Shop Apotheke hat kürzlich einen neuen Rabatt von 10 Euro auf die Einlösung des ersten E-Rezepts eingeführt. Diese Rabattaktion sorgt erneut für Diskussionen, da das Landgericht Frankfurt (LG) im vergangenen Jahr einen ähnlichen Bonus als wettbewerbswidrig eingestuft hatte. Laut dem Chefjuristen von Shop Apotheke, Rens Jan Kramer, handelt es sich bei der neuen Rabattaktion jedoch um ein komplett anderes Angebot, das nicht gegen das Arzneimittelgesetz verstößt.
Der ursprüngliche Bonus, der im Jahr 2023 von Shop Apotheke angeboten wurde, war darauf ausgelegt, Patienten zur Nutzung des E-Rezepts zu ermutigen und ihnen gleichzeitig einen Anreiz zu bieten, Medikamente über die Online-Apotheke zu bestellen. Das LG hatte in seiner Entscheidung jedoch festgestellt, dass Rabatte auf verschreibungspflichtige Medikamente eine unfaire Wettbewerbsverzerrung zugunsten von Online-Apotheken gegenüber stationären Apotheken darstellt und gegen das Gesetz verstößt. Dies führte zu einer gerichtlichen Untersagung der Rabattaktion.
In seiner Erklärung betont Kramer, dass der aktuelle 10-Euro-Bonus sich grundlegend von der früheren Aktion unterscheide. Die neue Rabattaktion sei nun so konzipiert, dass sie den rechtlichen Rahmen berücksichtigt und keine direkten Preisnachlässe auf verschreibungspflichtige Medikamente bietet. Stattdessen soll der Bonus als Anreiz zur Nutzung der digitalen Infrastruktur im Gesundheitswesen dienen, insbesondere der E-Rezept-Funktion, die im Rahmen der Digitalisierung des Gesundheitswesens immer mehr Bedeutung gewinnt.
Der neue Bonus ist laut Kramer eine Maßnahme, um den Kunden den Einstieg in die digitale Welt der Rezeptverordnung zu erleichtern. Im Gegensatz zum früheren Bonus, der direkt mit der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel verknüpft war, sei der aktuelle Bonus nicht auf Medikamente ausgerichtet, sondern auf den technischen Service der Apotheke. Das Unternehmen sei zuversichtlich, dass diese Änderung rechtlich unbedenklich sei, da sie den Anforderungen des Arzneimittelgesetzes besser gerecht wird.
Für Apothekenbetreiber ergibt sich aus dieser Entwicklung eine neue Herausforderung. Auch wenn Shop Apotheke den rechtlichen Rahmen für die neue Rabattaktion als ausreichend abgesichert ansieht, bleibt die Rechtslage rund um Rabattaktionen auf verschreibungspflichtige Arzneimittel komplex und weiterhin ein heißes Thema. Apotheker müssen sicherstellen, dass ihre eigenen Angebote die geltenden rechtlichen Vorschriften einhalten und rechtlichen Problemen wie Retaxationen oder Wettbewerbsverstößen vorbeugen.
Kommentar:
Die erneute Diskussion um Rabattaktionen im Rx-Bereich zeigt, wie schwierig es für Apothekenbetreiber ist, mit attraktiven Angeboten den Spagat zwischen Kundenakquise und der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zu meistern. Der neue 10-Euro-Bonus von Shop Apotheke mag auf den ersten Blick als eine clevere Antwort auf die rechtlichen Herausforderungen erscheinen, die die vorherige Rabattaktion mit sich brachte. Die Umstellung auf einen Bonus, der nicht direkt mit der Abgabe von Medikamenten verknüpft ist, sondern die Nutzung des digitalen Rezeptsystems fördert, könnte einen wichtigen Schritt hin zu einer größeren Akzeptanz des E-Rezepts darstellen.
Doch die Frage bleibt: Wie können Apotheken im Allgemeinen von solchen Angeboten profitieren, ohne gegen bestehende gesetzliche Bestimmungen zu verstoßen? Auch wenn Shop Apotheke den neuen Bonus als rechtlich einwandfrei darstellt, so zeigt der Verlauf der Ereignisse, dass der rechtliche Rahmen für Rx-Rabatte in Deutschland nach wie vor alles andere als eindeutig ist. Apotheker, die ähnliche Programme in ihren eigenen Apotheken anbieten möchten, müssen die Rechtslage genau beobachten und gegebenenfalls juristische Beratung einholen, um nicht selbst in einen Konflikt mit den Wettbewerbsbehörden oder den Gerichten zu geraten.
Die Situation ist besonders brisant, wenn man die ungleiche Stellung zwischen Online- und stationären Apotheken berücksichtigt. Während Online-Apotheken wie Shop Apotheke durch Rabatte und Aktionen ihre Marktstellung sichern können, müssen stationäre Apotheken weiterhin mit strengen gesetzlichen Beschränkungen leben, wenn es um die Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel geht. Diese Ungleichheit schafft nicht nur rechtliche und wirtschaftliche Herausforderungen, sondern wirft auch grundlegende Fragen zur Wettbewerbsfairness auf.
Für Apothekenbetreiber vor Ort ist es deshalb entscheidend, langfristig zu planen und kreative, aber rechtlich sichere Marketingstrategien zu entwickeln. Sie sollten sich bewusst sein, dass der rechtliche Rahmen für Rabatte und Werbemaßnahmen weiterhin einem ständigen Wandel unterliegt. Es bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber in naher Zukunft Klarheit schafft und so die Wettbewerbsbedingungen für alle Akteure im Gesundheitsmarkt fairer gestaltet. Bis dahin müssen Apotheker mit Fingerspitzengefühl und einem klaren Blick auf die rechtlichen Risiken arbeiten.
Von Engin Günder, Fachjournalist