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Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Zwischen Reformplänen, rechtlichen Konflikten und digitaler Innovation

Eine umfassende Analyse der aktuellen Herausforderungen und Debatten in der Apothekenlandschaft Deutschlands

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Die Zukunft der deutschen Apotheken steht im Zentrum einer tiefgreifenden Debatte über Reformen und Herausforderungen. Karl Lauterbachs kontroverse Vorschläge zur Einführung nicht approbierter Fachkräfte und die Förderung von Telepharmazie spalten die Meinungen innerhalb der Branche und der politischen Landschaft. Gleichzeitig kämpfen Apotheken mit rechtlichen Hürden wie irreführender Preiswerbung und setzen sich mit neuen Arbeitszeitregelungen auseinander. Diese dynamischen Entwicklungen werfen nicht nur Fragen zur Zukunft der Gesundheitsversorgung auf, sondern auch zur Rolle der Apotheken in einer zunehmend digitalisierten Welt und unter sich wandelnden gesellschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Zwischen Qualifikation und Reform: Die Debatte um die Zukunft der Apotheken

Nach der jüngsten Pressekonferenz des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) zur heutigen Kabinettssitzung hat sich Thomas Preis, der Vorsitzende des Apothekerverbandes Nordrhein, zu den diskutierten Reformplänen geäußert. In einem Interview mit dem Nachrichtensender Phoenix machte Preis deutlich, dass die geplante Öffnung von Apotheken für nicht approbierte Fachkräfte, wie sie von Lauterbach vorgeschlagen wird, auf entschiedenen Widerstand der Apotheker stößt.

Preis betonte, dass seiner Ansicht nach eine Apotheke nicht nur den Namen tragen, sondern auch von ausgebildeten Apothekern geführt werden sollte. Er warnte vor möglichen Gefahren für die Patientensicherheit, sollten Apotheken zukünftig ohne pharmazeutisches Fachpersonal betrieben werden. Besonders im Kontext des demografischen Wandels und einer zunehmend älteren Bevölkerung sei eine qualifizierte Betreuung durch Apotheker und Ärzte unerlässlich, so Preis.

Im Interview wurde deutlich gemacht, dass Apotheker über spezifische Fachkenntnisse verfügen, die über die Kompetenzen von pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA) hinausgehen. Dazu zählen unter anderem die Beurteilung von Lieferengpässen bei Medikamenten, die Auswahl geeigneter Ersatzstoffe und die Überprüfung potenzieller Wechselwirkungen bei der Medikamenteneinnahme. Diese Aufgaben könnten nach Preis' Ansicht nur von Apothekern oder unter ihrer direkten Aufsicht von PTA übernommen werden.

Obwohl Preis die Notwendigkeit einer Reform im Apothekenwesen anerkennt, forderte er eine sorgfältige Ausgestaltung, um die Qualität und Sicherheit der Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Er sprach sich für eine Erweiterung der Entscheidungsbefugnisse in Apotheken aus, insbesondere im Hinblick auf den Medikamentenaustausch und die Einbindung von Apotheken in präventive Gesundheitsmaßnahmen. Gleichzeitig betonte er die Dringlichkeit einer angemessenen Honorierung der apothekerlichen Leistungen, um die steigenden Kosten im Gesundheitswesen zu decken und die Qualität der Versorgung sicherzustellen.

Hinsichtlich der geplanten Apothekenreform äußerte sich Preis kritisch zu möglichen Auswirkungen der geplanten Maßnahmen. Er warnte davor, dass eine Apotheke ohne anwesende Apotheker nicht das volle Leistungsspektrum bieten könne, insbesondere in Bezug auf neue Aufgaben wie die Verimpfung von Totimpfstoffen. Preis verwies auf rechtliche Gutachten, die Bedenken hinsichtlich einer Verletzung verfassungsrechtlicher Schutzpflichten bei der Einführung von Apotheken ohne pharmazeutische Leitung aufwarfen.

Abschließend unterstrich Preis die Bedeutung einer fundierten und ausgewogenen Apothekenreform, die sowohl die Bedürfnisse der Bevölkerung als auch die professionellen Standards und ethischen Verpflichtungen im Gesundheitswesen berücksichtigt.

Die Äußerungen von Thomas Preis, dem Vorsitzenden des Apothekerverbandes Nordrhein, werfen ein grelles Licht auf die Debatte um die Zukunft des Apothekenwesens in Deutschland. Seine Kritik an den Reformplänen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zeigt deutlich die Bedenken der pharmazeutischen Berufsgruppe gegenüber einer möglichen Liberalisierung des Zugangs zu apothekerlichen Aufgaben.

Preis argumentiert überzeugend, dass eine Apotheke nicht nur ein Ort des Medikamentenverkaufs ist, sondern ein zentraler Baustein der Gesundheitsversorgung, der von qualifizierten Fachkräften geführt werden sollte. Seine Warnung vor einer Gefährdung der Patientensicherheit durch unzureichend ausgebildetes Personal in Apotheken ist nicht zu unterschätzen, insbesondere vor dem Hintergrund einer älter werdenden Bevölkerung und steigender Anforderungen an die medizinische Betreuung.

