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Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Zwischen Digitalisierung und Zukunftssicherung

Wie Reformen und Innovationen die Apothekenlandschaft nachhaltig prägen

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Die Apothekenlandschaft in Deutschland steht vor tiefgreifenden Herausforderungen. Von steigenden Betriebskosten und sinkenden Margen bis hin zu komplexen Regelungen wie der Verkehrswertermittlung – Apotheker müssen zunehmend betriebswirtschaftliche und rechtliche Expertise vereinen, um ihre Betriebe erfolgreich zu führen. Hinzu kommen neue gesetzliche Pflichten, wie die Meldung von Auslandskonten an den Fiskus ab dem 30. September 2024, die Apothekenbetreiber zwingt, ihre Finanzstrukturen transparenter zu gestalten. Gleichzeitig stehen sie vor der Notwendigkeit, strategisch zu handeln: Das StaRUG bietet Rettung vor drohender Insolvenz, doch auch die digitale Transformation des Gesundheitswesens stellt neue Anforderungen. So erntet die Einführung der elektronischen Patientenakte massive Kritik von Ärzten und Patienten, während Novo Nordisk den Rückzug klassischer Insuline plant und Generikahersteller Nachbesserungen beim Lieferengpassbekämpfungsgesetz fordern. Diese Entwicklungen zeigen, dass Apotheken in einer sich rapide verändernden Branche agieren müssen, in der rechtzeitige Anpassung und strategische Planung entscheidend sind.

Verkehrswertermittlung für Apotheken: Die wesentlichen Faktoren für eine fundierte Bewertung

Die Ermittlung des Verkehrswertes einer Apotheke ist eine komplexe und zugleich entscheidende Aufgabe, wenn es darum geht, eine Apotheke zu verkaufen, zu vermieten oder betriebliche Entscheidungen zu treffen. Im Gegensatz zu reinen Wohnimmobilien spielen bei Apotheken neben den klassischen Bewertungskriterien wie Lage und baulichem Zustand auch betriebliche Kennzahlen, gesetzliche Vorgaben und die Marktstellung der Apotheke eine zentrale Rolle. Eine fundierte und detaillierte Verkehrswertermittlung ist für Apotheker unabdingbar, um den realen Marktwert ihrer Apotheke zu kennen und strategisch wichtige Entscheidungen zu treffen.

Einer der wichtigsten Faktoren bei der Verkehrswertermittlung ist die Lage der Apotheke. Apotheken, die sich in gut frequentierten Gebieten befinden, wie etwa in der Nähe von Arztpraxen, Krankenhäusern, Einkaufszentren oder in innerstädtischen Bereichen, haben in der Regel einen höheren Wert. Hier spielt die tägliche Kundenfrequenz eine entscheidende Rolle. Apotheker, deren Standort in direkter Nähe zu Arztpraxen liegt, profitieren von der Kooperation mit den ansässigen Ärzten und der Tatsache, dass Patienten ihre Rezepte bequem und schnell einlösen können. Zusätzlich tragen öffentliche Verkehrsanbindungen und die Verfügbarkeit von Parkplätzen zur Attraktivität der Apotheke bei. Hingegen kann eine Lage in ländlichen oder weniger stark frequentierten Gebieten den Verkehrswert deutlich reduzieren, da dort die potenzielle Kundenzahl und somit der Umsatz meist geringer ausfallen.

Neben der Lage ist der bauliche Zustand der Apotheke ein weiterer zentraler Bewertungsfaktor. Modernisierte Apotheken, die den Anforderungen der aktuellen Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) entsprechen, erzielen in der Regel einen höheren Verkehrswert. Diese Vorgaben regeln unter anderem die Raumaufteilung, die hygienischen Standards in der Rezeptur und die Anforderungen an die Lagerung von Medikamenten. Gebäude, die auf dem neuesten technischen Stand sind, barrierefrei gestaltet wurden und über moderne Haustechnik verfügen, sind für Käufer oder Mieter deutlich attraktiver. Eine veraltete Immobilie oder Mängel in den Bereichen Lagerung und Hygiene hingegen können den Wert der Apotheke erheblich mindern und führen nicht selten zu hohen Modernisierungskosten für den neuen Eigentümer oder Betreiber.

Der wirtschaftliche Erfolg der Apotheke ist ein weiterer entscheidender Aspekt, der den Verkehrswert maßgeblich beeinflusst. Hier kommt oft das Ertragswertverfahren zur Anwendung, bei dem neben dem Sachwert der Immobilie auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Apothekenbetriebs berücksichtigt wird. Stabiler Umsatz, eine gute Rentabilität und eine solide Kundenbasis sind dabei zentrale Faktoren, die den Wert der Apotheke steigern. Apotheken, die über eine starke Marktstellung in ihrer Region verfügen und eine treue Stammkundschaft aufgebaut haben, sind für potenzielle Käufer besonders interessant, da sie ein geringeres wirtschaftliches Risiko darstellen. Ein betriebswirtschaftliches Gutachten, das den gesamten Unternehmenswert einschließlich Umsätze, Fixkosten und Gewinne ermittelt, ist daher eine sinnvolle Ergänzung zur Verkehrswertermittlung der Immobilie.

Ein oft vernachlässigter, aber äußerst wichtiger Punkt ist der immaterielle Wert einer Apotheke. Dazu gehören der Ruf, die Kundenbeziehungen und die etablierten Kooperationen mit lokalen Ärzten und Pflegeeinrichtungen. Apotheken, die über Jahre hinweg eine vertrauensvolle Beziehung zu ihrer Kundschaft aufgebaut haben und in der Region bekannt sind, haben nicht nur einen wirtschaftlichen Vorteil, sondern auch einen höheren emotionalen Wert, der für potenzielle Käufer von Interesse ist. Solche Apotheken bieten die Möglichkeit, den Betrieb nahtlos fortzuführen und von einem bereits bestehenden Netzwerk zu profitieren.

Rechtliche und vertragliche Rahmenbedingungen spielen ebenfalls eine Rolle bei der Wertermittlung. Apotheker, die ihre Immobilie vermieten oder verkaufen möchten, müssen bestehende Miet- oder Pachtverträge genau prüfen, da diese den Verkehrswert entweder erhöhen oder senken können. Langfristige Mietverträge mit zuverlässigen Einnahmen stellen für Käufer oder Investoren eine attraktive Einkommensquelle dar, was den Verkehrswert steigern kann. Gleichzeitig ist es wichtig, sicherzustellen, dass diese Verträge auf den neuen Betreiber übertragbar sind, um Konflikte im Verkaufsprozess zu vermeiden.

