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Apotheken-Nachrichten von heute: Zwischen kriminellen Angriffen, Reformdruck und technologischen Innovationen

Rezeptfälschungen, Reformdebatten und KI-basierte Optimierung prägen die Zukunft der Apothekenbranche in Deutschland

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Apotheken in Deutschland geraten zunehmend ins Visier krimineller Banden, die professionell gefälschte Rezepte für hochpreisige Medikamente wie Mounjaro ausstellen. Apotheker wie Nojan Nejatian berichten, dass diese Fälschungen oft kaum vom Original zu unterscheiden sind, weshalb nur durch enge Zusammenarbeit unter den Apotheken in einigen Fällen die Abgabe der teuren Medikamente verhindert werden konnte. Parallel dazu sorgt das geplante Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) für hitzige Debatten, da es die freie Apothekenwahl durch die Einführung sogenannter „favorisierter Apotheken“ gefährden könnte. Der Apothekenklima-Index 2024 zeigt zudem den wachsenden Pessimismus unter den Apothekenbetreibern, die mit wirtschaftlichen Unsicherheiten, Nachwuchsmangel und politischen Herausforderungen kämpfen. Um diesen Problemen entgegenzuwirken, werden moderne Technologien wie künstliche Intelligenz in der Bestandsplanung eingesetzt, um Apotheken effizienter zu machen. Währenddessen revolutionieren automatische Insulin-Dosiersysteme die Diabetes-Behandlung, und die WHO setzt mit ihrem Notfallkit in Krisensituationen lebensrettende Maßnahmen um. Auch innovative Produktlinien wie die frauenspezifischen Gesundheitsprodukte von Eurimpharm tragen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung bei.

Professionelle Rezeptfälschungen nehmen zu: Apotheken im Visier krimineller Banden

In Deutschland werden Apotheken zunehmend Zielscheibe organisierter krimineller Banden, die sich auf die Fälschung von Rezepten spezialisiert haben. Besonders im Zusammenhang mit hochpreisigen Medikamenten, wie dem Antidiabetikum Mounjaro, wächst die Sorge. Apotheker Nojan Nejatian, Inhaber der Heegbach Apotheke in Erzhausen, berichtet, dass die Rezeptfälschungen mittlerweile so professionell angefertigt werden, dass sie kaum noch vom Original zu unterscheiden sind. Nur durch die enge Vernetzung unter Apotheken konnte in einigen Fällen die Abgabe des teuren Medikaments verhindert werden.

In mehreren Apotheken im Raum Darmstadt, insbesondere im Taunus, wurden in den letzten Wochen vermehrt gefälschte Rezepte für Mounjaro vorgelegt. Die Vorgehensweise der kriminellen Banden ist dabei besonders raffiniert. In einem aktuellen Fall fehlte ein oft offensichtliches Indiz für eine Fälschung: Der Wohnort des angeblichen Patienten befand sich in der Nähe der Arztpraxis, was Misstrauen oft minimiert. Diese Art von Täuschungsversuchen macht es den Apotheken immer schwieriger, gefälschte Rezepte zu erkennen. Ein Apotheker erlebte den bitteren Ausgang, als er das Medikament aufgrund der schwer erkennbaren Fälschung herausgab und nun einen Verlust von etwa 760 Euro zu verkraften hat, da die Krankenkasse in solchen Fällen keine Erstattung leistet.

Um der wachsenden Bedrohung entgegenzuwirken, setzen Apotheken zunehmend auf den Austausch untereinander. Über Netzwerke und digitale Plattformen werden Informationen zu Fälschungsversuchen und Unregelmäßigkeiten schnell weitergegeben. So konnte vor kurzem eine Kollegin von Nejatian ihn vor einer Fälschung warnen, bei der der Stempel auf dem Rezept auf eine Privatpraxis hinwies, die keine Kassenrezepte ausstellt. In einem anderen Fall wurde eine falsche Krankenkasse auf dem Rezept angegeben, was nur durch den genauen Blick auf die IK-Nummer auffiel.

Trotz dieser Vorsichtsmaßnahmen sind kleine Details im Alltagsstress oft schwer zu erkennen, und die Fälscher gehen immer dreister vor. Nejatian warnt seine Kolleginnen und Kollegen eindringlich, wachsam zu bleiben und sich auf die Unterstützung der Gemeinschaft zu verlassen. Besonders in stressigen Arbeitssituationen können solche Täuschungen unbemerkt bleiben, was zu erheblichen finanziellen Verlusten für die Apotheken führen kann.

In diesem Zusammenhang rückt auch der Versicherungsschutz für Apotheken in den Fokus. Eine Allrisk-Versicherung, die auch gegen Betrugsfälle und Rezeptfälschungen schützt, kann entscheidend sein, um Apotheken vor existenzbedrohenden Verlusten zu bewahren. Angesichts der wachsenden Professionalisierung der Täter gewinnen solche Policen an Bedeutung. Apothekenbetreiber sollten ihre Versicherungen daher regelmäßig überprüfen, um sicherzustellen, dass sie gegen diese immer raffinierter werdenden Betrugsversuche abgesichert sind.

Die zunehmende Professionalisierung von Rezeptfälschungen stellt Apotheken vor erhebliche Herausforderungen. Die Täter agieren geschickt und passen ihre Methoden ständig an, um selbst erfahrene Apothekerinnen und Apotheker zu täuschen. Gerade in Zeiten hoher Arbeitsbelastung können kleine Unstimmigkeiten, die auf eine Fälschung hinweisen, leicht übersehen werden.

Umso wichtiger ist es, dass Apotheken sich nicht nur auf ihre internen Abläufe verlassen, sondern auch auf die Vernetzung untereinander setzen. Der schnelle Austausch von Informationen und Warnungen über Fälschungsversuche ist eine der effektivsten Waffen gegen die organisierte Kriminalität in diesem Bereich. Zudem sollten Apothekenbetreiber ihre Versicherungen genau prüfen und sicherstellen, dass sie auch gegen Rezeptfälschungen abgesichert sind. Eine umfassende Absicherung kann im Ernstfall den entscheidenden Unterschied machen und finanzielle Verluste abmildern.

