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Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Zwischen wirtschaftlichem Druck und politischen Reformen

Die Apothekenbranche navigiert durch wirtschaftliche Unsicherheiten und juristische Auseinandersetzungen, angetrieben von der Digitalisierung

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Die Apothekenbranche steht vor weitreichenden Veränderungen, die von wirtschaftlichen Problemen bis hin zu digitalen Herausforderungen reichen. Die Einführung pharmazeutischer Dienstleistungen wie Blutdruckmessungen und Medikationsanalysen ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, doch ohne eine Erhöhung des Apothekenhonorars bleibt die Sicherung der Vor-Ort-Versorgung in Gefahr. Zeitgleich setzt die Gesundheitsbranche neue Prioritäten: Strenge Cybersicherheitsanforderungen für internetfähige Produkte werden durch das EU-Cyber-Gesetz forciert, während Lieferando mit seinem neuen Angebot den Pharmamarkt betritt und neue Chancen sowie Herausforderungen für Apothekenbetreiber mit sich bringt. Auf politischer Ebene sorgt der EuGH mit seiner Verteidigung von Rx-Boni für Aufsehen, und die Apothekenkammer Nordrhein zeigt sich schockiert über mögliche Erleichterungen für Versandapotheken wie DocMorris. Hinzu kommen andauernde Lieferengpässe, die selbst prominente Persönlichkeiten wie Carsten Maschmeyer zu scharfer Kritik veranlassen. Reformen im Gesundheitswesen, insbesondere in der Apothekenlandschaft, rücken immer mehr in den Fokus, da die Schließungswelle nicht abreißt und die Zukunft der Arzneimittelversorgung gefährdet ist. Währenddessen mehren sich die Stimmen aus der Branche, die auf strukturelle Reformen drängen, um Innovationen zu fördern und die wirtschaftliche Stabilität der Apotheken zu sichern. Parallel dazu sorgen Themen wie die schleppende Umsetzung des Gesundheitsdatengesetzes und das Risiko eines Innovationsstaus für weiteren Reformbedarf im Pharmabereich.

Apothekenhonorar erhöhen: Der entscheidende Schritt zur Sicherung der Vor-Ort-Versorgung

Die Entscheidung im Schiedsspruch zu den pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) war ein lang erwarteter Meilenstein für die Apothekenbranche. Doch die Erleichterung über das Scheitern der Klage der Krankenkassen kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Probleme der Apotheken weit tiefer gehen. Der Versuch, die wirtschaftliche Lage der Apotheken durch die Einführung neuer Aufgaben wie der pDL zu verbessern, entpuppt sich zunehmend als unzureichender Lösungsansatz. Auch wenn pharmazeutische Dienstleistungen wie Blutdruckmessungen, Medikationsanalysen und Impfungen von großem Nutzen für die Patienten sind, reichen sie allein nicht aus, um die Apotheken aus ihrer prekären wirtschaftlichen Lage zu führen.

Das eigentliche Problem bleibt ungelöst: Die Honorierung für die Kernaufgabe der Apotheken – die klassische Arzneimittelversorgung vor Ort – ist weiterhin unzureichend. Diese Versorgung bildet das Rückgrat des Apothekenwesens, und ohne eine deutliche Erhöhung des Apothekenhonorars für diese zentrale Leistung ist langfristig keine Stabilität zu erreichen. Insbesondere ländliche Apotheken, die oft unter einer dünnen Personaldecke und steigenden Betriebskosten leiden, sind durch die aktuelle Vergütungspraxis existenziell gefährdet. Der Rückgang der Apothekenzahl in Deutschland ist ein alarmierendes Zeichen dafür, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen, um die flächendeckende Versorgung sicherzustellen.

Die Einführung der pDL sollte ursprünglich eine Entlastung schaffen, indem Apotheken eine zusätzliche Einnahmequelle erschlossen wird. Doch in der Praxis zeigt sich, dass diese Dienstleistungen zwar einen Mehrwert bieten, aber den wirtschaftlichen Druck der Apothekenbetreiber nur geringfügig mildern. Die Erträge aus den Dienstleistungen stehen oft in keinem Verhältnis zu den zusätzlichen Kosten und dem organisatorischen Aufwand, den Apotheken leisten müssen. Vor allem kleinere Betriebe können die notwendigen personellen und logistischen Ressourcen oft nicht aufbringen, um diese Angebote rentabel zu gestalten. Hinzu kommt die Tatsache, dass viele dieser Dienstleistungen – trotz ihrer Wichtigkeit – von den Krankenkassen nicht ausreichend vergütet werden.

Zudem stehen die Apotheken vor der Herausforderung, dass sich die klassische Arzneimittelversorgung in einem sich wandelnden Gesundheitsmarkt behaupten muss. Der zunehmende Wettbewerb durch den Online-Handel und die wachsende Zahl an Versandapotheken setzt die stationären Apotheken weiter unter Druck. Dies macht eine nachhaltige finanzielle Unterstützung der Apotheken durch höhere Honorare für die Medikamentenabgabe umso dringender. Ohne eine Stärkung dieses zentralen Geschäftsbereichs droht vielen Apotheken das Aus.

Was also fehlt, ist ein klares Bekenntnis der Politik und der Krankenkassen zur Bedeutung der Vor-Ort-Apotheken – und dieses Bekenntnis muss sich in einem substanziellen Honorarzuwachs niederschlagen. Nur so kann die zentrale Rolle der Apotheken als Gesundheitsversorger gestärkt und ihre Existenz langfristig gesichert werden. Es ist an der Zeit, die Arzneimittelversorgung vor Ort in den Vordergrund zu stellen, anstatt sich allein auf zusätzliche Dienstleistungen zu verlassen, die das Grundproblem nicht lösen.

Der Schiedsspruch zu den pharmazeutischen Dienstleistungen wirft ein grelles Licht auf die eigentliche Herausforderung der Apothekenbranche: Es geht nicht nur darum, neue Aufgaben für Apotheken zu schaffen, sondern vielmehr darum, deren fundamentale Rolle in der Arzneimittelversorgung anzuerkennen und angemessen zu honorieren. Die Strategie, Apotheken mit zusätzlichen Dienstleistungen wie der pDL zu betrauen, mag gut gemeint sein, greift jedoch zu kurz, wenn es darum geht, die tief verwurzelten wirtschaftlichen Probleme der Apotheken zu lösen.

Pharmazeutische Dienstleistungen sind zweifellos ein Gewinn für die Patienten und tragen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung bei. Sie ermöglichen es Apothekern, ihre Expertise stärker in die direkte Patientenversorgung einzubringen und präventiv tätig zu werden. Doch diese zusätzlichen Aufgaben können nur dann erfolgreich sein, wenn die Basis – die klassische Arzneimittelversorgung – solide finanziert und gesichert ist. Der Versuch, Apotheken aus der Krise zu führen, indem man ihnen immer mehr Aufgaben aufbürdet, verkennt das eigentliche Problem: Die finanzielle Unterbewertung ihrer Hauptleistung.

Die wirtschaftliche Schieflage vieler Apotheken wird durch das sinkende Apothekenhonorar weiter verschärft. In den letzten Jahren sind die Betriebskosten deutlich gestiegen, während das Honorar für die Arzneimittelabgabe kaum angepasst wurde. Personal- und Mietkosten, aber auch regulatorische Anforderungen und bürokratische Auflagen belasten die Apothekenbetriebe zunehmend. Vor allem in strukturschwachen Regionen kämpfen viele Apotheken ums Überleben. Die Folge ist ein spürbarer Rückgang der Apothekenzahl – ein Trend, der die Versorgungssicherheit gefährdet und die Wege zu Apotheken für viele Menschen länger und komplizierter macht.

Hinzu kommt, dass die Honorare für pharmazeutische Dienstleistungen in ihrer derzeitigen Form oft nicht ausreichen, um die Kosten für die Implementierung dieser Leistungen zu decken. Das erfordert zusätzlichen organisatorischen Aufwand und Fachpersonal, das in vielen Apotheken nicht in ausreichender Zahl vorhanden ist. Insbesondere kleinere Apotheken stehen vor der Herausforderung, die neuen Anforderungen wirtschaftlich zu stemmen. Hier wäre ein Ansatz notwendig, der die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen grundlegend verbessert, anstatt nur punktuell zu entlasten.

