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Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Zwischen Skandalen, Reformen und Innovationen

Wie Datenskandale, Gesetzesänderungen und Marktdynamiken die Zukunft der Apotheken in Deutschland prägen und herausfordern

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Die Apothekenlandschaft in Deutschland steht vor zahlreichen Herausforderungen: Vom millionenschweren Datenskandal bei AvP, über den drohenden Verkauf des Familienunternehmens Orthomol, bis hin zu den Auswirkungen des Terroranschlags in Solingen. Während das Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) weiterhin auf Widerstand stößt, kämpfen Apotheken mit Umsatzrückgängen und zunehmender Unsicherheit. Parallel dazu sorgen neue gesetzliche Regelungen wie die Abgabepflicht der "Pille danach" und die Einführung der elektronischen Patientenakte für Spannungen. Gleichzeitig zeigt sich die Branche innovativ: Ein Neubeginn für die PTA-Ausbildung und Produkterweiterungen bei Silomat bieten Lichtblicke in einer ansonsten turbulenten Zeit.

Datenskandal bei AvP: Apotheker verlieren Millionen durch geschickte Umleitung

Die Insolvenz des privaten Rechenzentrums AvP hat zahlreiche Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland schwer getroffen. Viele von ihnen mussten hohe finanzielle Verluste hinnehmen, einige stehen sogar vor dem beruflichen Aus. Eine zentrale Ursache für den Zusammenbruch von AvP war das Vorgehen des ehemaligen Geschäftsführers Mathias Wettstein, der über Jahre hinweg Gelder abzweigte und für eigene Zwecke nutzte. Besonders brisant: Wettstein verkaufte Abrechnungsdaten der Apotheken an Marktforschungsunternehmen – jedoch nicht über AvP, sondern über eine private Firma, die ihm persönlich gehörte.

Seit 1997 hatte Wettstein Verträge mit Unternehmen wie IMS Health (heute Iqvia) und Insight Health, um umfangreiche Datensätze aus dem Abrechnungsgeschäft zu veräußern. Diese Verkäufe brachten Millionenbeträge ein. Um jedoch zu vermeiden, dass diese Aktivitäten das Vertrauen der Apotheken in AvP beeinträchtigten oder zu negativen Schlagzeilen führten, wickelte er die Geschäfte nicht direkt über AvP ab. Stattdessen gründete er das Unternehmen PDGaus, das offiziell seiner damaligen Ehefrau gehörte und seinen Sitz in Hamburg, später in Ober-Ramstadt, hatte.

Im Jahr 2012 drohte der Skandal jedoch ans Licht zu kommen, als PDGaus ins Visier von Steuerbehörden geriet. Trotz einer Razzia und der damit verbundenen politischen Folgen für den Geschäftsführer von PDGaus, Leif Blum, konnte sich Wettstein aus der Affäre ziehen. Er wandelte PDGaus in das Unternehmen MW Aviation um, das fortan die Geschäfte weiterführte.

Als der Insolvenzverwalter Dr. Jan-Philipp Hoos 2020 die Unterlagen von AvP prüfte, stieß er auf eine Forderung von knapp 426.000 Euro gegenüber MW Aviation. Weitere Untersuchungen ergaben, dass MW Aviation seit 2016 durch den Verkauf von Apothekendaten fast 6,7 Millionen Euro eingenommen hatte. Hoos forderte diese Beträge zurück, da sie nach seiner Auffassung AvP und damit den Gläubigern zugestanden hätten.

MW Aviation verweigerte jedoch die Zahlung und argumentierte, dass die Verträge mit der Auflösung von PDGaus auf Wettstein persönlich übertragen worden seien. Der Fall ging vor Gericht. Während das Landgericht Düsseldorf zunächst eine Benachteiligung der Gläubiger feststellte, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf zugunsten von Wettstein. Das Gericht argumentierte, dass keine Gläubigerbenachteiligung vorliege, da die Aktivmasse von AvP nicht direkt geschmälert worden sei.

Durch diese Entscheidung gehen die Gläubiger, darunter viele Apotheken, erneut leer aus. Das Gericht stellte fest, dass die unternehmerische Freiheit es Wettstein ermöglicht habe, Gelder innerhalb seines Firmengeflechts umzuleiten, ohne dass dies nachträglich beanstandet werden könne. Die gesamte Struktur der Unternehmensgruppe sei bewusst darauf ausgelegt gewesen, maximale Gewinne für Wettstein zu erzielen, ohne das Risiko eines Reputationsverlustes für AvP einzugehen.

Der Fall AvP wirft ein Schlaglicht auf die dunklen Seiten des unternehmerischen Handelns in Deutschland. Mathias Wettstein hat es über Jahre hinweg verstanden, ein komplexes Firmengeflecht zu schaffen, das ihm persönlich Millionen einbrachte, während zahlreiche Apotheken und ihre Inhaber am Ende mit leeren Händen dastanden. Der jüngste Gerichtsbeschluss ist ein bitterer Rückschlag für die Gläubiger, die darauf vertraut hatten, zumindest einen Teil ihrer Verluste wieder gutmachen zu können.

Es bleibt ein Gefühl der Ohnmacht zurück. Die rechtlichen Spielräume, die Wettstein ausnutzte, offenbaren eine Lücke im System, die dringend geschlossen werden muss. Wenn es möglich ist, durch geschickte Konstruktionen Gelder in private Kanäle zu lenken, ohne dass dies juristische Konsequenzen nach sich zieht, steht das Vertrauen in die Integrität des Wirtschaftssystems auf dem Spiel.

Doch der Fall ist auch eine Mahnung an alle, die mit sensiblen Daten umgehen. Die Tatsache, dass Wettstein Abrechnungsdaten von Apotheken über Jahre hinweg ohne deren Wissen verkaufte, ist nicht nur ethisch fragwürdig, sondern zeigt auch, wie wichtig strenge Kontrollen und Transparenz in diesem Bereich sind. Die Apotheken, die auf AvP vertrauten, wurden doppelt betrogen: Erst durch den Missbrauch ihrer Daten und dann durch den Verlust ihres Geldes.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf mag juristisch korrekt sein, doch sie hinterlässt einen bitteren Beigeschmack. Es bleibt zu hoffen, dass dieser Fall zumindest als Anstoß für notwendige Reformen dient, um künftigen Missbrauch zu verhindern. Denn eines ist sicher: Solche Machenschaften dürfen sich nicht wiederholen.

Orthomol vor dem Verkauf: Familienunternehmen für eine Milliarde Euro im Visier

Die Orthomol GmbH, ein renommiertes deutsches Unternehmen, das sich auf die Herstellung und den Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln spezialisiert hat, steht laut einem Bericht des Manager Magazins möglicherweise vor einem Verkauf. Firmeninhaber Nils Glagau soll bereits aktiv Angebote für das Familienunternehmen einholen und einen Verkaufspreis von einer Milliarde Euro anstreben. Das Bieterverfahren für das in Langenfeld ansässige Unternehmen soll demnach Anfang September beginnen. Zu den potenziellen Käufern zählen unter anderem der Pharmakonzern Stada sowie der Lebensmittelriese Nestlé.

Orthomol wurde 1991 von Dr. Kristian Glagau und Dr. Hans Dietl gegründet und hat sich seitdem zu einem führenden Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln entwickelt. Ursprünglich als kleines Unternehmen geplant, das bei einem Umsatz von drei Millionen D-Mark verkauft werden sollte, wuchs Orthomol rasch über diese Zielmarke hinaus. Bis Mitte der 1990er Jahre beschäftigte das Unternehmen bereits rund 40 Mitarbeiter und erwirtschaftete einen Umsatz von 7,5 Millionen D-Mark.

Nach dem Tod von Dr. Hans Dietl im Jahr 2009 übernahm Nils Glagau die alleinige Führung des Unternehmens. Unter seiner Leitung wurde das Produktsortiment kontinuierlich erweitert und Orthomol etablierte sich als eine feste Größe im Gesundheitssektor. Glagau selbst erlangte durch seine Rolle als Investor in der TV-Show „Die Höhle der Löwen“ landesweite Bekanntheit.

Ein Verkauf von Orthomol könnte weitreichende Folgen für das Unternehmen und die Branche haben. Während Stada, ein Konzern, der selbst vor einem Eigentümerwechsel steht, als naheliegender Käufer gilt, würde Nestlé mit dem Erwerb von Orthomol sein Engagement im Bereich der Nahrungsergänzungsmittel weiter ausbauen. Eine Stellungnahme von Orthomol zu den Verkaufsgerüchten steht bislang aus.

Der mögliche Verkauf der Orthomol GmbH ist nicht nur ein bedeutendes Ereignis für das Unternehmen selbst, sondern könnte auch Signalwirkung für die gesamte Branche der Nahrungsergänzungsmittel haben. Mit einem potenziellen Verkaufspreis von einer Milliarde Euro wird die wachsende Bedeutung dieses Marktes eindrucksvoll unterstrichen.