Die Steuerbelastung, die mit dem Verkauf einer Apotheke einhergehen kann, ist ein weiterer Aspekt, den Apotheker nicht unterschätzen sollten. Hohe Verkaufsgewinne können zu einer erheblichen Steuerbelastung führen, wenn keine entsprechenden Gegenmaßnahmen getroffen werden. Auch hier ist es ratsam, sich frühzeitig mit steuerlichen und rechtlichen Experten zusammenzusetzen, um den Verkaufsprozess optimal zu gestalten und mögliche finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verkehrswertermittlung einer Apotheke ein vielschichtiger und anspruchsvoller Prozess ist, der eine fundierte fachliche Expertise erfordert. Apotheker sollten auf die Zusammenarbeit mit spezialisierten Sachverständigen setzen, die sowohl den baulichen Zustand als auch die betriebswirtschaftlichen Faktoren der Apotheke bewerten können. Neben der Verkehrswertermittlung ist es oft ratsam, ein betriebswirtschaftliches Gutachten zu erstellen, das den gesamten Wert der Apotheke inklusive der immateriellen Aspekte wie Kundenstamm und Marktstellung realistisch erfasst.

Die Wertermittlung einer Apotheke geht weit über die reine Immobilienbewertung hinaus. Neben der Lage und dem baulichen Zustand müssen auch betriebswirtschaftliche Kennzahlen, bestehende Verträge und der Ruf der Apotheke in die Bewertung einfließen. Apotheker, die den Verkehrswert ihrer Apotheke realistisch einschätzen möchten, sollten den Prozess nicht unterschätzen und sich professionelle Unterstützung holen. Eine umfassende Bewertung, die sowohl die Immobilie als auch den Betrieb berücksichtigt, schafft nicht nur Klarheit über den Marktwert, sondern bietet auch die Grundlage für erfolgreiche Verhandlungen und eine sichere finanzielle Zukunft. Die Verkehrswertermittlung ist nicht nur ein Mittel zum Zweck, sondern ein strategischer Schritt, der den Grundstein für einen erfolgreichen Verkauf oder eine langfristige Vermietung legt.

Rettungsanker StaRUG: Apotheken vor der Insolvenz bewahren

Die wirtschaftlichen Herausforderungen für Apotheken in Deutschland haben in den vergangenen Monaten dramatisch zugenommen. Steigende Betriebskosten, sinkende Margen und neue gesetzliche Anforderungen setzen viele Apothekenbetriebe unter Druck. Dabei sind die Grenzen zwischen wirtschaftlicher Schieflage, drohender Zahlungsunfähigkeit und tatsächlicher Insolvenz oft schwer zu erkennen. Apotheker fragen sich zunehmend, wann es Zeit ist, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um den Betrieb zu retten.

Einer der vielversprechendsten Ansätze zur Vermeidung einer Insolvenz ist das StaRUG, das seit 2021 Unternehmen in Krisensituationen eine geregelte Restrukturierung ermöglicht. Im Gegensatz zu einer klassischen Insolvenz kann ein Betrieb durch StaRUG seine Schulden neu ordnen, ohne vollständig liquidiert zu werden. Für Apotheken bedeutet dies, dass der Betrieb trotz finanzieller Schwierigkeiten fortgeführt werden kann, während gleichzeitig Gläubiger eine höhere Rückzahlungsquote erhalten als bei einer Insolvenz. Entscheidend für den Erfolg einer Restrukturierung nach StaRUG ist jedoch der Zeitpunkt, zu dem der Apotheker professionelle Unterstützung sucht.

Der Faktor Zeit spielt hier eine alles entscheidende Rolle. Wird zu lange gewartet und die finanzielle Schieflage weiter verschleppt, steigt das Risiko, dass eine Sanierung nicht mehr möglich ist. Wirtschaftliche Frühwarnzeichen, wie eine sinkende Liquidität oder anhaltende Zahlungsschwierigkeiten, müssen daher ernst genommen werden. Experten raten Apothekern, regelmäßig betriebswirtschaftliche Analysen durchzuführen und bei ersten Anzeichen von Problemen sofort aktiv zu werden. Dabei gilt es, alle Optionen zu prüfen – von der Optimierung interner Abläufe bis hin zur Nutzung der Restrukturierungsmöglichkeiten nach StaRUG.

Obwohl StaRUG eine attraktive Alternative zur Insolvenz darstellt, ist es kein Allheilmittel. Nicht jedes Unternehmen ist automatisch für eine solche Restrukturierung geeignet, und es müssen klare Voraussetzungen erfüllt sein, um den Prozess erfolgreich umzusetzen. Dazu gehört, dass die drohende Zahlungsunfähigkeit einen bestimmten Schwellenwert nicht überschritten haben darf. Auch die Zusammenarbeit mit erfahrenen Beratern und Anwälten ist unerlässlich, um die rechtlichen und wirtschaftlichen Fallstricke einer Sanierung zu umgehen.

Für viele Apothekeninhaber stellt sich nun die Frage, wie sie in der aktuellen Krise handeln sollen. Es zeigt sich immer deutlicher, dass frühzeitiges Handeln der Schlüssel zur Vermeidung von Insolvenzen ist. Je früher Maßnahmen ergriffen werden, desto größer ist die Chance, dass eine Apothekenkrise abgewendet werden kann.

Die Situation für Apotheken ist ernst. Während der finanzielle Druck zunimmt, bietet das StaRUG eine vielversprechende Möglichkeit, Betriebe in Not zu retten. Entscheidend ist jedoch die Bereitschaft, frühzeitig zu handeln. Apotheker sollten sich nicht scheuen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, bevor die Krise unkontrollierbar wird. Das StaRUG kann vielen Apotheken den Weg aus der Schieflage ebnen, doch es bleibt eine Herausforderung, die individuellen Möglichkeiten und Grenzen dieses Instruments richtig zu nutzen.

Finanzämter erhalten Einblick: Neue Pflichten für Apothekenbetreiber bei Auslandskonten

Zum 30. September 2024 erfolgt eine umfassende Meldung von Informationen zu Auslandskonten und -depots an den deutschen Fiskus. Im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs werden 111 Staaten Daten zu Kapitalerträgen, Kontosalden und Depotbeständen deutscher Steuerpflichtiger übermitteln. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Steuerhinterziehung zu bekämpfen und die Transparenz im globalen Finanzsystem zu erhöhen.

Für Apotheker, die häufig grenzüberschreitende Investitionen tätigen oder Vermögen in ausländischen Depots halten, ist diese Entwicklung von besonderer Bedeutung. Die neuen Meldepflichten könnten direkte Auswirkungen auf die Steuererklärung und mögliche Nachzahlungen haben. Steuerberater raten daher dazu, zeitnah zu prüfen, ob alle Angaben zu Auslandskonten und -depots korrekt in der Steuererklärung berücksichtigt wurden. Auch Betriebe mit Tochtergesellschaften oder Beteiligungen im Ausland müssen sicherstellen, dass sämtliche Finanztransaktionen ordnungsgemäß dokumentiert und versteuert wurden.

