden sollten.

Zunächst spielt die finanzielle Stabilität des Versicherers eine entscheidende Rolle. Bonitätsbewertungen durch renommierte Agenturen wie Standard & Poor’s, Moody’s oder Fitch Ratings geben Aufschluss über die Finanzkraft und die Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens. Ein Versicherer, der schon lange am Markt ist und eine starke Position hat, bietet oft mehr Sicherheit als ein neuer oder kleiner Anbieter.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Leistungsumfang und die Deckungssummen der Versicherung. Es ist ratsam, die Versicherungsbedingungen genau zu lesen und zu verstehen, welche Risiken abgedeckt sind und welche Ausschlüsse es gibt. Zudem sollten die Deckungssummen ausreichend hoch sein, um im Schadensfall alle Kosten abzudecken. Niedrige Prämien sind oft verlockend, können jedoch im Ernstfall unzureichenden Schutz bieten.

Der Kundendienst und die Erreichbarkeit eines Versicherers sind ebenfalls von großer Bedeutung. Ein guter Versicherer sollte leicht erreichbar sein und einen kompetenten Kundendienst bieten. Es empfiehlt sich, im Vorfeld zu testen, wie schnell und zuverlässig der Service reagiert. Ein guter Versicherer bietet zudem umfassende Beratung und Unterstützung, insbesondere bei komplexen Versicherungsfragen und im Schadensfall.

Die Schadensregulierung ist ein weiterer entscheidender Faktor. Hierbei sind die Bearbeitungszeit und die Kundenerfahrungen von großer Bedeutung. Ein guter Versicherer sollte schnell und unbürokratisch handeln. Erfahrungsberichte anderer Kunden geben oft Aufschluss darüber, wie fair und zuverlässig der Versicherer im Schadensfall agiert.

Transparenz und Vertragsklarheit sind ebenfalls wichtige Kriterien. Ein transparenter Versicherer erklärt alle wichtigen Punkte klar und verständlich und legt alle Kosten offen. Versteckte Kosten und Gebühren sollten vermieden werden. Ein seriöser Versicherer legt alle Kosten offen und erklärt, wofür gezahlt wird.

Zusatzleistungen und Flexibilität können ebenfalls von Vorteil sein. Es ist ratsam zu prüfen, ob der Versicherer Zusatzleistungen oder flexible Anpassungen bietet, die speziell auf die Bedürfnisse einer Apotheke zugeschnitten sind. Zudem sollten die Laufzeit des Vertrags und die Bedingungen für eine Kündigung flexibel sein, um im schnelllebigen Geschäftsumfeld von Vorteil zu sein.

Die Auswahl des richtigen Versicherers ist entscheidend für den Schutz einer Apotheke. Es lohnt sich, verschiedene Anbieter sorgfältig zu prüfen und deren Angebote zu vergleichen. Ein seriöser Versicherer zeichnet sich durch finanzielle Stabilität, umfassende und transparente Versicherungsbedingungen, exzellenten Kundenservice und schnelle Schadensregulierung aus. Indem diese Kriterien berücksichtigt werden, ist sichergestellt, dass man im Schadensfall optimal abgesichert ist und nicht im Regen steht.

Die Wahl des richtigen Versicherers ist für Apothekeninhaber eine der wichtigsten Entscheidungen, die sie treffen müssen. Ein unzureichender Versicherungsschutz kann im Schadensfall existenzbedrohende Folgen haben. Daher ist es unerlässlich, die Anbieter genau unter die Lupe zu nehmen und die Spreu vom Weizen zu trennen. Finanzielle Stabilität, umfassende Deckung, erstklassiger Kundendienst und eine schnelle Schadensregulierung sind die Eckpfeiler einer guten Versicherung. Apothekeninhaber sollten sich nicht von niedrigen Prämien täuschen lassen, sondern Wert auf Qualität und Zuverlässigkeit legen. Nur so ist gewährleistet, dass sie im Ernstfall nicht im Regen stehen, sondern gut abgesichert sind.

Apothekenhonorare und mögliche Wettbewerbsmodelle

Die Diskussion um höhere Honorare für Apotheken hat einen Stillstand erreicht. Selbst stark reduzierte Kompromissvorschläge scheinen schwer umsetzbar zu sein. Die zentrale Frage lautet nun: Wer könnte Apothekendienstleistungen tatsächlich günstiger anbieten?

Seit Jahren beklagen Apotheken eine mangelnde Anpassung ihrer Honorare. Der aktuelle Forderungswert liegt bei etwa 12,00 € pro Rezept, basierend auf der Inflationsrate. Verbände wie die Freie Apothekerschaft und der Verband der innovativen Apotheken setzen mit Forderungen von 14,14 € bzw. 15,00 € noch höhere Maßstäbe. Diese Ansätze sind jedoch bisher erfolglos geblieben.

Es stellt sich die Frage nach der Wettbewerbsfähigkeit der Apotheken und ihrer Preisstruktur. Der Versandhandel gilt als stärkster Konkurrent, insbesondere bei rezeptpflichtigen Medikamenten, die das Rückgrat des Apothekengeschäfts bilden. Apotheken erzielen pro verschriebenem Medikament zwischen 9 € und 10 € (gesetzliche Krankenversicherung) bzw. etwa 11 € (private Krankenversicherung), während der Ertrag im OTC-Bereich nur etwa 4 € beträgt.

Der durchschnittliche Umsatz pro Kunde in Apotheken beträgt rund 65 €, mit einem Rohertrag von 13 € bis 14 €. Die Gesamtkosten je Kunde belaufen sich auf 10 € bis 11 €. Im Vergleich dazu verzeichnet die börsennotierte Redcare Pharmacy (Shop-Apotheke) 1,8 Milliarden € Umsatz mit einer Rohertragsmarge von 24,5 % und operativen Kosten von etwa 13 € pro Bestellung.

