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Apotheken-Nachrichten von heute: Zwischen Cyberbedrohungen und medizinischen Durchbrüchen

Angriffe auf Apotheken, wegweisende Urteile und neue Impulse in der Gesundheitsversorgung

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Die Cybersicherheitslage in deutschen Apotheken ist bedrohlich, da Hacker verstärkt auf digitale Systeme wie E-Rezepte abzielen. Parallel dazu warnt die Stiftung Warentest vor den wachsenden Gefahren durch Naturkatastrophen und hebt die Bedeutung von Elementarschutz in Wohngebäudeversicherungen hervor. In der Arbeitswelt sorgt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen für Aufsehen, das eine Krankschreibung nicht automatisch als Beweis für Arbeitsunfähigkeit anerkennt. Auch im privaten Bereich stehen Konflikte im Fokus: Ein Streit um einen beschädigten Zaun zeigt die Problematik des „Abzugs Neu für Alt“. Zudem steigt in Apotheken der Druck, was das Risiko eines Burn-outs erhöht. Währenddessen gibt es Fortschritte im Gesundheitswesen, wie die erste retardierte Antibabypille, und erfolgreiche Projekte wie die PhiP-Blutdruckaktion, die auf Bluthochdruck aufmerksam macht. Auch die Landarztquote in NRW zeigt Erfolge bei der Sicherung der hausärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen.

Schwächen in der Cybersicherheit: Deutsche Apotheken im Visier von Hackern

In den letzten Jahren hat sich die Cybersicherheitslage in Deutschland zunehmend verschärft. Besonders im Gesundheitssektor, zu dem auch die Apotheken gehören, ist die Bedrohungslage alarmierend. Durch die Digitalisierung und die verstärkte Nutzung von E-Rezepten, digitalen Patientenakten und cloudbasierten Systemen ist die Verwundbarkeit für Cyberangriffe erheblich gestiegen. Diese Entwicklung hat Hacker vermehrt dazu veranlasst, Apotheken als potenzielle Angriffsziele ins Visier zu nehmen.

Laut dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist die Anzahl der Cybervorfälle im Gesundheitswesen seit 2020 kontinuierlich gestiegen. Besonders Ransomware-Angriffe, bei denen Systeme gesperrt und Lösegeld gefordert wird, haben zugenommen. In vielen Fällen stehen die betroffenen Unternehmen unter enormem Druck, da der Betrieb aufgrund der digitalen Abhängigkeiten oft tagelang lahmgelegt wird. Für Apotheken kann dies verheerende Folgen haben, da nicht nur der wirtschaftliche Schaden beträchtlich ist, sondern auch das Vertrauen der Kunden massiv leidet.

Der Sicherheitsbericht 2023 des BSI zeigt auf, dass insbesondere die Absicherung von Backups oft unzureichend ist. Regelmäßige und ordnungsgemäße Datensicherungen sind jedoch essenziell, um im Falle eines Angriffs schnell wieder handlungsfähig zu sein. Doch viele Apothekenbetreiber unterschätzen nach wie vor die Bedeutung von Backups und investieren zu wenig in Sicherheitsmaßnahmen.

Der Gesetzgeber hat zwar in den letzten Jahren Maßnahmen ergriffen, um die Cybersicherheit zu stärken, doch bleibt die Umsetzung in der Praxis häufig hinter den Erwartungen zurück. Apothekenbetreiber sehen sich zudem mit hohen Kosten für Sicherheitslösungen konfrontiert, was insbesondere kleine und mittelständische Betriebe in Bedrängnis bringt.

Die Risiken eines erfolgreichen Cyberangriffs auf Apotheken sind weitreichend. Neben finanziellen Verlusten und Betriebsausfällen drohen auch rechtliche Konsequenzen, falls sensible Patientendaten betroffen sind. Für die Kunden bedeutet dies nicht nur eine Unterbrechung der Versorgung mit Medikamenten, sondern auch ein erhöhtes Risiko, Opfer von Identitätsdiebstahl oder Betrug zu werden.

Der Schutz vor Cyberangriffen wird für Apotheken in den kommenden Jahren eine noch größere Bedeutung einnehmen müssen. Nur durch eine Kombination aus technischen Maßnahmen, Schulungen des Personals und der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben kann sichergestellt werden, dass Apotheken ihre wichtige Rolle in der Gesundheitsversorgung auch in Zukunft zuverlässig erfüllen können.

Die Cybersicherheit in deutschen Apotheken steht auf der Kippe. Während die Digitalisierung neue Chancen eröffnet, wird oft verkannt, dass diese Entwicklungen ohne ausreichenden Schutz verheerende Folgen haben können. Apotheken, als Teil der kritischen Infrastruktur, sollten besonderen Wert auf Sicherheitsvorkehrungen legen. Doch die Realität sieht oft anders aus: Gerade bei kleineren Betrieben mangelt es an der notwendigen IT-Kompetenz und den finanziellen Mitteln, um umfassende Sicherheitslösungen zu implementieren.

Die Bedrohung durch Ransomware und andere Cyberangriffe ist keine theoretische Gefahr mehr. Sie ist bereits heute eine reale Bedrohung für den Geschäftsbetrieb und die Datensicherheit. Die zögerliche Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen zeigt, dass viele Apothekenbetreiber das Ausmaß der Risiken unterschätzen. Es bedarf nicht nur klarer gesetzlicher Vorgaben, sondern auch finanzieller Unterstützung und Aufklärungskampagnen, um das Sicherheitsbewusstsein zu stärken.

Besonders kritisch ist der oft sorglose Umgang mit Backups. Wenn Apotheken nicht in der Lage sind, ihre Daten schnell wiederherzustellen, kann dies die Versorgung der Patienten massiv beeinträchtigen. Die Sicherung der IT-Systeme ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit. Gleichzeitig muss der Staat Anreize schaffen, um den Apotheken die dringend notwendigen Investitionen in Cybersicherheitslösungen zu erleichtern.

In einer immer stärker vernetzten Welt ist es unverantwortlich, das Thema Cybersicherheit auf die lange Bank zu schieben. Apotheken müssen erkennen, dass sie nicht nur Arzneimittel verteilen, sondern auch eine enorme Verantwortung für den Schutz sensibler Daten tragen.

Wohngebäudeversicherungen: Stiftung Warentest beleuchtet Tarife mit Elementarschutz

Angesichts der wachsenden Risiken durch Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Erdrutsche und Starkregen hat die Stiftung Warentest ihre jüngste Prüfung von Wohngebäudeversicherungen veröffentlicht. Die Tester haben dabei besonders den Schutz vor sogenannten Elementargefahren in den Fokus gerückt. Denn immer häufiger sehen sich Hausbesitzer, insbesondere in gefährdeten Regionen, mit extremen Wetterereignissen konfrontiert, die erhebliche Schäden an Gebäuden verursachen können.

In der neuen Ausgabe von Finanztest (10/2024) wurden insgesamt 182 Tarife von 67 Versicherern unter die Lupe genommen. Dabei lag der Schwerpunkt auf der Absicherung gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Naturgefahren wie Überschwemmungen, Erdbeben, Erdrutsche und Lawinen. Besonders relevant ist der Vergleich der Prämien mit und ohne Elementarschutz, der Hausbesitzern eine fundierte Entscheidungsgrundlage für ihre Versicherungsauswahl bieten soll.

Für die Untersuchung hat die Stiftung Warentest zwei Modellstandorte in Deutschland ausgewählt: Geiselberg in Rheinland-Pfalz, das in der niedrigsten Gefährdungsklasse für Naturgefahren liegt, und Gera in Thüringen, das in der höheren Gefährdungsklasse 2 angesiedelt ist. Anhand dieser zwei Standorte wurden die Versicherungsprämien mit und ohne Elementarschutz für einen Musterkunden ermittelt, der eine 150 Quadratmeter große Immobilie besitzt. Die Ergebnisse zeigen deutliche Unterschiede sowohl in den Preisen als auch in den gebotenen Leistungen.

Insgesamt schnitten 94 der geprüften Tarife mit der Bestnote „sehr gut“ ab. Besonders hervorzuheben sind die Angebote der Bayerischen, Dema und Domcura, die an beiden Standorten günstige Tarife mit umfassendem Schutz gegen Elementarschäden anbieten. In Gera, wo das Risiko für Naturgefahren höher ist, beläuft sich die Prämie für einen Rundumschutz auf 543 Euro pro Jahr. Bei der Bayerischen ist der Schutz gegen Elementarschäden obligatorisch enthalten, während Dema und Domcura diesen als optionalen Baustein anbieten. Ohne diesen Schutz reduziert sich die Prämie bei beiden Anbietern auf 417 Euro.

Für den Standort Geiselberg, der in einer niedrigeren Gefährdungsklasse liegt, sind die Tarife der Bayerischen, Dema und Domcura mit 688 Euro ebenfalls die günstigsten Angebote für eine Wohngebäudeversicherung inklusive Elementarschutz. Entscheidet man sich gegen die Absicherung von Naturgefahren, sinken die Prämien auf 563 Euro jährlich. Der teuerste Tarif im Test stammt von der Alten Leipziger, die für einen kompletten Schutz gegen Elementarschäden in Gera 1.665 Euro pro Jahr verlangt.