Das Thema zeigt auch, wie wichtig es ist, dass die Behörden eng mit den Apotheken zusammenarbeiten, um kriminelle Netzwerke zu zerschlagen und den Handel mit gefälschten Rezepten einzudämmen. Je professioneller die Fälschungen werden, desto notwendiger sind auch schärfere gesetzliche Maßnahmen und ein engerer Informationsaustausch zwischen den beteiligten Institutionen. Die Apothekerinnen und Apotheker stehen an vorderster Front und verdienen die volle Unterstützung, um sich und ihre Betriebe vor diesen Bedrohungen zu schützen.

Kaskoversicherung: Keine Zahlung bei Fahrerflucht trotz Erinnerungslücken

Das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) hat in einem aktuellen Fall entschieden, dass ein Versicherer bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort keine Leistungen erbringen muss, auch wenn der Unfallverursacher behauptet, sich an den Vorfall nicht erinnern zu können. Der Kläger, der einen Unfall mit seinem vollkaskoversicherten Fahrzeug verursacht hatte, verließ nach der Kollision die Unfallstelle. Am nächsten Tag suchte er einen Arzt auf und berichtete von Erinnerungslücken sowie einem posttraumatischen Schock. Der Arzt stellte leichte Verletzungen fest und attestierte den angegebenen Schock.

Der Kläger hatte die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren, nachdem er auf ein anderes Auto aufgefahren war und gegen die Mittelleitplanke prallte. Trotz erheblicher Schäden am Fahrzeug und an der Leitplanke entfernte sich der Mann zu Fuß vom Unfallort. Am Unfallort wurden leere Bierkästen und eine Tablettenpackung in seinem Fahrzeug gefunden. Seine Geldbörse wurde ebenfalls nahe der Unfallstelle entdeckt. Der Mann forderte daraufhin von seiner Kaskoversicherung knapp 10.000 Euro zur Deckung des Schadens.

Der Versicherer verweigerte jedoch die Zahlung mit der Begründung, der Kläger habe seine vertragliche Aufklärungsobliegenheit verletzt, indem er die Unfallstelle verließ und keine Feststellungen ermöglichte. Darüber hinaus wurde ihm eine unangepasste Fahrweise aufgrund überhöhter Geschwindigkeit und unzureichendem Sicherheitsabstand vorgeworfen. Im Strafverfahren wurde gegen ihn wegen Unfallflucht und Gefährdung des Straßenverkehrs ermittelt.

Das Landgericht Saarbrücken hatte zunächst zugunsten des Klägers entschieden, doch das Saarländische OLG hob dieses Urteil auf. Das Berufungsgericht stellte fest, dass der Kläger gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen habe, und betonte, dass die Behauptung von Erinnerungslücken und Schockzuständen nicht hinreichend bewiesen sei. Der Arzt stützte seine Diagnose ausschließlich auf die Angaben des Klägers, was das Gericht als nicht ausreichend ansah.

Das OLG entschied, dass der Versicherer aufgrund der vorsätzlichen Verletzung der Aufklärungspflicht nicht zur Schadensregulierung verpflichtet sei. Die fluchtartige Entfernung vom Unfallort ohne ausreichende Begründung und das Fehlen von Aufklärungshandlungen entband den Versicherer von seiner Leistungspflicht.

Das Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts sendet ein deutliches Signal: Die Aufklärungsobliegenheit im Versicherungsrecht ist von zentraler Bedeutung und kann bei Missachtung weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen. Fahrerflucht ist nicht nur strafrechtlich relevant, sondern hat auch im Rahmen von Kaskoversicherungen erhebliche Auswirkungen. Das Verhalten des Klägers, sich auf Erinnerungslücken zu berufen, wurde im Gericht nicht als glaubhaft angesehen, da diese ausschließlich durch eigene Angaben gestützt waren. Versicherer haben das Recht, bei vorsätzlicher Verletzung von Pflichten im Versicherungsvertrag, wie der Aufklärungsobliegenheit, von der Leistungspflicht zurückzutreten. Das Urteil stärkt die Position der Versicherungen und betont die Bedeutung von Transparenz und Kooperation im Schadensfall.

Apothekenklima-Index 2024: Pessimismus dominiert die Erwartungen der Apothekenbetreiber

Der Apothekenklima-Index 2024 zeichnet ein düsteres Bild für die Zukunft der Apotheken in Deutschland. Die repräsentative Umfrage, durchgeführt von IQVIA im Auftrag der ABDA ‒ Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, spiegelt die wachsenden Sorgen und Herausforderungen wider, denen Apothekeninhaberinnen und -inhaber gegenüberstehen. Befragt wurden bundesweit 500 Apothekenbetreiber zwischen Anfang August und Mitte September 2024. Zentrale Themen der Umfrage umfassten die Beschäftigungsentwicklung, Nachwuchsgewinnung, wirtschaftliche Erwartungen sowie gesundheitspolitische Prioritäten.

Besonders alarmierend ist die Tatsache, dass über zwei Drittel der befragten Apothekeninhaber (63,4 Prozent) davon ausgehen, dass sich die wirtschaftliche Situation ihrer Apotheke in den kommenden zwei bis drei Jahren verschlechtern wird. Ein Drittel (31,2 Prozent) erwartet sogar eine „deutlich schlechtere“ Entwicklung, was einen signifikanten Anstieg im Vergleich zu 2021 darstellt, als nur 10,2 Prozent solch eine pessimistische Prognose abgaben. Dieser starke Anstieg deutet auf eine wachsende Unsicherheit in der Branche hin, die sich zunehmend von wirtschaftlichen und regulatorischen Herausforderungen bedroht sieht.

Auch bei der Frage nach der Nachfolge zeigt der Apothekenklima-Index 2024 ein beunruhigendes Bild: Ein Drittel der Apothekeninhaber (33,8 Prozent) gibt an, im Falle eines Verkaufs keinen Interessenten zu finden – im Jahr 2021 waren es noch 15,4 Prozent. Diese Ergebnisse unterstreichen die Schwierigkeit, geeigneten Nachwuchs für die Apothekenbranche zu gewinnen, was langfristig die flächendeckende Versorgung mit Apotheken gefährden könnte.