Der automatische Informationsaustausch schließt zudem mögliche steuerliche Optimierungen aus. Apotheker, die im Ausland investieren, sollten sich bewusst sein, dass Finanzämter nun detaillierte Einsicht in ihre Erträge erhalten. Dies könnte auch zu Nachforderungen führen, wenn bisher nicht alle Angaben korrekt gemacht wurden.

Neben den rechtlichen Aspekten könnte die Meldung von Kontendaten für Apothekenbetreiber auch organisatorische Folgen haben. Viele Betreiber führen neben ihrer Hauptapotheke weitere Unternehmen oder Beteiligungen im Ausland. Steuerberater empfehlen, die Struktur der Unternehmensbeteiligungen und Investitionen zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen, um finanzielle Risiken zu minimieren. Eine proaktive Kommunikation mit dem Finanzamt und die rechtzeitige Übermittlung aller relevanten Informationen können potenzielle Probleme vermeiden.

Der globale automatische Informationsaustausch markiert eine neue Ära der steuerlichen Transparenz. Für Apothekenbetreiber, die sich oft nicht nur mit den Herausforderungen des täglichen Geschäfts, sondern auch mit komplexen Finanzstrukturen auseinandersetzen, bedeutet dies eine klare Aufforderung zur Transparenz. Die umfangreiche Meldung der Finanzdaten ausländischer Konten und Depots an deutsche Finanzbehörden zeigt, dass Steuerumgehung in einer global vernetzten Welt immer schwieriger wird. Wer bislang mit der Hoffnung auf Anonymität in ausländischen Finanzzentren agierte, muss nun umdenken.

Apothekenbetreiber sollten diese Gelegenheit nutzen, um ihre Finanzstrukturen und steuerlichen Verpflichtungen genau zu überprüfen. In Zeiten, in denen der regulatorische Druck steigt, kann es sinnvoll sein, externe Berater hinzuzuziehen, um steuerliche Risiken zu minimieren und langfristige Stabilität zu sichern. Der automatische Datenaustausch unterstreicht die Notwendigkeit einer soliden und transparenten Finanzstrategie – auch für Apotheken.

Noventi setzt auf Doppelstrategie: aFon-App integriert standeseigene Lösung CardLink

Noventi, einer der bedeutendsten Akteure im Bereich Gesundheitsdienstleistungen und Apothekensoftware, vollzieht derzeit einen strategischen Wandel in seiner Ausrichtung auf digitale Lösungen für den Apothekenmarkt. Ursprünglich war Noventi stark in das Gemeinschaftsprojekt Gesund.de investiert, das vor vier Jahren ins Leben gerufen wurde, um Apotheken in ganz Deutschland eine Plattform zu bieten, über die sie ihre Dienstleistungen digital anbieten und mit ihren Patienten kommunizieren können. Zum Start der Kooperation brachte Noventi seine App CallmyApo in das Projekt ein, um die Kommunikation zwischen Apotheken und Patienten zu erleichtern und gleichzeitig die Bestellung von Medikamenten sowie das Einreichen von Rezepten zu vereinfachen.

Doch kürzlich erfuhr die Eigentümerstruktur von Gesund.de eine gravierende Veränderung, nachdem der Pharmagroßhändler Phoenix die Mehrheit an dem Gemeinschaftsprojekt übernommen hat. Diese Verschiebung könnte Noventi dazu veranlasst haben, seine bisherige Strategie neu zu überdenken und breiter aufzustellen. Anstatt sich ausschließlich auf Gesund.de zu konzentrieren, scheint Noventi nun einen parallelen Weg zu verfolgen, indem es eine zweite digitale Lösung auf den Markt bringt: die hauseigene App „aFon“. Diese wurde kürzlich um die standeseigene Lösung „CardLink“ erweitert, die von der Genossenschaft Gedisa, einem Anbieter digitaler Services für Apotheken, entwickelt wurde.

Die Entscheidung, CardLink in die aFon-App zu integrieren, eröffnet Noventi neue Möglichkeiten, sich von der bisherigen Zusammenarbeit mit Gesund.de zu lösen und gleichzeitig Apotheken eine alternative digitale Plattform zu bieten. CardLink ermöglicht es Apotheken, elektronische Rezepte zu verwalten und zu verarbeiten, was in der zunehmend digitalisierten Apothekenlandschaft an Bedeutung gewinnt. Die aFon-App, die sich bereits durch verschiedene digitale Serviceangebote für Apotheken auszeichnet, wird durch die Integration von CardLink gestärkt und positioniert sich nun als umfassende Lösung für Apotheken, die nach einer eigenständigen Plattform suchen, um ihre Geschäftsabläufe zu optimieren.

Mit dieser neuen Strategie verfolgt Noventi offenbar eine doppelte Stoßrichtung: Einerseits bleibt das Unternehmen weiterhin in Gesund.de involviert und profitiert von den dortigen Entwicklungen, andererseits schafft es mit der Integration von CardLink in die aFon-App eine eigenständige Alternative. Diese zweigleisige Vorgehensweise könnte es Noventi ermöglichen, flexibler auf Marktveränderungen zu reagieren, insbesondere in Anbetracht der Mehrheitsübernahme von Phoenix bei Gesund.de.

Die Bedeutung digitaler Lösungen für Apotheken nimmt in Deutschland stetig zu, nicht zuletzt aufgrund der Digitalisierung im Gesundheitswesen und der zunehmenden Einführung von elektronischen Rezepten. In diesem sich rasch verändernden Umfeld müssen Unternehmen wie Noventi innovative und flexible Lösungen entwickeln, die sowohl den Apotheken als auch den Patienten zugutekommen. Durch die Kombination von Gesund.de und der eigenständigen aFon-App mit CardLink baut Noventi seine Position im Apothekenmarkt weiter aus und stärkt seine Rolle als führender Anbieter von digitalen Gesundheitslösungen.

Die langfristige Frage, die sich nun stellt, ist, ob Noventi durch diese Doppelstrategie in der Lage sein wird, die Kontrolle über seine digitale Zukunft zu behalten, oder ob die Machtverschiebung bei Gesund.de einen nachhaltigeren Einfluss auf die strategischen Entscheidungen des Unternehmens haben wird. In jedem Fall bleibt Noventi ein wichtiger Akteur, der durch Flexibilität und Innovation seine Marktstellung behaupten möchte.

Noventis Entscheidung, auf eine Doppelstrategie mit der aFon-App und der Integration von CardLink zu setzen, erscheint als ein kluger Schachzug in einem Markt, der von raschen Veränderungen und zunehmender Konkurrenz geprägt ist. Die Übernahme der Mehrheit an Gesund.de durch Phoenix stellt für Noventi zweifellos eine Herausforderung dar, da das Unternehmen möglicherweise an Einfluss auf die Ausrichtung des Gemeinschaftsprojekts verliert. Gleichzeitig zeigt sich jedoch auch die Fähigkeit Noventis, flexibel auf Marktveränderungen zu reagieren und alternative Wege zu beschreiten.

