Contact
QR code for the current URL

Story Box-ID: 1165802

ApoRisk GmbH Scheffelplatz | Schirmerstr. 4 76133 Karlsruhe, Germany https://aporisk.de/
Contact Ms Roberta Günder +49 721 16106610
Company logo of ApoRisk GmbH

Die konkrete Verweisung in der BU-Versicherung

Woran man eine Verweisungsklausel in den Versicherungsbedingungen erkennt

(PresseBox) (Karlsruhe, )
In den Bedingungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung finden sich oft Klauseln mit einer konkreten Verweisung. Eine solche Klausel kann erhebliche Auswirkungen auf die Ansprüche des Versicherungsnehmers im Falle einer Berufsunfähigkeit haben. Selbst wenn der Versicherungsnehmer seinen alten Beruf nicht mehr ausüben kann, kann eine Leistung verweigert werden, wenn er bereits einer anderen Tätigkeit nachgeht. Im folgenden Beitrag wird erläutert, wie man eine konkrete Verweisungsklausel erkennt, wann sie greift und was der Versicherungsnehmer im Ernstfall beweisen muss.

Eine konkrete Verweisungsklausel findet sich in fast allen Berufsunfähigkeitsversicherungsverträgen. Die genauen Formulierungen können variieren, aber im Wesentlichen besagt sie: "Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person [...] keiner anderen, ihrer Ausbildung, ihren Fähigkeiten und ihrer bisherigen Lebensstellung entsprechenden beruflichen Tätigkeit nachgeht."

Die konkrete Verweisung definiert also die Bedingungen für eine Berufsunfähigkeit und damit die Voraussetzung für Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Im Fokus der Klausel steht, dass der Versicherungsnehmer nicht berufsunfähig ist, wenn er tatsächlich einer neuen Tätigkeit nachgeht, die mit seiner bisherigen Lebensstellung vergleichbar ist. Die hypothetische Möglichkeit einer vergleichbaren Tätigkeit ist hingegen nicht Gegenstand der konkreten Verweisung, sondern der abstrakten Verweisung.

Damit der Versicherer den Versicherungsnehmer auf eine andere Tätigkeit verweisen darf, muss der Versicherungsnehmer diese Tätigkeit tatsächlich ausüben oder bereits aufgenommen haben. Es spielt keine Rolle, ob er dafür eine Umschulung gemacht hat oder nicht. Entscheidend ist, dass die Tätigkeit inhaltlich anders ist als der bisherige Beruf. Wenn zwar äußerlich ein anderer Beruf ausgeübt wird, dieser aber inhaltlich mit dem bisherigen Beruf übereinstimmt, stellt sich die Frage, ob überhaupt eine Berufsunfähigkeit vorliegt.

Die Zulässigkeit der Verweisung auf eine neu ausgeübte Tätigkeit hängt von der Vergleichbarkeit mit der bisherigen Lebensstellung ab. Dabei spielt die Vergleichbarkeit der Qualifikationen für den neuen Beruf mit denen des alten Berufs eine Rolle. Es ist auch wichtig, ob wesentliche Merkmale des alten Berufs auch im neuen Beruf vorausgesetzt werden. Die bloße Ausübung einer neuen Tätigkeit ist kein eindeutiger Hinweis auf die Wahrung der bisherigen Lebensstellung, kann aber ein Indiz dafür sein.

Das Einkommen spielt bei der konkreten Verweisung nur eine Rolle, wenn die Versicherungsbedingungen diesbezüglich eine Bestimmung enthalten. Dabei ist das tatsächlich erzielte Einkommen entscheidend, nicht das potenziell erzielbare Einkommen, sofern die Versicherungsbedingungen keine abweichenden Regelungen enthalten.

In einigen Fällen kann eine Prognoseentscheidung notwendig sein, insbesondere bei ungewissen Berufsentwicklungen. Es kommt darauf an, ob das Einkommen im Vergleich mögliche andere abweichende Gesichtspunkte der Lebensstellung ausgleichen kann.

Es ist wichtig, dass Versicherungsnehmer die konkrete Verweisungsklausel in ihren Versicherungsbedingungen verstehen. Im Falle einer Berufsunfähigkeit sollten sie sich über ihre Rechte und Pflichten informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen, um sicherzustellen, dass sie angemessen geschützt sind.

Für weitere Informationen oder Anfragen wenden Sie sich bitte an:

ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.
Important note:

Systematic data storage as well as the use of even parts of this database are only permitted with the written consent of unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, All rights reserved

The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.