Orthomol steht seit seiner Gründung für Qualität und wissenschaftliche Expertise. Sollte das Unternehmen tatsächlich verkauft werden, bleibt abzuwarten, ob diese Werte unter neuen Eigentümern gewahrt bleiben. Insbesondere ein Konzern wie Nestlé, der in der Vergangenheit nicht immer durch nachhaltige Geschäftspraktiken glänzte, könnte für Orthomol eine Herausforderung darstellen. Andererseits bietet ein starker internationaler Partner auch Chancen für weiteres Wachstum und Innovation.

Nils Glagaus Entscheidung, sich von dem Familienunternehmen zu trennen, wirft Fragen auf: Ist dies ein strategischer Schritt, um Orthomol auf die nächste Ebene zu heben, oder eher eine Reaktion auf die sich wandelnden Marktbedingungen? Eines steht fest: Die Zukunft von Orthomol bleibt spannend, und sowohl Mitarbeiter als auch Kunden werden mit großem Interesse verfolgen, wie sich die Ereignisse entwickeln.

Terroranschlag in Solingen: Apothekerin unter den Opfern

In Solingen hat eine schreckliche Messerattacke während der Feierlichkeiten zum Stadtjubiläum am vergangenen Freitag das Leben von drei Menschen gefordert und die Stadt in tiefe Trauer versetzt. Unter den Opfern befindet sich auch die 56-jährige Apothekerin Ines Wallusch, die als Filialleiterin tätig war. Neben den Todesopfern wurden acht weitere Personen bei dem Angriff verletzt.

Der mutmaßliche Täter, der 24-jährige syrische Staatsangehörige Issa Al H., steht im Verdacht, einer terroristischen Vereinigung im Ausland anzugehören und die Ideologie des sogenannten Islamischen Staates (IS) zu teilen. Gegen ihn wurde bereits Haftbefehl erlassen, die Ermittlungen werden von der Bundesanwaltschaft geführt.

Ines Wallusch war seit 2017 als approbierte Apothekerin in der Humboldt-Apotheke in Solingen tätig. Die Nachricht von ihrem Tod hat die Belegschaft der Apotheke schwer erschüttert. Die Inhaberin, Dr. Corinna Grünschlag, zeigte sich fassungslos: „Wir sind fassungslos und traurig.“ Auch die Apothekerkammer äußerte tiefe Betroffenheit. Präsident Dr. Armin Hoffmann würdigte die Verstorbene als engagierte und menschliche Kollegin, deren Einsatz für die Gesundheit der Menschen in der Region in Erinnerung bleiben wird.

Die Messerattacke hat die Stadt Solingen tief erschüttert. Während die Ermittlungen weitergehen, bleibt die Gemeinschaft in Trauer vereint, während sie versucht, dieses sinnlose und brutale Verbrechen zu verarbeiten.

Der schreckliche Vorfall in Solingen lässt uns alle erschüttert zurück. Drei Menschen mussten ihr Leben lassen, weil ein einzelner Mensch sich entschied, sinnlose Gewalt zu verbreiten. Unter den Opfern ist auch eine Frau, die ihr Leben der Gesundheit und dem Wohl ihrer Mitmenschen gewidmet hat – eine Apothekerin, die in ihrer täglichen Arbeit für das Wohl anderer sorgte und nun selbst Opfer eines brutalen Angriffs wurde.

Dieser Vorfall ist ein trauriges Beispiel für die dunklen Seiten unserer Gesellschaft. Terrorismus und Extremismus bedrohen nicht nur die Sicherheit, sondern auch das Vertrauen und den Zusammenhalt in unserer Gemeinschaft. Es ist nun unsere Aufgabe, diesen Herausforderungen mit Entschlossenheit zu begegnen und gleichzeitig die Opfer nicht zu vergessen. Ihr Andenken sollte uns daran erinnern, wie wertvoll das Leben und wie notwendig der Zusammenhalt in schweren Zeiten ist.

Solingen steht stellvertretend für viele Städte, die in den letzten Jahren ähnlichen Schrecken erlebt haben. Doch diese Stadt, wie auch viele andere, wird sich nicht unterkriegen lassen. Die Trauer ist groß, aber die Entschlossenheit, das friedliche Miteinander zu bewahren, ist größer. Wir dürfen nicht zulassen, dass Hass und Gewalt unser Leben bestimmen. Stattdessen müssen wir zusammenstehen, Mitgefühl zeigen und alles tun, um solche Taten in Zukunft zu verhindern.

Die Opfer von Solingen werden nicht vergessen werden. Sie bleiben in unserer Erinnerung als Mahnung und als Ansporn, für eine Gesellschaft zu kämpfen, in der solche Tragödien keinen Platz mehr haben.

Urteil: Apotheken müssen 'Pille danach' ohne Ausnahme abgeben

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat in einem richtungsweisenden Urteil entschieden, dass Apotheken die Abgabe der "Pille danach" nicht aus Gewissensgründen verweigern dürfen. Der Fall war ins Rollen gekommen, nachdem ein Berliner Apotheker mehrfach die Abgabe des Notfallkontrazeptivums verweigert hatte, obwohl ein gültiges Rezept vorlag und dies auch im Rahmen des Notdienstes geschah. Stattdessen überreichte der Apotheker den betroffenen Frauen Zettel mit religiös und weltanschaulich motivierten Inhalten, was nicht nur die Versorgungspflicht verletzte, sondern auch datenschutzrechtlich bedenklich war.

Die Berliner Apothekerkammer leitete daraufhin ein Verfahren ein, das schließlich in einem berufsgerichtlichen Verfahren mündete. Das Berufsgericht für Heilberufe sprach dem Apotheker eine Warnung aus und argumentierte, dass der sogenannte Kontrahierungszwang, der sich aus dem Apothekengesetz ergibt, eine ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sicherstellen soll. Diese Verpflichtung, so das Gericht, stehe im öffentlichen Interesse und gelte unabhängig von den persönlichen Überzeugungen des Apothekers.

Besonders strittig war die Frage, ob Gewissensgründe den Kontrahierungszwang durchbrechen könnten. Das Gericht entschied jedoch, dass dies nicht der Fall ist und dass der Apotheker mit seiner Verweigerung gegen seine Berufspflichten verstoßen habe. Zudem wurde festgestellt, dass der Apotheker das Präparat bewusst nicht vorrätig gehalten hatte, um eine Abgabe zu vermeiden. Dies stellte laut Gericht eine klare Verletzung der Pflicht dar, die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung auch im Notdienst sicherzustellen.

Das OVG betonte zudem, dass das gesetzliche Apothekenmonopol einen umfassenden Versorgungsauftrag beinhaltet, der einen Kontrahierungszwang für apothekenpflichtige Arzneimittel mit sich bringt. Demnach müssen Arzneimittel, die zur ordnungsgemäßen Versorgung notwendig sind, vorrätig gehalten werden. Auch wenn die "Pille danach" nicht explizit in der Apothekenbetriebsordnung aufgeführt ist, unterliegt sie dennoch dem allgemeinen Versorgungsauftrag.

Der Apotheker hatte argumentiert, er habe die "Pille danach" nicht abgeben wollen, um ungeborenes Leben zu schützen, da er die Befruchtung der Eizelle als Beginn des Lebens betrachtet. Das Gericht wies diese Argumentation zurück und stellte klar, dass Notfallkontrazeptiva keine Abtreibungsmittel sind. Die Verweigerung der Abgabe aus Gewissensgründen sei daher unzulässig.

Letztlich kam das Gericht zu dem Schluss, dass der Apotheker vorsätzlich gehandelt habe. Es wurde jedoch kein Schuldvorwurf erhoben, da dem Apotheker die Einsicht gefehlt habe, Unrecht zu tun. Die gegen ihn ausgesprochene Warnung blieb jedoch bestehen, da er seine Berufspflichten erheblich verletzt hatte.

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg setzt ein wichtiges Zeichen für die Gewährleistung der Arzneimittelversorgung in Deutschland. Apotheken sind unverzichtbare Pfeiler der Gesundheitsversorgung, und ihre Aufgabe, Medikamente ohne Diskriminierung oder persönliche Vorbehalte bereitzustellen, ist von zentraler Bedeutung.

Der Fall zeigt deutlich, wie schwierig die Balance zwischen persönlicher Gewissensfreiheit und beruflicher Verantwortung sein kann. Es ist legitim, dass Menschen starke moralische Überzeugungen haben – doch diese dürfen nicht auf Kosten der Rechte und Bedürfnisse anderer gehen, insbesondere wenn es um die Gesundheit und das Wohl von Patienten geht.

Das Gericht hat mit seinem Urteil klargestellt, dass der gesetzliche Versorgungsauftrag der Apotheken oberste Priorität hat. Die Entscheidung schützt damit nicht nur die Rechte der Patientinnen, sondern bewahrt auch das Vertrauen in das Gesundheitswesen. Wer in einer Apotheke ein Rezept einlöst, muss sich darauf verlassen können, dass ihm die notwendige Medikation ohne unnötige Hürden bereitgestellt wird.

In einer pluralistischen Gesellschaft wie der unseren ist es wichtig, dass die persönlichen Überzeugungen eines Einzelnen nicht zu einer Benachteiligung anderer führen. Das Urteil ist daher nicht nur eine Bestätigung der geltenden Rechtslage, sondern auch ein Appell an alle, die im Gesundheitswesen arbeiten, ihre Verantwortung ernst zu nehmen und die Bedürfnisse der Patienten in den Mittelpunkt zu stellen.

