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Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Zwischen Verantwortung und Haftung

Die Risiken für Apothekeninhaber, wenn PTA die Offizin leiten, der Fälschungsskandal in der Neurowissenschaft und neue Herausforderungen für die wirtschaftliche Stabilität von Apotheken

(PresseBox) (Karlsruhe, )
In deutschen Apotheken übernehmen PTA zunehmend Verantwortung, doch das widerspricht der Apothekenbetriebsordnung und birgt erhebliche rechtliche Risiken für Inhaber. Gleichzeitig erschüttert ein Fälschungsskandal in der Alzheimerforschung die Neurowissenschaften: Manipulierte Daten in über 130 Studien werfen weitreichende Fragen auf. Apotheken stehen zudem wirtschaftlich unter Druck – steigende Betriebskosten und stagnierende Einnahmen zwingen viele Apotheker, neue Wege zur finanziellen Absicherung zu suchen, wie etwa langfristige Investitionen in Aktien. Parallel belastet die Diskussion um die Skontodeckelung die Branche, und das Pharmageschäft verlagert sich zunehmend in den Bereich Künstliche Intelligenz und Halbleiter. Auch gesundheitliche Fragen rücken in den Fokus: Eine dänische Studie zeigt, dass Levonorgestrel-haltige Hormonspiralen das Brustkrebsrisiko erhöhen, während Ginkgo-Präparate bei Tinnitus-Patienten vielversprechende Ergebnisse liefern.

Unzulässige Verantwortung: PTA in der Apotheke und die rechtlichen Folgen

In deutschen Apotheken kommt es immer häufiger vor, dass pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) die Offizin ohne Aufsicht führen. Diese Praxis widerspricht jedoch der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), die klar vorschreibt, dass eine Apotheke nur dann geöffnet sein darf, wenn ein approbierter Apotheker oder eine zugelassene Vertretung anwesend ist. Wie die Rechtsanwältin Minou Hansen von der Apothekengewerkschaft Adexa in einer neuen Folge des Podcasts »ArbeitsgeRECHT für die Apotheke« betont, ist diese Regelung eindeutig und lässt kaum Spielraum für Interpretationen.

Ein Apothekenleiter darf sich demnach lediglich für drei Monate pro Jahr vertreten lassen, und dies nur von einer approbierten Kollegin oder einem Kollegen. Für Pharmazieingenieure gibt es eine spezielle Regelung, die es ihnen erlaubt, maximal vier Wochen im Jahr die Leitung zu übernehmen – jedoch nur unter der Bedingung, dass sie zuvor mindestens sechs Monate in einer Apotheke oder Krankenhausapotheke tätig waren. Diese strengen Vorgaben unterstreichen die Bedeutung der fachlichen Leitung in der Apotheke.

Dennoch mehren sich Berichte über Situationen, in denen PTA allein in der Offizin stehen. Häufig geschieht dies, wenn sich der Apothekenleiter verspätet oder eine lange Pause macht, wie zum Beispiel am Samstagvormittag oder während des Notdienstes. Solche Fälle sind laut Hansen rechtlich nicht zulässig. Die Offizin muss in solchen Momenten geschlossen werden, wenn kein approbierter Leiter vor Ort ist. Einzige Ausnahme ist ein Notfall, in dem die Abwesenheit des Verantwortlichen für maximal zehn Minuten geduldet wird, solange dieser durchgehend erreichbar ist. Doch selbst diese Ausnahme sollte nicht leichtfertig ausgenutzt werden, betont Hansen.

Die Konsequenzen für einen Verstoß gegen diese Regelungen können schwerwiegend sein. Wird bei einer Überprüfung durch den Pharmazierat festgestellt, dass ein Apotheker oder eine Vertretung fehlt, droht dem Apothekenleiter eine Strafe von bis zu 5000 Euro. Auch für die betroffenen PTA können rechtliche Folgen entstehen. Sollte es zu Fehlern kommen, während sie ohne Approbierte tätig sind, können sie ihre Berufserlaubnis verlieren. Zudem haften PTA auch in Fällen, in denen sie keine direkte Aufsicht hatten, was die Situation für sie besonders riskant macht. Für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) ist die Lage noch gravierender: Sie dürfen keinerlei pharmazeutische Tätigkeiten ausüben, und ein Verstoß führt ebenfalls zu einer Strafe von bis zu 5000 Euro.

Minou Hansen rät den betroffenen PTA daher, sich nicht auf solche unzulässigen Praktiken einzulassen. Sie sollten deutlich machen, dass sie nicht bereit sind, die Verantwortung für den Apothekenbetrieb zu übernehmen, wenn keine approbierte Person anwesend ist. Hansen betont, dass PTA sich rechtlich absichern und auf ihr Recht bestehen sollten, um nicht in eine prekäre Lage zu geraten.

Das geplante Apotheken-Reformgesetz von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sah ursprünglich vor, dass erfahrene PTA zeitweise die Verantwortung übernehmen könnten, sofern ein approbierter Apotheker digital zugeschaltet ist. Diese Regelung sollte jedoch nur eine vorübergehende Lösung sein. Der Gesetzesentwurf ist momentan jedoch pausiert, und es bleibt unklar, ob diese Änderung in Zukunft umgesetzt wird.