Die Preisunterschiede zeigen deutlich, dass es sich für Hausbesitzer lohnt, nicht nur den Basispreis, sondern auch die Deckungsinhalte genau zu vergleichen. Während manche Versicherer hohe Prämien verlangen, bieten andere einen umfassenden Schutz zu weitaus günstigeren Konditionen. Die Tester betonen, dass der Verzicht auf Kürzungen bei grober Fahrlässigkeit, die Deckung von Abbruch- und Aufräumkosten sowie der Schutz vor Überspannungsschäden durch Blitz zu den wichtigsten Grundschutzleistungen gehören.

Besondere Beachtung verdient der Elementarschutz, da Extremwetterereignisse in den letzten Jahren an Häufigkeit und Intensität zugenommen haben. Überschwemmungen durch Starkregen und übertretende Flüsse verursachen immer häufiger immense Schäden an Gebäuden, deren Reparaturkosten schnell in die Zehntausende gehen können. Daher empfehlen die Experten von Stiftung Warentest Hausbesitzern in gefährdeten Regionen, auf diesen Schutz nicht zu verzichten.

Von den 182 untersuchten Tarifen erhielten 57 die Note „mangelhaft“. In diesen Fällen verzichten die Anbieter beispielsweise auf eine Leistung bei grober Fahrlässigkeit oder bieten nur unzureichenden Schutz bei Naturgefahren. In Anbetracht der zunehmenden Bedrohung durch Extremwetter sollten Versicherungsnehmer jedoch nicht nur auf den Preis achten, sondern vor allem auf einen umfassenden Leistungsumfang.

Aktuell steht die Hochwassergefahr in mehreren Regionen Deutschlands im Vordergrund. Besonders Sachsen, wo viele Hausbesitzer in Überschwemmungsgebieten wohnen, ist gefährdet. Der Bericht der Stiftung Warentest kommt somit zum richtigen Zeitpunkt und bietet Hausbesitzern eine wertvolle Orientierung, um den für sie passenden Versicherungsschutz zu finden.

Die Ergebnisse der aktuellen Untersuchung von Wohngebäudeversicherungen der Stiftung Warentest führen einmal mehr vor Augen, wie wichtig ein umfassender Versicherungsschutz für Hausbesitzer ist. Die klimatischen Veränderungen sind nicht mehr von der Hand zu weisen, und Naturkatastrophen wie Überschwemmungen oder Erdrutsche gehören zunehmend zum Alltag – selbst in Regionen, die bisher nicht als Risikogebiete galten. Der Schutz vor Elementarschäden ist daher heute mehr denn je eine notwendige Absicherung.

Während die Versicherungsprämien je nach Anbieter und Region stark variieren, zeigt der Test, dass es auch bezahlbare Angebote mit umfassendem Schutz gibt. Versicherer wie die Bayerische, Dema und Domcura bieten sinnvolle Tarife, die auch Elementarschäden abdecken, ohne das Budget der Versicherungsnehmer übermäßig zu belasten. Gerade für Hausbesitzer in Risikogebieten ist dies ein wichtiger Faktor, denn Naturkatastrophen können immense finanzielle Belastungen mit sich bringen.

Doch der Blick allein auf den Preis reicht nicht aus. Ein wirklich guter Tarif zeichnet sich durch einen umfassenden Leistungsumfang aus. Der Verzicht auf Leistungskürzungen bei grober Fahrlässigkeit oder die Übernahme von Abbruch- und Aufräumkosten sind zentrale Punkte, die einen Tarif von anderen abheben. Hausbesitzer sollten sich deshalb gut informieren und nicht nur nach dem günstigsten Angebot greifen. Denn am Ende zeigt sich der Wert einer Versicherung erst im Schadensfall – und dann kann ein guter Schutz entscheidend sein.

Insgesamt bestätigt der Test, dass Hausbesitzer gut beraten sind, wenn sie auf einen umfassenden Versicherungsschutz setzen. Die finanziellen Risiken, die mit Naturgefahren einhergehen, sind zu hoch, um auf den entsprechenden Schutz zu verzichten. Der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung mit Elementarschutz ist daher nicht nur eine Frage der Vernunft, sondern auch eine Absicherung gegen das Unvorhersehbare.

Fristlose Kündigung trotz Krankschreibung: Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen setzt neue Maßstäbe

Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen bringt Bewegung in die Diskussion um das Thema Kündigung trotz vorgelegter Krankschreibung. Das Gericht entschied, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht automatisch als endgültiger Beweis für eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit gilt, wenn Zweifel an ihrer Glaubwürdigkeit bestehen. In solchen Fällen reicht die Vorlage der Bescheinigung nicht aus – der Arbeitnehmer muss weitere Umstände darlegen, um seine Arbeitsunfähigkeit zu belegen. Diese Entscheidung könnte erhebliche Auswirkungen auf das Arbeitsrecht haben.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Arbeitnehmer eine fristlose Kündigung erhalten, obwohl er ein ärztliches Attest vorlegen konnte, das seine Arbeitsunfähigkeit bestätigte. Der Arbeitgeber zweifelte jedoch an der Richtigkeit der Krankschreibung und vermutete, dass die Krankheit lediglich vorgetäuscht war. Insbesondere Verhaltensweisen des Arbeitnehmers außerhalb der Arbeit und mögliche Widersprüche in seinen Aussagen führten dazu, dass der Arbeitgeber den Beweiswert der Bescheinigung anzweifelte.

Das Landesarbeitsgericht stellte klar, dass in solchen Fällen die sogenannte Beweislast des Arbeitnehmers nicht vollständig durch das Attest gedeckt ist. Wird der Beweiswert einer Krankschreibung erschüttert, etwa durch Indizien, die auf eine Vortäuschung der Krankheit hinweisen, muss der Arbeitnehmer mehr tun, als nur das Attest vorzulegen. Er muss konkret darlegen, welche Symptome ihn daran hindern, seine beruflichen Aufgaben zu erfüllen, und inwiefern diese mit der attestierten Erkrankung übereinstimmen. Dabei spielt auch die ärztliche Diagnose eine Rolle: Je allgemeiner die Symptome beschrieben sind, desto anfälliger ist die Bescheinigung für Zweifel.

Das Urteil verdeutlicht, dass die Krankschreibung als wichtiges Schutzinstrument für Arbeitnehmer nicht uneingeschränkt als Beweis gilt. Arbeitnehmer, die ihre Erkrankung glaubhaft machen können, haben weiterhin Anspruch auf Schutz vor ungerechtfertigten Kündigungen. Arbeitgeber hingegen haben nun einen rechtlichen Rahmen, um im Verdachtsfall einer Vortäuschung angemessen zu reagieren. Das Gericht betonte jedoch, dass der Arbeitgeber eine erhebliche Beweislast trägt, um die Zweifel an der Krankschreibung hinreichend zu untermauern. Eine leichtfertige Anzweiflung oder die generelle Infragestellung von Krankschreibungen wäre unzulässig und könnte dem Arbeitgeber selbst rechtliche Nachteile einbringen.

Dieses Urteil könnte Unternehmen dazu ermutigen, den Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen häufiger zu hinterfragen, was jedoch sorgfältig abgewogen werden muss. Zu vorschnelle Entscheidungen oder eine generelle Misstrauenskultur könnten das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erheblich belasten und zu einer Verschlechterung des Betriebsklimas führen.

Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen stellt eine wichtige Weichenstellung im deutschen Arbeitsrecht dar. Es sendet eine klare Botschaft: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist zwar ein wichtiges Schutzinstrument, aber sie ist nicht unantastbar. Dieses Urteil könnte einerseits dazu führen, dass Arbeitgeber in Fällen von Verdachtsmomenten nun offensiver gegen mögliche Missbrauchsfälle vorgehen. Andererseits muss der Schutz der Arbeitnehmer, die tatsächlich krank sind, gewahrt bleiben.

Für Arbeitnehmer bedeutet dies, dass sie sich bei einer echten Krankheit keine Sorgen machen müssen, solange sie die Umstände ihrer Erkrankung plausibel darlegen können. Allerdings sollten sie sich auch darüber im Klaren sein, dass ein Missbrauch der Krankschreibung schwerwiegende arbeitsrechtliche Konsequenzen haben kann. Arbeitgeber wiederum sollten sehr vorsichtig sein, bevor sie den Beweiswert einer Krankschreibung infrage stellen, da dies nicht nur juristische Risiken birgt, sondern auch das Vertrauensverhältnis innerhalb des Unternehmens erheblich beschädigen kann.

Letztlich verdeutlicht dieses Urteil die Notwendigkeit einer transparenten und respektvollen Kommunikation im Arbeitsverhältnis. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sind gefordert, im Falle einer Krankschreibung sorgfältig und fair miteinander umzugehen. Vertrauen ist das Fundament jeder erfolgreichen Zusammenarbeit – und dieses Urteil fordert beide Seiten heraus, dieses Vertrauen zu wahren und Missbrauchsfälle klar abzugrenzen.

