Ein ungewöhnlicher Rechtsstreit vor dem Amtsgericht München lenkte die Aufmerksamkeit auf die Beweispflicht in Versicherungsfällen. Ein Kläger, der behauptete, im März 2021 auf einer Landstraße bei Roetgen in Nordrhein-Westfalen einen Wildunfall erlitten zu haben, scheiterte mit seiner Klage gegen seine Kfz-Kaskoversicherung. Trotz eines am Unfallort gefundenen toten Rehs wies das Gericht die Klage ab, da es an stichhaltigen Beweisen für den geschilderten Unfallhergang mangelte. Dieser Fall verdeutlicht nicht nur die Bedeutung der Beweissicherung, sondern wirft auch Fragen zur Glaubwürdigkeit von Versicherungsnehmern auf, die regelmäßig Schadensfälle melden.
Laut der Darstellung des Klägers sei ein Reh plötzlich auf die Motorhaube seines Fahrzeugs gesprungen, wodurch er die Kontrolle verlor und das Auto mehrfach gegen die Leitplanke prallte. Der entstandene Schaden wurde auf 2.730 Euro beziffert, hinzu kamen 223,23 Euro für das Abschleppen des Fahrzeugs. Die Kfz-Versicherung verweigerte jedoch die Regulierung mit der Begründung, dass keine technischen Spuren oder Hinweise auf eine Kollision mit einem Wildtier vorlagen. Ein unfallanalytisches Gutachten bestätigte Beschädigungen, die mit der Leitplanke in Verbindung standen, konnte jedoch keine Hinweise auf den Zusammenstoß mit einem Reh feststellen.
Das Gericht betonte die zentrale Rolle der Beweissicherung durch den Anspruchsteller. Der Kläger hatte weder Fotos noch Zeugenaussagen vorgelegt, die seine Darstellung des Unfallhergangs stützten. Zudem hatte er das Fahrzeug bereits verschrotten lassen, bevor eine weitergehende Begutachtung durch Sachverständige durchgeführt werden konnte. Dieser Umstand, so das Gericht, machte eine objektive Überprüfung des Schadens nahezu unmöglich.
Besonders kritisch bewertete das Gericht die ungewöhnliche Häufung von Schadensmeldungen des Klägers. Innerhalb weniger Jahre hatte er zehn Wildunfälle bei verschiedenen Versicherungen gemeldet. Diese Tatsache ließ Zweifel an der Glaubwürdigkeit seiner Angaben aufkommen. Das Gericht folgte der Argumentation der Versicherung, wonach die Beweislage unzureichend und der Anspruch daher nicht gerechtfertigt sei.
Das Urteil des Amtsgerichts München verdeutlicht die strengen Anforderungen, die an die Glaubhaftmachung von Schadensfällen gestellt werden. Für Versicherungsnehmer ergibt sich daraus die klare Verpflichtung, Schäden umfassend zu dokumentieren und alle verfügbaren Beweise zu sichern, um ihre Ansprüche durchsetzen zu können.
Kommentar:
Der Fall aus München ist ein Paradebeispiel dafür, wie essenziell eine lückenlose Beweissicherung für Versicherungsansprüche ist. Versicherer stehen unter wachsendem Druck, Betrugsversuche aufzudecken, und reagieren zunehmend skeptisch auf unzureichend belegte Schadensmeldungen. Für Versicherungsnehmer ist dies eine Herausforderung, denn selbst bei berechtigten Ansprüchen können fehlende Beweise oder widersprüchliche Angaben die Regulierung gefährden.
Die Entscheidung des Gerichts sendet eine deutliche Botschaft: Ohne Beweise kein Schadensersatz. Wer Ansprüche gegen eine Versicherung geltend machen will, muss sicherstellen, dass der Schaden und dessen Ursache zweifelsfrei dokumentiert sind. Fotos, Unfallberichte und, falls möglich, Zeugenaussagen sollten direkt am Schadensort gesichert werden. Ein Verzicht auf diese Maßnahmen kann im Nachhinein fatale Konsequenzen haben, wie der vorliegende Fall zeigt.
Besonders problematisch ist die Häufung von Schadensfällen in kurzer Zeit. Dies mag in Einzelfällen zufällig sein, wird jedoch schnell als auffällig wahrgenommen und kann zu intensiveren Prüfungen oder gar zu Ablehnungen führen. Versicherer verfügen über detaillierte Datenbanken, in denen Schadensmeldungen erfasst und analysiert werden. Häufige oder ähnliche Schadensfälle können ein Risiko- und Misstrauenssignal auslösen. In der Folge sehen sich Versicherungsnehmer mit langwierigen Prüfverfahren oder sogar gerichtlichen Auseinandersetzungen konfrontiert.
Für Berufszweige wie Apotheker, die ebenfalls häufig mit Versicherungsansprüchen zu tun haben – etwa bei Einbruchdiebstählen oder technischen Schäden – birgt dieser Fall wertvolle Lehren. Die Beweissicherung sollte in solchen Fällen integraler Bestandteil des Schadensmanagements sein. Apotheker können von klar definierten internen Prozessen profitieren, die im Schadensfall eine schnelle und präzise Dokumentation ermöglichen. Dazu gehören nicht nur Fotos und Berichte, sondern auch die Zusammenarbeit mit Sachverständigen, um technische Ursachen zweifelsfrei zu klären.
Das Urteil des Amtsgerichts München ist eine Mahnung an alle Versicherungsnehmer, ihre Glaubwürdigkeit nicht zu riskieren. Wiederholte Schadensmeldungen, unzureichende Beweise oder widersprüchliche Angaben können nicht nur den aktuellen Fall gefährden, sondern auch langfristige Konsequenzen für die Versicherungsbeziehung haben. Ehrlichkeit, Transparenz und eine umfassende Beweisdokumentation sind daher unerlässlich, um berechtigte Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.
Von Engin Günder, Fachjournalist