Große Sorgen bereitet den Apothekenbetreibern zudem die im Apothekenreformgesetz vorgesehene „Apotheke ohne apothekerliche Präsenz“. Drei Viertel der Befragten (73,6 Prozent) befürchten, dass diese Regelung die Beratungsqualität und den Schutz der Patienten negativ beeinflussen wird. Die persönliche Beratung durch Apothekerinnen und Apotheker wird als unverzichtbar angesehen, insbesondere im Hinblick auf die Arzneimittelsicherheit und individuelle Patientenbetreuung.

Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die fehlende Planungssicherheit belasten die Stimmung der Apothekeninhaber ebenfalls erheblich. Neun von zehn Befragten (93,0 Prozent) fordern bessere wirtschaftliche Rahmenbedingungen, um den Betrieb ihrer Apotheken langfristig aufrechterhalten zu können. Zudem wünschen sich 88,2 Prozent mehr Planungssicherheit, um auf die sich schnell ändernden Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen vorbereitet zu sein.

Der Apothekenklima-Index 2024 zeigt deutlich, dass die Apothekenbranche vor massiven Herausforderungen steht. Sowohl wirtschaftliche Unsicherheiten als auch Nachwuchsprobleme und gesundheitspolitische Entwicklungen haben zu einer zunehmend pessimistischen Grundhaltung unter den Apothekeninhabern geführt.

Die Ergebnisse des Apothekenklima-Index 2024 sind ein Weckruf für die Gesundheitspolitik. Die pessimistischen Zukunftserwartungen und die Schwierigkeiten bei der Nachwuchsgewinnung spiegeln die Verunsicherung wider, die in der Apothekenlandschaft vorherrscht. Die Politik muss dringend Maßnahmen ergreifen, um die Rahmenbedingungen für Apotheken zu verbessern und Planungssicherheit zu schaffen. Ohne eine nachhaltige Unterstützung könnte die Versorgungssicherheit gefährdet sein, insbesondere in ländlichen Regionen. Der Apothekenklima-Index ist ein deutlicher Indikator dafür, dass es Zeit für gezielte Reformen ist, die die Apothekenbranche wieder auf stabile Füße stellen.

Apotheke schließt nach 80-Stunden-Wochen endgültig ihre Türen

Nach jahrzehntelangem Betrieb musste eine traditionsreiche Apotheke in einer Kleinstadt endgültig schließen. Der Inhaber, der die Apotheke vor über einem Jahrzehnt von seinem Vater übernommen hatte, kämpfte bis zuletzt mit hohem persönlichem Einsatz für den Fortbestand seines Geschäfts. In den vergangenen Monaten arbeiteten er und seine Frau nahezu rund um die Uhr – bis zu 80 Stunden in der Woche und sämtliche Notdienste des Jahres übernahm der Inhaber alleine. Doch die schier unendliche Belastung, kombiniert mit einem stagnierenden Einkommen, führte zur unvermeidlichen Entscheidung, das Geschäft endgültig aufzugeben.

Die Apotheke war seit ihrer Gründung eine feste Institution in der Region. Für den Inhaber war die Entscheidung, die Apotheke zu schließen, besonders emotional, da diese bereits einen Tag nach seiner Geburt eröffnet worden war. Er betonte, dass die Apotheke für ihn immer mehr als nur ein Geschäft war – sie war ein Teil seines Lebens. Dennoch machte die finanzielle Realität, dass er trotz des extremen Arbeitseinsatzes oft weniger verdiente als seine Angestellten, das Weiterführen unmöglich.

„Am Monatsende blieb fast nichts übrig“, erklärte der Inhaber resigniert. Seine Frau, die ihn in den letzten Monaten unterstützt hatte, wies schon seit einiger Zeit auf die Möglichkeit hin, in ein anderes Land auszuwandern, um dort als Apotheker bessere Verdienstmöglichkeiten zu finden. Doch der emotionale Abschied von der Apotheke war nicht einfach. Mangels eines Nachfolgers blieb nur die endgültige Schließung des Betriebs.

Die Situation dieser Apotheke ist kein Einzelfall. Viele kleine Apotheken in Deutschland sehen sich mit ähnlichen Herausforderungen konfrontiert. Besonders in ländlichen Regionen kämpfen sie um das wirtschaftliche Überleben, während der Konkurrenzdruck durch den Versandhandel wächst und die Margen im Gesundheitswesen schrumpfen. Trotz des unermüdlichen Einsatzes vieler Apotheker bleibt oft am Ende des Monats kaum etwas übrig, um den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Für den Inhaber dieser Apotheke war der letzte Schritt der einzig verbleibende: Die Schlüssel umdrehen und den Kampf aufgeben.

Die Schließung dieser Apotheke verdeutlicht einmal mehr die immense Belastung, unter der viele Apotheken in Deutschland arbeiten. Der unermüdliche Einsatz von Apothekerinnen und Apothekern, die oft weit über das normale Maß hinaus arbeiten, um die Versorgung ihrer Patienten sicherzustellen, wird in der öffentlichen Diskussion und auch von politischen Entscheidungsträgern zu selten angemessen gewürdigt. Apotheken sind mehr als nur Abgabestellen für Medikamente. Sie sind wichtige Anlaufstellen für Gesundheitsfragen, Vertrauenspartner in Krisensituationen und oft der letzte Ort, an dem eine persönliche Beratung möglich ist.

Doch dieser Wert scheint im System der Gesundheitsversorgung nicht ausreichend reflektiert zu werden. Apothekerinnen und Apotheker arbeiten häufig unter enormem Druck, bei schwindenden Margen und steigenden bürokratischen Hürden. Der wirtschaftliche Druck durch den Versandhandel und die wachsenden Herausforderungen, qualifiziertes Personal zu finden, verschärfen die Situation zusätzlich. Wenn Apotheker trotz unermüdlicher Arbeit am Monatsende kaum mehr verdienen als ihre Angestellten, läuft etwas grundlegend falsch.