Streit um beschädigten Zaun: Keine Kürzung bei Teilerneuerung

Bei einer Mähaktion kam es zu einem Vorfall, bei dem der Maschendrahtzaun eines angrenzenden Grundstücks beschädigt wurde. Der Eigentümer des beschädigten Zaunes forderte die vollständige Erneuerung der beschädigten Stelle, während der Verursacher der Beschädigung, der Beklagte, einen sogenannten „Abzug Neu für Alt“ geltend machen wollte. Diese Praxis sieht vor, dass bei der Erneuerung alter Gegenstände ein Abzug vom Schadensersatz vorgenommen wird, da der Besitzer durch den Ersatz neuer Teile eine Wertsteigerung erfährt.

Das zuständige Gericht entschied jedoch zugunsten des Klägers. Es stellte fest, dass ein Abzug „Neu für Alt“ in Fällen, in denen nur Teile eines Zaunes ersetzt werden, nicht zulässig sei. Der Grund dafür liege in der Tatsache, dass die Erneuerung eines Teils des Zaunes nicht zu einer spürbaren Aufwertung des gesamten Grundstücks führe. Der betroffene Zaun sei ein einheitliches Konstrukt, und die partielle Reparatur stelle lediglich die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands dar, ohne eine nennenswerte Wertsteigerung.

Diese Entscheidung des Gerichts unterstreicht, dass der „Abzug Neu für Alt“ nur dann in Betracht gezogen werden kann, wenn die Gesamterneuerung eines Gegenstands zu einer deutlichen Verbesserung des Werts führt. Im vorliegenden Fall handelte es sich jedoch lediglich um die Behebung eines punktuellen Schadens.

Das Urteil des Gerichts verdeutlicht ein zentrales Prinzip im Schadensrecht: Der Abzug „Neu für Alt“ dient der Vermeidung von ungerechtfertigten Bereicherungen, indem eine Wertsteigerung ausgeglichen wird, die durch den Ersatz neuer Bauteile entsteht. Im vorliegenden Fall lag jedoch keine solche Bereicherung vor, da der Zaun als Ganzes betrachtet werden muss. Die partielle Erneuerung führte nicht zu einer generellen Verbesserung des Grundstückswerts, sondern lediglich zur Wiederherstellung des vorherigen Zustands.

Diese Entscheidung stärkt die Position von Geschädigten in vergleichbaren Fällen und schafft Klarheit in Bezug auf die Anwendung des „Neu für Alt“-Abzugs bei Teilreparaturen. Sie zeigt auf, dass es entscheidend ist, den Kontext der Schadenbehebung zu betrachten und nicht pauschal eine Wertsteigerung anzunehmen, wenn nur einzelne Teile eines Objekts erneuert werden. Dies könnte Signalwirkung für ähnliche Streitfälle haben, bei denen es um die Erneuerung von beschädigten Teilen auf privaten Grundstücken geht.

Warnsignale erkennen und einem Burn-out frühzeitig vorbeugen

In vielen deutschen Apotheken nimmt die Arbeitslast stetig zu, was nicht nur auf gestiegene regulatorische Anforderungen, sondern auch auf eine zunehmend komplexe Produktpalette zurückzuführen ist. Diese Entwicklung wird durch personelle Engpässe verschärft, die es schwieriger machen, den täglichen Betrieb aufrechtzuerhalten. Zusätzlich erfordern immer anspruchsvollere und betreuungsintensive Kunden eine erhöhte Aufmerksamkeit und Fachkompetenz. Dies führt dazu, dass Apothekenteams häufig unter einem immensen Druck stehen, der langfristig das Risiko eines Burn-outs erhöht.

Burn-out ist eine ernstzunehmende Erschöpfungskrise, die sich in verschiedenen Phasen äußert. Die frühzeitige Erkennung von Warnsignalen ist dabei entscheidend, um gesundheitliche Schäden zu verhindern. Erste Anzeichen sind oft ein anhaltendes Gefühl der Überforderung, Schlafprobleme, sowie eine deutliche Reduktion der Leistungsfähigkeit. Mitarbeiter berichten von ständiger Müdigkeit und dem Gefühl, den Anforderungen nicht gerecht zu werden. Dies kann in Apotheken, wo Fehler schwerwiegende Folgen für Patienten haben können, besonders belastend sein. Der Übergang von einer normalen Belastungssituation zu einem Zustand der chronischen Überforderung ist fließend, weshalb Prävention eine zentrale Rolle spielt.

Für Apothekenteams ist es daher wichtig, auf eigene Bedürfnisse und Belastungsgrenzen zu achten. Regelmäßige Pausen, eine ausgewogene Work-Life-Balance und ein gutes Zeitmanagement sind wesentliche Faktoren, um einem Burn-out vorzubeugen. Führungskräfte in Apotheken sollten zudem ein offenes Ohr für ihre Mitarbeiter haben und einen offenen Austausch über Belastungen ermöglichen. Teammeetings, in denen über die aktuelle Arbeitssituation gesprochen wird, können helfen, Stressfaktoren frühzeitig zu erkennen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Es kann sinnvoll sein, klare Strukturen für die Aufgabenverteilung zu schaffen und Überstunden auf ein Minimum zu reduzieren.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Umgang mit schwierigen Kunden. In Apotheken sind Kunden nicht selten krank oder emotional belastet, was das Personal zusätzlich beansprucht. Hier können Schulungen im Umgang mit herausfordernden Situationen hilfreich sein, um den Druck zu mindern. Zudem sollten Mitarbeiter lernen, Grenzen zu setzen und in stressigen Momenten auf sich selbst zu achten. Stressabbau durch Entspannungsübungen, Sport oder bewusst eingesetzte Erholungsphasen können ebenfalls helfen, die Belastung zu verringern.

Burn-out-Prävention ist ein Thema, das im Apothekenalltag zunehmend an Bedeutung gewinnt. Nicht nur die individuelle Gesundheit, sondern auch die Arbeitsqualität hängen davon ab, dass Überlastung rechtzeitig erkannt und Maßnahmen ergriffen werden. Apothekeninhaber und -leiter müssen diesbezüglich Verantwortung übernehmen und ihren Teams die notwendige Unterstützung bieten, um langfristig motiviert und gesund zu bleiben.

Angesichts der stetig wachsenden Arbeitsbelastung in Apotheken wird das Thema Burn-out immer relevanter. Die Vielzahl an Aufgaben, der Druck, keine Fehler zu machen, und der tägliche Umgang mit herausfordernden Kunden sind nur einige der Belastungsfaktoren, die das Risiko eines Burn-outs erhöhen. Apothekenteams müssen lernen, frühzeitig Warnsignale zu erkennen und präventiv gegenzusteuern.

Die Verantwortung liegt jedoch nicht allein bei den Mitarbeitern. Auch die Apotheker selbst, als Führungskräfte, müssen ihrer Rolle gerecht werden und aktiv Burn-out-Prävention betreiben. Dazu gehört nicht nur, auf eine angemessene Aufgabenverteilung zu achten, sondern auch, ein Umfeld zu schaffen, in dem über Belastungen offen gesprochen werden kann. Der Apothekerberuf ist anspruchsvoll und verlangt höchste Konzentration – eine Überlastung hat nicht nur Auswirkungen auf die Gesundheit der Mitarbeiter, sondern auch auf die Qualität der Patientenversorgung.

Letztendlich profitieren alle von einem gesunden und motivierten Team. Burn-out-Prävention sollte daher nicht als zusätzliche Belastung, sondern als notwendige Investition in das langfristige Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit der Apothekenmitarbeiter gesehen werden.

Fortschritte und Blockaden: Was wurde aus den Anträgen des Deutschen Apothekertags 2023?

Der Deutsche Apothekertag 2024 steht bevor, und die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren. Delegierte aus Kammern und Verbänden haben ein umfangreiches Programm vor sich. Doch was wurde aus den Anträgen, die im vergangenen Jahr beim DAT 2023 in Düsseldorf gestellt wurden? Die ABDA hat ihren Fortschreibungsbericht veröffentlicht, der einen Einblick in die bisherigen Entwicklungen gibt.

Einer der zentralen Anträge des letzten Jahres betraf die Forderung nach mehr Freiheiten bei den Austauschregeln zur Bewältigung der Lieferengpässe. Die ABDA berichtet von Teilerfolgen, die insbesondere durch das Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG) erzielt wurden. Dieses Gesetz erweiterte § 129 des Sozialgesetzbuches V (SGB V), um Apotheken zu erlauben, bei Kinderarzneimitteln die Darreichungsform zu ändern oder eine Rezeptur anstelle eines verordneten Fertigarzneimittels herzustellen. Doch das angestrebte Ziel, eine aut-simile-Regelung für alle dringend benötigten Medikamente durchzusetzen, wurde noch nicht erreicht. Trotz intensiver Bemühungen seitens der ABDA blieb die politische Resonanz bislang aus.

