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Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Zwischen Wahl, Wandel und Versorgung

Apotheken zwischen politischen Trends, digitalen Lösungen und medizinischen Innovationen

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Wie würden Apotheken wählen? Eine aktuelle Umfrage zeigt die Union klar in Führung, doch Unsicherheiten bleiben. Währenddessen kämpfen Apotheken mit wachsenden Retaxationen und bürokratischen Hürden. Ein Lichtblick: Die Gedisa plant ab 2025 ein flexibles Finanzierungsmodell für digitale Services. Auch politisch bleibt es spannend: Die Cannabis-Legalisierung polarisiert und sorgt für hitzige Debatten über Sicherheit und Gesundheit. In der Praxis steht Präzision im Fokus – ob bei der Herstellung von Trichloressigsäure oder neuen Medikamenten wie Lecanemab für Alzheimer-Patienten. Ein Meilenstein in der Therapie: das Sildenafil-Pumpspray Hezkue®, das Spontaneität bei erektiler Dysfunktion ermöglicht. Doch nicht alle Nachrichten sind positiv – eine Studie deckt eklatante Mängel bei Antibiotikaverordnungen in Krankenhäusern auf. Ein breites Themenfeld, das Apotheken und Gesundheitsbranche gleichermaßen bewegt.

Wen Apotheken wählen würden: Parteien im Stimmungscheck

Wenn nur Apothekenmitarbeitende und -inhaber zur Wahl gingen, würde der Bundestag wohl eine andere Gestalt annehmen. Eine aktuelle Umfrage zu den Wahlpräferenzen in Apotheken zeigt, dass die Union klar vorne liegt, gefolgt von den Grünen, während die FDP vor allem unter Inhabern großen Zuspruch findet. Interessant ist auch das Abschneiden der SPD, die in dieser Umfrage nicht weit hinter der FDP rangiert. Überraschend zeigt sich, dass etwa ein Drittel der Befragten noch unentschieden ist – ein Umstand, der bei der kommenden Wahl am 23. Februar 2025 eine bedeutende Rolle spielen könnte.

Die Motive hinter den Präferenzen sind vielfältig: Während Inhaber auf die FDP setzen, sehen viele Angestellte Vorteile in den sozialpolitischen Ansätzen der SPD und der Grünen. Eine zentralere Rolle der Sozialdemokraten wird jedoch durch ihre gesundheits- und sozialpolitische Haltung gebremst, die in vielen Apotheken als potenziell wirtschaftsbelastend wahrgenommen wird.

Die Union punktet hingegen mit ihrem Fokus auf wirtschaftliche Stabilität und der bekannten Position als „starke Kraft“ im Gesundheitswesen. Insbesondere bei der Forderung nach weniger Bürokratie und einem besseren Schutz vor Arzneimittelengpässen kommt sie Apothekenteams entgegen. Die Grünen hingegen setzen mit ihrer Digitalisierungsstrategie und dem Ausbau von Telemedizin auf die jungen Wähler und stärken damit ihre Präsenz im Apothekensektor.

Die politische Ausgangslage bleibt dennoch ungewiss, denn nicht nur die Apothekenteams selbst, sondern auch die gesamte Branche steht vor gesundheitspolitischen Weichenstellungen. Die Frage, wer künftig das Gesundheitsministerium leiten wird, bleibt zentral. Während manche die Grünen als stärkeren Partner in der Digitalisierung der Gesundheitsversorgung sehen, setzen andere auf die FDP und die Union, die eine zurückhaltendere Politik bevorzugen.

Doch es ist nicht allein die politische Agenda, die Apotheken bewegt: Die Zeit der politischen Ungewissheit bietet Marktakteuren neue Chancen. Mit wachsendem Druck auf unabhängige Apotheken durch steigende Kosten und Konkurrenz aus dem Online-Handel stehen die Zeichen auf Konsolidierung. Insbesondere Apothekeninhaber müssen sich auf schnelle Veränderungen einstellen und auf flexible Geschäftsmodelle setzen, die sie unempfindlicher gegenüber den Schwankungen im gesundheitspolitischen Umfeld machen.

Die Wahlpräferenzen unter Apothekenmitarbeitenden und -inhabern zeigen klar die Interessenskonflikte und die besonderen Herausforderungen der Branche auf. Während Inhaber eher wirtschaftsliberale Positionen vertreten, schätzen viele Mitarbeitende den sozialen Ausgleich. Diese Spannungen spiegeln sich auch in der Politik wider: Gesundheitspolitische Entscheidungen sind derzeit geprägt von einer Unsicherheit, die in einer politisch bewegten Landschaft für Apotheken Risiken und Chancen birgt.

Die Wahl am 23. Februar 2025 wird eine zentrale Rolle für die Zukunft der Apothekenlandschaft spielen, denn von den Ergebnissen hängt ab, wie die dringend benötigten Reformen im Gesundheitswesen umgesetzt werden. In Zeiten wirtschaftlicher Herausforderungen könnten Lösungen wie die Förderung von Telemedizin oder eine Reduzierung von Vorschriften der Apothekenbranche helfen, mehr Handlungsspielraum zu gewinnen.

Für die Apotheken steht damit nicht nur die Wahl eines Gesundheitsministers oder einer Gesundheitsministerin auf dem Spiel, sondern auch die Frage, wie sie ihre wirtschaftliche Existenz im Rahmen eines sich verändernden politischen Umfeldes sichern können.

