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Apotheken-Nachrichten von heute: Zwischen Regulierung und Innovation

Strenge Vorschriften, finanzielle Herausforderungen und digitale Fortschritte prägen die Zukunft der Apotheken in Deutschland und ihre zentrale Rolle in der Gesundheitsversorgung

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Apotheken stehen vor vielfältigen Herausforderungen und Chancen: Strenge Brandschutzvorschriften und finanzielle Retaxationen belasten die Betriebe, während Diskussionen über erweiterte Kompetenzen zur Entlastung von Arztpraxen im Gange sind. In Berlin kämpft eine Apotheke mit einer Retaxation wegen eines fehlenden Vornamens auf einem Rezept, während eine Apothekerin in Gera die unzureichende Vergütung für umfangreiche pharmazeutische Dienstleistungen beklagt. Sinkendes Interesse bei Pharmaziestudierenden bedroht zudem den Nachwuchs im Apothekerberuf. Gleichzeitig bieten digitale Innovationen, wie Rezept-Abo-Services und E-Rezepte, neue Möglichkeiten zur Verbesserung der Patientenversorgung. Doch rechtliche Auseinandersetzungen über Lastschriftgebühren und die Finanzkrise der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sorgen für Unsicherheit. Die Apothekenreform könnte zudem zu massiven Entlassungen führen und die Versorgungssicherheit gefährden. Angesichts der Hitzewellen fordern Ärzte und Apotheker den Ausbau öffentlicher Trinkwasserbrunnen, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Trotz dieser Herausforderungen bleibt die Apotheke eine unverzichtbare Institution im Gesundheitswesen, die sich ständig weiterentwickelt, um den Bedürfnissen der Patienten gerecht zu werden.

Schutzmaßnahmen gegen Brandrisiken in Apotheken

Apotheken sind zentrale Einrichtungen im Gesundheitswesen, die nicht nur Arzneimittel bereitstellen, sondern auch eine Vielzahl an leicht entzündlichen Substanzen lagern. Daher ist der Schutz vor Bränden von größter Bedeutung. In Deutschland gibt es strenge Vorschriften und Richtlinien, die Apotheken dabei helfen sollen, Brandrisiken zu minimieren und im Ernstfall schnell und effektiv zu handeln.

Ein wesentlicher Schritt zur Prävention ist die regelmäßige Durchführung von Brandschutzschulungen für alle Mitarbeiter. Diese Schulungen stellen sicher, dass das Personal über die neuesten Sicherheitsstandards informiert ist und wissen, wie sie im Falle eines Brandes reagieren müssen. Auch das Wissen über die Lage und den Einsatz von Feuerlöschern sowie die Bedienung der Brandschutzanlagen sind Teil dieser Schulungen.

Ein weiterer zentraler Aspekt des Brandschutzes ist die regelmäßige Überprüfung und Wartung der technischen Einrichtungen. Dazu gehören nicht nur Feuerlöscher und Brandmeldeanlagen, sondern auch elektrische Installationen, die potenzielle Brandursachen darstellen können. Defekte oder veraltete Geräte sollten umgehend repariert oder ersetzt werden, um das Risiko zu minimieren.

Die Lagerung von leicht entzündlichen Substanzen erfordert besondere Aufmerksamkeit. Arzneimittel und Chemikalien sollten in feuerfesten Schränken oder Räumen aufbewahrt werden, die speziell für diesen Zweck ausgelegt sind. Zudem sollten klare und leicht zugängliche Fluchtwege vorhanden sein, damit im Brandfall eine schnelle Evakuierung möglich ist.

Die baulichen Maßnahmen sind ebenfalls von großer Bedeutung. Brandschutztüren, feuerbeständige Wände und Decken sowie die Einrichtung von Brandabschnitten können verhindern, dass sich ein Feuer schnell ausbreitet. Eine enge Zusammenarbeit mit Brandschutzexperten und regelmäßige Kontrollen durch die Feuerwehr tragen dazu bei, dass die baulichen Maßnahmen stets den aktuellen Vorschriften entsprechen.

Ein Notfallplan, der regelmäßig aktualisiert und geübt wird, ist ein weiterer wichtiger Baustein des Brandschutzes. Dieser Plan sollte klare Anweisungen für das Verhalten im Brandfall enthalten, wie die Evakuierung des Gebäudes, das Alarmieren der Feuerwehr und das Verhalten bei der Brandbekämpfung. Jeder Mitarbeiter sollte mit diesem Plan vertraut sein und wissen, welche Rolle er im Ernstfall übernimmt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein umfassender Brandschutz in Apotheken eine Kombination aus präventiven Maßnahmen, technischer Ausstattung, Schulung des Personals und regelmäßiger Überprüfung und Wartung erfordert. Nur so kann gewährleistet werden, dass im Ernstfall schnell und effektiv reagiert werden kann, um Menschenleben zu schützen und Sachschäden zu minimieren.

Der Brandschutz in Apotheken ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern eine moralische Verantwortung gegenüber Patienten, Mitarbeitern und der Allgemeinheit. Angesichts der Tatsache, dass Apotheken leicht entzündliche Substanzen lagern und im Notfall eine schnelle medizinische Versorgung sicherstellen müssen, ist es unerlässlich, dass sie alle möglichen Vorkehrungen treffen, um Brände zu verhindern.

Die regelmäßigen Schulungen und technischen Überprüfungen sind hierbei unerlässlich. Es darf keine Nachlässigkeit geben, denn ein kleiner Fehler kann verheerende Folgen haben. Die apothekeninterne Organisation muss dafür sorgen, dass alle Mitarbeiter jederzeit wissen, was zu tun ist, und dass die technischen Anlagen stets auf dem neuesten Stand sind.

Auch die baulichen Maßnahmen und die richtige Lagerung von Chemikalien und Arzneimitteln dürfen nicht vernachlässigt werden. Feuerfeste Schränke und klare Fluchtwege können im Ernstfall Leben retten. Zudem sollte der Notfallplan nicht nur auf dem Papier existieren, sondern regelmäßig geübt werden, damit im Ernstfall keine wertvolle Zeit verloren geht.

Es bleibt zu hoffen, dass alle Apothekenbetreiber die Dringlichkeit dieses Themas erkennen und entsprechend handeln. Nur durch eine Kombination aus Prävention, Technik und gut ausgebildetem Personal kann die Sicherheit in Apotheken gewährleistet werden.

Rechtsüberholen endet im Unfall: Gericht verurteilt ungeduldigen Autofahrer zu Schadenersatz

Am 5. Juni 2023 entschied das Amtsgericht Siegburg (Az.: 123 C 152/22), dass ein Autofahrer, der ein anderes Fahrzeug rechts überholt und dabei einen Unfall verursacht, für den Schaden aufkommen muss. Die Klägerin, eine Autofahrerin, befuhr eine innerstädtische Straße und wollte an einer durch Ampeln geregelten Kreuzung nach links abbiegen. Die Kreuzung war mit einer Rechtsabbiegerspur und einer Spur für den Geradeausverkehr sowie Linksabbieger ausgestattet.

Obwohl die Ampel für die Klägerin Grün zeigte, hielt sie vor der Kreuzung an, da der Verkehr auf der anderen Seite stockte. Als sich der Stau auflöste und die Ampel weiterhin Grün zeigte, setzte sie den linken Blinker und fuhr an. In diesem Moment wurde sie rechts von dem Pkw des Beklagten überholt. Der Beklagte nutzte die Rechtsabbiegerspur für das Überholmanöver, obwohl er ebenfalls nach links abbiegen wollte. Während des Überholvorgangs kollidierten die beiden Fahrzeuge.

Der Beklagte behauptete, dass die Klägerin im letzten Augenblick nach rechts abbiegen wollte und daher ihr Fahrzeug nach rechts gelenkt habe, was zur Kollision geführt habe. Das Gericht wies diese Argumentation zurück und gab der Klage der Linksabbiegerin statt. Nach Überzeugung des Gerichts hat der Beklagte gegen § 5 Absatz 3 (1) StVO verstoßen, der das Überholen bei unklarer Verkehrslage verbietet. Dies gilt insbesondere für das Rechtsüberholen, da die Rechtsabbiegerspur nicht zum Überholen von Fahrzeugen auf der daneben liegenden Spur vorgesehen sei.

Des Weiteren ergab die Art der Beschädigungen an den beiden Fahrzeugen, dass der Beklagte das Fahrzeug der Klägerin bei seinem Fahrmanöver geschnitten habe. Der Beklagte konnte den gegen ihn sprechenden Beweis des ersten Anscheins, den Unfall allein verursacht zu haben, nicht entkräften. Folglich wurde er für den Unfall verantwortlich gemacht und zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt.

Das Urteil des Amtsgerichts Siegburg sendet ein klares Signal an alle Verkehrsteilnehmer: Riskante und regelwidrige Überholmanöver werden nicht toleriert und führen zu rechtlichen Konsequenzen. Besonders in unklaren Verkehrslagen ist es entscheidend, besonnen und regelkonform zu handeln, um Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Die Entscheidung zeigt, dass die Gerichte bereit sind, Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung konsequent zu ahnden und damit zur Sicherheit auf unseren Straßen beizutragen. Wer andere Verkehrsteilnehmer durch riskantes Fahrverhalten gefährdet, muss mit erheblichen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen rechnen.