Die Diskussion über die Rolle der PTA in Apotheken zeigt deutlich, wie streng reguliert das deutsche Apothekenwesen ist. Diese Regelungen dienen dem Schutz der Patientensicherheit, indem sie sicherstellen, dass fachlich qualifizierte Personen die Verantwortung für den Apothekenbetrieb tragen. Dennoch wird in der Praxis immer wieder versucht, diese Vorgaben zu umgehen, oft zu Lasten der PTA. Die Erwartung, dass PTA die Leitung einer Apotheke kurzfristig übernehmen, setzt sie in eine rechtlich und beruflich schwierige Situation. Hier zeigt sich, dass eine klare Trennlinie zwischen den Aufgaben und Verantwortlichkeiten der verschiedenen Berufsgruppen gezogen werden muss. Es ist dringend notwendig, dass Apothekenleiter ihre Verantwortung ernst nehmen und keine unzulässigen Risiken auf ihr Personal abwälzen. Gleichzeitig wäre eine flexible Anpassung der Vertretungsregelungen in bestimmten Ausnahmefällen, wie es der Entwurf des Apotheken-Reformgesetzes vorsieht, eine sinnvolle Ergänzung, um der modernen Arbeitsrealität gerecht zu werden.

Fälschungsskandal erschüttert Alzheimerforschung – Renommierter Wissenschaftler unter Verdacht

Ein schwerwiegender Fälschungsskandal hat die Alzheimerforschung und die Neurowissenschaften in Aufruhr versetzt. Der renommierte Neurowissenschaftler Professor Dr. Eliezer Masliah steht im Zentrum der Vorwürfe, über Jahrzehnte hinweg wissenschaftliche Daten manipuliert zu haben. Eine umfassende Untersuchung durch das Wissenschaftsjournal „Science“ hat gezeigt, dass in 132 Publikationen Masliahs, die zwischen 1997 und 2023 veröffentlicht wurden, gefälschte Proteinanalysen und manipulierte Mikroskopbilder verwendet wurden. Diese Entdeckungen betreffen nicht nur Masliahs eigene Arbeiten, sondern auch zahlreiche Entwicklungen in der Pharmaindustrie, die auf seinen Forschungsergebnissen basierten.

Das Ausmaß der Vorwürfe ist erschütternd. Wissenschaftler aus aller Welt, darunter führende Experten der Alzheimer- und Parkinsonforschung, zeigen sich schockiert über die Dimensionen der Manipulationen. Insbesondere die Wiederverwendung identischer Bilddaten in verschiedenen Studien, die mit Jahren Abstand veröffentlicht wurden, hat große Zweifel an der Integrität von Masliahs Arbeit aufgeworfen. Diese Manipulationen waren so raffiniert, dass sie jahrzehntelang unentdeckt blieben und erst durch forensische Analysen ans Licht kamen. Die Folgen dieses Skandals könnten weitreichend sein, da auf Basis von Masliahs Daten auch Medikamente entwickelt wurden, deren Wirksamkeit nun infrage gestellt wird.

Masliah war bis vor kurzem Leiter der Abteilung für Neurowissenschaften am National Institute on Aging (NIA), einem der führenden Forschungsinstitute in den USA. Seine Arbeiten wurden in hochrangigen wissenschaftlichen Zeitschriften veröffentlicht und oft zitiert. Besonders brisant ist, dass einige der Studien, die Masliah durchführte, als Grundlage für die Entwicklung neuer Medikamente gegen neurodegenerative Erkrankungen wie Alzheimer und Parkinson dienten. So stützte sich beispielsweise die Entwicklung des Antikörpers Prasinezumab, der zur Behandlung der Parkinson-Krankheit entwickelt wurde, auf Masliahs Forschung. Die jüngsten Enthüllungen werfen jedoch ernsthafte Zweifel an den Grundlagen dieser Entwicklung auf.

Pharmaunternehmen wie Neuropore Therapies und Ever Pharma, die sich auf Masliahs Forschungsergebnisse verlassen haben, könnten nun mit enormen wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Rückschlägen konfrontiert sein. Besonders problematisch ist, dass die betroffenen Publikationen über viele Jahre hinweg als wissenschaftlicher Standard galten und vielfach zitiert wurden. Eine umfassende Überprüfung aller Arbeiten von Masliah steht nun bevor, doch dieser Prozess könnte Jahre in Anspruch nehmen und erhebliche Ressourcen erfordern.

Das National Institute of Health (NIH), dem das NIA unterstellt ist, hat Masliah bereits von seiner Position als Leiter der Abteilung für Neurowissenschaften entbunden. In einer Erklärung vom 26. September 2024 bestätigte die Behörde, dass es in zwei Publikationen Masliahs zu wissenschaftlichem Fehlverhalten gekommen sei. Die wissenschaftliche Gemeinschaft fordert nun eine tiefgehende Aufklärung, um den Schaden für das Feld der neurodegenerativen Erkrankungen so gering wie möglich zu halten. Professor Dr. Christian Haass, ein führender Alzheimerforscher am Deutschen Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen, betonte, dass die Reproduzierbarkeit von Forschungsergebnissen ein entscheidender Faktor sei. Nur wenn andere Forschergruppen die Ergebnisse Masliahs bestätigen könnten, würde die wissenschaftliche Gemeinschaft weiter auf diesen aufbauen.

