Der Kläger hatte sich nach der Rückenoperation zur Umschulung entschlossen und arbeitet seit August 2019 als Steuerfachgehilfe mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 15 Stunden. Der BU-Versicherer stoppte jedoch die Leistungen, argumentierend, dass die vorherige wechselhafte Erwerbsbiografie des Klägers, darunter Phasen von Arbeitslosigkeit und Elternzeit, in die Bewertung einfließen sollte.
Das Gericht entschied, dass allein die finanzielle Einbuße im neuen Beruf im Vergleich zur vorherigen Tätigkeit entscheidend sei. Die Richter wiesen die Argumentation des Versicherers zurück, betonend, dass Teilzeitarbeit in sozialer Hinsicht nicht gleichwertig zur Vollzeitarbeit sei. Das Urteil stärkt somit die Position von Versicherungsnehmern, die aufgrund von Gesundheitsproblemen eine berufliche Umorientierung anstreben.
Besonders relevant ist die Entscheidung für Apotheker und ähnliche Berufsgruppen, da die Grundsätze der finanziellen Vergleichbarkeit im neuen Beruf auf verschiedene Berufsfelder anwendbar sind. Das Gericht betonte, dass der Versicherungsschutz nicht durch eine berufliche Neuorientierung ausgehöhlt werden dürfe, und bestätigte, dass der Versicherer leistungspflichtig ist, wenn der Versicherte seine bisherige Tätigkeit aufgrund von Arbeitslosigkeit und späterer Berufsunfähigkeit nur noch in einem Umfang von unter 50 Prozent ausüben kann.
In einem Kommentar zu diesem Urteil lässt sich feststellen, dass es eine wichtige Entwicklung im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung darstellt. Die klare Betonung auf die finanzielle Vergleichbarkeit im neuen Beruf schafft eine verlässliche Grundlage für Versicherungsnehmer, die nach gesundheitlichen Einschränkungen eine berufliche Neuorientierung anstreben. Die Einbeziehung von Apothekern und ähnlichen Berufsgruppen in diese rechtliche Klarstellung macht das Urteil besonders bedeutsam, da es weit über den speziellen Fall hinausreicht und potenziell für eine breitere Palette von Berufen gelten könnte. Dies unterstreicht die Notwendigkeit für Versicherer, ihre Richtlinien zu überdenken und sicherzustellen, dass der Schutz ihrer Kunden in unterschiedlichen beruflichen Umfeldern gewährleistet ist.
Von Engin Günder, Fachjournalist