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Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Versicherungsschutz, erneuerbare Energien und neue Leitlinien

Die neuesten Entwicklungen in der Apothekenversicherung, Energiewende und medizinischen Richtlinien im Detail

(PresseBox) (Karlsruhe, )
In der heutigen Ausgabe werfen wir einen detaillierten Blick auf die neuesten Entwicklungen im Gesundheitssektor Deutschlands. Wir beleuchten die Bedeutung der Feuerhaftung-Versicherung für Apotheken, besonders in stark frequentierten Einkaufszentren. Berlin strebt an, bis 2030 den Anteil erneuerbarer Energien auf 50 Prozent zu erhöhen, während die Bundesregierung Maßnahmen zur Förderung des Weiterarbeitens über das Rentenalter hinaus präsentiert. Zytostatika-herstellende Apotheken stehen vor tiefgreifenden Veränderungen, und der Bundesrechnungshof übt Kritik an den geplanten Krankenhausreformen des BMG. Die DAK-Gesundheit und IKK classic integrieren die E-Rezept-Funktion in ihre ePA-Apps. Die Hamburger Apothekerkammer fordert konkrete Lösungen für politische Herausforderungen, und das neue G-CSF-Präparat Efbemalenograstim alfa könnte Überempfindlichkeitsreaktionen bei Krebspatienten vermeiden. Die Bundesapothekerkammer hat ihre Leitlinie für Schutzimpfungen aktualisiert, und es gibt zunehmende Kritik an Online-Plattformen für Cannabis-Rezepte. Zudem tritt eine neue Vergütung für Grippeschutzimpfungen in Kraft, während die EMA und FDA unterschiedliche COVID-19-Impfstoffvarianten empfehlen. Der Virchowbund fordert ein Ende der Budgetierung ärztlicher Leistungen, das West-Nil-Virus breitet sich in Europa aus, und neue Leitlinien zur Blutdruckbehandlung setzen verschärfte Ziele. Experten geben zudem hilfreiche Tipps zur Bekämpfung von Heißhunger auf Süßes.

Feuerhaftung-Versicherung: Wie Apotheken sich gegen Haftpflichtrisiken schützen können

In Zeiten wachsender Haftungsrisiken und steigender Ansprüche an Sicherheitsmaßnahmen sind Apothekenbetreiber gefordert, sich umfassend abzusichern. Besonders in Einkaufszentren, wo die dichte Ansiedlung von Geschäften und die hohe Publikumsfrequenz zusätzliche Risiken bergen, ist eine hohe Versicherungssumme unumgänglich. Die Feuerhaftung-Versicherung spielt dabei eine entscheidende Rolle, um mögliche Schadensersatzforderungen abzufangen und die finanzielle Existenz der Apotheke zu sichern.

Eine Feuerhaftung-Versicherung schützt Apotheken vor den finanziellen Folgen von Schäden, die durch Feuer, Explosionen oder andere ähnliche Ereignisse verursacht werden. Die Versicherung deckt nicht nur die Kosten für die Wiederherstellung der beschädigten Infrastruktur, sondern auch mögliche Ansprüche Dritter, die durch die Schadensereignisse entstehen könnten. In Einkaufszentren, in denen Apotheken oft in enger Nachbarschaft zu anderen Geschäften stehen, können bereits kleine Brandherde zu erheblichen Schäden führen, die weit über die Grenzen der eigenen Geschäftsräume hinausgehen.

Apothekenbetreiber sollten bei der Auswahl ihrer Feuerhaftung-Versicherung einige zentrale Aspekte beachten. Zunächst ist die Höhe der Versicherungssumme von entscheidender Bedeutung. Diese muss ausreichend hoch bemessen sein, um im Schadensfall alle potenziellen Kosten decken zu können. In Einkaufszentren kann dies bedeuten, dass eine höhere Versicherungssumme erforderlich ist als in weniger frequentierten Lagen. Neben der Versicherungssumme sollten Apotheker auch die Deckungsumfänge der Police genau prüfen. Manche Versicherungen bieten zusätzliche Leistungen wie etwa die Übernahme von Kosten für notwendige Sofortmaßnahmen oder Unterstützung bei der Wiederherstellung des Betriebs.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Wahl eines erfahrenen Versicherungspartners. Versicherungsunternehmen, die auf den Bereich der Gewerbeversicherungen spezialisiert sind, können individuell auf die Bedürfnisse der Apotheke eingehen und maßgeschneiderte Lösungen anbieten. Es empfiehlt sich daher, sich umfassend beraten zu lassen und Angebote verschiedener Anbieter zu vergleichen, um eine Versicherung zu finden, die den spezifischen Anforderungen gerecht wird.

In einer Zeit, in der Haftpflichtansprüche immer komplexer und umfassender werden, ist es für Apotheken von zentraler Bedeutung, sich angemessen abzusichern. Die Feuerhaftung-Versicherung stellt dabei ein unverzichtbares Instrument dar, um im Schadensfall nicht nur den eigenen Betrieb zu schützen, sondern auch den finanziellen Risiken zu begegnen, die durch mögliche Ansprüche Dritter entstehen können. Besonders in Einkaufszentren, wo die Risiken durch die Nähe zu anderen Geschäften und die hohe Kundenfrequenz erhöht sind, ist eine hohe Versicherungssumme unabdingbar. Apothekenbetreiber müssen daher sicherstellen, dass sie eine Versicherung wählen, die ihren individuellen Bedürfnissen gerecht wird und sie im Ernstfall umfassend schützt. Eine sorgfältige Auswahl des Versicherungspartners und ein genaues Studium der Versicherungsbedingungen sind dabei unerlässlich. In einem zunehmend risikobehafteten Umfeld sollten Apotheker proaktiv handeln und sich optimal absichern, um die langfristige Stabilität ihres Geschäfts zu gewährleisten.

Berlin setzt Maßstab: 50 Prozent erneuerbare Energien bis 2030

In der heutigen Sitzung des Stadtrats von Berlin wurde ein bahnbrechender Beschluss zur Förderung erneuerbarer Energien verabschiedet. Der neue Plan sieht vor, bis zum Jahr 2030 den Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Stromverbrauch auf 50 Prozent zu erhöhen. Dies umfasst unter anderem Investitionen in Solar- und Windkraftprojekte sowie die Einführung von Anreizen für private Haushalte und Unternehmen zur Nutzung umweltfreundlicher Energien.

Die Entscheidung wurde mit überwältigender Mehrheit getroffen, nachdem eine umfassende Debatte über die ökologischen und ökonomischen Vorteile des Plans geführt wurde. Bürgermeisterin Anna Müller äußerte sich optimistisch: „Dieser Schritt ist entscheidend für unsere zukünftige Energiepolitik und wird nicht nur unseren CO2-Ausstoß reduzieren, sondern auch neue Arbeitsplätze schaffen.“

Zusätzlich wurde angekündigt, dass ein Teil der finanziellen Mittel aus dem städtischen Budget für die Unterstützung von Forschung und Entwicklung im Bereich erneuerbare Energien verwendet wird. Der Stadtrat erwartet, dass diese Maßnahmen Berlin zu einer Vorreiterstadt im Bereich nachhaltiger Energiegewinnung machen werden.

Kritiker warnen jedoch vor den möglichen finanziellen Belastungen für die Stadt und fordern eine detaillierte Kosten-Nutzen-Analyse, um sicherzustellen, dass die gesteckten Ziele realistisch erreichbar sind. Die nächste Sitzung des Stadtrats wird voraussichtlich weitere Details zu den geplanten Maßnahmen und deren Finanzierung enthalten.

Der Beschluss des Berliner Stadtrats zur Förderung erneuerbarer Energien markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung einer nachhaltigeren Zukunft. Die Entscheidung, den Anteil erneuerbarer Energien bis 2030 auf 50 Prozent zu erhöhen, zeigt nicht nur ein starkes Engagement für den Umweltschutz, sondern auch eine vorausschauende Wirtschaftsstrategie. Der Plan, der sowohl Investitionen in Infrastruktur als auch Anreize für private und gewerbliche Nutzung umfasst, könnte Berlin als Modellstadt für andere Großstädte positionieren.

Es ist erfreulich zu sehen, dass der Stadtrat einen umfassenden Ansatz verfolgt, der Forschung und Entwicklung gleichermaßen berücksichtigt. Dies wird nicht nur die technische Innovation fördern, sondern auch dazu beitragen, Berlin als attraktiven Standort für Unternehmen im Bereich erneuerbare Energien zu etablieren. Die Schaffung neuer Arbeitsplätze und die Reduzierung des CO2-Ausstoßes sind klare Vorteile dieses Plans.

Dennoch ist es wichtig, dass die Stadtverwaltung die Bedenken der Kritiker ernst nimmt und eine transparente Kosten-Nutzen-Analyse vorlegt. Nur so kann sichergestellt werden, dass die ehrgeizigen Ziele auch realistisch umsetzbar sind, ohne die finanziellen Ressourcen der Stadt übermäßig zu belasten. Insgesamt stellt dieser Beschluss jedoch einen mutigen und notwendigen Schritt in die richtige Richtung dar, der hoffentlich Schule machen wird.