Zwischen Retaxationen und Versorgungspflicht: Apotheken kämpfen gegen finanzielle Rückforderungen der Krankenkassen

Die wachsende Anzahl an Retaxationen stellt Apotheken bundesweit vor immense Herausforderungen, und die jüngsten Änderungen in der Abrechnungspraxis verschärfen die Situation zusätzlich. Seit der Kündigung der Hilfstaxe durch die Krankenkassen hat sich die Kontrolle über die korrekte Abrechnung von Rezepturen deutlich verstärkt. Die Krankenkassen berufen sich dabei auf die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV), die als juristische Grundlage für die Preisgestaltung und Abrechnung von Medikamenten dient. Für Apothekenbetreiber bedeutet dies jedoch einen erheblichen Mehraufwand. Jede Abweichung – selbst bei marginalen Details – kann eine Rückforderung auslösen, was für die betroffenen Betriebe zu einer erheblichen finanziellen Belastung wird. Viele Inhaberinnen und Inhaber sehen sich dadurch in einer Situation, die sie als unzumutbar empfinden und die sie veranlasst, Widerspruch gegen die Rückforderungen einzulegen.

Christiane Gerninghaus, eine Apothekerin, beschreibt das Vorgehen der Krankenkassen als „grundsätzlich korrekt, aber im Einzelfall unverhältnismäßig belastend.“ Sie erklärt, dass selbst kleinste formale Fehler bei der Abrechnung oder marginale Abweichungen in der Dokumentation als Grundlage für Retaxationen dienen. Diese Retaxforderungen können sich schnell zu hohen Summen aufsummieren, die das finanzielle Gleichgewicht der Apotheken empfindlich stören. „Es ist eine Frage des Prinzips,“ betont Gerninghaus, die wie viele ihrer Kolleginnen und Kollegen entschieden gegen jede Beanstandung vorgeht. Die Bearbeitung dieser Widersprüche ist allerdings ressourcenintensiv und erfordert ein hohes Maß an juristischer und abrechnungstechnischer Kenntnis. Der hohe administrative Aufwand stellt insbesondere für kleinere Apotheken eine erhebliche Belastung dar und lenkt wertvolle Ressourcen von der eigentlichen Patientenversorgung ab.

Apothekenbetreiber müssen daher zunehmend überlegen, wie sie sich gegen diese Retaxationen absichern können. Experten empfehlen in diesem Kontext eine gezielte Retax-Strategie, die sowohl die Überprüfung und Optimierung der internen Dokumentationsprozesse als auch den Abschluss einer Vermögensschadenversicherung gegen Retaxationen umfasst. Solche Versicherungen decken die finanziellen Verluste ab, die durch Rückforderungen entstehen, und bieten einen wichtigen Schutzmechanismus gegen die häufig undurchsichtige Retaxierungslandschaft. In Zeiten, in denen selbst kleinste formale Fehler als Basis für Rückforderungen genutzt werden, kann eine Retax-Versicherung als ein unverzichtbares Instrument des Risikomanagements für Apotheken betrachtet werden. Angesichts der immer wiederkehrenden Retaxpraxis ist die Absicherung gegen Vermögensschäden für viele Apotheken längst kein optionaler Schutz mehr, sondern ein fester Bestandteil ihres wirtschaftlichen Überlebensplans.

Neben der praktischen Herausforderung stellt die Retaxierungsproblematik eine weiterreichende, systemische Frage dar. Die Interessen der Krankenkassen, die nach wirtschaftlicher Effizienz streben, stehen denen der Apotheken gegenüber, die ihre Aufgabe in der umfassenden Versorgung der Patientinnen und Patienten sehen. Die durch Retaxationen entstehenden Konflikte verschärfen das ohnehin belastete Verhältnis zwischen beiden Seiten und machen deutlich, dass die Rolle der Apotheken im Gesundheitssystem neu bewertet werden muss. Während Apotheken zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung gesetzlich verpflichtet sind, sehen sich viele Betriebe durch die finanziellen Forderungen und den steigenden Verwaltungsaufwand zunehmend in die Defensive gedrängt. Die Frage, wie lange Apotheken in diesem System ohne umfassende rechtliche und finanzielle Absicherung überleben können, bleibt offen.

Die aktuellen Retaxationspraktiken der Krankenkassen werfen ein Schlaglicht auf ein grundlegendes Dilemma im deutschen Gesundheitssystem. Apotheken befinden sich in einem ständigen Spagat zwischen der Erfüllung ihrer Versorgungsaufgaben und den finanziellen Zwängen, die durch die Krankenkassen verschärft werden. Das Konzept der Retaxation, ursprünglich als Kontrollinstrument zur Sicherstellung einer korrekten und wirtschaftlichen Abrechnung gedacht, wird heute vielfach als Druckmittel gegen Apotheken eingesetzt. Die formale Strenge, mit der Krankenkassen selbst kleinste Abweichungen bei der Rezeptabrechnung ahnden, führt bei vielen Apotheken zu Frustration und Existenzängsten. Retaxationen in vierstelliger Höhe treffen insbesondere kleinere Apotheken, die oft auf ihre wirtschaftliche Stabilität angewiesen sind, hart. Das Problem ist nicht nur finanzieller, sondern auch moralischer Natur. Viele Apothekerinnen und Apotheker empfinden es als ungerecht, für vermeintlich geringfügige Abweichungen bestraft zu werden, die keine realen Auswirkungen auf die Versorgung der Patientinnen und Patienten haben.

Vor diesem Hintergrund gewinnt eine Vermögensschadenversicherung gegen Retaxationen zunehmend an Bedeutung. Sie bietet Apotheken die Möglichkeit, sich gegen die oftmals unverhältnismäßigen finanziellen Forderungen der Krankenkassen abzusichern. Eine solche Versicherung ist jedoch nicht nur ein finanzieller Schutzschild, sondern auch ein Zeichen dafür, dass Apothekenbetreiber bereit sind, sich gegen die unfaire Praxis der Krankenkassen zu wehren. Der Abschluss einer Retax-Versicherung als Teil einer umfassenden Risikomanagement-Strategie zeigt, dass Apotheken sich nicht länger den einseitigen Bedingungen der Krankenkassen unterwerfen wollen. Sie setzen ein klares Signal, dass sie ihre Rolle als Versorger ernst nehmen und gleichzeitig ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit schützen möchten.

