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Hochstapler-Syndrom: Versicherer erkennt Berufsunfähigkeit an

Ein Arzt setzt Rente durch und schafft Präzedenzfall für psychische Erkrankungen in Gesundheitsberufen

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Ein Arzt, der aufgrund des Hochstapler-Syndroms seine Praxis schließen musste, hat einen bahnbrechenden Erfolg erzielt: Sein Versicherer erkannte die Berufsunfähigkeit an und gewährte die Rente. Dieser außergewöhnliche Fall zeigt, wie psychische Erkrankungen berufliche Existenzen bedrohen und welche Bedeutung eine präzise Dokumentation und rechtliche Unterstützung haben. Besonders für Gesundheitsberufe wie Ärzte und Apotheker wirft der Fall Fragen zur Absicherung und der Anerkennung psychischer Belastungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung auf. Was können andere Betroffene aus diesem Präzedenzfall lernen?

In einem außergewöhnlichen Fall hat ein deutscher Versicherer die Berufsunfähigkeit eines Arztes anerkannt, der an schweren psychischen Belastungen durch das sogenannte Hochstapler-Syndrom litt. Dieser Schritt markiert einen bedeutenden Präzedenzfall in der Anerkennung psychischer Erkrankungen als Ursache für Berufsunfähigkeit, insbesondere in Berufen mit hohen Anforderungen und Verantwortung wie der Medizin. Der Arzt, der über viele Jahre eine erfolgreiche Einzelpraxis betrieb und hohes Fachwissen in verschiedenen medizinischen Bereichen erworben hatte, zeigte schleichende, aber gravierende Symptome von Selbstzweifeln, die bis hin zur völligen Arbeitsunfähigkeit führten.

Das Hochstapler-Syndrom, auch als Imposter-Syndrom bekannt, beschreibt eine psychische Störung, bei der sich Betroffene trotz objektiver Erfolge als „Betrüger“ fühlen. Bei dem betroffenen Arzt äußerte sich dies zunächst in unterschwelliger Nervosität und diffusen Ängsten, die im Alltag kaum wahrnehmbar waren. Doch mit der Zeit steigerten sich diese Symptome zu regelrechten Panikattacken, die seinen gesamten Arbeitstag dominierten. Die Angst, als inkompetent entlarvt zu werden, wuchs in ihm und beeinflusste seine Entscheidungsfähigkeit und Konzentration erheblich. Seine zuvor routinierte Arbeitsweise wich einer lähmenden Unsicherheit, die seine Praxisführung zunehmend beeinträchtigte.

Die Eskalation des Zustands des Arztes erreichte ihren Höhepunkt, als er während operativer Eingriffe Angstzustände entwickelte, die seine Motorik und Konzentration beeinträchtigten. In mehreren Fällen musste er Operationen abbrechen oder unvollständig durchführen, da Zittern und Atemnot ihm die Kontrolle über seine Handlungen raubten. Diese Situationen veranlassten den Arzt schließlich, seine Arbeit zu unterbrechen und sämtliche geplanten Operationen abzusagen, da das Risiko von Fehlern und möglichen Schäden für Patienten zu groß wurde. Letztendlich entschloss er sich zur vollständigen Schließung seiner Praxis.

Der Versuch, mit therapeutischer Unterstützung seine Ängste zu bewältigen und wieder in den Beruf zurückzufinden, scheiterte jedoch an der tiefen psychischen Belastung. Die Situation verschlechterte sich weiter, als der Arzt nach einem persönlichen Schicksalsschlag und einer schweren Covid-19-Erkrankung erneut Rückfälle erlebte. Angesichts der zunehmenden Belastung suchte er rechtlichen Beistand, um eine Berufsunfähigkeitsrente zu beantragen, da er selbst nach intensiven Behandlungen nicht mehr in der Lage war, seine beruflichen Aufgaben wahrzunehmen.

Die Anwaltskanzlei Jöhnke & Reichow übernahm den Fall und begann eine eingehende Prüfung der Bedingungen für eine Berufsunfähigkeit aufgrund psychischer Erkrankungen. Da viele Berufsunfähigkeitsversicherungen psychische Krankheiten weniger eindeutig als körperliche Erkrankungen bewerten, stellte dies eine besondere Herausforderung dar. Die Anwälte erstellten eine detaillierte Aufstellung des Arbeitsalltags des Arztes und beschrieben, wie das Hochstapler-Syndrom seine Berufsausübung einschränkte. Ergänzend führten sie Dokumente und ärztliche Gutachten an, die die Auswirkungen der psychischen Störung auf den Berufsalltag belegten.