Regierung beschließt Maßnahmen zur Förderung des Weiterarbeitens im Alter

Am Mittwoch hat die Bundesregierung einen umfassenden Reformplan verabschiedet, um das freiwillige Weiterarbeiten über das Rentenalter hinaus zu fördern. Diese Maßnahmen sind Teil der Wachstumsinitiative, die aus insgesamt 49 Einzelmaßnahmen zur Ankurbelung der Wirtschaft besteht. Ziel ist es, die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer attraktiver zu gestalten und so den Fachkräftemangel zu bekämpfen.

Zu den wichtigsten Neuerungen gehört die Einschränkung des Vorbeschäftigungsverbots. Ab sofort können Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, einfacher zu ihrem früheren Arbeitgeber zurückkehren. Dies wird durch die Einführung sachgrundlos befristeter Arbeitsverträge ermöglicht, die den Wiedereinstieg erleichtern sollen.

Ein weiteres zentrales Element der Reform ist die Einführung eines „Sockelbetrags“. Dieser Betrag von aktuell 538 Euro monatlich wird bei der Einkommensanrechnung für Hinterbliebenenrenten nicht berücksichtigt. Dies soll Hinterbliebene dazu anregen, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder auszuweiten, ohne dass dies ihre Rentenansprüche negativ beeinflusst.

Zudem wird die Verpflichtung zur Zahlung von Arbeitgeberbeiträgen zur Arbeitsförderung und zur gesetzlichen Rentenversicherung für versicherungsfreie Arbeitnehmer im Rentenalter abgeschafft. Stattdessen können Arbeitgeber diese Beträge zusätzlich zum regulären Arbeitslohn auszahlen, um einen finanziellen Anreiz für die Weiterarbeit zu schaffen.

Eine weitere Neuerung ist die Einführung der Rentenaufschubprämie. Versicherten, die ihren Renteneintritt über das gesetzliche Alter hinaus hinauszögern und mindestens ein Jahr einer mehr als geringfügigen versicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit nachgehen, wird künftig eine einmalige Prämie angeboten, anstelle der monatlichen Zuschläge.

Arbeitsminister Hubertus Heil und Wirtschaftsminister Robert Habeck verteidigten die Reform entschieden. Heil betonte, dass keine Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters geplant sei. Vielmehr solle die Reform finanzielle Anreize setzen, um erfahrene Fachkräfte länger im Arbeitsmarkt zu halten. Habeck unterstrich die Bedeutung der Maßnahmen angesichts des Fachkräftemangels und des demografischen Wandels. Die Reform soll dazu beitragen, das Wissen und die Erfahrung älterer Arbeitnehmer zu nutzen, um das wirtschaftliche Wachstum in Deutschland zu sichern.

Die jüngst beschlossenen Maßnahmen der Bundesregierung zur Förderung des Weiterarbeitens im Alter stellen einen bedeutenden Schritt in der Renten- und Arbeitsmarktpolitik dar. Mit der Einschränkung des Vorbeschäftigungsverbots und der Einführung des Sockelbetrags werden wichtige Anreize geschaffen, um ältere Arbeitnehmer im Arbeitsleben zu halten. Die Abschaffung der Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitsförderung und Rentenversicherung sowie die Einführung der Rentenaufschubprämie bieten zusätzliche finanzielle Motivation für die Weiterarbeit.

Die Reform ist besonders in Zeiten des Fachkräftemangels und des demografischen Wandels von großer Bedeutung. Sie adressiert effektiv die Bedürfnisse eines zunehmend älter werdenden Arbeitsmarktes und trägt zur Stabilität der sozialen Sicherungssysteme bei. Die Regierung setzt ein klares Zeichen, dass das Wissen und die Erfahrung älterer Arbeitnehmer geschätzt und genutzt werden sollen. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Maßnahmen in der Praxis bewähren und ob sie die erhofften Effekte auf die Beschäftigungssituation und die wirtschaftliche Entwicklung haben werden.

Zytostatika-Herstellung im Umbruch: Apotheken sehen sich neuen Herausforderungen gegenüber

Zytostatika-herstellende Apotheken, die lange Zeit als exklusive und einkommensstarke Nische im Pharmabereich galten, stehen vor einem tiefgreifenden Wandel. Bis vor kurzem genossen diese spezialisierten Einrichtungen ein hohes Ansehen und hervorragende Einkommensmöglichkeiten, doch der Markt, der für forschende Pharmahersteller zunehmend interessant wurde, verändert sich rasant.

Der Markt für Zytostatika, Medikamente zur Behandlung von Krebserkrankungen, zeigt zwar ein stetiges Wachstum, doch die Rahmenbedingungen unterliegen einem kontinuierlichen Wandel. Ein wesentlicher Faktor ist die verschärfte regulatorische Aufsicht. Die Sicherheits- und Qualitätsanforderungen für die Herstellung von Zytostatika werden laufend angepasst, um den neuesten wissenschaftlichen und technischen Standards gerecht zu werden. Dies führt zu einem erhöhten administrativen Aufwand und zusätzlichen Investitionsbedarfen für die betroffenen Apotheken.

Zusätzlich drängen immer mehr große pharmazeutische Unternehmen in den Markt für Zytostatika, was den Wettbewerb intensiviert. Diese Unternehmen bringen nicht nur erhebliche finanzielle Ressourcen, sondern auch fortschrittliche Technologien und Produktionsmethoden mit, die die Wettbewerbsbedingungen für kleinere, spezialisierte Apotheken verschärfen. Das Resultat ist ein steigender Preisdruck, der die bisherigen Einkommensströme der Zytostatika-herstellenden Apotheken unter Druck setzt.

Diese Entwicklungen haben weitreichende Auswirkungen auf die betroffenen Apotheken. Um den neuen Anforderungen gerecht zu werden, müssen sie ihre Produktionsprozesse optimieren und gegebenenfalls in moderne Technologien und zusätzliche Schulungen investieren. Die Anpassung an die neuen regulatorischen Vorgaben stellt eine erhebliche Herausforderung dar, kann aber gleichzeitig auch Chancen für diejenigen bieten, die sich flexibel und innovativ zeigen.

Die verschärften Regularien bringen auch eine erhöhte Verantwortung mit sich. Die Apotheken müssen sicherstellen, dass ihre Produkte höchsten Sicherheitsstandards entsprechen und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Dies könnte in der Praxis bedeuten, dass zusätzliche Kontrollen und Qualitätsprüfungen erforderlich werden, um die Konformität zu gewährleisten.

In diesem sich wandelnden Umfeld sind nicht nur technologische Anpassungen erforderlich, sondern auch strategische Überlegungen. Die Apotheken müssen ihre Geschäftsmodelle neu bewerten und gegebenenfalls neue Partnerschaften oder Geschäftsstrategien entwickeln, um sich im wachsenden und zunehmend komplexen Markt zu behaupten.

Die Entwicklungen im Bereich der Zytostatika-Herstellung verdeutlichen die Dynamik des modernen Gesundheitsmarktes und die Notwendigkeit für Anpassungsfähigkeit. Die stärkere Regulierung und der zunehmende Wettbewerb sind sowohl Herausforderungen als auch Chancen. Für Zytostatika-herstellende Apotheken bedeutet dies, dass sie sich nicht nur mit den neuen gesetzlichen Anforderungen auseinandersetzen müssen, sondern auch ihre Geschäftsstrategien und Produktionsprozesse grundlegend überdenken müssen.

Die Investition in neue Technologien und die Optimierung von Produktionsabläufen sind zwingend erforderlich, um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden. Während dies mit erheblichen Kosten verbunden ist, können diese Investitionen langfristig auch dazu beitragen, die Marktposition zu stärken und neue Chancen zu erschließen. Apotheken, die proaktiv auf diese Veränderungen reagieren und ihre Prozesse kontinuierlich anpassen, werden besser gerüstet sein, um im zunehmend kompetitiven Umfeld erfolgreich zu bleiben.

Gleichzeitig zeigt sich, dass der Markt für Zytostatika nicht nur von technischen und regulatorischen Faktoren beeinflusst wird, sondern auch von strategischen Entscheidungen. Die Fähigkeit, sich schnell an neue Bedingungen anzupassen und innovative Ansätze zu verfolgen, wird entscheidend sein, um im Markt konkurrenzfähig zu bleiben. Letztlich werden die Apotheken, die in der Lage sind, sich effektiv an die neuen Rahmenbedingungen anzupassen, die besten Chancen haben, sich langfristig zu behaupten und von den wachsenden Möglichkeiten im Gesundheitssektor zu profitieren.