Politik und Krankenkassen müssen endlich verstehen, dass Apotheken mehr sind als bloße Dienstleister. Sie sind ein unverzichtbarer Teil des Gesundheitssystems, insbesondere in Krisenzeiten wie der COVID-19-Pandemie, als ihre Rolle in der Versorgung der Bevölkerung besonders sichtbar wurde. Die Politik muss erkennen, dass ohne eine deutliche Erhöhung des Apothekenhonorars und ohne ein klares Bekenntnis zur Vor-Ort-Versorgung die Zukunft vieler Apotheken auf dem Spiel steht. Es reicht nicht, Apotheken durch immer neue Dienstleistungen aus der Krise führen zu wollen – was sie brauchen, ist eine angemessene und dauerhafte Honorierung ihrer Kernkompetenzen.

Die Apothekenbranche braucht jetzt einen grundlegenden Wandel in der Vergütungspolitik, damit die Arzneimittelversorgung vor Ort nicht weiter ausblutet. Nur mit einer substanziellen Erhöhung des Apothekenhonorars und einem klaren politischen Bekenntnis zur Vor-Ort-Versorgung können Apotheken ihre zentrale Rolle in der Gesundheitsversorgung auch in Zukunft sichern.

Strenge Cybersicherheitsanforderungen für internetfähige Produkte: Gesundheitsbranche unter Druck

Mit der Einführung des EU-Cyber-Gesetzes stehen internetfähige Produkte vor neuen, strengen Anforderungen. Ziel des Gesetzes ist es, die Cybersicherheit in der gesamten Europäischen Union zu erhöhen und somit den Schutz vor wachsenden Bedrohungen wie Hackerangriffen oder Datenlecks zu verbessern. Produkte, die mit dem Internet verbunden sind, müssen zukünftig sicherstellen, dass sie den festgelegten Standards entsprechen. Hersteller werden gezwungen, bereits in der Entwicklung Sicherheitsaspekte zu integrieren, um die Cyberresilienz zu gewährleisten.

Besonders stark betroffen von den neuen Regularien ist die Gesundheitsbranche, da sie zunehmend auf digitalisierte Systeme setzt. Von der elektronischen Patientenakte bis hin zu vernetzten medizinischen Geräten – die Digitalisierung schreitet in diesem Sektor unaufhaltsam voran. Dabei gilt die Branche als besonders anfällig für Cyberangriffe, da sensible Gesundheitsdaten im Fokus stehen. Die strengen Vorgaben des EU-Cyber-Gesetzes sollen helfen, die Sicherheit zu verbessern und das Vertrauen der Nutzer zu stärken.

Eine Ausnahme gibt es jedoch: Medizinprodukte und In-vitro Diagnostika sind explizit von den neuen Anforderungen ausgenommen. Dies wird damit begründet, dass diese bereits durch die Medical Device Regulation (MDR) und die In-vitro Diagnostic Regulation (IVDR) reguliert sind. Diese Regelungen legen ebenfalls hohen Wert auf die Sicherheit, jedoch mit einem speziellen Fokus auf die Patientensicherheit und die Funktionsfähigkeit der Produkte. Kritiker bemängeln jedoch, dass dies zu einer Lücke im Gesamtsicherheitskonzept führen könnte, da gerade vernetzte Medizinprodukte oft Ziel von Cyberangriffen sind.

Die Gesundheitsbranche steht somit vor der Herausforderung, den Spagat zwischen regulatorischen Vorgaben und der notwendigen Cybersicherheit zu meistern. Dabei bleibt abzuwarten, inwieweit die Ausnahmeregelungen für Medizinprodukte in Zukunft möglicherweise nachgeschärft werden.

Das EU-Cyber-Gesetz setzt wichtige Impulse für mehr Sicherheit in der digitalen Welt. Besonders in der Gesundheitsbranche, die aufgrund der Sensibilität der Daten stark bedroht ist, müssen solche Maßnahmen konsequent durchgesetzt werden. Dass Medizinprodukte jedoch von den strengen Anforderungen ausgenommen sind, birgt Risiken. Die Vernetzung von Geräten und die Abhängigkeit von digitalen Lösungen nehmen stetig zu, und somit auch die potenziellen Einfallstore für Cyberkriminelle.

Der Ansatz, diese Produkte durch bestehende Regularien wie die MDR und IVDR zu schützen, ist zwar nachvollziehbar, greift jedoch möglicherweise zu kurz. In der Praxis zeigt sich, dass viele vernetzte Medizinprodukte nicht ausreichend gegen Cyberbedrohungen gewappnet sind. Hier muss nachgebessert werden, um den Schutz in der gesamten Branche zu gewährleisten.

Zukunftssicher ist nur eine Lösung, die umfassend alle vernetzten Geräte mit einbezieht. Die Gesundheitsbranche kann es sich nicht leisten, Kompromisse bei der Cybersicherheit einzugehen, denn jeder Angriff könnte fatale Folgen für Patienten und deren vertrauliche Daten haben.

Generalanwalt des EuGH verteidigt Rx-Boni: Keine Gefahr für Arzneimittelwerbung

Die Diskussion um Rabatte und Boni auf verschreibungspflichtige Medikamente spitzt sich in Deutschland erneut zu. Nach nationalem Recht sind solche Vergünstigungen zwar streng verboten, dennoch bieten ausländische Versandapotheken wie DocMorris weiterhin Rabatte an. Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) wandte sich deshalb an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) und wollte eine Sperre für diese Aktionen durch das europäische Werbeverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel erwirken. Nun hat der Generalanwalt des EuGH, Maciej Szpunar, in einem Gutachten erklärt, dass die angebotenen Rabatte keine Verstöße gegen das europäische Recht darstellen und somit zulässig sein könnten.

Szpunar argumentiert, dass die EU-Richtlinie, die Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel verbietet, nicht auf die von Versandapotheken angebotenen Rabatte und Boni anwendbar ist. Der entscheidende Punkt sei, dass es bei diesen Aktionen nicht darum gehe, den Verbrauch von Medikamenten zu steigern. Vielmehr diene der Zweck der Rabatte dazu, Patienten dazu zu bringen, ihre Medikamente bei bestimmten Apotheken – wie DocMorris – zu bestellen, anstatt bei einer anderen. Dieser Wettbewerbsansatz ziele auf die Kundenbindung ab und sei demnach keine klassische Arzneimittelwerbung.

Besonders betroffen seien Patienten mit chronischen Erkrankungen, die regelmäßig auf Medikamente angewiesen sind. Diese langfristige Abhängigkeit von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln führt dazu, dass Versandapotheken wie DocMorris darauf abzielen, eine stabile, dauerhafte Beziehung zu diesen Patienten aufzubauen. Es gehe dabei nicht um die Förderung eines übermäßigen Konsums, sondern vielmehr um den Aufbau eines kontinuierlichen Stroms von Bestellungen. Das Geschäftsmodell der ausländischen Versandapotheken orientiere sich laut Szpunar am Konzept eines „Abonnements“, bei dem die Patienten dauerhaft Medikamente beziehen.

Dieses Gutachten könnte erhebliche Auswirkungen auf den deutschen Apothekenmarkt haben. Die deutschen Apotheken sind bislang gesetzlich verpflichtet, sich an das Verbot von Rabatten und Boni zu halten, wodurch sie im Wettbewerb mit Versandapotheken, insbesondere aus dem Ausland, benachteiligt sind. Bereits 2016 hatte sich Szpunar gegen die deutsche Rx-Preisbindung ausgesprochen, woraufhin der EuGH in einem wegweisenden Urteil entschieden hatte, dass das deutsche Preismodell gegen die Prinzipien des freien Warenverkehrs im EU-Binnenmarkt verstoße. Sollte der EuGH auch in diesem Fall den Argumenten des Generalanwalts folgen, könnten Versandapotheken wie DocMorris ihre Rabatte weiterhin uneingeschränkt anbieten, während inländische Apotheken diese Wettbewerbsinstrumente nicht nutzen dürfen.

Das Urteil des EuGH wird in den nächsten Monaten erwartet und könnte zu einem erneuten Umbruch im deutschen Apothekenmarkt führen. In der Zwischenzeit bleibt den Apothekenbetreibern nichts anderes übrig, als sich auf mögliche Anpassungen vorzubereiten. Die Entscheidung des EuGH könnte den stationären Apotheken erhebliche Wettbewerbsnachteile bescheren, insbesondere wenn es darum geht, die langfristige Bindung von Patienten zu sichern.

