Durch die "Bestands- und Innovationsgarantie" wird gewährleistet, dass sämtliche Leistungen, die bereits vom Vorversicherer gewährt wurden, auch im neuen Vertrag übernommen werden. Dadurch wird sichergestellt, dass die Apotheke ihre bestehenden Leistungen nicht verliert und nahtlosen Versicherungsschutz erhält.
Darüber hinaus sind alle zum Zeitpunkt des Schadens am deutschen Markt angebotenen Deckungserweiterungen automatisch in der Versicherungspolice enthalten. Dies bedeutet, dass die Apotheke von den aktuellen Deckungsoptionen profitiert und umfassend gegen eine Vielzahl von Risiken geschützt ist.
Ein weiterer Vorteil der "Bestands- und Innovationsgarantie" besteht darin, dass zukünftige, prämienfreie Verbesserungen im Versicherungsschutz automatisch auch für den bestehenden Vertrag gelten. Dies bedeutet, dass die Apotheke von möglichen Verbesserungen im Versicherungsschutz profitiert, ohne dafür zusätzliche Prämien zahlen zu müssen. Die Apotheke bleibt stets auf dem aktuellen Stand der Absicherung und erhält automatisch die neuesten Schutzmaßnahmen.
Die "Bestands- und Innovationsgarantie" ermöglicht es Apotheken, alle Risiken in ihrem Betrieb umfassend und richtig zu versichern. Durch die Übernahme aller Leistungen des Vorversicherers, die Einbeziehung aktueller Deckungserweiterungen und die automatische Berücksichtigung zukünftiger Verbesserungen im Versicherungsschutz bietet sie einen erweiterten Schutz für Apotheken.
Apotheken profitieren von einer umfassenden Absicherung gegen sämtliche Risiken, ohne dabei auf bestehende Leistungen zu verzichten. Die "Bestands- und Innovationsgarantie" stellt sicher, dass Apotheken stets auf dem aktuellen Stand der Absicherung sind und sich auf einen zuverlässigen Versicherungsschutz verlassen können.
von Oliver Ponleroy, Fachjournalist