Drogeriemärkte wie dm und Rossmann könnten theoretisch in den Apothekenmarkt einsteigen, indem sie eine „Prescription corner“ einrichten. Diese Märkte haben eine durchschnittliche Verkaufsfläche von 600 bis 800 qm. Ihre Umsätze pro Kundenbesuch und die Erträge liegen jedoch deutlich unter denen der Apotheken, trotz eines Selbstbedienungsmodells.

Die Personalkostenquote in Drogeriemärkten ist ähnlich hoch wie in Apotheken, bedingt durch lange Öffnungszeiten und die Pflege eines umfangreichen Sortiments. Ein eigenes Betreibermodell würde hohe zusätzliche Kosten für Fachpersonal und Infrastruktur mit sich bringen, was die Rentabilität erschwert. Die Untervermietung von Flächen an Apotheken könnte eine Alternative sein, würde aber ebenfalls nicht signifikant zur Rentabilität beitragen.

Die Untersuchung zeigt, dass weder der Versandhandel noch Drogeriemärkte Apothekendienstleistungen signifikant günstiger anbieten können. Beide Modelle haben ihre eigenen Kostenstrukturen und Herausforderungen, die eine preisgünstigere Alternative unwahrscheinlich machen. Ein reiner Automatendienst könnte eine mögliche Zukunftslösung darstellen, die jedoch einer gesonderten Betrachtung bedarf.

Insgesamt zeigt sich, dass auch in anderen Handelskanälen die Bäume nicht in den Himmel wachsen. Der Berufsstand der Apotheker sollte diese Tatsachen stärker hervorheben, um die Notwendigkeit einer angemessenen Honoraranpassung zu unterstreichen.

Die Diskussion um die Anpassung der Apothekenhonorare offenbart die tiefen strukturellen Probleme des Gesundheitssystems. Seit zwanzig Jahren kämpfen Apotheken mit stagnierenden Vergütungen, während die Betriebskosten kontinuierlich steigen. Die Forderungen nach höheren Honoraren sind daher mehr als gerechtfertigt.

Der Vergleich mit dem Versandhandel zeigt, dass auch dort die Margen knapp sind und höhere Skaleneffekte nicht zu erwarten sind. Drogeriemärkte, die theoretisch in den Apothekenmarkt einsteigen könnten, stehen vor hohen Investitions- und Betriebskosten, die eine günstige Alternative unwahrscheinlich machen.

Der Berufsstand der Apotheker sollte stärker darauf hinweisen, dass eine angemessene Honoraranpassung nicht nur im Interesse der Apotheken, sondern auch der Patienten ist. Eine faire Vergütung sichert die Qualität der Versorgung und verhindert, dass Apotheken aus wirtschaftlichen Gründen schließen müssen. Nur so kann eine flächendeckende, hochwertige Gesundheitsversorgung gewährleistet werden.

Es ist an der Zeit, dass die politischen Entscheidungsträger die Bedeutung der Apotheken für das Gesundheitssystem anerkennen und die notwendigen Schritte zur Anpassung der Honorare einleiten. Dies ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch der Sicherstellung einer verlässlichen und qualifizierten Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung.

Langfristige Vermögensstrategien: Stabilität und Rendite in unsicheren Zeiten

In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit gewinnt die langfristige Vermögensbildung zunehmend an Bedeutung. Für viele Apotheken und andere Unternehmen wird es immer schwieriger, die Balance zwischen Aufwand und Risiko auf der einen Seite und dem Ertrag auf der anderen Seite zu halten. Daher ist es entscheidend, Strategien zu entwickeln, die nicht nur heute, sondern auch in Zukunft stabile Renditen ermöglichen.

Aktien spielen in diesem Kontext eine zentrale Rolle. Trotz der inhärenten Risiken bieten sie langfristig die besten Renditechancen. Historische Daten belegen, dass Aktien über längere Zeiträume hinweg die höchste Performance im Vergleich zu anderen Anlageklassen erzielen. Dabei ist es wichtig, eine diversifizierte Auswahl an Aktien zu treffen, um das Risiko zu streuen und potenzielle Verluste zu minimieren. Branchen wie Technologie, Gesundheit und erneuerbare Energien haben sich als besonders vielversprechend erwiesen und bieten Potenzial für nachhaltiges Wachstum.

Anleihen hingegen bieten eine stabilere, aber in der Regel niedrigere Rendite. Sie gelten als sicherere Anlageform, insbesondere Staatsanleihen von Ländern mit hoher Bonität. In einem ausgewogenen Portfolio können Anleihen als Stabilitätsanker fungieren und helfen, Schwankungen an den Aktienmärkten auszugleichen. Unternehmensanleihen, besonders von etablierten Firmen, können ebenfalls attraktive Renditen bieten, wenn auch mit etwas höherem Risiko als Staatsanleihen.

Eine weitere attraktive Anlagemöglichkeit sind ETFs (Exchange Traded Funds). Diese Fonds kombinieren die Vorteile von Aktien und Anleihen, indem sie in eine breite Palette von Wertpapieren investieren. ETFs bieten eine kostengünstige Möglichkeit, ein diversifiziertes Portfolio aufzubauen, ohne dass ein tiefgehendes Fachwissen erforderlich ist. Sie ermöglichen es Anlegern, von der Performance ganzer Märkte oder spezifischer Sektoren zu profitieren. Durch ihre Handelbarkeit an der Börse bieten sie zudem eine hohe Flexibilität.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine gut durchdachte Anlagestrategie in unsicheren Zeiten auf eine Kombination aus Aktien, Anleihen und ETFs setzen sollte. Diese Mischung kann helfen, das Risiko zu minimieren und gleichzeitig die Chancen auf langfristige Renditen zu maximieren. Es ist ratsam, sich regelmäßig über die Marktentwicklungen zu informieren und gegebenenfalls Anpassungen am Portfolio vorzunehmen, um auf Veränderungen im wirtschaftlichen Umfeld reagieren zu können. Durch eine solche proaktive Herangehensweise lässt sich eine solide Vermögensbasis schaffen, die auch in Krisenzeiten Bestand hat.