Neubeginn für die PTA-Ausbildung: Münster eröffnet moderne Fachschule

Am vergangenen Wochenende wurde in Münster das neue Schulgebäude der PTA-Fachschule im Stadtteil Mecklenbeck feierlich eingeweiht. Der Neubau, der sich derzeit in der Endphase befindet, soll ab dem 23. September bis zu 160 Schülern Platz bieten. Der Bau dieses modernen Schulgebäudes wurde notwendig, nachdem die bisherigen Räumlichkeiten der PTA-Schule für den Grundschulbetrieb genutzt werden sollten. Finanziert wurde das Projekt durch eine Investition von 12,5 Millionen Euro des Apothekerverbands Westfalen-Lippe (AVWL) sowie einem städtischen Zuschuss von rund 3 Millionen Euro.

Die Schule trägt zukünftig den Namen „Heinrich-Salzmann-Schule“, benannt nach dem münsteraner Apotheker und Standespolitiker Heinrich Salzmann, der sich Anfang des 20. Jahrhunderts für eine verbesserte Apothekerausbildung einsetzte. Mit der neuen Schule sollen jährlich bis zu 80 PTA-Schüler in zwei Klassen ausgebildet werden – eine deutliche Kapazitätserweiterung im Vergleich zu früheren Jahren.

Die Architektur des Gebäudes ist modern und nachhaltig gestaltet. Aufgrund der natürlichen Gegebenheiten des Grundstücks, das von Bäumen und Wurzeln umgeben ist, wurden die Klassenräume und Labore übereinander anstatt nebeneinander angeordnet. Flexible Raumkonzepte mit mobilen Trennwänden ermöglichen eine vielseitige Nutzung der Räume. Auch die technische Ausstattung ist auf Nachhaltigkeit ausgerichtet: Eine Photovoltaik-Anlage, eine Wärmepumpe und ein Regenwasserrückhaltungssystem wurden integriert. Die Innenausstattung setzt auf Naturmaterialien wie Holz und Naturstein sowie auf eine lichtdurchflutete Gestaltung.

Während der Eröffnungsfeier hob Thomas Rochell, Vorsitzender des AVWL und des Arbeitgeberverbands Deutscher Apotheken (ADA), die Bedeutung der PTA-Ausbildung für die Apothekenbranche hervor. Rochell wies auf die wirtschaftlich angespannte Lage vieler Apotheken hin und kritisierte die Apothekenreform des Bundesgesundheitsministeriums. Laut Rochell sind 10 Prozent der Apotheken defizitär, und ein Drittel steht wirtschaftlich auf der Kippe. Auch NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann sowie Anja Zierath, Vorsitzende des Bundesverbands PTA (BVpta), sprachen sich gegen Apotheken ohne Apotheker aus und betonten die Notwendigkeit der Präsenz von Apothekern vor Ort.

Mit der Eröffnung der Heinrich-Salzmann-Schule setzt Münster ein deutliches Zeichen für die Zukunft der PTA-Ausbildung und die Bedeutung qualifizierter Fachkräfte für die flächendeckende pharmazeutische Versorgung.

Die Eröffnung der Heinrich-Salzmann-Schule in Münster ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. In einer Zeit, in der Apotheken immer stärker unter Druck geraten, zeigt dieser Neubau, dass in die Zukunft investiert wird – und zwar in die Ausbildung jener Fachkräfte, ohne die die Apothekenlandschaft in Deutschland kaum bestehen kann.

Doch die Feierlichkeiten dürfen nicht über die besorgniserregenden Töne hinwegtäuschen, die an diesem Tag ebenfalls erklangen. Die prekäre Lage vieler Apotheken, wie sie von Thomas Rochell beschrieben wurde, ist real und alarmierend. Die geplante Apothekenreform des Bundesgesundheitsministeriums mag gut gemeint sein, könnte jedoch das Gegenteil bewirken: eine weitere Verschärfung der ohnehin schwierigen wirtschaftlichen Situation vieler Apotheken.

„Ohne PTA keine Apotheke“ – dieser Satz bringt die Bedeutung der PTA-Ausbildung auf den Punkt. Doch er sollte ergänzt werden: Ohne eine stabile wirtschaftliche Basis keine Apotheke, und ohne politische Weitsicht keine sichere Zukunft für den Berufsstand. Es ist an der Zeit, dass die Politik handelt, und zwar im Sinne einer nachhaltigen Stärkung der Apotheken vor Ort. Der Neubau in Münster ist ein leuchtendes Beispiel dafür, wie die Zukunft gestaltet werden kann – wenn man den Mut hat, sie in die Hand zu nehmen.

IKK gesund plus erhöht Freigrenze für Okklusionspflaster auf 115 Euro

Die IKK gesund plus hat bekannt gegeben, dass die Genehmigungsfreigrenze für Okklusionspflaster ab dem 1. September von 100 Euro auf 115 Euro inklusive Mehrwertsteuer erhöht wird. Diese Entscheidung kommt inmitten steigender Gesundheitskosten und soll sicherstellen, dass Versicherte weiterhin angemessen mit diesen Hilfsmitteln versorgt werden können.

Die Preiskalkulation für den Erstattungspreis bleibt dabei unverändert. Nach wie vor wird dieser gemäß der Formel „AEK + 12 Prozent + Mehrwertsteuer“ berechnet. Okklusionspflaster, die zur Behandlung von Augenerkrankungen wie Amblyopie eingesetzt werden, gehören zu den Hilfsmitteln, auf die Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 33 Absatz 1 des Sozialgesetzbuches (SGB) V Anspruch haben.

Diese Hilfsmittel sind erforderlich, um den Erfolg einer Krankenbehandlung sicherzustellen oder eine bestehende Behinderung auszugleichen. Dabei dürfen die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens gelten oder nach § 34 SGB V ausgeschlossen sein. Die Arzneimittel-Richtlinie, die in § 17 Absätze 1 und 9 regelt, dass „therapeutische Sehhilfen bei bestehender medizinischer Notwendigkeit verordnungsfähig“ sind, findet ebenfalls Anwendung. Vorrangig sind Okklusionspflaster und -folien als Amblyopietherapeutika verordnungsfähig.

Für die Verordnung der Okklusionspflaster ist das Muster-16-Rezept zu verwenden, wobei spezifische Angaben wie die Hilfsmittelnummer, die Pharmazentralnummer (PZN) sowie die Größe und Stückzahl der Hilfsmittel zu machen sind. Zudem müssen Verordnungsgrund, Diagnose und Verordnungszeitraum dokumentiert werden. Die Regelung „Aut-idem“ gilt hierbei nicht, da sie ausschließlich für Arzneimittel Anwendung findet.

Die Erhöhung der Freigrenze reflektiert die gestiegenen Kosten im Gesundheitswesen und stellt sicher, dass die Versorgung der Versicherten weiterhin auf hohem Niveau erfolgen kann.

Die Erhöhung der Genehmigungsfreigrenze für Okklusionspflaster durch die IKK gesund plus ist ein längst überfälliger Schritt, der die gestiegenen Kosten im Gesundheitswesen anerkennt und gleichzeitig die Versorgung der Versicherten sicherstellt. In einer Zeit, in der medizinische Hilfsmittel immer teurer werden, ist es von entscheidender Bedeutung, dass Krankenkassen ihre Erstattungsgrenzen anpassen, um eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Versorgung gewährleisten zu können.

Zwar bleibt die Preiskalkulation für die Erstattung unverändert, doch die angepasste Freigrenze signalisiert ein gewisses Verständnis für die wirtschaftlichen Herausforderungen, mit denen Versicherte und Anbieter konfrontiert sind. Gerade bei essenziellen Hilfsmitteln wie Okklusionspflastern, die bei der Behandlung von Augenkrankheiten eine zentrale Rolle spielen, darf es nicht zu Versorgungslücken kommen. Die Erhöhung der Freigrenze trägt dazu bei, diese Lücken zu schließen.

Kritiker mögen argumentieren, dass solche Anpassungen zu Lasten der Krankenkassen oder der Beitragszahler gehen könnten. Doch in Anbetracht der wachsenden Belastungen im Gesundheitswesen ist dies ein notwendiges Übel, um das grundlegende Prinzip der Solidarität im Gesundheitssystem zu wahren. Letztlich profitieren alle davon, wenn medizinische Notwendigkeiten ohne finanzielle Hürden gewährleistet werden können.

Elektronische Patientenakte: Alltagstauglichkeit steht auf dem Prüfstand

Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) steht vor einer entscheidenden Bewährungsprobe. Während das Konzept der „ePA für alle“ im kommenden Jahr flächendeckend ausgerollt werden soll, mehren sich die Stimmen, die auf erhebliche Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung hinweisen. Besonders die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) sieht dringenden Handlungsbedarf und fordert in einem Eckpunktepapier grundlegende Verbesserungen.