Die Forderung nach mehr Entscheidungsfreiheiten und angemessener Honorierung für Apotheker ist gerechtfertigt, da sie direkten Einfluss auf die Qualität und Verfügbarkeit von Gesundheitsdienstleistungen hat. Es ist unerlässlich, dass der Gesetzgeber die Balance zwischen notwendigen Reformen und dem Schutz der Gesundheitsinteressen der Bürger findet, wie Preis eindrücklich betont.

Die aktuellen rechtlichen Bedenken, die Preis hervorhebt, sind von hoher Relevanz und müssen sorgfältig geprüft werden, bevor weitreichende Gesetzesänderungen im Apothekenwesen in Kraft treten. Eine Reform sollte nicht nur ökonomische Aspekte berücksichtigen, sondern vor allem sicherstellen, dass die Qualität der pharmazeutischen Versorgung auf hohem Niveau bleibt.

Insgesamt unterstreicht Thomas Preis mit seinen Äußerungen die Bedeutung einer verantwortungsvollen und patientenzentrierten Apothekenpolitik, die die Expertise und Verantwortungsbereitschaft der Apotheker respektiert und stärkt.

Lauterbach unbeeindruckt von Kritik der Länder: Telepharmazie-Pläne auf Kurs

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach steht weiterhin im Zentrum einer hitzigen Debatte über seine geplante Reform des Apothekenwesens. Trotz zunehmender Kritik aus den Ländern bleibt der SPD-Politiker beharrlich bei seinem Vorhaben, Apotheken ohne Präsenzapotheker einzuführen und stattdessen auf Telepharmazie zu setzen. Diese kontroverse Maßnahme soll durch das Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) verankert werden, das Lauterbach zufolge bereits in Kürze vom Kabinett verabschiedet werden könnte.

Ursprünglich war die Vorlage des ApoRG für heute im Kabinett geplant. Allerdings verzögert sich das Verfahren aufgrund noch ausstehender rechtlicher Prüfungen. Trotz dieser Verzögerung zeigt sich Lauterbach zuversichtlich, dass sein Gesetzesentwurf weitgehend unverändert und nur mit minimalen Anpassungen beschlossen werden wird.

In den vergangenen Wochen hat die Kritik an Lauterbachs Plänen besonders auf Landesebene stark zugenommen. So war das ApoRG kürzlich Thema einer intensiven Diskussion im hessischen Landtag während einer Aktuellen Stunde. Politikerinnen und Politiker sowie Vertreterinnen und Vertreter der Apothekerschaft äußerten dabei deutliche Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf die Versorgungsqualität und die Arbeitsbedingungen in den Apotheken.

Trotz des Widerstands aus den Ländern scheint Lauterbach unbeirrt von seinen Reformplänen. In einer aktuellen Stellungnahme bekräftigte er, dass er nicht von seinem Vorhaben abweichen werde, Apotheken ohne approbierte Apotheker zu gestatten. Er betonte jedoch, dass die Verantwortung in solchen Apotheken stets bei einem qualifizierten Apotheker oder einer Apothekerin liegen müsse, auch wenn diese nicht mehr zwingend vor Ort sein müssten.

Zu den weiteren Kritikpunkten, insbesondere zur finanziellen Honorierung der Telepharmazie und der Rolle der pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA), schwieg Lauterbach bisher. Stattdessen äußerte er sich zuversichtlich bezüglich des Kabinettsbeschlusses seines Gesetzesentwurfs mit "wenigen Änderungen". Die endgültige Gestalt des ApoRG könnte jedoch noch im parlamentarischen Verfahren Veränderungen erfahren.

Die Zukunft des Apothekenwesens in Deutschland steht somit vor einer bedeutenden Weichenstellung. Während Lauterbach auf Modernisierung und Flexibilisierung setzt, warnen Kritiker vor den potenziellen Risiken für die pharmazeutische Versorgung und die Arbeitsbedingungen in der Branche. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob und in welchem Umfang das ApoRG tatsächlich umgesetzt wird und welche Auswirkungen es auf die Apothekenlandschaft haben wird.

Die Pläne von Gesundheitsminister Lauterbach, Apotheken ohne Präsenzapotheker zu ermöglichen, stoßen auf zunehmenden Widerstand. Während er auf Effizienzgewinne durch Telepharmazie setzt, bleiben Fragen zur Qualität der Versorgung und zur Arbeitsplatzsicherheit in der Apothekenbranche offen. Die Balance zwischen Innovation und Sicherheit wird entscheidend sein für die Akzeptanz und Umsetzung des Apotheken-Reformgesetzes.

Streit um Apotheken-Reformgesetz: CDU/CSU gegen Lauterbachs Vorschläge

Die Diskussion um das Apotheken-Reformgesetz in Deutschland hat innerhalb der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu starken Kontroversen geführt. Am heutigen Tag wurde der Referentenentwurf des Gesetzes im Bundeskabinett nicht zur Abstimmung gebracht, was die tiefe Uneinigkeit über die Reformpläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) innerhalb der Regierungskoalition verdeutlicht.