In unsicheren Zeiten ist es für Anleger wichtiger denn je, eine ausgewogene Anlagestrategie zu verfolgen. Aktien bleiben trotz ihrer Volatilität das Herzstück eines erfolgreichen Portfolios, da sie langfristig die besten Renditechancen bieten. Anleihen und ETFs können diese Strategie sinnvoll ergänzen, indem sie Stabilität und Diversifikation ermöglichen. Der Schlüssel liegt in der richtigen Mischung und der kontinuierlichen Anpassung an die Marktgegebenheiten. Nur so kann langfristig eine solide Vermögensbasis geschaffen werden, die auch in Krisenzeiten Bestand hat. Es ist unerlässlich, die Entwicklungen auf den Finanzmärkten im Auge zu behalten und flexibel auf Veränderungen zu reagieren. Diese proaktive Vorgehensweise ermöglicht es, Chancen zu nutzen und Risiken zu minimieren, wodurch Anleger gut gerüstet sind, um die Herausforderungen und Unsicherheiten der heutigen Zeit zu bewältigen.

Apotheker-Versorgungswerk Schleswig-Holstein: Millionenverlust enthüllt riskante Anlagestrategien

Das Apotheker-Versorgungswerk Schleswig-Holstein, das mit etwa 800 Millionen Euro Anlagevolumen, 3.000 Mitgliedern und 1.000 Rentenempfängern zu den kleineren Versorgungswerken zählt, hat das Jahr 2023 mit einem Verlust von 59 Millionen Euro abgeschlossen. Diese überraschende Nachricht durchbricht die bisher als harmonisch und sicher wahrgenommene Verwaltung der Gelder und wirft Fragen zur Transparenz und Anlagestrategie des Versorgungswerks auf.

Laut den veröffentlichten Informationen flossen erhebliche Mittel in komplexe Finanzierungsmodelle wie mezzanine Finanzierungen, Bürogebäude-Entwicklungen sowie diverse Immobilien- und Finanzierungsfonds. Ein Viertel des Anlagevolumens ist in direkte und indirekte Immobilienbeteiligungen investiert, während weitere 19 Prozent in mezzanine Finanzierungen flossen, die oft nachrangig und damit besonders risikobehaftet sind. Diese Strategien stehen nun in der Kritik, da sie trotz potenzieller Mehrrenditen mit hohen Verlustgefahren verbunden sind.

In stabilen Top-Immobilien in guter Lage sowie in Wälder und fruchtbares Ackerland zu investieren, gilt langfristig als solide Strategie, da diese Güter nicht beliebig vermehrbar sind und kontinuierlich im Wert steigen. Diese Arten von Anlagen bieten gegenüber Aktien weniger Verlustrisiko, müssen jedoch selten vollständig abgeschrieben oder stark abgewertet werden, sofern man nicht in besonders risikoreiche Gebiete investiert. Im Gegensatz dazu sind Standard-Bürogebäude und Entwicklungsprojekte, die durch das Versorgungswerk finanziert wurden, weitaus anfälliger für Wertverluste. Die Tatsache, dass einige Projektentwickler überdurchschnittliche Zinsen von sechs oder sieben Prozent anbieten, deutet darauf hin, dass Banken solche Projekte aus gutem Grund nicht finanzieren. Wenn ein Versorgungswerk in solche Projekte investiert, wird dies oft als Beispiel für das sogenannte „stupid german money“ betrachtet.

Ein einfaches Rechenbeispiel zeigt die möglichen Erträge eines kapitalgedeckten Systems auf: Bei einer jährlichen Anlage von 15.000 Euro über 30 Jahre hinweg, erreicht man bei einer Durchschnittsrendite von vier Prozent etwa 850.000 Euro, bei sechs Prozent schon 1,2 Millionen Euro und bei acht Prozent 1,75 Millionen Euro. Diese Nominalbeträge reduzieren sich durch eine durchschnittliche jährliche Inflation von 2,5 Prozent auf knapp die Hälfte des realen Wertes. Dem kann jedoch entgegengewirkt werden, indem man die Sparraten jährlich entsprechend der Inflation erhöht. Somit bleiben die genannten Beträge real erhalten, während die nominalen Werte steigen.

Mit solchen Kapitalstöcken könnten Renten aus den Zinserträgen gezahlt werden. Diese Renditen sind realistisch, wenn man über Jahrzehnte hinweg in einen ausgewogenen Mix aus Aktien, hochwertigen Immobilien, Edelmetallen und festverzinslichen Wertpapieren investiert.

Trotz des Verlustes müssen sich die Rentenempfänger keine unmittelbaren Sorgen um ihre Renten machen, da noch ausreichend Substanz und laufende Einnahmen vorhanden sind. Allerdings könnte die zukünftige Rentendynamisierung schwieriger werden, abhängig vom jeweiligen Versorgungswerk. Der demografische Wandel und die unsichere Ertragslage der Apotheken, auf denen das Fundament des Versorgungswerks größtenteils basiert, verschärfen die Problematik. Ein langfristig stabileres Modell könnte das Drei-Säulen-System der Schweiz sein, bei dem 50 Prozent der Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rente, 50 Prozent in Versorgungswerke und zusätzlich in eine stabile private Säule fließen. Ein solches System bietet mehr Stabilität als das aktuelle, das auf nur einer, bereits geschwächten Säule basiert. Daher sollten Anleger verstärkt auf die private Säule setzen und sich weniger auf die anderen verlassen.

