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Apotheken-News: Digitalisierung, Recht und Versorgungslücken

Freitextverordnungen, Reformpläne und erste legale Cannabisabgabe – Apotheken und Politik stehen vor entscheidenden Weichenstellungen

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Das E-Rezept stellt Zahnärzte und Apotheken vor neue Herausforderungen: Fehlende Softwarelösungen führen zu problematischen Freitextverordnungen und Retaxationen. Apotheken bereiten sich auf Bestellungen des neuen KP.2-COVID-19-Impfstoffs vor, während die EU Teva eine hohe Strafe wegen Wettbewerbsbehinderung auferlegt. Die Bundesapothekerkammer sieht einem personellen Wandel entgegen, und in Niedersachsen startet die erste legale Cannabisabgabe. Holetschek fordert Reformen für den Sozialstaat, und eine BGH-Entscheidung könnte Apothekenlieferungen an Sonn- und Feiertagen ermöglichen. In Thüringen schließt ein Gesundheitsmarkt eine Versorgungslücke, und steigende Krankenstände in Apotheken fordern neue Strategien. Diese Entwicklungen setzen entscheidende Akzente für die Gesundheitsbranche.

Seit Anfang des Jahres ist das E-Rezept in Deutschland flächendeckend verpflichtend – und betrifft nun auch Zahnarztpraxen. Doch besonders für Zahnärzte birgt die neue Verordnungspflicht erhebliche Herausforderungen. Die Praxissoftware in Zahnarztpraxen umfasst oft keine vollständige Arzneimitteldatenbank. In solchen Fällen bleibt Zahnärzten nur die Möglichkeit, eine strukturierte Wirkstoffverordnung oder eine Freitextverordnung zu erstellen. Doch diese Freitextverordnungen führen in Apotheken immer wieder zu Problemen und resultieren häufig in Retaxationen, bei denen Krankenkassen die Kostenerstattung ablehnen. Dies bringt Apotheken in eine schwierige Position, da sie sich oft mit hohen bürokratischen Anforderungen und erhöhtem Aufwand konfrontiert sehen, ohne Aussicht auf eine Vergütung.

Parallel dazu bereiten sich Apotheken und Arztpraxen auf die bevorstehende Bestellrunde des neuen Comirnaty® COVID-19-Impfstoffs von Biontech, angepasst an die Variante KP.2, vor. Der Bayerische Apothekerverband (BAV) weist Apotheken darauf hin, ihren tatsächlichen Bedarf für Impfungen in der Kalenderwoche 46 zu ermitteln und Bestellungen bis spätestens Dienstag, den 5. November 2024, aufzugeben. Da staatliche Höchstbestellmengen entfallen sind, müssen Apotheken sorgfältig kalkulieren, um eine Über- oder Unterversorgung zu vermeiden, wobei die Vorratshaltung nicht vorgesehen ist.

Die Europäische Kommission hat dem israelischen Pharmakonzern Teva wegen des Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung auf dem Markt für Multiple-Sklerose-Medikamente eine empfindliche Strafe von 462,6 Millionen Euro auferlegt. Im Fokus steht das Teva-Medikament Copaxone, dessen Patentschutz Teva angeblich durch verschiedene Maßnahmen künstlich verlängert haben soll, um den Markteintritt von Generika zu verzögern. Teva wird zudem vorgeworfen, irreführende Informationen über ein konkurrierendes Medikament verbreitet zu haben, was eine therapeutische Gleichwertigkeit infrage gestellt haben könnte.

Im deutschen Apothekerverband stehen personelle Änderungen an, die die Bundesapothekerkammer (BAK) in eine neue Ära führen sollen. Während sich einige bisherige Vorstandsmitglieder zur Wiederwahl stellen, tritt eine prominente Gruppe jüngerer Apothekerinnen an, was nicht nur eine Verjüngung, sondern auch eine Neuausrichtung im Vorstand signalisiert. Dies könnte auch die Diversität im Verband stärken und neue Impulse in die Kammerarbeit bringen, um den komplexen Herausforderungen der Branche gerecht zu werden.

Ein anderes drängendes Thema in der Pharmazie betrifft Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA), die nach ihrer Ausbildung ein Pharmaziestudium beginnen. Diese Fachkräfte bringen praktische Erfahrungen und tiefes Wissen in das Studium ein. Der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD) hebt hervor, dass eine bundesweit einheitliche Anrechnungsregelung für Ausbildungsinhalte PTAs und Universitäten zugutekommen könnte. Dies würde nicht nur organisatorische Hürden abbauen, sondern auch den Fachkräftemangel in der Apothekerschaft entschärfen.

Ein bedeutender Meilenstein in der Umsetzung der Cannabis-Teillegalisierung in Deutschland findet in Niedersachsen statt. Der Cannabis Social Club in Ganderkesee plant erstmals die legale Abgabe von Cannabis an seine Mitglieder. Die Ausgabe von bis zu 25 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum soll den Schwarzmarkt eindämmen und zugleich kontrollierte Bedingungen für die Abgabe gewährleisten. Diese Maßnahme gilt als Vorreiter für die legale Abgabe von Cannabis und stellt eine wichtige Entwicklung im Rahmen der neuen Gesetzgebung dar.