Bundesrechnungshof kritisiert BMG-Strategie zur Krankenhausreform

Der Bundesrechnungshof (BRH) hat erneut die Finanzierungsstrategie des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) scharf kritisiert. Im Mittelpunkt der Beanstandungen stehen die geplanten Reformen im Krankenhauswesen sowie die geplanten Änderungen für die ambulante Versorgung, die in der aktuellen Gesundheitsreform des Ministeriums enthalten sind. Die Kritik erfolgt vor dem Hintergrund der Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), dass die Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im kommenden Jahr aufgrund knapper Kassen und notwendiger Investitionen voraussichtlich steigen werden.

Der BRH wendet sich insbesondere gegen die geplante Finanzierung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes und des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG). Die Reformen sehen vor, dass die GKV ab 2026 jährlich 2,5 Milliarden Euro aus ihrer Liquiditätsreserve in einen Transformationsfonds einzahlt. Dieser Fonds soll insgesamt 25 Milliarden Euro bis 2035 aufbringen, um die Krankenhausstrukturen zu verbessern. Der BRH hält diese Finanzierung jedoch für problematisch und stellt klar, dass die GKV nicht für die Finanzierung der Krankenhausstrukturen zuständig sei. Diese Verantwortung liege bei den Bundesländern, und die Entlastung der Länder durch die BMG-Pläne sei angesichts der bestehenden Investitionslücken nicht nachvollziehbar.

Zusätzlich wird kritisiert, dass der Bund bereits rund 30 Milliarden Euro zur Unterstützung der Krankenhäuser bereitgestellt habe. Der BRH fordert eine Überprüfung der Finanzierungsstrategien und mahnt, dass die Belastungen für die GKV-Versicherten nicht weiter erhöht werden sollten.

Die Reaktionen auf die Kritik des BRH sind vielfältig. Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), fordert ein Ende der „Zweckentfremdung von Beitragsgeldern“ und hofft, dass die klare Kritik des BRH die Politik zum Handeln bewegt. Tino Sorge, gesundheitspolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, unterstützt die Kritik und fordert, dass die Bundesregierung zuerst mit den Ländern über eine Finanzierungslösung verhandeln sollte, bevor zusätzliche Belastungen für die Versicherten in Betracht gezogen werden.

Auch die geplanten Änderungen zur ambulanten Versorgung, insbesondere die Entbudgetierung der Hausärzte, stehen unter Beschuss. Der BRH warnt, dass die Entbudgetierung Fehlanreize schaffen könnte und die Wirtschaftlichkeit der Versorgung gefährden würde. Die Budgetierung sei ein wichtiges Instrument, um unnötige Leistungen zu vermeiden und die Kosten im Rahmen zu halten. Der BRH sieht keine signifikanten Vorteile der Entbudgetierung für unterversorgte Regionen und befürchtet zusätzliche Ausgaben von 200 bis 300 Millionen Euro pro Jahr.

Der Virchowbund, vertreten durch seinen Bundesvorsitzenden Dirk Heinrich, widerspricht der Kritik des BRH. Heinrich argumentiert, dass die Budgetierung von Hausarztpraxen zu einer Reduzierung der Leistungen für Patienten führen kann und verweist auf Regionen ohne Budgetierung, in denen keine negativen Effekte beobachtet wurden. Der Virchowbund fordert daher das Ende der Budgetierung ärztlicher Leistungen.

Insgesamt zeigt die Kritik des Bundesrechnungshofs an den Reformen des BMG erhebliche Bedenken hinsichtlich der Fairness und Effektivität der geplanten Maßnahmen. Während der BRH insbesondere die Finanzierungsstrategien und potenziellen Fehlanreize bemängelt, fordern Krankenkassen und politische Vertreter eine gerechtere Verteilung der Lasten und eine Überprüfung der Reformpläne.

Die scharfe Kritik des Bundesrechnungshofs an der Finanzierungsstrategie des BMG offenbart tiefgreifende Probleme im aktuellen Gesundheitsreformprozess. Die Aufforderung zur Überprüfung der Finanzierungsstrategien ist nicht nur berechtigt, sondern dringend notwendig. Es ist ein fundamentales Anliegen, dass Reformen im Gesundheitswesen nicht auf Kosten der Versicherten durchgeführt werden, sondern dass die Verantwortlichkeiten klar und gerecht verteilt sind.

Besonders bemerkenswert ist die Kritik an der geplanten Finanzierung des Transformationsfonds durch die GKV. Es ist ein gravierender Fehler, wenn die GKV für Investitionen aufkommt, die traditionell in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer fallen. Diese Praxis könnte nicht nur die Finanzierungsstruktur der GKV belasten, sondern auch die notwendige Investitionsdynamik in der Krankenhausversorgung hemmen.

Die Diskussion über die Entbudgetierung der Hausärzte ist ebenfalls von zentraler Bedeutung. Die Argumente des BRH, dass eine Entbudgetierung Fehlanreize schaffen könnte und keine signifikanten Vorteile für unterversorgte Regionen bietet, müssen ernst genommen werden. Die Sorge, dass die Budgetierung notwendig ist, um die Wirtschaftlichkeit der Versorgung zu gewährleisten, sollte nicht leichtfertig abgetan werden.

Insgesamt ist es wichtig, dass die Politik die Kritik des BRH aufgreift und die Reformen auf ihre Fairness und Wirksamkeit überprüft. Es bedarf einer transparenten und fundierten Diskussion, um sicherzustellen, dass die Gesundheitsreformen den Bedürfnissen der Versicherten gerecht werden und eine nachhaltige Finanzierung der notwendigen Investitionen gewährleisten.

DAK und IKK classic Integrieren E-Rezept-Funktion in ePA-Apps

Am Mittwoch gaben die DAK-Gesundheit und die IKK classic bekannt, dass sie die E-Rezept-Funktion in ihre Apps für die elektronische Patientenakte (ePA) integrieren werden. Diese Neuerung ermöglicht es Versicherten, elektronische Rezepte direkt in den Kassen-ePA-Apps einzusehen und zu verwalten. Die Nutzer können Verordnungen einsehen und Arzneimittel zur Abholung in einer gewünschten Vor-Ort-Apotheke oder zum Versand bestellen.

Zusätzlich zur E-Rezept-Funktion bieten die ePA-Apps der DAK und der IKK classic nun auch die Möglichkeit, sich für das Organspende-Register zu registrieren. Die Versicherten können ihre Organspenderegistrierung in der App einsehen und bearbeiten. Die DAK plant, ihre App künftig um weitere Funktionen wie eine Medikationsübersicht zu erweitern.

Andreas Storm, Vorstandsvorsitzender der DAK-Gesundheit, erklärte, dass die neuen Funktionen das digitale Angebot der Kasse vervollständigen und den Versicherten mehr Transparenz sowie weniger Aufwand bei gleichzeitig hoher Sicherheit bieten. Frank Hippler, Vorstandsvorsitzender der IKK classic, betonte, dass die Integration des E-Rezepts und der Organspendefunktion in die ePA-App ein wichtiger Schritt sei, um den Zugang zum Gesundheitssystem zu erleichtern und wichtige Funktionen zentral zu bündeln.

Die technische Grundlage für die Integration dieser Funktionen liefern der IT-Dienstleister Bitmarck und sein Partnerunternehmen Research Industrial Systems Engineering (RISE). Bitmarck versorgt über 80 Prozent der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland mit digitalen Anwendungen auf Basis des GKV-Softwarestandards BITMARCK_21c|ng. Andreas Strausfeld, Vorsitzender der Bitmarck-Geschäftsführung, bezeichnete die Integration als einen bedeutenden Fortschritt in der digitalen Transformation des Gesundheitswesens.

Laut Bitmarck könnten theoretisch alle von ihnen betreuten Kassen die E-Rezept- und Organspendefunktion in ihre Apps integrieren und den insgesamt 25 Millionen Versicherten zur Verfügung stellen. Die Nutzung der E-Rezept-Funktion in den ePA-Apps ist nicht zwingend an eine elektronische Patientenakte gebunden. Derzeit nutzen bereits etwa 60 der von Bitmarck unterstützten gesetzlichen Krankenkassen die neuen Funktionen, und weitere Kassen sollen folgen.

Für die Registrierung im Organspenderegister über die Apps ist eine GesundheitID erforderlich. Neben Betriebs- und Innungskassen betreut Bitmarck auch die DAK-Gesundheit und Ersatzkassen. Krankenkassen wie die TK, Barmer und die AOKen, die nicht zu Bitmarck gehören, haben bereits eigene E-Rezept-Funktionen in ihre Versicherten-Apps integriert.

Aktuell können Versicherte E-Rezepte über die elektronische Gesundheitskarte, mittels Papier-Token oder durch die E-Rezept-App der Gematik einlösen. Diese App, die seit Juli 2021 verfügbar ist, hat bis März dieses Jahres etwa 1,8 Millionen Downloads verzeichnet, jedoch stagniert die Nutzerzahl seitdem. Bis März 2024 kamen lediglich etwa 340.000 neue Downloads hinzu. Mit Blick auf die geplante Einführung der „ePA für alle“ ab dem 15. Januar 2025 erwarten die Kassen, dass die kasseneigenen Einlösewege zunehmend an Bedeutung gewinnen werden. Derzeit verfügen laut Gematik etwa 1,45 Millionen Versicherte über eine elektronische Patientenakte.