Die Integration von CardLink in die aFon-App bietet den Apotheken eine wertvolle, maßgeschneiderte Lösung, die es ihnen ermöglicht, ihre Geschäftsprozesse effizienter zu gestalten und sich gleichzeitig digital besser aufzustellen. Apotheken, die sich nicht ausschließlich auf eine einzige Plattform verlassen wollen, erhalten dadurch eine attraktive Alternative, die nicht nur elektronische Verordnungen verwalten kann, sondern auch durch die Anbindung an die Genossenschaft Gedisa eine starke Branchenlösung darstellt.

Noventi demonstriert mit dieser strategischen Neuausrichtung, dass das Unternehmen in der Lage ist, langfristig zu denken und dabei die Bedürfnisse der Apotheken im Fokus zu behalten. In einem zunehmend digitalisierten Gesundheitsmarkt ist es entscheidend, innovative Lösungen anzubieten, die sowohl auf die aktuellen Anforderungen der Apotheken als auch auf die zukünftigen Entwicklungen im Bereich der elektronischen Verordnungen und der digitalen Patientenkommunikation abgestimmt sind.

Der Schritt, zweigleisig zu fahren, zeigt nicht nur die Weitsicht Noventis, sondern auch das Bestreben, sich von äußeren Einflussfaktoren unabhängiger zu machen. Während Gesund.de nach wie vor eine bedeutende Rolle im digitalen Gesundheitsmarkt spielt, bietet die Eigenständigkeit der aFon-App mit der CardLink-Integration die nötige Flexibilität, um in einem dynamischen Umfeld handlungsfähig zu bleiben. Letztlich wird die Frage sein, wie erfolgreich Noventi diese Strategie weiterentwickeln kann und ob sich diese als nachhaltiger Wettbewerbsvorteil herausstellt.

Apothekerin kritisiert Bundesgesundheitsministerium: „Woher kommt der Hass auf die Apotheken?“

Die Apothekerin Marietheres Reher-Gremme aus der Bären-Apotheke in Dülmen hat scharfe Kritik an Thomas Müller, Abteilungsleiter im Bundesgesundheitsministerium (BMG), geäußert. In einem offenen Schreiben zeigt sich die Apothekerin entsetzt über Müllers Äußerungen bei der VISION.A Zukunftskonferenz, bei der er die Apothekenbranche als rückständig und unflexibel bezeichnete. Reher-Gremme wirft ihm Ignoranz, Arroganz und eine realitätsferne Einschätzung des Apothekenalltags vor.

In ihrem Schreiben stellt sie die Frage, woher dieser „Hass“ auf die Apothekerschaft stamme und wie Müller sowie sein Vorgesetzter, Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, zu einer derartigen Haltung gelangten. Besonders stört sich die Apothekerin an Müllers Vergleich der Apotheken mit dem Streamingdienst Netflix, den sie als abwertend und respektlos empfindet. Sie betont, dass Apotheken täglich eine immense Bandbreite an Leistungen erbringen, die weit über die bloße Arzneimittelabgabe hinausgehen. „Wir managen täglich Tausende von Lieferengpässen, haben Desinfektionsmittel während der Corona-Pandemie hergestellt und Fiebersäfte produziert, um politisch verursachte Engpässe zu kompensieren“, schreibt Reher-Gremme.

Darüber hinaus weist sie darauf hin, dass Apotheken lange vor den Arztpraxen bereit für das E-Rezept waren und bereits umfassend digital arbeiten. Dass Müller dennoch eine veraltete und unflexible Darstellung der Apotheken vermittelt, sei für sie unverständlich. Sie fordert eine klare Anerkennung der sozialen Aufgaben der Apotheken und verurteilt den Versuch, deren gesellschaftlichen Beitrag kleinzureden.

Die Kritik an den pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL), die Müller in seinem Vortrag äußerte, teilt Reher-Gremme. Ihrer Meinung nach sei der bürokratische Aufwand, der mit den pDL verbunden ist, eine enorme Belastung für die Apotheken, während die Honorierung dieser Leistungen in keinem Verhältnis zum Arbeitsaufwand stehe. Viele Apotheken hätten schlichtweg keine Ressourcen mehr, um diese Aufgaben zusätzlich zu bewältigen. Stattdessen fordert die Apothekerin eine Erhöhung des Apothekenhonorars, um die wirtschaftliche Grundlage der Apotheken zu sichern.

Müller reagierte auf das Schreiben innerhalb von fünf Minuten. Er betonte, dass seine Kritik nicht an die Apothekerinnen und Apotheker gerichtet war, sondern an die ABDA, die seiner Meinung nach keine Vorschläge gemacht habe, wie das Apothekensterben aufgehalten werden könne. Außerdem erklärte Müller, dass die Apotheken weiterhin ein wichtiger und schöner Bestandteil des Gesundheitswesens seien und dass die Reformvorschläge des Ministeriums darauf abzielten, die Apothekenstandorte zu stärken.

Auch der SPD-Bundestagsabgeordnete Jürgen Coße reagierte bereits im August auf ein Schreiben der Apothekerin. Er versicherte, dass die SPD-Bundestagsfraktion die Stärkung der Apotheken vor Ort als zentrales Anliegen betrachte. Man sei sich der Herausforderungen bewusst und wolle sicherstellen, dass die Apotheken weiterhin ein wichtiger Teil der Gesundheitsversorgung bleiben.

Die Auseinandersetzung zwischen der Apothekerin Marietheres Reher-Gremme und dem Bundesgesundheitsministerium zeigt eindrucksvoll, wie tief die Gräben zwischen Politik und Apothekenbranche geworden sind. Reher-Gremme spricht stellvertretend für viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland, die sich in den letzten Jahren immer mehr als Verlierer einer Gesundheitsreform sehen, die ihre Sorgen und Nöte zu ignorieren scheint.

Das Bild, das Thomas Müller von den Apotheken zeichnet, zeugt von einem massiven Missverständnis darüber, wie viel Verantwortung die Apotheken im Alltag tragen. Es geht längst nicht mehr nur um die Versorgung mit Arzneimitteln, sondern um die Bewältigung von Lieferengpässen, die Übernahme zusätzlicher Aufgaben wie das Erstellen von Impfzertifikaten und nicht zuletzt um den täglichen Kampf gegen eine immer größere Bürokratie.

Die Frage, woher die negative Haltung des Ministeriums gegenüber den Apotheken kommt, ist berechtigt. Die Apotheken stehen unter immensem Druck, nicht zuletzt durch die zunehmenden Sparmaßnahmen, die ihre Existenz bedrohen. Reher-Gremmes Forderung nach einer fairen Honorierung und einer stärkeren Anerkennung der sozialen Verantwortung der Apotheken ist daher mehr als nachvollziehbar.

Es bleibt zu hoffen, dass der Dialog zwischen den Apothekern und der Politik wieder konstruktiver wird und die Apotheken die notwendige Unterstützung erhalten, um auch in Zukunft eine tragende Säule des Gesundheitssystems zu bleiben.