Retaxationen belasten Apotheken: Ein Beispiel aus Berlin

In der Paul Gerhardt Apotheke in Berlin sieht sich Inhaber Dr. Jozef Dobija mit einer finanziellen Kürzung durch die Krankenkasse hkk konfrontiert. Grund dafür ist ein angeblich fehlender Vorname auf einem Rezept für den Grippeimpfstoff Vaxigrip. Die Abrechnungsstelle Spektrum K, die im Auftrag der hkk tätig ist, stellte bei der Überprüfung des Abrechnungsmonats Dezember 2023 fest, dass der Vorname der impfenden Person auf dem Rezept fehlte. Dies führte zu einer Retaxation in Höhe von 23,62 Euro.

Dr. Dobija widerspricht der Darstellung und betont, der Vorname sei deutlich unter dem Stempel der Apotheke geschrieben gewesen. Für ihn ist diese Art der Retaxation kein Einzelfall, sondern ein systematisches Vorgehen, das darauf abzielt, Apotheken finanziell zu belasten und Kosten bei den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) einzusparen. Seinen Berechnungen zufolge summieren sich solche Kürzungen bei allen betroffenen Apotheken auf beträchtliche Summen.

In einem offenen Brief an die politischen Entscheidungsträger fordert Dr. Dobija eine Überarbeitung der bürokratischen Prozesse und eine Reduzierung der Belastungen für Apotheken. Er kritisiert, dass bei der Ausarbeitung der bestehenden Verträge die notwendige Fachkompetenz der Apotheker fehlt, was zu Regelungen führt, die oft zu ihrem Nachteil ausfallen.

Um gegen die Retaxation vorzugehen, hat Dr. Dobija Einspruch eingelegt und fordert eine detaillierte Erklärung von der hkk. Sollte er keine zufriedenstellende Antwort erhalten, erwägt er rechtliche Schritte. Der Apotheker äußerte seinen Unmut in deutlichen Worten und betonte, dass solche bürokratischen Hürden den Arbeitsalltag unnötig erschweren.

Der Fall von Dr. Dobija wirft ein Schlaglicht auf ein weit verbreitetes Problem im deutschen Gesundheitssystem. Die Frage, wann und wie die Bürokratie für Apotheken reduziert und Missstände behoben werden können, bleibt weiterhin offen.

Die Bürokratie im Gesundheitswesen ist eine der größten Herausforderungen für Apotheken in Deutschland. Der Fall von Dr. Jozef Dobija zeigt exemplarisch, wie Retaxationen nicht nur finanzielle, sondern auch administrative Belastungen darstellen. Dass eine Krankenkasse wegen eines angeblich fehlenden Vornamens eine Kürzung vornimmt, wirkt überzogen und bürokratisch. Es scheint, als ob hier bewusst Hürden aufgebaut werden, um Kosten zu sparen, ohne Rücksicht auf die damit verbundenen Schwierigkeiten für die Apotheken.

Die Forderung nach einer Überarbeitung der bürokratischen Prozesse ist daher mehr als berechtigt. Apotheken spielen eine zentrale Rolle in der Gesundheitsversorgung und sollten nicht durch unnötige Bürokratie behindert werden. Es bedarf einer stärkeren Einbindung der Fachkompetenz von Apothekern bei der Ausarbeitung von Verträgen und Regularien, um faire und praktikable Lösungen zu finden. Nur so kann gewährleistet werden, dass Apotheken ihre wichtige Aufgabe in der Gesundheitsversorgung weiterhin effektiv erfüllen können.

Es bleibt zu hoffen, dass die politischen Entscheidungsträger die Dringlichkeit des Problems erkennen und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Die Bürokratie darf nicht länger ein Hindernis für eine effiziente und patientenorientierte Gesundheitsversorgung sein.

Apotheker drängen auf erweiterte Kompetenzen: Lösung für überlastete Arztpraxen?

In Deutschland steigt die Diskussion über die Überlastung von Arztpraxen, und die "Stiftung Gesundheit" hat in einer aktuellen Erhebung untersucht, ob Apotheker zur Entlastung des Gesundheitssystems beitragen könnten. Die Ergebnisse zeigen, dass fast 60 % der befragten Apotheker sich vorstellen können, Diagnosen bei bestimmten Krankheiten zu stellen und verschreibungspflichtige Medikamente ohne vorherigen Arztbesuch abzugeben.

Diese Umfrage wurde inspiriert durch die jüngsten Entwicklungen in England, wo Apotheken seit Ende Januar berechtigt sind, bei Erkrankungen wie Nasennebenhöhlenentzündungen, Hals- und Ohrenschmerzen, infizierten Insektenstichen, Hautausschlag, Gürtelrose und unkomplizierten Harnwegsinfekten bei Frauen unter 65 Jahren Diagnosen zu stellen und Medikamente zu verschreiben.

Von den befragten Apothekern in Deutschland befürworten 37,5 % eine ähnliche Regelung und sehen sich in der Lage, diese umzusetzen. Weitere 21,2 % unterstützen die Idee ebenfalls, geben jedoch an, dass sie derzeit nicht über die notwendigen Kapazitäten verfügen. 39,9 % der Apotheker sind der Meinung, dass solche Aufgaben weiterhin von Ärzten übernommen werden sollten.

Darüber hinaus beleuchtete die Umfrage, welche zusätzlichen Dienstleistungen Apotheken anbieten und dafür honoriert werden sollten. Ganz oben auf der Liste steht das erweiterte Medikationsmanagement, welches von 83,4 % der Befragten als sinnvoll erachtet wird. 71,6 % der Apotheker halten es für vernünftig, regelmäßig benötigte Medikamente wie die Antibabypille ohne wiederkehrendes Rezept auszugeben. Zwei Drittel der Apotheker würden zudem gerne mehr Aufgaben im Bereich der Prävention übernehmen.

Insgesamt zeigt die Erhebung, dass viele Apotheker bereit sind, mehr Verantwortung zu übernehmen und zur Entlastung des Gesundheitssystems beizutragen. Ob und in welchem Umfang diese Kompetenzen in Deutschland zukünftig ausgebaut werden, bleibt abzuwarten.

Die Umfrage der „Stiftung Gesundheit“ zeigt deutlich, dass Apotheker bereit sind, mehr Verantwortung zu übernehmen. Dies könnte nicht nur zur Entlastung der überlasteten Arztpraxen beitragen, sondern auch die Patientenversorgung verbessern. Die Beispiele aus England machen vor, wie Apotheker durch erweiterte Kompetenzen schnell und effizient bei der Behandlung bestimmter Krankheiten helfen können.

In einer Zeit, in der die medizinische Versorgung vielerorts an ihre Grenzen stößt, erscheint es sinnvoll, die Expertise und das Engagement der Apotheker stärker zu nutzen. Dabei ist es jedoch wichtig, dass diese zusätzlichen Aufgaben gut vorbereitet und begleitet werden. Apotheker benötigen dafür die entsprechenden Schulungen und Ressourcen, um ihre neue Rolle optimal ausfüllen zu können.

Natürlich muss auch darauf geachtet werden, dass die Grenzen der Verantwortlichkeiten klar definiert sind, um eine qualitativ hochwertige und sichere Versorgung der Patienten zu gewährleisten. Insgesamt bietet der Ansatz, Apothekern mehr Kompetenzen zu übertragen, großes Potenzial, das Gesundheitssystem zu entlasten und die Versorgung der Patienten zu verbessern. Es ist an der Zeit, diesen Schritt mutig zu gehen und von den positiven Erfahrungen anderer Länder zu lernen.

Vor-Ort-Apotheken: Verpasste Chance oder Aufbruch zum digitalen Rezeptmanagement?

Ein niederländischer Arzneimittelversender sorgt derzeit für Aufsehen mit einem innovativen Rezept-Abo-Service, der chronisch Kranken das Leben erleichtert. Der Dienstleister übernimmt das rechtzeitige Anfordern von Folgerezepten beim behandelnden Arzt, sodass Patienten entlastet werden und nicht selbst daran denken müssen. Die Frage, die sich nun stellt: Warum bieten Vor-Ort-Apotheken einen solchen Service nicht ebenfalls an?

Unter dem Slogan „Einmal bestellt – immer versorgt“ bewirbt die niederländische Versandapotheke ihren Service, der treffend als Rezept-Abo bezeichnet wird. Das Konzept ist einfach: Beauftragt ein Patient die Versandapotheke mit dem Rezeptmanagement, fordert diese das Folgerezept beim Arzt an und liefert es dem Patienten, sobald das Rezept bestätigt wurde. Damit wird den Patienten eine erhebliche Last abgenommen.

Die Rechtslage ist eindeutig: Sofern Patienten Dritte mit dem Abholen von Rezepten beauftragen und ihnen die notwendigen Informationen – wie Name des Arztes, Angaben zur Krankenversicherung und Versichertennummer – zur Verfügung stellen, steht diesem Prozess nichts im Wege. Auch beim E-Rezept, das per Gesundheitskarte (eGK) in der Apotheke vor Ort abgerufen wird, können „Vertreter“ zum Einlösen der Rezepte eingesetzt werden, wie das Bundesgesundheitsministerium bestätigt.