Die Politik ist gefordert, endlich wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die Apotheken vor Ort zu unterstützen. Die flächendeckende Gesundheitsversorgung steht auf dem Spiel. Ohne ein Umdenken werden wir in den kommenden Jahren immer mehr solcher Schließungen erleben – zum Nachteil der Patienten, die auf die persönliche Beratung und die unmittelbare Versorgung angewiesen sind. Es ist an der Zeit, dass die Leistung der Apotheken angemessen honoriert und die bürokratischen Hürden abgebaut werden, damit solche Geschichten nicht weiter zum traurigen Alltag werden.

Optimierung der Apothekenlogistik: KI revolutioniert Bestandsplanung

Die Bestandsplanung in Apotheken ist häufig mit Unsicherheiten und einem hohen manuellen Aufwand verbunden. Fehlerhafte Prognosen können dazu führen, dass wichtige Medikamente fehlen oder Produkte über Monate unverkäuflich im Lager verbleiben. Um diese Herausforderungen zu bewältigen, arbeitet die Arbeitsgruppe für Supply Chain Services des Fraunhofer-Instituts für Integrierte Schaltungen IIS an einer innovativen Lösung: Künstliche Intelligenz (KI) soll die Bestandsplanung von Apotheken effizienter und präziser gestalten. Das Projekt unter der Leitung der Data Scientist Julia Schemm wird vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie sowie dem Bayerischen Verbundforschungsprogramm (BayVFP) ‒ Digitalisierung gefördert.

Im Rahmen des Projekts analysiert die KI nicht nur historische Verkaufsdaten, sondern berücksichtigt auch externe Faktoren wie saisonale Schwankungen, Wetterbedingungen und lokale Ereignisse, die den Bedarf an bestimmten Arzneimitteln beeinflussen könnten. Die Technologie verspricht eine deutliche Verbesserung der Lagerverwaltung und eine präzise Vorhersage von Absatzmengen. „Je besser die KI an die spezifischen Bedürfnisse einer Apotheke angepasst ist, desto genauer sind die Verkaufsprognosen“, betont Julia Schemm.

Für Apotheken bedeutet dies eine erhebliche Erleichterung im Alltag. Durch die Automatisierung der Bestandsplanung entfällt der mühsame manuelle Aufwand, was den Apothekenmitarbeitern mehr Zeit für die Kundenberatung verschafft. Gleichzeitig wird das Risiko von Lieferengpässen reduziert, da die KI rechtzeitig auf Veränderungen der Nachfrage reagieren kann. Dies ist insbesondere in der Grippe- und Erkältungssaison von Vorteil, wenn der Bedarf an bestimmten Medikamenten schnell steigt.

Ein weiterer Vorteil der KI-basierten Bestandsplanung ist die Optimierung der Lagerkosten. Durch eine genaue Bedarfsprognose können Überbestände vermieden werden, die Kapital binden und Lagerplatz beanspruchen. Dies verbessert die Liquidität und die Wirtschaftlichkeit der Apotheke.

Allerdings bringt die Implementierung von KI auch Herausforderungen mit sich. Apothekenbetreiber müssen sicherstellen, dass ihre IT-Infrastruktur kompatibel ist und der Datenschutz gewährleistet bleibt. Darüber hinaus bedarf es Schulungen für das Personal, um den Umgang mit der neuen Technologie zu erlernen.

Die Einführung von KI in die Apothekenlogistik ist ein bedeutender Fortschritt, der den Arbeitsalltag in Apotheken maßgeblich verändern wird. Während der Umstieg auf neue Technologien immer mit einer gewissen Investition verbunden ist, überwiegen die Vorteile bei weitem. Apotheken, die frühzeitig auf KI-basierte Lösungen setzen, werden nicht nur effizienter arbeiten, sondern auch ihre Wettbewerbsfähigkeit sichern.

Letztlich zeigt das Fraunhofer-Projekt, dass die Digitalisierung auch im Gesundheitswesen unaufhaltsam voranschreitet. Apothekenbetreiber, die diesen Wandel aktiv mitgestalten, werden von der technologischen Entwicklung profitieren und ihren Kunden einen noch besseren Service bieten können. Die Zukunft der Apothekenlogistik ist digital, und KI wird dabei eine zentrale Rolle spielen.

Gefahr für die freie Apothekenwahl: ABDA warnt vor neuen Reformplänen

Das geplante Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) sorgt weiterhin für hitzige Diskussionen, besonders im Hinblick auf die Einführung der sogenannten „favorisierten Apotheken“. Diese neue Regelung soll es pflegebedürftigen Versicherten ermöglichen, eine Apotheke ihrer Wahl zu bestimmen, die dann elektronisch eingereichte Rezepte im Namen des Versicherten einlösen kann. Der entscheidende Punkt hierbei: Dies soll auch ohne den persönlichen Besuch der Apotheke oder die Nutzung der E-Rezept-App möglich sein. Während die Idee, insbesondere für immobile Patienten, Erleichterungen bringen könnte, sieht die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) in diesem Vorhaben ein ernsthaftes Risiko für die freie Apothekenwahl.

Kritiker bemängeln, dass durch die favorisierten Apotheken die Wahlfreiheit der Patienten untergraben wird. In ihrer Stellungnahme gegenüber dem Gesundheitsausschuss warnt die ABDA, dass diese Neuregelung ein Einfallstor für Apotheken ohne Versorgungsverträge darstellen könnte. Diese Apotheken könnten, so die Befürchtung, einen Großteil der Versorgung übernehmen, was gerade für stationäre Apotheken zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen führen könnte. Darüber hinaus sieht die ABDA auch Gefahren für die Qualität der Arzneimittelversorgung, vor allem in Pflegeheimen, wenn favorisierte Apotheken eine zentrale Rolle einnehmen.