Gesundheitspolitiker der Union wie Tino Sorge und Georg Kippels haben sich öffentlich gegen den Entwurf positioniert. Tino Sorge, der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, kritisierte Lauterbachs Politikstil als konfrontativ und nicht zielführend für eine Stärkung der medizinischen Versorgung. Insbesondere die geplante Einführung von "Light-Apotheken" und die Neuregelung der Vergütung stoßen auf Widerstand. Sorge betonte, dass die Sorgen und Forderungen der Apotheker von Lauterbach nicht angemessen berücksichtigt würden und warnte vor einer weiteren Schwächung der Apothekenlandschaft.

Georg Kippels, Berichterstatter der Unionsfraktion für Arzneimittel und Apotheken, schloss sich der Kritik an und bezeichnete den Gesetzesentwurf als direkte Bedrohung für die Apotheken vor Ort. Er warnte davor, dass die geplante "Apotheke light" zu einer Reduzierung der Fachberatung führen könnte, was die Qualität der Versorgung gefährden würde. Kippels forderte stattdessen eine Stärkung der lokalen Apotheken als unverzichtbare Säule im Gesundheitssystem.

Der heutige Nicht-Beschluss im Kabinett wurde offiziell mit formellen Gründen erklärt, da das Justizministerium die Rechtsförmlichkeitsprüfung nicht abschließen konnte. Diese Entscheidung wird jedoch als Ausdruck des zunehmenden Widerstands innerhalb der Ampel-Koalition gewertet, die eine Einigung über die zukünftige Ausgestaltung der Apothekenreform erschwert.

Karl Lauterbach hingegen verteidigte seine Pläne und betonte die Notwendigkeit, das Gesundheitssystem effizienter und patientenorientierter zu gestalten. Er sieht die Reform als Chance, Kosten zu senken und die Versorgungsqualität zu verbessern, was auf breite Kritik und Ablehnung sowohl innerhalb der Union als auch von Seiten der Apotheker stößt.

Die Diskussion um das Apotheken-Reformgesetz wird voraussichtlich in den kommenden Wochen intensiv fortgesetzt werden, während verschiedene Interessengruppen und politische Fraktionen versuchen werden, ihre Positionen zu verteidigen und Kompromisse auszuloten.

Die heftige Debatte um das Apotheken-Reformgesetz zeigt deutlich, wie tief die Gräben innerhalb der Regierungskoalition verlaufen. Während Karl Lauterbach auf Effizienz und Kostensenkung setzt, warnen Kritiker wie Tino Sorge und Georg Kippels vor den potenziellen Folgen für die Apothekenlandschaft und die Qualität der medizinischen Versorgung. Die Entscheidung, den Gesetzesentwurf heute nicht zu beschließen, markiert einen bedeutenden Moment in dieser Auseinandersetzung, der zeigt, dass eine Einigung über die Zukunft der Apotheken noch weit entfernt ist.

Landgericht Stuttgart verhängt 50.000 Euro Ordnungsgeld gegen DocMorris wegen irreführender Preiswerbung

Das Landgericht Stuttgart hat gegen DocMorris, einen führenden Versandhändler für Arzneimittel, ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 Euro verhängt. Dies geschah aufgrund einer erneuten Feststellung irreführender Werbung auf der Webseite des Unternehmens im Zusammenhang mit verschreibungspflichtigen Medikamenten. Der Vorwurf lautet, dass DocMorris bei diesen Arzneimitteln einen durchgestrichenen Preis angibt, der als UVP/AVP (Unverbindliche Preisempfehlung/Apothekenverkaufspreis) gekennzeichnet ist, und daneben den Betrag der gesetzlichen Zuzahlung nennt, ohne deutlich zu machen, dass letzterer lediglich die Zuzahlung der Patienten darstellt.

Diese Praxis wurde bereits in der Vergangenheit gerichtlich untersagt, als die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) DocMorris vorwarf, durch ähnliche Werbung die Verbraucher zu täuschen. Damals hatte das Landgericht Stuttgart ein Anerkenntnisurteil erlassen, welches das irreführende Verhalten untersagte und ein Ordnungsgeld bei erneutem Verstoß ankündigte.

Die aktuelle Entscheidung des Gerichts beruht auf der Einschätzung, dass die modifizierte Werbepraxis von DocMorris trotz gewisser Änderungen immer noch gegen das bestehende Verbot verstößt. Es wird argumentiert, dass die Darstellung des durchgestrichenen Preises weiterhin den Eindruck erweckt, als seien die beworbenen Medikamente im Vergleich zum UVP/AVP besonders günstig, obwohl dieser Preis lediglich die gesetzliche Zuzahlung abbildet.

Das Gericht begründet die Höhe des Ordnungsgeldes mit dem doppelten Ziel, sowohl künftige Verstöße zu verhindern als auch die bereits begangene Übertretung zu sanktionieren. Es hebt hervor, dass DocMorris als großes und finanzstarkes Unternehmen betrachtet wird, für das bisherige Geldstrafen im niedrigen vierstelligen Bereich nicht ausreichend abschreckend waren.

Die Rechtsanwältin der AKNR, Anne Bongers-Gehlert, hatte beim Landgericht Stuttgart beantragt, aufgrund des Verstoßes gegen das frühere Urteil ein angemessenes Ordnungsgeld festzusetzen. Das Gericht stimmte diesem Antrag zu und wies darauf hin, dass auch "kerngleiche" Verstöße gegen das bestehende Verbot entsprechend geahndet werden müssen.

