Immer mehr Apothekenbetreiberinnen und -betreiber sehen sich mit der Realität konfrontiert, dass gesundheitliche Einschränkungen eine Weiterführung der eigenen Tätigkeit unmöglich machen. In vielen Fällen wird daraufhin eine alternative, weniger belastende Tätigkeit aufgenommen – etwa in der pharmazeutischen Beratung oder Verwaltung. Doch was passiert, wenn diese neue Tätigkeit ebenfalls entfällt? Welche Folgen hat der Wegfall des sogenannten Verweisungsberufs für den Anspruch aus der Berufsunfähigkeitsversicherung?
Entgegen häufiger Annahmen bedeutet der Wechsel in einen anderen Beruf nicht automatisch den dauerhaften Verlust des Versicherungsschutzes. Maßgeblich ist, ob die neue Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird und mit der ursprünglichen Lebensstellung vergleichbar ist. Fällt sie weg, etwa durch erneute gesundheitliche Probleme, betriebliche Umstände oder eine persönliche Entscheidung, kann der ursprüngliche Beruf wieder als Referenz herangezogen werden – sofern weiterhin gesundheitliche Einschränkungen bestehen.
Für Apothekeninhaberinnen und -inhaber bedeutet dies: Auch nach einem Tätigkeitswechsel bleibt der Anspruch auf Leistungen aus der BU-Versicherung unter bestimmten Bedingungen bestehen. Voraussetzung ist jedoch eine sorgfältige Dokumentation des gesamten beruflichen und gesundheitlichen Verlaufs. Besonders wichtig ist die Differenzierung zwischen formeller Geschäftsführung und tatsächlicher Berufsausübung.
Angesichts des zunehmenden Altersdurchschnitts unter selbstständigen Apothekerinnen und Apothekern sowie der steigenden Belastung im Tagesgeschäft gewinnt diese Frage an Brisanz. Versicherungsschutz greift nicht pauschal, sondern muss aktiv gepflegt und belegt werden. Fehlende Nachweise oder unklare Tätigkeitsverläufe führen schnell zur Ablehnung von Leistungen – mit drastischen wirtschaftlichen Folgen.
Kommentar:
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Apothekenbetreiber kein theoretisches Konstrukt, sondern ein zentraler Bestandteil der unternehmerischen Lebensplanung. Wer seinen Betrieb aus gesundheitlichen Gründen zurückstellt, sucht nicht nach Lücken im System, sondern nach Lösungen in der Realität. Umso bedenklicher ist es, wenn Versicherungen auf einem starren Berufsbild beharren und flexible Anpassungen nicht anerkennen.
Die aktuelle Entwicklung zeigt deutlich, dass ein Tätigkeitswechsel nicht gleichbedeutend mit einem endgültigen Verzicht auf Versicherungsleistungen sein darf. Der Schutz muss sich an der realen Erwerbsbiografie orientieren – gerade bei Berufen mit hoher Belastung und Verantwortung wie in der Apothekenleitung. Versicherte, die in guten Treuen andere Aufgaben übernehmen, dürfen nicht bestraft werden, wenn auch diese Wege versperrt werden.
Was es braucht, ist ein realistischer Blick auf Berufsunfähigkeit als dynamischen Prozess. Es genügt nicht, die Frage auf ein Entweder-Oder zu reduzieren. Stattdessen müssen Versicherer, Vermittler und Apothekenbetreiber gemeinsam daran arbeiten, die Ansprüche transparent, nachvollziehbar und fair zu gestalten. Denn letztlich steht nicht nur eine Police zur Debatte, sondern die Existenzsicherung für Menschen, die täglich Verantwortung für die Versorgung anderer tragen.
Von Matthias Engler, Fachjournalist
Für weitere Informationen:
Seyfettin Günder
Firmenkunden
0721. 95789774
sg@aporisk.de
Pressekontakt:
Roberta Günder
Telefon 0721. 16106610
E-Mail info@aporisk.de
Disclaimer
Diese Pressemitteilung ist nur für journalistische Zwecke gedacht. Die Nutzung der Informationen zu werblichen oder kommerziellen Zwecken bedarf der Zustimmung der Aporisk GmbH. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Änderungen. Wir danken Ihnen für Ihr Interesse.
Aporisk GmbH, Karlsruhe, Deutschland. Alle Rechte vorbehalten.