Zusätzlich zur Problematik der favorisierten Apotheken wird auch die Heimversorgung kritisch beleuchtet. Der Gesetzesentwurf ermöglicht es Versicherten, selbst oder durch Beauftragte die Rezepte ohne formelle Hürden abzurufen. Dabei besteht laut der ABDA jedoch die Gefahr, dass die sichere Identifizierung und Autorisierung nicht immer gewährleistet ist, was erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken aufwirft.

Ein weiteres Problem betrifft die Direktzuweisung von Rezepten durch Ärzte an Apotheken, die in Pflege- und Altenheimen tätig sind. Während die direkte Zuweisung unter normalen Umständen verboten ist, sieht der Entwurf eine Ausnahmeregelung vor, die die freie Apothekenwahl zusätzlich beeinträchtigen könnte. Diese Regelung wird von der ABDA ebenfalls kritisiert, da sie den Wettbewerb unter den Apotheken verzerren könnte.

In Bezug auf das Impfen zeigt sich die ABDA jedoch positiver. Apothekerinnen und Apotheker sollen zukünftig Impfungen mit Totimpfstoffen für Personen ab 18 Jahren durchführen dürfen. Zudem wird die Erweiterung der In-vitro-Diagnostika für Schnelltests begrüßt, da dies die Impfquoten weiter steigern und zur allgemeinen Gesundheitsprävention beitragen könnte.

Trotz der positiven Ansätze in anderen Bereichen bleibt die ABDA bei der Hauptforderung: Die geplante Regelung der favorisierten Apotheken dürfe nicht umgesetzt werden, da sie massive Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage der stationären Apotheken hätte und gleichzeitig die freie Wahl der Patienten deutlich einschränken könnte.

Die Einführung der favorisierten Apotheken mag auf den ersten Blick eine sinnvolle Lösung für pflegebedürftige Patienten sein, die Schwierigkeiten haben, Apotheken persönlich aufzusuchen. Doch der Teufel steckt, wie so oft, im Detail. Die freie Apothekenwahl ist ein Grundpfeiler der Gesundheitsversorgung in Deutschland und garantiert den Patienten Zugang zu einer vielfältigen Versorgung. Wenn jedoch bestimmte Apotheken durch solche Regelungen bevorzugt werden, kann dies schnell zu einer Monopolisierung führen, bei der kleine, unabhängige Apotheken das Nachsehen haben. Zudem stellt sich die Frage, ob die Datensicherheit ausreichend gewährleistet ist, wenn Dritte im Namen von Patienten E-Rezepte einlösen können.

Auch wenn die Ausweitung des Impfangebots in Apotheken begrüßenswert ist, bleibt der Reformvorschlag hinsichtlich der favorisierten Apotheken hoch umstritten. Die Apothekenlandschaft ist vielfältig, und genau diese Vielfalt darf nicht durch ein System untergraben werden, das möglicherweise den Wettbewerb verzerrt und die freie Apothekenwahl gefährdet.

Lauterbach erhält „BigBrotherAward“ für Gesundheitsdatennutzungsgesetz

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wurde in diesem Jahr mit dem „BigBrotherAward“ in der Kategorie „Gesundheit“ ausgezeichnet. Der kritische Preis wurde ihm für seine Mitverantwortung am Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) und dessen nationaler Umsetzung im Rahmen des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes verliehen. Kritiker bemängeln, dass diese Gesetze den Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten ermöglichen, ohne ausreichende Vorkehrungen zum Schutz der Privatsphäre zu treffen. Laut Dr. Thilo Weichert vom Netzwerk Datenschutzexpertise, der die Laudatio hielt, sei vor allem die elektronische Patientenakte (ePA) bisher im Fokus der Diskussionen gestanden. Der EHDS gehe jedoch weit darüber hinaus und verfolge das Ziel, das Gesundheitswesen in allen EU-Staaten zu digitalisieren.

Obwohl die Digitalisierung des Gesundheitswesens an sich positiv bewertet wird, kritisieren Datenschützer, dass der EHDS vor allem auf die Nutzung der Gesundheitsdaten für sogenannte Sekundärzwecke abziele. Darunter fallen Forschung, die Entwicklung medizinischer Produkte und Dienstleistungen sowie die Schulung Künstlicher Intelligenz. Diese weitreichenden Nutzungszwecke wecken Bedenken hinsichtlich des Schutzes sensibler Informationen. Ein zentraler Kritikpunkt betrifft den möglichen Verlust der ärztlichen Schweigepflicht, die durch die aktuellen Regelungen ausgehebelt werden könnte.

Besonders besorgniserregend sei, dass die Verarbeitung der Daten auch durch öffentliche Institutionen, Krankenkassen und private Unternehmen erfolgen könne. Laut Weichert bestehe die Gefahr, dass solche Daten beispielsweise von Versicherungsunternehmen oder Arbeitgebern missbraucht werden könnten, um sensible Informationen über Krankheiten oder genetische Veranlagungen gegen Patienten zu verwenden. Auch der mögliche Zugriff der Strafverfolgungsbehörden auf die Gesundheitsdaten stelle ein erhebliches Risiko dar.

Während der Laudatio wurde deutlich gemacht, dass Gesundheitsminister Lauterbach bisher keine hinreichenden Schutzvorkehrungen getroffen habe, um den Missbrauch der Daten zu verhindern. Dies sei laut Weichert umso bedenklicher, als dass der Datenschutz in der Medizin eine zentrale Rolle spiele. Die ärztliche Schweigepflicht dürfe nicht den kommerziellen oder politischen Interessen zum Opfer fallen.

Der „BigBrotherAward“ wird seit dem Jahr 2000 in Deutschland an Personen, Organisationen und Unternehmen verliehen, die durch ihren Umgang mit persönlichen Daten oder der Privatsphäre negativ auffallen. Der Preis ist nach dem „großen Bruder“ aus George Orwells Roman „1984“ benannt und symbolisiert die Gefahr einer umfassenden Überwachungsgesellschaft.