Es bleibt abzuwarten, ob DocMorris gegen den Beschluss des Landgerichts Stuttgart in Berufung gehen wird. Das Unternehmen hat in der Vergangenheit ähnliche gerichtliche Ordnungsgeldbeschlüsse erhalten, die häufig ignoriert wurden. Insbesondere vor einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Jahr 2016, das die deutsche Rx-Preisbindung für den grenzüberschreitenden Versand für unionsrechtswidrig erklärte, hatte DocMorris mehrere derartige Entscheidungen zu verzeichnen, die später aufgehoben wurden.

Die Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen DocMorris durch das Landgericht Stuttgart unterstreicht die Konsequenzen für Unternehmen, die gegen gerichtliche Verbote verstoßen. Die Entscheidung zeigt, dass trotz geringfügiger Änderungen in der Werbepraxis, die das Verbot umgehen sollten, das Gericht weiterhin auf Einhaltung der Rechtsprechung pocht. Für DocMorris, ein finanzstarkes Unternehmen, sind Strafen im niedrigen vierstelligen Bereich offenbar nicht ausreichend, um Fehlverhalten zu unterbinden. Die Frage bleibt, ob diese Maßnahme ausreichen wird, um zukünftige Verstöße zu verhindern oder ob weitere rechtliche Schritte folgen werden.

Neue Arbeitszeitregelung in Apotheken: Reduzierte Stunden, erhöhter Urlaub und Anpassungen für Teilzeitkräft

Die Vereinigung Adexa und der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) haben eine bedeutende Änderung der Arbeitsbedingungen in der Apothekenbranche vereinbart, die ab dem 1. August in Kraft tritt. Diese Änderung betrifft die wöchentliche Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten, die von bisher 40 Stunden auf 39 Stunden pro Woche reduziert wird. Dieser Schritt wird als Reaktion auf die sich wandelnden Arbeitsmarktbedingungen und die Bedürfnisse der Beschäftigten eingeführt.

Gemäß der neuen Regelung wird die Arbeitszeit für Vollzeitkräfte, die durch den Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) abgedeckt sind, automatisch auf 39 Stunden pro Woche festgelegt. Diese Änderung erfolgt unabhängig davon, ob der Arbeitsvertrag explizit auf den BRTV verweist, sofern der Arbeitgeber Mitglied im ADA und der Arbeitnehmer Mitglied bei Adexa ist.

Für Vollzeitkräfte, deren Arbeitsverträge keine Tarifbindung aufweisen und die bisher 40 Stunden pro Woche gearbeitet haben, ergeben sich verschiedene Szenarien. Sie können entweder die Arbeitszeit auf 39 Stunden reduzieren und einen Ausgleich für die reduzierte Stunde verhandeln oder bei einer Gehaltszahlung, die bereits über dem Tarif liegt, bei 40 Stunden bleiben, ohne zusätzliche Vergütung.

Teilzeitkräfte, deren Arbeitszeit von der regulären tariflichen Arbeitszeit abweicht, sind von der Arbeitszeitverkürzung nicht direkt betroffen. Es kann jedoch erforderlich sein, ihre Gehälter anzupassen, um sicherzustellen, dass die Stundenverringerung nicht zu einer Entgeltminderung führt. Dies gilt insbesondere, wenn die reduzierte monatliche Arbeitszeit im Verhältnis zum vereinbarten Gehalt steht.

Neben der Arbeitszeitverkürzung wurde auch eine Erhöhung des Urlaubsanspruchs beschlossen. Ab August haben die Mitarbeiter Anspruch auf 35 Tage Jahresurlaub, wobei Beschäftigte mit mehr als vier Jahren Betriebszugehörigkeit einen zusätzlichen freien Tag erhalten.

Die Änderungen gelten für alle Apothekenmitarbeiter im gesamten Bundesgebiet, mit Ausnahme von Sachsen und Nordrhein. Für die Umsetzung der neuen Regelungen sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgefordert, individuelle Anpassungen in ihren Arbeitsverträgen zu besprechen und zu vereinbaren, um die bestmögliche Lösung für beide Seiten zu finden.

Die Vereinbarung zwischen Adexa und dem ADA zur Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 39 Stunden für Vollzeitbeschäftigte markiert einen bedeutenden Schritt zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Apothekenbranche. Die Anpassung der Arbeitszeit und der Urlaubsansprüche reflektiert nicht nur die aktuellen Marktbedingungen, sondern auch das Engagement der Tarifpartner, die Interessen der Beschäftigten zu berücksichtigen.

Die Regelung bietet Flexibilität für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen. Vollzeitkräfte profitieren von einer besseren Work-Life-Balance durch die kürzere Arbeitszeit und den erhöhten Urlaubsanspruch. Gleichzeitig ermöglicht sie den Unternehmen, ihre Betriebsabläufe anzupassen, um den neuen Vorgaben gerecht zu werden.

Besonders erwähnenswert ist die Berücksichtigung der Teilzeitkräfte, bei denen das Gehalt im Kontext der Arbeitszeitverkürzung angepasst werden muss, um sicherzustellen, dass tarifliche Standards eingehalten werden. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Fairness und Gerechtigkeit innerhalb der Branche zu gewährleisten.