Erfahrungen aus der Modellregion Hamburg zeigen, dass die ePA in ihrer aktuellen Form noch weit von der Alltagstauglichkeit entfernt ist. Lange Ladezeiten beim Hoch- und Herunterladen von Dokumenten erschweren den Praxisbetrieb erheblich. Darüber hinaus ist in vielen Praxisverwaltungssystemen (PVS) eine reibungslose Weiterverarbeitung der Dokumente nicht möglich, was den Zugriff auf die ePA umständlich macht. Eine sinnvolle Integration in die täglichen Praxisabläufe fehlt bislang vollständig, kritisieren Ärzte.

Ein weiteres gravierendes Problem ist die oft mangelhafte Internetanbindung, die für die Nutzung der ePA jedoch unerlässlich ist. In vielen Regionen Deutschlands steht keine stabile Verbindung zur Verfügung, was den flächendeckenden Einsatz der ePA erheblich behindern könnte. Zusätzlich fehlt es an einer zentralen Stelle, die die Funktionsfähigkeit der ePA-Anwendungen aus Sicht der Nutzer testet und sicherstellt. Dies führte bereits bei der Einführung des E-Rezepts zu erheblichen Problemen.

Die KVN fordert daher von der Gematik, der für die ePA verantwortlichen Organisation, sicherzustellen, dass das Zusammenspiel zwischen den PVS, den ePA-Systemen und den Authentisierungsfunktionen reibungslos funktioniert. Insbesondere müssten bestimmte Vorgänge wie das Laden von Dokumenten deutlich schneller ablaufen, um den Praxisbetrieb nicht zu beeinträchtigen.

Zudem schlägt die KVN vor, den Praxen zu ermöglichen, länger als die gesetzlich vorgesehenen 90 Tage auf die ePA der Patienten zugreifen zu können. Diese Flexibilität sei besonders für chronisch kranke Patienten wichtig, die die ePA-App ihrer Krankenkasse nicht selbst bedienen können und keinen Vertreter haben. Aktuell erhalten Apotheken sogar nur für drei Tage Zugriff auf die ePA.

Nicole Löhr, Vorständin der KVN, betonte, dass das Eckpunktepapier konstruktive Vorschläge zur Verbesserung der ePA enthält. Ziel sei es, die ePA für die niedergelassenen Ärzte und die Patienten nutzbar zu machen. Dr. Kristina Spöhrer, Vorsitzende des KVN-Digitalisierungsausschusses, ergänzte, dass die KVN aktiv an der Gestaltung der ePA mitwirken wolle, anstatt nur zu reagieren und zu kritisieren.

Ein weiteres Anliegen der KVN ist, dass die „ePA für alle“ einen deutlichen Mehrwert gegenüber den bisherigen Angeboten der Krankenkassen bieten muss. Diese waren bislang kaum praktikabel und wurden von den Patienten nur wenig genutzt. Die neue ePA müsse diese Defizite überwinden, um erfolgreich zu sein.

Neben den technischen Herausforderungen sieht die KVN auch die Krankenkassen in der Pflicht, die Versicherten umfassend über die ePA zu informieren. Diese seien der Schlüssel zu einer funktionierenden ePA. Einige Krankenkassen, wie die AOK, haben bereits begonnen, ihre Versicherten über die Einrichtung der ePA zu informieren und auf die Möglichkeit des Widerspruchs hinzuweisen. Laut einer Umfrage befürworten 61 Prozent der Befragten das automatische Anlegen der ePA, während knapp 20 Prozent dies ablehnen und 15 Prozent noch unentschlossen sind. Im Herbst plant das Bundesgesundheitsministerium eine Werbekampagne, um die Akzeptanz der ePA weiter zu fördern.

Die elektronische Patientenakte könnte das Gesundheitswesen revolutionieren, wenn sie richtig umgesetzt wird. Doch der bisherige Verlauf zeigt, dass noch erheblicher Nachholbedarf besteht. Es ist beunruhigend, dass die ePA in ihrer jetzigen Form von vielen Ärzten als nicht alltagstauglich empfunden wird. Gerade die Integration in die Praxisverwaltungssysteme und die Performance des gesamten Systems sind essenziell, um die Akte tatsächlich im Praxisalltag nutzen zu können.

Die KVN bringt mit ihrem Eckpunktepapier wichtige Forderungen auf den Tisch. Diese beinhalten nicht nur technische Verbesserungen, sondern auch die Anpassung der Zugriffsrechte, um eine praxistaugliche Nutzung zu ermöglichen. Die Möglichkeit, dass Praxen länger als 90 Tage auf die ePA zugreifen können, ist ein wichtiger Schritt, der besonders bei der Betreuung chronisch kranker Patienten notwendig ist.

Doch bei aller berechtigter Kritik darf nicht vergessen werden, dass die ePA ein enormer Fortschritt im Gesundheitswesen sein könnte. Der Datenaustausch zwischen verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen könnte deutlich effizienter und sicherer gestaltet werden, wenn die ePA richtig funktioniert. Dafür muss jedoch die Gematik ihre Hausaufgaben machen

ApoRG erneut verschoben: Wahlkampf blockiert wichtige Gesundheitsreform

Das Apothekenreformgesetz (ApoRG) bleibt offenbar weiterhin ein Zankapfel innerhalb der Bundesregierung. Während die endgültige Tagesordnung für die kommende Kabinettssitzung erst kurz vor der Sitzung festgelegt wird, deutet vieles darauf hin, dass das ApoRG erneut nicht behandelt wird. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat für die Sitzung eine Pressekonferenz zu seinem Gesundes-Herz-Gesetz (GHG) angesetzt, schweigt jedoch auffällig zur Apothekenreform, die in den vergangenen Wochen immer wieder verschoben wurde.

Vor einer Woche sollte das Kabinett sowohl das GHG als auch das ApoRG diskutieren. Doch aufgrund massiver Kritik, insbesondere von den Krankenkassen, die steigende Kosten durch schnellere Verschreibungen von blutdrucksenkenden Medikamenten befürchten, sowie von den Grünen, die vor einer vorschnellen medikamentösen Therapie warnen, kam es nicht dazu. Lauterbach zeigt sich nun optimistisch, dass das GHG verabschiedet wird, während das ApoRG weiterhin in der Schwebe bleibt.

Offizielle Bestätigungen über die Nichtbehandlung des ApoRG gibt es vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) bislang nicht. Eine Sprecherin erklärte lediglich, dass der Referentenentwurf derzeit in regierungsinterner Abstimmung sei und man sich zu diesem Zeitpunkt nicht zu Details äußern könne. Diese vage Aussage lässt jedoch darauf schließen, dass die Apothekenreform erneut nicht auf der Tagesordnung stehen wird.

Bereits im Juli scheiterte die Behandlung des ApoRG im Kabinett, obwohl Minister Lauterbach wiederholt angekündigt hatte, die Reform mit „wenigen Änderungen“ vorlegen zu wollen. Nach einem weiteren gescheiterten Versuch in der letzten Woche ist es um das Gesetz ruhig geworden. Auch in der vorläufigen Planung für die Sitzung am 4. September taucht das ApoRG nicht auf. Das BMG betont jedoch, dass man an dem Entwurf festhalten wolle.

Eine mögliche Erklärung für die Verzögerung könnte im aktuellen Wahlkampf liegen. Die Diskussion um das ApoRG hat sich im Sommer zugespitzt, und insbesondere die FDP hat sich klar gegen die geplante „Apotheke light“ positioniert. Finanzminister Christian Lindner (FDP) lehnte die Reform bei einer Wahlkampfveranstaltung kategorisch ab. Auch aus den Reihen der SPD kommt Gegenwind, insbesondere von Sachsens Spitzenkandidatin Petra Köpping, die sich kritisch äußerte.

Es ist nicht auszuschließen, dass das ApoRG mit Blick auf die bevorstehenden Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen zurückgehalten wird. Am Tag der Kabinettssitzung sind in beiden Bundesländern gezielte Proteste gegen die Reform geplant. Sollte das Gesetz auch diese Woche nicht behandelt werden, könnte sich die Entscheidung bis nach den Wahlen verzögern.

Die andauernde Verschiebung des Apothekenreformgesetzes (ApoRG) wirft ein bezeichnendes Licht auf den Zustand der Bundesregierung. Es ist bezeichnend, dass ein so wichtiges Gesetz, das die Gesundheitsversorgung in Deutschland maßgeblich beeinflussen könnte, wiederholt vertagt wird. Die Apotheken stehen unter Druck, und die Reform ist dringend notwendig, um diese unverzichtbare Säule der Gesundheitsversorgung zu stärken. Doch statt Klarheit zu schaffen, lässt die Regierung die Beteiligten weiterhin im Unklaren.

Dass ausgerechnet der Wahlkampf als Grund für die Verzögerung vermutet wird, zeigt, wie politisch aufgeladen die Debatte mittlerweile ist. Dabei sollten Wahlkampftaktiken nicht über das Wohl der Bevölkerung gestellt werden. Die Apotheken und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verdienen es, endlich zu wissen, woran sie sind. Die Bundesregierung muss hier Farbe bekennen und das Gesetz entweder auf den Weg bringen oder klar kommunizieren, warum es weiterhin nicht behandelt wird.