Letztlich stellt sich die Frage, wie lange Apotheken in diesem Spannungsverhältnis zwischen ökonomischen Zwängen und ihrer sozialen Verantwortung bestehen können. Die Retaxpraxis der Krankenkassen wirkt wie eine Belastungsprobe für die Apothekenlandschaft. Solange sich das System nicht grundlegend ändert und Apotheken weiterhin das Risiko tragen, durch formale Fehler in existenzielle Schwierigkeiten zu geraten, bleibt die Frage der finanziellen Absicherung hochaktuell. Eine Vermögensschadenversicherung ist in dieser Situation keine Luxusoption, sondern eine Notwendigkeit. Sie verschafft Apotheken die Sicherheit, die sie benötigen, um ihren Versorgungsauftrag ungehindert erfüllen zu können.

Gedisa-Finanzierung ab 2025: Zwei Wege für Apotheken

Die künftige Finanzierung der Gesellschaft digitaler Services für Apotheken (Gedisa) soll ab 2025 auf einem zweigleisigen Modell basieren. Dies gaben die Verantwortlichen der Gedisa kürzlich bekannt. Apotheken können digitale Dienstleistungen wie ApoGuide, ApoMail oder CardLink künftig entweder über Einzelbuchungen oder im Rahmen von Verbandspaketen nutzen. Ein endgültiger Gesellschafterbeschluss hierzu wird im Dezember 2024 erwartet.

Seit ihrer Gründung im Jahr 2021 hat die Gedisa zahlreiche digitale Produkte entwickelt, die Apotheken bei der Digitalisierung unterstützen sollen. Neben der Apotheken-App ApoGuide zählen dazu auch standeseigene Lösungen wie KIM und der TI-Messenger. Geplant sind weitere Tools wie ein Retax-Portal. Diese Dienste wurden bisher durch eine Anschubfinanzierung ermöglicht, die über die Landesapothekerverbände organisiert wurde. Für Apotheken bedeutete dies monatliche Zahlungen von etwa 50 Euro, die je nach Verband unterschiedlich abgerechnet wurden – etwa über den Mitgliedsbeitrag oder eine Sonderumlage. Diese Finanzierungsphase endet jedoch mit Ablauf des Jahres 2024.

Ab 2025 sollen Apotheken die Möglichkeit erhalten, digitale Dienstleistungen individuell zu buchen. Diese Einzelverträge bieten eine flexible Lösung, sind jedoch mit höheren Kosten verbunden. Als Alternative können Landesapothekerverbände und -vereine Rahmenverträge abschließen, um die Dienstleistungen gebündelt und zu günstigeren Konditionen anzubieten. Der Apothekerverband Brandenburg hat sich bereits für diese Variante entschieden und die Kosten in den Haushaltsplan 2025 integriert. Ein solches Verbandspaket soll monatlich 39 Euro kosten und alle aktuellen sowie geplanten Dienstleistungen umfassen. Die Einzelbuchung aller Dienste würde hingegen aktuell 152 Euro im Monat kosten.

Die endgültige Entscheidung über die Umsetzung des Finanzierungsmodells steht noch aus. Im Dezember 2024 soll ein Gesellschafterbeschluss gefasst werden, um die Finanzierungsstrategie zu bestätigen. Bereits jetzt ist jedoch klar, dass die Gedisa damit eine Lösung bietet, die sowohl die Bedürfnisse einzelner Apotheken als auch die Interessen der Verbände berücksichtigt.

Die geplante Finanzierung der Gedisa zeigt, wie entscheidend klare Strukturen für den Erfolg digitaler Projekte sind. Mit der Möglichkeit, zwischen Einzelbuchungen und Verbandspaketen zu wählen, wird auf die unterschiedlichen Bedürfnisse von Apotheken eingegangen. Insbesondere kleinere Apotheken, die oft mit begrenzten finanziellen Mitteln arbeiten, profitieren von den kostengünstigen Rahmenverträgen.

Gleichzeitig wird Flexibilität geschaffen: Wer spezielle Anforderungen hat, kann gezielt Leistungen buchen, ohne an ein Paket gebunden zu sein. Dieses Modell unterstreicht, wie wichtig es ist, Digitalisierung nicht als Einheitslösung zu betrachten, sondern als Prozess, der an die Realität vor Ort angepasst werden muss.

Doch die Gedisa und ihre Gesellschafter stehen weiterhin unter Druck. Der Erfolg des neuen Modells hängt maßgeblich davon ab, wie gut es den Apotheken vermittelt wird. Die Verbände müssen ihre Mitglieder überzeugen, dass die Angebote der Gedisa nicht nur hilfreich, sondern langfristig unverzichtbar sind. Nur so kann die Gedisa weiterhin ein starker Partner in der Digitalisierung bleiben.

Cannabis-Legalisierung unter Druck: Sicherheit und Gesellschaft im Fokus

Im Bundestag steht heute die Cannabis-Legalisierung erneut auf der politischen Agenda. Die Unionsfraktion hat eine Aktuelle Stunde mit dem Titel „Auswirkungen auf die innere Sicherheit ernst nehmen – Cannabis-Legalisierung aufheben“ beantragt, die eine intensive Debatte auslöst. Während Befürworter die Legalisierung als Schritt zu einer moderneren Drogenpolitik feiern, warnen Kritiker vor schwerwiegenden Folgen für die innere Sicherheit und die öffentliche Gesundheit.

Seit der Einführung der Legalisierung am 1. April dürfen Volljährige bis zu 50 Gramm Cannabis besitzen und bis zu drei Pflanzen privat anbauen. Zusätzlich ermöglicht ein Gesetzesnachtrag seit Juli die Gründung nicht-kommerzieller Cannabis Social Clubs, in denen bis zu 500 Mitglieder gemeinsam Cannabis anbauen können. Der gewerbliche Anbau bleibt hingegen – außer für medizinische Zwecke – verboten. Doch die Umsetzung der Regelungen verläuft in vielen Bundesländern schleppend. Genehmigungsverfahren für die Clubs sind oft bürokratisch komplex, und die zuständigen Behörden melden Personalengpässe.