Dieser Skandal ist nicht der erste seiner Art in der Alzheimerforschung. Bereits im Jahr 2022 wurde dem Neurowissenschaftler Professor Dr. Sylvain Lesné vorgeworfen, Daten manipuliert zu haben. Auch seine Arbeiten hatten die Entwicklung von Medikamenten beeinflusst, die sich letztlich als unwirksam herausstellten. Der Fall Masliah zeigt erneut, wie wichtig die Überprüfbarkeit und Transparenz wissenschaftlicher Arbeiten ist. Während sich die wissenschaftliche Gemeinschaft selbst reguliert, bleibt die Frage, welche Auswirkungen dieser Skandal langfristig auf das Vertrauen in die Alzheimerforschung haben wird.

Der Fälschungsskandal um Professor Dr. Eliezer Masliah trifft die Alzheimerforschung zu einem Zeitpunkt, in dem das Vertrauen in wissenschaftliche Integrität bereits unter Druck steht. Wissenschaftliche Publikationen sind das Fundament, auf dem große medizinische Fortschritte aufgebaut werden. Wenn diese Grundlage durch Manipulation erschüttert wird, verliert die Wissenschaft an Glaubwürdigkeit. Noch schwerwiegender ist jedoch, dass durch solche Fälle wertvolle Ressourcen verschwendet werden, die in die Entwicklung von Medikamenten geflossen sind, deren Wirksamkeit nun infrage gestellt werden muss.

Für die wissenschaftliche Gemeinschaft ist dies eine alarmierende Erinnerung daran, wie wichtig eine strenge Überprüfung und Reproduzierbarkeit von Forschungsergebnissen ist. Fehlverhalten mag kurzfristig unentdeckt bleiben, aber langfristig triumphieren Wissenschaftlichkeit und Transparenz. Der Fall Masliah ist ein warnendes Beispiel dafür, dass wissenschaftliches Fehlverhalten früher oder später ans Licht kommt – und die Konsequenzen gravierend sein können.

Die Pharmaindustrie, die sich auf Masliahs Arbeiten gestützt hat, muss nun die schwierige Aufgabe bewältigen, die Auswirkungen dieser Entdeckungen auf ihre Forschungsprojekte und Geschäftsstrategien zu analysieren. Gleichzeitig ist es von entscheidender Bedeutung, dass die wissenschaftliche Gemeinschaft Vertrauen zurückgewinnt und Maßnahmen ergreift, um zukünftiges Fehlverhalten zu verhindern.

Trotz der Schwere dieses Skandals bleibt ein hoffnungsvolles Element: Die wissenschaftliche Überprüfbarkeit. Diese Funktion der Wissenschaft hat letztlich dazu geführt, dass der Betrug aufgedeckt wurde. Wissenschaftliches Fehlverhalten kann langfristig nicht bestehen – und das ist eine wichtige Erkenntnis, die zeigt, dass sich die Wahrheit immer durchsetzt.

Unfall mit Reh auf der Autobahn: Gericht weist Schadensersatzklage nach Zweitunfall ab

Ein folgenschwerer Verkehrsunfall auf einer Autobahn in Norddeutschland führte zu einer rechtlichen Auseinandersetzung, die vor dem Landgericht Lübeck (LG) verhandelt wurde. Der Fall betrifft die Frage, ob ein Fahrzeughalter, dessen Auto durch Überreste eines überfahrenen Rehs beschädigt wurde, Anspruch auf Schadensersatz von der Versicherung des Unfallverursachers hat, der das Reh zunächst überfahren hatte.

Zunächst kollidierte ein Mercedes-Fahrer mit einem Reh, das plötzlich auf die Fahrbahn gerannt war. Das Tier verendete an der Unfallstelle, und sowohl Fahrzeugteile als auch Teile des Kadavers blieben auf der linken Spur der Autobahn liegen. Der Fahrer stellte ein Warndreieck auf, verließ jedoch ohne Warnweste sein Fahrzeug, um die Unfallstelle abzusichern. Wenige Minuten später näherte sich ein Audi-Fahrer der Unfallstelle. Trotz des aufgestellten Warndreiecks und der Sichtbarkeit des Fußgängers fuhr der Audi-Fahrer mit einer Geschwindigkeit von 130 km/h weiter und kollidierte schließlich mit den Überresten des Rehs, was zu erheblichen Schäden an seinem Fahrzeug führte.

Der Audi-Fahrer erhob daraufhin Klage und forderte von der Versicherung der Mercedes-Eigentümerin die Übernahme der Reparaturkosten. Er argumentierte, dass er eine Vollbremsung durchgeführt habe, sobald er die Person auf der Fahrbahn wahrgenommen habe. Die Versicherung lehnte jedoch eine Schadensregulierung ab, da sie dem Audi-Fahrer vorwarf, die Unfallstelle nicht ausreichend aufmerksam passiert zu haben. Der Fall wurde vor dem LG Lübeck verhandelt.

Das Gericht wies die Klage des Audi-Fahrers ab und stellte fest, dass der Zweitunfall überwiegend auf dessen eigenes Fehlverhalten zurückzuführen sei. Laut den Zeugenaussagen und einem Gutachten habe der Audi-Fahrer die Unfallstelle mit unangemessen hoher Geschwindigkeit passiert, obwohl er durch das aufgestellte Warndreieck und die Anwesenheit eines Fußgängers gewarnt worden sei. Zudem habe der Fahrer nicht die notwendige Vorsicht walten lassen, die in einer solchen Situation erforderlich sei.