Die Vorteile eines solchen Systems liegen auf der Hand: Es reduziert die Non-Adhärenz und verhindert Therapieabbrüche, die hohe Folgekosten für das Gesundheitssystem verursachen können. Zudem bieten die auf dem Rezept vorhandenen Informationen die Grundlage für ein datenbasiertes Management. Anhand der Packungsgröße und Dosierung kann die Reichweite der Arzneimittel berechnet werden. Ein optimaler Zeitpunkt für die nächste Bestellung lässt sich so definieren, indem man Pufferzeiten für Urlaubszeiten und Abwesenheiten berücksichtigt.

Die notwendigen Daten sind keine geschützten Informationen. Jede Apotheke verfügt über die relevanten Daten, die sich aus der Verordnung ergeben. Der erste Schritt für Vor-Ort-Apotheken wäre die Möglichkeit, Abverkäufe auf eindeutige Kundenkonten zu tätigen. Viele Apotheken bieten bereits Kundenkarten an, die umfassende Kundenprofile ermöglichen.

Ein weiterer Schritt wäre die Nutzung von E-Mail-Adressen zur Kommunikation. Patienten könnten rechtzeitig über das Ende ihrer Medikation informiert werden. Moderne Warenwirtschaftssysteme und CRM-Tools könnten dabei helfen, diese Prozesse zu automatisieren. Einige Apotheken haben bereits Module zur Altenheimversorgung, die ähnliche Funktionen bieten und sich auch für andere Kundengruppen nutzen lassen.

Eine Implementierung eines solchen Systems würde den Arbeitsaufwand in der Apotheke nicht erhöhen, sondern die bestehenden Prozesse optimieren. Ein gut strukturiertes Rezeptmanagement könnte die Adhärenz erhöhen und gleichzeitig den Patienten entlasten. Damit könnten Vor-Ort-Apotheken nicht nur ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken, sondern auch einen wertvollen Beitrag zur Gesundheitsversorgung leisten.

Die Einführung eines Rezept-Abo-Services durch eine niederländische Versandapotheke sollte für Vor-Ort-Apotheken ein Weckruf sein. Das Konzept ist simpel, aber effektiv: Patienten werden entlastet und die Adhärenz erhöht. Die notwendigen Daten und technischen Voraussetzungen sind bereits vorhanden, es fehlt lediglich an der Umsetzung.

Es ist höchste Zeit, dass Vor-Ort-Apotheken ihre Prozesse überdenken und modernisieren. Ein gut durchdachtes Rezeptmanagement könnte nicht nur die Bindung zu den Patienten stärken, sondern auch die Effizienz steigern. Dabei sollten Apotheken keine Scheu vor neuen Technologien haben. Moderne Warenwirtschaftssysteme und CRM-Tools bieten zahlreiche Möglichkeiten, um Prozesse zu automatisieren und zu optimieren.

Zudem bietet ein solcher Service einen klaren Mehrwert für die Patienten. Die Sorge um vergessene Folgerezepte entfällt, und die kontinuierliche Versorgung mit notwendigen Medikamenten wird sichergestellt. Dies ist nicht nur im Interesse der Patienten, sondern auch des gesamten Gesundheitssystems.

Vor-Ort-Apotheken müssen erkennen, dass sie in einer digitalen Welt agieren und ihre Dienstleistungen entsprechend anpassen müssen. Der Rezept-Abo-Service ist eine einfache, aber wirkungsvolle Maßnahme, die viele Vorteile bietet. Jetzt ist die Zeit, zu handeln und diesen Service in den eigenen Apotheken einzuführen.

Wöchentliche Faktor-VIII-Prophylaxe: Efanesoctocog alfa im Handel erhältlich

Im Juli wurde mit Efanesoctocog alfa (Altuvoct™) ein bahnbrechendes Medikament zur Prophylaxe und Behandlung von Patienten mit Hämophilie A eingeführt. Diese genetische Blutgerinnungsstörung, die auf einem Mangel an Gerinnungsfaktor VIII beruht, führt bei Betroffenen zu einer erhöhten Blutungsneigung und kann besonders bei schwerer Ausprägung zu spontanen Blutungen in Gelenken und Muskeln führen. Die Standardbehandlung besteht in der Gabe von Faktor-VIII-Präparaten zur Substitution des fehlenden Gerinnungsfaktors.

Altuvoct™ zeichnet sich durch eine einmal wöchentliche Anwendung aus, was einen bedeutenden Fortschritt in der Behandlung von Hämophilie A darstellt. Das Präparat ist für alle Altersgruppen geeignet und in verschiedenen Dosierungen erhältlich, darunter 250 I. E., 500 I. E., 750 I. E., 1000 I. E., 2000 I. E., 3000 I. E. und 4000 I. E. Die empfohlene Dosis für die Routineprophylaxe beträgt 50 I. E./kg Körpergewicht, verabreicht einmal wöchentlich intravenös. Nach einer Schulung können Patienten oder Betreuungspersonen die Injektion selbstständig durchführen.

Efanesoctocog alfa ist ein neuartiges Fusionsprotein, das durch die kovalente Verknüpfung einer D′D3-Domäne von vWF mit dem rekombinanten Faktor VIII entwickelt wurde. Dies verhindert die endogene vWF-Bindung und verlängert die Halbwertszeit des Faktors erheblich. Studien zeigen, dass Altuvoct™ im Vergleich zu Standard-Faktor-VIII-Präparaten eine viermal längere Halbwertszeit und im Vergleich zu Präparaten mit verlängerter Halbwertszeit eine 2,5- bis dreimal längere Halbwertszeit aufweist.

Die Zulassung basiert auf den Ergebnissen der Phase-III-Studien XTEND-1 und XTEND-Kids. In XTEND-1 nahmen 159 Patienten ab zwölf Jahren mit schwerer Hämophilie A teil. Diese erhielten im Prophylaxe-Arm wöchentlich Efanesoctocog alfa, was zu einer mittleren annualisierten Blutungsrate (ABR) von 0,71 führte. Im On-Demand-Arm, der zunächst nach Bedarf behandelt und dann zur wöchentlichen Prophylaxe gewechselt wurde, konnte die ABR von 21,4 auf 0,70 gesenkt werden. Auch bei Kindern unter zwölf Jahren zeigte die XTEND-Kids-Studie vielversprechende Ergebnisse mit einer mittleren ABR von 0,9 und keiner Bildung von Faktor-VIII-Inhibitoren.

Altuvoct™ kann allergische Überempfindlichkeitsreaktionen hervorrufen, weshalb Patienten über frühe Anzeichen wie Nesselsucht, Engegefühl in der Brust und Giemen informiert werden sollten. Zudem sollten sie auf die Entwicklung von Inhibitoren überwacht werden. Zu den häufigsten Nebenwirkungen zählen Kopfschmerzen, Arthralgie, Erbrechen, Ausschlag, Schmerzen und Fieber. Das Präparat muss im Kühlschrank bei 2 bis 8 °C gelagert werden.

Efanesoctocog alfa (Altuvoct™) bietet eine vielversprechende neue Option für Patienten mit Hämophilie A und könnte durch die reduzierte Anwendungshäufigkeit die Lebensqualität der Betroffenen erheblich verbessern.

Die Einführung von Efanesoctocog alfa (Altuvoct™) markiert einen bedeutenden Fortschritt in der Therapie von Hämophilie A. Mit einer nur einmal wöchentlichen Anwendung bietet dieses neue Faktor-VIII-Präparat eine erhebliche Erleichterung für Patienten, die bisher häufigere Injektionen in Kauf nehmen mussten. Die verlängerte Halbwertszeit und die überzeugenden Studienergebnisse lassen hoffen, dass die Lebensqualität der Betroffenen maßgeblich verbessert wird.

Es bleibt jedoch wichtig, dass Patienten und Ärzte wachsam bleiben hinsichtlich möglicher Überempfindlichkeitsreaktionen und der Entwicklung von Inhibitoren. Die sorgfältige Überwachung und Schulung der Patienten sind daher von zentraler Bedeutung.

Insgesamt bietet Altuvoct™ eine vielversprechende neue Option für die Behandlung von Hämophilie A, die das Potenzial hat, das Leben vieler Menschen positiv zu beeinflussen. Die medizinische Gemeinschaft wird die weitere Entwicklung und Anwendung dieses Medikaments mit großem Interesse verfolgen.

Die Vision der Telemedizin: Ein Jahrhundert der Voraussicht

Vor 100 Jahren, im Jahr 1924, skizzierte der Chirurg und Gynäkologe Fritz Kahn eine Zukunftsvision, die der heutigen Realität erstaunlich nahekommt. In einer seiner berühmtesten Illustrationen, „Der Arzt der Zukunft“, zeigte er einen bärtigen Arzt im Frack, der vor seinem Schreibtisch steht und auf ein Kontrollgerät blickt. Neben ihm liegen ein Lehrbuch, eine Uhr und ein Telefon. An der Wand werden Herz- und Atemfunktionen überwacht, während aus einem Lautsprecher Herztöne ertönen, dargestellt durch fliegende Noten.