Eine aktuelle YouGov-Umfrage zeigt, dass die Legalisierung weiterhin auf geteilte Meinungen stößt. Demnach halten 55 Prozent der Befragten die Reform rückblickend für falsch, während 37 Prozent sie befürworten. Acht Prozent der über 2100 Befragten machten keine Angaben. Diese Ergebnisse verdeutlichen, dass die gesellschaftliche Akzeptanz der Legalisierung brüchig ist.

Die Kritik an der Reform konzentriert sich auf die möglichen Auswirkungen auf die innere Sicherheit. Die Unionsfraktion argumentiert, dass die Entkriminalisierung von Cannabis einen florierenden Schwarzmarkt nicht ausschließt und den Konsum in jüngeren Altersgruppen verharmlosen könnte. Hinzu kommen Bedenken über gesundheitliche Folgen durch einen erleichterten Zugang. Sicherheitsexperten warnen vor steigenden Zahlen drogenbedingter Straftaten und einem erhöhten Kontrollaufwand für die Polizei.

Befürworter hingegen betonen die positiven Effekte. Die Legalisierung entlaste die Justiz, verhindere den Zugang zu verunreinigten Produkten und ermögliche präventive Maßnahmen durch regulierte Abgabestellen. Zudem werde der illegale Handel durch die Einführung legaler Alternativen geschwächt. Doch die schleppende Umsetzung der Cannabis Social Clubs erschwert die Etablierung eines funktionierenden Modells.

Die heutige Debatte im Bundestag spiegelt die grundlegenden politischen Differenzen wider. Während die Regierungsparteien die Reform als notwendigen Fortschritt verteidigen, fordert die Opposition eine Rücknahme des Gesetzes. Die Diskussion zeigt, dass die Cannabis-Legalisierung nicht nur eine juristische und gesundheitspolitische Herausforderung bleibt, sondern auch eine gesellschaftliche Bewährungsprobe darstellt.

Die Debatte um die Cannabis-Legalisierung zeigt eine zutiefst gespaltene Gesellschaft. Befürworter und Gegner liefern sich einen Schlagabtausch, der die Reform auf den Prüfstand stellt. Doch die wahren Herausforderungen liegen in der praktischen Umsetzung. Die schleppende Einführung der Cannabis Social Clubs und die teils unklaren rechtlichen Rahmenbedingungen lassen Zweifel an der Effizienz der Reform aufkommen. Hier zeigt sich, dass ein gut gemeintes Gesetz allein nicht ausreicht – es braucht klare Strukturen, Ressourcen und eine transparente Kommunikation.

Die Kritik an möglichen Risiken für die innere Sicherheit ist nicht von der Hand zu weisen, aber sie darf nicht zum alleinigen Maßstab werden. Denn auch die Legalisierung hat klare Vorteile, etwa in der Entlastung der Justiz und im Kampf gegen den Schwarzmarkt. Statt über ein Aufheben der Reform zu debattieren, sollten die politischen Akteure gemeinsam daran arbeiten, die Regelungen zu optimieren und die Akzeptanz in der Bevölkerung zu fördern.

Eine moderne Drogenpolitik erfordert Pragmatismus und den Mut, bestehende Probleme anzupacken, ohne ideologische Barrieren. Deutschland hat mit der Legalisierung Neuland betreten – es liegt nun an der Politik, diesen Weg mit Weitsicht und Verantwortung zu gestalten. Die innere Sicherheit und der Schutz der Gesundheit müssen dabei im Fokus bleiben, aber ebenso die Chance auf eine nachhaltige Reform, die langfristig für alle Vorteile bringt.

Trichloressigsäure: Vorsicht und Präzision bei der Herstellung unverzichtbar

Trichloressigsäure (TCA) ist aufgrund ihrer vielseitigen medizinischen Anwendung ein bewährter Bestandteil dermatologischer Behandlungen. Ob als Chemopeeling bei Hautunreinheiten oder als Kaustikum zur Behandlung von Feigwarzen und eingewachsenen Zehennägeln – die Substanz überzeugt durch ihre Wirkung, birgt jedoch erhebliche Risiken bei der Herstellung und Anwendung. Um die Sicherheit von Anwendern und Patienten zu gewährleisten, sind präzise Herstellungsverfahren und strikte Schutzmaßnahmen erforderlich.

Die chemischen Eigenschaften der Trichloressigsäure machen sie zu einer besonders aggressiven Substanz. Ihre stark eiweißfällende und ätzende Wirkung erfordert den Einsatz säurebeständiger Materialien. So dürfen bei der Herstellung keine Gegenstände aus Metall verwendet werden, da diese durch die Säure korrodieren könnten. Für kurze Arbeitsschritte, wie das Abwiegen, sind Edelstahlutensilien jedoch geeignet. Beim Ansetzen der Lösung wird ein Glasstab empfohlen, um eine reaktive Beeinflussung der Substanz zu vermeiden.

Die fertige Lösung wird aus Sicherheitsgründen in Flaschen aus Braunglas, Polyethylen oder Polypropylen abgefüllt. Die Abgabemenge sollte auf maximal 100 g begrenzt werden, um das Risiko eines Glasbruchs oder unkontrollierter Verschüttung zu minimieren. Wichtig ist auch die korrekte Kennzeichnung: Das Gefäß muss den Hinweis „Stark ätzend, nur mit Schutzbrille anwenden“ tragen, um eine unsachgemäße Handhabung auszuschließen.

Die Anwendung von Trichloressigsäure-Lösungen bleibt medizinischem Fachpersonal vorbehalten. Aufgrund der hohen Risiken, die von der Substanz ausgehen, sind umfassende Schutzmaßnahmen essenziell. Dazu zählen das Tragen von Schutzhandschuhen, Schutzbrille und gegebenenfalls einer Atemschutzmaske, um den direkten Kontakt mit der Säure oder ihren Dämpfen zu verhindern.