Der kürzlich veröffentlichte Verlustbericht des Apotheker-Versorgungswerks Schleswig-Holstein wirft ein grelles Licht auf die Risikobereitschaft und mangelnde Transparenz in der Anlagepolitik dieser Institution. Die Fokussierung auf komplexe und risikobehaftete Finanzierungsmodelle wie mezzanine Finanzierungen und Immobilienfonds zeigt, dass ein erheblicher Teil des Kapitals in hochriskante Anlagen fließt. Dies steht im deutlichen Kontrast zu den traditionellen, langfristig stabilen Anlagen in Top-Immobilien, Wäldern und Ackerland.

Es ist verständlich, dass Anleger nach höheren Renditen suchen, insbesondere in Zeiten niedriger Zinsen. Doch der jüngste Verlust zeigt, dass das Streben nach überdurchschnittlichen Zinsen oft mit erheblichen Risiken verbunden ist, die nicht immer adäquat eingeschätzt werden. Die hohen Zinsangebote von Projektentwicklern sollten als Warnsignal dienen, dass solche Projekte von Banken aus gutem Grund nicht finanziert werden.

Die Diskussion um ein zukunftsfähiges Rentensystem sollte nun dringend Fahrt aufnehmen. Ein Drei-Säulen-System, das die Stabilität der gesetzlichen Rente mit der Flexibilität privater und betrieblicher Vorsorge verbindet, könnte eine Lösung sein. Es bietet eine breitere Basis und reduziert das Risiko für den einzelnen Anleger. In der Zwischenzeit ist es ratsam, sich nicht ausschließlich auf Versorgungswerke zu verlassen, sondern verstärkt private Vorsorge zu betreiben und sich breit zu diversifizieren.

Der demografische Wandel und die Herausforderungen im Apothekenmarkt werden weiterhin Druck auf die Ertragslage des Versorgungswerks ausüben. Eine verstärkte Transparenz und eine konservativere Anlagestrategie könnten helfen, das Vertrauen der Mitglieder zurückzugewinnen und langfristig stabilere Erträge zu sichern. Der jüngste Verlust sollte als Weckruf verstanden werden, die Anlagestrategie zu überdenken und zu reformieren, bevor es zu spät ist.

Ein Jahr E-Rezept: Digitaler Fortschritt und neue Hürden im Gesundheitswesen

Seit der Einführung des verpflichtenden E-Rezepts zu Beginn des Jahres hat sich das Gesundheitswesen in Deutschland grundlegend verändert. Das traditionelle rosa Papierrezept ist weitgehend verschwunden, und die digitale Verordnung hat Einzug in die Apotheken gehalten. Trotz zahlreicher Vorteile hat der Umstieg auch neue Herausforderungen mit sich gebracht.

Nach einem Jahr sind etwa 90 % der E-Rezepte über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) eingelöst worden. Dieser Einlöseweg hat sich als besonders zuverlässig erwiesen, da die meisten Patienten bereits an die Nutzung ihrer Gesundheitskarte gewöhnt sind. Etwa 8 % der Patienten nutzen den Ausdruck des E-Rezepts, während lediglich 2 % der Rezepte über die Gematik-App eingelöst werden. Andere Apps spielen derzeit keine Rolle, obwohl die Nutzung der Gematik-App langsam zunimmt.

Die Vorteile des E-Rezepts sind zahlreich. Eine der größten Errungenschaften ist die Zeitersparnis, die durch die digitale Verordnung ermöglicht wird. Rezepte können schneller verarbeitet und Medikamente zügiger an die Patienten abgegeben werden. Die digitale Archivierung der Rezepte erleichtert zudem die Nachverfolgung und Dokumentation, was sowohl für Apotheken als auch für Krankenkassen von Vorteil ist. Die automatische Kontrolle und Übermittlung an das Abrechnungszentrum spart weitere Zeit und senkt das Retax-Risiko.

Für Patienten hat das E-Rezept ebenfalls Vorteile. Mussten sie bisher jedes Papierrezept in der Arztpraxis abholen, können Folgerezepte nun auch ohne Arztbesuch ausgestellt werden. Der Gang zum Arzt ist nur noch einmal pro Quartal oder bei Neuverordnungen notwendig. Bei Rückfragen durch die Apotheke können Rezepte – vorausgesetzt, die Ärzte sind erreichbar – innerhalb weniger Minuten aktualisiert, geändert oder neu ausgestellt werden. Zudem wird eine erhebliche Menge an Toner bzw. Tinte gespart, wenn die Rezeptinformationen digital übertragen werden.

Dennoch gibt es auch Herausforderungen. In seltenen Fällen verschwinden E-Rezepte spurlos, was eine Rücksprache mit dem Arzt und eine Neuausstellung erforderlich macht. Solche Probleme treten auf, wenn das Rezept in der Praxisverwaltungssoftware des Arztes weiterhin als gültig angezeigt wird, in der Apotheke jedoch als „in einer anderen Apotheke in Bearbeitung“ erscheint. Freitextverordnungen und fehlende Dosierangaben müssen manuell überprüft werden, was zusätzlichen Aufwand bedeutet und die Arzneimittelabgabe verzögert.

Ein besonderes Problem stellt die Anpassung der Patienten an das neue System dar. Einige Patienten haben Schwierigkeiten damit, kein physisches Rezept mehr in der Hand zu halten, was gelegentlich dazu führt, dass sie ihre Rezepte vergessen und ein erneuter Arztbesuch notwendig wird. Auch das Überprüfen der Verordnungen auf Vollständigkeit und Richtigkeit ist für Patienten schwieriger geworden. Diese Probleme werden häufig erst in der Apotheke festgestellt und können aufgrund der schwer erreichbaren Ärzte zeitaufwändig sein.

Die Zusammenarbeit mit Ärzten vor Ort läuft größtenteils reibungslos. Die meisten Ärzte nutzen die Komfort-Signatur, wodurch die Rezepte direkt beim Patientenbesuch in der Apotheke abrufbar sind. Allerdings gibt es Ausnahmen, die weiterhin auf die Stapel-Signatur bestehen, was zu mehrfachen Besuchen der Patienten in der Apotheke führt.

