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Retaxationen im Apotheken-Notdienst

Neue Austauschregeln und ihre Risiken für Apothekenbetreiber

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Der Notdienst in Apotheken bringt nicht nur lange Arbeitszeiten, sondern auch hohe Verantwortung mit sich. Trotz erweiterter Handlungsspielräume durch das neue Lieferengpass-Gesetz drohen bei kleinsten Fehlern teure Retaxationen. Welche Fallstricke Apothekenbetreiber unbedingt vermeiden sollten, um finanzielle Verluste zu verhindern, erfahren Sie hier.

Der Notdienst in Apotheken ist weit mehr als nur eine Verlängerung der Arbeitszeit – er stellt die Apotheker vor erhebliche Herausforderungen. Nicht nur müssen sie nach einem langen Arbeitstag weiterhin höchste Konzentration und Sorgfalt walten lassen, sie sind auch oft die letzte Anlaufstelle für Patienten, die dringend benötigte Arzneimittel benötigen. In vielen Fällen sind Ärzte schwer erreichbar, und die Dringlichkeit der Medikamentenabgabe lässt kaum Raum für Fehler. Der Gesetzgeber hat diese besonderen Umstände erkannt und den Apothekern im Notdienst zusätzliche rechtliche Spielräume eingeräumt, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Diese erweiterten Befugnisse müssen jedoch mit größter Vorsicht eingesetzt werden, um Retaxationen zu vermeiden – ein Risiko, das Apothekenbetreiber teuer zu stehen kommen kann.

Das „Lieferengpass-Gesetz“ (ALBVVG), das als Reaktion auf die immer häufiger auftretenden Lieferengpässe bei Arzneimitteln in Deutschland verabschiedet wurde, bietet Apothekern neue Möglichkeiten, auch im Notdienst flexibler zu agieren. Das Gesetz verankert in § 129 Abs. 2a Sozialgesetzbuch (SGB) V Sonderregelungen, die ursprünglich während der Coronapandemie eingeführt wurden, dauerhaft im deutschen Recht. Diese Regelungen erlauben es Apothekern, bei Nichtverfügbarkeit eines nach den Vorgaben des Rahmenvertrags zu liefernden Arzneimittels, dieses gegen ein wirkstoffgleiches Präparat auszutauschen. Damit soll verhindert werden, dass Patienten im Notdienst ohne die notwendige Medikation nach Hause geschickt werden müssen.

Die Anwendung dieser neuen Regelungen ist jedoch keineswegs trivial. Apothekenbetreiber müssen sich der Tatsache bewusst sein, dass die Vorgaben des Rahmenvertrags auch im Notdienst gelten. Das bedeutet, dass jeder Austausch eines Arzneimittels nicht nur sachlich begründet, sondern auch sorgfältig dokumentiert werden muss. Dies betrifft insbesondere die Nachweise zur Nichtverfügbarkeit des ursprünglich verschriebenen Medikaments sowie die Auswahl des Ersatzpräparats. Werden diese Vorgaben nicht genau eingehalten, drohen Retaxationen durch die Krankenkassen – eine Rückforderung der erstatteten Kosten, die erhebliche finanzielle Einbußen für die Apotheke bedeuten kann.

Retaxationen sind nicht nur ärgerlich, sie können für Apotheken in Zeiten ohnehin knapper Margen existenzbedrohend sein. Die Erfahrung zeigt, dass selbst kleine Fehler, wie unzureichende Dokumentation oder die Wahl eines nicht exakt wirkstoffgleichen Medikaments, ausreichen, um eine Retaxation zu provozieren. Insbesondere im Notdienst, wo schnelle Entscheidungen unter Stress getroffen werden müssen, besteht daher ein hohes Risiko. Die erweiterten rechtlichen Möglichkeiten, die das ALBVVG bietet, sind somit zwar ein Segen, aber auch eine zusätzliche Verantwortung für die Apotheker.

Um Retaxationen zu vermeiden, sollten Apothekenbetreiber sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter umfassend über die neuen gesetzlichen Regelungen und die nach wie vor geltenden Vorgaben des Rahmenvertrags informiert sind. Schulungen und regelmäßige Auffrischungen der Kenntnisse sind hier unerlässlich. Zudem sollte ein besonderes Augenmerk auf die korrekte Dokumentation aller Vorgänge gelegt werden, die im Zusammenhang mit der Abgabe von Ersatzpräparaten stehen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die erbrachten Leistungen auch von den Krankenkassen anerkannt werden und die Apotheke keine finanziellen Verluste erleidet.

Kommentar:

Die Einführung des Lieferengpass-Gesetzes ist zweifellos ein Schritt in die richtige Richtung. In einer Zeit, in der Lieferengpässe bei Arzneimitteln immer häufiger vorkommen, war es dringend notwendig, den Apothekern mehr Handlungsspielraum zu geben. Besonders im Notdienst, wo schnelle und oft unbürokratische Entscheidungen gefragt sind, ermöglichen die neuen Regelungen eine flexible Reaktion auf akute Versorgungssituationen. Doch wie so oft im deutschen Gesundheitssystem ist auch diese Neuerung mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden.

Die Tatsache, dass die Vorgaben des Rahmenvertrags auch im Notdienst strikt einzuhalten sind, mag zwar rechtlich nachvollziehbar sein, in der Praxis erweist es sich jedoch als Stolperstein. Apotheker, die unter Stress schnelle Entscheidungen treffen müssen, laufen Gefahr, in die Retaxationsfalle zu tappen, wenn sie die umfangreichen Dokumentationspflichten nicht in vollem Umfang erfüllen. Dies führt zu einer paradoxen Situation: Einerseits sollen Apotheker flexibel agieren können, andererseits zwingt sie der bürokratische Rahmen in ein enges Korsett, das im Zweifel mehr schadet als nützt.

Es stellt sich die Frage, ob der Gesetzgeber hier wirklich die Bedürfnisse der Apotheken im Blick hatte oder ob nicht vielmehr die Interessen der Krankenkassen überwogen haben. Retaxationen sind für viele Apothekenbetreiber längst zu einem ernsthaften Problem geworden. Sie untergraben nicht nur das Vertrauen der Apotheker in das System, sondern belasten auch die finanzielle Situation vieler Apotheken erheblich.

Die Einführung von Schulungen und umfassenden Informationskampagnen für Apothekenmitarbeiter ist sicherlich eine notwendige Maßnahme, um die Risiken zu minimieren. Doch wäre es nicht sinnvoller, das System insgesamt zu vereinfachen und klarere, weniger bürokratische Regeln zu schaffen? Die bisherigen Regelungen sind oft zu komplex und in der Praxis schwer umzusetzen, insbesondere in stressigen Notdienstsituationen. Der Gesetzgeber sollte daher nicht nur die Symptome, sondern die Ursachen der Problematik in den Blick nehmen.

Letztlich bleibt zu hoffen, dass die neuen gesetzlichen Regelungen nicht nur als kurzfristige Lösung für ein akutes Problem verstanden werden, sondern dass sie der Beginn einer umfassenderen Reform im Bereich der Arzneimittelversorgung darstellen. Ein System, das Apothekern ermöglicht, auch unter schwierigen Bedingungen verantwortungsvoll und ohne Angst vor finanziellen Repressalien zu agieren, ist im Interesse aller – der Apotheker, der Patienten und letztlich auch der Krankenkassen selbst.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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