Neben der Herstellung steht auch die sichere Lagerung im Fokus. TCA-Lösungen sollten in einem gut belüfteten Chemikalienschrank aufbewahrt werden, fernab von Wärmequellen und unbefugtem Zugriff. Die Entsorgung muss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen für Gefahrstoffe entsprechen.

Die richtige Handhabung von Trichloressigsäure erfordert somit ein Höchstmaß an Präzision, Wissen und Verantwortung. Schon kleinste Fehler können schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben, weshalb die Substanz ausschließlich unter kontrollierten Bedingungen verarbeitet werden darf.

Trichloressigsäure steht beispielhaft für chemische Substanzen, deren therapeutische Wirksamkeit nur durch strenge Sicherheitsprotokolle gewährleistet werden kann. In einer Zeit, in der Effizienz oft über Vorsicht gestellt wird, erinnert die Arbeit mit TCA daran, dass Sicherheit an erster Stelle stehen muss. Die Risiken, die von falscher Handhabung ausgehen, sind hoch und verlangen umfassende Schulungen sowie eine adäquate Ausstattung in Apotheken und medizinischen Einrichtungen.

Es bleibt unverzichtbar, dass die Vorschriften zur Herstellung und Anwendung nicht nur eingehalten, sondern auch regelmäßig überprüft und an neue Erkenntnisse angepasst werden. Die Kennzeichnung mit klaren Warnhinweisen ist ein notwendiger, aber nicht ausreichender Schritt, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten. Die Verpflichtung zur Sorgfalt liegt dabei gleichermaßen bei Apotheken, Herstellern und medizinischem Fachpersonal.

Trichloressigsäure zeigt, wie stark das Spannungsfeld zwischen therapeutischem Nutzen und potenziellen Gefahren sein kann. Nur durch ein lückenloses Sicherheitsmanagement kann der Balanceakt zwischen medizinischem Fortschritt und Patientenwohl gelingen.

Lecanemab erhält EMA-Zulassungsempfehlung unter Auflagen

Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) hat eine Kehrtwende bei der Bewertung des Alzheimer-Medikaments Lecanemab (Leqembi®) vollzogen. Nachdem die Behörde im Juli 2024 noch eine negative Nutzen-Risiko-Bilanz festgestellt hatte, wurde nun eine Zulassungsempfehlung ausgesprochen – allerdings mit klar definierten Einschränkungen. Lecanemab, ein monoklonaler Antikörper, der auf die Auflösung von β-Amyloid-Plaques im Gehirn abzielt, soll künftig nur bei Patienten mit milden kognitiven Einschränkungen (MCI) angewendet werden, die keine oder lediglich eine Kopie des Alzheimer-Risikogens ApoE4 tragen.

Die Therapie mit Lecanemab zielt darauf ab, den kognitiven Abbau im frühen Stadium der Alzheimer-Erkrankung zu verlangsamen. In den USA ist das Medikament bereits zugelassen und wird seit Anfang des Jahres angewendet. In Europa war die Entscheidung über die Zulassung bislang durch Sicherheitsbedenken geprägt. Das Risiko von Amyloid-bedingten Bildgebungsanomalien (ARIA) hatte im Sommer zu einem ablehnenden Votum geführt. ARIA beschreibt Auffälligkeiten im Gehirn, die im MRT sichtbar werden und als potenziell gefährliche Nebenwirkung der Therapie gelten. Die beiden Hauptformen, ARIA-E (Hirnödeme) und ARIA-H (Mikroblutungen), traten in Studien besonders häufig bei Patienten mit zwei Kopien des Alzheimer-Risikogens ApoE4 auf.

Um dieses Risiko zu minimieren, empfiehlt die EMA nun eine gezielte Einschränkung der Anwendung. Grundlage für die überarbeitete Bewertung waren die Ergebnisse einer Zulassungsstudie mit 1521 Patienten, die keine oder nur eine Kopie von ApoE4 trugen, sowie 274 Patienten mit zwei Kopien des Gens. In der ersten Gruppe lag die Häufigkeit von ARIA-E bei 8,9 Prozent und von ARIA-H bei 12,9 Prozent, während in der Gesamtpopulation höhere Werte von 12,6 Prozent (ARIA-E) und 16,9 Prozent (ARIA-H) beobachtet wurden. Die Placebogruppe zeigte im Vergleich deutlich geringere Raten: ARIA-E trat bei nur 1,3 Prozent und ARIA-H bei 6,8 Prozent der Patienten auf.

Die EMA betont, dass die Empfehlung zur Zulassung an strenge Auflagen gebunden ist, um das Sicherheitsrisiko für Patienten zu reduzieren. Sollten die EU-Kommission und die nationalen Behörden der Empfehlung folgen, könnte Lecanemab erstmals als spezifische Behandlungsoption für eine genetisch definierte Patientengruppe in Europa verfügbar sein. Der Fokus auf Patienten mit einem niedrigeren ARIA-Risiko könnte nicht nur die Akzeptanz des Medikaments erhöhen, sondern auch neue Maßstäbe für die Zulassung personalisierter Therapien setzen.

Mit der Zulassungsempfehlung für Lecanemab öffnet die EMA eine Tür, die zuvor verschlossen schien – allerdings mit Bedacht. Die Entscheidung zeigt den Spagat, den Regulierungsbehörden bei innovativen, aber risikobehafteten Therapien meistern müssen. Auf der einen Seite steht der medizinische Fortschritt: Lecanemab bietet Patienten mit milden kognitiven Einschränkungen eine Chance, den Verlauf der Alzheimer-Erkrankung zu verlangsamen. Auf der anderen Seite bleibt das Sicherheitsrisiko eine Herausforderung, insbesondere bei genetisch prädisponierten Personen.