Die einheitliche Anwendung der neuen Regelungen im gesamten Bundesgebiet zeigt die Kohärenz und Effektivität des Tarifsystems. Sachsen und Nordrhein sind hierbei die Ausnahme, was auf spezifische regionale Gegebenheiten hinweist, die individuell betrachtet werden müssen.

Insgesamt ist die Vereinbarung ein positiver Schritt hin zu einer moderneren Arbeitsgestaltung in der Apothekenbranche, der sowohl die Bedürfnisse der Arbeitnehmer als auch die betrieblichen Anforderungen berücksichtigt. Sie stellt sicher, dass die Apotheken auch weiterhin attraktive Arbeitsplätze bieten und ihre Mitarbeiter langfristig binden können.

Maskenbeschaffung unter Jens Spahn: Enthüllungen über Preisgestaltung und Transparenz

Die Beschaffung von Schutzmasken während der ersten Phase der COVID-19-Pandemie wirft weiterhin Fragen über die Entscheidungsprozesse im Bundesgesundheitsministerium unter dem ehemaligen Minister Jens Spahn auf. Neue Informationen, veröffentlicht von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ), enthüllen interne E-Mails, die darauf hindeuten, dass Spahn entgegen der Empfehlungen seiner Fachabteilung den Preis für FFP2- und KN95-Masken erheblich über dem initial vorgeschlagenen Niveau festsetzte.

Gemäß den geleakten Dokumenten hatte die zuständige Abteilungsleitung im März 2020 einen Preis von 3 Euro netto pro Maske als angemessen erachtet. Weniger als 24 Stunden später jedoch änderte Spahn die Marschrichtung und plädierte für einen Preis von 4,50 Euro pro Maske. Diese Entscheidung führte zu einem beträchtlichen Anstieg der Beschaffungskosten: Für die insgesamt 262 Millionen gekauften Masken musste der Steuerzahler nach Berechnungen der FAZ fast 470 Millionen Euro mehr aufwenden als zunächst geplant.

Das Beschaffungsverfahren wurde im sogenannten Open-House-Verfahren durchgeführt, das jedem potenziellen Lieferanten ermöglichte, einen Vertrag zum festen Preis von 4,50 Euro pro Maske abzuschließen, unter der Bedingung, dass die Lieferung bis Ende April 2020 erfolgte. Diese Strategie sollte eine schnelle und umfangreiche Beschaffung sicherstellen, jedoch offenbarten sich schnell Probleme wie die Lieferung minderwertiger Masken, verpasste Fristen, gekündigte Verträge und unbezahlte Rechnungen.

Die veröffentlichten E-Mails illustrieren auch die Diskrepanz zwischen den Empfehlungen der Fachabteilung und den finalen Entscheidungen auf Ministerialebene. Während der zuständige Abteilungsleiter zu Beginn einen Preis von 3 Euro pro Maske als vertretbar ansah, wurden die Verhandlungen am folgenden Tag auf Anweisung des Ministers auf 4,50 Euro pro Maske festgelegt. Diese Entscheidung wird von Kritikern als kostspielig und unnötig komplex angesehen.

Zusätzlich zu den finanziellen Auswirkungen der Preisfestlegung gibt es Anzeichen dafür, dass die Kosten für die Beschaffung insgesamt die veranschlagten Budgets erheblich überstiegen haben. Ursprünglich standen lediglich 550 Millionen Euro für die Beschaffung zur Verfügung, während die tatsächlichen Ausgaben erheblich höher lagen und weiterhin Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen sind, die derzeit vor dem Oberlandesgericht Köln verhandelt werden.

In Anbetracht dieser Enthüllungen werden Fragen zur Effizienz und Transparenz staatlicher Beschaffungsprozesse während Krisenzeiten aufgeworfen. Die Veröffentlichung der E-Mails durch die FAZ hat das öffentliche Interesse an der Verwaltung der COVID-19-Krisenbewältigung in Deutschland erneut entfacht und könnte potenzielle Auswirkungen auf die politische Landschaft haben, insbesondere mit Blick auf die bevorstehenden Wahlen.

Die jüngsten Enthüllungen über die Maskenbeschaffung unter Jens Spahn werfen ernsthafte Fragen zur Verantwortung und Transparenz im deutschen Gesundheitsministerium auf. Die Entscheidung des Ministers, den Preis für Schutzmasken trotz empfohlener niedrigerer Kosten zu erhöhen, hat nicht nur finanzielle Konsequenzen, sondern wirft auch ein Schlaglicht auf die Herausforderungen bei der Krisenbewältigung. Diese Entwicklung könnte politische Konsequenzen haben und erfordert eine umfassende Aufarbeitung der Entscheidungsprozesse im öffentlichen Beschaffungswesen.

Unmut über Gesundheitspolitik: Apotheker fordert Rückkehr zu Jens Spahn

In der Cothenius-Apotheke in Anklam hat sich Apotheker Florian Köster mit einer unkonventionellen Protestaktion gegen die Gesundheitspolitik der Bundesregierung positioniert. Jeder Kassenbon aus seiner Apotheke trägt einen deutlichen Aufdruck, der den Gesundheitsminister Karl Lauterbach direkt kritisiert. "Übrigens halten wir Karl Lauterbach als Minister für absolut ungeeignet", lautet die klare Botschaft, die Köster an seine Kunden und Kundinnen kommuniziert.