Die zukünftige Entwicklung der E-Rezept-Nutzung bleibt spannend. Während die Gematik-App an Beliebtheit gewinnt, spielt die Übergangslösung CardLink derzeit keine Rolle. Eine Alternative zur eGK könnte in absehbarer Zeit die Gesundheits-ID werden, die den Zugang zu Online-Anwendungen wie dem E-Rezept und der elektronischen Patientenakte (ePA) erleichtern soll.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das E-Rezept viele Vorteile bietet, insbesondere die höhere Effizienz und Zeitersparnis. Technische Anfangsschwierigkeiten wurden größtenteils überwunden, und die Zusammenarbeit mit den Ärzten läuft gut. Dennoch gibt es Herausforderungen, insbesondere für technisch weniger versierte Patienten und in der Kommunikation zwischen den Beteiligten. Es ist zu erwarten, dass sich diese Probleme mit der Zeit weiter minimieren lassen. Die Zukunft der Medikamentenverordnung ist digital, und das E-Rezept ist ein entscheidender Schritt in diese Richtung.

Die Einführung des E-Rezepts markiert einen wichtigen Meilenstein in der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Die Zeitersparnis und die vereinfachte Dokumentation sind klare Vorteile, die sowohl Apotheken als auch Patienten zugutekommen. Allerdings zeigen die anfänglichen Schwierigkeiten und Herausforderungen, dass der Übergang zu einem vollständig digitalen System nicht ohne Hürden verläuft. Besonders für ältere und technisch weniger versierte Patienten muss ausreichend Unterstützung bereitgestellt werden, um die Akzeptanz und Nutzung des E-Rezepts zu fördern.

Die kontinuierliche Verbesserung der technischen Infrastruktur und die Förderung der digitalen Kompetenz bei Patienten und medizinischem Personal sind entscheidend, um die Vorteile des E-Rezepts voll auszuschöpfen. Insgesamt zeigt sich jedoch, dass das E-Rezept das Potenzial hat, die Medikamentenverordnung effizienter und zeitgemäßer zu gestalten. Mit fortschreitender Anpassung und Optimierung wird das E-Rezept zu einem unverzichtbaren Bestandteil des modernen Gesundheitswesens werden.

Umstrittenes Urteil: Gewissensfreiheit von Apothekern unter Druck

Das Berufsobergericht Berlin-Brandenburg hat Ende Juni sein Urteil im Fall des Berliner Apothekers Andreas Kersten verkündet. Kersten hatte aus Gewissensgründen die Abgabe der „Pille danach“ verweigert. Obwohl das Gericht ihn freisprach, sorgte die Urteilsbegründung für erhebliche Kontroversen. Das Gericht erklärte, dass es Apothekern in ähnlichen Fällen zuzumuten sei, ihre Selbstständigkeit aufzugeben, wenn sie bestimmte Medikamente aus Gewissensgründen nicht abgeben möchten.

Dieser Richterspruch hat eine breite öffentliche Diskussion ausgelöst, da viele Kritiker befürchten, dass die Entscheidung die im Grundgesetz verankerte Gewissensfreiheit untergräbt. Die Argumentation des Gerichts legt nahe, dass Apotheker ihre berufliche Praxis aufgeben sollten, wenn sie aus moralischen oder religiösen Gründen bestimmte Arzneimittel nicht abgeben wollen. Befürworter des Urteils argumentieren, dass die Patientenversorgung oberste Priorität habe und persönliche Überzeugungen die Gesundheitsversorgung nicht beeinträchtigen dürften.

Das Urteil hat weitreichende Implikationen für Apotheker und andere Heilberufe, die sich in ähnlichen ethischen Dilemmata befinden könnten. Der Fall hat eine Debatte über die richtige Balance zwischen beruflicher Pflicht und persönlicher Gewissensfreiheit entfacht, die auch in Zukunft kontrovers bleiben dürfte.

Das Urteil des Berufsobergerichts Berlin-Brandenburg im Fall des Apothekers Andreas Kersten ist ein kritischer Punkt in der Diskussion um die Gewissensfreiheit. Die Entscheidung, dass Apotheker ihre Selbstständigkeit aufgeben sollten, wenn sie bestimmte Medikamente aus Gewissensgründen nicht abgeben wollen, ist besorgniserregend. Sie untergräbt eine der grundlegendsten Freiheiten, die unser Grundgesetz schützt: das Recht auf Gewissensfreiheit.

Während die Versorgung der Patienten zweifellos eine hohe Priorität hat, darf dies nicht auf Kosten der persönlichen Überzeugungen der Apotheker gehen. Es muss ein Weg gefunden werden, der beiden Seiten gerecht wird – der Gesundheitsversorgung und der Gewissensfreiheit. Eine Lösung könnte darin bestehen, Systeme zu entwickeln, die sicherstellen, dass Patienten Zugang zu notwendigen Medikamenten haben, ohne die Gewissensfreiheit der Apotheker zu gefährden.

Dieses Urteil sollte ein Weckruf sein, um ernsthaft über die Grenzen und Möglichkeiten der Gewissensfreiheit in Heilberufen nachzudenken. Es bedarf einer ausgewogenen Lösung, die sowohl die Rechte der Patienten als auch die der Berufstätigen respektiert und schützt.

Gericht erkennt Mieterhöhung durch behindertengerechten Umbau als außergewöhnliche Belastung an

In einer wegweisenden Entscheidung hat das oberste Finanzgericht klargestellt, dass Mieterhöhungen, die infolge eines behindertengerechten Umbaus einer Mietwohnung entstehen, als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden können. Diese Entscheidung bringt Erleichterung für viele Mieter, die gezwungen sind, ihre Wohnungen an ihre besonderen Bedürfnisse anzupassen.