Das LG Lübeck urteilte, dass der Audi-Fahrer durch seine mangelnde Reaktion auf die Warnzeichen und die Verkehrssituation die Hauptursache für den Zweitunfall gesetzt habe. Es sei seine Verantwortung gewesen, die Geschwindigkeit deutlich zu reduzieren und sich bremsbereit zu halten. Da dies nicht erfolgt sei, sei eine Haftung der Mercedes-Fahrerin oder ihrer Versicherung nicht gerechtfertigt.

Mit dem Urteil wird verdeutlicht, dass Autofahrer bei der Annäherung an Unfallstellen besondere Sorgfalt walten lassen müssen. Das Gericht hob hervor, dass die Missachtung von Warnsignalen, wie einem aufgestellten Warndreieck, und das Fahren mit unangemessener Geschwindigkeit nicht nur das Unfallrisiko erhöht, sondern auch rechtliche Konsequenzen für den betroffenen Fahrer nach sich zieht.

Das Urteil des Landgerichts Lübeck setzt ein wichtiges Zeichen für die Verkehrssicherheit auf deutschen Autobahnen. Es betont die hohe Verantwortung von Fahrern, insbesondere in Situationen, die erhöhte Vorsicht erfordern. Die Missachtung von Warnhinweisen oder das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit an Unfallstellen sind nicht nur eine Frage der individuellen Sicherheit, sondern auch ein Beitrag zur allgemeinen Verkehrssicherheit.

Dieser Fall verdeutlicht, dass die Sorgfaltspflicht eines jeden Autofahrers oberste Priorität haben muss. Wenn es um die Abwehr von Schaden geht, dürfen sich Autofahrer nicht auf den Vorfall eines anderen verlassen, sondern müssen selbst vorausschauend agieren. Im vorliegenden Fall hat der Audi-Fahrer nicht die erforderliche Umsicht walten lassen, was zu vermeidbaren Schäden geführt hat. In diesem Kontext wirkt das Urteil wie eine Mahnung an alle Verkehrsteilnehmer, potenzielle Gefahren ernst zu nehmen und die Geschwindigkeit entsprechend anzupassen. Letztlich schützt nicht nur das eigene Verhalten, sondern auch das Wohl aller auf der Straße.

Langfristige Vermögensplanung: Apotheker setzen verstärkt auf Aktien

In Zeiten zunehmender wirtschaftlicher Herausforderungen gewinnt die Vermögensplanung für Apotheker eine immer größere Bedeutung. Die Margen in der Branche schrumpfen, während gleichzeitig die Betriebskosten steigen, was viele Apothekeninhaber dazu zwingt, neue Wege zur finanziellen Absicherung zu suchen. Eine der effektivsten Möglichkeiten, dies zu erreichen, ist die langfristige Investition in Aktien. Diese Anlageform bietet das Potenzial, trotz kurzfristiger Marktschwankungen kontinuierlich Vermögen aufzubauen und somit eine zusätzliche Säule der Altersvorsorge zu schaffen.

Der Druck auf stationäre Apotheken nimmt stetig zu. Gesetzliche Reformen, die wachsende Bedeutung des Online-Handels und der zunehmende Fachkräftemangel erschweren es vielen Apothekern, durch ihr Kerngeschäft die notwendigen Erträge zu erwirtschaften. Die Investition in den Kapitalmarkt bietet hier eine Lösung, um finanzielle Puffer aufzubauen und die langfristige wirtschaftliche Stabilität zu sichern. Doch die Entscheidung, in Aktien zu investieren, will wohlüberlegt sein.

Wichtig ist vor allem eine breite Streuung des Kapitals. Apotheker sollten nicht alles auf eine Karte setzen, sondern ihr Portfolio breit diversifizieren, um Risiken zu minimieren. Investitionen in verschiedene Branchen und Regionen senken die Gefahr, von negativen Entwicklungen in einzelnen Märkten getroffen zu werden. Zudem bietet sich die Nutzung von Sparplänen an, um regelmäßig kleine Beträge in Aktienfonds oder ETFs zu investieren. Dies reduziert das Risiko, den Markt zum falschen Zeitpunkt zu betreten, und ermöglicht den schrittweisen Aufbau eines Vermögens.

Die steuerlichen Aspekte sollten dabei nicht außer Acht gelassen werden. Kapitalerträge aus Aktien unterliegen in Deutschland der Abgeltungssteuer, die mit 25 Prozent angesetzt ist. Dennoch bieten sich durch den Freibetrag von 801 Euro pro Jahr und pro Person und durch die Möglichkeit, Gewinne über einen längeren Zeitraum steuerfrei zu halten, gewisse Vorteile. Apotheker sollten sich daher gut über die steuerlichen Rahmenbedingungen informieren oder sich professionellen Rat einholen.

Langfristige Aktieninvestitionen bieten eine hervorragende Möglichkeit, der zunehmenden wirtschaftlichen Unsicherheit im Apothekensektor entgegenzuwirken. Apotheker, die diese Chance nutzen, schaffen sich einen wichtigen Baustein für ihre finanzielle Zukunft.

In Zeiten wachsender Unsicherheit auf dem Apothekenmarkt sind langfristige Aktieninvestitionen kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit. Apotheker müssen sich den Herausforderungen der Gegenwart stellen und gleichzeitig Strategien entwickeln, um für die Zukunft finanziell abgesichert zu sein. Die Aktienmärkte bieten hierfür eine hervorragende Möglichkeit, sofern sie mit Bedacht und Weitsicht genutzt werden. Ein breit gestreutes Portfolio, kombiniert mit einer langfristigen Perspektive, kann Apotheker dabei unterstützen, unabhängiger von den Entwicklungen in ihrem Kerngeschäft zu werden und ihre Altersvorsorge auf ein stabiles Fundament zu stellen.

