Der BFH hat klargestellt, dass Betroffene die Möglichkeit haben müssen, einen niedrigeren gemeinen Wert ihres Grundstücks nachzuweisen, auch wenn dies im Bundesmodell der neuen Grundsteuer bisher nicht vorgesehen war. Dies ist besonders relevant, da die bisherige Praxis der Typisierungen und Pauschalierungen sowie die von Gutachterausschüssen ermittelten Bodenrichtwerte häufig kritisiert wurden (Börse Online) (DATEV magazin).
Immobilienbesitzer sollten ihre Grundsteuerwertbescheide genau prüfen. Wenn die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist oder ein Einspruch bereits eingelegt wurde, können sie ein Sachverständigengutachten einholen, das den tatsächlichen Wert ihrer Immobilie belegt. Liegt dieser Wert deutlich unter dem festgestellten Wert, kann beim Finanzamt ein Antrag auf Neubewertung gestellt werden. Sollte der festgestellte Grundstückswert den nachgewiesenen niedrigeren Wert um mindestens 40 Prozent übersteigen, stehen die Chancen auf eine Korrektur gut (Anwalt suchen und finden bei anwalt.de) (DATEV magazin).
Obwohl die Finanzämter die BFH-Beschlüsse nicht sofort umsetzen müssen, besteht Hoffnung, dass durch künftige Hauptsacheverfahren eine klarere rechtliche Lage geschaffen wird. Bis dahin ist es ratsam, sich rechtzeitig um eine Neubewertung zu bemühen und alle notwendigen Belege und Gutachten sorgfältig zu sammeln und einzureichen.
Die steuerliche Neubewertung wird voraussichtlich erhebliche Verwaltungsaufwände verursachen und könnte zu einer Zunahme von Streitigkeiten vor den Finanzgerichten führen. Daher sollten Eigentümer proaktiv vorgehen und sich rechtzeitig informieren, um die bestmögliche steuerliche Bewertung ihrer Immobilien zu erreichen.
Kommentar:
Die Entscheidungen des BFH zur neuen Grundsteuer zeigen deutlich, dass die bisherige Praxis der pauschalen Bewertungen nicht ausreichend ist und der Realität vieler Immobilienwerte nicht gerecht wird. Es ist begrüßenswert, dass Eigentümer nun die Möglichkeit haben, durch Gutachten niedrigere Werte nachzuweisen und somit potenziell ihre Steuerlast zu senken.
Dennoch bleibt die Unsicherheit bestehen, da die Finanzämter diese Nachweise nicht sofort anerkennen müssen und erst weitere gerichtliche Entscheidungen Klarheit bringen werden. Hier ist der Gesetzgeber gefragt, um zeitnah klare Richtlinien zu schaffen und eine einheitliche Vorgehensweise sicherzustellen. Nur so können langwierige Rechtsstreitigkeiten vermieden und eine faire Bewertung für alle Eigentümer gewährleistet werden.
Insgesamt zeigt die aktuelle Situation, wie wichtig eine gründliche und realitätsnahe Bewertung von Immobilien für eine gerechte Steuererhebung ist. Eigentümer sollten sich gut informieren und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, um ihre Rechte effektiv wahrzunehmen.
Von Engin Günder, Fachjournalist