Die gezielte Einschränkung der Anwendung auf Patienten mit maximal einer Kopie des ApoE4-Gens ist ein kluger Schritt. Sie erlaubt es, das Nutzen-Risiko-Verhältnis zu verbessern, ohne die vielversprechende Therapie gänzlich zu blockieren. Kritisch bleibt jedoch die Frage, wie sich diese Einschränkungen in der Praxis umsetzen lassen. Eine flächendeckende genetische Testung aller potenziellen Patienten wäre mit erheblichem Aufwand verbunden und könnte die breite Verfügbarkeit des Medikaments erschweren. Gleichzeitig könnten Patienten, die unter die Einschränkungen fallen, ein Gefühl der Benachteiligung empfinden.

Die Entscheidung der EMA verdeutlicht zudem, dass der Weg zu personalisierten Therapien in Europa längst nicht nur medizinisch, sondern auch ethisch und logistisch anspruchsvoll ist. Dennoch ist sie ein wichtiger Meilenstein – für die Forschung, die Patienten und die Diskussion über die Zukunft der Arzneimittelzulassung.

Sildenafil-Pumpspray revolutioniert Behandlung der erektilen Dysfunktion

Seit November 2024 steht mit Hezkue® ein neuartiges Sildenafil-Pumpspray zur Verfügung, das die Behandlungsmöglichkeiten für Männer mit erektiler Dysfunktion (ED) grundlegend erweitert. Der Wirkstoff aus der Gruppe der PDE-5-Hemmer, der bislang als Tablette oder Filmtablette eingenommen wurde, ist nun erstmals in Form einer Suspension erhältlich. Hezkue® ermöglicht eine flexible, schnelle und unkomplizierte Einnahme, was vor allem Patienten zugutekommt, die Wert auf Spontaneität legen.

Jeder Sprühstoß enthält 12,5 mg Sildenafil. Die empfohlene Standarddosis liegt bei vier Sprühstößen (entsprechend 50 mg Sildenafil), wobei die Dosis je nach Verträglichkeit und Wirksamkeit angepasst werden kann. Die maximale Dosierung umfasst acht Sprühstöße (100 mg Sildenafil). Vor der Einnahme muss die Flasche kräftig geschüttelt und die Pumpe dreimal betätigt werden, um eine exakte Dosierung zu gewährleisten. Diese Handhabung unterscheidet das Präparat deutlich von bisherigen Darreichungsformen und stellt eine innovative Alternative dar.

In einer klinischen Phase-I-Studie wurde die Pharmakokinetik von Hezkue® mit der herkömmlichen Tablettenform verglichen. Die Ergebnisse zeigen eine signifikant schnellere Absorption bei der Suspension. Bereits 20 Minuten nach der Einnahme war die Bioverfügbarkeit des Wirkstoffs dreimal höher als bei Tabletten. Dies dürfte vor allem für Patienten relevant sein, die sich eine möglichst zeitnahe Wirkung wünschen. Trotz der unterschiedlichen Aufnahmegeschwindigkeiten wurden keine relevanten Unterschiede im Sicherheitsprofil festgestellt.

Experten loben die neue Darreichungsform. Professor Dr. Hartmut Porst, Direktor des European Institute for Sexual Health, betont, dass die neue Suspension insbesondere Männern mit psychogen bedingter ED oder stressabhängigen Potenzproblemen zugutekomme. Auch für Paare, die Spontaneität zurückgewinnen möchten, sei Hezkue® eine ideale Lösung.

Mit der Markteinführung von Hezkue® erweitert Hersteller Aspargo Labs die therapeutischen Möglichkeiten für Millionen Männer in Deutschland. Das Pumpspray stellt nicht nur eine Innovation dar, sondern könnte den Behandlungsstandard bei erektiler Dysfunktion nachhaltig verändern.

Die Einführung von Hezkue® markiert einen bedeutenden Fortschritt in der Behandlung der erektilen Dysfunktion. Während klassische Tabletten bewährte Therapieoptionen bleiben, könnte das Pumpspray für viele Patienten eine entscheidende Verbesserung bedeuten. Die schnelle Wirkstoffaufnahme und die einfache Handhabung bieten insbesondere Männern mit einem dynamischen Lebensstil neue Freiheiten.

Besonders bemerkenswert ist, dass die Suspension keinen Kompromiss bei der Sicherheit eingeht, obwohl sie eine dreifach höhere Bioverfügbarkeit innerhalb von Minuten erreicht. Dies zeigt, dass Innovation und Patientensicherheit Hand in Hand gehen können.

Allerdings bleibt abzuwarten, wie gut das neue Produkt von den Patienten angenommen wird. Die Handhabung erfordert eine präzise Anwendung, die nicht jedem sofort intuitiv erscheint. Hersteller und Apotheken sind gefordert, eine verständliche Aufklärung zu leisten. Gelingt dies, dürfte Hezkue® schnell zu einem unverzichtbaren Bestandteil der ED-Therapie werden.

Antibiotikaverordnungen in Krankenhäusern: Versorgung in der Kritik

Eine neue Studie des Universitätsklinikums Freiburg offenbart erhebliche Mängel bei der Verordnung von Antibiotika in nicht-universitären Krankenhäusern in Deutschland. Die Untersuchung, deren Ergebnisse im Fachjournal Eurosurveillance veröffentlicht wurden, zeigt, dass ein Viertel der Antibiotikatherapien nicht den empfohlenen Qualitätsstandards entspricht. Häufig werden Breitbandantibiotika eingesetzt, obwohl Mittel mit schmalerem Wirkspektrum ausreichend gewesen wären.