Diese Darstellung von Telemedizin, die heute niemanden mehr überraschen würde, war damals revolutionär. Fritz Kahn prognostizierte, dass der Arzt der Zukunft nicht mehr „täglich bei Wind und Wetter das Krankenbett aufsuchen müsse, um etwas über den Zustand des Herzens zu erfahren“. Diese Vision hat sich in vielerlei Hinsicht bewahrheitet.

Kahn, bekannt für seine innovativen und pädagogischen Skizzen, die später von Künstlern verfeinert wurden, antizipierte den Einfluss der Technologie auf die Arzt-Patienten-Beziehung. Seine Arbeiten thematisierten die zunehmende Entfremdung des Arztes vom Patienten, ein Aspekt, der bis heute relevant ist. Das renommierte Fachblatt „JAMA“ widmete Kahn kürzlich einen Beitrag.

Kahn betonte schon damals, dass der traditionelle Hausarzt, der „seine geheimnisvollen Rezepte mit würdevoller Miene ausstellt“, überholt sei. Stattdessen sah er den Arzt der Zukunft als Bioingenieur, der den menschlichen Körper als einen Organismus betrachtet, dessen Funktionen mit ähnlichen Methoden und Apparaten untersucht werden wie die Maschinen eines Ingenieurs.

Eine weitere Illustration von Kahn zeigt einen Patienten, der in einem Bett auf einem Kreuzfahrtschiff liegt und über bidirektionale Funkwellen mit dem Büro des Arztes verbunden ist. Kahn prophezeite, dass die Ferndiagnose „eine neue Ära der medizinischen Praxis“ einläuten werde. Er stellte sich den Arztberuf so vor, dass der Mediziner Patienten aus aller Welt empfängt und seine Rezepte direkt an deren Hausärzte sendet. Außerdem würde er mithilfe seiner technischen Ausstattung an internationalen Konferenzen teilnehmen, um sich mit Experten über komplizierte Fälle auszutauschen.

Trotz seiner Begeisterung für Technologie äußerte Kahn auch Bedenken. In autobiografischen Schriften aus den 1950er-Jahren schrieb er: „Vor hundert Jahren behandelte ein Arzt den Menschen, vor 50 Jahren war er Internist oder Chirurg, heute ist er ein Röntgenfotograf, der Bilder von einem Herzen macht, das er nicht sieht, von einer Person, die er nicht kennt, von einem Fall, den er nicht verfolgt.“

Fritz Kahn (1888-1968), ein Wissenschaftsautor aus Halle an der Saale, erlangte in der Zwischenkriegszeit in Deutschland Bekanntheit. Seine Bücher wurden in den 1920er-Jahren gefeiert, jedoch in den 1930er-Jahren nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten verbrannt. Erst in den späten 1930er- und 1940er-Jahren wurden sie außerhalb seines Heimatlandes neu aufgelegt. Kahn floh 1933 zuerst nach Palästina und später, zusammen mit Albert Einstein, nach New York. 1941 ließ er sich in Manhattan und Long Island nieder. Später kehrte er nach Europa zurück und lebte in der Schweiz und in Dänemark.

Fritz Kahn war ein Visionär, dessen Ideen zur Telemedizin ihrer Zeit weit voraus waren. Seine Darstellungen zeigen, wie präzise er den Einfluss der Technologie auf die medizinische Praxis vorhersah. Heute, ein Jahrhundert später, sind viele seiner Visionen Wirklichkeit geworden. Telemedizin hat insbesondere während der COVID-19-Pandemie an Bedeutung gewonnen und ermöglicht es Ärzten, Patienten weltweit zu betreuen.

Doch Kahns Warnungen vor der Entfremdung des Arztes vom Patienten sind ebenso relevant. Die technologische Entwicklung hat zweifellos viele Vorteile gebracht, aber sie birgt auch das Risiko, die persönliche Beziehung zwischen Arzt und Patient zu vernachlässigen. Die Herausforderung der modernen Medizin besteht darin, die Balance zwischen technologischer Effizienz und menschlicher Fürsorge zu finden.

Kahns Arbeiten erinnern uns daran, dass medizinischer Fortschritt nicht nur technische Innovation, sondern auch ein tiefes Verständnis für den Patienten erfordert. Während wir die Möglichkeiten der Telemedizin weiter ausbauen, sollten wir Kahns Mahnungen im Hinterkopf behalten und sicherstellen, dass der Mensch im Mittelpunkt der medizinischen Versorgung bleibt.

Wettbewerbszentrale erzwingt: AEP muss Lastschriftgebühr streichen

Der Großhändler AEP hatte versucht, Apotheken durch die Einführung einer Lastschriftgebühr nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Rx-Skonto einen zusätzlichen Konditionenbaustein anzubieten. Doch die Wettbewerbszentrale hat erfolgreich eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Aschaffenburg (LG) erwirkt, die diese Praxis untersagt. Das Gericht entschied, dass die von AEP angebotene Vergütung für den Rechnungsausgleich per Lastschrift ab dem 1. September nicht mehr gewährt werden darf.

Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage, ob die Vergütung für den Rechnungsausgleich per Lastschrift zulässig ist. Das Landgericht Aschaffenburg entschied, dass diese Vergütung wie ein Rabatt zu behandeln sei. Zusammen mit dem bereits gewährten Rabatt von 3,05 Prozent überschreite sie den nach § 2 der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) zulässigen Rahmen. AEP hatte die geforderte Unterlassungserklärung der Wettbewerbszentrale nicht abgegeben.

Geschäftsführerin Heike Brockmann zeigte sich überrascht über den Ausgang des Verfahrens und betonte, dass das Konditionenmodell vor Inkrafttreten wettbewerbsrechtlich sorgfältig geprüft worden sei. Sie argumentierte, dass die Vergütung für den Rechnungsausgleich per Lastschrift keine Preiskondition darstelle, sondern eine Win-win-Situation für Apotheken und Großhändler schaffe. AEP profitiere von betriebswirtschaftlichen und buchhalterischen Vorteilen durch einen kontrollierten und pünktlichen Zahlungseingang, während Apotheken einen zusätzlichen Ertrag erzielen könnten. Das Ziel sei es, Prozesse zu optimieren und gleichzeitig die Apotheken vor Ort nachhaltig zu stärken.

AEP kündigte an, das Urteil anzufechten und das Konditionenmodell im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Bamberg weiter zu verteidigen. Brockmann betonte, dass AEP das Verfahren nicht kampflos aufgeben werde und die attraktiven Konditionen, die ohne Verhandlungen gewährt werden, ein wichtiger Bestandteil des Geschäftsmodells seien. AEP wolle weiterhin ein fairer und transparenter Partner im Pharmagroßhandel bleiben und die Zukunftssicherung der Apotheken unterstützen.

Die Entscheidung des Landgerichts Aschaffenburg gegen AEP setzt ein klares Zeichen im Pharmagroßhandel. Der Versuch von AEP, durch die Einführung einer Lastschriftgebühr zusätzliche finanzielle Vorteile zu erzielen, wurde als unzulässige Rabattierung eingestuft. Diese Entscheidung verdeutlicht die strengen Regularien, die im Pharmamarkt gelten, um Preisstabilität und fairen Wettbewerb zu gewährleisten.

Während AEP argumentiert, dass die Lastschriftgebühr eine betriebswirtschaftlich sinnvolle Maßnahme sei, zeigt das Urteil, dass selbst gut gemeinte Innovationen nicht über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen dürfen. Für die Apotheken bedeutet dies, dass sie vor zusätzlichen Gebühren geschützt bleiben, die letztlich die Medikamentenpreise beeinflussen könnten. AEPs Ankündigung, in Berufung zu gehen, deutet darauf hin, dass die Diskussion um faire Konditionen im Pharmagroßhandel noch nicht beendet ist. Letztendlich bleibt zu hoffen, dass eine Lösung gefunden wird, die sowohl den Großhändlern als auch den Apotheken zugutekommt, ohne die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu untergraben.

Betriebskrankenkassen warnen: Finanzkrise der GKV gefährdet Beitragszahler

Die Betriebskrankenkassen (BKK) schlagen Alarm: Unter dem Hashtag #WasFehltZahlstDU machen sie auf die angespannte finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufmerksam. Die finanzielle Notlage betrifft nahezu 90 Prozent der Bevölkerung und droht sich weiter zu verschärfen. Der BKK-Dachverband fordert deshalb von der Bundesregierung und den Ländern entschlossene Maßnahmen zur Entlastung der Beitragszahler.

„Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie ihre Arbeitgeber zahlen einen hohen Preis für die Untätigkeit bei der Stabilisierung der GKV-Finanzen“, kritisiert Anne-Kathrin Klemm, Vorständin des BKK-Dachverbandes. Sie fordert, dass die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag versprochenen staatlichen Zuschüsse endlich anpasst und erhöht. Trotz der Zusagen sei bislang nichts passiert, so Klemm. Besonders dramatisch sei die Situation bei der Krankenhausfinanzierung, die eigentlich Aufgabe der Länder sei. Diese haben ihre Zahlungen inflationsbereinigt um 44 Prozent im Vergleich zu vor 20 Jahren reduziert, während die Krankenhausausgaben der Krankenkassen im gleichen Zeitraum um 70 Prozent gestiegen sind.