Die jüngsten Entwicklungen vor dem Europäischen Gerichtshof werfen ein Schlaglicht auf die anhaltenden Herausforderungen, mit denen deutsche Apotheken im Wettbewerb mit ausländischen Versandapotheken konfrontiert sind. Das Gutachten von Generalanwalt Maciej Szpunar könnte – sollte es vom EuGH bestätigt werden – die ohnehin schon schwierige Lage der deutschen Apotheken weiter verschärfen. Die Frage, die sich stellt, ist, ob das nationale Verbot von Rx-Boni angesichts des europäischen Binnenmarktes und der globalisierten Apothekenlandschaft noch zeitgemäß ist.

Für deutsche Apotheken bedeutet das Gutachten eine potenzielle Verschärfung des Wettbewerbs. Während sie gesetzlich daran gehindert werden, Rabatte oder Boni auf verschreibungspflichtige Medikamente anzubieten, können internationale Akteure wie DocMorris diese Werkzeuge nutzen, um ihre Marktstellung zu stärken. Diese ungleiche Behandlung könnte langfristig dazu führen, dass immer mehr Patienten ihre Medikamente über Versandapotheken beziehen, wodurch der stationäre Apothekenmarkt weiter unter Druck gerät.

Dabei geht es nicht nur um die unmittelbare Wettbewerbssituation, sondern auch um die strukturellen Unterschiede im Geschäftsmodell. Während Versandapotheken auf langfristige Bestellbeziehungen setzen und durch Boni und Rabatte den Kunden binden, haben deutsche Apotheken mit zunehmenden regulatorischen Hürden zu kämpfen. Die Kosten für Personal, Miete und die Einhaltung strenger gesetzlicher Vorschriften sind für viele Apothekenbetreiber eine große Herausforderung. Diese strukturellen Nachteile könnten durch das Urteil des EuGH weiter zementiert werden.

Zudem stellt sich die Frage, wie eine mögliche Entscheidung des EuGH in der Praxis umgesetzt werden kann. Sollte der Gerichtshof den Argumenten von Generalanwalt Szpunar folgen, müssten nationale Regulierungsbehörden eine klare Abgrenzung zwischen Werbung und Verkaufsförderung ziehen. Der deutsche Gesetzgeber müsste sich die Frage stellen, ob das strikte Verbot von Rx-Boni noch zeitgemäß ist, wenn Versandapotheken, die außerhalb der nationalen Regelungen operieren, weiterhin Boni anbieten können.

Für die deutschen Apotheken ist diese Situation eine deutliche Warnung. Die Zeiten, in denen sie durch nationale Regelungen geschützt wurden, neigen sich dem Ende zu. Der Markt wird zunehmend globalisiert, und Apotheken müssen sich anpassen, um langfristig überleben zu können. Innovationen, Kundenbindung und digitale Lösungen sind dabei entscheidend, um dem wachsenden Druck durch Versandapotheken standzuhalten.

Die Entscheidung des EuGH wird mit Spannung erwartet, doch es ist klar, dass sie – egal wie sie ausfällt – die Diskussion über die Zukunft der Apothekenlandschaft in Deutschland neu entfachen wird.

AKNR schockiert über EuGH-Schlussanträge: Rx-Boni erneut im Fokus

Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) zeigt sich alarmiert über die aktuellen Schlussanträge des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in der Debatte um die Zulässigkeit von Rx-Boni. Die Kammer, die seit Jahren gegen die Bonifizierung verschreibungspflichtiger Arzneimittel durch Versandapotheken wie DocMorris kämpft, sieht ihre zentralen Argumente nicht berücksichtigt. Damit droht erneut eine Schadenersatzforderung in Höhe von 18 Millionen Euro, die DocMorris aufgrund eines vorherigen Gerichtsurteils geltend macht.

„Es ist überraschend und besorgniserregend, dass der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen den Anwendungsbereich des Gemeinschaftskodex so stark einschränkt, dass das zentrale Ziel der Vollharmonisierung des Arzneimittelvertriebs innerhalb der EU in Gefahr gerät“, erklärt Dr. Morton Douglas, Anwalt der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner, die die AKNR in diesem Verfahren vertritt. Ein zentraler Kritikpunkt der Kammer ist, dass die unterschiedlichen Werbemaßnahmen für verschreibungspflichtige und nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel zu einem Auseinanderdriften der rechtlichen Rahmenbedingungen führen könnten, was besonders bei Online-Plattformen erhebliche Gesundheitsrisiken mit sich bringen würde. „Die Plattformen könnten den Versand von Medikamenten und deren Verschreibung aus einer Hand anbieten, was die Patientensicherheit gefährden könnte“, so Douglas weiter.

Ähnliche Bedenken äußert Dr. Bettina Mecking, Justiziarin und Geschäftsführerin der AKNR. Sie bemängelt, dass der Generalanwalt die in der mündlichen Verhandlung diskutierten Risiken von Werbemaßnahmen und deren Einfluss auf Folgekäufe nicht hinreichend berücksichtigt hat. „Der Verbraucher ist bei verschreibungspflichtigen Medikamenten nicht weniger schutzwürdig als bei nicht-verschreibungspflichtigen“, argumentiert Mecking. Sollte der Gerichtshof den Schlussanträgen folgen, würde dies aus Sicht der AKNR das europäische Ziel eines hohen Gesundheitsschutzniveaus im Bereich der verschreibungspflichtigen Arzneimittel schwächen.

Ein weiteres Argument, das die Kammer ins Feld führt, betrifft den technischen Fortschritt im Gesundheitswesen. So wurde in Deutschland inzwischen das E-Rezept eingeführt, das viele der Probleme beim Postversand von Verschreibungen, die noch 2016 im EuGH-Urteil eine Rolle spielten, beseitigt hat. „Es gibt faktisch keine ungleiche Behandlung mehr“, betont Douglas. Der besondere Charakter der Apothekenberatung, gerade bei verschreibungspflichtigen Medikamenten, sei zudem ein zentraler Aspekt, der durch die Schlussanträge des Generalanwalts vernachlässigt werde.

Nun blickt die AKNR gespannt auf das bevorstehende Urteil des EuGH. Für die Apothekerkammer geht es um viel – nicht zuletzt, da DocMorris weiterhin 18 Millionen Euro an Schadenersatz fordert. Bisher war der EuGH in ähnlichen Fällen jedoch strenger als der Generalanwalt, was der Kammer Hoffnung gibt.

Die jüngsten Schlussanträge des Generalanwalts zum Thema Rx-Boni sind ein alarmierendes Signal für das Gesundheitssystem in der Europäischen Union. Die Tatsache, dass der Generalanwalt den besonderen Stellenwert der Apothekenberatung und die potenziellen Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit verschreibungspflichtigen Medikamenten außer Acht lässt, zeugt von einem reduzierten Verständnis der Komplexität der Arzneimittelversorgung. Apotheken sind nicht nur Verkaufsstellen, sondern spielen eine zentrale Rolle im Schutz der Patientensicherheit, insbesondere bei der Vergabe von Rezeptpflichtmedikamenten.

Ein weiterer Aspekt, der in den Schlussanträgen unterschätzt wird, ist die technische Entwicklung in der Gesundheitsversorgung. Mit der Einführung des E-Rezepts haben sich die Rahmenbedingungen entscheidend verändert. Die Argumente, die 2016 noch gegen das Verbot von Rx-Boni angeführt wurden, sind nicht mehr zeitgemäß. Die Praxis hat sich weiterentwickelt, und die Gerichtsentscheidungen sollten dieser Realität Rechnung tragen.

Die Apothekerkammer Nordrhein sieht sich zurecht in ihrer Position bestätigt, dass Rx-Boni ein unvertretbares Risiko für die Patientensicherheit darstellen. Auch wenn der Ausgang des Verfahrens ungewiss ist, bleibt zu hoffen, dass der Europäische Gerichtshof das richtige Signal setzt und den Gesundheitsschutz in den Vordergrund stellt.