Die Verleihung des „BigBrotherAward“ an Karl Lauterbach ist ein deutliches Zeichen für die wachsenden Sorgen um den Schutz sensibler Gesundheitsdaten in einer digitalisierten Welt. Während der Fortschritt in der Digitalisierung des Gesundheitswesens zweifellos viele Vorteile mit sich bringt, stellt die Kritik von Datenschützern wie Dr. Thilo Weichert eine ernste Mahnung dar. Die zentrale Frage ist, ob die nötigen Schutzmaßnahmen rechtzeitig eingeführt werden, bevor Gesundheitsdaten zu einer leicht zugänglichen Ressource für kommerzielle oder staatliche Akteure werden.

Die möglichen Risiken für den Datenschutz, die durch die Nutzung von Gesundheitsdaten für Sekundärzwecke entstehen, sind nicht zu unterschätzen. Wenn sensible Informationen über Krankheiten oder genetische Veranlagungen in die falschen Hände geraten, könnte dies schwerwiegende Konsequenzen für die betroffenen Personen haben – sei es im beruflichen Umfeld oder in Bezug auf Versicherungsleistungen. Es bleibt zu hoffen, dass der Bundesgesundheitsminister die Bedenken ernst nimmt und die notwendigen Vorkehrungen trifft, um den Schutz der Patientendaten zu gewährleisten.

Die Verleihung des „BigBrotherAward“ soll dabei nicht nur ein Warnsignal sein, sondern auch als Aufforderung verstanden werden, den Datenschutz als integralen Bestandteil der Digitalisierung nicht aus den Augen zu verlieren.

Erweiterte Abgaberegeln bei Lieferengpässen: Neue Flexibilität für Apotheken bei DGUV und SVLFG

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) haben eine bedeutende Entscheidung für Apotheken getroffen. Wie der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) mitteilt, dürfen Apotheken bei Lieferengpässen nun auch für Versicherte dieser Institutionen auf die erweiterten Abgaberegeln nach § 129 Abs. 2a und 2b des Sozialgesetzbuches (SGB) V zurückgreifen. Diese Regelung tritt rückwirkend zum 1. September 2024 in Kraft und wird in die neuen Arzneimittelversorgungsverträge integriert.

Die erweiterten Abgaberegeln ermöglichen es Apotheken, in Situationen, in denen bestimmte Medikamente nicht verfügbar sind, ohne Rücksprache mit dem verschreibenden Arzt auf alternative Präparate oder andere Darreichungsformen und Packungsgrößen auszuweichen. Dies stellt eine erhebliche Entlastung für Apotheker dar, die im Rahmen ihrer täglichen Arbeit zunehmend mit Lieferengpässen konfrontiert sind. Besonders in ländlichen Gebieten und in spezialisierten Sektoren wie der Unfall- und Arbeitsversicherung ist eine flexible Arzneimittelversorgung von entscheidender Bedeutung.

Die Entscheidung der DGUV und SVLFG wird von Apothekern positiv aufgenommen, da sie mehr Handlungsspielraum bei der Versorgung von Patienten schafft. Damit reagieren die Institutionen auf die anhaltenden Lieferprobleme in der Pharmabranche, die sich in den letzten Jahren zunehmend verschärft haben. Patienten müssen dank dieser neuen Regelung keine langen Wartezeiten mehr in Kauf nehmen und können auch bei Engpässen zeitnah versorgt werden.

Die Erweiterung der Abgaberegeln soll langfristig dazu beitragen, die Versorgungssicherheit zu stärken und das Gesundheitssystem in Zeiten von Lieferschwierigkeiten resilienter zu gestalten. Insbesondere in Zeiten hoher Nachfrage, wie in Grippewellen oder Pandemien, erweist sich die neue Flexibilität als wertvolles Instrument für Apotheken.

Die Einführung erweiterter Abgaberegeln bei Lieferengpässen ist ein längst überfälliger Schritt in Richtung einer moderneren und flexibleren Gesundheitsversorgung. Apotheken stehen seit Jahren vor dem Problem von Lieferengpässen, die nicht nur den Alltag der Apotheker erschweren, sondern auch Patienten unmittelbar betreffen. Die neuen Regelungen geben Apothekern die notwendige Freiheit, schnell auf Versorgungsengpässe zu reagieren, ohne bürokratische Hürden überwinden zu müssen.

Was auf den ersten Blick wie eine kleine Anpassung der Vorschriften erscheint, hat das Potenzial, die Versorgungssituation für viele Patienten spürbar zu verbessern. Es zeigt sich, dass die Gesundheitsbehörden bereit sind, pragmatische Lösungen für drängende Probleme zu finden. Doch dieser Schritt allein wird die umfassenden Lieferprobleme nicht lösen können. Es bleibt abzuwarten, ob auch auf Seiten der Arzneimittelhersteller und der Pharmalogistik die notwendigen Anpassungen erfolgen, um zukünftige Engpässe zu minimieren.

Begrenzte Ressourcen: WHO-Notfallkit als Lebensretter in Krisensituationen

Hilfsorganisationen stehen in humanitären Krisen vor enormen Herausforderungen, wenn es darum geht, medizinische Versorgung unter extremen Bedingungen sicherzustellen. Ein zentrales Instrument, das in diesen Situationen oft zum Einsatz kommt, ist der Interagency Emergency Health Kit (IEHK) der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Dieser Kit wurde entwickelt, um die Basisgesundheitsversorgung von bis zu 10.000 Menschen für einen Zeitraum von drei Monaten sicherzustellen. Mit 80 ausgewählten Medikamenten und grundlegenden medizinischen Geräten wird dabei der Fokus auf die Akutversorgung gelegt.

Dr. Carina Vetye, die bei der Hilfsorganisation „Apotheker ohne Grenzen“ (AoG) tätig ist, betont in einer Schulung die Notwendigkeit, in Katastrophensituationen von den üblichen Behandlungsstandards abzuweichen. Anstatt auf eine breite Palette von Medikamenten zurückzugreifen, müssen Ärzte und Apotheker lernen, improvisiert mit einer stark begrenzten Auswahl zu arbeiten. „Wir haben 160 Schmerzmittel in Deutschland zur Verfügung, aber im IEHK gibt es nur vier Analgetika in jeweils einer Darreichungsform“, erklärt sie. Dieser pragmatische Ansatz ermöglicht es, in Krisensituationen schnell und effektiv zu handeln, doch er erfordert ein Umdenken und die Bereitschaft, von etablierten Therapiemustern abzuweichen.