Heilberufler 2. Klasse: Neue Liste fordert Kurswechsel in der Kammerpolitik

Bei der anstehenden Kammerwahl in Hessen sorgt die neu gegründete Liste 7 für Aufsehen. Unter der Führung von Dr. Schamim Eckert, einer erfahrenen Apothekerin, und ihrem Team tritt die Liste mit dem Ziel an, eine tiefgreifende Veränderung in der Berufspolitik der Apothekerinnen und Apotheker herbeizuführen. Die Kandidatinnen und Kandidaten kritisieren die bisherige Vertretung, die ihrer Meinung nach die Interessen der Heilberuflerinnen und Heilberufler nicht ausreichend vertritt. Dr. Eckert und ihre Mitstreiterinnen und Mitstreiter sehen die Apothekerschaft in eine Rolle gedrängt, die sie in der Hierarchie des Gesundheitssystems zu Heilberuflern zweiter Klasse macht.

Ein prominentes Mitglied der Liste 7 ist Dr. Christian Gerninghaus, Inhaber der Sonnen-Apotheke im hessischen Schlitz. Gerninghaus steht ebenfalls für einen frischen Wind in der Kammerpolitik und betont die Notwendigkeit, die Stimme der Apothekerinnen und Apotheker deutlicher und kraftvoller gegenüber der Politik und den Krankenkassen zu erheben. "Wir werden degradiert, und das lassen wir uns nicht länger gefallen," betont er. Dabei richtet sich die Kritik auch an die bisherige Kammervertretung, die aus Sicht der neuen Liste zu wenig Widerstand gegen die zunehmende Reglementierung und die wirtschaftliche Auspressung der Apotheken leistet.

Die Liste 7 fordert eine stärkere wirtschaftliche und berufspolitische Unterstützung der Apotheken, um die Versorgungssicherheit vor Ort zu gewährleisten. Insbesondere im ländlichen Raum, wie es das Beispiel von Gerninghaus' Apotheke in Schlitz zeigt, stehen Apotheken unter enormem Druck. Hier sieht die Liste 7 dringenden Handlungsbedarf und fordert eine Neuausrichtung der Kammerpolitik hin zu einer aktiveren und widerstandsfähigeren Vertretung der Interessen der Heilberuflerinnen und Heilberufler.

Mit Blick auf die Kammerwahl hofft die Liste 7, dass ihr Programm bei den Apothekerinnen und Apothekern auf Zustimmung stößt. Die Wahlen werden darüber entscheiden, ob die kritischen Stimmen innerhalb der Berufspolitik Gehör finden und ob die Forderung nach einem Kurswechsel erfolgreich sein wird.

Die Forderungen der Liste 7 kommen zur rechten Zeit. Die Herausforderungen, vor denen Apotheken stehen, sind enorm, insbesondere im ländlichen Raum. Hier fehlt es oft an angemessener politischer Unterstützung, und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen werden zunehmend schwieriger. Dr. Schamim Eckert und ihr Team sprechen daher wichtige Themen an, die nicht nur die wirtschaftliche Existenz der Apotheken, sondern auch die Gesundheitsversorgung in der Fläche betreffen. Die Kritik an der bisherigen Kammerpolitik ist nicht unbegründet – viele Apothekerinnen und Apotheker fühlen sich von ihrer eigenen Vertretung im Stich gelassen.

Die Liste 7 hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Apotheken eine lautere Stimme zu geben und die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nachhaltig zu verbessern. Sollte sie Erfolg haben, könnte dies zu einem dringend benötigten Wandel in der Berufspolitik führen. Doch es wird entscheidend darauf ankommen, ob die Apothekerinnen und Apotheker in Hessen bereit sind, diesen Kurswechsel mitzutragen und den bestehenden Strukturen die notwendige Veränderung zuzutrauen.

Novo Nordisk beendet Angebot klassischer Insuline bis 2027

Novo Nordisk, einer der führenden Hersteller von Insulinprodukten, hat bekanntgegeben, dass mehrere seiner lang etablierten Insuline bis Ende 2026 in Deutschland schrittweise vom Markt genommen werden. Betroffen sind unter anderem Levemir (Insulin detemir), sowie die Humaninsuline Actrapid, Actraphane und Protaphane. Diese Entscheidung ist Teil einer globalen Strategie, um ältere Therapieformen auslaufen zu lassen und den Einsatz moderner Behandlungsansätze zu fördern. Novo Nordisk kündigte dies in einem offiziellen Schreiben an, das kürzlich an Ärzte und Apotheken versandt wurde.

Das Unternehmen erläuterte, dass die „Angebotsanpassung“ in zwei Phasen erfolgen wird. Zunächst sollen die Basalinsuline wie Levemir und Protaphane ab dem zweiten Quartal 2025 schrittweise bis Ende 2025 vom Markt genommen werden. In der zweiten Phase, die 2026 beginnt, werden die kurz wirksamen Humaninsuline wie Actrapid sowie die Mischinsuline Actraphane 30/70 und Actraphane 50/50 bis Ende 2027 aus dem Sortiment verschwinden. Diese Insuline werden in all ihren Darreichungsformen, wie FlexPen und Penfill, nicht mehr verfügbar sein. Ebenfalls betroffen ist das Insulin Fiasp PumpCart, dessen Vertrieb bis 2027 eingestellt wird. NovoRapid PumpCart hingegen bleibt weiterhin im Angebot.

Das Unternehmen betonte, dass es sich um eine weltweite Maßnahme handelt, die nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen Ländern durchgeführt wird. Ziel sei es, die Verfügbarkeit und den Einsatz moderner Insuline zu stärken, die eine verbesserte Blutzuckerkontrolle und weniger Nebenwirkungen versprechen. Novo Nordisk forderte die behandelnden Ärzte auf, frühzeitig geeignete Alternativen mit ihren Patienten zu besprechen und die Umstellung rechtzeitig vorzubereiten, um eine kontinuierliche Versorgung zu gewährleisten.

Dieser Schritt von Novo Nordisk könnte zahlreiche Patienten betreffen, die auf diese älteren Insuline angewiesen sind. Für sie ist eine rechtzeitige und sorgfältige Umstellung auf moderne Therapieoptionen von entscheidender Bedeutung. Insbesondere langjährig auf Levemir oder Protaphane eingestellte Diabetiker müssen sich auf eine Anpassung ihrer Therapie einstellen, da diese Präparate bis 2026 nicht mehr verfügbar sein werden.

Fachleute aus dem Gesundheitswesen begrüßen grundsätzlich die Förderung moderner Insulintherapien, warnen jedoch davor, dass die Umstellung für Patienten mit einer jahrelang stabilen Therapie auch Herausforderungen mit sich bringen könnte. Daher sei eine enge Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Patienten entscheidend, um Komplikationen zu vermeiden und eine optimale Versorgung zu gewährleisten.