Es wird Zeit, dass die Verantwortlichen sich nicht länger hinter internen Abstimmungen und unklaren Aussagen verstecken. Die Bürgerinnen und Bürger, ebenso wie die Apotheken, haben ein Recht auf Klarheit und Verlässlichkeit. Die Zeit der taktischen Spielchen muss ein Ende haben – die Gesundheitspolitik verdient mehr als das.

Apotheken verzeichnen Umsatzwachstum durch Preiserhöhungen, Nachfrage bleibt unter Vorkrisenniveau

Im Jahr 2024 verzeichnen Apotheken in Deutschland eine positive Umsatzentwicklung im Vergleich zum Vorjahr. Diese Entwicklung ist jedoch vorwiegend auf Preiserhöhungen zurückzuführen, wie aus einer Analyse von Solvena hervorgeht, die auf Daten von Insight Health basiert. Trotz einer steigenden Nachfrage nach rezeptfreien Medikamenten (OTC-Produkten) bleibt der Absatz insgesamt hinter den Zahlen von 2019 zurück. Die Kundenfrequenz erholt sich zwar im Vergleich zum Vorjahr leicht, liegt aber weiterhin deutlich unter dem Vorkrisenniveau.

Laut den Daten von Insight Health stieg die Anzahl der ausgegebenen Bons im Vergleich zum Vorjahr um 5,4 Prozent. Dieser Zuwachs ist ein Zeichen dafür, dass die Kunden langsam in die Apotheken zurückkehren. Dennoch liegt die Frequenz im Vergleich zu 2019 um 12,4 Prozent niedriger, was darauf hindeutet, dass die Auswirkungen der Pandemie das Kaufverhalten nachhaltig verändert haben.

Im OTC-Geschäft stieg die Anzahl der verkauften Packungen im Vergleich zum Vorjahr um 1,9 Prozent, während der Umsatz um 6,5 Prozent zulegte. Dieser Umsatzanstieg ist hauptsächlich auf einen Anstieg des Durchschnittspreises pro Packung um 2,5 Prozent zurückzuführen. Im Vergleich zu 2023 ist dieser Preisanstieg jedoch moderater ausgefallen, da die Preise im Vorjahr um 14,7 Prozent in die Höhe geschnellt waren.

Verglichen mit dem Vor-Corona-Niveau zeigt sich ein gemischtes Bild: Während der Umsatz im OTC-Segment trotz eines Absatzrückgangs von 4,3 Prozent um 11,2 Prozent gestiegen ist, lässt sich dieser Anstieg vor allem durch die kumulierte Preissteigerung von 19,3 Prozent bis 2023 erklären.

Auch das Geschäft mit verschreibungspflichtigen Medikamenten (Rx) zeigt eine positive Entwicklung. Der Absatz von Rx-Medikamenten stieg im Vergleich zum Vorjahr um 4,7 Prozent, während der Umsatz mit einem Plus von 9,8 Prozent noch deutlicher zulegte. Im Vergleich zum Vor-Corona-Niveau konnten sowohl Absatz als auch Umsatz signifikant gesteigert werden: Die Zahl der verkauften Rx-Packungen erhöhte sich um 9 Prozent, und der Umsatz stieg dank fortlaufender Preiserhöhungen um beachtliche 34,3 Prozent.

Diese Zahlen verdeutlichen, dass die positive Umsatzentwicklung der Apotheken im Jahr 2024 maßgeblich auf Preisanpassungen zurückzuführen ist. Zwar zeigt die Nachfrage nach Medikamenten eine leichte Erholung, doch bleiben die Verkaufszahlen insgesamt hinter den Werten von 2019 zurück. Die anhaltende Zurückhaltung der Verbraucher spiegelt sich in der nach wie vor niedrigen Kundenfrequenz wider, die trotz der leichten Verbesserung nicht an das Vorkrisenniveau heranreicht.

Die aktuellen Zahlen aus den Apotheken sind ein zweischneidiges Schwert. Auf den ersten Blick scheinen die Umsatzsteigerungen ein Zeichen für eine positive Entwicklung zu sein. Doch bei näherem Hinsehen wird klar, dass diese Erfolge vor allem durch Preiserhöhungen erreicht wurden – eine Strategie, die auf Dauer nicht tragfähig ist.

Die gestiegenen Preise für OTC- und Rx-Medikamente tragen zwar kurzfristig zur Umsatzsteigerung bei, können aber langfristig die Kundenbindung gefährden. Verbraucher, die ohnehin durch die wirtschaftliche Lage belastet sind, könnten sich vermehrt nach günstigeren Alternativen umsehen oder auf den Kauf von Medikamenten verzichten, was auf lange Sicht zu einem weiteren Rückgang der Kundenfrequenz führen könnte.

Besorgniserregend ist auch, dass die Kundenfrequenz trotz der leichten Erholung noch immer deutlich unter dem Niveau von 2019 liegt. Dies zeigt, dass das Vertrauen in die stationären Apotheken noch nicht vollständig zurückgekehrt ist. Die Pandemie hat das Einkaufsverhalten der Menschen nachhaltig verändert, und es wird Zeit brauchen, bis sich die Kundenströme wieder normalisieren.

Für die Apotheken bedeutet dies, dass sie sich nicht allein auf Preiserhöhungen verlassen dürfen, um ihre wirtschaftliche Stabilität zu sichern. Vielmehr sollten sie ihre Anstrengungen darauf konzentrieren, den Service zu verbessern, das Vertrauen der Kunden zurückzugewinnen und innovative Ansätze zu entwickeln, um die Kundenfrequenz zu steigern. Nur so können sie langfristig erfolgreich bleiben und den Herausforderungen eines sich wandelnden Marktes standhalten.

Apotheken in Not: Droht der flächendeckende Versorgungsbruch?

Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze (SPD), hat bei einem Besuch in der Markt-Apotheke in Vlotho, Nordrhein-Westfalen, die Sorgen und Nöte der Apothekenbranche hautnah erlebt. Kreisvertrauensapotheker Edward Mosch und Jens Kosmiky, Vorsitzender der Bezirksgruppe Herford im Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL), nutzten die Gelegenheit, um Schwartze auf die gravierenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten aufmerksam zu machen, mit denen viele Apotheken bundesweit konfrontiert sind.

Im Gespräch wurde deutlich, dass Moschs Markt-Apotheke ohne die finanzielle Unterstützung seiner beiden anderen Apotheken kaum überleben könnte. „Die Situation ist prekär“, erklärte Mosch und betonte, dass die geplante Apothekenreform die Lage weiter verschlechtern könnte. Besonders kritisierte er die unzureichende Vergütung für Apotheken, die es erschwere, wettbewerbsfähige Löhne zu zahlen. Der Verdienst einer pharmazeutisch-technischen Assistentin (PTA) liege laut Mosch rund 30 Prozent unter dem Mindestlohn für Pflegefachkräfte. Ohne eine signifikante Erhöhung der Vergütung sei es nicht möglich, die Mitarbeiter angemessen zu entlohnen oder den Apothekenbetrieb langfristig aufrechtzuerhalten.

Die geplante Reform sieht zwar eine Honorarreform vor, doch Mosch und Kosmiky warnten davor, dass diese lediglich eine Umverteilung zwischen kleinen und großen Apotheken zur Folge haben könnte, ohne das Grundproblem zu lösen. Sie befürchten, dass viele kleinere Apotheken dadurch in wirtschaftliche Schieflage geraten und letztlich schließen müssen, was die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung gefährden würde.

Schwartze zeigte sich besorgt über die vorgetragenen Probleme und versprach, die Bedenken nach Berlin mitzunehmen. Kritiker weisen jedoch darauf hin, dass ähnliche Warnungen bereits in der Vergangenheit geäußert wurden, ohne dass spürbare Verbesserungen folgten.

Der Besuch verdeutlicht die Dringlichkeit, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Apotheken zu überdenken. Ohne eine Lösung droht eine Verschlechterung der Patientenversorgung, insbesondere in ländlichen Gebieten, wo Apotheken oft die einzige Anlaufstelle für viele medizinische Belange sind.

Die Begegnung in der Markt-Apotheke in Vlotho wirft ein Schlaglicht auf ein Thema, das viel zu lange unterschätzt wurde: die wirtschaftliche Not vieler Apotheken in Deutschland. Während über die Digitalisierung und den Ausbau des Online-Handels diskutiert wird, kämpft ein erheblicher Teil der Apotheken um das nackte Überleben. Es ist ein Alarmzeichen, wenn ein engagierter Apotheker wie Edward Mosch seine Filialen nur durch Quersubventionierung am Leben halten kann.

Die Apothekenreform, wie sie derzeit geplant ist, scheint eher auf dem Papier gut zu klingen, als dass sie den realen Bedürfnissen vor Ort gerecht wird. Die angestrebte Honorarreform könnte sich als Bumerang erweisen, indem sie eine Umverteilung vornimmt, die vor allem kleinere Apotheken weiter in die Enge treibt. Dies könnte nicht nur die Versorgungssicherheit gefährden, sondern auch den Zugang zu wichtigen Gesundheitsdienstleistungen erschweren.