Der IEHK ist in standardisierte Module unterteilt, die jeweils mit einer spezifischen Auswahl an Medikamenten und Verbrauchsmaterialien ausgestattet sind. Diese Module können von Einsatzkräften international verwendet werden, unabhängig von deren Herkunft oder Ausbildung. Jedes Modul enthält Verbrauchsgüter und Medikamente, die auch von weniger qualifiziertem Personal in einfacher Umgebung angewendet werden können, während komplexere Medikamente in einem ergänzenden Modul enthalten sind, das nur unter ärztlicher Aufsicht genutzt wird.

Die 80 im IEHK enthaltenen Wirkstoffe wurden aus der WHO-Liste der unentbehrlichen Arzneimittel ausgewählt. Diese Liste umfasst 591 Substanzen, die laut WHO für eine grundlegende Gesundheitsversorgung weltweit benötigt werden. In vielen Ländern mit niedrigem Durchschnittseinkommen ist das Gesundheitspersonal bereits daran gewöhnt, mit einer begrenzten Anzahl von Medikamenten zu arbeiten. Für Ärzte und Apotheker aus wohlhabenderen Ländern, wie Deutschland, kann die Beschränkung jedoch eine Herausforderung darstellen.

Dr. Vetye schildert eindrücklich, wie sie während der Flüchtlingskrise 2015 die Methoden des IEHK einsetzte, um Tausende von Menschen in Notunterkünften zu versorgen. Die modulare Struktur des Kits ermöglichte es ihr und ihrem Team, effizient zu arbeiten, trotz der knappen Ressourcen. Sie stellt jedoch auch fest, dass es nach wie vor an der globalen Verfügbarkeit grundlegender Medikamente mangelt. „Es ist eine traurige Realität, dass viele Länder außerhalb von Krisensituationen nicht einmal Zugang zu den wenigen Medikamenten haben, die auf der WHO-Liste stehen“, erklärt sie.

Die Schulungen der AoG sind daher nicht nur auf die Vermittlung technischer Kenntnisse fokussiert, sondern zielen auch darauf ab, ein Bewusstsein für die logistischen und humanitären Herausforderungen zu schaffen, die mit der Arbeit in Krisenregionen einhergehen. Einsatzkräfte müssen sich mit ungewohnten Therapieschemata auseinandersetzen und dabei gleichzeitig sicherstellen, dass die Basisgesundheitsversorgung auch unter extremen Bedingungen aufrechterhalten wird.

Der Einsatz des WHO-Notfallkits in humanitären Krisen zeigt, wie stark begrenzte Ressourcen optimal genutzt werden können, um das Überleben von Betroffenen sicherzustellen. Doch trotz der Effizienz dieser Hilfsmittel bleibt ein bitterer Beigeschmack. Die Tatsache, dass viele Länder auch außerhalb von Krisensituationen nicht in der Lage sind, eine ausreichende medizinische Grundversorgung zu gewährleisten, verdeutlicht die tiefgreifende globale Ungleichheit im Gesundheitswesen. Während in wohlhabenden Nationen eine Überversorgung an Medikamenten und Therapiemöglichkeiten herrscht, kämpfen andere Länder mit einem eklatanten Mangel an grundlegenden Gesundheitsressourcen.

Die Arbeit von Organisationen wie „Apotheker ohne Grenzen“ ist daher von unschätzbarem Wert, um diese Lücke zu schließen. Es bedarf jedoch eines noch stärkeren globalen Engagements, um sicherzustellen, dass Menschen überall auf der Welt Zugang zu lebenswichtigen Medikamenten haben – nicht nur in Notsituationen, sondern auch im Alltag.

Automatische Insulin-Dosiersysteme verändern die Diabetes-Behandlung

Automatische Insulin-Dosiersysteme (AID) haben den Behandlungsstandard für Menschen mit Typ-1-Diabetes entscheidend verändert. Lange Zeit war die Nachahmung der natürlichen Insulinsekretion ein unerreichbares Ziel, doch moderne Technologien haben diesen Traum verwirklicht. Diese Systeme, die kontinuierliche Glukosemessung und Insulinpumpen mit intelligenten Algorithmen kombinieren, ermöglichen eine nahezu normnahe Blutzuckerkontrolle. Patienten profitieren von weniger Schwankungen und einer erheblich verbesserten Lebensqualität, da die Notwendigkeit zur manuellen Steuerung der Insulingaben reduziert wird.

Während die ersten AID-Systeme von großen Herstellern entwickelt wurden, spielte auch die Diabetes-Community eine zentrale Rolle bei dieser Revolution. Unter dem Hashtag #WeAreNotWaiting schlossen sich Betroffene weltweit zusammen und entwickelten eigene Softwarelösungen. Diese sogenannten DIY-Apps ermöglichen es den Nutzern, ihre Diabetes-Therapie selbst zu steuern, indem sie kontinuierliche Glukosemessungen und Insulinpumpen miteinander verbinden. Obwohl diese Apps nicht offiziell zugelassen sind, haben sie sich in der Community fest etabliert und eine Vorreiterrolle in der Entwicklung moderner AID-Systeme übernommen.

Die Vorteile dieser automatisierten Systeme sind inzwischen wissenschaftlich belegt. Studien zeigen, dass AID-Systeme die glykämische Kontrolle verbessern und das Risiko von Hypoglykämien verringern. Dies gilt sowohl für kommerziell zugelassene Systeme als auch für DIY-Lösungen, die von den Patienten eigenverantwortlich genutzt werden. Der Einsatz solcher Systeme führt zu einer spürbaren Reduktion des HbA1c-Wertes und sorgt dafür, dass Patienten weniger Zeit in das tägliche Management ihres Diabetes investieren müssen.