Die jüngsten Entwicklungen bei der DAK-Gesundheit und der IKK classic sind ein bedeutender Fortschritt in der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Die Integration der E-Rezept-Funktion in die ePA-Apps der Kassen stellt nicht nur einen praktischen Vorteil für die Versicherten dar, sondern zeigt auch den zunehmenden Trend, digitale Lösungen im Gesundheitsbereich weiter auszubauen. Die Möglichkeit, elektronische Rezepte direkt in den Kassen-Apps zu verwalten und Arzneimittel bequem zu bestellen, wird den Versicherten zweifellos den Alltag erleichtern.

Zusätzlich zur E-Rezept-Funktion bietet die Integration der Organspendefunktion in den ePA-Apps eine willkommene Erweiterung, die den Zugang zu wichtigen Gesundheitsdiensten vereinfacht. Dies könnte zu einer höheren Registrierung im Organspenderegister führen und damit potenziell Leben retten.

Die Rolle von Bitmarck als technischer Dienstleister ist dabei nicht zu unterschätzen. Mit der Unterstützung von Bitmarck und RISE setzen die Kassen auf bewährte Technologie, die eine breite Integration der neuen Funktionen ermöglicht. Dies zeigt, wie wichtig es ist, auf standardisierte und zuverlässige Lösungen im Bereich der digitalen Gesundheitsanwendungen zu setzen.

Trotz der Fortschritte bleibt abzuwarten, wie sich die Nutzung der ePA und der E-Rezept-Funktion entwickeln wird, insbesondere im Vergleich zur E-Rezept-App der Gematik, deren Nutzerzahlen bislang hinter den Erwartungen zurückblieben. Die geplante Einführung der „ePA für alle“ könnte jedoch den entscheidenden Impuls für eine breitere Akzeptanz der digitalen Gesundheitsangebote geben und somit den Weg für eine umfassende Digitalisierung im Gesundheitswesen ebnen.

Apotheken auf der Mitgliederversammlung: Zukunftsvisionen und Herausforderungen

Bei der ersten Mitgliederversammlung der Hamburger Apothekerkammer seit der Umstellung auf eine Delegiertenversammlung hat Holger Gnekow, Präsident der Kammer, eindringlich die Notwendigkeit betont, dass Apotheken konkrete Lösungen für politische Herausforderungen anbieten müssen. Im Fokus stehen Lieferengpässe, die hohe Preisgestaltung von Arzneimitteln und die Notfallversorgung. Gnekow warnte davor, dass die Politik ohne klare Gegenvorschläge vonseiten der Apothekerschaft keine Fortschritte erzielen wird.

Gnekow äußerte scharfe Kritik an den jüngsten Gesetzesvorhaben des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach. Er fürchtet, dass Lauterbach einen systemischen Wandel hin zu automatisierten Abgabestellen und Drogeriemarkt-Apotheken plant, was die Zukunft der inhabergeführten Apotheken gefährden könnte. Laut Gnekow könnte dieses Modell langfristig zu einem Verlust ortsgebundener, leistungsfähiger Apotheken führen und den Wettbewerb zugunsten großer Konzerne verschieben.

Das Thema der Honorarerhöhungen wurde ebenfalls angesprochen. Die Politik lehnt zusätzliche Mittel ab, argumentiert jedoch, dass das E-Rezept die Arbeit der Apotheken erleichtere und daher ein stagnierendes Honorar rechtfertige. Gnekow betonte, dass die ABDA gegen diese Pläne Widerstand leiste und eine angemessene Vergütung für die Apotheken fordere.

Gnekow schlug vor, dass Apotheken ihre Rolle als reine Arzneimittelabgeber erweitern sollten. Er hob hervor, dass Apotheken durch zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen ihre Position stärken könnten. Zu den vorgeschlagenen Verbesserungen zählen unter anderem die Transparenz der Warenlager zur besseren Verteilung von Medikamenten und innovative Lösungen in der Notfallversorgung. Gnekow stellte auch die Idee eines ärztlich verordneten Botendienstes und die Möglichkeit der assistierten Telemedizin vor, um die Notfallversorgung zu verbessern.

Ein weiteres zentrales Thema war die Problematik der hochpreisigen Arzneimittel. Gnekow wies darauf hin, dass diese Medikamente eine erhebliche Belastung für das Gesundheitssystem darstellen und forderte Unterstützung für Apotheken, die diese Medikamente versorgen. Er schlug vor, dass Apotheken für eine konsequente Anwendung von Hochpreisern honoriert werden sollten und forderte eine schnelle und sichere Erstattung durch die Krankenkassen.

Professor Dr. David Matusiewicz von der FOM Hochschule ergänzte die Diskussion mit der Vision, dass Apotheken weit über ihre traditionelle Rolle hinausgehen könnten. Er sah in ihnen die Möglichkeit, als umfassende Gesundheitsberater und Präventionspartner aufzutreten. Apotheken könnten demnach auch digitale Gesundheitsanwendungen erklären und so ihren Service erweitern.

Zusammenfassend betonte Gnekow, dass Apotheken nicht nur auf Veränderungen reagieren, sondern aktiv zur Lösung bestehender Probleme beitragen sollten. Er appellierte an die Apothekerschaft, sich als unverzichtbare Akteure im Gesundheitssystem zu positionieren und ihre Rolle als Problemlöser weiter auszubauen.

Holger Gnekows Ansprache auf der Mitgliederversammlung der Hamburger Apothekerkammer verdeutlicht die drängenden Herausforderungen und Chancen, vor denen die Apothekenbranche steht. Seine Forderung nach konkreten Lösungsvorschlägen ist ein Aufruf zum Handeln, der über bloße Kritik hinausgeht. Es wird zunehmend klar, dass die Zukunft der Apotheken nicht nur von politischen Entscheidungen, sondern auch von ihrer Fähigkeit abhängt, sich als unverzichtbare Gesundheitsdienstleister zu positionieren. Die vorgeschlagenen Maßnahmen, wie die Verbesserung der Notfallversorgung und die transparente Verwaltung von Arzneimittelbeständen, könnten entscheidend dazu beitragen, das Vertrauen in die Apotheken zu stärken und deren Rolle im Gesundheitssystem neu zu definieren. Die Apothekerschaft steht vor der Herausforderung, sich aktiv in den politischen Diskurs einzubringen und gleichzeitig innovative Ansätze zu entwickeln, um den sich wandelnden Anforderungen gerecht zu werden.

Neues G-CSF-Präparat Efbemalenograstim alfa erhält Zulassung

Ein neues Medikament zur Unterstützung von Krebspatienten während der Chemotherapie hat die Zulassung erhalten: Efbemalenograstim alfa, ein langwirksames Granulozyten-koloniestimulierendes Protein (G-CSF), wird künftig als Ryzneuta® auf dem Markt erhältlich sein. Im Gegensatz zu anderen langwirksamen G-CSF-Präparaten enthält Efbemalenograstim alfa kein Polyethylenglykol (PEG), was potenziell Überempfindlichkeitsreaktionen bei Patienten mit Anti-PEG-Antikörpern vermeiden könnte.

Efbemalenograstim alfa ist zugelassen zur Verkürzung der Dauer von Neutropenien und zur Reduzierung der Häufigkeit von febriler Neutropenie bei erwachsenen Patienten mit malignen Tumoren, die eine zytotoxische Chemotherapie erhalten. Die Anwendung ist auf Patienten mit chronisch myeloischer Leukämie und myelodysplastischem Syndrom ausgeschlossen.

Die Verabreichung erfolgt subkutan in einer Dosis von 20 mg pro Zyklus, vorzugsweise in Oberschenkel, Bauch, Gesäß oder Oberarm. Es ist darauf zu achten, dass die Injektion frühestens 24 Stunden nach der Chemotherapie erfolgt, um eine verstärkte Myelosuppression zu vermeiden. Eine Dosisanpassung bei Niereninsuffizienz ist nicht erforderlich. Die Therapie muss derzeit von Onkologen oder Hämatologen überwacht werden, eine Selbstinjektion durch den Patienten ist bislang nicht vorgesehen, aber in der Zukunft geplant.

In umfangreichen klinischen Studien zeigte Efbemalenograstim alfa signifikante Vorteile im Vergleich zu Placebo. In einer Phase-III-Studie mit Brustkrebs-Patientinnen reduzierte es die Dauer der Neutropenie und die Häufigkeit febriler Neutropenie signifikant. Die Rate der febrilen Neutropenie war jedoch bei der Vergleichsstudie mit Pegfilgrastim höher. Im Vergleich zu Filgrastim zeigte Efbemalenograstim alfa eine ähnliche Wirksamkeit bei der Reduktion der Dauer der Neutropenie, jedoch mit leicht unterschiedlicher Rate an febriler Neutropenie.