Apothekenreform: Zwischen Digitalisierung und Fachkräftemangel – Die Zukunft der Arzneimittelsicherheit

Im Rahmen eines Kongresses der Bundesärztekammer (BÄK), der sich intensiv mit dem Thema Patientensicherheit auseinandersetzte, rückte auch die Rolle der Apotheker in den Fokus. Besonders hervorgehoben wurde ihre Verantwortung bei der Sicherstellung der Arzneimitteltherapiesicherheit. Zukünftig sollen Apotheker nicht nur in die Medikationsanalyse eingebunden werden, sondern auch direkten Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) erhalten. Dies würde es ihnen ermöglichen, Medikationspläne besser zu überblicken und potenzielle Wechselwirkungen oder Dosierungsfehler frühzeitig zu erkennen.

Der Ansatz, Apotheker verstärkt in den Behandlungsprozess zu integrieren, entspricht dem Wunsch vieler Gesundheitsexperten, die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Berufsgruppen im Gesundheitswesen zu intensivieren. Apotheker sollen in enger Kooperation mit Ärzten und anderen medizinischen Fachkräften dazu beitragen, die Arzneimittelsicherheit für Patienten nachhaltig zu verbessern. In diesem Zusammenhang stellt sich jedoch die Frage, wie sich diese erhöhte Verantwortung mit den Plänen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zur "Apotheke light" vereinbaren lässt.

Die sogenannte "Apotheke light", die insbesondere für strukturschwache Regionen vorgesehen ist, zielt darauf ab, Apothekenbetreibern mehr Flexibilität beim Einsatz von Fachpersonal zu ermöglichen. Weniger Apotheker vor Ort sollen die Betriebskosten senken, während digitale Prozesse und Assistenzsysteme die Fachkräfte vor Ort unterstützen. Kritiker befürchten jedoch, dass diese Entlastung auf Kosten der Qualität und Sicherheit in der Arzneimittelversorgung geht.

Thomas Müller, Abteilungsleiter im Bundesgesundheitsministerium (BMG), betonte auf dem Kongress, dass es sich bei der "Apotheke light" nicht um einen Widerspruch zu den Zielen der Arzneimittelsicherheit handle. Im Gegenteil: Es gehe darum, mit digitaler Unterstützung die Belastung in ländlichen Gebieten zu verringern, ohne dabei die Qualität der Patientenversorgung zu gefährden. Digitale Tools könnten helfen, Risiken bei der Verschreibung zu bewerten, und bei Bedarf gezielt den Apotheker hinzuzuziehen. So könne sichergestellt werden, dass Apotheker dort eingesetzt werden, wo sie tatsächlich gebraucht würden, während Routineaufgaben zunehmend automatisiert werden könnten.

Für Apothekenbetreiber bedeutet diese Reform jedoch weit mehr als nur die Einführung neuer Technologien. Es stellt sich die Frage, wie eine solche Veränderung der Betriebsstrukturen umgesetzt werden kann, ohne das Vertrauensverhältnis zwischen Apotheker und Patient zu gefährden. Apotheken sind oft die erste Anlaufstelle für medizinische Beratung, und das direkte Gespräch zwischen Patient und Apotheker ist ein zentrales Element in der Arzneimittelsicherheit. Zudem wird der technische Umbruch erhebliche Investitionen in digitale Infrastruktur und Schulungen für das Personal erfordern.

Besonders kritisch ist der Aspekt der Fachkräfteverfügbarkeit. Während die Digitalisierung vieles erleichtern kann, bleibt unklar, ob der Verzicht auf eine ständige Apothekerpräsenz die gleichen hohen Standards gewährleisten kann, die derzeit in der Arzneimittelversorgung erforderlich sind. Viele Apothekenbetreiber werden sich die Frage stellen müssen, wie sie die Balance zwischen effizienter Digitalisierung und der notwendigen Präsenz von Fachkräften vor Ort gewährleisten können. Die kommenden Jahre werden zeigen, ob das Konzept der "Apotheke light" tatsächlich das Potenzial hat, die Herausforderungen des Fachkräftemangels und der strukturschwachen Regionen zu lösen.

Die geplante Apothekenreform ist zweifellos ein notwendiger Schritt, um den Herausforderungen eines sich wandelnden Gesundheitssystems gerecht zu werden. Apotheker spielen eine entscheidende Rolle in der Patientensicherheit, insbesondere bei der Überprüfung von Medikamenten auf Wechselwirkungen und Dosierungsfehler. Der Vorschlag, sie durch den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) und erweiterte Medikationsanalysen stärker einzubinden, ist daher zu begrüßen. Dies könnte zu einer erheblichen Verbesserung der Arzneimittelsicherheit führen und Apotheker enger in die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Ärzten und anderen Gesundheitsberufen integrieren.

Dennoch wirft das Konzept der "Apotheke light" berechtigte Fragen auf. Die Vorstellung, dass digitale Assistenzsysteme den Mangel an Fachkräften in ländlichen Regionen ausgleichen könnten, klingt auf den ersten Blick verlockend. Die Realität dürfte jedoch weitaus komplexer sein. Apotheken sind nicht nur Abgabestellen für Medikamente – sie sind Anlaufstellen für persönliche Beratung, für schnelle Hilfe bei alltäglichen Gesundheitsfragen, und oft der einzige direkte Kontakt für Patienten, die auf eine kontinuierliche und zuverlässige Versorgung angewiesen sind.

Die Reduktion der Apothekerpräsenz könnte das Risiko bergen, dass diese wichtige Beratungsfunktion abgeschwächt wird. Selbst die besten digitalen Tools können den direkten menschlichen Kontakt nur bedingt ersetzen. Es ist der Apotheker, der durch seine Erfahrung und sein Fachwissen Risiken abwägen kann, die eine Maschine möglicherweise nicht erkennt. Gerade in einem hochsensiblen Bereich wie der Medikamentenversorgung, wo kleine Fehler schwerwiegende Folgen haben können, darf die Expertise vor Ort nicht durch Automatisierung geschwächt werden.

Für Apothekenbetreiber bedeutet dies, dass sie künftig nicht nur in technologische Lösungen investieren müssen, sondern auch in die Ausbildung und Weiterbildung ihres Personals. Die Einführung digitaler Prozesse erfordert nicht nur eine Anpassung der Infrastruktur, sondern auch ein Umdenken in der Organisation der Betriebsabläufe. Die Frage bleibt, ob die erhofften Einsparungen durch weniger Personal wirklich die potenziellen Risiken ausgleichen können. Hinzu kommt, dass der zunehmende Einsatz digitaler Systeme neue Anforderungen an den Datenschutz und die Cybersicherheit mit sich bringt, die ebenfalls bewältigt werden müssen.

Insgesamt bleibt abzuwarten, ob das Konzept der "Apotheke light" langfristig tragfähig ist. Die Idee, Apotheken in strukturschwachen Regionen durch digitale Prozesse zu entlasten, ist sicherlich gut gemeint, doch ob dies ohne Einbußen bei der Qualität und Sicherheit der Versorgung gelingt, bleibt ungewiss. Apothekenbetreiber werden gefordert sein, die richtige Balance zwischen technischer Innovation und der Sicherstellung einer adäquaten Personalpräsenz zu finden. Die Patientensicherheit muss dabei stets oberste Priorität haben – und dies erfordert letztlich nicht nur technologische Lösungen, sondern auch den unersetzbaren Beitrag von Fachpersonal vor Ort.

Apotheke im Zwielicht: Werbeplakate der Konkurrenz sorgen für Aufregung

In der Igel-Apotheke in Erlangen herrscht seit dieser Woche eine ungewöhnliche Stimmung. Das Apothekenteam sieht sich mit einer neuen Situation konfrontiert: Direkt gegenüber der Apotheke, an der örtlichen Bushaltestelle, prangt ein großformatiges Werbeplakat der Shop Apotheke, auf dem Fernsehmoderator Günther Jauch als Werbefigur eingesetzt wird. Besonders auffällig: Das Plakat ist gut beleuchtet und damit auch in den Abend- und Nachtstunden unübersehbar. Während die Apotheke tagsüber ihre Kunden am HV bedient, blickt das strahlende Lächeln Jauchs aus gerade einmal 15 Metern Entfernung direkt in den Verkaufsraum. Die unmittelbare Nähe sorgt für Unruhe im Team – das Gefühl der ständigen Beobachtung und die unterschwellige Konkurrenz sind spürbar.