Ein weiteres wichtiges Thema auf der Agenda des DAT 2023 war die Produktion von lebenswichtigen Arzneimitteln in der EU. Die Rückverlagerung der Produktion galt als eine zentrale Maßnahme zur Bekämpfung von Lieferengpässen. Allerdings zeigt sich die ABDA von den Ergebnissen des im Nachgang beschlossenen Lieferengpassgesetzes (ALBVVG) ernüchtert. Insbesondere bei den Antibiotika-Ausschreibungen erhielten viele der sogenannten "EU-Lose" keinen Zuschlag.

In Bezug auf das umstrittene Dispensierrecht für Ärzte im Notdienst konnte der Apothekertag 2023 eine klare Ablehnung verzeichnen. Trotzdem brachte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ein Notfallgesetz ins Kabinett ein, das in bestimmten Fällen das Dispensierrecht für Ärzte vorsieht, wenn kein Versorgungsvertrag mit einer Apotheke zustande kommt. Die ABDA will weiterhin gegen diese Regelung vorgehen und plant entsprechende Schritte im laufenden Gesetzgebungsverfahren.

Auch auf EU-Ebene ist die ABDA aktiv. Sie bringt Themen wie die bedarfsgerechte Belieferung durch Hersteller sowie die mögliche Entlassung bestimmter Arzneimittel aus der Verschreibungspflicht in die Diskussion ein. Gleichzeitig steht die Digitalisierung weiterhin im Fokus der Apotheker. Der Apothekertag 2023 warnte vor einer "Goldgräberstimmung" rund um das E-Rezept. Die ABDA kritisiert in diesem Zusammenhang den Alleingang des Bundesgesundheitsministeriums, das das Card-Link-Verfahren gegen den Widerstand aller anderen Gesellschafter der Gematik durchsetzte.

Im Bereich der Gesundheitsdaten stieß der Apothekertag ebenfalls auf Widerstand. Trotz klarer Ablehnung durch die Apothekerschaft wurde den Krankenkassen mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) die Möglichkeit eingeräumt, Versicherte auf Basis von Abrechnungsinformationen zur Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) zu beraten. Auch hier konnte sich die ABDA nicht gegen den Gesetzgeber durchsetzen.

Die geplante Apothekenreform von Minister Lauterbach, die keine Honorarerhöhung für Apotheken vorsieht, bleibt ein weiteres Konfliktthema. Der Apothekertag 2023 forderte eine Erhöhung des Fixums, während Lauterbach eine Umschichtung des Honorars plant. Da das Apothekenreformgesetz (ApoRG) in der Ampelkoalition blockiert ist, wird es voraussichtlich auch beim diesjährigen Apothekertag erneut thematisiert.

Erste Erfolge konnte die ABDA jedoch im Kampf gegen Nullretaxationen erzielen. Das ALBVVG brachte hier Verbesserungen, doch bleibt das Thema weiter auf der Agenda. Beim Entlassmanagement wurde mit den Ersatzkassen eine Einigung erzielt, während die Verhandlungen mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) scheiterten.

Auch technische Herausforderungen bei der Umsetzung des E-Rezepts, wie das Problem der fehlenden Berufsbezeichnung, bleiben bestehen. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) konnte zumindest eine Friedenspflicht aushandeln, um Retaxationen zu verhindern. Die Gespräche mit den Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung laufen weiter.

Zuletzt bleibt die Frage der Apothekenimpfungen offen. Der Apothekertag 2023 hatte sich für eine Verstetigung der Impfinfrastruktur ausgesprochen, die ABDA plant hierzu im Dezember eine Mitgliederversammlung. Ebenso wird über eine Ausweitung des Testangebots mit In-vitro-Diagnostika diskutiert, doch auch dieses Thema hängt derzeit im politischen Stillstand.

Der Fortschreibungsbericht der ABDA zeigt deutlich, dass trotz einzelner Erfolge viele der zentralen Anliegen des Deutschen Apothekertags 2023 weiterhin ungelöst bleiben. Die Apotheker kämpfen an mehreren Fronten – von der Bewältigung der Lieferengpässe bis hin zur Apothekenreform. Gerade die Einführung einer aut-simile-Regelung, die es den Apotheken ermöglichen würde, in Notfällen flexibel auf alternative Arzneimittel zurückzugreifen, wäre ein wichtiger Schritt, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Doch hier fehlt es nach wie vor an der notwendigen politischen Unterstützung.

Auch die Frage der Rückverlagerung der Arzneimittelproduktion in die EU bleibt drängend. Der bisherige Ansatz des Lieferengpassgesetzes hat nicht die erhofften Verbesserungen gebracht. Vor allem bei Antibiotika, einem zentralen Baustein der medizinischen Versorgung, zeigen die Ausschreibungen, dass die Abhängigkeit von Nicht-EU-Ländern weiterhin besteht.

Es ist besorgniserregend, dass trotz klarer Ablehnung durch die Apothekerschaft einige gesetzliche Vorhaben, wie das Dispensierrecht für Ärzte oder die Ausweitung der AMTS-Beratung durch Krankenkassen, vorangetrieben werden. Diese Entwicklungen bergen das Risiko, die Rolle der Apotheken in der Versorgungskette zu schwächen.

Während sich der Apothekertag 2024 auf viele bekannte Themen konzentrieren wird, bleibt zu hoffen, dass zumindest in einigen Bereichen politische Fortschritte erzielt werden. Besonders die Apothekenreform wird erneut für Diskussionen sorgen. Sollte es nicht gelingen, die Honorarfrage zu klären, wird die ohnehin angespannte Lage der Apotheken weiter verschärft. Eine klare Linie der Politik ist hier dringend notwendig, um die Zukunft der Apotheken in Deutschland zu sichern.

Fünf Jahre Landarztquote: Erfolgsmodell zur Sicherung der hausärztlichen Versorgung in NRW

Fünf Jahre nach der Einführung der Landarztquote in Nordrhein-Westfalen zieht Gesundheitsminister Karl Josef Laumann (CDU) eine positive Zwischenbilanz. Die zum Wintersemester 2019/2020 eingeführte Maßnahme soll langfristig die hausärztliche Versorgung in ländlichen und unterversorgten Regionen sichern. Hierfür wurden Medizinstudienplätze für Studierende reserviert, die sich verpflichten, nach Abschluss ihrer Ausbildung mindestens zehn Jahre lang in strukturschwachen Gebieten als Hausarzt zu arbeiten. NRW war das erste Bundesland, das diese Regelung eingeführt hat, mittlerweile sind weitere Bundesländer diesem Beispiel gefolgt.

Laut Laumann studieren aktuell etwa 800 junge Menschen im Rahmen der Landarztquote. Weitere rund 150 Studierende werden im kommenden Wintersemester 2024/2025 hinzukommen. Insgesamt haben sich seit dem Start des Programms 4825 Interessierte auf 1043 Studienplätze beworben. Der Minister betonte, dass die Landarztquote mittlerweile fest etabliert sei und einen wichtigen Beitrag zur flächendeckenden medizinischen Versorgung in NRW leiste. In einem speziell entwickelten Auswahlverfahren wird auf den sonst üblichen Numerus Clausus verzichtet. Stattdessen zählen Kriterien wie die Verpflichtung, nach dem Studium und der Facharztausbildung für mindestens zehn Jahre in einer unterversorgten Region tätig zu werden.

Diese Maßnahme sei dringend notwendig, da ein erheblicher Teil der derzeit rund 11.000 Hausärzte in NRW kurz vor dem Ruhestand stehe. Mehr als die Hälfte der niedergelassenen Hausärzte im Land sind bereits über 55 Jahre alt. „Wir werden diese jungen Ärztinnen und Ärzte dringend brauchen“, sagte Laumann bei der Vorstellung der Zwischenbilanz in Bochum. Der demografische Wandel und der stetige Rückgang an Hausärzten in ländlichen Regionen haben die Landesregierung zu diesem Schritt veranlasst.

Laut dem Landeszentrum Gesundheit NRW werden die ersten Studierenden der Landarztquote voraussichtlich im Wintersemester 2025/2026 ihr Studium abschließen und nach der Facharztweiterbildung als Hausärzte in den betroffenen Gebieten tätig werden. Die Landarztquote soll dabei helfen, den wachsenden Ärztemangel insbesondere in ländlichen Gebieten zu bekämpfen, wo der Bedarf an medizinischer Versorgung kontinuierlich steigt.

Die Landarztquote in Nordrhein-Westfalen ist ein Schritt in die richtige Richtung, um den Ärztemangel in ländlichen Gebieten zu bekämpfen. Die steigende Zahl älterer Hausärzte und der drohende Ruhestand vieler Mediziner machen deutlich, dass innovative Maßnahmen wie diese dringend nötig sind. Die Tatsache, dass bereits 800 junge Menschen im Rahmen dieses Programms studieren und sich verpflichtet haben, in strukturschwachen Regionen zu arbeiten, ist ein klarer Erfolg. Kritiker, die die langfristige Bindung der Studierenden in Frage stellen, übersehen oft, dass ohne solche Maßnahmen in vielen Regionen schlicht keine medizinische Grundversorgung mehr gewährleistet wäre.