Die häufigsten Nebenwirkungen umfassen Muskel- und Knochenschmerzen, die in der Regel mit Standard-Analgetika behandelt werden können. Weitere Nebenwirkungen sind gastrointestinale Beschwerden, Asthenie, Ermüdung, Fieber, Schwindel und Kopfschmerzen. Ein Fall von schwerer Urtikaria wurde berichtet. Trotz der Behandlung können weiterhin Thrombozytopenie und Anämie auftreten, weshalb eine regelmäßige Überwachung der Blutwerte empfohlen wird.

Aufgrund der derzeit fehlenden Daten zur Anwendung während der Schwangerschaft und bei Frauen im gebärfähigen Alter, die nicht verhüten, wird die Anwendung in diesen Fällen nicht empfohlen.

Die Zulassung von Efbemalenograstim alfa markiert einen bedeutenden Fortschritt in der onkologischen Supportivtherapie. Das neue Präparat bietet eine vielversprechende Option für Patienten, die unter der Neutropenie leiden, die eine häufige und potenziell schwerwiegende Komplikation der Chemotherapie darstellt. Besonders hervorzuheben ist, dass Efbemalenograstim alfa ohne PEG auskommt, was für Patienten mit bekannten Anti-PEG-Antikörpern von Vorteil sein kann.

Die klinischen Studien belegen die Wirksamkeit des neuen Medikaments im Vergleich zu bestehenden Therapien. Zwar gab es Unterschiede in der Rate der febrilen Neutropenie im Vergleich zu Pegfilgrastim, doch die insgesamt positive Bilanz hinsichtlich der Reduktion der Neutropeniedauer und der Anzahl an notwendigen Antibiotika-Infusionen spricht für eine sinnvolle Ergänzung des Therapiespektrums.

Die häufigsten Nebenwirkungen wie Muskel- und Knochenschmerzen sind bekannt und können in der Regel mit Standardmedikamenten behandelt werden. Dennoch ist es wichtig, dass Ärzte die Blutwerte der Patienten regelmäßig überwachen, um mögliche Komplikationen rechtzeitig zu erkennen und zu behandeln.

Die bevorstehende Möglichkeit der Selbstinjektion könnte die Therapie für Patienten noch komfortabler machen, was eine sinnvolle Weiterentwicklung wäre. Insgesamt stellt Efbemalenograstim alfa einen bedeutenden Fortschritt dar, der die Lebensqualität von Krebspatienten, die sich einer Chemotherapie unterziehen, erheblich verbessern könnte.

Aktualisierte Leitlinie zur Durchführung von Schutzimpfungen in Apotheken für die neue Saison

Am 21. August 2024 verabschiedete der Vorstand der Bundesapothekerkammer eine überarbeitete Leitlinie zur Qualitätssicherung für Schutzimpfungen in öffentlichen Apotheken. Die aktualisierten Dokumente, die auch einen umfassenden Kommentar enthalten, bringen wesentliche Neuerungen für die kommende Impfsaison mit sich.

Die wichtigste Änderung betrifft den Meldeweg für durchgeführte Impfungen. Ab der neuen Saison werden die Impfdaten nicht mehr über das Digitale Impfquoten-Monitoring (DIM) an das Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt, sondern stattdessen über das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS). Dieser Wechsel soll die Effizienz und Genauigkeit der Datenübermittlung verbessern.

Für Apotheken, die das standeseigene Portal der Gedisa für die Impfstoffverabreichung nutzen, bedeutet dies keine wesentlichen Änderungen im täglichen Betrieb. Die Meldung der Impfdaten wird nach der Eingabe automatisch generiert, sodass die Apotheken sich lediglich auf die neue offizielle Bezeichnung des Meldewegs einstellen müssen.

Zusätzlich wurden die Arbeitshilfen zu variantenangepassten COVID-19-Impfstoffen aktualisiert. Diese Anpassungen reflektieren die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse und Empfehlungen. Auch die Grippeimpfstoffe werden gemäß der STIKO-Empfehlung für die Saison 25/26 an die von der WHO empfohlenen trivalenten Impfstoffe angepasst.

Die überarbeitete Leitlinie sowie der begleitende Kommentar und die aktualisierten Arbeitshilfen stehen im ungeschützten Bereich der Homepage der ABDA zur Verfügung. Apotheker können sich dort über die neuesten Anforderungen und Richtlinien informieren, um die Qualität der Impfungen weiterhin sicherzustellen.

Die Aktualisierung der Leitlinie zur Durchführung von Schutzimpfungen in Apotheken stellt einen bedeutenden Fortschritt in der Qualitätssicherung des Impfgeschehens dar. Der Wechsel des Meldewegs zu DEMIS markiert einen wichtigen Schritt hin zu einer verbesserten und präziseren Datenübermittlung. Dieser Wechsel ist nicht nur notwendig, um den aktuellen Standards des Infektionsschutzes gerecht zu werden, sondern auch um die Effizienz der Impfdatenverwaltung zu erhöhen.

Die automatische Generierung der Meldungen über das Gedisa-Portal sollte den Apotheken eine reibungslose Anpassung ermöglichen und gleichzeitig den administrativen Aufwand minimieren. Die zeitnahe Aktualisierung der Arbeitshilfen zu COVID-19- und Grippeimpfstoffen reflektiert das Engagement der ABDA, die Apotheken mit den besten verfügbaren Informationen und Werkzeugen auszustatten. Dies trägt entscheidend dazu bei, die Schutzimpfungen weiterhin auf einem hohen Qualitätsniveau durchzuführen und den aktuellen gesundheitlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Online-Plattformen für Cannabis-Rezepte: Kritik an Praktiken und rechtlichen Standards

Die schnelle Zunahme von Online-Plattformen, die Cannabis-Rezepte ausstellen und die entsprechenden Blüten direkt an die Patienten liefern, stößt auf zunehmend scharfe Kritik. Der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA) warnt vor fragwürdigen Praktiken vieler Anbieter und fordert strengere Kontrollen.

Seit der Entkriminalisierung von Cannabis und der Lockerung der Dokumentationsanforderungen für Privatrezeptierungen haben sich zahlreiche telemedizinische Plattformen etabliert, die ausschließlich Cannabis-Rezepte ausstellen. Diese Plattformen ermöglichen es Patienten, Cannabisblüten direkt zu erhalten, ohne einen physischen Besuch bei einem Arzt abstatten zu müssen. Doch der VCA übt scharfe Kritik an der Vorgehensweise vieler dieser Anbieter.

Christiane Neubaur, Geschäftsführerin des VCA, betont, dass die rechtlichen Vorgaben eine umfassende Anamnese beim Erstkontakt mit dem Arzt vorschreiben. Dieser muss Befunde einsehen und die Medikamente des Patienten abfragen. Viele Online-Plattformen verzichten jedoch auf ein persönliches Gespräch und lassen sich lediglich durch Fragebögen und vorgegebene Diagnosen leiten. Neubaur kritisiert, dass dies den gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht wird und die Qualität der medizinischen Beratung beeinträchtigen könnte.

Ein weiteres Problem ist die Altersverifikation der Patienten. Die meisten Plattformen verlangen das Hochladen von Ausweisdokumenten zur Altersbestätigung. Ohne ein persönliches Gespräch sei es jedoch möglich, dass Minderjährige oder unbefugte Personen versuchen könnten, Cannabisblüten zu erhalten, indem sie gefälschte oder fremde Ausweise nutzen.

Die Zusammenarbeit der Plattformen mit bestimmten Apotheken wirft ebenfalls rechtliche Fragen auf. Exklusivverträge mit einzelnen Apotheken könnten das Recht auf freie Apothekenwahl der Patienten einschränken. Dies führt zu einer Preisdrückung und kann die Verfügbarkeit von Cannabisblüten beeinträchtigen, was wiederum die Arbeitsbelastung der niedergelassenen Apotheken erhöht und zu Lieferengpässen führen kann.

Neben den rechtlichen Bedenken äußert der VCA auch Besorgnis über die Auswirkungen auf das Ansehen von Cannabis als medizinisches Mittel. Neubaur warnt, dass die einfache Verfügbarkeit über Online-Plattformen die Grenze zwischen medizinischer Nutzung und Freizeitkonsum verwischen könnte, was dem seriösen Ansehen von Cannabis schaden könnte.

In Reaktion auf die Kritik hat der VCA Briefe an die Bundesärztekammer, die Bundesapothekerkammer und die Politik geschrieben, um auf die Missstände hinzuweisen. Auch andere Experten, wie Franjo Grotenhermen von der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin, bestätigen die laxen Verordnungspraxen, plädieren jedoch für differenzierte Betrachtungen.

Daniela Joachim, Vorsitzende des Bunds Deutscher Cannabis-Patienten, äußert Befürchtungen, dass der Boom der Online-Plattformen langfristig negative Auswirkungen auf Patienten haben könnte. Sie fürchtet, dass Missbrauch durch Freizeitkonsumenten dazu führen könnte, dass Cannabisblüten aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen werden.