Apothekenleiterin und Team sind gleichermaßen überrascht und betroffen. Dass eine prominente Werbefigur wie Jauch für die Online-Konkurrenz eingesetzt wird, wird als direkter Angriff auf das lokale Apothekengeschäft empfunden. Der Aufsteller scheint bewusst platziert, um potenzielle Kunden von der Vor-Ort-Apotheke abzulenken und zu einem Wechsel zur Online-Bestellung zu bewegen. Diese Strategie sorgt nicht nur für Unmut, sondern wirft auch grundlegende Fragen auf. Wie sehr wird der stationäre Apothekenbetrieb durch solche aggressiven Werbemaßnahmen beeinträchtigt? Und was müssen Apothekenbetreiber beachten, wenn sie sich in einer ähnlichen Situation wiederfinden?

Rechtlich betrachtet ist das Aufstellen solcher Werbeplakate an Bushaltestellen durch Stadtverwaltungen genehmigt und kaum zu verhindern. Dennoch stehen Apothekenbetreiber vor der Herausforderung, wie sie auf derartige Werbemaßnahmen reagieren sollen. Es ist wichtig, die eigenen Stärken herauszustellen – sei es durch individuelle Beratung, schnelle Medikamentenverfügbarkeit oder zusätzliche Services wie Gesundheitschecks. Letztlich gilt es, das Vertrauen der Kundschaft in die Vor-Ort-Apotheke zu stärken und zu festigen, während gleichzeitig eine sachliche Abgrenzung zur Konkurrenz erfolgt.

Die Werbekampagne der Shop Apotheke mit Günther Jauch ist ein strategischer Schachzug, der die stationären Apotheken hart trifft. Sie zeigt einmal mehr, wie sehr der Online-Handel in den Apothekenmarkt drängt und versucht, durch den Einsatz von Prominenten das Vertrauen der Kunden zu gewinnen. Für die lokalen Apotheken stellt dies eine existenzielle Herausforderung dar. Der Werbeauftritt signalisiert den Verbrauchern, dass der Online-Einkauf genauso zuverlässig und bequem ist wie der Besuch der Vor-Ort-Apotheke. Doch genau hier liegt der entscheidende Unterschied.

Apothekenbetreiber müssen sich gegen diesen Trend positionieren, indem sie die einzigartigen Vorteile des persönlichen Kundenkontakts hervorheben. Beratung, die unmittelbare Verfügbarkeit von Medikamenten und das Vertrauen, das durch langjährige Kundenbindung aufgebaut wurde, sind Faktoren, die es zu nutzen gilt. Ebenso wichtig ist es, die eigene Sichtbarkeit vor Ort zu erhöhen – sei es durch gezielte Werbung oder eine stärkere digitale Präsenz. Der Konkurrenzdruck durch große Online-Apotheken wächst, doch lokale Apotheken haben die Chance, durch Individualität und Service zu punkten.

Zusätzlich könnte es sich als sinnvoll erweisen, rechtlich zu prüfen, ob und wie gegen besonders aggressive Werbemaßnahmen vorgegangen werden kann. Ein weiterer Ansatz wäre die gezielte Zusammenarbeit mit regionalen Partnern und Gesundheitsdienstleistern, um den eigenen Standort zu stärken. Denn trotz aller Konkurrenz ist eines klar: Die persönliche und vertrauensvolle Kundenbindung bleibt ein unschätzbarer Wert, den keine Online-Plattform ersetzen kann.

Prominente Kritik an Lieferengpässen: Maschmeyer fordert schnelles Handeln

Die anhaltenden Lieferengpässe in der Arzneimittelversorgung sorgen für zunehmend scharfe Kritik – nicht nur in der Apothekenbranche, sondern auch bei prominenten Persönlichkeiten. Carsten Maschmeyer, Unternehmer und TV-Investor, äußerte sich kürzlich in einem Interview „fassungslos“ über die immer noch bestehenden Schwierigkeiten, trotz des im Juli eingeführten Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG). Er kritisierte scharf, dass das Problem seit Jahren bekannt sei und die Bundesregierung dennoch keine nachhaltige Lösung präsentiere.

Für Apothekenbetreiber bedeutet dies, dass sie weiterhin auf kurzfristige Maßnahmen angewiesen sind, um die Patientenversorgung aufrechtzuerhalten. Trotz der Bemühungen des Gesetzgebers bleibt die Beschaffung vieler Medikamente eine tägliche Herausforderung. Insbesondere der Umgang mit Ersatzpräparaten und das Management von Lieferalternativen erfordert zusätzliche Zeit und Ressourcen, die durch die angespannte Personalsituation in vielen Apotheken nur schwer zu bewältigen sind.

Der wirtschaftliche Druck auf Apothekenbetreiber wächst weiter. Insbesondere kleinere Betriebe leiden unter den Kosten für die Bevorratung von Ersatzpräparaten und die bürokratischen Hürden, die durch die Dokumentation von Lieferengpässen entstehen. Viele Apotheker sind frustriert, da sie trotz steigender Arbeitsbelastung keine zusätzlichen finanziellen Mittel erhalten, um diese Herausforderungen zu bewältigen.

Maschmeyer fordert daher schnelles Handeln von der Bundesregierung. „Es kann nicht sein, dass Apotheken in dieser Krise alleingelassen werden, während Patienten auf lebenswichtige Medikamente warten müssen,“ so der Unternehmer. Er appellierte an die Politik, schnellere und effektivere Lösungen zu finden, um die Arzneimittelversorgung langfristig zu stabilisieren.

Die Situation der Lieferengpässe spitzt sich zu einem echten Stresstest für das deutsche Gesundheitswesen zu. Während Apotheker tagtäglich an der Front stehen und versuchen, die Versorgung der Patienten sicherzustellen, werden strukturelle Probleme im Arzneimittelvertrieb offensichtlich. Der Engpass ist dabei nicht nur eine logistische Herausforderung, sondern auch ein politisches Versäumnis, das trotz gesetzlicher Initiativen wie dem ALBVVG nicht entschärft werden konnte.

Für Apothekenbetreiber bleibt die Situation angespannt. Sie müssen nicht nur improvisieren, um Patienten mit notwendigen Medikamenten zu versorgen, sondern auch erhebliche bürokratische Lasten tragen, die durch die Dokumentation von Engpässen und Alternativen entstehen. In der Praxis verschärfen sich die Probleme, während die versprochenen Entlastungen ausbleiben. Es wird Zeit, dass die Politik mehr Druck auf die Pharmaindustrie ausübt und nachhaltige Lösungen erarbeitet, um die Arzneimittelversorgung sicherzustellen.

Lieferando betritt den Pharmamarkt: Chancen und Herausforderungen für Apothekenbetreiber

Die Lieferplattform Lieferando, bekannt durch ihren umfassenden Essensbringdienst, hat einen neuen Schritt gewagt: Ab sofort können Kunden über die Plattform nicht nur Pizza und Sushi bestellen, sondern auch Arzneimittel ohne Rezept und freiverkäufliche Produkte. Dieser Schritt markiert eine wichtige Erweiterung des Geschäftsmodells und könnte den Pharmasektor nachhaltig beeinflussen. Doch während einige Apothekenbetreiber darin eine Chance sehen, ihre Reichweite zu vergrößern, bleibt bei vielen die Skepsis groß – besonders im Hinblick auf die langfristigen Folgen und die Versorgungssituation in ländlichen Regionen.

Hinter dem neuen Angebot steht der niederländische Konzern Just Eat Takeaway, der die Plattform betreibt und sich offensichtlich nicht nur auf die Gastronomie beschränken möchte. Der Trend, Lebensmittel und Medikamente online zu bestellen, hat insbesondere seit der Pandemie deutlich zugenommen. Apotheken, die sich dieser Entwicklung anschließen, profitieren von der logistischen Infrastruktur, die Lieferando bietet. Bestellungen werden einfach über die App abgewickelt und direkt zu den Kunden nach Hause gebracht – ein Konzept, das vor allem in Großstädten mit hoher Nachfrage und dichter Besiedlung gut funktionieren könnte.

Doch ist diese Entwicklung wirklich ein Gewinn für alle Apotheken? In ländlichen Gebieten bleibt die Versorgung durch Lieferdienste oft aus, sodass viele Apotheken, die auf dem Land operieren, keinen Vorteil aus dieser Kooperation ziehen können. Stattdessen droht der Markt in städtischen Gebieten noch stärker umkämpft zu werden, was insbesondere kleine und mittelgroße Apotheken vor Herausforderungen stellt. Die Frage nach einer gerechten Versorgungssituation wird dadurch einmal mehr in den Mittelpunkt gerückt.

