Die kalten Monate bringen zahlreiche Gefahren für die jüngsten Mitglieder unserer Gesellschaft mit sich, insbesondere das erhöhte Risiko von Verbrennungen und Verbrühungen. Die Apothekerkammer Niedersachsen reagiert auf diese saisonale Bedrohung mit einer umfassenden Informationskampagne, die darauf abzielt, Eltern und Betreuer über präventive Maßnahmen und korrekte Erstversorgung aufzuklären.
Im Winter sind häusliche Unfälle mit Feuer oder heißen Flüssigkeiten keine Seltenheit. Von Heizstrahlern über heißen Tee bis hin zu Kerzen – die Quellen potenzieller Gefahren sind vielfältig. Besonders betroffen sind Kinder, deren Haut deutlich empfindlicher auf hohe Temperaturen reagiert als die von Erwachsenen. Bereits bei 40°C kann Kinderhaut Verbrennungen erleiden, während Erwachsenenhaut erst ab etwa 45°C Schaden nimmt.
Die Schwere einer Verbrennung wird durch den Grad der Schädigung bestimmt. Erstgradige Verbrennungen sind durch Rötung und Schmerz gekennzeichnet, zweitgradige führen zu Blasenbildung und können tiefe Hautschichten einschließen. Dritt- und viertgradige Verbrennungen betreffen tiefere Gewebeschichten, oft bis zu Muskeln und Knochen, und sind durch Nekrose und verkohltes Gewebe charakterisiert. Bei diesen schweren Verbrennungen ist der Schmerzsinn oft beeinträchtigt, was die sofortige Erkennung und Behandlung erschwert.
Experten betonen die Wichtigkeit der schnellen und korrekten Erstversorgung. Dazu gehört das Entfernen von Kleidung und Schmuck, um eine weitere Hitzeexposition zu verhindern. Bei Anhaftungen sollte der Stoff nur am Rand geschnitten werden. Das Kühlen der betroffenen Stelle mit kaltem Wasser (20°C) für etwa 20 Minuten ist essentiell, doch bei Säuglingen und Kleinkindern wird vom Kühlen abgeraten, um Unterkühlung zu vermeiden.
Hydrokolloidale Wundauflagen spielen eine entscheidende Rolle bei der Behandlung zweitgradiger Verbrennungen. Diese Verbände halten die Wunde feucht und ermöglichen eine optimale Heilungsumgebung, ohne täglichen Wechsel, um die natürliche Regeneration der Haut nicht zu stören. Schmerzmanagement mit kindgerecht dosierten Analgetika wie Paracetamol oder Ibuprofen ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil der Behandlung.
Die Apothekerkammer warnt ausdrücklich vor der Anwendung von Hausmitteln wie Öl oder Mehl, da diese die Verletzung verschlimmern können und keinerlei heilende Wirkung besitzen. In Fällen von dritt- oder viertgradigen Verbrennungen sollte umgehend ein Notarzt kontaktiert werden, da diese Wunden einer spezialisierten medizinischen Versorgung bedürfen.
Kommentar:
Die Winterzeit ist eine Phase, in der das häusliche Umfeld unerwartet gefährlich werden kann, besonders für Kinder. Die Bemühungen der Apothekerkammer Niedersachsen, durch Bildungsinitiativen das Bewusstsein und die Kenntnisse über die Risiken und die korrekte Erstversorgung von Verbrennungen zu schärfen, sind lobenswert und von entscheidender Bedeutung. Diese Kampagne bietet nicht nur wertvolle Informationen, sondern auch konkrete Handlungsanleitungen, die im Notfall Leben retten können.
Das Thema der Verbrennungsprävention ist dabei ein Bereich, der niemals zu viel Aufmerksamkeit bekommen kann. Jeder einzelne Fall einer Verbrennung, der durch präventive Maßnahmen verhindert wird, bedeutet weniger Leid und bessere Lebensqualität für unsere Kinder. Es ist daher von größter Wichtigkeit, dass solche präventiven Maßnahmen und Erstversorgungstechniken breit kommuniziert und verstanden werden. Die Initiative der Apothekerkammer ist ein Schritt in die richtige Richtung, zeigt jedoch auch, wie wichtig die kontinuierliche Aufklärung und Schulung in Erster Hilfe und Unfallverhütung ist. Nur durch fortlaufende Bildung und das Bewusstsein um Risiken können wir eine sichere Umgebung für unsere Kinder schaffen und die Zahl der Unfälle signifikant reduzieren.
Von Engin Günder, Fachjournalist