Es ist höchste Zeit, dass die Politik handelt. Einmal mehr zeigt sich, dass gute Absichten allein nicht ausreichen. Es braucht konkrete Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Apotheken als essenzielle Einrichtungen des Gesundheitswesens erhalten bleiben. Eine flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln und pharmazeutischer Beratung darf nicht zur Disposition stehen. Die Bundesregierung muss jetzt Farbe bekennen und eine Lösung bieten, die sowohl den Apotheken als auch den Patienten gerecht wird. Andernfalls droht ein schleichender Abbau der gesundheitlichen Versorgung, dessen Auswirkungen wir erst spüren werden, wenn es bereits zu spät ist.

Noweda verstärkt Widerstand gegen Apotheken-Reformgesetz

Die Noweda verstärkt ihre Kampagne gegen das Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) und setzt weiterhin auf eine flächendeckende Verteilung von Informationsflyern in Apotheken bundesweit. Der Pharma-Großhändler wertet das bisherige Ausbleiben der Verabschiedung des Gesetzes im Bundeskabinett als Teilerfolg und sieht darin eine Folge der massiven Kritik am Vorhaben von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Dr. Michael Kuck, Vorstandsvorsitzender der Noweda, betont, dass der Druck auf die Politik aufrechterhalten werden müsse, um die gravierenden Mängel des Gesetzesvorhabens weiter in den öffentlichen Fokus zu rücken.

Die Flyer, die sich unter anderem mit dem drohenden Apothekensterben und dem Verlust an Versorgungsqualität durch das ApoRG befassen, sollen die Bevölkerung über die möglichen negativen Konsequenzen der geplanten Reformen informieren. Laut Kuck ist es von entscheidender Bedeutung, die rund drei Millionen Menschen, die täglich eine Apotheke aufsuchen, für die Problematik zu sensibilisieren.

Die Resonanz auf die Aktion war bereits in der ersten Phase erheblich: Mitte August stellte Noweda 50 kostenlose Flyer pro Apotheke zur Verfügung, wodurch bundesweit etwa 500.000 Exemplare verteilt wurden. Aufgrund der hohen Nachfrage wird Noweda in einer zweiten Runde erneut 50 Flyer pro Apotheke versenden. Auch Apotheken, die nicht zum Kundenkreis von Noweda gehören, haben das Informationsmaterial angefordert.

Apothekerinnen wie Alice von Laguna aus der Hubertus-Apotheke in Grefrath setzen die Flyer aktiv ein, um auf die prekäre Lage der Apotheken aufmerksam zu machen. Viele Kunden seien sich der Auswirkungen des ApoRG auf die lokale Versorgung nicht bewusst. Der Vergleich mit der Verkehrsinfrastruktur, der in den Flyern gezogen wird, erleichtere das Verständnis für die Problematik.

Kuck betont, dass es jetzt besonders wichtig sei, nicht nachzulassen. „Je mehr Apotheken mitmachen, desto größer ist die öffentliche Wahrnehmung,“ so Kuck. „Der Druck auf die Politik muss weiter erhöht werden – wir müssen den Fuß jetzt auf dem Gaspedal lassen.“

Die hartnäckigen Bemühungen der Noweda im Kampf gegen das Apotheken-Reformgesetz verdienen Beachtung. Das Verhindern eines schnellen Durchwinkens des ApoRG im Bundeskabinett ist ein Teilerfolg, aber keineswegs Grund, die Anstrengungen zu reduzieren.

Das Gesetzesvorhaben von Gesundheitsminister Lauterbach birgt weitreichende Risiken für die Apothekenlandschaft und damit auch für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung. Der Versuch, Apotheken ohne approbiertes Personal zu betreiben, mag kurzfristig wirtschaftliche Vorteile bringen, doch die langfristigen Folgen wären fatal: Ein Qualitätsverlust in der Versorgung und ein weiterer Rückgang der Apothekenstandorte sind vorprogrammiert.

Noweda zeigt mit ihrer Flyer-Kampagne, wie wichtig es ist, die Öffentlichkeit in solche Debatten einzubeziehen. Gerade in Zeiten, in denen politische Entscheidungen zunehmend hinter verschlossenen Türen getroffen werden, ist Transparenz und Aufklärung unabdingbar. Die Apotheken stehen hier an der vordersten Front, wenn es darum geht, die Menschen über die Gefahren des ApoRG zu informieren.

Die breite Beteiligung von Apotheken an der Kampagne zeigt, dass das Anliegen ernst genommen wird. Es liegt nun an der Politik, die Bedenken der Branche nicht nur zu hören, sondern auch in die Gesetzesgestaltung einfließen zu lassen. Es darf nicht passieren, dass die flächendeckende Versorgung durch Apotheken dem Sparzwang geopfert wird. Hier ist Weitsicht gefragt, die nicht allein auf kurzfristige Einsparungen abzielt, sondern das Wohl der Bevölkerung im Blick behält.

39-Stunden-Woche in Apotheken: Neue Regelung, aber nicht für alle automatisch

Seit dem 1. August 2024 gilt für Apothekenangestellte im Tarifgebiet des Arbeitgeberverbands Deutscher Apotheken (ADA) eine neue Regelung: Die regelmäßige Wochenarbeitszeit wurde von 40 auf 39 Stunden verkürzt. Diese Änderung ist Teil des neuen Bundesrahmentarifvertrags (BRTV), der in Zusammenarbeit mit der Apothekengewerkschaft Adexa ausgehandelt wurde. Neben der Reduzierung der Arbeitszeit beinhaltet der Tarifvertrag auch eine Erhöhung der Gehälter um 100 bis 150 Euro pro Monat sowie einen erweiterten Urlaubsanspruch.

Die Umstellung auf die verkürzte Arbeitszeit gilt jedoch nicht automatisch für alle Apothekenangestellten. In den meisten Fällen bleibt die im Arbeitsvertrag individuell vereinbarte Arbeitszeit unverändert. Eine automatische Anpassung erfolgt nur, wenn der Arbeitsvertrag explizit eine Klausel enthält, die die Arbeitszeit an die tarifvertraglichen Bestimmungen anpasst, oder wenn eine Tarifbindung besteht. Fehlt eine solche Regelung, bleiben die bisherigen Arbeitszeiten – etwa 30 oder 40 Stunden pro Woche – bestehen.

Interessant ist die Auswirkung der verkürzten Arbeitszeit auf das Gehalt der Beschäftigten. Das neue Tarifgehalt, das auf einer 39-Stunden-Woche basiert, führt bei gleichbleibender Arbeitszeit zu einem rechnerischen Anstieg des Einkommens. Beispielsweise erhält eine Pharmazeutisch-Technische Assistentin (PTA) im vierten Berufsjahr nach dem neuen Tarifvertrag ein Bruttogehalt von 2.638 Euro für eine 39-Stunden-Woche. Sollte sie jedoch weiterhin 40 Stunden pro Woche arbeiten, steigt ihr Gehalt um etwa 66 Euro pro Monat, sofern ihr bisheriges Gehalt nicht bereits über der 2,5-Prozent-Grenze liegt.

Diese neue Regelung bedeutet für viele Angestellte, dass sie ihre Arbeitsverträge überprüfen und möglicherweise Anpassungen mit ihren Arbeitgebern besprechen müssen. Die Änderungen zeigen, dass tarifliche Vereinbarungen weitreichende Auswirkungen auf den Alltag der Beschäftigten haben können und nicht immer automatisch greifen.

Die Einführung der 39-Stunden-Woche im Apothekenwesen ist ein Fortschritt, der in Zeiten zunehmender Arbeitsbelastung zu begrüßen ist. Die Reduzierung der Arbeitszeit mag auf den ersten Blick gering erscheinen, doch sie sendet ein starkes Signal: Die Wertschätzung der Arbeitskraft und der Gesundheit der Angestellten steht im Fokus.

Allerdings hinterlässt die Umsetzung der neuen Regelung einen faden Beigeschmack. Dass die verkürzte Arbeitszeit nicht automatisch für alle Angestellten gilt, könnte zu Verunsicherungen und Ungleichheiten führen. Die Verantwortung, sich um die Anpassung des Arbeitsvertrags zu kümmern, wird den Beschäftigten überlassen, die in der Regel keine juristischen Experten sind. Hier hätte eine klarere, einheitliche Regelung, die automatisch für alle gilt, mehr Fairness und Transparenz geschaffen.

Auch wenn die Gehaltsanpassung für eine zusätzliche Arbeitsstunde geregelt ist, bleibt die Frage, ob diese Regelung in der Praxis zu Missverständnissen und Ungerechtigkeiten führen könnte. Nicht alle Angestellten werden in der Lage sein, ihre Rechte vollständig zu verstehen oder durchzusetzen.

Insgesamt ist die neue tarifliche Regelung ein Schritt in die richtige Richtung, der jedoch in der Umsetzung noch Verbesserungsbedarf zeigt. Es bleibt zu hoffen, dass künftige Tarifverhandlungen diese Schwachstellen beheben und eine gerechtere Arbeitswelt für alle Apothekenangestellten schaffen.

Apotheken im Wahlkampf: Parteien uneinig über Zukunft der Versorgung

In den bevorstehenden Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen spielen die Apotheken und das umstrittene Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) eine signifikante, wenn auch nicht immer zentrale Rolle. Während in den vergangenen Wochen Proteste gegen das ApoRG zugenommen haben, spiegelt sich das Thema in den Wahlprogrammen der Parteien unterschiedlich stark wider.