Die Kooperation mit Lieferando bietet aus Sicht der Plattform die Möglichkeit, den Schritt in einen lukrativen Markt zu wagen, der kontinuierlich wächst. Der OTC-Markt (Over-the-Counter), also der Markt für freiverkäufliche Arzneimittel, ist in den letzten Jahren stark expandiert, was ihn für Lieferdienste attraktiv macht. Auch für Apotheken scheint die Zusammenarbeit auf den ersten Blick attraktiv: Die Produkte können über eine bekannte Plattform einem breiteren Publikum angeboten werden, was potenziell zu einem höheren Umsatz führt. Doch gleichzeitig stellt sich die Frage, wie nachhaltig diese Strategie ist und welche Risiken sie birgt.

Apotheken, die über Lieferando verkaufen, laufen Gefahr, die direkte Kundenbindung zu verlieren. Die Plattform fungiert als Vermittler, der die Kundenbindung teilweise übernimmt, was die persönliche Beziehung zwischen Apotheke und Kunde schwächt. Dies könnte langfristig dazu führen, dass Apotheken in eine Abhängigkeit geraten und nur noch als Logistikpunkt für Lieferungen fungieren, ohne die Vorteile einer starken Kundenbeziehung. Für viele Apotheker, die ihren Betrieb auf langjährige Stammkunden aufgebaut haben, ist dies ein riskanter Schritt.

Zudem bleibt abzuwarten, wie die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Der Versandhandel mit Medikamenten unterliegt in Deutschland strengen Regularien, die bei Kooperationen mit externen Lieferdiensten weiterhin beachtet werden müssen. Hier könnten Herausforderungen entstehen, wenn Plattformen wie Lieferando versuchen, sich stärker im Arzneimittelgeschäft zu etablieren. Apotheken müssen sicherstellen, dass die gesetzlichen Vorgaben für den Versand und die Lieferung von Arzneimitteln eingehalten werden, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Ein weiteres Problem ergibt sich für Apotheken in ländlichen Regionen. Lieferdienste wie Lieferando operieren vorwiegend in urbanen Ballungsgebieten, wo die Nachfrage groß und die Logistik gut ausgebaut ist. Apotheken in ländlichen Gebieten bleiben dadurch außen vor, was eine verstärkte Konzentration des Marktes auf städtische Regionen nach sich zieht. Die ohnehin bestehende Herausforderung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung im ländlichen Raum wird dadurch nicht gelöst, sondern potenziell noch verschärft.

Die Ausweitung des Lieferando-Angebots auf den Pharmamarkt mag für den niederländischen Konzern strategisch sinnvoll sein, doch für Apothekenbetreiber könnte sie sich als zweischneidiges Schwert erweisen. Die Aussicht auf zusätzlichen Umsatz durch eine breitere Sichtbarkeit und einfache Logistiklösungen klingt verlockend, doch die Risiken, die mit dieser Entwicklung einhergehen, dürfen nicht unterschätzt werden. Besonders in städtischen Gebieten könnte der Wettbewerb durch solche Kooperationen weiter angeheizt werden, was kleine und mittelständische Apotheken in Bedrängnis bringen könnte. Wenn Apotheken sich auf Plattformen wie Lieferando verlassen, drohen sie, die Kontrolle über die direkte Kundenbeziehung zu verlieren und sich den Preisstrukturen der Plattform unterwerfen zu müssen.

Noch schwerer wiegt jedoch die Tatsache, dass Landapotheken von dieser Entwicklung nicht profitieren. Lieferando konzentriert sich auf städtische Regionen, wo die Logistik einfacher und die Nachfrage größer ist. Apotheken auf dem Land werden dadurch weiter marginalisiert, und die ohnehin oft unzureichende Versorgung in diesen Gebieten bleibt ein ungelöstes Problem. Hier zeigt sich einmal mehr die Diskrepanz zwischen Stadt und Land, die in vielen Bereichen der Versorgung besteht. Während städtische Apotheken potenziell neue Umsatzquellen erschließen können, stehen Landapotheken vor den gleichen alten Problemen – und einer weiter verschärften Konkurrenz aus dem urbanen Raum.

Für Apothekenbetreiber stellt sich also die Frage, ob eine solche Kooperation langfristig sinnvoll ist. Kurzfristige Gewinne durch eine breitere Reichweite könnten langfristige Abhängigkeiten und die Schwächung der direkten Kundenbindung zur Folge haben. Besonders Apotheken, die auf den persönlichen Kontakt und Service setzen, sollten sich gut überlegen, ob sie diesen Weg einschlagen möchten. Lieferando mag kein „Landei“ sein, doch die Apothekenbetreiber müssen entscheiden, ob sie sich mit dieser Plattform einlassen wollen – oder lieber auf ihre eigene Unabhängigkeit und Kundentreue setzen.

Apotheken in der Krise: Wie die geplanten Reformen die Zukunft beeinflussen könnten

Die Schließungswelle in der deutschen Apothekenlandschaft reißt nicht ab: Allein im ersten Halbjahr 2024 haben 283 Apotheken ihren Betrieb eingestellt. Prognosen deuten darauf hin, dass bis zum Jahresende noch weitere hinzukommen werden. Diese Entwicklung gefährdet zunehmend die flächendeckende Arzneimittelversorgung in Deutschland, insbesondere in ländlichen Regionen. Vor diesem Hintergrund plant Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eine umfassende Apothekenstruktur- und Honorarreform (ApoRG), die helfen soll, die wirtschaftliche Stabilität der Apotheken zu sichern und die Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. Doch aus der Branche selbst kommen warnende Stimmen, die befürchten, dass die Reformen nicht ausreichen oder gar kontraproduktiv wirken könnten.

Mark Böhm, Vorstandsvorsitzender der Noventi Health SE, äußert in einem aktuellen Kommentar erhebliche Bedenken gegenüber den geplanten Maßnahmen. Aus seiner Sicht greift die Reform zu kurz und könnte sogar eine Verschärfung der ohnehin schwierigen Lage der Apotheken bewirken. Ein zentrales Problem sieht Böhm in der weiterhin ausbleibenden Anpassung des Apothekenhonorars. Während die Betriebskosten in den vergangenen Jahren stetig gestiegen sind, wurde das Honorar, das die Apotheken pro abgegebener Verordnung erhalten, seit über einem Jahrzehnt nicht erhöht. Angesichts dieser wirtschaftlichen Schieflage fordert Böhm eine Erhöhung des Fixhonorars auf mindestens 12 Euro, idealerweise sogar auf 14 Euro, um den Apotheken wieder eine tragfähige Grundlage zu bieten.

Besonders kritisch sieht Böhm die Einführung der sogenannten „Apotheke ohne Approbierte“, die im Rahmen der Reform geplant ist. Diese soll es ermöglichen, dass Apotheken in bestimmten Fällen auch ohne die Anwesenheit eines approbierten Apothekers betrieben werden dürfen. Böhm warnt davor, dass dies eine Minderung der Versorgungsqualität zur Folge haben könnte, da die Beratung durch qualifiziertes Fachpersonal eine der zentralen Aufgaben der Apotheken darstellt. Die vorgeschlagene Maßnahme könnte daher eher als Leistungskürzung wahrgenommen werden, die das Vertrauen der Patienten in die Apotheken untergraben könnte.

Ein weiterer Schwachpunkt der Reform ist laut Böhm die mangelnde Unterstützung bei der Digitalisierung. Während Apotheken in den letzten Jahren zunehmend in digitale Lösungen wie das E-Rezept und elektronische Abrechnungssysteme investieren mussten, fühlen sich viele von den politischen Entscheidungsträgern allein gelassen. Böhm betont, dass die Digitalisierung zwar eine wichtige Rolle bei der Effizienzsteigerung und Modernisierung der Apotheken spielen kann, jedoch dürfen diese Neuerungen nicht zu einer zusätzlichen bürokratischen Belastung werden. Die Einführung moderner Technologien sollte die Arbeitsprozesse vereinfachen und nicht weiter verkomplizieren.

