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Einheitliche Sozialversicherung ab 2025

Abschaffung der Rechtskreistrennung beendet jahrzehntelange Unterscheidung zwischen Ost und West

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Ab dem 1. Januar 2025 wird die Unterscheidung zwischen Ost und West in der Sozialversicherung endgültig aufgehoben. Damit entfallen die unterschiedlichen Rechengrößen, die seit der Wiedervereinigung galten. Ein Schritt, der die Annäherung der Lebensverhältnisse in Deutschland widerspiegelt – doch reicht das aus, um die verbliebenen Unterschiede zwischen den Regionen zu überwinden?

Zum 1. Januar 2025 wird eine bedeutende Änderung im Sozialversicherungsrecht in Kraft treten. Die bislang geltende Unterscheidung zwischen den alten und neuen Bundesländern, auch bekannt als Rechtskreistrennung, wird abgeschafft. Dies betrifft insbesondere die Rechengrößen in der Sozialversicherung, die bisher nach West und Ost differenziert wurden. Künftig gelten in ganz Deutschland einheitliche Werte. Damit entfällt ab dem 31. Dezember 2024 die Notwendigkeit, in Meldungen und Beitragsnachweisen zwischen West und Ost zu unterscheiden.

Diese Reform markiert das Ende einer über drei Jahrzehnte andauernden Regelung, die aus der Wiedervereinigung Deutschlands resultierte. Seit 1991 wurde die Differenzierung zwischen Ost und West beibehalten, um den strukturellen und wirtschaftlichen Unterschieden zwischen den alten und neuen Bundesländern Rechnung zu tragen. Nun, fast 35 Jahre nach der Wiedervereinigung, wird diese Trennung im Sozialversicherungsrecht endgültig aufgehoben.

Für Arbeitgeber und Beschäftigte bedeutet dies eine Vereinfachung im Meldeverfahren und eine einheitliche Beitragsberechnung. Die Angleichung der Rechengrößen spiegelt die Annäherung der Lebensverhältnisse in Ost und West wider, die in den letzten Jahrzehnten sukzessive stattgefunden hat.

Die Abschaffung der Rechtskreistrennung wird von verschiedenen Seiten als ein weiterer Schritt hin zu einer vollständigen Integration der neuen Bundesländer in das gesamtdeutsche Wirtschaftssystem gewertet. Kritiker bemängeln jedoch, dass trotz der Angleichung der Rechengrößen immer noch signifikante Unterschiede in der Wirtschaftskraft und den Löhnen zwischen Ost und West bestehen.

Kommentar:

Die Abschaffung der Rechtskreistrennung im Sozialversicherungsrecht ist ein längst überfälliger Schritt. Sie steht symbolisch für den Fortschritt, den Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten gemacht hat. Die Einführung einheitlicher Rechengrößen zeigt, dass die Angleichung der Lebensverhältnisse in Ost und West weiter vorangeschritten ist, auch wenn Unterschiede weiterhin bestehen.

Dennoch darf dieser Schritt nicht darüber hinwegtäuschen, dass die wirtschaftliche und soziale Einheit Deutschlands noch nicht vollständig erreicht ist. Die Abschaffung der Rechtskreistrennung ist ein positives Signal, aber sie sollte von weiteren Maßnahmen begleitet werden, die die verbliebenen Disparitäten angehen.

Während die Anpassung der Rechengrößen zweifellos die Verwaltungsabläufe erleichtern wird, bleibt die Aufgabe bestehen, die Lebensbedingungen in allen Teilen Deutschlands nachhaltig zu verbessern. Es wäre wünschenswert, dass diese Reform als Anstoß für weitere Anstrengungen genutzt wird, um die bestehenden Unterschiede in Löhnen, Renten und Arbeitsmarktchancen endgültig zu beseitigen.

Letztlich ist es die gelebte Einheit, die zählt, und diese sollte nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Realität sichtbar werden.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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