Der Apotheker, der sich zunächst positive Entwicklungen für die Apothekerschaft erhofft hatte, äußerte seine zunehmende Enttäuschung über Lauterbachs Politik. Besonders enttäuscht zeigt er sich über die fehlende Kommunikation zwischen der Regierung und der Basis der Apotheker. Köster betonte, dass trotz zahlreicher Gespräche mit politischen Entscheidungsträgern die Anliegen der Apotheker nicht angemessen berücksichtigt würden.

Die Reformpläne, die auch eine Öffnung von Apotheken ohne Anwesenheit eines Apothekers vorsehen könnten, stoßen bei Köster auf scharfe Kritik. Er warnt vor den möglichen negativen Auswirkungen dieser Maßnahme, insbesondere für die ländliche Bevölkerung und kleinere Apothekenbetriebe. Für Köster steht fest, dass diese Entwicklungen nicht nur die wirtschaftliche Situation der Apotheken verschärfen, sondern auch die Qualität der Gesundheitsversorgung gefährden könnten.

Zudem kritisiert Köster die jüngsten Diskussionen über Arbeitsbedingungen in der Branche. Obwohl kürzlich Lohnerhöhungen vereinbart wurden, bemängelt er die mangelnde Koordination und langfristige Planung in der Gesundheitspolitik. Er betont, dass ein gemeinsames Vorgehen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften notwendig wäre, um nachhaltige Verbesserungen zu erzielen.

Die öffentlich sichtbare Kritik auf den Kassenbons der Cothenius-Apotheke ist nicht nur eine persönliche Äußerung Kösters, sondern spiegelt auch die zunehmende Unzufriedenheit innerhalb der Apothekerschaft wider. Mit dieser ungewöhnlichen Form des Protests will Köster auf die drängenden Probleme und die Forderungen der Apotheker nach einer tragfähigen und zukunftsorientierten Gesundheitspolitik aufmerksam machen.

Florian Köster setzt mit seiner Aktion ein starkes Zeichen gegen die aktuelle Gesundheitspolitik. Die klare Ablehnung von Gesundheitsminister Lauterbach auf jedem Kassenbon seiner Apotheke verdeutlicht nicht nur persönliche Enttäuschung, sondern auch die wachsende Unzufriedenheit innerhalb der Apothekerschaft über mangelnde politische Unterstützung und drohende Reformen.

Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) zum 15. Januar 2025 als fester Bestandteil der Regelversorgung rückt näher, doch sowohl Apotheker als auch IT-Experten warnen vor bestehenden Herausforderungen und ungelösten Fragen. Bisher mussten Patient die ePA selbst beantragen, doch mit der neuen Regelung wird sie automatisch für alle angelegt, es sei denn, sie widersprechen aktiv (Opt-Out-Verfahren). Diese Maßnahme soll den Zugang zu medizinischen Daten erleichtern und die Versorgungsqualität verbessern.

Apotheker Norbert Peter aus Berlin und IT-Experte Mark Langguth sind jedoch besorgt über die Umsetzung. Peter, Inhaber der Burger Apotheke, bemängelt insbesondere die bisherigen Regelungen zum E-Rezept, die seiner Ansicht nach nicht praxistauglich seien und ähnliche Probleme bei der ePA erwarten ließen. Insbesondere in der Heimversorgung sieht er Bedarf für eine bessere Anpassung der digitalen Infrastruktur.

Mark Langguth, der auf die Digitalisierung im Gesundheitswesen spezialisierte Unternehmensberater, warnt vor technischen Lücken und fehlender Integration im Pflegebereich. Trotz vorhandener Schnittstellen zwischen Apotheken und Pflegeeinrichtungen sieht er erheblichen Verbesserungsbedarf, insbesondere bei der kontinuierlichen Aktualisierung von Medikationsplänen für multimorbide Patient.

Ein zentraler Kritikpunkt ist die zeitliche Begrenzung des Zugriffs auf die ePA durch Apotheken. Derzeit gewährt das System nur drei Tage Zugriff nach dem Einstecken der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), was für Langguth und andere Fachleute nicht ausreichend ist. Sie fordern eine Option für dauerhaften Zugriff auf Wunsch der Versicherten, um die Kontinuität der Versorgung zu gewährleisten.

Ein weiteres Problem sehen beide Experten in der praktischen Umsetzung für Apotheken, die möglicherweise bei jedem Verkauf von rezeptfreien Medikamenten (OTC) die eGK einfordern müssten. Dies würde den Arbeitsablauf erheblich verkomplizieren und sei aus ihrer Sicht wenig praxistauglich.

Auf Nachfragen beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) erhielten sie bisher lediglich allgemeine Antworten, die ihre Bedenken nicht ausreichend adressierten. Insbesondere die Forderung nach spezifischen Schnittstellen für heimversorgende Apotheken zur Anpassung von Medikationsplänen bleibt bisher unbeantwortet.

Trotz dieser Herausforderungen betonen beide Experten die Potenziale der ePA für eine verbesserte Patientenversorgung und eine effizientere Nutzung medizinischer Ressourcen. Sie appellieren jedoch an eine schnellere und präzisere Planung seitens der Verantwortlichen, um die angekündigten Vorteile der Digitalisierung im Gesundheitswesen tatsächlich nutzbar zu machen.

Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) verspricht einen bedeutenden Schritt in Richtung einer digitalisierten Gesundheitsversorgung. Jedoch sind die Bedenken von Apotheker Norbert Peter und IT-Experte Mark Langguth bezüglich der praktischen Umsetzung und der Integration in den Pflegebereich ernst zu nehmen. Es ist entscheidend, dass die bestehenden technischen und regulatorischen Herausforderungen zeitnah angegangen werden, um eine reibungslose Integration der ePA in den klinischen Alltag sicherzustellen.

Digitale Herausforderungen im Gesundheitswesen: Kritische Stimmen zur Einführung der elektronischen Patientenakte

Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ab dem 15. Januar 2025 als Teil der Regelversorgung wirft weiterhin zahlreiche Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf die praktische Umsetzung in Apotheken und Pflegeeinrichtungen. Trotz der positiven Absicht, die Gesundheitsversorgung durch digitale Lösungen zu verbessern, bestehen erhebliche Bedenken bezüglich der Funktionalität und Zugänglichkeit der ePA für alle beteiligten Akteure im Gesundheitswesen.

Insbesondere Apotheker und IT-Experten äußern sich kritisch zur aktuellen Planung. Norbert Peter, Betreiber einer Apotheke in Berlin, und Mark Langguth, ein ehemaliger Mitarbeiter der Gematik und nun spezialisierter Berater für Gesundheitsdigitalisierung, betonen die bestehenden Defizite. Sie sehen die Notwendigkeit, die Schnittstellen zwischen Apotheken, Pflegeeinrichtungen und der ePA zu verbessern, um eine reibungslose Kommunikation und Versorgung sicherzustellen.

Ein zentraler Kritikpunkt betrifft die zeitliche Begrenzung des Zugriffs auf den Medikationsplan in der ePA, insbesondere für Patienten in Pflegeheimen. Aktuell dürfen Apotheken nur für drei Tage nach dem Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) auf die ePA zugreifen, was insbesondere bei der Betreuung von multimorbiden Patienten als unzureichend angesehen wird. Langguth warnt vor möglichen Engpässen und logistischen Problemen, wenn Apotheken regelmäßig die eGK anfordern müssen, um rezeptfreie Medikamente abzugeben oder den Medikationsplan zu aktualisieren.

Peter fordert dringend eine klarere Regelung und direkten Zugriff auf die ePA, um medizinische Notwendigkeiten schnell und effizient bearbeiten zu können. Er betont die Bedeutung einer nahtlosen Integration der ePA in bestehende Apotheken- und Pflegemanagementsysteme, um den täglichen Ablauf nicht zu beeinträchtigen.

Auf politischer Ebene gibt es bisher nur vage Antworten aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG). Sebastian Zilch, Unterabteilungsleiter für Gematik, E-Health und Telematikinfrastruktur im BMG, bestätigt lediglich die Anbindung der Apotheken an die TI ab dem 1. Juli 2025, ohne konkrete Details zur Implementierung in der Heimversorgung zu nennen.

Experten wie Langguth sehen dringenden Handlungsbedarf, um die ePA praktikabler zu gestalten und die Interessen der Apotheken und Pflegeeinrichtungen zu berücksichtigen. Eine rechtzeitige Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und eine verbesserte technische Unterstützung sind notwendig, um die Herausforderungen bei der Umsetzung der ePA zu minimieren und die Patientenversorgung zu optimieren.

Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ab 2025 ist ein bedeutender Schritt zur Modernisierung des Gesundheitswesens. Jedoch müssen dringend praxistaugliche Lösungen gefunden werden, um die Interoperabilität zwischen Apotheken, Pflegeeinrichtungen und der ePA sicherzustellen. Es ist entscheidend, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen zeitnah angepasst werden, um die Funktionalität der ePA zu verbessern und eine effiziente medizinische Versorgung zu gewährleisten.

Adexa setzt sich für Reformen in der Apothekenbranche ein: Gespräche mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach

Am 25. Juni fand im Bundesgesundheitsministerium eine bedeutende nichtöffentliche Verbändeanhörung statt, bei der die Gewerkschaft Adexa ihre Standpunkte zum Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) vorbrachte. Andreas May, Vorstandsvorsitzender der Adexa, nutzte die Gelegenheit, um die Position der Angestellten in Apotheken zu vertreten. Zentrale Themen waren die Notwendigkeit einer dringenden Überarbeitung des Referentenentwurfs sowie die Einführung einer gesetzlichen Personalzulage auf das Fixum für Rx-Arzneimittel, um angemessene Gehälter und Ausbildungsvergütungen sicherzustellen.

Am 12. Juli führte Andreas May persönlich ein weiteres Gespräch mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, bei dem er erneut auf die Anliegen der Adexa einging. Besonders diskutiert wurde die geplante Reform der PTA-Ausbildung, die durch eine akademische Komponente attraktiver gestaltet werden soll, um den Beruf langfristig zukunftssicher zu machen. Die Gewerkschaft betonte die Bedeutung attraktiver Arbeitsbedingungen zur Motivation und Wertschätzung der Apothekenmitarbeiter in Zeiten eines verschärften Fachkräftemangels.

