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Apotheken-News:  Zwischen Digitalisierung und Umweltbewusstsein

E-Rezepte, Antibiotika-Versorgung und der Streit um steuerliche Entlastungen bei Nahrungsergänzungsmitteln

(PresseBox) (Karlsruhe, )
In der Apotheke am Deutschen Eck kämpft Anne Rhein seit Monaten um die Erstattung verlorener E-Rezepte, während das BfArM optimistisch in die Erkältungssaison blickt: Die Versorgung mit Kinderantibiotika scheint gesichert. Gleichzeitig wird der Verzicht auf Gratisproben in Apotheken aus Umweltschutzgründen gefordert, und Versandapotheken drängen auf den Zugang zur elektronischen Patientenakte. Doch es gibt auch Rückschläge: Ein Gericht entschied, dass ärztlich verordnete Nahrungsergänzungsmittel steuerlich nicht absetzbar sind, was viele schwerkranke Patienten vor finanzielle Herausforderungen stellt.

In der Apotheke am Deutschen Eck in Meerbusch kämpft Inhaberin Anne Rhein seit Februar um die Erstattung von etlichen E-Rezepten, die auf dem Weg zur Abrechnung verloren gegangen sind. Die Beträge belaufen sich auf eine fünfstellige Summe, und bislang bleibt die Frage ungeklärt, wer letztlich für den Verlust aufkommen wird. Der Fall zeigt exemplarisch die Schwierigkeiten auf, die mit der Umstellung auf das elektronische Rezept einhergehen. Zwar gilt das E-Rezept als wesentlicher Fortschritt für das deutsche Gesundheitssystem, doch die Implementierung ist mit erheblichen Herausforderungen verbunden. Insbesondere der Datentransfer scheint immer wieder Schwachstellen aufzuweisen, die nun im Fall von Anne Rhein besonders dramatisch zum Tragen kommen.

Gleichzeitig gibt es auch gute Nachrichten aus dem Gesundheitswesen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) blickt mit Zuversicht in die bevorstehende Erkältungssaison. Im Vergleich zum Vorjahr stellt sich die Versorgungssituation bei Kinderantibiotika deutlich entspannter dar. Dies ist vor allem auf rechtzeitig eingeleitete Maßnahmen zur Produktionssteigerung und besseren Lagerhaltung zurückzuführen. Während im Vorjahr viele Eltern und Ärzte mit Engpässen zu kämpfen hatten, scheint die Lage in diesem Herbst stabiler zu sein. Das BfArM betont jedoch, dass weiterhin Vorsicht geboten ist und es wichtig bleibt, den Bedarf genau zu überwachen, um zukünftige Engpässe zu vermeiden.

Unterdessen macht sich die Arbeitsgemeinschaft Nachhaltigkeit in der Dermatologie für einen Verzicht auf Gratisproben in Apotheken und Arztpraxen stark. Diese oft als kleine Aufmerksamkeit oder Werbemaßnahme gedachten Zugaben belasten die Umwelt erheblich. Verpackungsmaterialien, die in der Regel nur einmal verwendet werden, tragen in großem Maße zur Müllproduktion bei, so die Kritik. Apotheken und Praxen seien dazu aufgerufen, verantwortungsvoller mit Ressourcen umzugehen und auf diese Art von Werbung zu verzichten. Dies könnte ein Beitrag zur Reduzierung von unnötigem Abfall sein, ohne dass der Nutzen für den Patienten signifikant eingeschränkt würde.

Ein weiteres heißes Thema in der Diskussion um die Digitalisierung des Gesundheitssystems ist die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA), die 2025 für alle Bürger kommen soll. Neben Ärzten und Apotheken wollen nun auch die Versandapotheken auf diese Daten zugreifen können. Der Bundesverband Deutscher Versandapotheken macht deutlich, dass dies durch das sogenannte CardLink-Verfahren möglich werden könnte, welches den Versandhändlern einen unkomplizierten Zugang zur ePA ermöglichen soll. Kritiker befürchten jedoch, dass der Datenschutz hierbei auf der Strecke bleiben könnte, und fordern eine genaue Prüfung der Sicherheitsmaßnahmen, bevor eine solche Ausweitung zugelassen wird.