Die SPD in Sachsen hat sich unter Führung von Spitzenkandidatin Petra Köpping klar gegen die Einführung der sogenannten „Apotheke light“ ausgesprochen. Diese Position betonte Köpping in einem Wahlkampftermin in Chemnitz mit Nachdruck. Trotz dieser öffentlichen Haltung bleibt das Thema Apotheken im Wahlprogramm der sächsischen SPD weitgehend unberücksichtigt. Stattdessen liegt der Fokus der Partei auf der Stärkung von Kliniken und Pflegeeinrichtungen. In Thüringen zeigt sich die SPD differenzierter: Spitzenkandidatin Tina Rudolph unterstützt den Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums, der die „Apotheke light“ beinhaltet. Gleichzeitig finden sich im thüringischen Wahlprogramm konkrete Maßnahmen zur Stärkung der pharmazeutischen Ausbildung sowie zur Förderung der Niederlassung von Apotheken in unterversorgten Gebieten.

Die CDU legt in beiden Bundesländern Wert auf eine flächendeckende Apothekenversorgung. In Thüringen verspricht die Partei, dass jede Apotheke maximal 20 Minuten entfernt sein soll. Zudem sollen mehr Studienplätze für Apotheker geschaffen werden, um die medizinische Versorgung im ländlichen Raum zu sichern. In Sachsen plant die CDU eine Stärkung des Pharmaziestudiums in Leipzig und prüft eine engere Kooperation mit Ausbildungsstätten im Ausland. Auch sollen neue Anreize für die Niederlassung in unterversorgten Regionen geschaffen werden, etwa durch eine Quote für Zahnärzte und Apotheker.

Die FDP setzt auf eine Reform der Honorierung für Apotheken sowie auf den Abbau von Bürokratie. Insbesondere in ländlichen Regionen soll ein Förderprogramm die Übernahme bestehender Apotheken erleichtern. Die Partei sieht Apotheken als wichtige Akteure im Gesundheitswesen und möchte ihre Rolle durch Telepharmazie und erweiterte Versorgungsverantwortungen stärken.

Die Grünen hingegen bleiben in ihren Versprechungen vage. Während sie in Thüringen die Unterstützung von Apotheken im ländlichen Raum betonen, werden in Sachsen die Aufwertung der Apothekerberufe und der Ausbau pharmazeutischer Dienstleistungen in den Vordergrund gestellt.

Die AfD in Sachsen befürwortet die Stärkung der Freiberuflichkeit von Ärzten und Apothekern und plant alternative Versorgungsstrukturen in strukturschwachen Gebieten. In Thüringen erwähnt das Wahlprogramm der AfD Apotheken jedoch nicht.

Die Linke widmet sich dem Thema Apotheken in Sachsen kaum, während in Thüringen die Förderung junger Apotheker und der Ausbau der Pharmaziestudienplätze an der Universität Jena gefordert werden. Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner betonte die Bedeutung der Apotheken und sprach sich gegen Apotheken ohne Apotheker aus.

Das BSW setzt auf kommunale Trägerschaften im Gesundheitswesen, erwähnt Apotheken jedoch nicht konkret in seinen Wahlprogrammen.

Zusammengefasst zeigen die Wahlprogramme der Parteien in Sachsen und Thüringen ein differenziertes Bild: Während einige Parteien konkrete Maßnahmen zur Unterstützung der Apothekenversorgung vorsehen, bleibt das Thema bei anderen nur am Rande behandelt.

Die Apotheken in Deutschland stehen vor großen Herausforderungen. Gerade in ländlichen Regionen wird die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung immer schwieriger. Vor diesem Hintergrund ist es bemerkenswert, wie unterschiedlich die Parteien in Sachsen und Thüringen das Thema in ihren Wahlprogrammen behandeln.

Während einige Parteien, wie die CDU und die FDP, konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Situation machen, bleiben andere erstaunlich vage oder ignorieren das Thema fast vollständig. Die SPD zeigt sich gespalten, indem sie sich in Sachsen gegen die „Apotheke light“ ausspricht, während sie in Thüringen den Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums unterstützt.

Diese Uneinigkeit spiegelt das grundlegende Problem wider: Es fehlt an einer klaren, bundesweit abgestimmten Strategie zur Sicherung der Apothekenversorgung, die den unterschiedlichen regionalen Herausforderungen gerecht wird. Die Apotheken sind ein unverzichtbarer Bestandteil des Gesundheitswesens, und es ist an der Zeit, dass alle Parteien dies auch in ihren Programmen und Handlungen konsequent anerkennen.

Eine flächendeckende, wohnortnahe Versorgung durch Apotheken ist keine Selbstverständlichkeit, sondern das Ergebnis harter Arbeit und kluger politischer Entscheidungen. Es bleibt zu hoffen, dass die neuen Landtage in Sachsen und Thüringen den Ernst der Lage erkennen und entsprechend handeln.

Gerlach fordert Nachbesserungen am Gesundheitsgesetz: Mehr Förderung und klare MVZ-Regelungen notwendig

Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) hat das Bundeskabinett aufgefordert, das geplante Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) deutlich nachzubessern. In ihrer Forderung betonte sie, dass der aktuelle Entwurf des Gesetzes nicht ausreiche, um die ambulante Versorgung und die Situation der niedergelassenen Ärzte nachhaltig zu verbessern. Obwohl die Entbudgetierung für Hausärzte ein positiver Schritt sei, gehe das Gesetz in seiner derzeitigen Form nicht weit genug, um die bestehenden Probleme im Gesundheitswesen effektiv anzugehen.

Gerlach sprach sich insbesondere für eine stärkere Förderung der ärztlichen Weiterbildung und klare Regelungen für Medizinische Versorgungszentren (MVZ) aus. Sie warnte vor den Risiken, die entstehen könnten, wenn MVZs von wenigen großen Leistungserbringern dominiert würden, und kritisierte, dass trotz der Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) im Jahr 2022, gewinnorientierte Arztketten stärker zu regulieren, bisher keine entsprechenden Maßnahmen umgesetzt wurden. Ein von Bayern und anderen Bundesländern im Bundesrat eingebrachter Antrag zur Schaffung eines MVZ-Regulierungsgesetzes habe bisher ebenfalls keine spürbaren Ergebnisse erzielt.

Besondere Dringlichkeit sieht Gerlach in der Ausweitung der Förderung der ärztlichen Weiterbildung. Aktuell könnten bundesweit nur 250 Kinder- und Jugendärzte pro Jahr durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) in ihrer Weiterbildung unterstützt werden, was laut Gerlach bei weitem nicht ausreiche. Sie fordert daher, dass die Weiterbildungsförderung in der Kinder- und Jugendmedizin analog zur Allgemeinmedizin ohne Begrenzung der Förderstellenanzahl ermöglicht wird.

Bayern hat bereits Maßnahmen zur Stärkung der ambulanten Versorgung ergriffen. Dazu gehört die seit 2012 bestehende Landarztprämie, durch die über 1275 Niederlassungen, darunter 859 Hausarztpraxen, gefördert wurden. Zudem unterstützt der Freistaat 305 Medizinstudierende mit Stipendien, die sich verpflichten, nach ihrem Studium im ländlichen Raum zu arbeiten. Gerlach fordert, dass die bestehende Landarztquote, bei der 5,8 Prozent der Studienplätze für Bewerber mit besonderem Interesse an einer hausärztlichen Tätigkeit im ländlichen Raum reserviert sind, auch auf die Kinder- und Jugendmedizin ausgeweitet wird.

Die Forderungen von Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach verdeutlichen die dringenden Baustellen im deutschen Gesundheitswesen. Während der aktuelle Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes einige wichtige Aspekte, wie die Entbudgetierung der Hausärzte, adressiert, geht er in vielen Punkten nicht weit genug. Besonders die Weiterbildung von Ärzten und die Regulierung von Medizinischen Versorgungszentren bleiben zentrale Herausforderungen, die dringend angegangen werden müssen.

Gerlachs Kritik an der fehlenden Regulierung gewinnorientierter Arztketten ist berechtigt. Wenn weiterhin große medizinische Versorgungszentren ohne klare Regelungen agieren, besteht die Gefahr, dass die ambulante Versorgung in wenigen Händen konzentriert wird – mit möglicherweise negativen Folgen für die Patienten. Ein MVZ-Regulierungsgesetz könnte hier für die notwendige Transparenz und Sicherheit sorgen.

Besonders alarmierend ist der Mangel an Weiterbildungsplätzen für Kinder- und Jugendärzte. Es reicht nicht aus, auf bestehende Programme zu setzen; vielmehr braucht es eine deutliche Ausweitung der Förderung, um dem wachsenden Bedarf gerecht zu werden. Hier sollte der Bund den Vorstoß Bayerns aufgreifen und die notwendigen Mittel bereitstellen.