Klemm betont, dass die Beitragszahler bisher die Lücken füllen mussten, was auf Dauer nicht tragbar sei. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber seien von den steigenden Beiträgen betroffen. „Mit jedem Prozentpunkt, um den der Beitragssatz steigt, müssen die Arbeitgeber rund 15 Cent pro Arbeitsstunde mehr an die Krankenkassen abführen“, erklärt Klemm. Bei etwa 62 Milliarden geleisteten Arbeitsstunden im Vorjahr ergibt dies zusätzliche Kosten von rund 9,3 Milliarden Euro. Klemm fordert, dass der Staat seiner Verantwortung nachkommt und die Beitragszahler entlastet.

Konkrete Vorschläge zur Entlastung liegen bereits auf dem Tisch: Die Umsetzung der im Koalitionsvertrag versprochenen Finanzmittel für Bürgergeldbeziehende könnte die Beitragszahler um rund 9 Milliarden Euro entlasten, was einem Rückgang des Beitragssatzes um 0,5 Prozentpunkte entspräche. Eine Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf Arzneimittel auf 7 Prozent könnte den Beitragssatz um weitere 0,2 Prozentpunkte senken. Zudem müssten die Länder ihrer Verpflichtung zur Finanzierung der Krankenhäuser nachkommen, bevor zusätzliche Mittel in einen Transformationsfonds für die Krankenhausstrukturreform fließen.

Die BKK fordert, dass anstehende Reformen für die Versicherten einen spürbaren Mehrwert in der Gesundheitsversorgung bringen. „Für Klientelpolitik gibt es keinen finanziellen Spielraum und kein Verständnis mehr“, betont Klemm. Die Kampagne „Was fehlt, zahlst du“ soll auf die Dringlichkeit der Situation hinweisen und die Politik zum Handeln bewegen. Eine nachhaltige Lösung für die finanziellen Herausforderungen der GKV ist dringend erforderlich, um die Gesundheitsversorgung langfristig zu sichern.

Die Betriebskrankenkassen haben mit ihrer Kampagne #WasFehltZahlstDU den Finger in die Wunde gelegt: Die finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherung ist alarmierend, und die bisherigen politischen Reaktionen sind unzureichend. Es ist erschreckend, dass trotz der klaren Versprechen im Koalitionsvertrag zur Anpassung und Erhöhung der staatlichen Zuschüsse bisher nichts geschehen ist. Die Leidtragenden sind die Beitragszahler, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die zunehmend belastet werden.

Besonders die dramatische Unterfinanzierung der Krankenhäuser durch die Länder ist ein Skandal. Während die Kosten für die Krankenkassen stetig steigen, haben die Länder ihre Zahlungen erheblich reduziert. Dieses Missverhältnis zeigt, dass dringend gehandelt werden muss, um die finanzielle Stabilität der GKV zu sichern und die Beitragszahler zu entlasten.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen, wie die Bereitstellung der im Koalitionsvertrag versprochenen Finanzmittel für Bürgergeldbeziehende und die Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf Arzneimittel, sind notwendige Schritte in die richtige Richtung. Ebenso müssen die Länder endlich ihrer Verantwortung bei der Krankenhausfinanzierung nachkommen.

Es ist an der Zeit, dass die Politik aufhört, die finanzielle Last auf die Beitragszahler abzuwälzen, und stattdessen nachhaltige Lösungen findet. Die Gesundheitsversorgung in Deutschland darf nicht weiter durch politische Untätigkeit gefährdet werden. Die Kampagne der BKK ist ein dringender Weckruf, dem endlich Taten folgen müssen.

Apothekerin kämpft mit unzureichender Vergütung: pDL für 28 Medikamente und 72 Wechselwirkungen

In der Platanen-Apotheke in Gera sind pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) ein integraler Bestandteil des wöchentlichen Betriebs. Vor kurzem stand Apothekerin Diana Schneider vor einer herausfordernden Aufgabe: Ein Patient brachte einen Medikationsplan mit 28 verschiedenen Arzneimitteln und bat um eine umfassende Analyse. Schneider stellte fest, dass diese Aufgabe mehrere Stunden in Anspruch nehmen würde, während die Vergütung dafür lediglich 90 Euro beträgt – ein Betrag, den sie als unzureichend bezeichnet.

Der Patient, der bisher nicht zu den Stammkunden der Apotheke gehörte, wollte die Anzahl der einzunehmenden Tabletten reduzieren und suchte daher Schraders Hilfe. Eine erste Analyse offenbarte beeindruckende 72 Wechselwirkungen zwischen den Medikamenten. Schneider erklärt, dass eine vollständige Analyse, bei der Aspekte wie Doppelmedikation, Interaktionen, Anwendungsprobleme und Therapietreue geprüft werden, mehrere Stunden dauert. Sie fordert die Patienten auf, alle eingenommenen Medikamente, einschließlich derer aus der Drogerie, sowie aktuelle Laborwerte mitzubringen.

Angesichts des hohen Aufwands und der begrenzten Vergütung fragt sich Schneider, wie solche Dienstleistungen angemessen honoriert werden können. Obwohl sie die Analysearbeit als erfüllend empfindet, wünscht sie sich eine bessere Bezahlung.

Der betroffene Patient konnte sich aus finanziellen Gründen keine zusätzlichen Selbstmedikationsmittel leisten. Schneider gab ihm zunächst einige Empfehlungen und verwies ihn aufgrund weiterer Beschwerden an seinen Hausarzt. Die Arztpraxis entschied jedoch, dass die Apotheke keine vollständige Medikationsanalyse durchführen sollte, sodass Schneider nur allgemeine Empfehlungen aussprechen konnte.

Schneider betont die Notwendigkeit einer engeren Zusammenarbeit mit den Arztpraxen, um die Patientenbetreuung zu verbessern. Sie sieht die Apotheke als zentrale Stelle, die alle Informationen über die Medikamenteneinnahme der Patienten sammeln und auswerten kann, was eine wertvolle Unterstützung für die Ärzte sein könnte. Trotz guter Beziehungen zu den umliegenden Ärzten dauert es oft lange, bis Rückmeldungen zu ihren Einnahmeempfehlungen eintreffen.

Die pDL werden von den Patienten sehr geschätzt. Kunden sind dankbar für die Zeit und Beratung, die ihnen hilft, ihre Medikamenteneinnahme zu optimieren und mögliche Fehler zu vermeiden. Schneider betont, dass selbst kleine Änderungen, wie die Anpassung des Einnahmezeitpunkts oder die Reduzierung der Tablettenmenge, eine große Erleichterung für die Patienten darstellen können. Sie sieht in der pDL eine wertvolle Unterstützung, die den Patienten hilft, ihre Therapie einfacher und sicherer zu gestalten.

Die Herausforderung, vor der Apothekerin Diana Schneider steht, wirft ein Licht auf ein grundlegendes Problem im Gesundheitswesen: die oft unzureichende Vergütung für zeitintensive und komplexe Dienstleistungen. Die Analyse eines Medikationsplans mit 28 verschiedenen Arzneimitteln und 72 bekannten Wechselwirkungen ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die weit mehr als die angebotenen 90 Euro wert ist. Es stellt sich die Frage, wie solche essenziellen Dienstleistungen angemessen honoriert werden können, um sicherzustellen, dass Apothekerinnen und Apotheker die notwendige Zeit und Ressourcen investieren können.

Die Situation zeigt auch die Notwendigkeit einer besseren Zusammenarbeit zwischen Apotheken und Arztpraxen. Ein integrierter Ansatz, bei dem Apotheker und Ärzte Hand in Hand arbeiten, könnte die Patientenversorgung erheblich verbessern. Apotheken sind oft die erste Anlaufstelle für Patienten und können eine zentrale Rolle bei der Koordination der Medikamenteneinnahme spielen. Dies würde nicht nur die Therapiesicherheit erhöhen, sondern auch das Gesundheitssystem insgesamt entlasten.

Diana Schneider verdient Anerkennung für ihre Hingabe und ihren Einsatz. Doch ihre Erfahrung verdeutlicht auch, dass strukturelle Veränderungen notwendig sind, um die wertvolle Arbeit von Apothekern angemessen zu unterstützen und zu würdigen. Es ist an der Zeit, dass die Vergütungssysteme überdacht und angepasst werden, um der Realität der anspruchsvollen Aufgaben gerecht zu werden, die Apotheker täglich bewältigen.

Pharmazeutische Dienstleistungen stärken Apotheken in Süßen

In der Kleinstadt Süßen in Baden-Württemberg, die rund 11.000 Einwohner zählt, übernehmen zwei Apotheken die Versorgung der Bevölkerung. Denise Mutard, eine engagierte Apothekerin, führt seit dem 1. Juni dieses Jahres beide Apotheken im Ort. Bereits vor der Pandemie hatte sie die Bären-Apotheke übernommen und nun auch die Filstal-Apotheke, die sie in Veritas Apotheke umbenannt hat.