Dennoch darf die Landarztquote nicht als Allheilmittel betrachtet werden. Sie ist ein Baustein in einem komplexen Puzzle, das die Probleme in der medizinischen Versorgung anpacken muss. Die Landarztquote kann nur dann dauerhaft erfolgreich sein, wenn sie von weiteren strukturellen Maßnahmen begleitet wird, wie der Schaffung attraktiver Arbeitsbedingungen in ländlichen Gebieten. Denn die Herausforderungen gehen über den Mangel an Hausärzten hinaus – auch andere medizinische Fachkräfte fehlen zunehmend in diesen Regionen. Der Schlüssel zum Erfolg wird sein, diese Maßnahme mit einem ganzheitlichen Ansatz zu verknüpfen, der das Gesundheitswesen langfristig stabilisiert.

Bundesweite Blutdruckmessung: Ein Blick auf die PhiP-Aktion 2024

Die diesjährige bundesweite PhiP-Aktion, organisiert von der ABDA, stand erneut im Zeichen der pharmazeutischen Dienstleistung »Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck«. Apothekenteams in ganz Deutschland führten in diesem Rahmen zahlreiche Messungen durch, um das Bewusstsein für Bluthochdruck, eine der häufigsten und gefährlichsten Volkskrankheiten, zu schärfen. Allein in den teilnehmenden Apotheken wurden innerhalb von zehn Stunden beeindruckende 49 Blutdruckmessungen vorgenommen, was die Relevanz dieser Aktion unterstreicht.

Im Fokus der Kampagne stand die Sensibilisierung der Bevölkerung für das Risiko von Bluthochdruck und die wichtige Rolle von Apotheken bei der Prävention. Die Messungen, die im Rahmen der standardisierten Risikoerfassung vorgenommen wurden, boten den Patienten eine direkte und unkomplizierte Möglichkeit, ihren Blutdruck überprüfen zu lassen. Dabei wurden nicht nur die aktuellen Werte erfasst, sondern auch Empfehlungen zur weiteren Abklärung oder Behandlung gegeben.

Die Rückmeldungen sowohl von den Apotheken als auch von den teilnehmenden Patienten fielen durchweg positiv aus. Viele Teilnehmer berichteten, dass sie bislang keinen genauen Überblick über ihre Blutdruckwerte hatten und durch die Aktion motiviert wurden, sich intensiver mit ihrer Gesundheit auseinanderzusetzen. Vor allem die Möglichkeit, direkt und ohne lange Wartezeiten eine qualifizierte Beratung zu erhalten, wurde als großer Vorteil wahrgenommen.

Ein weiteres Ziel der PhiP-Aktion war es, die Bedeutung pharmazeutischer Dienstleistungen in den Vordergrund zu rücken. In Zeiten, in denen der Druck auf die Gesundheitsbranche und speziell auf Apotheken immer weiter zunimmt, soll die Aktion verdeutlichen, wie essenziell die Apotheke als niedrigschwellige Anlaufstelle für die Gesundheitsvorsorge ist.

Die diesjährige PhiP-Aktion beweist einmal mehr, welche zentrale Rolle Apotheken in der Prävention und Früherkennung von Krankheiten spielen können. Die Tatsache, dass in so kurzer Zeit fast 50 Messungen pro Apotheke durchgeführt wurden, zeigt eindrucksvoll das Vertrauen der Bevölkerung in das Apothekenpersonal und die Notwendigkeit, solche niederschwelligen Angebote weiterhin auszubauen.

Bluthochdruck ist eine stille Gefahr, die oft zu spät erkannt wird. Gerade deshalb ist es von enormer Bedeutung, dass Apotheken verstärkt in die Vorsorge eingebunden werden. Die pDL »Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck« stellt hier einen wertvollen Beitrag dar. Es geht nicht nur um die bloße Messung von Werten, sondern auch um die umfassende Beratung und den frühzeitigen Hinweis auf mögliche Risiken, die für den Patienten lebensverändernd sein können.

Allerdings darf die Verantwortung, die durch solche Aktionen übernommen wird, nicht allein auf den Schultern der Apotheken ruhen. Es braucht eine stärkere Vernetzung zwischen den verschiedenen Akteuren im Gesundheitssystem, um Patienten lückenlos zu versorgen. Hier könnte die Digitalisierung einen entscheidenden Beitrag leisten, indem Daten schneller und effizienter ausgetauscht werden.

Die PhiP-Aktion zeigt, dass das Potenzial von Apotheken noch lange nicht ausgeschöpft ist. Mit gezielten Maßnahmen und entsprechender Unterstützung könnte ihre Rolle in der Gesundheitsversorgung weiter gestärkt werden – zum Vorteil aller.

Erste retardierte Antibabypille in Deutschland zugelassen

Mit Kelzy® wurde Anfang September das erste orale Kontrazeptivum mit verzögerter Wirkstofffreisetzung in Deutschland zugelassen. Diese neue Antibabypille soll durch die Retardierung hormonelle Schwankungen reduzieren und für eine stabilere Menstruationszyklen sorgen. Die Markteinführung in die Apotheken ist für Ende Oktober 2024 angekündigt. Kelzy® enthält als Estrogenkomponente 0,02 mg Ethinylestradiol und als Gestagenkomponente 2 mg Dienogest.

Das Präparat richtet sich an Frauen ab der Menarche bis zur Menopause und wird im 24/4-Einnahmeschema verwendet. Dies bedeutet, dass 24 Tage lang wirkstoffhaltige Tabletten eingenommen werden, gefolgt von vier Placebotabletten. Der Hersteller, Exeltis, hebt hervor, dass die Retardierung eine gleichmäßige Wirkstofffreisetzung ermöglicht. Dies führt zu einer geringeren Schwankung der Hormonspiegel im Körper und kann unerwünschte Blutungen reduzieren.

Eine Phase-I-Studie (LPRI-421/101) zeigte, dass die verzögerte Freisetzung im Vergleich zu einem Präparat mit sofortiger Freisetzung zu niedrigeren Spitzenwerten der Hormonkonzentration im Blut führt. Die Retardtablette erreicht den Zeitpunkt der maximalen Plasmakonzentration (Tmax) deutlich später als eine Pille mit sofortiger Freisetzung (3,8 Stunden gegenüber 1,3 Stunden).

Zwei klinische Phase-III-Studien in Europa bestätigen die Wirksamkeit von Kelzy®. Die Studien ergaben einen Pearl-Index von 0,2, was auf eine sehr zuverlässige Verhütung hinweist. Nur 1,7 Prozent der Teilnehmerinnen brachen die Studie aufgrund von Blutungsstörungen ab. Dies deutet auf eine hohe Zufriedenheit mit dem Präparat hin.

Dennoch ist das Thromboserisiko bei der Anwendung von Kelzy® höher als bei einigen anderen hormonellen Verhütungsmethoden. Es wird auf 8 bis 11 Fälle pro 10.000 Frauen pro Jahr geschätzt, was innerhalb der erwarteten Spannbreite für orale Kontrazeptiva liegt.

Mit der Zulassung von Kelzy® steht Frauen in Deutschland eine neue Option zur hormonellen Verhütung zur Verfügung, die insbesondere durch ihre gleichmäßige Wirkstofffreisetzung und Zyklusstabilität heraussticht.

Die Einführung von Kelzy® markiert einen bedeutenden Fortschritt in der oralen Kontrazeption. Die verzögerte Wirkstofffreisetzung adressiert das Problem hormoneller Schwankungen, das viele Frauen bei der Einnahme klassischer Antibabypillen erleben. Durch diese kontinuierliche Freisetzung könnten nicht nur unerwartete Blutungen reduziert, sondern auch eine stabilere Zykluserfahrung ermöglicht werden. Dies könnte für Frauen, die unter unregelmäßigen Zyklen leiden oder empfindlich auf Hormonveränderungen reagieren, eine willkommene Alternative sein.

Dennoch sollte das erhöhte Thromboserisiko nicht übersehen werden. Trotz der innovativen Vorteile muss jede Frau das Risiko-Nutzen-Verhältnis sorgfältig mit ihrem Arzt abwägen. Der Fortschritt in der Verhütungsmedizin zeigt, dass es nicht nur um die Wirksamkeit, sondern auch um das Wohlbefinden der Anwenderinnen geht. Es bleibt abzuwarten, wie Kelzy® in der Praxis angenommen wird, doch die bisherigen Studienergebnisse sind vielversprechend.

Optimale Nährstoffversorgung für Mutter und Kind: Folsäure, Jod und Co. im Fokus

Die richtige Versorgung mit Mikronährstoffen spielt eine zentrale Rolle bei der Planung einer Schwangerschaft und während der Schwangerschaft selbst. Schon vor der Empfängnis sollten Frauen sicherstellen, dass ihr Körper ausreichend mit lebenswichtigen Vitaminen und Mineralstoffen versorgt ist, um die gesunde Entwicklung des Kindes zu unterstützen. Besonders im Fokus stehen hierbei Folsäure und Jod, die als unverzichtbar gelten.

Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfiehlt Frauen mit Kinderwunsch die tägliche Aufnahme von 400 Mikrogramm Folsäure oder entsprechender Folate, um das Risiko von Neuralrohrdefekten wie Spina bifida zu minimieren. Folsäure ist essenziell für die Zellteilung und die Wachstumsprozesse des Embryos, weshalb eine frühzeitige Supplementierung, mindestens vier Wochen vor der Schwangerschaft, unerlässlich ist. Sollte die Supplementierung erst nach Eintritt der Schwangerschaft beginnen, wird eine erhöhte Dosis von 800 Mikrogramm täglich empfohlen.

Jod ist ebenfalls von großer Bedeutung, insbesondere für die Produktion von Schilddrüsenhormonen, die für den Stoffwechsel und die Entwicklung des Nervensystems und der Organe des Fötus entscheidend sind. Während der Schwangerschaft steigt der Jodbedarf deutlich, weshalb die DGE zusätzlich zur Ernährung eine tägliche Jodaufnahme von 100 bis 150 Mikrogramm in Form von Supplementen rät. Frauen mit Schilddrüsenerkrankungen sollten die Einnahme jedoch vorher ärztlich abklären. Insbesondere wird davon abgeraten, Algenprodukte zu konsumieren, da deren Jodgehalt oft stark variiert.

Neben Folsäure und Jod spielt auch die Omega-3-Fettsäure Docosahexaensäure (DHA) eine wichtige Rolle, insbesondere für die Entwicklung des Gehirns und der Augen des Fötus. DHA ist in fettreichen Fischen wie Lachs oder Makrele enthalten. Frauen, die keinen Fisch konsumieren, sollten etwa 200 Milligramm DHA pro Tag supplementieren, um eine ausreichende Versorgung sicherzustellen.

Für Frauen, die sich vegan ernähren, ist die zusätzliche Aufnahme von Vitamin B12 unerlässlich, da dieses Vitamin fast ausschließlich in tierischen Lebensmitteln vorkommt. Vitamin B12 ist für die Blutbildung und das Nervensystem des Fötus unerlässlich. Auch andere Nährstoffe wie Zink, Kalzium und Protein sind bei veganer Ernährung potenziell unterversorgt, weshalb eine sorgfältige Planung und gegebenenfalls Supplementierung erforderlich ist.

Der lange Schatten der Corona-Pandemie: Forderungen nach Aufarbeitung werden lauter

Die Corona-Pandemie hat weltweit tiefgreifende Auswirkungen hinterlassen, und die Diskussion über die Aufarbeitung der staatlichen Maßnahmen nimmt an Intensität zu. Immer mehr Stimmen in Politik und Gesellschaft fordern eine detaillierte Analyse der Geschehnisse, um Lehren für zukünftige Krisen zu ziehen. In den letzten Wochen hat vor allem der Bericht des Europäischen Rechnungshofs (EuRH) für Aufsehen gesorgt, der scharfe Kritik an der Vorbereitung der EU auf die Pandemie übt.

Der EuRH bemängelt, dass die zuständigen medizinischen Behörden, insbesondere das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC), die Gefahr des sich ausbreitenden Virus im Januar 2020 massiv unterschätzt hätten. Laut dem Bericht habe das ECDC zunächst davon ausgegangen, dass das Risiko einer Ausbreitung nach Europa gering sei. Doch schon zwei Wochen später traten die ersten Fälle auf dem Kontinent auf. Diese Fehleinschätzung sei entscheidend gewesen, da erst im März 2020 wirksame Maßnahmen zur Eindämmung gefordert wurden.

Darüber hinaus kritisiert der EuRH die mangelnde Informationspolitik und fehlende Teststrategien auf EU-Ebene. Auch die späte Einführung der Abwasserüberwachung als Frühwarnsystem zur Einschätzung des Infektionsgeschehens sei ein Versäumnis gewesen. Joao Leao, Vertreter des Rechnungshofs, erklärte, dass die Pandemie viele Einrichtungen unvorbereitet getroffen habe, was die Auswirkungen der Krise verschärft habe.

Auch auf nationaler Ebene stehen die Folgen der Pandemie und die rechtlichen Konsequenzen für Verstöße gegen die Infektionsschutzmaßnahmen im Fokus. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat eine Debatte angestoßen, die sich um die Einstellung laufender Bußgeldverfahren dreht. Mit Verweis auf den Rechtsfrieden plädiert Söder dafür, die Verfahren zu beenden. Die bayerische FDP fordert allerdings auch die Rückerstattung bereits gezahlter Bußgelder, eine Forderung, die innerhalb der Regierung noch zu Diskussionen führt.

Parallel dazu gibt es internationale Fälle, die Aufmerksamkeit erregen. In Österreich wurde eine Frau wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt, nachdem sie ihren krebskranken Nachbarn mit dem Coronavirus infiziert hatte. Diese juristische Aufarbeitung zeigt, dass Verstöße gegen Infektionsschutzmaßnahmen in manchen Fällen schwerwiegende strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.

In den USA beschuldigte der Facebook-Gründer Mark Zuckerberg die Regierung, während der Pandemie unrechtmäßigen Druck auf sein Unternehmen ausgeübt zu haben, um bestimmte Inhalte zu zensieren. Dies wirft Fragen zur Rolle der Medien und der Meinungsfreiheit in Krisenzeiten auf.

Auch in Deutschland sorgt die Vorbereitung auf zukünftige Pandemien für Diskussionen. Der Bundesrechnungshof warnt davor, dass das Land weiterhin unzureichend auf ähnliche Krisen vorbereitet sei. Vor allem der Mangel an Pflegepersonal erschwert den Betrieb der in der Pandemie geschaffenen zusätzlichen Intensivbetten. Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat diese Kritik teilweise bestätigt und betont, dass vor allem die personellen Kapazitäten verstärkt werden müssten, um die Gesundheitsversorgung zu sichern.

Die Aufarbeitung der Pandemie wird nicht nur aus medizinischen und logistischen Gründen als notwendig erachtet, sondern auch, um das Vertrauen in die politischen Institutionen wiederherzustellen. Während Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) die Einrichtung eines Corona-Bürgerrats in Betracht zieht, sprechen sich die Grünen und die FDP für die Einsetzung einer Enquete-Kommission aus. Diese soll sich vorrangig mit der Klärung sachlicher Fragen befassen.

Sahra Wagenknecht und ihr Bündnis hingegen fordern einen Untersuchungsausschuss im Bundestag, um die persönliche Verantwortung politischer Entscheidungsträger während der Pandemie genauer zu beleuchten. Die AfD unterstützt diese Forderung und sieht darin eine Chance, das Vertrauen in die politischen Prozesse wiederherzustellen. Beide Parteien betonen, dass die gesellschaftliche Spaltung, die während der Pandemie entstanden sei, dringend aufgearbeitet werden müsse.

Die Debatte über die Corona-Aufarbeitung zeigt, dass die Folgen der Pandemie nach wie vor präsent sind und es keine einfachen Antworten gibt. Während einige eine sachliche Analyse fordern, um zukünftige Krisen besser zu bewältigen, drängen andere auf eine tiefere Untersuchung persönlicher Verantwortlichkeiten.

Die Forderung nach einer umfassenden Aufarbeitung der Corona-Pandemie ist berechtigt, aber es muss eine Balance zwischen sachlicher Analyse und Schuldzuweisungen gefunden werden. Der Bericht des Europäischen Rechnungshofs und die Kritik am ECDC zeigen, dass es auf vielen Ebenen Versäumnisse gab. Die Frage ist jedoch, wie man aus diesen Fehlern lernen kann, ohne in politische Grabenkämpfe zu verfallen.

Die Idee eines Bürgerrats oder einer Enquete-Kommission könnte ein sinnvoller Weg sein, um Sachfragen zu klären und Lehren für die Zukunft zu ziehen. Die gesellschaftliche Spaltung, die durch die Pandemie verschärft wurde, darf nicht ignoriert werden. Ein öffentlicher Diskurs, der die Bürgerinnen und Bürger einbindet, könnte helfen, das Vertrauen in staatliche Institutionen wiederherzustellen. Dennoch muss darauf geachtet werden, dass dieser Prozess nicht in eine politische Instrumentalisierung abdriftet.

Sahra Wagenknechts Forderung nach einem Untersuchungsausschuss mag für manche sinnvoll erscheinen, doch die Gefahr besteht, dass dabei die Aufarbeitung zu sehr auf persönliche Schuldzuweisungen fokussiert wird. Es ist wichtig, den Blick nach vorne zu richten und Lösungen zu erarbeiten, anstatt vergangene Fehler ausschließlich zur politischen Profilierung zu nutzen.

Neue Hinweise stützen tierischen Ursprung von SARS-CoV-2

Fast fünf Jahre nach dem ersten Auftreten von Covid-19 gibt es weiterhin keine endgültige Klarheit über den Ursprung des Virus SARS-CoV-2. Eine neue internationale Studie deutet jedoch darauf hin, dass der Erreger von Wildtieren stammt, die auf dem Huanan Seafood Market in Wuhan gehandelt wurden. Dies widerspricht erneut der umstrittenen Theorie, das Virus könnte aus einem Labor in der chinesischen Millionenstadt entwichen sein.