Die Entscheidung von Novo Nordisk, seine klassischen Insuline aus dem Angebot zu nehmen, markiert das Ende einer Ära in der Diabetestherapie. Jahrzehntelang vertrauten Millionen Patienten auf Präparate wie Levemir oder Actrapid. Doch der Fortschritt in der Medizin erfordert Veränderungen, und moderne Insuline bieten in vielerlei Hinsicht Vorteile – bessere Blutzuckerkontrolle, geringeres Hypoglykämierisiko und flexiblere Therapieansätze.

Trotz der Vorteile ist die Umstellung für viele Betroffene keine leichte Aufgabe. Patienten, die seit Jahren auf eine stabile Therapie eingestellt sind, müssen nun auf neue Präparate umsteigen, was Unsicherheit und Ängste hervorrufen kann. Hier liegt die Verantwortung bei den behandelnden Ärzten, die Patienten eng zu begleiten und umfassend über Alternativen zu informieren.

Es bleibt abzuwarten, wie reibungslos dieser Übergang verläuft und ob alle Betroffenen rechtzeitig eine adäquate Therapieumstellung erhalten. Novo Nordisk muss sicherstellen, dass der Prozess transparent und patientenorientiert abläuft, um mögliche Versorgungsengpässe zu vermeiden.

Die Entscheidung zeigt aber auch, dass sich die Diabetestherapie weiterentwickelt. Moderne Medikamente ermöglichen eine individuellere und effektivere Behandlung, und der Abschied von den Klassikern könnte den Weg zu einer neuen Generation von Insulinen ebnen, die den Bedürfnissen der Patienten noch besser gerecht werden.

Arzneimittel-Lieferengpässe bestehen trotz Gesetz: Pro Generika fordert Nachbesserungen

Ein Jahr nach der Einführung des Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) zeigt sich, dass die erhoffte Verbesserung der Versorgungslage bei Arzneimitteln ausgeblieben ist. Der Verband Pro Generika, der die Interessen der Generikahersteller vertritt, hat in einer aktuellen Umfrage unter seinen Mitgliedern festgestellt, dass sich die Lieferengpässe in Deutschland nicht wesentlich reduziert haben. Besonders betroffen sind weiterhin Antibiotika und Krebsmedikamente, deren Versorgung in den letzten Jahren immer wieder problematisch war. Der Verband macht deutlich, dass die im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen keine spürbare Entlastung gebracht haben.

Das ALBVVG sollte ursprünglich dazu beitragen, die Abhängigkeit von außereuropäischen Produktionsstandorten zu reduzieren, indem die Produktion wichtiger Arzneimittel zurück nach Europa verlagert wird. Laut Pro Generika ist dieses Ziel bislang verfehlt worden. Kein einziger Hersteller plant eine Ausweitung der Produktion in Europa. Die Gründe dafür seien vielfältig: Hohe Kosten, langwierige Genehmigungsverfahren und ein Mangel an wirtschaftlichen Anreizen. Stattdessen belasten verschärfte Vorschriften zur Vorratshaltung die Kapazitäten der Unternehmen zusätzlich und könnten die Produktion bestimmter Medikamente sogar unwirtschaftlich machen.

Ein weiteres Problem sei, dass das Gesetz für die meisten Medikamente keine spezifischen Regelungen vorsieht. Nur für einen Bruchteil der auf dem Markt verfügbaren Arzneimittel wurden im Rahmen des ALBVVG Anpassungen vorgenommen. Diese seien jedoch nicht ausreichend, um den tatsächlichen Bedarf zu decken. Für die Bevölkerung hat dies direkte Konsequenzen: Patienten und insbesondere Eltern von kranken Kindern müssen sich weiterhin auf leere Apothekenregale einstellen. Die Engpässe, so Pro Generika, könnten sich in den kommenden Monaten sogar noch verschärfen, wenn keine weiteren Schritte unternommen werden.

Pro Generika fordert daher eine politische Neuausrichtung. Andreas Burkhardt, Vorstandsvorsitzender des Verbands, erklärte, dass das ALBVVG in seiner jetzigen Form nicht die erhoffte Wirkung erzielt habe. Die Politik müsse sich der Realität der Pharmaindustrie stellen und echte Anreize schaffen, um die Produktion in Europa attraktiv zu machen. Nur so könnten die Lieferengpässe langfristig behoben werden. Eine umfassende Evaluation des Gesetzes ist jedoch erst Ende 2025 geplant, sodass kurzfristige Änderungen nicht in Sicht sind.

Für viele Hersteller, so Burkhardt, sei der Ausbau der Produktion in Europa unter den aktuellen Rahmenbedingungen nicht rentabel. Der Blick auf konkrete Maßnahmen zur Unterstützung europäischer Produktionsstätten zeige, dass bislang nur zwei Zuschläge an Unternehmen mit europäischen Wirkstoffquellen vergeben wurden. Diese Zahl sei bei Weitem nicht ausreichend, um die Versorgung in Krisenzeiten zu sichern. Auch die Erweiterung der Antibiotikaanlage in Kundl, Österreich, die von der Bundesregierung als positives Beispiel genannt wurde, sei bereits vor Inkrafttreten des ALBVVG beschlossen worden und somit kein Ergebnis der neuen Regelungen.

Die Bundesregierung gibt sich indes zurückhaltend. Auf eine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag antwortete das Bundesgesundheitsministerium, dass eine vollständige Bewertung der Gesetzeswirkungen erst Ende 2025 zu erwarten sei. Bis dahin bleiben Patienten, Ärzte und Apotheker in Deutschland jedoch auf eine stabile Arzneimittelversorgung angewiesen, die momentan alles andere als gesichert erscheint.

Das Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz sollte eine bahnbrechende Wende im Kampf gegen die zunehmenden Engpässe bei Arzneimitteln bringen. Die Realität, wie sie Pro Generika beschreibt, zeichnet jedoch ein anderes Bild. Statt einer Trendwende hin zu einer sicheren und stabilen Versorgungssituation stehen Apotheken und Patienten weiterhin vor leeren Regalen. Besonders alarmierend ist die Tatsache, dass selbst lebenswichtige Medikamente wie Antibiotika und Krebspräparate nicht in ausreichendem Maße verfügbar sind.

Die Ursachen für dieses Versagen liegen tiefer, als das Gesetz selbst adressieren konnte. Die pharmazeutische Produktion in Europa ist teuer, und die bürokratischen Hürden sind hoch. Auch die Anreize, die das ALBVVG schaffen sollte, scheinen nicht ausreichend, um Unternehmen zu motivieren, ihre Produktion zu verlagern oder zu erhöhen. Stattdessen belasten verschärfte Vorratspflichten die ohnehin knappen Kapazitäten der Hersteller, was letztlich das Gegenteil des erhofften Effekts bewirken könnte.

