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Klarheit bei Lohnfortzahlung in Quarantäne

Verwaltungsgericht Göttingen setzt klare rechtliche Grenzen bei freiwilliger Lohnfortzahlung in Quarantänezeiten

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Göttingen traf am 20. Juli 2023 eine bedeutende Entscheidung im Hinblick auf die Lohnfortzahlung von Beschäftigten während einer behördlich angeordneten Quarantäne. Die Frage, ob Arbeitgeber Anspruch auf Erstattung des gezahlten Lohns gegenüber der anordnenden Behörde haben, wurde in diesem Urteil eindeutig geklärt.

Das Verwaltungsgericht Göttingen hat in seinem bahnbrechenden Urteil (Aktenzeichen: 4 A 150/21) festgestellt, dass Arbeitgeber, die während einer behördlich angeordneten Quarantänezeit ihren Beschäftigten Lohn fortzahlen, keinen automatischen Erstattungsanspruch gegenüber der anordnenden Behörde haben. Die klare rechtliche Position wurde durch die 4. Kammer des Gerichts bestätigt und in der Urteilsbegründung vom 20. Juli 2023 ausführlich erläutert.

Die Entscheidung hat unmittelbare Auswirkungen auf Arbeitgeber, die sich dazu entschließen, die Lohnfortzahlung während behördlich angeordneter Quarantänezeiten freiwillig zu übernehmen. Das Urteil schafft rechtliche Klarheit und begrenzt die Möglichkeit zukünftiger Erstattungsansprüche. Arbeitgeber sollten sich bewusst sein, dass die Übernahme der Lohnfortzahlung in solchen Fällen zwar eine lobenswerte Initiative ist, jedoch nicht zwangsläufig zu einer späteren Erstattung durch die anordnende Behörde führt.

"Die Urteilsfindung der 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Göttingen schafft dringend benötigte Klarheit für Arbeitgeber. Während die freiwillige Lohnfortzahlung in Quarantänezeiten zweifellos eine verantwortungsvolle Handlung ist, verdeutlicht dieses Urteil, dass Arbeitgeber ihre Erwartungen hinsichtlich einer Erstattung seitens der Behörde überdenken müssen. Es stellt eine wegweisende Richtlinie dar, die bei zukünftigen Entscheidungen in vergleichbaren Szenarien berücksichtigt werden sollte."

Das Urteil der 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Göttingen trägt dazu bei, rechtliche Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Lohnfortzahlung während behördlich angeordneter Quarantäne zu minimieren. Unternehmen werden dazu ermutigt, die rechtlichen Implikationen solcher Entscheidungen gründlich zu evaluieren und bei Bedarf rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, um informierte Geschäftsentscheidungen zu treffen.

Von Oliver Ponleroy, Fachjournalist

ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

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