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Gerichtliche Klarheit: Verfasser negativer Online-Bewertungen muss belastende Tatsachen belegen

Landgericht Frankenthal stärkt Unternehmen und Apotheken gegen ungerechtfertigte Bewertungen in Online-Portalen

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Das Landgericht Frankenthal hat in einem wegweisenden Urteil klare Anforderungen an Verfasser von negativen Online-Bewertungen gestellt. Am 22. Mai 2023 entschied die 6. Zivilkammer mit dem Aktenzeichen 6 O 18/23, dass der Verfasser einer schlechten Bewertung belastende Tatsachen nachweisen muss. Falls der Beweis nicht erbracht wird, steht dem Betroffenen das Recht zur Löschung der Bewertung zu. Diese Entscheidung hat auch für Apotheken, die mit ungerechtfertigten Bewertungen in Online-Portalen konfrontiert sind, erhebliche Auswirkungen.

Der Fall, der vor Gericht verhandelt wurde, beinhaltete eine negative Bewertung eines Unternehmens in einem Online-Portal. Der Verfasser äußerte dabei Behauptungen, die das Unternehmen schwer belasteten. Das Landgericht Frankenthal urteilte, dass es in der Verantwortung des Verfassers liege, die behaupteten Tatsachen zu belegen. Da dieser Nachweis nicht gelang, wurde die negative Behauptung aus der Bewertung entfernt.

Für Apotheken hat das Urteil bedeutende Implikationen, insbesondere angesichts der steigenden Bedeutung von Online-Bewertungen für die Reputation von Unternehmen. Das Urteil betont die Notwendigkeit von sachlichen und beweisbaren Bewertungen, die auf verifizierbaren Tatsachen basieren. Es stärkt die Position von Apotheken, die sich gegen ungerechtfertigte und unbegründete negative Bewertungen wehren möchten und ermöglicht es ihnen, die Entfernung solcher Inhalte zu fordern, sofern diese nicht durch Fakten gestützt sind.

Das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal markiert einen bedeutsamen Schritt zum Schutz der Reputation von Unternehmen, insbesondere in Zeiten, in denen Online-Bewertungen einen entscheidenden Einfluss auf das Vertrauen der Verbraucher haben. Es bekräftigt das Recht von Unternehmen, gegen ungerechtfertigte und negative Bewertungen vorzugehen, die auf unbegründeten Behauptungen oder falschen Tatsachen beruhen.

Besonders für Apotheken, die in der Gesundheitsbranche eine wichtige Rolle spielen, ist das Urteil von großer Relevanz. Es unterstreicht die Wichtigkeit, dass Kundenbewertungen auf wahren und verifizierbaren Erfahrungen basieren sollten. Dank des Urteils können Apotheken nun die Löschung von negativen und unbegründeten Bewertungen verlangen, wenn diese nicht durch nachweisbare Fakten gestützt sind.

Das Landgericht Frankenthal hofft, dass dieses wegweisende Urteil als Orientierungshilfe für Online-Bewertungsportale dient. Es soll sicherstellen, dass Bewertungen auf fundierten und verifizierbaren Informationen basieren. Dadurch wird das Vertrauen der Verbraucher in Bewertungsplattformen gestärkt und Unternehmen vor ungerechtfertigten Rufschädigungen geschützt. Ein transparentes und verantwortungsbewusstes Bewertungssystem ist von entscheidender Bedeutung, um faire und aussagekräftige Bewertungen zu gewährleisten, von denen sowohl Unternehmen als auch Verbraucher profitieren

von Oliver Ponleroy, Fachjournalist

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Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

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