Mit der geplanten Erweiterung der Impfmöglichkeiten in Apotheken stehen die Betreiber vor einer entscheidenden Wende in ihrem Berufsfeld. Impfungen gegen Krankheiten wie Polio, FSME, Tetanus und Diphtherie sollen künftig auch in Apotheken durchgeführt werden dürfen, um die Versorgungslücken im Gesundheitssystem zu schließen und die Erreichbarkeit dieser wichtigen Gesundheitsleistungen zu verbessern. Doch dieser Schritt bringt neue Verantwortung und erhebliche rechtliche Herausforderungen mit sich, die eine sorgfältige Anpassung der Versicherungen erfordern. Für Apothekeninhaber ist die branchenspezifische Versicherung damit nicht nur eine Empfehlung, sondern eine zentrale Absicherung, um rechtlichen und finanziellen Risiken vorzubeugen.
Die gesetzliche Neuregelung sieht vor, dass Apotheken künftig als Anlaufstelle für Schutzimpfungen dienen können. Während dieser Ansatz die Gesundheitsversorgung insbesondere in ländlichen Regionen deutlich verbessern könnte, müssen Apotheker eine bisher ungekannte Verantwortung übernehmen. Das Impfen bringt eine Reihe rechtlicher Anforderungen mit sich, die sich deutlich von der reinen Abgabe von Arzneimitteln unterscheiden. Eine Injektion gilt juristisch zunächst als Körperverletzung und ist nur durch die ausdrückliche Einwilligung und eine umfassende Aufklärung des Impflings gedeckt. Diese neue Aufgabe kann im Schadensfall zu weitreichenden Haftungsfragen führen, da der Apotheker im Gegensatz zu Ärzten keine direkte ärztliche Kontrollinstanz hinter sich hat.
Apothekenbetreiber, die sich entschließen, Impfungen anzubieten, müssen daher ihre Versicherungspolicen dringend überprüfen und gegebenenfalls erweitern. Besonders wichtig ist die sogenannte AMG-Vorsorgedeckung (Arzneimittelgesetz-Vorsorgedeckung), die Apotheken vor rechtlichen Konsequenzen schützt, wenn sie beispielsweise Impfstoffe rekonstituieren, also mit bestimmten Zusätzen mischen, oder für den direkten Gebrauch vorbereiten. Diese Tätigkeiten, die bislang unter ärztlicher Aufsicht durchgeführt wurden, bergen erhebliche haftungsrechtliche Risiken, die eine Absicherung durch eine branchenspezifische Apothekenversicherung zwingend machen.
Ein weiteres Risiko stellt die Möglichkeit von Vermögensschäden dar, die aus fehlerhaften Einträgen in Impfausweisen oder Missverständnissen bei Reisedokumenten entstehen können. Während klassische Haftpflichtversicherungen solche speziellen Vermögensschäden meist nicht abdecken, bietet eine umfassende Apothekenversicherung hier zusätzlichen Schutz. Apothekeninhaber sollten daher genau prüfen, ob ihre Policen diesen Bereich berücksichtigen und eventuell eine Erweiterung um solche Vermögensschadenhaftpflichtkomponenten vorsehen.
Darüber hinaus sind auch praktische Anpassungen erforderlich: Neben einem eigens eingerichteten Impfraum, der den hohen Hygieneanforderungen entspricht, benötigen Apotheken spezielle Kühlschränke, die den Impfstoffen eine konstante, stabile Temperatur garantieren. Um hier im Schadensfall abgesichert zu sein, sollten Apothekenbetreiber auf Policen setzen, die mögliche Lagerungsschäden abdecken. Besonders Impfstoffe, die empfindlich auf Temperaturschwankungen reagieren – wie COVID-19-Impfstoffe –, verlangen eine spezielle Absicherung. Der Versicherungsschutz für Lagerungsschäden sollte dabei Warenwerte von mindestens 500.000 Euro umfassen und eine Zertifizierung der Kühlsysteme erfordern, um sicherzustellen, dass die Impfstoffe ordnungsgemäß gelagert werden.