Die Studie, die im Fachjournal „Cell“ veröffentlicht wurde, basiert auf der Analyse von mehr als 800 Proben, die Anfang 2020 vom Chinesischen Zentrum für Krankheitskontrolle und -prävention (CDC) auf dem inzwischen geschlossenen Markt entnommen wurden. Obwohl die Proben nicht direkt von den dort gehandelten Tieren stammen, da diese vor der Untersuchung entfernt wurden, konnten die Forscher genetische Spuren sowohl von Wildtieren als auch von SARS-CoV-2 nachweisen. Besonders betroffen waren Proben aus dem Bereich, in dem Wildtiere wie Marderhunde, Schleichkatzen und Bambusratten verkauft wurden.

Die genetischen Rückstände des Virus, die in den Proben gefunden wurden, beinhalteten beide früh nachgewiesenen Linien von SARS-CoV-2, bekannt als Linien A und B. Dies ist laut Virologen ein starkes Indiz dafür, dass das Virus mehrfach von Tieren auf Menschen übergesprungen sein könnte. Professor Christian Drosten von der Berliner Charité, der nicht an der Studie beteiligt war, wies darauf hin, dass das Virus auf dem Markt in seiner Ursprungsdiversität präsent war, was den tierischen Ursprung unterstützt.

Allerdings liefert die Studie keinen endgültigen Beweis, da direkte Proben von infizierten Tieren fehlen. Wissenschaftler wie Professor Richard Neher von der Universität Basel, die ebenfalls nicht an der Studie beteiligt waren, betonen, dass die gefundenen Virusspuren auch von infizierten Menschen stammen könnten, die bereits in großer Zahl auf dem Markt tätig waren, bevor er geschlossen wurde. Dennoch wird die Theorie, dass Wildtiere der Ursprung des Virus waren, durch die Analyse der neuen Proben gestützt.

Professor Michael Worobey von der University of Arizona, einer der Mitautoren der Studie, bezeichnet die Ergebnisse als einen weiteren Mosaikstein im Gesamtbild. Er warnte vor den Risiken, die mit dem engen Kontakt zwischen Wildtieren und Menschen in dicht besiedelten Gebieten verbunden sind. Diese Kombination könnte, so Worobey, als „Funke in einem Pulverfass“ beschrieben werden, der zur Auslösung einer Pandemie führen kann.

Obwohl es keine endgültige Antwort darauf gibt, welche Tierart das Virus auf den Menschen übertragen hat, gelten Marderhunde und Schleichkatzen als wahrscheinlichste Überträger. Andere Wissenschaftler, wie Professor Friedemann Weber von der Universität Gießen, stimmen zu, dass die neuesten Daten ein weiteres starkes Indiz dafür sind, dass die Covid-19-Pandemie durch infizierte Wildtiere auf dem Huanan-Markt begann. Belege für die Theorie eines Laborunfalls gibt es bisher nicht.

Die neue Studie stärkt die Argumentation derjenigen, die einen tierischen Ursprung von SARS-CoV-2 vermuten. Sie liefert weitere wertvolle Daten, auch wenn der endgültige Beweis weiterhin fehlt. Doch trotz der offenen Fragen erscheint das Bild zunehmend klar: Wildtiere und deren Handel auf Märkten wie in Wuhan stellen ein immenses Risiko für die Entstehung von Pandemien dar.

Die Nähe von infizierten Tieren und Menschen, oft in überfüllten städtischen Märkten, ist ein wiederkehrendes Muster bei der Entstehung von zoonotischen Krankheiten. Das ist kein neues Problem, doch es wird nun umso dringlicher, Wege zu finden, solche Risiken zu minimieren. Die Studie ist eine weitere Mahnung, dass die Übertragung von Viren von Tieren auf Menschen eine reale Gefahr bleibt. Solche Märkte zu regulieren oder sogar zu schließen, könnte ein entscheidender Schritt zur Verhinderung künftiger Pandemien sein.

Erfolgreiche Blutdruckmessaktion: Pharmazeuten im Praktikum sammeln wertvolle Erfahrungen

Im Rahmen der bundesweiten Aktion »Wir messen mit! 2024«, die von der ABDA initiiert wurde, konnten Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) wertvolle praktische Einblicke in pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) gewinnen. Ziel der Aktion war es, das Interesse des pharmazeutischen Nachwuchses für die pDL zu stärken und gleichzeitig die Bedeutung der Risikoeinschätzung hoher Blutdruckwerte in den Vordergrund zu rücken. Eine der herausragenden Teilnehmerinnen war Nicola Müller-Faßbender, die aktuell die zweite Hälfte ihres Praktischen Jahres in einer Münchener Apotheke absolviert.

Müller-Faßbender führte während der Aktion innerhalb von zehn Stunden insgesamt 49 Blutdruckmessungen im Rahmen der »Standardisierten Risikoerfassung hoher Blutdruck« durch – ein landesweiter Rekord. Die Organisation des Aktionstages erforderte von ihr und ihrem Apothekenteam eine detaillierte Planung und eine ausgeklügelte Strategie. Im Vorfeld der Aktion besprach das Team, wie die Kunden gezielt auf die Teilnahme angesprochen werden könnten. Mitarbeiter fragten systematisch nach der Einnahme von Blutdruckmedikamenten, um potenzielle Teilnehmer zu identifizieren.

Das Apothekenteam richtete fünf Blutdruckmessplätze ein, um mehrere Patienten gleichzeitig betreuen zu können. Diese strategische Herangehensweise ermöglichte es Müller-Faßbender, die pDL effizient und nahtlos zu koordinieren. Ihre Bemühungen zahlten sich aus: Mit 49 durchgeführten Blutdruckmessungen erzielte sie das beste Ergebnis im gesamten Bundesgebiet.

Für ihren Einsatz wurde Müller-Faßbender ausgezeichnet. In einem Interview erklärte sie, dass die Aktion nicht nur ihre eigenen Fähigkeiten im Bereich der pDL geschärft habe, sondern auch das Bewusstsein des gesamten Teams für die Bedeutung dieser Dienstleistungen gestärkt worden sei. Sie betonte, dass pDL eine entscheidende Rolle bei der Verbesserung der Patientenversorgung spielen und Apotheken eine wichtige Aufgabe im Bereich der Prävention zukomme.

Die Aktion »Wir messen mit! 2024« stellt eindrucksvoll unter Beweis, wie wertvoll pharmazeutische Dienstleistungen für die Gesundheitsversorgung sind. Die Teilnahme von Pharmazeuten im Praktikum bietet nicht nur die Gelegenheit, theoretisches Wissen in die Praxis umzusetzen, sondern fördert auch ein tieferes Verständnis für die Relevanz präventiver Maßnahmen in der Apotheke. Die herausragende Leistung von Nicola Müller-Faßbender zeigt, dass mit guter Organisation und Teamarbeit beachtliche Ergebnisse erzielt werden können. Besonders in Zeiten, in denen die Rolle der Apotheken im Gesundheitswesen immer wichtiger wird, ist es essenziell, die pDL weiter zu fördern und den Nachwuchs frühzeitig in diese Aufgaben einzubinden.

Die Aktion hat nicht nur das Engagement des pharmazeutischen Nachwuchses gestärkt, sondern auch gezeigt, wie Apotheken durch gezielte Dienstleistungen einen wichtigen Beitrag zur Prävention und Früherkennung von Krankheiten leisten können. Solche Initiativen sollten in Zukunft verstärkt gefördert werden, um die Rolle der Apotheken als erste Anlaufstelle im Gesundheitswesen weiter zu festigen.

Intensivbetten-Mangel: Lauterbach räumt Fehler ein und kündigt Reformen an

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat Fehler bei der Vorbereitung auf zukünftige Pandemien eingeräumt und auf Kritik des Bundesrechnungshofs reagiert. In einem Interview mit dem Deutschlandfunk erklärte der SPD-Politiker, dass die ursprüngliche Strategie, durch den einfachen Aufbau von Intensivbetten und den Kauf von Beatmungsgeräten ausreichende Kapazitäten zu schaffen, nicht die erhoffte Wirkung zeigte. „Wir haben damals den Fehler gemacht zu glauben, dass ein zusätzliches Bett mit Beatmungsgerät auch direkt einsatzbereit ist. Das ist jedoch nicht der Fall, weil uns das spezialisierte Pflegepersonal fehlt“, so Lauterbach selbstkritisch.

Der Bundesrechnungshof hatte in einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestags kritisiert, dass Deutschland nach wie vor nicht ausreichend auf zukünftige Pandemien vorbereitet sei. Die vom Bund bereitgestellten Mittel hätten zwar rein rechnerisch zu einem Zuwachs von etwa 13.700 Intensivbetten führen sollen, doch aufgrund des Mangels an Pflegepersonal sei die Zahl der betriebsbereiten Betten seit Oktober 2020 gesunken. Laut dem Bericht sei dies ein entscheidendes Risiko für die Krisenbewältigung, das dringend behoben werden müsse.