Der Hintergrund dieser Entscheidung liegt in der steigenden Zahl von Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Unfall auf barrierefreie Wohnräume angewiesen sind. Umbauten wie der Einbau eines Treppenlifts, die Verbreiterung von Türen oder die Anpassung von Sanitäreinrichtungen verursachen oft erhebliche Kosten. Diese Umbauten sind häufig unumgänglich, um eine selbstständige Lebensführung der betroffenen Personen zu gewährleisten.

Das Gericht hat nun entschieden, dass nicht nur die direkten Umbaukosten, sondern auch die daraus resultierenden Mieterhöhungen als außergewöhnliche Belastungen angesehen werden können. Dies bedeutet, dass Mieter die zusätzlichen Mietkosten, die direkt auf den behindertengerechten Umbau zurückzuführen sind, steuerlich absetzen können.

Diese Entscheidung basiert auf der Anerkennung, dass derartige Umbauten keine freiwilligen Maßnahmen sind, sondern notwendige Vorkehrungen, um die Lebensqualität und Mobilität der Betroffenen zu sichern. Die rechtliche Grundlage hierfür ist, dass außergewöhnliche Belastungen nur dann steuerlich absetzbar sind, wenn sie zwangsläufig und unvermeidbar sind und eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen.

Für betroffene Mieter bedeutet dies eine spürbare finanzielle Entlastung. Der Vorsitzende des Mieterbundes, Michael Voigt, begrüßte die Entscheidung: „Viele Menschen mit Behinderungen sind auf solche Umbauten angewiesen. Die Anerkennung der daraus resultierenden Mieterhöhungen als außergewöhnliche Belastung ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit und Unterstützung.“

Auch Sozialverbände und Behindertenorganisationen äußerten sich positiv. Sie betonten, dass die Entscheidung des Gerichts ein wichtiger Beitrag zur Inklusion und zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen sei.

Insgesamt stellt diese Entscheidung eine erhebliche Erleichterung für betroffene Mieter dar und ist ein Zeichen dafür, dass das Steuersystem auf die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen Rücksicht nimmt. Sie bietet nicht nur finanzielle Entlastung, sondern auch eine Anerkennung der besonderen Herausforderungen, mit denen diese Menschen konfrontiert sind.

Die aktuelle Entscheidung des obersten Finanzgerichts ist ein wichtiger Meilenstein im Kampf für die Rechte und die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen. Die Anerkennung der durch behindertengerechte Umbauten verursachten Mieterhöhungen als außergewöhnliche Belastung sendet ein starkes Signal der Unterstützung und Solidarität.

Es ist unerlässlich, dass das Steuersystem flexibel genug ist, um auf die besonderen Bedürfnisse und Herausforderungen verschiedener Bevölkerungsgruppen einzugehen. Diese Entscheidung zeigt, dass unser Rechtssystem in der Lage ist, auf Veränderungen und neue Bedürfnisse zu reagieren.

Der finanzielle Druck, den solche notwendigen Umbauten auf Mieter ausüben können, darf nicht unterschätzt werden. Die steuerliche Absetzbarkeit dieser Kosten bietet eine dringend benötigte Erleichterung und kann dazu beitragen, die Lebensqualität und Selbstständigkeit der Betroffenen erheblich zu verbessern.

Darüber hinaus ist diese Entscheidung ein Schritt in Richtung einer inklusiveren Gesellschaft, in der die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ernst genommen und unterstützt werden. Es bleibt zu hoffen, dass diese Entscheidung auch in anderen Bereichen Schule macht und weitere Maßnahmen zur Unterstützung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen folgen werden.

Arzt aus Baden-Württemberg wegen illegaler Rezeptausstellung zu langer Haftstrafe verurteilt

Ein Arzt aus Baden-Württemberg wurde vom Landgericht Mannheim zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Der 50-jährige Mediziner aus Weinheim im Rhein-Neckar-Kreis wurde für schuldig befunden, in 88 Fällen illegal Betäubungsmittelrezepte ausgestellt zu haben, darunter in 65 Fällen für das starke Schmerzmittel Fentanyl ohne ausreichenden medizinischen Grund. Zusätzlich wurde ihm der Besitz von Ecstasy und LSD sowie der Erwerb von Kokain zur Last gelegt.

Das Gericht teilte weiter mit, dass die Anklage ursprünglich auch das Ausstellen zahlreicher illegaler Rezepte für medizinisches Cannabis ohne ärztlichen Grund umfasste. Allerdings konnte der fehlende medizinische Grund in diesen Fällen nicht nachgewiesen werden. Aufgrund der Vergehen verhängte die Kammer ein zweijähriges Berufsverbot gegen den Mediziner.

Bereits im April 2022 waren die Praxisräume des Arztes durchsucht worden, wie aus einer früheren Mitteilung des Landgerichts hervorgeht. Infolge dieser Ermittlungen wurde Anfang September 2022 das Ruhen der Approbation des Arztes angeordnet. Laut der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württembergs bedeutet dies, dass der Arzt keine Verordnungen zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung mehr ausstellen darf. Diese Maßnahme wird ergriffen, wenn der Vorwurf einer schweren Straftat im Raum steht, wie das Sozialministerium mitteilte. Der Mediziner befand sich seit Juni 2023 in Untersuchungshaft.

Das Urteil des Landgerichts Mannheim ist noch nicht rechtskräftig. Es besteht die Möglichkeit, Revision zum Bundesgerichtshof einzulegen, um das Urteil überprüfen zu lassen.

Der Fall des verurteilten Arztes aus Weinheim wirft ein Schlaglicht auf die Problematik des Missbrauchs ärztlicher Befugnisse. Ärzte tragen eine immense Verantwortung für die Gesundheit und das Wohl ihrer Patienten, und das Vertrauen der Gesellschaft in den medizinischen Berufsstand basiert auf der Annahme, dass diese Verantwortung gewissenhaft wahrgenommen wird. Der Missbrauch von Betäubungsmittelrezepten, insbesondere für so starke Substanzen wie Fentanyl, stellt nicht nur eine Gefahr für die unmittelbaren Empfänger dieser Rezepte dar, sondern trägt auch zur Verschärfung der Drogenproblematik in der Gesellschaft bei.