Die Übernahme der Bären-Apotheke im Januar 2020 stellte sich als zeitlich herausfordernd heraus, da nur sechs Wochen später die Pandemie begann. Die darauffolgenden drei Jahre waren alles andere als normal. Kaum hatte sich eine gewisse Normalität eingestellt, brachten anhaltende Lieferengpässe die nächsten Herausforderungen mit sich. Mutard beschreibt die aktuelle Lage als wenig rosig und kritisiert die mangelnde Wertschätzung der Politik gegenüber ihrer Arbeit.

Mit zwei Apotheken und insgesamt 14 Mitarbeitenden – darunter fünf Apotheker, neun Pharmazeutisch-Technische Assistenten (PTA) und eine Pharmazeutisch-Kaufmännische Angestellte (PKA) – ist Mutard voll ausgelastet. Während der Pandemie hatte sie zunächst Schwierigkeiten, qualifiziertes Personal zu finden. Doch durch die Einführung und den Ausbau von pharmazeutischen Dienstleistungen und individueller Beratung konnte sie das Interesse potenzieller Mitarbeitender wecken. Diese neuen Ansätze führten dazu, dass sie nun sogar Initiativbewerbungen erhält. In der Bären-Apotheke sind die pDL bereits gut etabliert, und Mutard plant, dieses Angebot auch in der Veritas Apotheke auszubauen.

Aktuell bereitet die politische Situation der Apothekerin besondere Sorgen. Sie kritisiert das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) für seine realitätsfernen Ideen. Besonders die Konzepte rund um die „Apotheke Light“ stoßen bei Mutard auf Unverständnis. Sie findet es widersprüchlich, dass Apotheken ohne Apotheker betrieben werden sollen, während gleichzeitig hohe Qualitätsanforderungen bestehen bleiben. Zudem sei die Digitalisierung im Gesundheitswesen noch lange nicht abgeschlossen, und der bürokratische Aufwand sei enorm.

Trotz der angespannten Situation betont Mutard, dass sie und ihr Team ihren Beruf gerne ausüben. Die persönliche Beratung vor Ort durch fachkundiges Personal bleibt für die Patient

ein wichtiges Anliegen. Die positiven Rückmeldungen der Kunden bestärken das Team täglich darin, weiterzumachen und die Herausforderungen gemeinsam zu meistern.

Die Situation der Apotheken in Süßen spiegelt die Herausforderungen wider, denen viele Apotheken in Deutschland derzeit gegenüberstehen. Denise Mutard zeigt mit ihrem Engagement und der Einführung pharmazeutischer Dienstleistungen, dass sich Apotheken auch in schwierigen Zeiten behaupten können. Ihre Kritik an der Politik ist nachvollziehbar: Die Anforderungen und Vorschläge des Bundesministeriums für Gesundheit scheinen oft weit von der Realität des Apothekenalltags entfernt zu sein. Es bleibt zu hoffen, dass die Politik die Anliegen der Apotheker ernster nimmt und Lösungen entwickelt, die sowohl die Qualität der Versorgung sicherstellen als auch die Arbeitsbedingungen verbessern. Die positiven Rückmeldungen der Patienten sind ein starkes Zeichen dafür, dass persönliche Beratung und pharmazeutische Dienstleistungen vor Ort nach wie vor unverzichtbar sind.

Warum immer weniger Pharmaziestudierende in die öffentliche Apotheke wollen

Immer weniger Pharmaziestudierende streben eine Karriere in der öffentlichen Apotheke an. Dies geht aus einer aktuellen Befragung des Pharmazeutischen Instituts der Universität Bonn hervor, die im Rahmen einer Anhörung zur Apothekenreform vorgestellt wurde. Erik Bring, ein fortgeschrittener Pharmaziestudent, bestätigt diese Tendenz. Der angehende Pharmazeut, der sich auf sein zweites Staatsexamen vorbereitet und aus einer Apothekerfamilie stammt, berichtet von einer negativen Grundstimmung an der Universität gegenüber der Arbeit in öffentlichen Apotheken.

Obwohl die Universität Bonn für ihre patienten- und praxisorientierte Ausbildung bekannt ist, zeichnet sich in den Hörsälen oft ein anderes Bild. Viele Professoren und Assistenten raten talentierten Studierenden von einer Tätigkeit in öffentlichen Apotheken ab und fördern stattdessen Karrieren in der Forschung. "Du bist doch viel zu gut für die Apotheke, mach doch was Vernünftiges!" – solche Aussagen hört Bring häufig. Diese Einstellung wird auch durch Professoren bestätigt, die ihre eigenen Erfahrungen in Apotheken negativ darstellen.

Laut Bring werden Studierende mit guten Leistungen systematisch zu einer Laufbahn in der Forschung ermutigt. Diese Haltung zeigt sich nicht nur bei den Professoren, sondern auch bei Postdocs und Assistenten. Brings eigener Postdoc fragte ihn: „Du bist doch so gut, warum willst du in die Apotheke?“ Viele Studierende sammeln während ihrer Famulatur zwar praktische Erfahrungen in Apotheken, sind jedoch selten im direkten Kundenkontakt tätig und erleben die umfassende Beratung der Patienten nicht vollständig. Bring bedauert, dass die positiven Aspekte der Apothekenarbeit von den Hochschullehrern oft nicht betont werden.

Auch Brings Mutter, selbst Apothekerin, zeigt sich frustriert über die Berichte ihres Sohnes. Sie lobt zwar die patientenorientierte Arbeit der Universität Bonn, kritisiert aber die apothekenfeindliche Atmosphäre in den Hörsälen. Sie erzählt von einer Mitarbeiterin, deren Schwester ursprünglich wenig Interesse an der Arbeit in der Apotheke hatte, aber nach einem Praktikum begeistert war. Die Apothekerin hebt die soziale Komponente des Berufs hervor und betont, wie wichtig die intensive Patientenberatung ist. Trotz der Herausforderungen sei die Arbeit in der Apotheke sehr erfüllend und dankbar, was auch in der Ausbildung deutlicher gemacht werden sollte. Es sei dringend notwendig, motivierte und gut ausgebildete Fachkräfte für die Apotheken zu gewinnen.

Die Berichte von Erik Bring und anderen Pharmaziestudierenden werfen ein besorgniserregendes Licht auf die Einstellung gegenüber der öffentlichen Apothekenarbeit an der Universität Bonn. Während die Ausbildung patientenorientiert und praxisnah gestaltet ist, scheint die Stimmung in den Hörsälen eine andere Botschaft zu vermitteln. Die Abwertung der Apothekenarbeit durch Professoren und Assistenten ist nicht nur unfair, sondern auch kurzsichtig.

Die öffentliche Apotheke ist eine zentrale Säule des Gesundheitssystems, die direkte Patientenbetreuung und Beratung bietet. Diese Arbeit verdient Anerkennung und Respekt. Studierende mit exzellenten Leistungen sollten ermutigt werden, ihre Fähigkeiten auch in öffentlichen Apotheken einzusetzen, anstatt ausschließlich in die Forschung gedrängt zu werden. Es ist an der Zeit, dass die Hochschulen die Bedeutung und den Wert der Apothekenarbeit klarer kommunizieren und die Ausbildung entsprechend ausrichten. Nur so können wir sicherstellen, dass auch künftig qualifizierte und motivierte Pharmazeuten den wichtigen Dienst in den Apotheken leisten.

Ärzte und Apotheker fordern mehr Trinkwasserbrunnen: Dringende Maßnahmen gegen Hitzegefahr

Angesichts der anhaltenden Hitzewelle fordern die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) und die Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL verstärkte Maßnahmen zum Hitzeschutz. Insbesondere sprechen sich die beiden Kammern für den Ausbau öffentlicher Trinkwasserbrunnen in Innenstädten und die Einrichtung von Wasserspendern in öffentlichen Gebäuden aus. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass Menschen auch unterwegs ausreichend Flüssigkeit zu sich nehmen können. Die Dringlichkeit dieser Forderungen wird durch die anhaltenden Extremwetterlagen und Hitzeperioden unterstrichen. Die ÄKWL und AKWL betonen, dass es entscheidend sei, genügend leicht zugängliche Gelegenheiten zum Wassertrinken zu schaffen, nicht nur am Arbeitsplatz oder Zuhause, sondern auch in der Öffentlichkeit.

Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der AKWL, warnt vor den gesundheitlichen Folgen von Dehydration, die sich in Symptomen wie Kopfschmerzen, Konzentrationsstörungen, Müdigkeit und Verwirrtheit äußern können. Zudem weist sie auf die möglichen Auswirkungen auf die Wirksamkeit von Medikamenten hin, insbesondere bei Arzneimitteln gegen hohen Blutdruck. Bei großer Hitze kann die Wirkung dieser Medikamente verstärkt werden, was zu einem übermäßigen Abfall des Blutdrucks führen kann und gegebenenfalls eine Anpassung der Dosis durch einen Arzt erfordert. ÄKWL-Präsident Johannes Albert Gehle unterstreicht ebenfalls die Notwendigkeit einer ausreichenden Flüssigkeitsaufnahme, um die Gesundheit der Bevölkerung während Hitzeperioden zu schützen. Beide Kammern appellieren an die Verantwortlichen, schnell und konsequent Maßnahmen zu ergreifen, um die Versorgung mit Trinkwasser im öffentlichen Raum zu verbessern.

