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Landgericht Berlin bestätigt Risikozuschlag in Krankenversicherung trotz Nichtmanifestation der Erkrankung

Wegweisendes Urteil betont Bedeutung umfassender Risikobewertungen seitens privater Krankenversicherer für finanzielle Stabilität und Vertrauen in der Branche

(PresseBox) (Karlsruhe, )
In einem wegweisenden Urteil hat das Landgericht Berlin (Aktenzeichen 23 O 247/21) entschieden, dass die Nichtmanifestation einer zuvor angenommenen Risikoerhöhung durch eine Erkrankung nicht automatisch zum Wegfall dieser Annahme führt. Der Rechtsstreit drehte sich um einen privaten Krankenversicherer, der einem Versicherten einen Risikozuschlag aufgrund einer potenziellen Erkrankung berechnet hatte.

Der Versicherte hatte gegen den Risikozuschlag Einspruch erhoben und argumentiert, dass die Erkrankung sich über einen längeren Zeitraum nicht manifestiert habe, weshalb die Annahme einer Risikoerhöhung nicht mehr gerechtfertigt sei. Der private Krankenversicherer hielt jedoch am Risikozuschlag fest und betonte, dass die Gefahr einer Erkrankung weiterhin bestehe, auch wenn sie bisher nicht aufgetreten sei.

Das Landgericht Berlin entschied zugunsten des Krankenversicherers und wies den Einspruch des Versicherten ab. Die Richter stellten fest, dass die Nichtmanifestation der Erkrankung nicht ausreiche, um die bereits vorgenommene Annahme einer Risikoerhöhung zu revidieren. Sie betonten, dass das Risiko einer möglichen Erkrankung weiterhin bestehe, auch wenn sie bisher nicht aufgetreten sei, weshalb die zuvor angenommene Risikoerhöhung nach wie vor gerechtfertigt sei.

Das Urteil des Landgerichts Berlin unterstreicht die Bedeutung einer umfassenden Risikobewertung seitens der privaten Krankenversicherer. Es verdeutlicht, dass diese bei der Berechnung von Risikozuschlägen äußerst sorgfältig vorgehen und nicht automatisch von einer solchen Annahme abweichen, wenn sich die potenzielle Erkrankung über einen längeren Zeitraum nicht manifestiert hat. Die Entscheidungen der Versicherer beruhen somit auf fundierten Annahmen und umfangreichen Daten, um die finanzielle Stabilität und das Gleichgewicht in der Krankenversicherungsbranche aufrechtzuerhalten.

Für Versicherte ist dieses Urteil ein wichtiger Hinweis darauf, sich frühzeitig und umfassend mit den Versicherungsbedingungen und möglichen Risikozuschlägen auseinanderzusetzen. Es betont die Bedeutung einer transparenten Kommunikation zwischen Versicherten und Versicherern, um Missverständnisse und eventuelle Streitigkeiten zu vermeiden. Eine offene Diskussion über mögliche Risiken und finanzielle Konsequenzen kann dazu beitragen, dass Versicherungsnehmer besser informierte Entscheidungen treffen und mögliche Kosten besser einschätzen können.

Das Landgerichts-Urteil verdeutlicht die Komplexität und Sensibilität von Risikobewertungen in der Versicherungsbranche und betont die Wichtigkeit einer individuellen Anpassung des Versicherungsschutzes. Versicherte sollten sorgfältig abwägen und sich professionell beraten lassen, um eine fundierte Entscheidung für ihren Krankenversicherungsschutz zu treffen.

Das Landgericht Berlin hält somit die finanzielle Sicherheit und das Vertrauen der Kunden der privaten Krankenversicherer aufrecht und gewährleistet eine umfassende Risikobewertung für eine nachhaltige Absicherung im Gesundheitswesen.

von Oliver Ponleroy, Fachjournalist

ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

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