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E-Rezept für Privatversicherte: Ein Schritt vorwärts, aber nicht genug

Fehlende elektronische Gesundheitskarte erschwert digitale Nutzung für Privatversicherte

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Das E-Rezept hat bei den Privatversicherten in Deutschland Fuß gefasst, jedoch noch nicht flächendeckend. Derzeit sind nicht alle privaten Krankenversicherungen in das E-Rezept-System eingebunden. Für jene privaten Kassen, die ihren Versicherten das E-Rezept bereits zur Verfügung stellen, existieren derzeit zwei Einlösewege: über die E-Rezept-App oder mittels des Ausdrucks des Codes auf Papier. Eine elektronische Gesundheitskarte (eGK), wie sie in der gesetzlichen Krankenversicherung längst Standard ist, fehlt hingegen in der privaten Krankenversicherung bisher komplett.

Diese Diskrepanz führt zu einer deutlich eingeschränkten Nutzung digitaler Gesundheitsdienste durch Privatversicherte. Während gesetzlich Versicherte ihre eGK verwenden können, um E-Rezepte unkompliziert digital abzurufen und einzulösen, bleibt dieser direkte und komfortable Zugang den Privatversicherten verwehrt. Private Krankenkassen geben ihren Versicherten zwar ebenfalls Krankenversichertenkarten im Scheckkarten-Format aus, haben jedoch bisher keine Initiative ergriffen, eine eGK mit vergleichbaren Funktionen zu implementieren.

Die Apotheken hingegen sind auf die Annahme und Verarbeitung privater E-Rezepte vorbereitet. Sie haben ihre Systeme entsprechend angepasst und können sowohl die in der E-Rezept-App generierten digitalen Rezepte als auch die Papierausdrucke der Rezeptcodes problemlos verarbeiten. Dennoch bleibt der Prozess für Privatversicherte umständlicher und weniger effizient als für ihre gesetzlich versicherten Mitbürger.

Die Hoffnung besteht, dass private Krankenversicherungen bald nachziehen und ihren Versicherten die Vorteile einer eGK bieten, um eine gleichwertige Teilnahme am digitalen Gesundheitswesen zu ermöglichen. Bis dahin müssen Privatversicherte die bestehenden Einlösewege nutzen, die im Vergleich zur eGK jedoch deutliche Nachteile aufweisen.

Kommentar:

Die Einführung des E-Rezepts für Privatversicherte ist ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung des Gesundheitswesens, aber sie offenbart auch erhebliche Mängel. Die fehlende elektronische Gesundheitskarte (eGK) für Privatversicherte ist ein gravierendes Defizit, das die Nutzung digitaler Gesundheitsdienste unnötig erschwert. Es ist nicht nachvollziehbar, warum private Krankenversicherungen ihren Versicherten diese moderne Technologie vorenthalten, während sie gleichzeitig Krankenversichertenkarten im Scheckkarten-Format ausgeben.

Eine eGK würde den Zugang zu digitalen Gesundheitsdiensten erheblich erleichtern und die Effizienz im Umgang mit E-Rezepten steigern. Die aktuelle Situation zwingt Privatversicherte, auf weniger komfortable und umständliche Einlösewege zurückzugreifen, was im Zeitalter der Digitalisierung nicht zeitgemäß ist. Private Krankenversicherungen sollten ihre Verantwortung erkennen und die notwendigen Schritte unternehmen, um eine eGK auch für ihre Versicherten einzuführen. Dies würde nicht nur den Versicherten zugutekommen, sondern auch das gesamte Gesundheitssystem effizienter und moderner gestalten.

Es ist an der Zeit, dass private Krankenkassen die Digitalisierung des Gesundheitswesens vollumfänglich unterstützen und ihren Versicherten gleichwertige Zugangsrechte zu modernen Gesundheitsdiensten ermöglichen. Nur so kann eine faire und zukunftsorientierte Gesundheitsversorgung für alle Versicherten gewährleistet werden. Die Apotheken sind bereit für die digitalen Rezepte, jetzt müssen es die privaten Krankenkassen auch sein.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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