Lauterbach räumte die Problematik ein, betonte jedoch, dass die Kritik nur teilweise zutreffe. Er verwies darauf, dass die Regierung die Personalsituation in der Pflege bereits frühzeitig erkannt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet habe. „Wir haben Gesetze auf den Weg gebracht, die die Ausbildung von Pflegekräften in der Intensivmedizin fördern und es wahrscheinlicher machen, dass wir in naher Zukunft mehr qualifiziertes Personal zur Verfügung haben“, erklärte der Gesundheitsminister.

Darüber hinaus arbeite die Regierung an weiteren Maßnahmen, um die Pandemievorsorge zu verbessern. So sollen Impfstoffe durch Bereitschaftsverträge schneller produziert werden können, und auch der Nationale Pandemieplan sei bereits überarbeitet worden. Lauterbach wies zudem darauf hin, dass die Investitionen in das Gesundheitswesen langfristige Effekte haben würden, die erst in den kommenden Jahren voll sichtbar würden.

Der Bundesrechnungshof forderte derweil eine schnelle und nachhaltige Lösung des Personalproblems in der Intensivpflege. Ohne ausreichende Pflegekräfte bleibe die Zahl der einsatzbereiten Intensivbetten hinter den theoretischen Möglichkeiten zurück, was im Falle einer neuen Pandemie zu einem erheblichen Problem werden könnte.

Die Mahnung des Bundesrechnungshofs verdeutlicht einmal mehr die chronischen Probleme im deutschen Gesundheitssystem, die durch die Corona-Pandemie in aller Schärfe zutage getreten sind. Während das Aufstellen von Intensivbetten und der Kauf von Beatmungsgeräten als schnelle Lösungen während der Pandemiephase begrüßt wurden, war es ein grundlegender Fehlschluss zu glauben, dass damit auch sofort die dringend benötigten Kapazitäten geschaffen werden könnten. Es wurde übersehen, dass es vor allem an Pflegepersonal fehlt – ein Problem, das schon seit Jahren bekannt ist, aber oft vernachlässigt wurde.

Karl Lauterbachs Eingeständnis ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer ehrlichen Aufarbeitung. Die angekündigten Maßnahmen zur Verbesserung der Personalsituation sind zwar zu begrüßen, doch bleibt abzuwarten, ob diese tatsächlich rechtzeitig greifen werden. Die Bundesregierung steht hier vor einer doppelten Herausforderung: Sie muss nicht nur genügend Pflegekräfte ausbilden, sondern auch dafür sorgen, dass diese langfristig im Beruf bleiben und sich nicht durch die belastenden Arbeitsbedingungen abwenden.

Die Pandemie hat gezeigt, dass das Gesundheitssystem auf den Ernstfall nicht ausreichend vorbereitet war. Nun gilt es, die richtigen Lehren daraus zu ziehen und sicherzustellen, dass sich ein solcher Engpass nicht wiederholt. Der Aufbau von Intensivkapazitäten ist wichtig, doch ohne das nötige Personal bleibt diese Maßnahme ein leeres Versprechen. Nur mit einer nachhaltigen Stärkung der Pflege kann das System zukunftsfähig gemacht werden.

Neuer Wirkstoff Marstacimab für Hämophilie A und B vor Zulassung durch die EU

Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) hat sich für die Zulassung des Antikörpers Marstacimab ausgesprochen, der von Pfizer entwickelt wurde und eine vielversprechende neue Behandlungsoption für Patienten mit Hämophilie A und B darstellen könnte. Das Präparat mit dem Handelsnamen Hympavzi® soll künftig zur routinemäßigen Prophylaxe von Blutungsepisoden bei schweren Formen der Blutgerinnungsstörungen eingesetzt werden. Der Wirkstoff zeichnet sich durch einen innovativen Mechanismus aus, der sich grundlegend von der herkömmlichen Faktorersatztherapie unterscheidet.

Hämophilie, eine Erbkrankheit, die zu unkontrollierten Blutungen führt, betrifft weltweit Millionen von Menschen. Während Hämophilie A durch den Mangel an Gerinnungsfaktor VIII und Hämophilie B durch den Mangel an Faktor IX gekennzeichnet ist, führte die Behandlung in der Vergangenheit zur regelmäßigen Verabreichung dieser fehlenden Faktoren. Marstacimab setzt an einem anderen Punkt an: Es blockiert das Protein Tissue Factor Pathway Inhibitor (TFPI), das die Blutgerinnung hemmt. Durch die Hemmung von TFPI fördert der Wirkstoff die Bildung von Faktor Xa, wodurch eine Blutgerinnung selbst in Abwesenheit von Faktor VIII oder IX ermöglicht wird.

Dieser neue Ansatz wurde in einer zwölfmonatigen klinischen Studie mit Hämophilie-Patienten ab einem Alter von zwölf Jahren untersucht, die schwere Formen der Erkrankung aufwiesen. Die EMA hob hervor, dass Marstacimab bei der Reduktion der Blutungshäufigkeit im Vergleich zu traditionellen Therapien herausragende Ergebnisse erzielt habe. Die am häufigsten berichteten Nebenwirkungen waren Reaktionen an der Injektionsstelle, Kopfschmerzen und Bluthochdruck. Dennoch bleibt die Hoffnung groß, dass dieses neue Präparat eine dringend benötigte Alternative für Patienten darstellt, die von bestehenden Behandlungen nicht ausreichend profitieren.

Die abschließende Entscheidung über die Zulassung von Marstacimab liegt nun bei der Europäischen Kommission, doch Experten gehen davon aus, dass der Antikörper bald auf den Markt kommen wird. Mit diesem neuen Medikament könnte ein weiterer Meilenstein in der Behandlung von Hämophilie gesetzt werden, der nicht nur Blutungen vorbeugt, sondern auch Patienten eine höhere Lebensqualität verspricht.

Die potenzielle Zulassung von Marstacimab markiert einen bedeutenden Fortschritt in der Behandlung von Hämophilie A und B. Während die Faktorersatztherapie jahrzehntelang der Goldstandard war, bringt Marstacimab frischen Wind in die medizinische Landschaft. Das innovative Wirkprinzip des Antikörpers könnte für viele Betroffene eine lang ersehnte Veränderung bedeuten, die nicht nur ihre Behandlung vereinfacht, sondern auch das Risiko von Blutungen reduziert.

Die Tatsache, dass Marstacimab die Hemmung eines natürlichen Gerinnungsinhibitors im extrinsischen Gerinnungsweg nutzt, um die Blutgerinnung zu fördern, zeigt die wachsenden Möglichkeiten in der biopharmazeutischen Forschung. Dieser Mechanismus stellt eine elegante Lösung dar, um die Defizite der intrinsischen Blutgerinnung zu umgehen und Patienten eine neue therapeutische Perspektive zu bieten.

Angesichts der positiven Studiendaten und der voraussichtlichen Zulassung durch die Europäische Kommission darf man gespannt sein, ob Marstacimab sich in der Praxis ebenso bewährt wie in den klinischen Tests. Sollte dies der Fall sein, könnten viele Hämophilie-Patienten bald von einer deutlich verbesserten Lebensqualität profitieren.

Früherkennung und Diagnose von Alzheimer: Ein Wettlauf gegen die Zeit

Die Diagnose einer Alzheimer-Erkrankung stellt Mediziner und Betroffene vor eine Herausforderung, denn die ersten Anzeichen können leicht mit normalen altersbedingten Gedächtnisproblemen verwechselt werden. Alzheimer ist die häufigste Form der Demenz und betrifft vor allem Menschen im höheren Alter. Vergesslichkeit, Orientierungsprobleme sowie Schwierigkeiten bei alltäglichen Aufgaben sind frühe Warnzeichen, die abgeklärt werden sollten. Besonders alarmierend ist das Verlegen von Gegenständen an ungewöhnlichen Orten, wie etwa einem Schlüssel im Kühlschrank. Auch Persönlichkeitsveränderungen, etwa zunehmendes Misstrauen oder Ängste, sind mögliche Hinweise auf eine beginnende Alzheimer-Erkrankung.

Die Diagnose beginnt meist bei der Hausärztin oder dem Hausarzt, die anhand von Gesprächen und neuropsychologischen Tests erste Verdachtsmomente klären. Neuropsychologische Untersuchungen wie der Demtect-Test oder der Uhrentest prüfen die kognitiven Fähigkeiten des Patienten. „Die Aufgaben dieser Tests sind für gesunde Personen leicht zu lösen, während Demenzpatienten dabei häufig auf Schwierigkeiten stoßen“, erklärt Dr. Linda Thienpont von der Alzheimer Forschung Initiative (AFI).

Um andere Ursachen für die kognitiven Beeinträchtigungen auszuschließen, folgen Bluttests, die Parameter wie Blutzucker, Vitamin-B12-Spiegel und Schilddrüsenwerte untersuchen. Bei einem Verdacht auf Demenz wird in einem weiteren Schritt eine Bildgebung durchgeführt. 

ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

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