Nach mehreren Gutachten und einem detailliert erstellten Stundenplan, der die Einschränkungen präzise wiedergab, konnte der Versicherer davon überzeugt werden, dass der Arzt zu mindestens 50 % seiner beruflichen Tätigkeit nicht mehr nachkommen konnte. In der Versicherungsbranche gilt dies als maßgeblicher Schwellenwert, ab dem Berufsunfähigkeit anerkannt wird. Die Anerkennung des Versicherers und die beginnende Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente markieren einen wichtigen Schritt für die Akzeptanz psychischer Erkrankungen als Grundlage für Berufsunfähigkeit.

Für Fachkräfte im Gesundheitswesen, die durch hohe Arbeitsanforderungen und psychische Belastungen zunehmend anfällig für Erkrankungen wie das Hochstapler-Syndrom sind, zeigt dieser Fall, dass eine professionelle und detaillierte Dokumentation der Symptome entscheidend ist. Zudem verdeutlicht der Fall, dass auch Berufe, die traditionell als besonders stressresistent gelten, durch psychische Belastungen in den Ruin getrieben werden können. Der Fall des Arztes könnte zukünftig eine Sensibilisierung für psychische Gesundheitsthemen in der Berufsunfähigkeitsversicherung bewirken und neue Maßstäbe für die Anerkennung psychischer Belastungen setzen.

Kommentar:

Die Anerkennung der Berufsunfähigkeit des Arztes aufgrund des Hochstapler-Syndroms könnte zu einem entscheidenden Wendepunkt im Umgang mit psychischen Erkrankungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung werden. Psychische Erkrankungen sind in der heutigen Arbeitswelt längst eine der führenden Ursachen für Arbeitsausfälle und -unfähigkeit. In Berufen wie der Medizin und Pharmazie, die von ständiger Verantwortung, hoher Arbeitsbelastung und intensivem Patientenkontakt geprägt sind, stehen die Betroffenen oft unter besonders hohem Druck, Fehler zu vermeiden und jederzeit professionell zu handeln. Dieser Druck kann langfristig zu seelischer Überforderung und psychischen Erkrankungen führen.

Bislang wurden psychische Erkrankungen in der Versicherungswelt oft weniger ernst genommen als körperliche. Häufig gelten psychische Beeinträchtigungen als schwer nachweisbar oder werden als „minder schwere“ Belastungen eingestuft. Der Fall des Arztes zeigt jedoch auf, wie stark psychische Erkrankungen die Arbeitsfähigkeit einschränken können – bis hin zum völligen Verlust der beruflichen Existenzgrundlage. Für den betroffenen Arzt wurde das Hochstapler-Syndrom zu einem unüberwindbaren Hindernis, das nicht nur seine Karriere, sondern auch seine gesamte Lebensplanung in Frage stellte.

Besonders für Apotheker, die ebenfalls in einem Gesundheitsberuf arbeiten und oft die Belastungen intensiver Patientenkontakte und strikter rechtlicher Vorgaben tragen, ist die Absicherung gegen psychisch bedingte Berufsunfähigkeit von immenser Bedeutung. Gerade in einem Beruf, der auf Beratung, Präzision und ethische Verantwortung setzt, können Versagensängste, Burnout und ähnliche psychische Belastungen zur ernsthaften Bedrohung werden. Der Fall des Arztes zeigt, dass die Versicherungsbranche eine Wende vollziehen und psychische Erkrankungen auf Augenhöhe mit körperlichen Krankheiten bewerten sollte.

Diese Entscheidung des Versicherers könnte zukünftig den Weg für weitere Anerkennungen ebnen und die Versicherungsgesellschaften dazu bewegen, neue Maßstäbe bei der Bewertung psychischer Erkrankungen zu setzen. Eine lückenlose Dokumentation der Einschränkungen und ein genaues Verständnis für die psychische Belastung im beruflichen Alltag könnten entscheidend dazu beitragen, dass betroffene Gesundheitsberufe den Rückhalt erhalten, den sie benötigen. Apotheker, Ärzte und andere Fachkräfte sollten diesen Fall als Anlass nehmen, die eigenen Versicherungsbedarfe kritisch zu prüfen und gegebenenfalls umfassend anzupassen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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