Die Politik muss sich nun der Realität stellen: Das Gesetz war ein Schritt in die richtige Richtung, doch es braucht mehr als ein paar bürokratische Anpassungen, um die grundlegenden strukturellen Probleme zu lösen. Es bedarf einer klaren Strategie, die nicht nur kurzfristige Engpässe abfedert, sondern langfristig die Arzneimittelversorgung sicherstellt. Dazu gehören echte finanzielle Anreize für Hersteller und der Abbau bürokratischer Hürden. Andernfalls bleibt die Aussicht auf volle Apothekenregale weiterhin eine Illusion.

Ärzte und Patientenvertreter warnen vor Start der elektronischen Patientenakte – Einführung als unausgereift kritisiert

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat heute die neue Kampagne zur elektronischen Patientenakte (ePA) vorgestellt, die ab Januar 2025 zunächst in Testregionen und anschließend bundesweit eingeführt werden soll. Unter dem Titel "ePA für alle" soll das digitale System flächendeckend zum Einsatz kommen und die medizinische Versorgung erleichtern. Doch bereits jetzt regt sich starker Widerstand von Seiten der Ärzteschaft und Patientenverbänden, die die Marktreife des Systems infrage stellen und vor technischen sowie organisatorischen Hürden warnen.

Sibylle Steiner, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), betont die Chancen, die die ePA langfristig bieten könnte, weist jedoch auf erhebliche Unsicherheiten hin. „Wir bereiten die Praxen der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen umfassend auf die ePA vor. Natürlich wollen wir, dass die ePA ein Erfolg wird – aber wir reden derzeit über ein Produkt, das wir nicht kennen“, so Steiner. Insbesondere die kurze Testphase von nur vier Wochen in den Modellregionen Franken und Hamburg wird scharf kritisiert. Es sei unrealistisch zu erwarten, dass in diesem Zeitraum alle auftretenden Fehler behoben werden können.

Auch Holger Rostek, Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB), warnt vor zu großen Erwartungen. Die ePA werde zu Beginn nur wenige Daten enthalten und sich erst mit der Zeit durch E-Rezepte und andere Informationen füllen. Rostek betont, dass Praxen nicht erneut als „Testfeld für unausgereifte IT-Produkte“ herhalten dürften. Bereits in der Vergangenheit hätten Softwareumstellungen den Praxisalltag erheblich gestört. „Die ePA muss von Anfang an technisch reibungslos funktionieren, sonst wird sie zur Belastung statt zur Entlastung“, so Rostek.

Auch die Patientenvertretung meldet sich zu Wort. Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK, sieht die Einführung der ePA kritisch. „Der Anmeldeprozess ist für viele viel zu kompliziert, und ob die Apps und Webseiten künftig so barrierefrei sind, dass auch wirklich alle Zugang haben, bleibt fraglich“, warnt Bentele. Sie fordert absolute Barrierefreiheit, besonders für Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen und Personen ohne Smartphones.

Datenschutzfragen sorgen ebenfalls für Bedenken. Der Ärzteverband Medi Baden-Württemberg warnt vor möglichen Risiken und fordert eine längere Erprobungsphase sowie eine intensivere Aufklärung. Man sei nicht grundsätzlich gegen die Digitalisierung, jedoch zum jetzigen Zeitpunkt von der Marktreife der ePA nicht überzeugt.

Die Krankenkassen sind nun in der Verantwortung, ihre Versicherten umfassend zu informieren. „Es kann nicht sein, dass diese Aufklärungsarbeit am Ende in den Praxen hängenbleibt“, so die einhellige Meinung der Ärztevertreter. Die Einführung zur Erkältungswelle im Januar sorgt zudem für weitere organisatorische Bedenken. Praxen müssten arbeitsfähig bleiben und dürften nicht durch technische Probleme lahmgelegt werden.

Die Einführung der elektronischen Patientenakte birgt ohne Zweifel ein enormes Potenzial für das deutsche Gesundheitssystem. Eine bessere Vernetzung von Gesundheitsdaten könnte langfristig zu effizienteren Abläufen und einer verbesserten Patientenversorgung führen. Doch die zahlreichen Stimmen aus der Ärzteschaft und von Patientenvertretern machen deutlich, dass die Umsetzung noch lange nicht ausgereift ist. Kurzfristige Testphasen, unklare technische Lösungen und offene Datenschutzfragen werfen die berechtigte Frage auf, ob die Einführung der ePA zum jetzigen Zeitpunkt tatsächlich sinnvoll ist.

Die Politik ist gefordert, die Bedenken ernst zu nehmen und sicherzustellen, dass die Arztpraxen nicht erneut die Last von unausgereiften IT-Produkten tragen müssen. Praxen sind keine Testfelder, und auch Patientinnen und Patienten dürfen nicht durch mangelhafte Aufklärung und technische Barrieren in ihrem Zugang zu Gesundheitsdaten behindert werden. Die Einführung der ePA darf nicht zur Belastung werden – sondern muss, wie versprochen, eine Entlastung bringen.

RSV-Impfung wird zur Pflichtleistung der GKV für Risikogruppen

Die Impfung gegen das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) ist ab sofort eine verpflichtende Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für alle Erwachsenen ab 75 Jahren sowie für Personen im Alter von 60 bis 74 Jahren, die ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe aufweisen. Dies betrifft insbesondere Menschen mit chronischen Grunderkrankungen oder solche, die in Pflegeeinrichtungen leben. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte am 3. September die Aufnahme der RSV-Impfung in die Schutzimpfungs-Richtlinie beschlossen. Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger sind die Beschlüsse nun offiziell in Kraft getreten.

Für die betroffenen Versicherten bedeutet dies, dass die Kosten der Impfung ab sofort vollständig von den Krankenkassen übernommen werden. Die Entscheidung folgt der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) des Robert Koch-Instituts, die bereits im August dieses Jahres veröffentlicht wurde. Empfohlen wird eine einmalige Impfung mit einem proteinbasierten Impfstoff, um vor den gefährlichen Auswirkungen einer RSV-Infektion zu schützen.

Besondere Bedeutung hat diese Regelung in Hinblick auf die zunehmende Alterung der Gesellschaft und das damit einhergehende steigende Risiko für schwere Atemwegsinfektionen. RSV kann vor allem bei älteren Menschen und solchen mit Vorerkrankungen zu schweren Verläufen führen, die eine stationäre Behandlung erforderlich machen. Durch die Aufnahme der Impfung in den Leistungskatalog der GKV soll die Gesundheitsversorgung dieser besonders gefährdeten Gruppen nachhaltig verbessert werden.

Die Umsetzung in den ärztlichen Praxen erfolgt vorerst über Privatrezepte, da die Verhandlungen über die Einbindung der RSV-Impfung in die regionalen Impfvereinbarungen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) noch nicht abgeschlossen sind. Bis dahin müssen Patienten die Kosten vorstrecken und im Rückerstattungsverfahren bei ihrer Krankenkasse geltend machen. Sobald die Verhandlungen abgeschlossen sind, wird die Abrechnung über die elektronische Gesundheitskarte ermöglicht, was den Zugang zur Impfung weiter erleichtern soll.