Kommerzielle AID-Systeme wie Minimed 780G, Diabeloop DBLG1 oder t X2 Control-IQ sind mittlerweile weit verbreitet und bieten eine sichere, zugelassene Option für Typ-1-Diabetiker. Sie werden voraussichtlich in den kommenden Jahren für einen Großteil der Patienten zum Standard werden. Für Ärzte und Behandler bedeutet dieser Wandel, dass sie sich vermehrt auf andere Aspekte der Therapie, wie die Prävention von Folgeerkrankungen, konzentrieren können.

Die Umstellung auf AID-Systeme markiert einen wichtigen Schritt in der Diabetesbehandlung. Patienten gewinnen durch die Automatisierung mehr Freiheit und können sich auf andere Lebensbereiche konzentrieren, ohne ständig auf ihre Blutzuckerwerte achten zu müssen. Für Ärzte und das Behandlungsteam stellt diese Entwicklung eine Entlastung dar, da die Patienten durch die Systeme gut eingestellt sind und Komplikationen seltener auftreten. Die Rolle des Apothekers wandelt sich ebenfalls, da der Fokus in der Beratung nun stärker auf anderen Gesundheitsaspekten liegen kann.

Die Einführung automatischer Insulin-Dosiersysteme ist ein Meilenstein in der Diabetes-Therapie. Sie geben den Patienten nicht nur ein Stück Lebensqualität zurück, sondern ermöglichen auch eine engere Blutzuckerkontrolle, die in der Vergangenheit oft nur durch immense Anstrengungen zu erreichen war. Besonders bemerkenswert ist der Beitrag der Diabetes-Community, die durch DIY-Apps den Weg für diese Revolution geebnet hat. Dies zeigt eindrucksvoll, wie digitale Innovationen und patientengetriebene Lösungen den medizinischen Fortschritt beschleunigen können. Trotz aller Vorteile bleibt jedoch die Herausforderung, DIY-Apps und offizielle Systeme in Einklang mit regulatorischen Anforderungen zu bringen, um sowohl Sicherheit als auch Flexibilität zu gewährleisten.

Die Zukunft der Diabetes-Therapie liegt in der weiteren Automatisierung und Personalisierung der Behandlung. Es ist wahrscheinlich, dass immer mehr Patienten von diesen Systemen profitieren werden. Wichtig ist jedoch, dass der Zugang zu diesen Technologien für alle gewährleistet wird und die regulatorischen Rahmenbedingungen nicht zu einem Hemmnis werden.

Eurimpharm erweitert Angebot mit innovativen Produkten für die Frauengesundheit

Der bayerische Reimporteur Eurimpharm hat sein Sortiment um eine innovative Produktreihe zur Unterstützung der Frauengesundheit erweitert. Seit Oktober vertreibt das Unternehmen unter der Marke „Eurimhealth“ Nahrungsergänzungsmittel des monegassischen Herstellers Sérélys, der sich seit über 15 Jahren auf frauenspezifische Gesundheitsprodukte spezialisiert hat. Die Partnerschaft entstand auf Initiative von Sérélys, dessen Angebot auf großes Interesse bei Eurimpharm stieß.

Sérélys bietet eine Vielzahl von Präparaten an, die vor allem auf die Bedürfnisse von Frauen in verschiedenen Lebensphasen zugeschnitten sind. In Deutschland werden nun fünf Produkte vertrieben. Dazu gehören Kapseln mit Safranextrakten und Vitamin E zur Unterstützung während der Menstruation sowie ein Präparat mit Melatonin, das zu einer erholsamen Nachtruhe beitragen soll. Weitere Produkte, wie die „Meno“-Kapseln, zielen auf das Wohlbefinden von Frauen in den Wechseljahren ab, während „Osteo“ die Knochengesundheit und „Inco“ die Blasenfunktion unterstützen.

Besonders hervorzuheben ist die patentierte Rezeptur der Sérélys-Produkte, die auf speziellen Pollenextrakten basiert. Diese Extrakte werden durch die CyTonin-Technologie verarbeitet, bei der die Hülle des Pollenkerns entfernt wird. Das Ergebnis ist ein reines, bioverfügbares Pollenzytoplasma, das laut Hersteller eine höhere Wirksamkeit aufweist. Sérélys-Produkte sind seit Jahren in vielen Ländern etabliert und werden von Frauen für ihre natürlichen Inhaltsstoffe geschätzt.

Für Eurimpharm ist die Erweiterung des Angebots um die Sérélys-Produkte ein konsequenter Schritt in der Weiterentwicklung des eigenen Portfolios. Das Unternehmen ist seit 1975 auf den Reimport von Arzneimitteln spezialisiert und bietet darüber hinaus Medizinprodukte an. Besonders im Bereich der Intrauterinpessare hat sich Eurimpharm einen Namen gemacht. Über die belgische Tochterfirma Mona Lisa vertreibt das Unternehmen seit mehr als 25 Jahren Kupferspiralen und hat mit dem 2019 übernommenen Hersteller Prosan seine Marktstellung in diesem Bereich weiter gestärkt.

Mit der Einführung der Sérélys-Produkte will Eurimpharm nicht nur seine Kompetenz im Bereich der Frauengesundheit ausbauen, sondern auch Apotheken neue, innovative Produkte anbieten, die auf natürlichen Wirkstoffen basieren und den wachsenden Ansprüchen moderner Kundinnen gerecht werden.

Die Erweiterung des Eurimpharm-Portfolios um die Sérélys-Produkte zeigt, wie stark der Trend zu natürlichen, frauenspezifischen Gesundheitslösungen ist. In einer Zeit, in der Patientinnen zunehmend auf natürliche Inhaltsstoffe und nachhaltige Produkte achten, bietet die Kombination aus bewährten Pollenextrakten und innovativer Technologie einen echten Mehrwert. Mit dieser strategischen Partnerschaft setzt Eurimpharm nicht nur auf Innovation, sondern stärkt auch seine Position im Bereich der Frauengesundheit. Apotheken profitieren von einem breiteren Sortiment, das den Bedürfnissen einer anspruchsvollen und wachsenden Zielgruppe entspricht.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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