Die Priorität einer branchenspezifischen Apothekenversicherung wird bei der Ausweitung der Impfangebote besonders deutlich. Die Policen sollten idealerweise Unterversicherung vermeiden, indem sie die Deckungssummen flexibel gestalten und Faktoren wie die Mitarbeiterstunden oder die tatsächliche Lagergröße berücksichtigen. Solche Versicherungen bieten eine verbesserte Absicherung und mindern die Gefahr, dass Apotheken im Schadensfall durch unzureichende Deckung in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Für Apotheken, die diesen neuen Gesundheitsdienst anbieten möchten, ist ein maßgeschneiderter Versicherungsschutz unerlässlich, um sich vor unkalkulierbaren finanziellen Belastungen und rechtlichen Risiken zu schützen.
Insgesamt wird durch die Gesetzesänderung deutlich, dass Apotheken, die in den Bereich der Impfungen expandieren, eine umfassende und gezielt auf die neuen Anforderungen zugeschnittene Absicherung benötigen. Die richtige Versicherungspolice ist dabei ein Schlüsselfaktor, um die erweiterte Versorgungssicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten und zugleich die Apotheker vor potenziellen Haftungsrisiken und wirtschaftlichen Verlusten zu schützen.
Kommentar: Mehr Verantwortung für Apotheken – die Notwendigkeit einer umfassenden Absicherung
Die geplante Erweiterung des Impfangebots in Apotheken könnte das Gesundheitssystem erheblich entlasten und die Impfquote in Deutschland nachhaltig steigern. Doch während die Möglichkeit, Impfungen in Apotheken anzubieten, neue Chancen für die öffentliche Gesundheitsversorgung eröffnet, darf man die erheblichen Herausforderungen und Risiken nicht außer Acht lassen. Apotheker, die sich dieser Verantwortung stellen, betreten ein Feld, das weit über ihre traditionelle Rolle hinausgeht und rechtliche, finanzielle und logistische Anpassungen erforderlich macht.
Juristisch gesehen bewegen sich Apotheken mit dem Impfen in einem Graubereich. Ohne ärztliche Aufsicht und mit einer Haftung, die beim Apotheker verbleibt, stellen sich viele Fragen der Rechtssicherheit, die nur durch eine spezielle Apothekenversicherung umfassend geklärt werden können. Apotheken sind bislang nicht auf die Risiken medizinischer Eingriffe ausgelegt. Eine branchenspezifische Versicherung, die eine AMG-Vorsorgedeckung und eine Vermögensschadenhaftpflicht umfasst, ist daher von entscheidender Bedeutung. Sie bietet den Schutz, den Apotheken benötigen, um nicht in Haftungsrisiken zu geraten, die die wirtschaftliche Existenz gefährden könnten.
Doch nicht nur die rechtliche Absicherung ist entscheidend: Die Einführung von Impfungen in Apotheken bedeutet eine erhebliche finanzielle Investition. Impfräume und spezielle Kühllager sind nur zwei von zahlreichen Anforderungen, die Apotheken erfüllen müssen, um Impfungen sicher und hygienisch einwandfrei anbieten zu können. Der Schutz vor Lagerungsschäden und Temperaturschwankungen ist dabei ebenso notwendig wie die Absicherung gegen Eigenschäden, die im Arbeitsalltag vorkommen können. Ohne ausreichenden Versicherungsschutz riskiert der Apotheker, durch hohe Schadenssummen in existenzielle Bedrängnis zu geraten.
Die Politik fordert Apotheken auf, Verantwortung zu übernehmen und ihren Beitrag zur Gesundheitsversorgung zu leisten. Gleichzeitig muss sie jedoch sicherstellen, dass Apotheken mit den richtigen Werkzeugen und Rahmenbedingungen ausgestattet sind, um diese Rolle zu erfüllen. Der Ausbau einer branchenspezifischen Apothekenversicherung ist ein wichtiger Schritt, um die rechtliche Sicherheit und wirtschaftliche Stabilität zu gewährleisten, die Apotheken für diesen neuen Service benötigen.
Letztlich sollte dieser Vorstoß zu einer verbesserten Gesundheitsversorgung führen – doch nur, wenn Apotheken das notwendige Maß an Absicherung und Unterstützung erhalten, um sich dieser neuen Aufgabe langfristig zu stellen. Die umfassende Absicherung ist daher keine Frage des Luxus, sondern eine unverzichtbare Voraussetzung, um Impfungen in Apotheken sicher, effektiv und verantwortungsvoll anzubieten.
Von Engin Günder, Fachjournalist