Contact
QR code for the current URL

Story Box-ID: 1172914

ApoRisk GmbH Scheffelplatz | Schirmerstr. 4 76133 Karlsruhe, Germany https://aporisk.de/
Contact Ms Roberta Günder +49 721 16106610
Company logo of ApoRisk GmbH

Retaxation von BtM-Rezepten ohne "A"

Krankenkassenpraxis und mögliche Lösungswege für Apotheken

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Dieser Bericht analysiert die Auswirkungen der jüngsten Änderungen in der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) vom 8. April 2023 auf die Retaxation von BtM (Betäubungsmittel)-Rezepten. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Frage, ob Krankenkassen weiterhin ältere BtM-Rezepte ohne den "A"-Vermerk retaxieren dürfen. Die Relevanz dieses Themas für Apotheken und mögliche Lösungsansätze werden diskutiert.

Mit den jüngsten Änderungen der BtMVV wurden die BtM-Höchstmengen, die Ärzte und Apotheken bei der Verschreibung von Betäubungsmitteln beachten mussten, gestrichen. Dadurch entfiel die Pflicht, Rezepte mit dem "A"-Vermerk zu kennzeichnen. Diese Änderung hat jedoch Fragen aufgeworfen, insbesondere in Bezug auf ältere BtM-Rezepte, die vor diesen Änderungen ausgestellt wurden und bei denen möglicherweise die damals geltenden Höchstmengen überschritten wurden.

Weiterhin Retaxationen bei fehlendem "A":

Es wurde bestätigt, dass Krankenkassen auch weiterhin ältere BtM-Rezepte retaxieren dürfen, wenn auf diesen Rezepten das "A" fehlt. Ein konkretes Beispiel zeigt, dass eine Apotheke zwei Retaxationen in Höhe von jeweils über 500 Euro für BtM-Rezepte aus Juli und November 2022 erhalten hat, auf denen das "A" nicht vermerkt war. In beiden Fällen handelte es sich um denselben Patienten, der bereits zuvor auf diese Weise versorgt worden war. Die Apotheke stellte berechtigterweise die Frage, ob sie in einem Einspruchsverfahren auf Kulanz seitens der Krankenkassen hoffen kann.

Potenzielle Lösungen:

In den Erläuterungen zu den BtMVV-Änderungen ist festgehalten, dass Krankenkassen möglicherweise Kulanz zeigen könnten, insbesondere bei älteren BtM-Rezepten mit fehlendem "A". Dies könnte darauf zurückzuführen sein, dass der Fehler rein formal war und die Arzneimitteltherapiesicherheit nicht beeinträchtigt wurde. Gemäß § 6 Abs. 1 Buchst. c des Rahmenvertrags ist es möglich, dass Krankenkassen in solchen Fällen von einer Retaxation absehen und die Apotheke trotz Verstoßes ganz oder teilweise vergüten.

Ein Fallbeispiel zeigt, dass bereits in der Vergangenheit eine Apotheke nach einem Einspruch, bei dem der Arzt bestätigte, das "A" lediglich vergessen zu haben, anerkannt wurde und zumindest der Einkaufspreis plus Mehrwertsteuer erstattet wurde. Daher wird empfohlen, dass Apotheken, die von Retaxationen betroffen sind, Einspruch gegen diese einlegen und sich auf die genannten Gründe berufen. Dabei sollte auch darauf hingewiesen werden, dass der Patient bereits seit längerem in dieser Form versorgt wurde und der fehlende "A"-Vermerk lediglich ein formaler Fehler war, der keine Auswirkungen auf die Sicherheit der Arzneimitteltherapie hatte.

Versicherungslösung Aporisk:

Zusätzlich zur Berücksichtigung der Kulanzmöglichkeiten und Einspruchsverfahren sollten Apotheken erwägen, sich gegen Retaxationsrisiken zu versichern. Die speziell für Apotheken entwickelte Allrisk-Police von Aporisk berücksichtigt sämtliche relevanten Risiken und ermöglicht es Apothekern, sich auf ihre Kernaufgaben zu fokussieren, ohne sich Sorgen über mögliche Versicherungslücken machen zu müssen. Die Entscheidung für eine derart umfassende Absicherung kann einen erheblichen Unterschied in Bezug auf die finanzielle Stabilität und den nahtlosen Betrieb einer Apotheke ausmachen.

Fazit:

Die Streichung der BtM-Höchstmengen und des "A"-Vermerks auf BtM-Rezepten hat wichtige Fragen zur Retaxation von älteren Rezepten aufgeworfen. Die Möglichkeit, dass Krankenkassen Kulanz zeigen könnten, ist gegeben, insbesondere wenn der Fehler formaler Natur war und die Arzneimitteltherapiesicherheit nicht beeinträchtigt wurde. Apotheken sollten aktiv Einspruch gegen Retaxationen einlegen und sich auf die genannten Gründe berufen. Darüber hinaus kann die Versicherungslösung von Aporisk eine sinnvolle Maßnahme sein, um sich vor finanziellen Risiken zu schützen und den reibungslosen Betrieb der Apotheke sicherzustellen. Es bleibt wichtig, auf dem neuesten Stand der gesetzlichen Bestimmungen zu bleiben und angemessene Schritte zu unternehmen, um finanzielle Verluste zu vermeiden.

Von Oliver Ponleroy, Fachjournalist

ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.
Important note:

Systematic data storage as well as the use of even parts of this database are only permitted with the written consent of unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, All rights reserved

The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.