Der speziell für ältere Erwachsene entwickelte Impfstoff Arexvy von GlaxoSmithKline (GSK) hat in klinischen Studien eine hohe Wirksamkeit gezeigt und steht für die Immunisierung zur Verfügung. In der Zulassungsstudie konnte er besonders bei Patienten mit chronischen Grunderkrankungen im Alter von 60 Jahren und älter überzeugen.

Die Einführung der RSV-Impfung als Pflichtleistung für Risikogruppen stellt einen wichtigen Fortschritt in der Prävention von schweren Atemwegserkrankungen dar. Angesichts der Belastungen, die das Gesundheitssystem in den kommenden Jahren erwarten, ist dieser Schritt ein notwendiges Mittel, um das Risiko für ältere Menschen zu minimieren.

Die Entscheidung, die RSV-Impfung als Pflichtleistung der GKV für bestimmte Risikogruppen einzuführen, ist nicht nur folgerichtig, sondern dringend notwendig. Mit der immer älter werdenden Bevölkerung steigt auch die Gefahr schwerer Erkrankungen, die durch Infektionen wie RSV ausgelöst werden können. Gerade ältere Menschen und chronisch Kranke benötigen den bestmöglichen Schutz, um schwere Verläufe zu verhindern und das Gesundheitssystem zu entlasten.

Der Gemeinsame Bundesausschuss und die Stiko haben hier verantwortungsbewusst gehandelt, indem sie diese Impfung für Risikogruppen empfehlen. Allerdings zeigt der Übergangsprozess, in dem Patienten die Kosten vorerst selbst tragen müssen, dass es noch Herausforderungen bei der Umsetzung gibt. Es bleibt zu hoffen, dass die Verhandlungen zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen zügig abgeschlossen werden, um den Betroffenen schnellstmöglich den Zugang zu einer einfachen und unbürokratischen Impfleistung zu ermöglichen.

Es ist wichtig, dass nicht nur Apotheken und Arztpraxen auf die Neuerungen vorbereitet sind, sondern auch die Patienten rechtzeitig informiert werden, um Missverständnisse und Verzögerungen zu vermeiden. Der Schutz vulnerabler Gruppen sollte immer oberste Priorität haben, und die Einführung dieser Impfpflicht ist ein wesentlicher Schritt in die richtige Richtung.

Mykoplasmen-Lungenentzündungen nehmen zu: Experten warnen vor Ausbreitung

Mit dem Beginn der Erkältungssaison rücken vermehrt Infektionen in den Fokus, die nicht auf die typischen Erkältungserreger wie Rhino-, Influenza- oder Coronaviren zurückzuführen sind. Aktuell häufen sich Berichte über Lungenentzündungen bei Kindern und Jugendlichen, die durch Mykoplasmen verursacht werden. Diese Bakterien gehören zu den kleinsten Erregern, die eigenständig überleben können und typische Atemwegsinfektionen hervorrufen. Besonders die Art Mycoplasma pneumoniae sorgt derzeit für eine erhöhte Aufmerksamkeit in Europa und Asien.

Bereits Ende 2023 machte die Europäische infektiologische Fachgesellschaft ESCMID auf die steigenden Infektionszahlen aufmerksam. Besonders aus Ländern wie Dänemark, Schweden und der Schweiz sowie aus Singapur wurden vermehrt Fälle gemeldet. In Deutschland fehlen, abgesehen vom Bundesland Sachsen, konkrete Fallzahlen, da Mykoplasmeninfektionen nicht meldepflichtig sind. Dennoch zeigt sich in Sachsen ein deutlicher Anstieg: Bis Anfang September 2024 wurden bereits über 10.800 Fälle registriert.

Mycoplasma pneumoniae ist für atypische Lungenentzündungen verantwortlich, die schwer zu diagnostizieren sind. Anders als bei klassischen bakteriellen Pneumonien sind Penicilline und Cephalosporine aufgrund der fehlenden Zellwand der Erreger wirkungslos. Stattdessen kommen Antibiotika wie Makrolide oder Fluorchinolone zum Einsatz. Bei Kindern kann auch Doxycyclin als Behandlungsoption herangezogen werden. Die Übertragung der Bakterien erfolgt durch Tröpfcheninfektion, und die Symptome, wie Fieber, trockener Husten und Kopfschmerzen, ähneln oft einer Grippe.

Besonders beunruhigend ist, dass die Mykoplasmen-Infektionen erst drei Jahre nach dem Ende der COVID-19-Schutzmaßnahmen in größerer Zahl zurückkehren. Forscher vermuten, dass eine nachlassende Herdenimmunität eine Rolle spielt. Zudem weisen Mykoplasmen-Pneumonien einen zyklischen Verlauf auf, wobei sie alle drei bis sieben Jahre verstärkt auftreten. Experten beobachten derzeit genau, ob die aktuelle Welle das Potenzial hat, epidemische Ausmaße anzunehmen.

Da Mykoplasmen in vielen Fällen auch milde Verläufe haben und selbstlimitierend sind, kann in manchen Fällen eine abwartende Haltung gegenüber einer sofortigen antibiotischen Therapie gerechtfertigt sein. Dies sollte jedoch immer unter ärztlicher Aufsicht geschehen, um mögliche Komplikationen zu vermeiden. Die Herausforderung bleibt, eine schnelle und korrekte Diagnose zu stellen, um bei schwereren Verläufen eine adäquate Behandlung einzuleiten.

Die steigenden Fallzahlen von Mykoplasmen-Pneumonien sind ein warnendes Zeichen für die kommenden Monate. Während viele Infektionen mild verlaufen, zeigen sie uns erneut, wie schnell sich Erreger ausbreiten können, wenn Immunitätslücken bestehen. Besonders Kinder und Jugendliche scheinen von dieser Welle betroffen zu sein, was einmal mehr die Bedeutung eines gut vorbereiteten Gesundheitssystems unterstreicht.

Die fehlende Meldepflicht in vielen Bundesländern Deutschlands könnte in dieser Situation eine Schwachstelle darstellen. Um effektiver auf Ausbrüche reagieren zu können, wäre es sinnvoll, die Erfassung solcher Infektionen zu verbessern. Nur so lässt sich das tatsächliche Ausmaß der Ausbreitung einschätzen. Darüber hinaus bleibt es wichtig, eine Balance zwischen der abwartenden Haltung bei milden Verläufen und der schnellen therapeutischen Intervention bei schwereren Fällen zu finden.

Die Forschung muss weiterhin aufmerksam beobachten, ob die Mykoplasmen-Infektionen auf eine langfristige Schwächung der Herdenimmunität hinweisen oder ob wir lediglich eine zyklische Rückkehr dieser Erreger erleben. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Apothekern und Gesundheitsbehörden wird entscheidend sein, um die Situation bestmöglich zu bewältigen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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