Trotz dieser Kritikpunkte sieht Böhm auch positive Ansätze in den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums. Vor allem die Förderung von zusätzlichen Dienstleistungen wie Impfungen oder die Medikationsberatung wird als richtiger Schritt gesehen, um Apotheken eine breitere wirtschaftliche Basis zu bieten. Allerdings warnt Böhm davor, dass diese Maßnahmen allein nicht ausreichen werden, um die existenziellen Probleme vieler Apotheken zu lösen. Die Honorarumverteilung, die im Rahmen der Reform vorgesehen ist, wird aus seiner Sicht keine nachhaltige finanzielle Entlastung bringen.

Die geplante Apothekenstruktur- und Honorarreform ist eine Antwort auf die zunehmenden Herausforderungen, vor denen die Apotheken in Deutschland stehen. Doch wie so oft in der Politik zeigt sich, dass gut gemeinte Ansätze nicht immer die gewünschten Wirkungen entfalten. Die Vorschläge des Bundesgesundheitsministeriums setzen an den richtigen Punkten an: Mehr Digitalisierung, zusätzliche Vergütungen für erweiterte Dienstleistungen und die Einführung des E-Rezepts sind Maßnahmen, die grundsätzlich richtig und notwendig sind. Doch das eigentliche Kernproblem, nämlich die wirtschaftliche Schieflage vieler Apotheken, wird nicht ausreichend adressiert.

Die Forderung von Mark Böhm nach einer Erhöhung des Fixhonorars ist mehr als berechtigt. Die Betriebskosten steigen, und ohne eine angemessene Honoraranpassung wird es vielen Apotheken schlichtweg nicht möglich sein, wirtschaftlich zu überleben. Die Idee einer „Apotheke ohne Approbierte“ mag auf den ersten Blick pragmatisch erscheinen, um Personalengpässe zu kompensieren, doch sie birgt das Risiko, die Versorgungsqualität zu verschlechtern. Gerade in Zeiten, in denen das Vertrauen in das Gesundheitssystem ohnehin angeschlagen ist, könnte ein solch radikaler Schritt negative Auswirkungen haben.

Auch die Digitalisierung darf nicht zu einer zusätzlichen Belastung werden. Es muss der Politik gelingen, praxisnahe Lösungen zu entwickeln, die den Apotheken wirklich helfen, anstatt ihnen noch mehr Bürokratie aufzubürden. Eine moderne, digitalisierte Apotheke ist sicherlich zukunftsfähiger, doch die Umsetzung muss mit den richtigen Rahmenbedingungen einhergehen.

Insgesamt bleibt die Frage, ob die Reform in ihrer derzeitigen Form tatsächlich ausreichen wird, um die Apothekenkrise zu lösen. Es braucht eine umfassendere und vor allem nachhaltige Lösung, die sowohl wirtschaftliche als auch strukturelle Probleme berücksichtigt. Die Zukunft der Apotheken hängt von klugen, gut durchdachten Maßnahmen ab, die nicht nur kurzfristig wirken, sondern langfristig die Gesundheitsversorgung stabilisieren.

AfD scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen Maskenpflicht im Landtag

Die AfD-Landtagsfraktion in Brandenburg hat eine juristische Niederlage erlitten. Ihre Verfassungsbeschwerde gegen die 2020 im Landtag eingeführte Maskenpflicht wurde vom Verfassungsgericht des Landes zurückgewiesen. Der Antrag, den die AfD im Jahr 2021 eingereicht hatte, wurde als unbegründet abgelehnt, und Teile der Beschwerde erwiesen sich als formell unzulässig. Der einstimmige Beschluss der Verfassungsrichter wurde nun vom Landtag veröffentlicht.

Die AfD-Fraktion hatte argumentiert, dass die Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Parlament gegen das Recht auf freie Ausübung des Mandats verstoße. Die persönliche Kommunikation mit den Bürgern, die für die Ausübung des Mandats essentiell sei, werde dadurch erschwert. Darüber hinaus, so die AfD, hätten mildere Maßnahmen, wie etwa Abstandsregeln, ausreichend Schutz bieten können.

Das Verfassungsgericht sah das anders. Zwar stelle die Maskenpflicht tatsächlich einen Eingriff in die freie Mandatsausübung dar, doch sei dieser Eingriff nicht unverhältnismäßig. Die Gesundheit der Abgeordneten und aller Anwesenden im Landtag habe Vorrang gehabt, insbesondere in der damaligen Phase der Pandemie. Auch sei Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke im Rahmen ihrer Befugnisse gewesen, die Maskenpflicht anzuordnen. Eine wesentliche Begründung für die Einführung der Maßnahme war die Corona-Infektion eines Mitarbeiters der AfD-Fraktion kurz zuvor.

Das Gericht führte weiter aus, dass die AfD-Abgeordneten nicht ausreichend darlegen konnten, inwiefern sie persönlich durch die Maskenpflicht in der Ausübung ihres Mandats eingeschränkt worden seien. Ein Großteil der Kommunikation zwischen Abgeordneten und Bürgern finde ohnehin außerhalb des Landtagsgebäudes statt, sodass die Maskenpflicht im Parlament die Kontaktpflege zu den Bürgern nicht erheblich behindere.

Bereits kurz nach Einführung der Maskenpflicht im September 2020 hatte die AfD versucht, die Regelung per Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Potsdam zu kippen, war jedoch gescheitert. Auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg lehnte eine Beschwerde der AfD-Fraktion im Oktober 2020 ab und verwies auf die Zuständigkeit des Verfassungsgerichts für derartige verfassungsrechtliche Fragen.

Die Maskenpflicht im Landtag war ab dem 23. September 2020 in Kraft und galt in allen öffentlichen Bereichen des Gebäudes, außer in der Tiefgarage. In Ausschussräumen und im Plenarsaal konnte die Maske abgelegt werden, wenn ein Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten wurde oder Plexiglasschutz vorhanden war. Verstöße gegen die Maskenpflicht wurden mit Bußgeldern von bis zu 5.000 Euro geahndet, wobei bei Erstverstößen ein Bußgeld von bis zu 150 Euro vorgesehen war.

Die Entscheidung des Verfassungsgerichts, die Maskenpflicht im Brandenburger Landtag für verfassungsgemäß zu erklären, unterstreicht den hohen Stellenwert des Gesundheitsschutzes während der Pandemie. Die AfD mag versucht haben, mit ihrer Klage ein Zeichen für die uneingeschränkte Freiheit der Mandatsausübung zu setzen, doch in Krisenzeiten wie einer globalen Pandemie müssen persönliche Rechte manchmal hinter dem Schutz der Gemeinschaft zurückstehen. Das Gericht hat klargestellt, dass dieser Eingriff in die Mandatsfreiheit verhältnismäßig war und den Gesundheitsschutz im Parlament gewährleistete. Dies zeigt, dass in Ausnahmesituationen pragmatische Lösungen wie die Maskenpflicht unverzichtbar sind, um die Funktionsfähigkeit politischer Institutionen aufrechtzuerhalten.

Langsame Umsetzung des Gesundheitsdatengesetzes und Reformbedarf bei AMNOG: Boehringer warnt vor Innovationsstau

Der deutsche Pharmakonzern Boehringer Ingelheim hat Fortschritte bei der Gesetzgebung zur Nutzung von Gesundheitsdaten in Deutschland begrüßt, gleichzeitig jedoch auf erhebliche Defizite in der Umsetzung hingewiesen. Laut Fridtjof Traulsen, Deutschlandchef des Unternehmens, sei das im März in Kraft getretene Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Es eröffne die Möglichkeit, Gesundheitsdaten künftig verstärkt für klinische Studien und Forschungsprojekte zu nutzen. Allerdings kritisierte Traulsen, dass der praktische Zugang zu diesen Daten noch nicht gegeben sei. Die ersten Anträge zur Nutzung von Gesundheitsdaten werden frühestens ab Frühjahr 2025 erwartet, was die Fortschritte bremse. Deutschland verliere dadurch wertvolle Zeit im internationalen Wettbewerb, so Traulsen.

Insbesondere im Vergleich mit anderen europäischen Ländern wie Großbritannien, Dänemark und den baltischen Staaten hinke Deutschland hinterher, da dort bereits seit Jahren ähnliche Regelungen effektiv genutzt würden. Traulsen betonte, dass das neue Gesetz allein nicht ausreiche, um Deutschland als Forschungs- und Entwicklungsstandort wieder an die Spitze zu bringen. Weitere Maßnahmen seien erforderlich, um das Land konkurrenzfähig zu machen.

