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Fernabsatzabonnements: EuGH-Urteil

Wann Verbraucher das Recht zum Widerruf haben

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil C-565/22 klargestellt, dass Verbraucher grundsätzlich nur einmal das Recht haben, ein im Fernabsatz abgeschlossenes Abonnement, das anfangs kostenlos ist und sich automatisch verlängert, zu widerrufen. Diese Entscheidung erging in einem Fall, in dem das Unternehmen Sofatutor Internet-Lernplattformen für Schüler betreibt und Verbrauchern die Möglichkeit bietet, ein 30-tägiges kostenloses Testabonnement abzuschließen. Nach Ablauf der Testphase wird das Abonnement automatisch kostenpflichtig verlängert, sofern keine Kündigung erfolgt.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte jedoch die Auffassung vertreten, dass Verbrauchern das Widerrufsrecht nicht nur aufgrund des Testabonnements, sondern auch aufgrund der Umwandlung in ein kostenpflichtiges Abonnement und dessen automatischer Verlängerung zusteht.

Der Oberste Gerichtshof in Österreich bat den EuGH um Auslegung der Richtlinie über die Rechte der Verbraucher (Richtlinie 2011/83/EU), um Klarheit in dieser Angelegenheit zu schaffen.

Der EuGH entschied, dass Verbrauchern grundsätzlich nur ein einmaliges Widerrufsrecht zusteht, wenn es um Abonnementverträge im Fernabsatz geht, die anfangs kostenlos sind und sich automatisch verlängern. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn der Verbraucher beim Vertragsabschluss nicht ausreichend klar, verständlich und ausdrücklich über die kostenpflichtige Verlängerung nach der kostenlosen Testphase informiert wurde. In einem solchen Fall hat der Verbraucher erneut das Recht, den Vertrag zu widerrufen.

Kommentar:

Dieses Urteil des EuGH stellt eine wichtige Klarstellung in Bezug auf die Verbraucherrechte bei Abonnementverträgen im Fernabsatz dar. Es bestätigt, dass Verbraucher nicht unendlich an solche Abonnements gebunden sind, insbesondere wenn diese anfangs kostenlos sind und sich stillschweigend verlängern. Die Entscheidung stärkt die Position der Verbraucher und stellt sicher, dass sie in Fällen von unzureichender Transparenz über die Kosten und Vertragsbedingungen die Möglichkeit haben, den Vertrag zu widerrufen. Unternehmen, die solche Abonnements anbieten, sind daher angehalten, Verbraucher klar und verständlich über alle relevanten Vertragsbedingungen zu informieren, um rechtlichen Problemen vorzubeugen. Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung des Verbraucherschutzes in der digitalen Wirtschaft und sorgt für mehr Klarheit und Fairness in diesem Bereich.

Von Engin Günder, Fachjournalist

ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

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