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EuGH prüft Rabattwerbung: Risiko für Apotheken und Gesundheitssystem

Lockerungen bei Rx-Rabatten könnten Wettbewerb verändern und Sozialkassen belasten

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Die geplante Lockerung der Werbevorgaben für rezeptpflichtige Arzneimittel steht im Fokus eines bedeutenden Verfahrens vor dem EuGH. Generalanwalt Maciej Szpunar plädiert dafür, dass Rx-Medikamente weniger strengen Werberegeln unterliegen sollten als OTC-Produkte – ein Ansatz, der weitreichende Folgen für den Apothekenmarkt in Deutschland und die gesamte EU haben könnte. Kritiker warnen vor Risiken für das Sozialversicherungssystem und einer Bevorzugung von Versandapotheken, was den Wettbewerb zulasten stationärer Apotheken verschärfen könnte. Ein Urteil in diese Richtung könnte das Preis- und Werberecht grundlegend verändern und stellt Apothekenbetreiber vor neue Herausforderungen, bei denen der richtige Rechtsschutz entscheidend ist.

Die Zukunft der Gutschein- und Rabattwerbung für Arzneimittel steht in Europa auf dem Prüfstand, und Apothekenbetreiber müssen sich auf mögliche Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen einstellen. Der aktuelle Rechtsstreit zwischen der Versandapotheke DocMorris und der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) betrifft nicht nur die Frage der Schadensersatzansprüche für lang zurückliegende Verbote, sondern hat das Potenzial, grundlegende Fragen zum Heilmittelwerberecht und zum Preisrecht für rezeptpflichtige und rezeptfreie Arzneimittel zu klären. Generalanwalt Maciej Szpunar hat in seinen Schlussanträgen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ausgeführt, dass für Rx-Arzneimittel weniger strenge Werbebeschränkungen gelten sollten als für OTC-Produkte. Seine Argumentation gründet sich dabei auf die Annahme, dass Rx-Arzneimittel vom Arzt verordnet werden und somit nicht dieselben Werbevorgaben benötigen. Doch Kritiker aus der Apothekenbranche, darunter Rechtsexperte Elmar Mand, sehen hier erhebliche Schwachstellen und warnen vor den langfristigen Konsequenzen, sollte der EuGH der Auffassung des Generalanwalts folgen.

Szpunars Ansicht, dass Rx-Medikamente aufgrund der ärztlichen Verordnungspflicht nur die Wahl der Verkaufsstelle beeinflussen und nicht den Absatz steigern sollen, ist umstritten. Die Annahme, dass der Arzt als „Gatekeeper“ eine missbräuchliche Nutzung verhindert, könnte leicht fehlgehen: Zwar ist der Arzt für die Verschreibung verantwortlich, aber Rabatt- und Gutscheinangebote können bei Patienten Kaufanreize schaffen, die über den eigentlichen Bedarf hinausgehen. In der Praxis könnte dies dazu führen, dass Patienten zusätzliche Rezepte beantragen oder gezielt Apotheken aufsuchen, die hohe Rabatte bieten, um vom Preisvorteil zu profitieren – eine Entwicklung, die das Sozialversicherungssystem zusätzlich belasten könnte. Kritiker befürchten daher, dass durch ein zu lockeres Werberecht für Rx-Produkte ein „Geldverdienen auf Rezept“ entstehen könnte, das auf Kosten der Krankenkassen geht.

Im Dezember 2022 hat der EuGH in einem ähnlichen Fall („Euroaptieka“) entschieden, dass Rabatt- und Gutscheinwerbung für OTC-Produkte in der EU grundsätzlich unzulässig ist, da dies eine unsachliche Beeinflussung der Patienten darstellt. Sollte der EuGH diese Grundsätze auch auf Rx-Produkte anwenden, könnten sämtliche Boni und Rabatte im Apothekenbereich deutlich eingeschränkt werden. Apothekenbetreiber sollten sich auf diese Möglichkeit einstellen und ihre Werbepraxis mit dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) sowie der europäischen Richtlinie 2001/83/EG in Einklang bringen, um das Risiko rechtlicher Konflikte zu vermeiden. Die Bedeutung einer Rechtsschutzversicherung nimmt in diesem Kontext deutlich zu, denn mit zunehmenden rechtlichen Unsicherheiten im Bereich Preis- und Werberecht wächst auch das Risiko für kostspielige Auseinandersetzungen mit Wettbewerbern oder Behörden.