Ein weiteres Anliegen des Unternehmenschefs betrifft das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG), das seit 2011 die Preisregulierung und Nutzenbewertung neuer Medikamente regelt. Traulsen kritisierte, dass das AMNOG nicht mehr dem aktuellen wissenschaftlichen Stand entspreche. Insbesondere der Fokus auf große Kohortenvergleiche bei der Bewertung des therapeutischen Nutzens neuer Arzneimittel sei in Zeiten zunehmend individualisierter Therapien unzureichend. Es bedürfe einer dringenden Reform, um das Gesetz an moderne medizinische Entwicklungen anzupassen.

Darüber hinaus äußerte Traulsen Bedenken hinsichtlich der wachsenden Probleme bei der Versorgung mit Generika. Die stark gesunkenen Preise für patentfreie Medikamente hätten dazu geführt, dass in Europa immer weniger Hersteller wirtschaftlich produzieren könnten. Dies habe bereits zu erheblichen Lieferengpässen geführt, und es müsse unbedingt vermieden werden, dass solche Schwierigkeiten auch bei innovativen, patentgeschützten Arzneimitteln auftreten.

Boehringer Ingelheims Kritik an der schleppenden Umsetzung des neuen Gesundheitsdatengesetzes und der Reformbedürftigkeit des AMNOG trifft einen wunden Punkt in der deutschen Gesundheitslandschaft. Obwohl die regulatorischen Rahmenbedingungen für die Nutzung von Gesundheitsdaten verbessert wurden, bleibt der praktische Nutzen vorerst aus. Dies verzögert wichtige Fortschritte in der klinischen Forschung und Innovation, die dringend benötigt werden, um im internationalen Wettbewerb mitzuhalten.

Besonders alarmierend ist die Kritik am AMNOG. Während das Gesetz bei seiner Einführung vor mehr als einem Jahrzehnt ein Meilenstein für die Kostenkontrolle im Gesundheitssystem war, scheint es inzwischen nicht mehr mit den modernen Entwicklungen Schritt zu halten. Der Bedarf an individualisierten Therapien wächst, und starre Bewertungsmethoden, die auf große Vergleichsgruppen setzen, sind nicht mehr zeitgemäß.

Ebenso besorgniserregend ist die Situation bei den Generika. Die Preisdrückerei durch Rabattverträge hat die Produktionskapazitäten auf ein kritisches Minimum reduziert. Europa droht, sich von einer gesicherten Medikamentenversorgung zu entfernen, was langfristig auch innovative Arzneimittel betreffen könnte, wenn keine Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Politik und Industrie sind hier gleichermaßen gefordert, um eine nachhaltige und stabile Versorgung sicherzustellen.

Chronische Muskelschwäche durch Myositis – Eine unterschätzte Autoimmunerkrankung

Myositis ist eine seltene, aber schwerwiegende Autoimmunerkrankung, bei der das körpereigene Immunsystem die Skelettmuskulatur angreift. Sie führt zu chronischen Entzündungen und fortschreitender Muskelschwäche. Betroffene leiden häufig unter erheblichen Bewegungseinschränkungen, die alltägliche Aktivitäten erschweren. Oft beginnt die Krankheit schleichend, was die Diagnose verzögert und die Behandlung herausfordernd macht. Die Entzündungen können nicht nur die Muskeln, sondern auch andere Organe wie die Lunge und das Herz betreffen. In schweren Fällen kommt es zu interstitiellen Lungenerkrankungen oder Herzproblemen, die die Lebensqualität der Patienten erheblich beeinträchtigen und die Lebenserwartung verkürzen können.

Die Ursachen von Myositis sind vielfältig. Es gibt erbliche Formen sowie durch Viren, Bakterien oder Parasiten ausgelöste Varianten. Eine große Gruppe der Myositis-Erkrankungen ist jedoch autoimmunbedingt. Zu diesen Formen gehören die Polymyositis, Dermatomyositis, immunvermittelte nekrotisierende Myopathie und die seltene Einschlusskörper-Myositis. Jede dieser Formen weist spezifische Symptome auf, wobei Muskelschwäche und -schmerzen gemeinsam auftreten. Bei der Dermatomyositis sind zusätzlich Hautveränderungen zu beobachten, während die Einschlusskörper-Myositis durch eine fortschreitende Muskelschwäche gekennzeichnet ist, die bislang nicht medikamentös behandelbar ist.

Die Diagnose der Myositis ist oft kompliziert und langwierig, da die Symptome unspezifisch beginnen. Patienten klagen meist über zunehmende Schwäche in den Armen und Beinen. Sie haben Schwierigkeiten, Treppen zu steigen oder aus dem Sitzen aufzustehen. Diese Beschwerden werden leicht mit altersbedingter Schwäche verwechselt. Weitere Symptome wie Muskelschmerzen, Fatigue oder Schluckstörungen treten in späteren Stadien auf und können die Lebensqualität stark einschränken. Die Diagnose wird durch Laboruntersuchungen, bildgebende Verfahren wie die MRT und Muskelbiopsien bestätigt. Eine frühe Diagnose ist entscheidend, um die Krankheit zu verlangsamen und Folgeschäden zu verhindern.

Die Behandlung von Myositis richtet sich nach der Form der Erkrankung und dem Schweregrad der Symptome. Eine vollständige Heilung ist nicht möglich, jedoch kann durch eine gezielte Immunsuppression das Fortschreiten der Krankheit verlangsamt werden. Glukokortikoide sind dabei die erste Wahl, gefolgt von anderen Immunsuppressiva wie Methotrexat oder Azathioprin, wenn die Ersttherapie nicht ausreichend wirkt. Intravenöse Immunglobuline werden insbesondere bei der Dermatomyositis eingesetzt. Trotz der Fortschritte in der Behandlung bleibt die Therapie anspruchsvoll, da die eingesetzten Medikamente mit teils erheblichen Nebenwirkungen einhergehen.

Neben der medikamentösen Behandlung spielt die Bewegungstherapie eine wichtige Rolle. Regelmäßige physiotherapeutische Übungen können helfen, die Muskelschwäche zu reduzieren und die Mobilität zu erhalten. Besonders bei der Einschlusskörper-Myositis ist Bewegung derzeit die einzige nachweislich wirksame Therapie. Es ist jedoch wichtig, dass die Patienten durch Fachpersonal unterstützt werden, da die Angst vor einer Verschlechterung der Erkrankung oft zu Bewegungsvermeidung führt. Apotheken können dabei eine wichtige Rolle spielen, indem sie Patienten beraten und sie auf die positiven Effekte regelmäßiger, moderater Bewegung hinweisen.

Die Prognose für Myositis-Patienten hängt stark von der Form der Erkrankung und dem Zeitpunkt der Diagnose ab. Eine frühzeitige Therapie kann das Fortschreiten verlangsamen, während eine späte Diagnose die Behandlung erschwert. Ein interdisziplinäres Team aus Ärzten, Physiotherapeuten und Apothekern ist entscheidend, um den Patienten eine möglichst hohe Lebensqualität zu ermöglichen.

Myositis bleibt eine der am meisten unterschätzten Autoimmunerkrankungen, sowohl in der öffentlichen Wahrnehmung als auch im medizinischen Alltag. Die seltenen und oft unspezifischen Symptome führen dazu, dass Betroffene lange auf eine korrekte Diagnose warten müssen. Gerade in einer Zeit, in der die Bedeutung frühzeitiger und gezielter Diagnosen betont wird, ist dies ein großer Nachteil für Patienten. Es braucht ein besseres Bewusstsein sowohl in der Ärzteschaft als auch in der breiten Bevölkerung, um Myositis frühzeitig zu erkennen.

Die Bedeutung von Bewegungstherapien darf in diesem Zusammenhang nicht unterschätzt werden. Während medikamentöse Behandlungen in vielen Fällen unverzichtbar sind, hat sich gezeigt, dass Bewegung den Krankheitsverlauf positiv beeinflussen kann. Apotheken spielen eine essenzielle Rolle, indem sie die Patienten über die Möglichkeiten der Bewegungstherapie aufklären und sie motivieren, aktiv zu bleiben. Der Austausch zwischen verschiedenen Fachrichtungen muss gestärkt werden, um den Betroffenen bestmöglich zu helfen.

Myositis-Patienten benötigen umfassende Unterstützung, und es liegt an uns, diese seltene Erkrankung stärker in den Fokus zu rücken und Betroffene nicht allein zu lassen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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