Der Aufstieg der Online-Plattformen für Cannabis-Rezepte stellt eine bedeutende Neuerung im Gesundheitswesen dar, wirft jedoch erhebliche Fragen zu Rechtmäßigkeit und Ethik auf. Die Kritik des VCA und anderer Experten ist keineswegs unbegründet. Während telemedizinische Innovationen den Zugang zu medizinischem Cannabis erleichtern können, darf dies nicht auf Kosten der medizinischen Sorgfalt oder der rechtlichen Standards geschehen.

Die Praxis vieler Anbieter, Patienten nur durch Fragebögen statt durch persönliche Konsultationen zu betreuen, ist problematisch. Sie widerspricht den rechtlichen Anforderungen an eine umfassende medizinische Untersuchung und könnte potenziell gefährlich sein, wenn sie nicht durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen ergänzt wird.

Die Problematik der Altersverifikation und der möglichen Missbrauchsfälle zeigt, dass eine strikte Kontrolle und Überprüfung notwendig ist, um sicherzustellen, dass Cannabis ausschließlich den Patienten zugutekommt, die es tatsächlich benötigen. Auch die rechtlichen Fragestellungen rund um Exklusivverträge zwischen Plattformen und Apotheken erfordern eine genaue Prüfung, um das Prinzip der freien Apothekenwahl und faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten.

Letztlich könnte der Boom der Online-Plattformen sowohl positive als auch negative Folgen für die Patienten haben. Es ist entscheidend, dass alle Beteiligten – von den Anbietern über die Apotheken bis hin zu den politischen Entscheidungsträgern – verantwortungsbewusst handeln und dafür sorgen, dass medizinisches Cannabis weiterhin als ernstzunehmendes Medikament betrachtet wird. Nur durch ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Innovation und Regulation kann sichergestellt werden, dass der Zugang zu Cannabis therapeutischen Nutzen bringt, ohne die Integrität des medizinischen Systems zu gefährden.

Schiedsstelle beschließt neue Vergütung für Grippeschutzimpfungen in Apotheken

Zum 1. Juli 2024 trat eine bedeutende Änderung im Vertrag zur Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen in Apotheken in Kraft. Die Schiedsstelle hat neue Regelungen zur Vergütung von Grippeschutzimpfungen gemäß § 132e Abs. 1a Sozialgesetzbuch (SGB) V festgelegt. Diese Entscheidung stellt einen entscheidenden Schritt zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Apotheken dar und zielt darauf ab, die Impfsituation in Deutschland zu optimieren.

Die Änderungen sehen vor, dass Apotheken ab sofort eine erhöhte Pauschale für die Durchführung von Grippeschutzimpfungen erhalten. Diese Anpassung soll die steigenden Kosten für Personal, Materialien und administrative Aufwendungen abdecken. Die bisherige Vergütungsstruktur wurde als nicht mehr ausreichend erachtet, um die Kosten, die durch die Durchführung von Impfungen entstehen, zu decken. Die Schiedsstelle reagiert somit auf die Herausforderungen, die mit der Implementierung und dem Management von Impfprogrammen verbunden sind.

Neben der Erhöhung der Vergütung wurden auch die Abrechnungs- und Dokumentationsvorgaben konkretisiert. Diese Neuerungen zielen darauf ab, einen einheitlichen Standard für die Abwicklung von Impfungen in Apotheken zu schaffen und die Transparenz in der Abrechnung zu erhöhen. Apotheken sind nun verpflichtet, detaillierte Aufzeichnungen über die durchgeführten Impfungen zu führen und diese entsprechend zu dokumentieren. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, Missverständnisse und Unregelmäßigkeiten in der Abrechnung zu vermeiden.

Die Entscheidung der Schiedsstelle könnte weitreichende Auswirkungen auf die Impfstrategie in Deutschland haben. Durch die finanziellen Anreize wird erwartet, dass mehr Apotheken sich verstärkt auf die Durchführung von Impfungen konzentrieren und somit einen Beitrag zur Erhöhung der Impfquote leisten. Dies ist insbesondere im Hinblick auf die saisonale Grippeimpfung von Bedeutung, da eine höhere Impfquote dazu beitragen kann, die Verbreitung von Influenza zu reduzieren und die allgemeine Gesundheitslage zu verbessern.

Die Änderungen treten zu einem Zeitpunkt in Kraft, an dem die Bedeutung von Impfungen besonders hoch ist. Die Corona-Pandemie hat die Relevanz von Impfungen in der öffentlichen Wahrnehmung verstärkt und die Rolle der Apotheken in der Gesundheitsversorgung hervorgehoben. Mit den neuen Regelungen wird ein weiterer Schritt gemacht, um das Potenzial der Apotheken in der Impfversorgung optimal auszuschöpfen und die Patientenversorgung zu verbessern.

Die Entscheidung der Schiedsstelle zur Erhöhung der Vergütung für Grippeschutzimpfungen in Apotheken ist ein begrüßenswerter Schritt zur Stärkung des Gesundheitssystems. In einer Zeit, in der Impfungen eine zentrale Rolle für die öffentliche Gesundheit spielen, ist es von größter Bedeutung, dass die beteiligten Akteure angemessen unterstützt werden. Die erhöhte Vergütung für Apotheken wird nicht nur dazu beitragen, die finanziellen Belastungen, die mit der Durchführung von Impfungen verbunden sind, auszugleichen, sondern auch die Motivation der Apotheken erhöhen, ihre Impfangebote auszubauen.

Die präzisierten Abrechnungs- und Dokumentationsanforderungen schaffen zudem Klarheit und Transparenz, was zu einer effizienteren und gerechteren Abwicklung der Impfungen führen sollte. Dies ist besonders wichtig, um Vertrauen in das Impfprogramm zu gewährleisten und eine gerechte Verteilung der finanziellen Mittel sicherzustellen.

Durch diese Maßnahmen wird auch die Rolle der Apotheken als wesentliche Säule der Gesundheitsversorgung weiter gestärkt. Apotheken haben sich bereits während der Pandemie als unverzichtbare Partner im Gesundheitssystem erwiesen, und die neuen Regelungen unterstützen diese Rolle. Letztendlich profitieren nicht nur die Apotheken, sondern auch die Patienten, die von einem erweiterten und leichter zugänglichen Impfangebot profitieren. Die Entscheidung der Schiedsstelle könnte daher als Modell für zukünftige Regelungen dienen, die darauf abzielen, die Gesundheitsversorgung weiter zu verbessern und den Herausforderungen einer modernen Gesundheitsversorgung gerecht zu werden.

COVID-19-Impfstoffe 2024: EMA und FDA setzen auf unterschiedliche Varianten – Auswirkungen auf den Schutz

Am 6. August 2024 begann die Bestellung des neuen COVID-19-Impfstoffs von BioNTech/Pfizer, der speziell an die SARS-CoV-2-Variante JN.1 angepasst ist. Diese Variante dominierte das Infektionsgeschehen des vergangenen Winters, hat jedoch seit Mai 2024 an Bedeutung verloren. In Europa wurde die Anpassung an JN.1 von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) empfohlen und umgesetzt. Im Gegensatz dazu entschied die US-amerikanische Food and Drug Administration (FDA) im Juni 2024, die Impfstoffe auf die Subvariante KP.2 anzupassen, die im Frühjahr 2024 stark an Prävalenz gewann.

Die Entscheidung, unterschiedliche Varianten als Ziel für die Impfstoffanpassung zu wählen, wirft Fragen zur Effektivität der Impfstoffe auf. Laut den neuesten Daten des Robert-Koch-Instituts (RKI) sind die Subvarianten KP.3.1.1 und KP.3 seit August 2024 die vorherrschenden Varianten in Deutschland. KP.2 hat einen Anteil von etwa 10 Prozent, während JN.1 nur noch 7,5 Prozent ausmacht.

Experten erwarten keine signifikanten Unterschiede in der Wirksamkeit der Impfstoffe. Prof. Dr. Leif Erik Sander von der Charité – Universitätsmedizin Berlin und das RKI bestätigen, dass Impfstoffe, die auf JN.1 oder KP.2 abgestimmt sind, eine ähnliche Schutzwirkung gegen verwandte Subvarianten bieten sollten. Beide Varianten sind eng verwandt, und die Impfstoffe sollten daher in der Praxis vergleichbare Ergebnisse liefern. Der Schutz vor schweren Krankheitsverläufen und Krankenhausaufenthalten dürfte durch beide Impfstoffvarianten ähnlich gut gewährleistet sein.

Das RKI weist darauf hin, dass die endgültige Bewertung der Impfstoffeffektivität in der aktuellen Saison erst durch fortlaufende reale Daten und Studien möglich ist. Während die Entscheidung der EMA und der FDA zu unterschiedlichen Impfstoffanpassungen ungewöhnlich ist, gibt es derzeit keine Hinweise darauf, dass dies zu erheblichen Unterschieden in der Schutzwirkung führen wird.