Dass der Arzt zusätzlich im Besitz illegaler Drogen wie Ecstasy und LSD war, unterstreicht die Schwere der Vergehen und wirft Fragen nach den Motiven und dem moralischen Kompass des Verurteilten auf. Es ist positiv zu werten, dass das Gericht nicht nur eine Haftstrafe, sondern auch ein Berufsverbot verhängt hat, um weiteren Schaden von Patienten abzuwenden.

Gleichzeitig zeigt der Fall die Notwendigkeit schärferer Kontrollen und klarer Richtlinien für die Verschreibung von Betäubungsmitteln auf. Der Schutz der Patienten und die Integrität des medizinischen Systems müssen oberste Priorität haben. Es bleibt zu hoffen, dass dieser Fall als abschreckendes Beispiel dient und dazu beiträgt, ähnliche Vergehen in der Zukunft zu verhindern.

Durchbruch in der Diabetes-Therapie: Europäische Zulassung für Dasiglucagon bei schwerer Hypoglykämie

Die Europäische Kommission hat das Glucagon-Analogon Dasiglucagon für die Behandlung schwerer Hypoglykämien bei Patienten mit Diabetes mellitus zugelassen. Das Medikament, vertrieben unter dem Namen Zegalog® von Zealand Pharma, wird als Fertigspritze oder -pen auf den Markt kommen und bietet damit eine unkomplizierte Anwendung ohne vorherige Rekonstitution. Die empfohlene Dosis beträgt 0,6 mg Dasiglucagon, was dem Inhalt einer Spritze oder eines Pens entspricht. Sollte der Patient innerhalb von 15 Minuten nicht auf die Injektion ansprechen, kann eine weitere Dosis verabreicht werden.

Dasiglucagon unterscheidet sich vom körpereigenen Peptidhormon Glucagon durch den Austausch von sieben der 29 Aminosäuren, was die physikalische und chemische Stabilität in wässriger Lösung erhöht. Das Medikament erhöht den Blutzuckerspiegel schnell, indem es hepatische Glucagon-Rezeptoren aktiviert, was den Abbau von Glykogen und die Freisetzung von Glucose aus der Leber anregt. Die Glykogenspeicher in der Leber müssen jedoch ausreichend gefüllt sein, damit Dasiglucagon seine antihypoglykämische Wirkung entfalten kann. Nach der Injektion sollten Patienten zur Vorbeugung eines erneuten Hypoglykämieanfalls Kohlenhydrate peroral aufnehmen. Bei Menschen im Hungerzustand, mit Nebenniereninsuffizienz, chronischem Alkoholmissbrauch oder chronischer Hypoglykämie sind die Glykogenspeicher möglicherweise nicht ausreichend gefüllt, sodass für diese Patienten eine Behandlung mit Glucose vorzuziehen ist.

Die Wirksamkeit und Sicherheit von Dasiglucagon wurden in drei randomisierten, doppelblinden, placebokontrollierten Studien an Patienten mit Typ-1-Diabetes und medikamentös induzierter Hypoglykämie untersucht. In zwei Studien mit 170 bzw. 45 Erwachsenen betrug die mediane Zeit bis zur Blutzuckererholung 10 Minuten unter Dasiglucagon, 35 bis 40 Minuten unter Placebo und 12 Minuten unter rekonstituierter Glucagonlösung. Innerhalb von 15 Minuten erholten sich 99 Prozent der Patienten unter Dasiglucagon und 95 Prozent mit Glucagonlösung, aber nur 2 Prozent unter Placebo. Ähnliche Ergebnisse zeigte eine Phase-III-Studie mit 42 pädiatrischen Typ-1-Patienten: Die mediane Erholungszeit betrug 10 Minuten unter den beiden Glucagon-Präparaten und 30 Minuten unter Placebo.

Die häufigsten Nebenwirkungen von Dasiglucagon sind Übelkeit, Erbrechen und Kopfschmerzen. Insgesamt stellt Dasiglucagon eine wichtige neue Option zur schnellen und effektiven Behandlung schwerer Hypoglykämien bei Diabetespatienten dar und bietet durch seine Stabilität und einfache Anwendung deutliche Vorteile.

Die Zulassung von Dasiglucagon in Europa markiert einen bedeutenden Fortschritt in der Notfallbehandlung von schweren Hypoglykämien bei Diabetikern. Die einfache Handhabung durch Fertigspritzen oder -pens macht das Medikament besonders für den Laienanwender attraktiv und könnte Leben retten, indem es die Reaktionszeit bei akuten Unterzuckerungen erheblich verkürzt. Die hohe Stabilität des Präparats und die schnelle Wirksamkeit innerhalb von 10 Minuten sind beeindruckend und setzen neue Maßstäbe in der Glucagon-Therapie. Dennoch ist es wichtig, dass Patienten und Pflegekräfte über die korrekte Anwendung und die notwendigen Folgehandlungen, wie die Aufnahme von Kohlenhydraten, informiert sind. Auch wenn Dasiglucagon eine bedeutende Innovation darstellt, muss berücksichtigt werden, dass es bei bestimmten Risikogruppen, wie Menschen mit unzureichenden Glykogenspeichern, möglicherweise weniger wirksam ist. Insgesamt bietet Dasiglucagon jedoch eine vielversprechende Erweiterung des therapeutischen Arsenals zur Behandlung von Hypoglykämien und könnte maßgeblich zur Verbesserung der Lebensqualität von Diabetespatienten beitragen.