Skontodeckelung auf der Kippe – Apotheken hoffen auf schnelle Lösung

Die Debatte um die Skontodeckelung hat erneut an Brisanz gewonnen. Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Februar, das Skonti bei Arzneimittelkäufen als Rabatte wertet, führt für Apotheken seitdem zu erheblichen wirtschaftlichen Einbußen. Die Deckelung auf 3,15 Prozent, die für pharmazeutische Großhandlungen gilt, schränkt den Handlungsspielraum der Apotheken erheblich ein. Angesichts der steigenden Betriebskosten und stagnierender Fixumszahlungen hat sich die Lage vieler Apotheken weiter zugespitzt.

Seit dem Urteil des BGH fordern die Apotheker eine Rückkehr zum Status quo. Die ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening appellierte bereits im Mai an Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) schnell zu ändern, um die wirtschaftlichen Verluste der Apotheken zu begrenzen. Der Fokus liegt darauf, die Begrenzung der Skonti zu lockern, da diese Deckelung ausschließlich die Apothekenwirtschaft belastet, ohne finanzielle Auswirkungen für den Steuerzahler zu haben.

Bewegung kam in die Diskussion mit dem im Juni vorgelegten Entwurf des Apotheken-Reformgesetzes (ApoRG). Dieser sieht vor, dass pharmazeutische Großhändler weiterhin handelsübliche Skonti gewähren dürfen, die über die bisherige Grenze hinausgehen. Das Gesetz selbst steckt jedoch seit Monaten im politischen Entscheidungsprozess fest, was auch das Thema Skontodeckelung blockiert.

In einer kürzlichen Anhörung zum Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit brachte der SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut die wirtschaftlichen Folgen des BGH-Urteils zur Sprache. Sebastian Schmitz, Hauptgeschäftsführer der ABDA, erläuterte die angespannte Situation und betonte, dass viele Apotheken spürbare Gewinneinbußen hinnehmen müssen. In den nächsten parlamentarischen Schritten könnten diese Bedenken nun in einen Änderungsantrag münden, der während der zweiten Lesung des ApoRG eingebracht wird. Wann dies jedoch geschehen könnte, ist unklar, da der Gesetzentwurf derzeit in den Ausschüssen des Bundestages beraten wird.

Die Verzögerung hat offenbar ihre Ursache im Vorgehen des Bundesgesundheitsministeriums, das die ursprünglichen Vorschläge ohne Einbindung der Bundestagsfraktionen verfasste. Dies führte zu Unmut und Überraschung in politischen Kreisen, die das Thema Skonto von Beginn an einbringen wollten. Nun scheint es jedoch, dass die Apothekenverbände ihre Anliegen erneut im parlamentarischen Verfahren platzieren können.

Die Frage der Skontodeckelung ist ein weiteres Beispiel dafür, wie Entscheidungen in der Gesundheitspolitik die wirtschaftlichen Realitäten von Apotheken übersehen können. Das Urteil des BGH, das Skonti auf Rabattebene festsetzt, mag juristisch nachvollziehbar sein, doch es verkennt die empfindliche Balance, die viele Apotheken in Deutschland wirtschaftlich aufrechterhalten müssen. Gerade in einer Zeit, in der die Betriebskosten für Apotheken immer weiter steigen und die Vergütungssätze stagnieren, stellt die Einschränkung von Skonti eine ernsthafte Bedrohung für die finanzielle Stabilität vieler Betriebe dar.

Die Bundesregierung muss in dieser Sache schnell handeln. Die Skontodeckelung ließe sich durch eine einfache Änderung der Arzneimittelpreisverordnung korrigieren, ohne dass dies den Steuerzahler belasten würde. Es geht hier lediglich um die Frage, ob Apotheken faire Einkaufsbedingungen erhalten, die ihnen auch in Zukunft ermöglichen, wirtschaftlich zu arbeiten. Dass das Apotheken-Reformgesetz seit Monaten auf Eis liegt, verschärft die Situation nur noch weiter. Es ist Zeit, die drängenden Fragen der Apotheken ernsthaft zu adressieren, bevor noch mehr Betriebe in die finanzielle Schieflage geraten.

Merck setzt auf Künstliche Intelligenz und Halbleiter – Pharmageschäft verliert an Bedeutung

Der Darmstädter Merck-Konzern hat auf seinem jüngsten Kapitalmarkttag eine strategische Neuausrichtung verkündet, die vor allem auf den boomenden Markt für Künstliche Intelligenz (KI) und Halbleiter setzt. Nachdem das Unternehmen im Jahr 2023 einen erheblichen Gewinnrückgang verzeichnete und im Pharmasektor Rückschläge durch gescheiterte Medikamententests erlitt, richtet sich der Fokus nun verstärkt auf die Elektroniksparte. Besonders die Nachfrage nach Halbleitermaterialien für KI-Anwendungen verspricht erhebliches Wachstumspotenzial. Das Unternehmen strebt hier mittelfristig ein Umsatzwachstum von fünf bis neun Prozent pro Jahr an, deutlich mehr als die zuvor geplanten drei bis sechs Prozent.

