Smartphones bieten aufgrund ihrer umfassenden Funktionen die Möglichkeit, auch Bewegungsdaten zu erfassen und diese in die Auswertung von Aktivitäten einfließen zu lassen. Was für den einen Segen, ist für den anderen ein Fluch. Schnell werden Stimmen laut von Mitarbeitern oder Betriebsräten, dass eine derartige Kontrolle Rechte der Mitarbeiter verletzt und sogar gegen die guten Sitten verstößt. Dieses Urteil wird aber zuweilen übereilt gefällt.
In verschiedenen Bereichen kommt es genau darauf an, dass Mitarbeiter bestimmte Wege erledigen, zu vereinbarten Uhrzeiten an bestimmten Orten sind oder die Kenntnis über den genauen Aufenthaltsort, die Sicherheit von Mitarbeitern schlichtweg erhöht. Hier muss auch das Interesse der Unternehmer gewahrt bleiben. Wer heute auf dem Markt mithalten will, ist gefordert, ständig seine internen Prozesse zu optimieren und sich von Mitbewerbern abzuheben. Kostenbewusster Einsatz von Personal und Nachweis über die erbrachte Leistung gegenüber Auftraggebern sind heute unumgänglich.
Wenn der Einsatz moderner Technik dazu führt, dass die Leistungen von Mitarbeitern vergleichbar werden, kann das nur im Interesse aller sein. Und bei näherer Betrachtung wird deutlich, dass es seit jeher Leistungsnachweise in Unternehmen gibt und sich bislang niemand daran stören will.
Letztlich gehört es auch zu einem gesunden Unternehmen, Mitarbeiter zu identifizieren, die sich stets um eine ordentliche Leistung bemühen und hinter dem Unternehmen stehen und solche, die sich auf den Leistungen anderer ausruhen. Deshalb müssen Arbeitnehmervertreter lernen umzudenken, denn am Ende des Tages ist es das Unternehmen selbst, was es im Interesse aller zu schützen gilt.