Contact
QR code for the current URL

Story Box-ID: 1246430

ApoRisk GmbH Scheffelplatz | Schirmerstr. 4 76133 Karlsruhe, Germany http://aporisk.de/
Contact Ms Roberta Günder +49 721 16106610
Company logo of ApoRisk GmbH

Wenn die Flexibilität der Apothekenmitarbeitenden an rechtliche Grenzen stößt

Warum Apotheken spontane Dienstanfragen eindeutig regeln müssen – und branchenspezifischer Rechtsschutz zur unternehmerischen Notwendigkeit wird

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Spontane Dienstanfragen per SMS sind in Apotheken längst gelebte Praxis – doch was organisatorisch hilft, kann juristisch brandgefährlich sein. Das Bundesarbeitsgericht hat klare Anforderungen formuliert: Ohne vertragliche Regelung wird aus Flexibilität schnell ein Rechtsverstoß. Besonders heikel wird es, wenn dabei private Handys und datenschutzrechtlich bedenkliche Messenger-Dienste ins Spiel kommen. Wer in diesem Spannungsfeld rechtssicher handeln will, braucht mehr als pragmatische Lösungen – er braucht rechtliche Struktur und professionellen Schutz.

Die angespannte Personallage in Apotheken zwingt Betriebe immer häufiger dazu, kurzfristig auf Personalengpässe zu reagieren. Eine Nachricht aufs private Handy der Mitarbeitenden mit der Bitte, spontan einzuspringen, erscheint vielen Apothekeninhaberinnen und -inhabern als praktikable Lösung. Doch der juristische Preis für diese Flexibilität ist hoch – vor allem dann, wenn keine klare rechtliche Grundlage besteht. Spätestens seit einem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ist klar: Wer auf Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit setzt, muss arbeitsvertraglich sauber vorbauen.

In dem Urteil vom 23. August 2023 (Az. 5 AZR 349/22) stellten die Richter klar: Eine kurzfristige Weisung ist nur dann wirksam, wenn sie im Vorfeld durch Betriebsvereinbarung oder vertragliche Regelung legitimiert wurde. Die Kenntnisnahme dienstlicher Nachrichten – etwa per SMS – könne im Einzelfall zu den Nebenpflichten gehören, sofern die Rahmenbedingungen transparent und verhältnismäßig definiert seien. Ohne eine solche rechtliche Grundlage verlieren arbeitsrechtliche Maßnahmen wie Abmahnungen schnell ihre Wirksamkeit.

Für Apothekenbetriebe bedeutet das: Kurzfristige Personaldisposition ist nur rechtssicher möglich, wenn klare Regeln existieren. Besonders in inhabergeführten Apotheken ohne Betriebsrat muss über arbeitsvertragliche Regelungen sichergestellt werden, wann und wie Mitarbeitende erreichbar sein sollen – und in welchen Zeiträumen dies unzulässig ist. Andernfalls drohen nicht nur arbeitsrechtliche Konsequenzen, sondern auch datenschutzrechtliche Sanktionen, wenn etwa über WhatsApp oder andere Messenger-Dienste kommuniziert wird, ohne die gesetzlichen Anforderungen der DSGVO zu erfüllen.

In diesem rechtlich aufgeladenen Umfeld spielt die juristische Absicherung über branchenspezifischen Rechtsschutz eine zentrale Rolle. Denn Streitigkeiten über Erreichbarkeit, kurzfristige Weisungen, Datenschutzverletzungen oder arbeitsrechtliche Maßnahmen können nicht nur schnell eskalieren, sondern auch finanziell gravierend werden. Eine auf Apotheken spezialisierte Rechtsschutzversicherung schafft hier nicht nur im Konfliktfall Schutz, sondern bietet bereits im Vorfeld anwaltliche Beratung bei der Gestaltung rechtssicherer Arbeitsverhältnisse, Kommunikationswege und Reaktionspläne.

Die Anforderungen an Apothekeninhaber steigen. Neben fachlicher und wirtschaftlicher Verantwortung tritt zunehmend die Verpflichtung zu juristisch sauberem Handeln. Wer sich dieser Realität verweigert, riskiert mehr als einen Imageschaden – er setzt den eigenen Betrieb der Gefahr unkalkulierbarer juristischer Folgen aus.

Kommentar:

Der Alltag in Apotheken ist längst ein rechtliches Hochseil: Personalausfälle, spontane Einsätze und digitale Kommunikation treffen auf ein Arbeitsrecht, das Präzision statt Improvisation verlangt. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts hat deutlich gemacht: Gute Absichten reichen nicht. Wer kurzfristige Erreichbarkeit von Mitarbeitenden erwartet, muss sie arbeitsrechtlich absichern – oder riskiert vor Gericht zu scheitern.

In vielen Apotheken herrscht jedoch ein strukturelles Defizit. Arbeitsverträge sind lückenhaft, Datenschutzfragen ungelöst, rechtliche Beratung fehlt im Tagesgeschäft. Die Folge ist eine wachsende Unsicherheit auf beiden Seiten: Führungskräfte agieren auf Verdacht, Mitarbeitende fühlen sich unter Druck gesetzt. Eine branchenspezifische Rechtsschutzversicherung schafft an dieser Stelle nicht nur Sicherheit, sondern dringend notwendige Struktur.

Sie hilft, Prozesse zu klären, Risiken zu erkennen und Streitfälle zu vermeiden, bevor sie entstehen. Wer sich diesen Rückhalt sichert, übernimmt Verantwortung – für den Betrieb, für das Team und für die eigene unternehmerische Zukunft. In einem System, das jederzeit kippen kann, ist rechtliche Standfestigkeit keine Option, sondern betriebliche Pflicht.

Von Matthias Engler, Fachjournalist

Für weitere Informationen:

Seyfettin Günder
Firmenkunden

0721. 95789774
sg@aporisk.de

Pressekontakt:

Roberta Günder
Telefon 0721. 16106610
E-Mail info@aporisk.de

Disclaimer

Diese Pressemitteilung ist nur für journalistische Zwecke gedacht. Die Nutzung der Informationen zu werblichen oder kommerziellen Zwecken bedarf der Zustimmung der Aporisk GmbH. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Änderungen. Wir danken Ihnen für Ihr Interesse.

Aporisk GmbH, Karlsruhe, Deutschland. Alle Rechte vorbehalten.

ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.
Important note:

Systematic data storage as well as the use of even parts of this database are only permitted with the written consent of unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2026, All rights reserved

The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.