Im Gegensatz dazu steht das Pharmageschäft, das Merck nach zwei gescheiterten Medikamententests – darunter das vielversprechende Krebsmittel Xevinapant und das Multiple-Sklerose-Medikament Evobrutinib – zurückfahren muss. Die Erwartungen für das Pharmageschäft wurden deutlich gedämpft, und mittelfristig rechnet der Konzern nur noch mit einem leichten jährlichen Umsatzwachstum, anstatt eines mittleren einstelligen Zuwachses. Auch das Laborgeschäft, auf das Merck lange gesetzt hatte, verliert an Dynamik, insbesondere aufgrund niedrigerer Erwartungen an das China-Geschäft.

Vorstandschefin Belen Garijo bestätigte dennoch die Jahresprognose und hob hervor, dass Merck im Bereich der Krebsmedikamente und der Halbleitermaterialien für KI-Anwendungen bereits Erfolge erzielt hat. Die Übernahme weiterer Unternehmen bleibt ein wichtiger Bestandteil der Merck-Strategie, wobei der Fokus im Pharmageschäft auf Lizenzverträgen für neue Medikamentenkandidaten liegen soll. Insbesondere das Laborgeschäft soll durch größere Akquisitionen weiter gestärkt werden.

Diese Neuausrichtung markiert einen klaren Wendepunkt für das Unternehmen, das traditionell stark im Pharmageschäft verwurzelt war. Merck sieht in den zukunftsweisenden Technologien von KI und Halbleitern nun die Haupttreiber für künftiges Wachstum, während die Pharmaabteilung und das Laborgeschäft an Bedeutung verlieren.

Die strategische Neuausrichtung von Merck zeigt deutlich, wie stark sich die Prioritäten im globalen Geschäftsumfeld verschieben. Während das Unternehmen in der Vergangenheit stark auf seine pharmazeutische Forschung gesetzt hat, machen die jüngsten Misserfolge in diesem Bereich und der wachsende Erfolg von KI-Anwendungen und Halbleitermaterialien eine Kurskorrektur nötig. Merck positioniert sich damit zunehmend als Technologieunternehmen, was den anhaltenden Boom dieser Sektoren optimal nutzt.

Dieser Schritt ist nicht nur eine Reaktion auf die Marktentwicklungen, sondern auch eine klare Antwort auf den Wettbewerb im Pharmasektor, der durch immer längere Entwicklungszeiten und strengere Regulierungen erschwert wird. Der Fokus auf den Technologiesektor bietet Merck eine Chance, sich langfristig in einer wachstumsstarken Branche zu etablieren, was für die Stabilität des Unternehmens von entscheidender Bedeutung sein könnte. Jedoch bleibt abzuwarten, ob Merck es schafft, die richtigen Investitionen zu tätigen, um nachhaltig Erfolg zu sichern, und ob die Abkehr vom Pharmageschäft langfristig die richtige Entscheidung ist.

Weniger Arztbesuche dank Ginkgo-Präparat bei Tinnitus: Neue Studie wirft Fragen auf

Eine kürzlich in Frontiers in Neurology veröffentlichte retrospektive Kohortenstudie hat neue Erkenntnisse zum Einfluss eines Ginkgo-biloba-Präparats auf die Häufigkeit von Arztbesuchen bei Tinnitus-Patienten geliefert. Untersucht wurden mehr als 111.000 Patientendaten aus HNO-Praxen, von denen 51.205 Patienten den pflanzlichen Extrakt einnahmen, während 34.817 Patienten eine Corticoid-Therapie und 25.607 Patienten den Arzneistoff Pentoxifyllin erhielten. Die Ergebnisse der Studie, die unter anderem von Forschern der Universität Regensburg und des Pharmaunternehmens Dr. Willmar Schwabe begleitet wurde, zeigen, dass die Wahrscheinlichkeit eines erneuten Arztbesuchs innerhalb von 15 bis 365 Tagen nach der Erstdiagnose bei Ginkgo-Anwendern um 9 Prozent niedriger war als bei Patienten, die Corticoide erhielten. Im Vergleich zu Pentoxifyllin lag die Wahrscheinlichkeit eines Folge-Arztbesuchs sogar um 26 Prozent niedriger. Diese Unterschiede erwiesen sich als statistisch signifikant und betrafen Männer und Frauen gleichermaßen.

Die Studienautoren weisen darauf hin, dass diese Ergebnisse potenziell auf die Wirkung von Ginkgo-Präparaten hinweisen könnten. Allerdings bleibt die Frage nach der klinischen Relevanz offen, da die S3-Leitlinie »Chronischer Tinnitus« von der Verwendung medikamentöser oder pflanzlicher Mittel generell abrät. Die Leitlinie sieht bei Tinnitus-Patienten eine intensivere Beratung, hörverbessernde Maßnahmen, psychotherapeutische Unterstützung sowie Stressmanagement als vorrangige Behandlungsstrategien vor. Der Einsatz von Medikamenten, so die Leitlinie, sei mangels ausreichender Evidenz nicht empfehlenswert.

Für die Patienten könnte das Ergebnis der Studie dennoch von Interesse sein, da Ginkgo-Präparate auf dem Markt oft als unterstützende Therapie angepriesen werden. Während die Studie Hinweise auf eine potenziell geringere Belastung des Gesundheitssystems durch reduzierte Arztbesuche liefert, ist Vorsicht geboten, die Ergebnisse als generelle Empfehlung zu deuten. Die Abwägung zwischen möglichen positiven Effekten und der aktuell nicht abschließend gesicherten Wirksamkeit bleibt weiterhin eine Herausforderung für behandelnde Ärzte und Patienten.