Andreas May äußerte sich positiv über das Gespräch mit Minister Lauterbach und betonte die Hoffnung der Adexa, dass ihre Vorschläge Eingang in die anstehende Gesetzesreform finden werden. Für die Gewerkschaft ist dies von entscheidender Bedeutung, um eine starke und zukunftsorientierte Apothekenlandschaft zu sichern und gleichzeitig sichere sowie attraktive Arbeitsplätze in der Branche zu gewährleisten.

Die Gespräche zwischen der Gewerkschaft Adexa und dem Bundesgesundheitsministerium markieren einen bedeutenden Schritt in der Diskussion um das Apotheken-Reformgesetz. Die Forderungen nach einer Überarbeitung des Referentenentwurfs sowie der Einführung einer gesetzlichen Personalzulage für Rx-Arzneimittel spiegeln die Dringlichkeit wider, attraktive Arbeitsbedingungen in der Apothekenbranche zu schaffen. Die geplante Reform der PTA-Ausbildung als Maßnahme zur Sicherung des Berufsstandes unterstreicht die langfristige Strategie, die Apothekenlandschaft in Deutschland zukunftssicher zu gestalten.

Neue Erkenntnisse zur SLE-Pathogenese: Rolle von T-Zellen und Interferonen entschlüsselt

Eine neue Studie unter der Leitung von Forschern der Northwestern University in Chicago hat wichtige Erkenntnisse über die Pathogenese des systemischen Lupus erythematodes (SLE) ans Licht gebracht. Veröffentlicht in der renommierten Fachzeitschrift "Nature", beleuchtet die Untersuchung die Rolle bestimmter T-Helferzellen und ihre Auswirkungen auf das Immunsystem bei SLE-Patienten.

Der systemische Lupus erythematodes ist eine komplexe Autoimmunerkrankung, bei der das Immunsystem körpereigene Zellen und Gewebe angreift. Eine gestörte Interaktion zwischen T-Zellen und B-Zellen spielt eine entscheidende Rolle in der Entwicklung der Krankheit. Insbesondere T-Follikel-Helferzellen (TFH) und periphere T-Helferzellen (TPH) wurden identifiziert, die maßgeblich zur Überaktivierung von B-Zellen beitragen, einschließlich auto-reaktiver B-Zellen.

Die Forschungsgruppe unter der Leitung von Calvin Law führte umfangreiche Analysen an Blutproben von 19 SLE-Patienten durch und verglich diese mit Proben von gesunden Personen. Mittels massenzytometrischer Untersuchungen und RNA-Sequenzierung identifizierten sie ein Ungleichgewicht zwischen TPH- und TH22-Zellen bei SLE-Patienten. Konkret zeigten sich eine erhöhte Anzahl von CXCL13+ TPH-Zellen und eine verminderte Anzahl von IL-22+ TH22-Zellen bei den Patienten mit Lupus.

Ein bedeutender Aspekt dieser Studie ist die Rolle des Aryl-Kohlenwasserstoff-Rezeptors (AHR), der maßgeblich an der Regulation dieses Ungleichgewichts beteiligt ist. Durch ein CRISPR-Screening konnte das Forschungsteam zeigen, dass die Inaktivierung des AHR zu einer verstärkten Produktion von CXCL13+ TPH-Zellen und einer Verringerung von IL-22+ TH22-Zellen führt. Pharmakologische Experimente bestätigten diesen Zusammenhang, wobei eine Hemmung des AHR ähnliche Effekte wie die Krankheitsentwicklung bei SLE-Patienten zeigte.

Des Weiteren ist Typ-I-Interferon (IFN) als treibende Kraft der SLE-Pathogenese identifiziert worden. IFN fördert die Differenzierung von TPH-Zellen und erhöht die Expression von CXCL13, was die autoimmunen Reaktionen verstärkt. Ein experimenteller Ansatz zur Blockade der IFN-Signalübertragung durch den Antikörper Anifrolumab zeigte vielversprechende Ergebnisse, indem er die CXCL13-Konzentration und den Anteil der TPH-Zellen im Blut der Patienten signifikant reduzierte.

Zusammenfassend deutet die Studie darauf hin, dass eine gezielte Modulation der AHR-Aktivität oder der IFN-Signalwege potenziell neue therapeutische Ansätze für die Behandlung von SLE-Patienten eröffnen könnte. Diese Erkenntnisse sind von großer Bedeutung, da sie nicht nur ein tieferes Verständnis der Krankheitsmechanismen liefern, sondern auch mögliche Wege zur Entwicklung zielgerichteter Therapien aufzeigen.

Die Forschungsergebnisse der Northwestern University bieten einen bedeutenden Fortschritt im Verständnis der SLE-Pathogenese. Die Identifizierung des AHR und der IFN-Signalwege als Schlüsselfaktoren eröffnet neue Perspektiven für die Entwicklung gezielter Therapien, die darauf abzielen, die Überaktivierung des Immunsystems bei Lupus-Patienten zu kontrollieren. Diese Erkenntnisse könnten langfristig dazu beitragen, die Lebensqualität von SLE-Patienten signifikant zu verbessern, indem sie präzisere und wirksamere Behandlungsmöglichkeiten ermöglichen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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