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Haftungsfrage bei Firmenfahrzeug-Unfällen

Wann Apotheken-Mitarbeiter für Schäden einstehen müssen

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Apotheken-Mitarbeiter, die mit einem Firmenfahrzeug einen Unfall verursachen, können sich nicht immer darauf verlassen, dass der Arbeitgeber für den entstandenen Schaden aufkommt. Die rechtlichen Grundlagen der sogenannten privilegierten Arbeitnehmerhaftung sind hierbei von entscheidender Bedeutung und sorgen für klare Regelungen, wann ein Mitarbeiter haftet und wann der Arbeitgeber in die Pflicht genommen wird.

Im Arbeitsalltag kann es immer wieder vorkommen, dass Mitarbeiter mit einem Firmenfahrzeug unterwegs sind – sei es für Auslieferungen, Besorgungen oder andere dienstliche Fahrten. Sollte es dabei zu einem Unfall kommen, stellt sich die Frage, wer für den Schaden aufkommt. Die Antwort darauf hängt maßgeblich vom Verschuldensgrad des Mitarbeiters ab.

Bei leichter Fahrlässigkeit, also wenn der Unfall durch ein geringfügiges Fehlverhalten des Mitarbeiters verursacht wurde, übernimmt in der Regel der Arbeitgeber die vollen Kosten. Dies soll den Arbeitnehmer vor den finanziellen Auswirkungen seiner beruflichen Tätigkeit schützen und basiert auf der Grundidee der privilegierten Arbeitnehmerhaftung.

Anders sieht es bei mittlerer Fahrlässigkeit aus. In solchen Fällen kann der Arbeitnehmer anteilig haftbar gemacht werden. Hierbei wird eine Abwägung vorgenommen, in welchem Maß das Verhalten des Mitarbeiters zum Unfall beigetragen hat. Die Kosten werden dann entsprechend geteilt.

Am gravierendsten sind Fälle grober Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz. Bei grober Fahrlässigkeit handelt der Mitarbeiter in hohem Maße unvorsichtig und nimmt einen Schaden billigend in Kauf. In diesen Fällen trägt der Arbeitnehmer die volle Haftung und muss für sämtliche Kosten selbst aufkommen. Gleiches gilt, wenn der Unfall vorsätzlich herbeigeführt wurde.

Für Arbeitgeber ist es daher wichtig, ihre Mitarbeiter regelmäßig über die Haftungsbedingungen und den korrekten Umgang mit Firmenfahrzeugen zu informieren. Dies kann durch Schulungen und regelmäßige Unterweisungen geschehen. Gleichzeitig sollten Unternehmen sicherstellen, dass ihre Versicherungspolicen Unfälle mit Firmenfahrzeugen ausreichend abdecken.

In der Praxis bedeutet dies für Apotheken-Mitarbeiter, dass sie besonders vorsichtig sein sollten, wenn sie mit einem Firmenfahrzeug unterwegs sind. Eine genaue Kenntnis der Haftungsregelungen kann helfen, persönliche finanzielle Belastungen zu vermeiden. Arbeitgeber hingegen sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen stets im Blick behalten und sicherstellen, dass ihre Versicherungspolicen angepasst sind, um im Ernstfall abgesichert zu sein.

Kommentar:

Die Regelungen zur Haftung bei Unfällen mit Firmenfahrzeugen sind eine wichtige Schutzmaßnahme für Arbeitnehmer, die tagtäglich mit den Risiken des Straßenverkehrs konfrontiert sind. Die privilegierte Arbeitnehmerhaftung balanciert zwischen dem Schutz des Arbeitnehmers und der Verantwortlichkeit gegenüber dem Arbeitgeber. Es ist von großer Bedeutung, dass beide Parteien ihre Pflichten und Rechte kennen und entsprechend handeln. Durch regelmäßige Schulungen und klare Kommunikation können Missverständnisse und Konflikte vermieden werden. Zudem sollten Arbeitgeber ihre Versicherungspolicen regelmäßig überprüfen und anpassen, um im Schadensfall umfassend abgesichert zu sein. Ein gut informierter Mitarbeiter ist weniger gefährdet, Fehler zu begehen, und ein gut abgesicherter Arbeitgeber kann beruhigter wirtschaften.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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