Die Studie analysierte die Verordnungspraktiken in zehn Krankenhäusern in Baden-Württemberg im Jahr 2021 und umfasste mehr als 8500 Patienten. Besonders gravierend ist der Mangel an diagnostischen Maßnahmen: Nur bei 45 Prozent der Fälle wurde eine Blutkulturanalyse durchgeführt, und vor Beginn der Therapie wurden lediglich bei 60 Prozent der Patienten mikrobiologische Proben entnommen. Diese Diagnostik ist essenziell, um eine gezielte Antibiotikatherapie zu gewährleisten.

Auch organisatorische Schwächen treten zutage: Die Dokumentation der Behandlungsdauer und die zeitnahe Überprüfung der Therapie erfolgten nur in einem Drittel der Fälle. Die Umstellung von intravenösen auf orale Antibiotika, die oft sinnvoll ist, wurde lediglich bei der Hälfte der geeigneten Patienten durchgeführt.

„Diese Defizite gefährden nicht nur die Qualität der Behandlung, sondern fördern auch die Entstehung von Resistenzen“, erklärt Dr. Siegbert Rieg, Leiter der Abteilung Infektiologie am Universitätsklinikum Freiburg. Die Forscher fordern eine flächendeckende Einführung von Antimicrobial Stewardship (AMS)-Programmen, um eine sachgerechte Antibiotikaverordnung sicherzustellen.

Deutschland weist jedoch einen erheblichen Mangel an spezialisierten Infektiologen auf, was die Umsetzung solcher Programme erschwert. „Ein flächendeckender Einsatz von AMS-Programmen und eine bessere Verfügbarkeit von Fachärzten sind entscheidend, um die Behandlungsqualität zu verbessern und Resistenzen einzudämmen“, so Rieg. Die Studie hebt hervor, dass strukturelle und personelle Anpassungen dringend erforderlich sind, um die Probleme anzugehen.

Die Ergebnisse der Freiburger Studie werfen ein kritisches Licht auf den Umgang mit Antibiotika in deutschen Krankenhäusern. Die Missstände bei Verordnung, Diagnostik und Dokumentation sind alarmierend und verlangen konsequente Gegenmaßnahmen. Antibiotikaresistenzen stellen eine der größten Herausforderungen für die moderne Medizin dar, und jeder Fehlgriff bei der Verordnung trägt zur Verschärfung dieses Problems bei.

Die Einführung von AMS-Programmen und die Förderung spezialisierter Fachärzte sind unverzichtbare Schritte, um die Versorgung nachhaltig zu verbessern. Gleichzeitig müssen Krankenhäuser ihre internen Prozesse effizienter gestalten und die Bedeutung von Diagnostik und Dokumentation stärker in den Fokus rücken.

Die Verantwortung liegt aber nicht allein bei den Institutionen: Auch die Politik muss handeln und die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen. Ohne gezielte Investitionen in Personal und Programme wird sich die Situation weiter verschlechtern. Handeln ist keine Option mehr, sondern eine Pflicht, um die medizinische Versorgung langfristig zu sichern.

Kontinuierliches Glucosemonitoring: Potenzial für Typ-2-Diabetes noch ungenutzt

Systeme zur kontinuierlichen Glucoseüberwachung (CGM) sind längst ein etablierter Standard in der Behandlung von Menschen mit Typ-1-Diabetes. Ihre Nutzung bei Typ-2-Diabetes hingegen ist bislang die Ausnahme, obwohl zahlreiche wissenschaftliche Studien ihre Wirksamkeit auch für diese Patientengruppe belegen. Auf einer Pressekonferenz der Deutschen Diabetes Gesellschaft machte Professorin Dr. Susanne Reger-Tan von der Universität Bochum deutlich, warum CGM-Systeme künftig eine breitere Anwendung finden sollten.

Reger-Tan verwies auf aktuelle Daten, die zeigen, dass der HbA1c-Wert bei Typ-2-Diabetes durch den Einsatz eines CGM-Systems durchschnittlich um einen Prozentpunkt gesenkt werden kann. Gleichzeitig verlängert sich die tägliche Zeit, in der der Blutzucker im Zielbereich liegt, um rund 100 Minuten. Dies habe erhebliche positive Auswirkungen auf die langfristige Glucosestoffwechsellage und könne helfen, diabetesbedingte Folgeerkrankungen zu vermeiden.

Besonders bemerkenswert sei, dass auch Patienten mit weniger intensiven Therapieformen, etwa einer Basalinsulintherapie, von CGM profitieren können. Eine französische Analyse von Krankenhauseinweisungen untermauert dies: Nach Einführung eines CGM-Systems sank das Risiko für eine diabetesbedingte Notaufnahme um 75 Prozent. Neben der Vermeidung akuter Notfallsituationen ermögliche die kontinuierliche Überwachung auch eine präzisere Anpassung der Insulindosierungen.

Doch nicht nur im ambulanten Bereich bieten CGM-Systeme Vorteile. Laut Reger-Tan ist ihre Nutzung auch in Krankenhäusern sinnvoll. Sie könnten dort die Behandlungsergebnisse verbessern, indem sie Echtzeitdaten liefern und Alarme auslösen, wenn kritische Glucosewerte erreicht werden. Internationale Leitlinien hätten diese Anwendung bereits aufgenommen, während sie in Deutschland noch selten praktiziert werde.

Ein weiterer entscheidender Aspekt betrifft die Reduktion kardiovaskulärer Risiken. Reger-Tan führte eine Studie an, die zeigte, dass das Zehn-Jahres-Risiko für Herz-Kreislauf-Ereignisse bei Typ-2-Diabetes durch CGM innerhalb von drei Monaten von 24 auf 8 Prozent gesenkt werden konnte. Diese Ergebnisse verdeutlichen, dass CGM-Systeme weit über die reine Blutzuckerkontrolle hinausgehende Vorteile bieten.