Die Forderungen der Ärztekammer und der Apothekerkammer Westfalen-Lippe nach mehr öffentlichen Trinkwasserbrunnen und Wasserspendern sind nicht nur berechtigt, sondern überfällig. In Zeiten extremer Hitze ist ausreichende Flüssigkeitszufuhr ein lebenswichtiger Faktor, der nicht vernachlässigt werden darf. Die gesundheitlichen Risiken, die mit Dehydration einhergehen, betreffen nicht nur ältere Menschen und Kinder, sondern alle Bevölkerungsgruppen. Öffentliche Trinkwasserquellen sind eine einfache und effektive Maßnahme, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bürger zu schützen. Es ist an der Zeit, dass die Verantwortlichen auf kommunaler und staatlicher Ebene diese Forderungen ernst nehmen und schnell umsetzen. Denn der nächste Hitzesommer kommt bestimmt, und dann muss die Infrastruktur bereitstehen.

DocMorris: 10 Euro Rabatt beim ersten E-Rezept - Doch der Teufel steckt im Detail

DocMorris, einer der führenden Online-Versender von Medikamenten, hat eine neue Werbekampagne gestartet, die den digitalen Einlöseweg von E-Rezepten über die eigene Smartphone-App fördern soll. Kunden können 10 Euro sparen, wenn sie ihr erstes E-Rezept über die DocMorris-App einlösen. Damit schließt sich DocMorris dem Trend an, den auch Mitbewerber wie die Shop Apotheke verfolgen, um den Komfort und die Einfachheit der digitalen Rezeptabwicklung zu betonen.

Die Kampagne wirbt mit dem Slogan „Direkt 10 Euro sparen beim ersten E-Rezept“ und zeigt ein Smartphone, auf dessen Display die Gesundheitskarte (eGK) in einem grünen Rahmen eingeblendet wird. Dies könnte den Eindruck erwecken, dass die eGK über die Kamera des Smartphones gescannt wird. Tatsächlich erfolgt die Einlösung jedoch über eine NFC-Verbindung, bei der die eGK an das Smartphone gehalten wird. Diese Technologie, bekannt als CardLink, ermöglicht die papierlose Übertragung des E-Rezepts.

Laut den Angaben von DocMorris erhalten Kunden, die ihr erstes E-Rezept über die App einlösen, einen Sofortrabatt von 10 Euro. Um an der Aktion teilzunehmen, müssen Kunden ein Kundenkonto anlegen und die DocMorris-App nutzen. Der Gutschein ist einmalig und auf den Großteil des Sortiments einlösbar. Die Aktion läuft noch bis Ende August und gilt ausschließlich für digitale Einlösungen von gültigen Kassenrezepten. Privatrezepte, Rezepturen oder Freitextverordnungen sind von der Aktion ausgeschlossen.

Allerdings entpuppt sich der Werbeslogan „Direkt 10 Euro sparen beim ersten E-Rezept“ als irreführend. Der Kundenservice erklärt, dass der Rabatt nicht sofort, sondern erst nachträglich gewährt wird. Nach dem erfolgreichen Scan der eGK wird ein Gutscheincode per E-Mail an die im Kundenkonto hinterlegte Adresse gesendet. Dieser Code kann bei der nächsten Bestellung ab einem Mindesteinkaufswert von 39 Euro eingelöst werden. Diese Information fehlt in der aktuellen Kampagne, was zu Missverständnissen bei den Kunden führen könnte.

DocMorris hat in den elf Fußnoten der Aktionswebsite lediglich einen Mindesteinkaufswert für den eGK-Probescan erwähnt, jedoch nicht für den Erhalt des Gutscheins. Trotz dieser Unklarheiten bietet die Kampagne eine attraktive Möglichkeit, E-Rezepte digital und papierlos einzulösen und dabei von einem finanziellen Vorteil zu profitieren. Kunden sollten sich jedoch der genauen Bedingungen und Anforderungen bewusst sein, um den 10-Euro-Rabatt erfolgreich zu erhalten.

Die neue Werbekampagne von DocMorris für die digitale Einlösung von E-Rezepten zeigt, wie die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranschreitet und den Alltag der Patienten erleichtert. Die Möglichkeit, E-Rezepte bequem über das Smartphone einzulösen, ist ein Schritt in die richtige Richtung und kann dazu beitragen, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und den Zugang zu Medikamenten zu erleichtern.

Allerdings zeigt die Kampagne auch die Tücken der Werbesprache. Der Slogan „Direkt 10 Euro sparen beim ersten E-Rezept“ weckt Erwartungen, die in der Realität nicht erfüllt werden. Der Rabatt wird nicht sofort, sondern erst nachträglich und an bestimmte Bedingungen geknüpft gewährt. Dies könnte bei Kunden zu Enttäuschungen führen und das Vertrauen in die Marke untergraben.

DocMorris sollte klarer kommunizieren und sicherstellen, dass alle relevanten Informationen transparent und leicht verständlich sind. Nur so können Missverständnisse vermieden und das volle Potenzial der digitalen Innovationen ausgeschöpft werden. Trotz dieser Kritikpunkte bleibt die Initiative, E-Rezepte digital einzulösen, eine positive Entwicklung, die hoffentlich Schule machen wird.

Sinkendes Interesse: PTA-Ausbildung in Plauen eingestellt

Mit dem Ende der Sommerferien in Sachsen beginnt das neue Schuljahr ohne die üblichen neuen PTA-Anwärterinnen und -Anwärter am König-Albert-Stift/IWB in Plauen. Die PTA-Ausbildung wird aufgrund mangelnden Interesses seitens der Schülerinnen und Schüler aus dem Programm genommen. In den letzten Jahren nahmen immer weniger junge Menschen an der Ausbildung teil. Der letzte Abschlussjahrgang im März zählte lediglich sieben Absolventinnen und Absolventen, und auf den Fotos der letzten Klassen sind nie mehr als zehn angehende PTA abgebildet.

Landrat Thomas Hennig prüft nun, ob die PTA-Ausbildung im kreiseigenen Schulzentrum weitergeführt werden könnte. Dies wäre eine Reaktion auf den Rückgang der PTA-Ausbildungsmöglichkeiten in Sachsen. Derzeit gibt es laut der Apothekerkammer noch sechs PTA-Schulen in Dresden, Zwickau und Leipzig.

Der Rückgang an PTA-Ausbildungsmöglichkeiten ist jedoch kein reines sächsisches Problem. Auch in anderen Bundesländern, wie Baden-Württemberg, wird über einen Mangel an qualifiziertem Nachwuchs berichtet. In Isny wird im kommenden Ausbildungsjahr keine PTA-Ausbildung mehr angeboten, da die Schule keinen Investor finden konnte.

Diese Entwicklung wirft Fragen zur Zukunft der PTA-Ausbildung in Deutschland auf. Angesichts des demografischen Wandels und des wachsenden Bedarfs an pharmazeutisch-technischen Fachkräften ist es entscheidend, nachhaltige Lösungen zu finden. Die Unterstützung durch lokale Behörden und die Suche nach Investoren könnten dabei eine Schlüsselrolle spielen. Gleichzeitig müssen Wege gefunden werden, das Interesse an der PTA-Ausbildung zu steigern, um den zukünftigen Bedarf an qualifizierten Fachkräften zu decken.

Die Einstellung des PTA-Lehrgangs in Plauen ist ein alarmierendes Zeichen für die Zukunft der pharmazeutisch-technischen Ausbildung in Deutschland. Die abnehmende Zahl der Interessenten und Absolventen wirft nicht nur Fragen zur Attraktivität des Berufsbildes auf, sondern auch zur Wirksamkeit der derzeitigen Bildungs- und Nachwuchsförderungsstrategien.

Es ist an der Zeit, dass Politik und Bildungsträger gemeinsam handeln, um diesen Trend umzukehren. Dazu gehört nicht nur die Bereitstellung ausreichender Ausbildungsplätze, sondern auch eine umfassende Aufklärung über die Berufsperspektiven und die gesellschaftliche Bedeutung des PTA-Berufs. Die demografischen Veränderungen und der steigende Bedarf an gut ausgebildeten Fachkräften im Gesundheitswesen machen es notwendig, jetzt zu investieren.

Die Initiative von Landrat Thomas Hennig, die PTA-Ausbildung möglicherweise in ein kreiseigenes Schulzentrum zu verlagern, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Doch dies kann nur ein Teil der Lösung sein. Es bedarf eines ganzheitlichen Ansatzes, der auch die Gewinnung von Investoren und die Verbesserung der Ausbildungsbedingungen einschließt.

Nur durch gemeinsame Anstrengungen und innovative Ansätze kann es gelingen, die PTA-Ausbildung wieder attraktiver zu machen und so dem Fachkräftemangel im Gesundheitswesen langfristig entgegenzuwirken. Die Zeit zu handeln ist jetzt, bevor weitere Ausbildungsstätten schließen müssen und der Mangel an qualifiziertem Personal noch gravierender wird.