Einen Rückschlag müssen derweil Patienten hinnehmen, die auf Nahrungsergänzungsmittel angewiesen sind. Das Finanzgericht München hat entschieden, dass die Kosten für Nahrungsergänzungsmittel selbst dann nicht steuerlich absetzbar sind, wenn sie ärztlich verordnet wurden. Der Fall eines Prostatakrebspatienten, der nach einer Operation und Chemotherapie unter starken Nebenwirkungen litt und für seine Gesundheit knapp 60 verschiedene Nahrungsergänzungsmittel im Wert von rund 21.000 Euro in den Jahren 2019 und 2020 verwendete, führte zu einer Klage vor dem Finanzgericht. Der Kläger bezog die Mittel von einem spezialisierten Anbieter, doch das Finanzamt erkannte die Ausgaben nicht als außergewöhnliche Belastungen an. Das Gericht bestätigte diese Entscheidung, da Nahrungsergänzungsmittel nicht als Arzneimittel im Sinne der steuerlichen Regelungen gelten. Die Entscheidung wird vermutlich vielen Patienten, die auf solche Präparate angewiesen sind, das Leben zusätzlich erschweren.

Kommentar:

Die Digitalisierung im deutschen Gesundheitssystem ist auf einem guten Weg, aber die Herausforderungen, die sich bei der Umsetzung stellen, dürfen nicht unterschätzt werden. Der Fall der verlorenen E-Rezepte zeigt, wie anfällig das System für technische Ausfälle ist, und dass es noch viel Arbeit braucht, bis der reibungslose Ablauf gewährleistet ist. Gerade Apotheker, die ohnehin oft unter wirtschaftlichem Druck stehen, dürfen nicht die Leidtragenden solcher Fehler sein.

Die positiven Nachrichten zur Versorgungslage mit Kinderantibiotika zeigen jedoch, dass in Krisenzeiten auch schnell gehandelt werden kann, wenn alle Akteure im Gesundheitssystem zusammenarbeiten. Es ist erfreulich, dass Engpässe wie im letzten Jahr wohl vermieden werden können. Doch ein nachhaltiges Versorgungssystem braucht langfristige Strategien, um auch in Zukunft solchen Herausforderungen gewachsen zu sein.

Die Diskussion um den Verzicht auf Gratisproben in Apotheken und Arztpraxen ist ebenfalls ein Schritt in die richtige Richtung. Der bewusste Umgang mit Ressourcen sollte in Zeiten von Klimawandel und Umweltkrisen auch im Gesundheitswesen eine größere Rolle spielen. Es gilt, überholte Werbepraktiken zu überdenken und alternative Wege zu finden, die sowohl den Patienten als auch der Umwelt zugutekommen.

Die Einführung der elektronischen Patientenakte bietet enorme Chancen für die Verbesserung der Gesundheitsversorgung, doch die Frage des Datenschutzes bleibt ein zentraler Punkt. Es muss sichergestellt werden, dass die sensiblen Daten der Patienten vor Missbrauch geschützt sind, insbesondere wenn auch Versandapotheken Zugriff auf die Akten bekommen. Eine genaue Regulierung und Kontrolle ist hier unerlässlich.

Die Entscheidung des Finanzgerichts München zur steuerlichen Behandlung von Nahrungsergänzungsmitteln ist hingegen ein Rückschlag für viele Patienten, die auf solche Präparate angewiesen sind. In Fällen, in denen Patienten schwer erkrankt sind und solche Mittel zur Linderung ihrer Beschwerden beitragen, wäre es durchaus wünschenswert, wenn der Gesetzgeber hier Ausnahmen zulassen würde. Doch das Urteil zeigt, dass das Steuerrecht in dieser Hinsicht noch Nachholbedarf hat, um den Bedürfnissen von Patienten gerecht zu werden.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

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