Die MedSafetyWeek richtet den Fokus auf die Vermeidung vermeidbarer Nebenwirkungen bei der Medikamentenanwendung. Unter dem Motto „Preventing Side Effects“ soll weltweit darauf hingewiesen werden, dass Fachkräfte und Patienten gleichermaßen für eine sichere Medikamentenanwendung Verantwortung tragen. Die Aufklärung zu Risiken, etwa durch die korrekte Einnahme von Medikamenten, könnte unerwünschte Nebenwirkungen signifikant reduzieren und die Patientensicherheit fördern.

Trotz der jüngsten Aufnahme der Meningokokken-B-Impfung in die Schutzimpfungsrichtlinie stoßen Eltern in Deutschland auf Hürden. Oft müssen sie zunächst in Vorleistung treten, da die Honorarvereinbarung zwischen Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen noch aussteht. Dies führt dazu, dass Eltern vorerst ein Privatrezept erhalten und die Kosten später rückerstattet bekommen. Der Zugang zur Impfung ist daher noch nicht reibungslos geregelt und stellt Familien vor finanzielle Herausforderungen.

Eine intensive Debatte um die Zukunft des Sozialstaats hat der CSU-Landtagsfraktionschef Klaus Holetschek angestoßen. Sein Reformpapier sieht Kostensenkungen und Effizienzsteigerungen vor, darunter die Reduzierung der gesetzlichen Krankenkassen und eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit. Diese Forderungen stoßen jedoch auf Widerstand der SPD, die vor einem möglichen Sozialabbau warnt und die soziale Sicherheit als zentrales Ziel betont. Holetschek argumentiert, dass der Sozialstaat langfristig finanzierbar bleiben muss, ohne zur „Vollkasko-Versicherung“ zu werden.

Mit einem innovativen Gesundheitsmarkt soll im thüringischen Dorf Lengenfeld unterm Stein die Versorgungslücke geschlossen werden, die durch die Schließung der letzten Apotheke entstanden war. Dieser Gesundheitsmarkt bietet nicht nur Medikamente und Gesundheitsprodukte an, sondern ermöglicht auch digitale Dienstleistungen, die den Zugang zur Gesundheitsversorgung in der ländlichen Region erleichtern sollen.

Eine bevorstehende Entscheidung des Bundesgerichtshofs könnte für Apotheken in Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus weitreichende Folgen haben. Der BGH wird klären, ob Apotheken an Sonn- und Feiertagen auch ohne Notdienst Medikamente ausliefern dürfen. Diese Entscheidung könnte den Wettbewerb unter Apotheken verändern und den Verbrauchern mehr Flexibilität bieten.

Angesichts eines jüngsten Urteils des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg zur Medikamenteneinnahme und Unfallversicherung sind Apothekenbetreiber gefordert, die Absicherung ihrer Mitarbeiter zu überdenken. Insbesondere die Gruppenunfall-Versicherung bietet Apotheken die Möglichkeit, das Risiko für ihre Angestellten zu minimieren und den Versicherungsschutz zu verbessern.

Ein weiteres Thema ist der steigende Krankenstand in Apotheken. Mit durchschnittlich 15,2 Krankheitstagen pro Mitarbeiter im Jahr 2023 stellt dies Apothekenbetreiber vor Herausforderungen. Die Belastung für verbleibende Mitarbeiter und die finanziellen Auswirkungen für Inhaber sind erheblich. Apotheken setzen nun auf neue Strategien, um die Gesundheit ihres Teams zu fördern und den Krankenstand zu senken.

Kommentar:

Die Einführung des E-Rezepts und die damit verbundenen Herausforderungen für Zahnärzte sowie die Risiken für Apotheken zeigen deutlich die Schwachstellen der Digitalisierung im Gesundheitswesen auf. Die Anforderungen an die technische Infrastruktur und die Datenbanken sind offensichtlich noch nicht ausreichend an die Bedürfnisse aller Fachbereiche angepasst. Apotheken stehen vor der Aufgabe, sich auf unterschiedliche Verordnungen einzustellen und die damit verbundenen Retax-Risiken abzufedern. Ebenso offenbaren sich im Fall der Meningokokken-B-Impfung strukturelle Probleme bei der Finanzierung der Gesundheitsversorgung, die für Familien Hürden darstellen und dringend einer Lösung bedürfen. Das Urteil zur Gruppenunfall-Versicherung verdeutlicht zudem, wie wichtig umfassende Absicherungen für Apothekenmitarbeiter sind.

Die legalisierte Cannabisabgabe und der neue Gesundheitsmarkt in Thüringen sind positive Zeichen für eine innovative Versorgungsgestaltung, die jedoch von politischer Seite konsequent weiterverfolgt werden muss. Schließlich zeigen Holetscheks Reformvorschläge, dass die Diskussion um die Zukunft des Sozialstaats nicht nur notwendig, sondern auch komplex ist, da sie sowohl finanzielle Nachhaltigkeit als auch soziale Sicherheit in Einklang bringen muss. Die kommenden Entscheidungen, sei es durch den BGH oder durch Reformvorschläge zur Sozialversicherung, werden zeigen, inwieweit Deutschland den Herausforderungen eines modernen Gesundheitssystems gewachsen ist.

Von Engin Günder, Fachjournalist

ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

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