Eine Entscheidung, die der Argumentation Szpunars folgt, könnte den Wettbewerb zwischen stationären Apotheken und Versandapotheken grundlegend verändern. Gerade in Deutschland, wo strenge Vorgaben für Rx-Preise und Apothekenrabatte existieren, sind viele Apothekenbetreiber auf den Schutz durch einheitliche Preisstrukturen angewiesen. Das Bundesgesundheitsministerium und die Interessensverbände der Apotheken könnten sich im laufenden Verfahren daher einbringen, um die Bedeutung der Preisbindung für den Apothekenschutz darzustellen und die neuen Vorschriften in § 129 Abs. 3 SGB V zu erläutern, die auch in das Sozialrecht verlagert wurden. Das Urteil des EuGH wird nicht nur auf den konkreten Fall DocMorris Einfluss haben, sondern könnte die Auslegung des Preis- und Werberechts für Arzneimittel in der gesamten EU nachhaltig verändern.

Die Einführung des E-Rezepts, das für die reibungslose Versorgung durch Versandapotheken sorgen soll, bringt zusätzliche Dynamik in den Apothekenmarkt und könnte den Wettbewerb für stationäre Anbieter verschärfen. Apotheken sollten daher ihre Marketingstrategien an die zu erwartenden Rechtsvorgaben anpassen und ein solides juristisches Fundament schaffen, um in einer zunehmend komplexen Marktlandschaft bestehen zu können.

Kommentar:

Die bevorstehende Entscheidung des EuGH zur Werbefreiheit bei Arzneimitteln könnte das Gesundheits- und Apothekensystem in Europa nachhaltig prägen. Die Argumentation von Generalanwalt Szpunar, die für Rx-Arzneimittel eine Lockerung der Werbevorschriften vorsieht, erscheint auf den ersten Blick pragmatisch und wirtschaftsfördernd, birgt aber erhebliche Risiken. Rx-Medikamente, die nur durch ärztliche Verschreibung zugänglich sind, sollten durch strenge Werberichtlinien geschützt werden, da es um die Sicherheit und Unabhängigkeit des Gesundheitssystems geht. Rabatt- und Gutscheinaktionen könnten dazu führen, dass Patienten vermehrt bei Versandapotheken einkaufen, insbesondere wenn großzügige Rabatte angeboten werden. Dies könnte nicht nur den Wettbewerb unter Apotheken beeinflussen, sondern auch die Rolle des Arztes als objektiver Verordner belasten, da die Patienten durch preisliche Anreize motiviert werden könnten, zusätzliche oder gezielte Rezepte anzufordern.

Die Konsequenzen dieser Entwicklung könnten weitreichend sein: Die finanzielle Belastung der Krankenkassen würde sich erhöhen, wenn Patienten gezielt Apotheken bevorzugen, die mit Rabatten locken, anstatt der Versorgung durch die nächstgelegene Apotheke zu vertrauen. Zudem könnte der soziale Gedanke des Gesundheitssystems ins Wanken geraten, da die kommerzielle Interessenlage durch aggressive Preisstrategien zunehmend in den Vordergrund rückt.

Für Apothekenbetreiber in Deutschland ist eine genaue Beobachtung dieser Rechtsentwicklung und eine Anpassung ihrer Werbemaßnahmen unerlässlich. Die Einführung des E-Rezepts hat die Marktzugänge bereits erweitert und könnte den Druck auf die stationären Apotheken zusätzlich erhöhen. Ein verlässlicher Rechtsschutz ist dabei nicht nur eine Absicherung gegen Klagen von Wettbewerbern oder Bußgelder, sondern auch eine Notwendigkeit, um die betriebliche Existenz in einem sich wandelnden Rechtsumfeld abzusichern. Die rechtliche Begleitung durch eine solide Rechtsschutzversicherung ist für Apothekenbetreiber essenziell, da die Anfechtung oder Anpassung von Werbepraktiken in den nächsten Jahren zu einem Dauerthema werden könnte.

Das Urteil des EuGH wird letztlich entscheiden, ob der Apothekenmarkt in Europa eine Öffnung für mehr Wettbewerb erfährt oder ob die Preis- und Werbevorgaben auch weiterhin einen Schutz für stationäre Apotheken und die Gesundheitssysteme bieten. Bis dahin sollten Apothekenbetreiber wachsam bleiben und ihre Strategien an ein zunehmend reguliertes Umfeld anpassen, um wirtschaftlich und rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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