Die Professorin betonte, dass es nun entscheidend sei, den Zugang zu CGM-Systemen für Menschen mit Typ-2-Diabetes zu erleichtern. Trotz der überzeugenden Evidenz seien viele Patienten bislang von der Technologie ausgeschlossen. Eine breitere Anwendung könne jedoch nicht nur die Versorgung verbessern, sondern auch die Zahl diabetesbedingter Komplikationen und Krankenhausaufenthalte erheblich reduzieren.

Die Vorteile von CGM-Systemen bei Typ-1-Diabetes sind unbestritten. Warum jedoch so viele Menschen mit Typ-2-Diabetes bislang darauf verzichten müssen, bleibt unverständlich. Die wissenschaftlichen Daten sprechen eine deutliche Sprache: Bessere Blutzuckerkontrolle, geringeres Risiko für Notfälle und kardiovaskuläre Erkrankungen – CGM-Systeme bieten einen echten Mehrwert.

Gerade in einer Zeit, in der das Gesundheitswesen zunehmend auf Prävention setzt, erscheint es widersprüchlich, diese Technologie nicht umfassend zu fördern. Die Senkung des HbA1c-Wertes und die Reduktion des Krankenhausrisikos könnten nicht nur das Leben der Betroffenen verbessern, sondern auch das Gesundheitssystem entlasten.

Es liegt nun an der Politik und den Krankenkassen, Barrieren abzubauen und CGM-Systeme für eine breitere Patientengruppe zugänglich zu machen. Die Behandlungsrealität sollte endlich mit den wissenschaftlichen Erkenntnissen Schritt halten – zum Wohle der Patienten.

Krebs weltweit auf dem Vormarsch – Alarmierende Prognosen für 2050

Die globale Krebslast wird sich bis zum Jahr 2050 dramatisch erhöhen, so eine neue Studie der University of Queensland, die im Fachjournal JAMA Network Open veröffentlicht wurde. Forschende analysierten die Daten von 36 Krebsarten aus 185 Ländern für das Jahr 2022 und erstellten Prognosen für die kommenden Jahrzehnte. Die Ergebnisse zeigen eine düstere Entwicklung: Die Zahl der Krebserkrankungen könnte bis 2050 um 77 Prozent auf 35,3 Millionen ansteigen, während die krebsbedingten Todesfälle fast 90 Prozent zunehmen und 18,5 Millionen erreichen könnten.

Bereits 2022 waren etwa 20 Millionen Menschen weltweit an Krebs erkrankt, 9,7 Millionen starben daran. Brustkrebs war die häufigste Krebsart, während Lungenkrebs die meisten Todesfälle verursachte. Nach den aktuellen Prognosen wird Lungenkrebs im Jahr 2050 nicht nur die häufigste Krebsart sein, sondern auch für rund 20 Prozent aller krebsbedingten Todesfälle verantwortlich sein.

Die Analyse zeigt deutliche regionale und geschlechtsspezifische Unterschiede. Während in ärmeren Ländern die Zahl der Krebserkrankungen und Todesfälle bis 2050 um das Dreifache steigen könnte, wird in wohlhabenderen Regionen lediglich ein moderater Anstieg erwartet. Männer haben weltweit ein höheres Risiko, an Krebs zu erkranken und daran zu sterben. Dieses Risiko wird durch Faktoren wie geringere Teilnahme an Früherkennungsprogrammen sowie höhere Raten von Risikofaktoren wie Rauchen und Alkoholkonsum verstärkt.

Besonders alarmierend ist das sogenannte Mortality to Incidence Ratio (MIR), das den Anteil der krebsbedingten Todesfälle an den Neuerkrankungen beschreibt. Während das globale MIR 2022 bei 47 Prozent lag, wiesen wirtschaftlich benachteiligte Länder wie Gambia mit 79 Prozent die höchsten Werte auf. In Australien hingegen war das MIR mit nur 18 Prozent vergleichsweise niedrig. Diese Differenzen spiegeln den ungleichen Zugang zu Diagnostik, Behandlungsoptionen und Gesundheitsversorgung wider.

Das Forschungsteam betont, dass dringend Maßnahmen notwendig seien, um die Gesundheitssysteme weltweit zu stärken. Die Verbesserung von Vorsorge, Früherkennung und Behandlung könnte nicht nur die Sterblichkeitsrate senken, sondern auch die ungleichen Belastungen zwischen den Regionen ausgleichen. Die Studie macht deutlich, dass ohne gezielte Interventionen die Krebslast in ärmeren Ländern verheerende Ausmaße annehmen könnte.

Die Prognosen der australischen Studie zeichnen ein alarmierendes Bild der globalen Krebssituation. Doch sie sind mehr als ein Warnruf – sie sind eine dringende Aufforderung zum Handeln. Während wohlhabendere Länder von besseren Vorsorge- und Behandlungsstrukturen profitieren, drohen ärmere Regionen in einer Welle von Krebserkrankungen und Todesfällen zu versinken. Diese Ungleichheit ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch ein globales Gesundheitsproblem, das alle betrifft.

Besonders erschreckend ist die absehbare Entwicklung bei Lungenkrebs, der bereits jetzt weltweit die meisten Todesfälle verursacht. Präventionsmaßnahmen wie Tabakkontrolle und Aufklärung könnten hier entscheidend sein, um die künftige Last zu verringern. Die Kluft zwischen wirtschaftlich starken und schwachen Ländern verdeutlicht zudem, wie wichtig der Zugang zu medizinischer Versorgung ist. Ein globaler Aktionsplan zur Krebsbekämpfung, unterstützt durch internationale Kooperation und finanzielle Hilfen, könnte helfen, diese Schere zu schließen.

Die Herausforderung ist gewaltig, doch die Möglichkeiten sind vorhanden. Fortschritte in der Krebsforschung und -behandlung haben gezeigt, was erreichbar ist, wenn der Wille zur Veränderung besteht. Es bleibt jedoch die Frage: Werden die Regierungen und internationalen Institutionen rechtzeitig handeln, um Millionen von vermeidbaren Todesfällen zu verhindern? Die Zeit drängt.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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