Diese Studie zeigt interessante Ansätze für die Diskussion um den Einsatz von pflanzlichen Präparaten bei der Behandlung von Tinnitus, einer chronischen und oftmals stark belastenden Erkrankung. Der signifikante Unterschied in der Häufigkeit von Folge-Arztbesuchen könnte auf positive Effekte von Ginkgo-biloba-Extrakten hindeuten. Allerdings ist die Studienlage nach wie vor widersprüchlich, und die Leitlinien sprechen sich klar gegen eine solche medikamentöse Behandlung aus.

Was bleibt, ist die Unsicherheit für Patienten, die oft in ihrer Verzweiflung nach Alternativen suchen. Die gesundheitspolitische Debatte über die Integration oder den Ausschluss pflanzlicher Präparate in der Therapie wird weiterhin geführt werden müssen. Insbesondere die Rolle der pharmazeutischen Industrie und ihre Beteiligung an solchen Studien muss kritisch hinterfragt werden, um mögliche Interessenkonflikte offen zu legen. Letztlich sollte die Entscheidung über den Einsatz solcher Präparate individuell und auf Grundlage einer umfassenden Aufklärung der Patienten getroffen werden.

Hormonspirale erhöht Brustkrebsrisiko – Neue dänische Studie sorgt für Diskussion

Eine dänische Studie hat ergeben, dass Frauen, die eine Levonorgestrel-haltige Hormonspirale zur Verhütung nutzen, ein erhöhtes Risiko haben, an Brustkrebs zu erkranken. Die Studie, die von Forschenden um Dr. Lina Steinrud Mørch vom dänischen Krebsinstitut in Kopenhagen durchgeführt wurde, analysierte Daten von über 78.000 Frauen im Alter von 15 bis 49 Jahren. Diese Frauen hatten zwischen 2000 und 2019 eine Hormonspirale eingesetzt bekommen. Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, dass Frauen, die dieses Verhütungsmittel nutzen, im Vergleich zu Frauen, die nicht hormonell verhüten, ein um 40 Prozent erhöhtes Risiko haben, an Brustkrebs zu erkranken.

Die Forscher verglichen die Daten der Frauen, die eine Levonorgestrel-haltige Spirale verwendeten, mit einer Kontrollgruppe von Frauen, die keine hormonellen Verhütungsmittel anwendeten. Im Verlauf der Beobachtungszeit, die durchschnittlich 6,8 Jahre dauerte, traten bei den Anwenderinnen der Hormonspirale 720 Brustkrebsfälle auf, verglichen mit 897 Fällen in der Kontrollgruppe. Obwohl die absoluten Zahlen niedriger waren, führte die Analyse zu einer Hazard Ratio (HR) von 1,4, was einem 40-prozentigen Anstieg des relativen Brustkrebsrisikos entspricht.

Die Studie zeigt zudem, dass die Anwendungsdauer der Hormonspirale keinen Einfluss auf das Brustkrebsrisiko hatte. Ob die Spirale für fünf, zehn oder 15 Jahre genutzt wurde, das Risiko blieb konstant. Die Forschenden weisen jedoch darauf hin, dass Verzerrungen oder eine geringe statistische Genauigkeit der Daten dazu geführt haben könnten, dass kein dosisabhängiger Effekt nachgewiesen werden konnte.

In Dänemark, wo die Hormonspirale besonders bei Frauen über 30 Jahren beliebt ist, haben die Ergebnisse der Studie zu einer breiten Diskussion geführt. Insbesondere die Frage, ob Frauen ausreichend über die möglichen Risiken aufgeklärt werden, steht im Raum. Ähnliche Verhütungsmittel, wie die Antibabypille, zeigen ebenfalls ein vergleichbares Risiko, das vielen Frauen nicht vollständig bewusst ist. Die Forscher fordern, dass Frauen vor der Anwendung der Hormonspirale umfassend über das potenzielle Brustkrebsrisiko informiert werden sollten.

In Deutschland ist die Hormonspirale weniger verbreitet als in Dänemark. Laut einer Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) aus dem Jahr 2023 verhüten 38 Prozent der sexuell aktiven Frauen zwischen 18 und 49 Jahren mit der Pille, während nur 14 Prozent eine Spirale verwenden, ohne dass hierbei zwischen Hormon- und Kupferspirale unterschieden wurde.

Die Ergebnisse der dänischen Studie werfen wichtige Fragen zur Aufklärung von Frauen über die potenziellen Risiken hormoneller Verhütungsmittel auf. Dass das Brustkrebsrisiko durch die Verwendung der Levonorgestrel-haltigen Hormonspirale um 40 Prozent steigt, ist eine Erkenntnis, die nicht ignoriert werden darf. Auch wenn die absoluten Zahlen gering erscheinen, muss das individuelle Risiko im Beratungsgespräch klar und transparent kommuniziert werden. Frauen haben ein Recht darauf, vollständig informiert zu sein, um fundierte Entscheidungen über ihre Gesundheit zu treffen.

