Die Einführung der elektronischen Rechnung (E-Rechnung) ab dem 1. Januar 2025 markiert einen signifikanten Meilenstein in der fortschreitenden Digitalisierung des deutschen Gesundheitssektors. Diese Veränderung betrifft alle Wirtschaftsbereiche, doch für Apotheken bedeutet sie eine grundlegende Transformation ihrer geschäftlichen Abläufe. Die E-Rechnung soll den Rechnungsverkehr effizienter, schneller und transparenter machen. Dieser Übergang fordert jedoch von Apotheken erhebliche Anpassungen in der technischen Infrastruktur und den administrativen Prozessen.
Definition und Formate der E-Rechnung:
Eine E-Rechnung ist definiert als ein in einem strukturierten elektronischen Format erstellter Datensatz, der maschinell verarbeitbar ist. Diese Definition folgt der europäischen Norm EN 16931, die XML-basierte Formate wie XRechnung und ZuGFeRD vorschreibt. Während XRechnung sich auf das rein strukturierte Datenformat konzentriert, bietet ZuGFeRD zusätzlich einen menschenlesbaren Teil, was es besonders für kleinere Betriebe ansprechend macht. Diese Flexibilität in den Formaten soll die Implementierung in den verschiedensten Unternehmensgrößen erleichtern.
Verpflichtungen und Herausforderungen für Apotheken:
Mit dem Stichtag im Jahr 2025 werden Apotheken verpflichtet sein, E-Rechnungen nicht nur auszustellen, sondern auch empfangen zu können. Dies impliziert eine komplette Umstellung von oft papierbasierten Systemen auf vollständig digitale Lösungen. Die Herausforderung liegt nicht nur in der technischen Umsetzung, sondern auch in der Schulung des Personals, um mit den neuen Systemen effizient arbeiten zu können.
Trotz einer Übergangsfrist bis Ende 2026, in der traditionelle Rechnungen noch akzeptiert werden dürfen, müssen Apotheken frühzeitig beginnen, ihre Systeme zu aktualisieren. Dies betrifft vor allem die Integration von Software, die fähig ist, E-Rechnungen gemäß den gesetzlichen Anforderungen zu erstellen und zu verarbeiten.
Steuerliche und rechtliche Implikationen:
Ein wesentlicher Aspekt der E-Rechnung ist der Vorsteuerabzug. Nur ordnungsgemäß ausgestellte und erhaltene E-Rechnungen berechtigen zum Vorsteuerabzug, was die Notwendigkeit korrekter Daten und Formate unterstreicht. Zudem erfordert die gesetzliche Aufbewahrungspflicht, dass E-Rechnungen in einem unveränderlichen, digitalen Format gespeichert werden müssen. Die Nichtbeachtung dieser Vorschriften kann zu erheblichen steuerlichen Nachteilen führen.
Technologische Unterstützung und Zukunftsausblick:
Viele Softwareanbieter arbeiten bereits an Lösungen, die es Apotheken ermöglichen sollen, nahtlos auf E-Rechnungen umzustellen. Diese Entwicklungen sind entscheidend, um eine reibungslose Transition zu gewährleisten. Zudem bietet die Digitalisierung der Rechnungsstellung auch Chancen für eine effizientere Lagerhaltung und Bestandsverwaltung, da die Systeme zunehmend vernetzt arbeiten können.
Kommentar:
Die Einführung der E-Rechnung in Apotheken ist mehr als eine technologische Neuerung; sie ist ein kultureller Wandel, der die Branche in die digitale Ära führt. Dieser Schritt erfordert erhebliche Investitionen in Technologie und Ausbildung, bietet jedoch auch die Möglichkeit, Geschäftsprozesse zu straffen und die Effizienz zu steigern. Die Apotheken, die diesen Wandel als Chance begreifen und die erforderlichen Maßnahmen frühzeitig und umfassend angehen, werden langfristig nicht nur gesetzlichen Anforderungen gerecht, sondern können auch ihre Marktposition stärken.
Es ist unerlässlich, dass alle Beteiligten – von Technologieanbietern über Pharmagroßhändler bis hin zu den Apothekern selbst – in diesem Prozess zusammenarbeiten. Die erfolgreiche Umsetzung der E-Rechnung wird letztlich dazu beitragen, die deutsche Apothekenlandschaft zukunftssicher zu machen und die Qualität des Gesundheitswesens insgesamt zu verbessern. Indem wir jetzt die Weichen richtig stellen, können wir sicherstellen, dass unsere Apotheken nicht nur überleben, sondern in einem zunehmend digitalen Umfeld florieren.
Von Engin Günder, Fachjournalist