Der Umgang mit Rücktrittsgründen in Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) sorgt weiterhin für kontroverse Diskussionen. Besonders die Möglichkeit der Versicherer, auch nach einer erklärten Rücktrittserklärung zusätzliche Gründe vorzubringen, stellt Versicherte vor große Unsicherheiten. Diese Praxis, die rechtlich durch das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gedeckt ist, wird zunehmend hinterfragt, da sie für viele Betroffene existenzielle Folgen haben kann.
Gemäß § 19 Abs. 2 VVG können Versicherer vom Vertrag zurücktreten, wenn wesentliche gefahrerhebliche Umstände verschwiegen wurden, die sie in Textform erfragt haben. Das Nachschieben weiterer Rücktrittsgründe, geregelt in § 21 VVG, erlaubt es den Versicherern, auch nachträglich neue Argumente gegen ihre Leistungspflicht geltend zu machen. Entscheidend ist, dass für jeden neuen Grund eine eigene Monatsfrist gilt. Bei Anfechtungen wegen arglistiger Täuschung nach § 123 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) verlängert sich diese Frist auf ein Jahr, was die Unsicherheiten für die Versicherten deutlich erhöht.
Für viele Versicherte bedeutet dies eine zermürbende Belastung. Nicht selten finden sie sich in langwierigen juristischen Auseinandersetzungen wieder, in denen sie mit immer neuen Rücktritts- oder Anfechtungsgründen konfrontiert werden. Verbraucherschützer kritisieren, dass diese Praxis häufig genutzt wird, um berechtigte Ansprüche abzuwehren oder Zahlungen hinauszuzögern. „Das Vertrauen in die Versicherungsbranche wird durch solche Vorgehensweisen massiv erschüttert“, warnt der Sprecher der Verbraucherzentrale Bundesverband.
Versicherer verteidigen die Nachschiebe-Regelung als notwendiges Instrument, um eine faire Risikobewertung sicherzustellen. Sie betonen, dass sie auf korrekte und vollständige Angaben der Versicherungsnehmer angewiesen sind, um Missbrauch zu verhindern. Doch Verbraucherschützer fordern klare gesetzliche Grenzen, um Versicherten Sicherheit und Planbarkeit zu garantieren. Eine einheitliche Rechtsprechung zu diesem Thema fehlt bislang, was die Unsicherheiten weiter verstärkt.
Kommentar: Das Vertrauen der Versicherten darf kein Risiko tragen
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist für viele Menschen ein unverzichtbarer Baustein ihrer Existenzsicherung. Sie soll Sicherheit in schwierigen Lebenssituationen bieten – doch das Vorgehen vieler Versicherer, wiederholt Rücktrittsgründe nachzuschieben, untergräbt dieses Sicherheitsversprechen. Statt als verlässlicher Partner zu agieren, hinterlassen Versicherer bei den Betroffenen den Eindruck, systematisch nach Lücken zu suchen, um Leistungsansprüche zu verweigern.
Die rechtliche Grundlage für das Nachschieben von Gründen mag legitim sein, doch die exzessive Nutzung dieses Instruments wirft grundlegende Fragen nach Fairness und Verantwortung auf. Versicherte, die auf ihre Police angewiesen sind, finden sich oft in einem langwierigen und kostenintensiven Kampf mit übermächtigen Gegnern wieder. Für Menschen, die bereits durch gesundheitliche oder berufliche Einschränkungen belastet sind, ist dies kaum tragbar.
Die Versicherungsbranche muss sich bewusst sein, dass Vertrauen die Basis ihres Geschäftsmodells ist. Dieses Vertrauen darf nicht durch die Überdehnung rechtlicher Spielräume aufs Spiel gesetzt werden. Auch die Politik und die Rechtsprechung sind gefordert, klare Grenzen für das Nachschieben von Rücktrittsgründen zu ziehen. Versicherungsverträge müssen für beide Seiten nachvollziehbar und fair gestaltet sein, um die ursprüngliche Intention der Absicherung zu erfüllen.
Letztlich ist es Aufgabe der Versicherer, nicht nur wirtschaftlich, sondern auch moralisch verantwortungsvoll zu handeln. Das Vertrauen der Versicherten darf kein Risiko tragen – es muss die Grundlage für eine verlässliche und zukunftssichere Zusammenarbeit bleiben.
Von Matthias Engler, Fachjournalist
Disclaimer
Diese Pressemitteilung ist nur für journalistische Zwecke gedacht. Die Nutzung der Informationen zu werblichen oder kommerziellen Zwecken bedarf der Zustimmung der Aporisk GmbH. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Änderungen. Wir danken Ihnen für Ihr Interesse.
Aporisk GmbH, Karlsruhe, Deutschland. Alle Rechte vorbehalten.