Die Entscheidung von EMA und FDA, unterschiedliche Varianten als Ziel für die COVID-19-Impfstoffe der Saison 2024/25 zu wählen, spiegelt die Dynamik und Komplexität der Pandemie wider. Während die EMA sich auf die JN.1-Variante konzentriert, die vergangenes Jahr dominierte, wählte die FDA die KP.2-Subvariante, die im Frühjahr stärker auftrat. Diese unterschiedlichen Ansätze könnten auf regionale Unterschiede in der Virusverbreitung und Prävalenz zurückzuführen sein.

Trotz der unterschiedlichen Empfehlungen erwarten Experten keine wesentlichen Unterschiede in der Schutzwirkung der Impfstoffe. Die enge Verwandtschaft der Varianten und die bisherigen Erfahrungen mit ähnlichen Impfstoffanpassungen unterstützen diese Einschätzung. Die Impfstoffe sollten in der Lage sein, einen umfassenden Schutz vor schweren Krankheitsverläufen zu bieten, unabhängig davon, welche Variante sie gezielt bekämpfen.

Die wahre Wirksamkeit der Impfstoffe wird jedoch erst durch die kontinuierliche Überwachung und Sammlung von Daten in der realen Welt vollständig bewertet werden können. In Anbetracht der Komplexität der Virusentwicklung und der Pandemie sollten Impfstrategien flexibel bleiben, um sich an neue Entwicklungen anzupassen. Der Unterschied in den Empfehlungen der Gesundheitsbehörden zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, die Impfstoffentwicklung und -verteilung ständig zu überwachen und anzupassen, um den bestmöglichen Schutz für die Bevölkerung zu gewährleisten.

Virchowbund fordert Ende der Budgetierung: Offener Brief warnt vor Risiken für die ambulante Versorgung

Der Virchowbund hat am 3. September 2024 einen offenen Brief an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages gerichtet. In dem Schreiben fordert der Verband eine sofortige Beendigung der Budgetierung ärztlicher Leistungen. Der Hintergrund dieser Forderung ist die anstehende Beratung des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) im Bundestag.

Der Virchowbund kritisiert, dass die seit 1992 bestehende Budgetierung ärztlicher Leistungen zu erheblichen Problemen in der ambulanten Gesundheitsversorgung geführt hat. Laut dem Verband sorgen Unterfinanzierung, Überbürokratisierung und Regressforderungen für eine Gefährdung bewährter ambulanten Strukturen. Diese Umstände hätten dazu geführt, dass viele ältere Ärzte vorzeitig in den Ruhestand gehen und junge Mediziner von der Eröffnung eigener Praxen Abstand nehmen.

In seinem Brief lobt der Virchowbund die Ampelkoalition dafür, dass sie das Problem erkannt hat und bereits die Entbudgetierung der Kinder- und Jugendärzte schnell umgesetzt wurde. Auch bei den Hausärzten sei eine ähnliche Maßnahme vorgesehen. Dennoch kritisiert der Verband, dass die Budgetierung seit ihrer Einführung als reine Kostendämpfungsmaßnahme fungiere, ohne die gewünschten Steuerungswirkungen zu erzielen.

Der Virchowbund formuliert in seinem Schreiben mehrere Forderungen an die Bundesregierung. Dazu gehört die vollständige Beendigung der Budgetierung für alle ärztlichen Leistungen, beginnend mit den Hausärzten. Weitere Forderungen umfassen die Entbudgetierung von Facharztleistungen nach qualifizierter Überweisung, von Behandlungen für Kinder und Jugendliche sowie von Leistungen in sozialen Brennpunkten. Außerdem verlangt der Verband ein Signal an die niedergelassenen Ärzte, dass dies nur der erste Schritt in Richtung einer endgültigen Beendigung der Budgetierung sei.

Der Virchowbund betont, dass die Finanzierung im Rahmen der Gesamtausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als "marginal" angesehen werden sollte. Die Stärkung der ambulanten Versorgung sei vor allem eine Frage der politischen Priorität. Zudem sei eine starke ambulante Versorgung unerlässlich für das Gelingen anderer Gesundheitsreformen, wie etwa der Krankenhausreform.

Der offene Brief des Virchowbundes ist ein dringender Appell an die Politik, die Budgetierung ärztlicher Leistungen endlich zu beenden. Die seit 1992 bestehende Regelung hat sich längst als ineffektiv erwiesen und steht im Widerspruch zu den Bedürfnissen einer modernen Gesundheitsversorgung. Die vorgebrachten Argumente sind überzeugend: Die Budgetierung hat zu einer Unterfinanzierung und Überbürokratisierung geführt, die sowohl erfahrene Ärzte abschreckt als auch junge Mediziner von einer eigenen Praxis abhält.

Es ist zu begrüßen, dass die Ampelkoalition bereits erste Schritte zur Entbudgetierung eingeleitet hat, doch das muss nur der Anfang sein. Die vollständige Beendigung der Budgetierung ist notwendig, um eine nachhaltige und qualitativ hochwertige ambulante Versorgung sicherzustellen. Die Politik steht nun vor der Aufgabe, diese Forderungen ernst zu nehmen und zügig umzusetzen. Schließlich hängt nicht nur die Zukunft der ambulanten Versorgung, sondern auch der Erfolg weiterer Reformen im Gesundheitswesen davon ab.

West-Nil-Virus breitet sich in Europa aus – Schutzmaßnahmen dringend erforderlich

Das West-Nil-Virus breitet sich zunehmend in Europa aus. Laut dem Centrum für Reisemedizin (CRM) wurden seit Anfang Juli 2024 in Italien bereits 76 Infektionen und zwei Todesfälle verzeichnet. Die betroffenen Regionen in Italien umfassen die Lombardei, Emilia-Romagna, Venetien, Friaul-Julisch Venetien und Apulien. Auch in Südspanien wurden 2024 Fälle gemeldet, und das Virus hat sich in weiteren europäischen Ländern wie Griechenland, Frankreich, weiten Teilen des Balkans, Rumänien, Tschechien, Ungarn, der Slowakei, Österreich und der Türkei ausgebreitet.

In Deutschland wurde der erste Fall des West-Nil-Virus in der Grenzregion von Sachsen und Brandenburg registriert. Experten des CRM erwarten, dass weitere Fälle insbesondere in den ostdeutschen Bundesländern, darunter Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Sachsen, auftreten könnten.

Das West-Nil-Virus wird hauptsächlich durch Stechmücken übertragen, und es gibt derzeit keine Impfung gegen das Virus. Die Mehrheit der Infektionen verläuft symptomlos, aber etwa 20 Prozent der Infizierten können Symptome wie Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen oder Hautausschläge entwickeln. In weniger als 1 Prozent der Fälle kann es zu schweren und potenziell lebensbedrohlichen Komplikationen wie Hirn- oder Hirnhautentzündungen kommen. Besonders gefährdet sind ältere Menschen sowie Personen mit Vorerkrankungen oder einem geschwächten Immunsystem, die ein höheres Risiko für schwere Krankheitsverläufe haben.

Um das Risiko einer Infektion zu minimieren, rät das CRM zu umfassenden Schutzmaßnahmen. Dazu gehören die Verwendung von mückenabweisenden Sprays, das Tragen langärmliger Kleidung und die Nutzung von Moskitonetzen, insbesondere in der Hauptsaison von Juni bis September. Diese Maßnahmen sollten auch bis in den Herbst fortgesetzt werden.

Professor Dr. Tomas Jelinek, wissenschaftlicher Leiter des CRM, warnt: „Das West-Nil-Virus stellt eine zunehmende Bedrohung für die öffentliche Gesundheit dar, nicht nur in Südeuropa, sondern auch in Deutschland. Mit den steigenden Temperaturen und veränderten Klimamustern könnte sich das Verbreitungsgebiet des Virus weiter ausdehnen. Ein erhöhtes Bewusstsein und Vorsichtsmaßnahmen sind entscheidend, um das Infektionsrisiko zu minimieren.“

Die zunehmende Ausbreitung des West-Nil-Virus in Europa wirft ernsthafte gesundheitliche Bedenken auf. Die steigende Zahl von Infektionen und Todesfällen in Italien sowie die Meldungen aus weiteren europäischen Ländern und sogar aus Deutschland unterstreichen die Dringlichkeit der Situation.

Es ist besonders alarmierend, dass eine so bedeutende Gefahr in Regionen auftritt, die nicht traditionell als Hochrisikogebiete für West-Nil-Virus-Infektionen bekannt waren. Dies zeigt die Notwendigkeit, dass alle betroffenen Länder ihre Vorsorgemaßnahmen verstärken und die Öffentlichkeit besser über die Risiken und Schutzmaßnahmen aufklären.