Insgesamt zeigt Gerlachs Forderung, dass es im Gesundheitswesen nicht nur um punktuelle Verbesserungen, sondern um eine umfassende und zukunftsorientierte Reform gehen muss. Es bleibt zu hoffen, dass das Bundeskabinett die Kritik ernst nimmt und die nötigen Nachbesserungen am GVSG vornimmt, bevor es zu spät ist

Niedrige HPV-Impfquote gefährdet Krebsvorsorge: Dringender Handlungsbedarf

Die HPV-Impfung kann nachweislich vor verschiedenen Krebsarten schützen, doch die Impfquote in Deutschland bleibt weiterhin erschreckend niedrig. Dies geht aus einer aktuellen Studie der Barmer Krankenkasse hervor, die zeigt, dass im Jahr 2022 lediglich 60 Prozent der 14-jährigen Mädchen und nur 25 Prozent der 13-jährigen Jungen vollständig gegen Humane Papillomviren (HPV) geimpft waren. Besonders besorgniserregend ist die niedrige Impfquote bei Jungen, die seit 2018 ebenfalls eine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) erhalten haben.

Humane Papillomviren gehören weltweit zu den häufigsten sexuell übertragenen Infektionen. Laut dem Robert Koch-Institut (RKI) infiziert sich fast jeder sexuell aktive Mensch mindestens einmal im Leben mit HPV. Während die Infektion oft symptomlos bleibt, können bestimmte HPV-Typen langfristig Krebs auslösen. Besonders häufig betroffen sind der Gebärmutterhals, aber auch Penis, Anus und der Mund-Rachen-Bereich. Trotz der fast 100-prozentigen Schutzwirkung der Impfung bleibt die Impfbereitschaft in Deutschland niedrig.

Die Ursachen für die geringe Impfquote sind vielfältig. Experten vermuten, dass die Corona-Pandemie zu einem Rückgang der Arztbesuche und damit auch der Impfungen beigetragen hat. Zudem erschweren mangelnde Aufklärung, Impfmüdigkeit und das Fehlen von Schulimpfprogrammen die Situation. Viele Eltern zögern, ihre Kinder bereits im Alter von neun Jahren gegen eine sexuell übertragbare Infektion impfen zu lassen, obwohl dies der empfohlene Zeitpunkt ist.

Die Ständige Impfkommission empfiehlt die Impfung seit 2007 für Mädchen und seit 2018 auch für Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren. Der Schutz vor HPV erfordert zwei Impfungen im Abstand von mindestens fünf Monaten. Eine versäumte Impfung sollte bis zum Alter von 17 Jahren nachgeholt werden. Gesundheitsexperten betonen, dass eine frühzeitige Impfung die beste Wirkung erzielt, da jüngere Kinder besonders gut auf den Impfstoff ansprechen.

Trotz der nachweislichen Sicherheit und Wirksamkeit der HPV-Impfung gibt es immer noch Vorbehalte, die zum Teil auf frühere kritische Stimmen aus Fachkreisen zurückzuführen sind. Kinderärzte und Jugendärzte sind daher gefordert, die Eltern umfassend zu informieren und bei jedem Arzttermin den Impfstatus zu überprüfen. Nur so kann die niedrige Impfquote erhöht und der Schutz vor HPV-bedingten Krebserkrankungen verbessert werden.

Die niedrige HPV-Impfquote in Deutschland ist ein alarmierendes Zeichen dafür, dass wir als Gesellschaft noch immer nicht ausreichend auf die Prävention schwerer Krankheiten setzen. Die HPV-Impfung bietet nahezu vollständigen Schutz vor bestimmten krebsauslösenden Viren und könnte jährlich Tausende von Leben retten. Doch stattdessen bleibt die Impfung aufgrund von Desinformation, Impfmüdigkeit und überholten Vorurteilen viel zu oft ungenutzt.

Es ist unerlässlich, dass wir das Thema HPV-Impfung offen und ohne Scham behandeln. Die Tatsache, dass diese Infektion sexuell übertragen wird, darf kein Tabu sein, sondern muss Anlass für umfassende Aufklärung und frühzeitige Prävention sein. Eltern müssen verstehen, dass eine frühzeitige Impfung ihrer Kinder nicht nur sicher ist, sondern auch den besten Schutz bietet.

Die Verantwortung liegt dabei nicht nur bei den Eltern, sondern auch bei den Gesundheitssystemen. Es braucht flächendeckende Schulimpfprogramme und eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit, um das Bewusstsein für die Wichtigkeit der HPV-Impfung zu schärfen. Es darf nicht sein, dass vermeidbare Krebserkrankungen weiterhin auftreten, nur weil Impfungen versäumt werden.

Die Zeit des Zögerns muss vorbei sein. Die HPV-Impfung ist eine der effektivsten Präventionsmaßnahmen, die uns zur Verfügung stehen. Jeder, der diese Chance nicht nutzt, spielt mit der Gesundheit künftiger Generationen. Es ist höchste Zeit, dass wir unsere Prioritäten neu setzen und den Schutz vor HPV-bedingtem Krebs ernst nehmen. Nur so können wir die Impfquote steigern und einen wichtigen Schritt in Richtung einer gesünderen Zukunft machen.

Silomat erweitert Sortiment: Neuer Ambroxol-Hustensaft und Flurbiprofen-Spray im Fokus

Silomat, eine der führenden Marken im Bereich der Hustenstiller, erweitert ihr Sortiment um ein neues Produkt mit dem Wirkstoff Ambroxol. Der neue Silomat Ambroxol Hustenlöser richtet sich an Patienten ab zwei Jahren und soll insbesondere tagsüber das Abhusten von Schleim erleichtern. Dies markiert einen strategischen Schritt von Stada, dem Hersteller von Silomat, der vor drei Jahren die Marke übernahm.

Bislang war Silomat vor allem für seine Hustenstiller mit Dextromethorphan oder Pentoxyverin bekannt, die bevorzugt bei trockenem Husten zur Nachtanwendung eingesetzt werden. Mit der Einführung des Ambroxol-haltigen Hustensafts betritt Silomat nun den Markt der Schleimlöser, der zuvor unter der Marke Mucosolvan bedient wurde. Der neue Hustensaft ist in einer zuckerfreien Erdbeer-Vanille-Geschmacksrichtung erhältlich und kommt in zwei verschiedenen Packungsgrößen auf den Markt.

Ambroxol, der aktive Wirkstoff, ist bekannt für seine schleimlösenden und entzündungshemmenden Eigenschaften. Es erhöht den Anteil des serösen Bronchialsekrets und erleichtert das Abhusten, indem es die Viskosität des Schleims senkt. Zudem weist Ambroxol eine lokalanästhetische Wirkung auf, die durch die Blockade von Natriumkanälen vermittelt wird. Studien deuten zudem darauf hin, dass Ambroxol eine entzündungshemmende Wirkung besitzt und die Zytokinfreisetzung reduzieren kann.

Zeitgleich wird auch das Lemocin-Portfolio von Stada erweitert. Das neue Lemocin Flurbiprofen Spray soll ab dem dritten Quartal auf dem Markt erhältlich sein und bietet schnelle Linderung bei akuten Halsschmerzen. Flurbiprofen ist ein nicht-steroidales Antirheumatikum (NSAR) und wirkt durch Hemmung der Cyclooxygenasen, was die Prostaglandin-Synthese unterbricht und zu einem abschwellenden Effekt führt. Das Spray wird in der Geschmacksrichtung Kirsch-Minze angeboten und ist ab einem Alter von 18 Jahren anwendbar.

Flurbiprofen kann sowohl als Halsspray als auch in Form von Lutschtabletten eingesetzt werden, wobei letztere auch für Kinder ab 12 Jahren geeignet sind. Die Anwendung sollte jedoch auf maximal drei Tage beschränkt werden, da bei längerer Anwendung Risiken bestehen. In Frankreich ist Flurbiprofen seit 2019 rezeptpflichtig, und auch in Deutschland gibt es bereits Warnungen vor möglichen Nebenwirkungen.

Mit diesen neuen Produkten festigt Stada seine Position im hart umkämpften Markt der Erkältungs- und Hustenmittel und bietet sowohl Hustenstillern als auch Schleimlösern eine umfassende Lösung für verschiedene Bedürfnisse der Patienten.

Die Erweiterung des Silomat-Sortiments um einen Ambroxol-haltigen Hustensaft ist ein cleverer Schachzug von Stada, um die Marke breiter aufzustellen und neue Marktsegmente zu erschließen. Mit diesem Schritt wird Silomat nicht länger nur mit Hustenstillern in Verbindung gebracht, sondern auch als Anbieter von Schleimlösern positioniert. Dies könnte insbesondere für Patienten, die sowohl tagsüber als auch nachts unter Husten leiden, eine attraktive Option darstellen.

Gleichzeitig zeigt die Einführung des Lemocin Flurbiprofen Sprays, dass Stada auch auf dem Gebiet der Halsschmerzen eine Lücke füllt. Während der Wirkstoff Flurbiprofen effektiv bei Halsschmerzen wirkt, gibt es jedoch auch berechtigte Bedenken hinsichtlich der Nebenwirkungen. Hier bleibt abzuwarten, wie die Verbraucher und die Fachwelt auf dieses neue Produkt reagieren werden.

Insgesamt scheint Stada entschlossen, seine Marktanteile in der Selbstmedikation weiter auszubauen. 

ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

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