Apothekenreform: Lauterbach plant, Apotheker zu entlassen und gefährdet Versorgungssicherheit

In Westfalen-Lippe haben Apotheker und Verbände zu einer Reihe von Regionalkonferenzen aufgerufen, um auf die verschärfte Versorgungssituation aufmerksam zu machen. Anlass sind die umstrittenen Pläne des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zur Apothekenreform, die nach Ansicht der Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL) und des Apothekerverbands Westfalen-Lippe (AVWL) die Patientensicherheit gefährden und zu massenhaften Entlassungen führen könnten.

Felix Tenbieg, Kreisvertrauensapotheker, verdeutlichte bei der Auftaktveranstaltung in Dortmund die prekäre Lage: „Heute muss eine Apotheke in Dortmund 40 Prozent mehr Patienten versorgen als vor 15 Jahren. Zugleich haben die Patienten mehr Unterstützungsbedarf, weil sie immer älter werden. Der Arbeitsdruck steigt also in den Apotheken enorm.“

Das BMG beabsichtigt mit der Reform, die Versorgung zu sichern, doch Frank Dieckerhoff, Vizepräsident der AKWL, warnte vor den Folgen: „Das Ministerium will Apotheken ohne Apotheker schaffen. Das heißt aber nichts anderes, als dass Leistungen für die Patienten gekürzt und auf Kosten der Sicherheit gespart wird.“ Ohne Apotheker stünden wichtige Dienstleistungen wie Medikationsberatung, Impfungen und die sichere Versorgung mit Betäubungsmitteln auf dem Spiel.

Thomas Rochell, Vorstandsvorsitzender des AVWL, äußerte scharfe Kritik: „Der Minister will, dass Apotheker massenhaft entlassen werden – und spart damit die sichere Arzneimittelversorgung der Menschen kaputt.“ Rochell bezeichnete die Reform als „Mogelpackung“ und forderte stattdessen eine angemessene finanzielle Ausstattung der Apotheken, um das Apothekensterben zu stoppen.

Michael Beckmann, Vorsitzender der Bezirksgruppe Dortmund im AVWL, führte an, dass die staatlich geregelte Vergütung seit 20 Jahren unverändert sei, obwohl die Kosten für Personal und Sachmittel sowie die Inflation massiv gestiegen seien. Allein die aktuelle Tariferhöhung werde bis Ende 2026 in einer durchschnittlichen Apotheke 30.000 Euro zusätzlich kosten. Beckmann betonte, dass die Apothekenmitarbeiter diese Anpassung mehr als verdient hätten.

Auch die Politik zeigt sich besorgt. Susanne Schneider, Mitglied des Landtages der FDP-Fraktion, kritisierte die Reformpläne des BMG und kündigte an, dass die FDP in den Verhandlungen nachsteuern werde: „Hier muss dringend noch nachgesteuert werden.“ Dr. Stephan Wallmeyer von der Dortmunder CDU betonte die Bedeutung der Kommunalpolitik und appellierte an die Politik, sich stärker Gehör zu verschaffen.

Mit den Regionalkonferenzen will man die Stimme der Apotheken deutlich machen. Rochell kündigte an, dass die Apotheken in Westfalen-Lippe ihre Forderungen lauter artikulieren würden, falls die Bundespolitik nicht von ihren Plänen abrücke und die Apotheken endlich stabilisiere.

Die geplante Apothekenreform des Bundesgesundheitsministeriums stößt auf massive Kritik. Es scheint, als ob die Verantwortlichen die Bedeutung der Apotheken für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung unterschätzen. Apotheken sind mehr als bloße Abgabestellen für Medikamente; sie sind unverzichtbare Anlaufstellen für Beratung, Impfungen und die sichere Versorgung mit Betäubungsmitteln.

Der Vorschlag, Apotheken ohne Apotheker zu betreiben, ist gefährlich kurzsichtig. Die Expertise und Beratung durch ausgebildete Apotheker sind unverzichtbare Bestandteile einer sicheren und qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung. Eine solche Reform würde nicht nur die Sicherheit der Patienten gefährden, sondern auch die Arbeitsbedingungen der Apothekenmitarbeiter weiter verschlechtern.

Statt Einsparungen auf Kosten der Sicherheit und Qualität vorzunehmen, sollte das Gesundheitssystem die Apotheken finanziell stärker unterstützen und ihre Vergütung an die gestiegenen Kosten und Anforderungen anpassen. Nur so kann das Apothekensterben gestoppt und die Versorgung der Bevölkerung langfristig sichergestellt werden. Die Politik ist aufgefordert, die Bedenken der Apotheker ernst zu nehmen und die geplante Reform grundlegend zu überdenken.

Lieferengpass bei Ohrentropfen: Otitis externa im Sommer schwer behandelbar

Im Sommer, wenn das Schwimmen und Tauchen Hochkonjunktur haben, steigt die Zahl der Otitis externa Fälle, auch bekannt als Bade-Otitis oder Taucherohr. Diese Entzündung des äußeren Gehörgangs wird durch das feucht-warme Milieu oder kleine Verletzungen begünstigt, die die natürliche Schutzbarriere des Ohrenschmalzes beeinträchtigen. Dies öffnet Keimen wie Pseudomonas aeruginosa, Staphylococcus aureus oder Escherichia coli Tür und Tor. Betroffene leiden unter Juckreiz, Schmerzen, Schwellung, Rötung, Ausfluss und Hörverlust. Besonders schmerzhaft wird es beim Ziehen am Ohrläppchen, und oft sind beide Ohren betroffen.

Zur Schmerzlinderung kommen häufig Ohrentropfen mit den Wirkstoffen Phenazon und Procain zum Einsatz, die jedoch nur bei intaktem Trommelfell verwendet werden dürfen. Phenazon wirkt schmerzlindernd, fiebersenkend und leicht entzündungshemmend, während Procainhydrochlorid eine örtlich betäubende Wirkung besitzt. Die Tropfen werden in der Regel alle sechs bis acht Stunden angewendet, wobei Kleinkinder und Kinder bis 14 Jahre zwei bis drei Tropfen und Jugendliche ab 15 Jahren sowie Erwachsene je fünf Tropfen in den Gehörgang geben.

Aktuell gibt es jedoch Lieferengpässe bei vielen Phenazon/Procain-haltigen Ohrentropfen. Laut InfectoPharm ist ihr Produkt OtoAkut jedoch uneingeschränkt lieferfähig und kann über den Großhandel bezogen werden. Diese Verfügbarkeit stellt eine wichtige Entlastung für Patienten dar, die auf diese spezifische Behandlung angewiesen sind.

Alternativ können ethanolhaltige Glycerol-Ohrentropfen mit einem Anteil von 42,5 Prozent zur Behandlung leichter Otitis externa verwendet werden. Diese Tropfen, die nach Wasserkontakt prophylaktisch eingesetzt werden (zwei bis vier Tropfen ins Ohr), besitzen osmotische, desinfizierende und austrocknende Eigenschaften. Zur Behandlung einer bestehenden Entzündung sollten bis zu viermal täglich vier Tropfen verwendet werden. Diese Tropfen fördern den Abfluss und die Neubildung von Ohrenschmalz und sind nach der Herstellung sechs Wochen haltbar.

Zur Vorbeugung einer Bade-Otitis können Taucherohrentropfen, eine Mischung aus Alkohol und Essig, verwendet werden. Diese Tropfen sollten nur bei intaktem Trommelfell nach dem Baden angewendet werden. Der Alkoholanteil entfernt das Wasser durch Verdunstung, und der Essiganteil unterstützt den sauren pH-Wert des äußeren Gehörgangs. Ein Beispiel für diese Art von Tropfen sind die Ehm'schen Tauchertropfen, die aus Eisessig, Isopropanol und gereinigtem Wasser bestehen.

Der aktuelle Engpass bei Phenazon/Procain-Ohrentropfen wirft ein Schlaglicht auf die Herausforderungen in der Versorgung mit spezifischen Medikamenten. Besonders im Sommer, wenn die Häufigkeit von Bade-Otitis-Fällen steigt, ist eine zuverlässige Versorgung essentiell. Die uneingeschränkte Verfügbarkeit von OtoAkut durch InfectoPharm ist ein wichtiger Schritt, um die Lücke zu füllen und die Schmerzbehandlung für betroffene Patienten sicherzustellen.

Gleichzeitig zeigt die Situation die Bedeutung von Alternativen wie ethanolhaltigen Glycerol-Tropfen und präventiven Maßnahmen durch Taucherohrentropfen. Diese Optionen bieten wirksame Behandlungs- und Präventionsmöglichkeiten, sollten aber stets mit der notwendigen Sorgfalt angewendet werden, insbesondere im Hinblick auf die Unversehrtheit des Trommelfells.

Langfristig muss die Versorgungssicherheit für alle wichtigen Medikamente gewährleistet sein, um Engpässe zu vermeiden und eine kontinuierliche Patientenversorgung sicherzustellen. Die aktuelle Situation sollte als Weckruf für Hersteller und Gesundheitsbehörden dienen, um präven

ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

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