Burnout: Die stille Epidemie der modernen Arbeitswelt

In den letzten Jahren ist ein deutlicher Anstieg berufsbedingter und anderweitiger psychischer Belastungen zu beobachten. Besonders die Corona-Pandemie hat diese Entwicklung beschleunigt und viele Menschen fühlen sich zunehmend ausgebrannt. Laut der Definition der Bundesärztekammer, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften handelt es sich bei Burnout um ein Syndrom körperlicher, emotionaler und geistiger Erschöpfung, das durch berufliche und andere Überlastungen verursacht wird.

Burnout ist wissenschaftlich nicht als eigene Krankheit anerkannt. Im aktuellen internationalen Diagnosekatalog der WHO (ICD-11) wird Burnout als Risikofaktor für psychische Erkrankungen aufgeführt und nicht als eigenständige Diagnose. Es entsteht durch chronischen Stress am Arbeitsplatz, der nicht erfolgreich bewältigt werden kann. Ursprünglich wurde der Begriff auf soziale Berufe angewendet, doch inzwischen wird er auch auf andere Arbeitsbereiche und sogar auf private Belastungen wie die Pflege von Angehörigen oder Kindererziehung übertragen. Die Pandemie hat das Erschöpfungssyndrom noch verschärft, und es wird oft als „Corona-Burnout“ bezeichnet.

Die steigende Inzidenz von Burnout-Fällen hat dazu geführt, dass 2022 eine neue S3-Leitlinie zur Burnout-Prävention bei der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften angemeldet wurde. Ziel ist es, eine evidenz- und konsensbasierte Leitlinie zu erstellen, die geschlechts- und altersspezifische Aspekte berücksichtigt. Die Fertigstellung ist für Ende des ersten Quartals 2026 geplant. Eine Patientenleitlinie mit niederschwelligen Informationen soll ebenfalls entwickelt werden, um Betroffenen und Angehörigen zu helfen und zur Entstigmatisierung beizutragen.

Obwohl Burnout häufig mit Symptomen einer Depression verwechselt wird, müssen die beiden Zustände unterschieden werden. Während Burnout und Depression ähnliche Symptome wie Antriebs- und Interessenlosigkeit sowie Müdigkeit aufweisen, gehen die Symptome einer Depression darüber hinaus und umfassen vermindertes Selbstwertgefühl und Suizidgedanken. Burnout hingegen ist durch ein tiefes Verlangen nach früheren Freuden gekennzeichnet und erhöht das Risiko für psychische Erkrankungen wie Depressionen und Angststörungen.

Burnout ist durch drei Dimensionen gekennzeichnet: Energieverlust und Erschöpfung, Entfremdung von der Arbeit und verringertes Leistungsvermögen. Der Prozess der Erschöpfung ist schleichend und beginnt mit dem Zwang, sich zu beweisen und die eigenen Bedürfnisse zu vernachlässigen. Langfristiger Stress kann zu schweren psychischen und somatischen Störungen führen, darunter Depressionen, Bluthochdruck und Herzrhythmusstörungen.

Die Ursachen für Burnout sind individuell und vielfältig. Hohe äußere Belastungen treffen auf hohe innere Ansprüche. Perfektionismus, Narzissmus und emotionsorientierte Bewältigungsstrategien erhöhen das Risiko, während Pflichtbewusstsein, Geselligkeit und problemorientierte Bewältigungsstrategien es reduzieren. Eine entscheidende Rolle spielt die Selbstwahrnehmung und Selbsteinschätzung der eigenen Ressourcen und Kompetenzen.

Besonders während der Pandemie haben sich Stress und psychische Erschöpfung verstärkt. Krankenkassen berichten von einem Anstieg schwerer Burnout-Fälle, insbesondere in Berufen mit hohem Menschenkontakt. Homeoffice und Schulschließungen führten zu zusätzlichen Belastungen und Konflikten. Besonders Frauen waren von diesen Herausforderungen betroffen.

Die Prävention von Burnout erfordert die Stärkung der Resilienz. Maßnahmen wie eine gute Arbeits- und Tagesplanung, Sport, Entspannungstechniken und das Pflegen sozialer Beziehungen können helfen, einem Burnout vorzubeugen. Bei Verdacht auf Burnout sollten Betroffene frühzeitig professionelle Hilfe suchen. Die Behandlung erfolgt multimodal und umfasst Beratung, Aufklärung, Psychotherapie, Physiotherapie und unterstützende Maßnahmen wie Sport und Meditation.

Digitale Therapieprogramme wie die App HelloBetter Stress können die Behandlung unterstützen. Sie sind schnell verfügbar, ortsunabhängig und können ärztlich verordnet werden. Die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen.

Burnout ist eine ernstzunehmende Herausforderung, die frühzeitig erkannt und behandelt werden muss. Präventive Maßnahmen und digitale Unterstützungstools können helfen, einen gesunden Umgang mit Stress zu entwickeln und einem Burnout vorzubeugen.

Die steigende Anzahl an Burnout-Fällen in unserer Gesellschaft ist alarmierend und zeigt, dass wir dringend Maßnahmen ergreifen müssen, um das psychische Wohlbefinden der Menschen zu schützen. Die Corona-Pandemie hat die bestehenden Probleme nur verstärkt und deutlich gemacht, wie wichtig eine gute Work-Life-Balance und die Stärkung der Resilienz sind. Es ist erfreulich, dass eine neue S3-Leitlinie zur Burnout-Prävention entwickelt wird, um evidenzbasierte und konsensgetragene Maßnahmen zu etablieren. Doch es reicht nicht aus, nur auf den Staat und die Gesundheitsinstitutionen zu setzen. Jeder Einzelne muss Verantwortung für seine eigene psychische Gesundheit übernehmen und aktiv Maßnahmen zur Stressbewältigung und Selbstfürsorge ergreifen. Arbeitgeber sind in der Pflicht, ein gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen und ihre Mitarbeiter zu unterstützen. Burnout ist eine schleichende Gefahr, die nicht ignoriert werden darf. Durch frühzeitige Intervention und Prävention können wir das Risiko minimieren und die Lebensqualität der Betroffenen verbessern.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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