Besonders brisant wird die Diskussion in Deutschland, wo die Hormonspirale weniger verbreitet ist, aber dennoch potenziell ein hohes Risiko birgt. Es ist wichtig, dass auch hierzulande medizinische Fachkräfte auf dem neuesten Stand der Wissenschaft sind und ihre Patientinnen entsprechend aufklären. Ein Vergleich mit anderen hormonellen Verhütungsmitteln, wie der Pille, zeigt, dass das Risiko keineswegs ein Einzelfall ist.

Gerade in Zeiten, in denen immer mehr Informationen über die Langzeitfolgen hormoneller Verhütungsmethoden ans Licht kommen, ist eine ergebnisoffene Beratung von essenzieller Bedeutung.

Zecken auch im Herbst aktiv: Städtische Gebiete als neue Risikozonen

Zecken sind längst nicht mehr nur ein Problem in den warmen Sommermonaten. Durch den Klimawandel und die damit einhergehenden milderen Temperaturen bleiben die Parasiten zunehmend auch im Herbst und sogar im Winter aktiv. Besonders in Städten, wo es in der Regel wärmer ist als auf dem Land, scheinen Zecken das ganze Jahr über aktiv zu sein. Dr. Gerhard Dobler vom Institut für Mikrobiologie der Bundeswehr in München warnt, dass Stadtbewohner sich ganzjährig vor Zeckenstichen schützen sollten. Seine Forschungen zeigen, dass Zecken in städtischen Gebieten unter günstigen Bedingungen nicht in den Winterschlaf gehen.

In einer Studie, die seit 2022 in verschiedenen Risikogebieten durchgeführt wird, hat das Team von Dr. Dobler zahlreiche Zecken gesammelt, um sie auf gefährliche Erreger zu testen. Besonders im Nymphenburger Park in München wurden im Oktober über 200 aktive Zecken gefunden. Dieser Fund ist alarmierend, da zu dieser Jahreszeit weniger Zecken erwartet wurden. Im Gegensatz dazu fanden die Forscher in ländlichen Gebieten außerhalb Münchens deutlich weniger Zecken, was darauf hinweist, dass städtische Gebiete ein zunehmend günstigeres Habitat für Zecken darstellen.

Der Grund für dieses Phänomen liegt laut Dr. Dobler in den wärmeren Temperaturen, die durch den sogenannten "Wärmeinseleffekt" in Städten verursacht werden. Dieser Effekt führt dazu, dass Städte generell höhere Temperaturen aufweisen als ländliche Gegenden. Parks und Grünflächen mit altem Baumbestand und vielen Wildtieren, die als Zeckenwirte dienen, schaffen ideale Bedingungen für die Vermehrung und Aktivität der Parasiten.

Neben den bereits bekannten FSME-Viren wurden in den Münchener Zecken auch Borrelien und andere gefährliche Bakterien nachgewiesen, die unter anderem Fleckfieber und Hasenpest auslösen können. Zecken sind also nicht nur ein Ärgernis, sondern eine ernsthafte Gesundheitsgefahr. Das Robert-Koch-Institut (RKI) warnt, dass die beiden häufigsten durch Zecken übertragenen Krankheiten – FSME und Borreliose – zu schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen führen können. FSME kann grippeähnliche Symptome verursachen und in schweren Fällen zu Hirnhautentzündungen und Lähmungen führen. Borreliose beginnt oft mit einer charakteristischen Hautrötung an der Einstichstelle, kann aber später das Nervensystem, die Gelenke und das Herz angreifen.

Der Schutz vor Zeckenstichen ist daher nicht nur im Sommer, sondern auch in den kühleren Monaten unerlässlich. Menschen sollten nach Aufenthalten im Freien ihre Haut sorgfältig absuchen und bei Bedarf spezielle Zeckenschutzmittel verwenden. Dies gilt auch für Haustiere, die ebenfalls Träger von Zecken sein können.

Die steigende Aktivität von Zecken in städtischen Gebieten wirft ein ernstes Licht auf die Auswirkungen des Klimawandels und die Veränderungen in unserem urbanen Lebensraum. Was früher ein Problem für Spaziergänger in ländlichen Wäldern war, wird nun zu einer ständigen Bedrohung direkt vor der Haustür. Es ist alarmierend zu sehen, wie sich die Zeckensaison zunehmend ausdehnt, sodass es möglicherweise bald keine klar definierte Saison mehr gibt.

Die Forschung von Dr. Gerhard Dobler verdeutlicht, dass wir uns an diese neue Realität anpassen müssen. Städte sind nicht länger sichere Zufluchtsorte vor der Natur – im Gegenteil, sie bieten durch den Wärmeinseleffekt und ihre zahlreichen Grünflächen perfekte Bedingungen für Zecken. Es ist notwendig, das Bewusstsein der Bevölkerung für diese Gefahr zu schärfen, insbesondere in Bezug auf den Schutz vor Zeckenstichen.

Dieser neue Trend unterstreicht die Notwendigkeit eines umfassenden Ansatzes zur Bekämpfung der Zeckenpopulation und zur Prävention von zeckenübertragenen Krankheiten. Es liegt in der Verantwortung von Stadtverwaltungen, regelmäßig Grünanlagen zu kontrollieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um das Risiko zu minimieren. Ebenso sollten Aufklärungskampagnen gestartet werden, um die Bürger für dieses ganzjährige Problem zu sensibilisieren.

Die Gefahr, die von Zecken ausgeht, lässt sich nicht mehr auf bestimmte Jahreszeiten beschränken – sie ist zu einer allgegenwärtigen Bedrohung geworden.

Von Engin Günder, Fachjournalist

ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

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