Die Tatsache, dass es keine Impfung gegen das Virus gibt, macht präventive Maßnahmen umso wichtiger. Die Empfehlungen des CRM zur Verwendung von Mückenschutzmitteln, Schutzkleidung und Moskitonetzen sind essentiell, um die Verbreitung des Virus einzudämmen. Besonders schutzbedürftige Gruppen, wie ältere Menschen und Personen mit Vorerkrankungen, müssen verstärkt auf die empfohlenen Schutzvorkehrungen achten.

Es liegt an den Gesundheitsbehörden, sicherzustellen, dass diese Präventionsmaßnahmen effektiv umgesetzt werden und dass die Bevölkerung ausreichend informiert ist. Angesichts der sich verändernden Klimabedingungen und der damit verbundenen Ausweitung des Verbreitungsgebiets des West-Nil-Virus ist eine proaktive und umfassende Antwort erforderlich, um die öffentliche Gesundheit zu schützen.

Europäische Kardiologen setzen neue Maßstäbe: Verschärfte Blutdruckziele und neue Behandlungskategorien vorgestellt

Beim diesjährigen Kongress der Europäischen Gesellschaft für Kardiologie (ESC), der vom 30. August bis 2. September 2024 in London stattfand, präsentierten führende Experten der Kardiologie die aktualisierte Leitlinie zur Behandlung von Bluthochdruck und erhöhtem Blutdruck. Die neuen Empfehlungen, vorgestellt von Professor Dr. John William McEvoy von der University of Galway und Professor Dr. Rhian Touyz von der McGill University, markieren einen wesentlichen Wandel in der Blutdruckbehandlung und -klassifikation.

Eine der signifikantesten Änderungen ist die Einführung einer neuen Blutdruckkategorie namens „Erhöhter Blutdruck“. Diese Kategorie umfasst systolische Werte von 120 bis 139 mmHg und diastolische Werte von 70 bis 89 mmHg. Während Bluthochdruck (Hypertonie) weiterhin als Werte ab 140/90 mmHg definiert wird, zielt die neue Kategorie darauf ab, frühzeitigere Interventionen bei Patienten mit einem erhöhten Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu ermöglichen. Professor McEvoy erklärte, dass diese Maßnahme dazu dient, den schrittweisen Anstieg des Blutdrucks zu berücksichtigen und eine intensivere Behandlung zu ermöglichen, bevor die Schwelle zur Hypertonie überschritten wird.

In der Leitlinie werden differenzierte Behandlungsempfehlungen für Personen mit „erhöhtem Blutdruck“ bereitgestellt. Bei Patienten mit bestehenden Erkrankungen, die ein erhöhtes Herz-Kreislauf-Risiko darstellen, wie schwere Nierenerkrankungen, kardiovaskuläre Erkrankungen, Diabetes oder bereits bestehende Bluthochdruck-bedingte Endorganschäden, werden zunächst Lebensstiländerungen empfohlen. Sollte der Blutdruck nach drei Monaten mit verändertem Lebensstil weiterhin über 130/80 mmHg liegen, wird eine medikamentöse Therapie empfohlen.

Für andere Personen mit erhöhtem Blutdruck wird empfohlen, das Zehn-Jahres-Risiko für kardiovaskuläre Erkrankungen mittels SCORE2 oder SCORE-OP zu ermitteln. Bei einem Risiko von 10 Prozent oder mehr sollen ebenfalls Lebensstiländerungen und möglicherweise eine medikamentöse Therapie in Erwägung gezogen werden. Bei einem Risiko unter 5 Prozent sind primär Lebensstiländerungen vorgesehen. Im Bereich zwischen 5 und 10 Prozent sollen zusätzlich Faktoren wie Ethnie, Autoimmunerkrankungen und geschlechtsspezifische Risiken berücksichtigt werden.

Ein weiteres zentrales Thema der Leitlinie ist der neu festgelegte Zielbereich für den systolischen Blutdruck. Statt der bisherigen Empfehlung, den Blutdruck zunächst auf unter 140/90 mmHg und dann eventuell weiter auf unter 130/80 mmHg zu senken, wird jetzt ein Zielbereich von 120 bis 129 mmHg für den systolischen Blutdruck empfohlen, sofern die Patienten die Behandlung gut vertragen. Für andere Patienten soll der systolische Blutdruck „so niedrig wie vernünftigerweise erreichbar“ gehalten werden, insbesondere bei älteren und gebrechlichen Personen.

Die Leitlinie empfiehlt auch die Anwendung der renalen Denervation bei Patienten mit resistenter Hypertonie, deren Blutdruck trotz einer Kombination aus drei blutdrucksenkenden Medikamenten nicht kontrolliert werden kann. Dieses Verfahren, das Nervenbahnen zwischen Gehirn und Nieren verödet, wird jedoch nicht als Erstbehandlung empfohlen und soll nur nach einer umfassenden Nutzen-Risiko-Bewertung in Betracht gezogen werden.

Ernährungsempfehlungen umfassen eine tägliche Natriumaufnahme von maximal 2 Gramm und eine Erhöhung der Kaliumaufnahme durch Obst, Gemüse und eventuell kaliumangereichertes Speisesalz. Eine ausgewogene Ernährung, wie die Mittelmeer- oder DASH-Diät, sowie die Reduktion von zuckerhaltigen Getränken und Alkohol werden empfohlen. Zudem sollten Erwachsene mehr als 150 Minuten moderate körperliche Aktivität pro Woche oder 75 Minuten intensives Training anstreben.

Die medikamentöse Therapie bleibt weitgehend unverändert. Bevorzugt werden Kombinationen von ACE-Hemmern oder Angiotensin-Rezeptor-Blockern mit Calciumkanal-Blockern oder Diuretika. Bei unzureichender Kontrolle des Blutdrucks kann eine Dreierkombination in Erwägung gezogen werden. Die Medikation sollte kontinuierlich eingenommen werden, auch bei Patienten über 85 Jahren, sofern sie gut vertragen wird.

Die aktualisierte Leitlinie reflektiert die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse und bietet eine umfassende Strategie zur Blutdruckkontrolle, um das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu reduzieren.

Die neue Leitlinie der Europäischen Gesellschaft für Kardiologie bringt eine Reihe bedeutender Änderungen, die das Potenzial haben, die Prävention und Behandlung von Bluthochdruck grundlegend zu verbessern. Die Einführung der Kategorie „Erhöhter Blutdruck“ ist besonders hervorzuheben. Sie ermöglicht eine frühzeitigere Erkennung und Intervention bei Patienten, deren Blutdruck noch nicht die Schwelle zur Hypertonie überschritten hat, aber bereits erhöht ist. Diese proaktive Herangehensweise könnte dazu beitragen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen effektiver zu verhindern.

Die Empfehlung, den systolischen Blutdruck auf 120 bis 129 mmHg zu senken, stellt einen deutlichen Paradigmenwechsel dar. Bisherige Leitlinien empfahlen, den Blutdruck zunächst auf unter 140/90 mmHg und später eventuell weiter zu senken. Die neue Empfehlung berücksichtigt neue Studienergebnisse, die zeigen, dass eine intensivere Behandlung bei vielen Patienten zu einer signifikanten Reduzierung des Risikos für Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen kann. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie diese Änderungen in der Praxis umgesetzt werden und ob sie tatsächlich zu den erhofften Verbesserungen führen.

Die Berücksichtigung der renalen Denervation für Patienten mit resistenter Hypertonie ist ebenfalls ein Fortschritt, der auf den neuesten Stand der medizinischen Forschung eingeht. Die Maßnahme, die bei bisher schwer behandelbaren Fällen in Betracht gezogen werden kann, bietet zusätzliche Therapieoptionen.

Insgesamt stellt die aktualisierte Leitlinie einen bedeutenden Schritt in die richtige Richtung dar. Sie reflektiert die kontinuierliche Weiterentwicklung des medizinischen Wissens und setzt neue Standards für die Behandlung und Prävention von Bluthochdruck. Es ist zu hoffen, dass diese neuen Empfehlungen in der klinischen Praxis breite Anwendung finden und dazu beitragen, die Gesundheit von Patienten langfristig zu verbessern.

Neue Ansätze zur Bekämpfung von Heißhunger auf Süßes – Experten geben Tipps

In einer Welt, in der der Konsum von Süßigkeiten allgegenwärtig ist, stellt der Heißhunger auf Zucker für viele Menschen eine echte Herausforderung dar. Dieser Drang, der häufig zu unkontrolliertem Naschen führt, ist nicht nur ein einfaches Verlangen, sondern hat tiefere emotionale und psychologische Wurzeln. Experten haben nun sieben umfassende Tipps entwickelt, um Menschen zu helfen, dieses Verlangen besser zu kontrollieren und eine gesündere Beziehung zu Süßem aufzubauen.

Laut Dr. Peter Neudeck, einem renommierten Psychotherapeuten aus Köln, beginnt die positive Assoziation mit Süßem bereits in der frühen Kindheit. Schon die Muttermilch ist süß, und Süßigkeiten spielen oft eine Rolle als Belohnung für gutes Verhalten oder als Teil von Feierlichkeiten. Diese frühen Erfahrungen prägen

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