Zum Hintergrund: Der Fonds wurde von der heute unter "Ernst Russ AG" firmierenden HCI-Gruppe bzw. dem zu ihr gehörenden Emissionshaus für Schiffsbeteiligungen im Jahre 2008 aufgelegt. Erworben wurden für den Fonds je vier Produktentankschiffe und vier Plattformversorgerschiffe für Ölbohrplattformen. Der Gesamtfonds hatte ein Volumen von 184 Millionen Euro, wovon von Anlegern rund 68 Millionen Euro stammen, der Rest sind Darlehensmittel. "Der Fonds wurde gleich im ersten Jahr hart von der Finanz- und Schifffahrtskrise getroffen, inzwischen sind alle acht Einschiffsgesellschaften des Fonds insolvent", erläutert Niels Andersen die desaströse wirtschaftliche Entwicklung. Inzwischen sind alle Schiffe aus den Insolvenzverfahren heraus auf neue Eigentümer übergegangen. Die Anleger haben ihr gesamtes investiertes Kapital verloren.
"Dies wäre nicht nötig gewesen", so Andersen weiter "denn es gab intensive Bemühungen vor allem durch den Beirat des Fonds, die vier Plattformversorger schon in 2013 zu damals noch sehr guten Kaufpreisen zu veräußern. Unser Eindruck war damals, dass interessierte Kreise sich gegen den Verkauf stellten und selbst ein Geschäft machen wollten. Wäre der Verkauf zustande gekommen, hätten die Anleger etwa die Hälfte ihres investierten Kapitals zurückerhalten - ganz ohne Klage. Ein sicherlich sinnvollerer Weg als die Schadensersatzklage", kommentiert Andersen resümierend.
Von besonderer Bedeutung ist laut Andersen in diesem Fall die juristische Bewertung der Einbindung einer der Banken. "Zu unserem fachlichen Spezialgebiet zählt das Bankrecht, so-wohl in der Beratung, wie auch der forensischen Praxis" erläutert Rechtsanwalt Andersen die Fachkompetenz der APS Rechtsanwalts GmbH. "Bei unseren Recherchen konnten wir ermitteln, dass - so bewerten wir diesen Vorgang - die konsortialführende Bank in der Finanzierung der Plattformversorger über hochkomplexe Strukturen des Investmentbankings unter Nutzung von offshore-Strukturen hohe Gewinne generierte, noch bevor die Schiffe von der Werft überhaupt abgeliefert waren. Vorgesehen muss dabei gewesen sein, dass die Gewinne letztlich aus dem Anlegerkapital des Fonds gezahlt werden. Zu diesen gesamten Vorgängen findet sich schlicht keine Angabe in dem Verkaufsprospekt. Dies stellt aus unserer Sicht einen der maßgeblichen Ansätze für das Musterverfahren dar", erläutert Andersen einen ganz wesentlichen Kern des Musterverfahrens.
"Dieses Musterverfahren", so schließlich Andersen in der Bewertung der Aussichten "kann einen juristischen Meilenstein setzen - eine das Fondsobjekt finanzierende Bank sollte wie ein Emittent gegenüber den Anlegern auf Schadensersatz haften, wenn sie die aufgebaute Finanzierungs- und Fondsstruktur und damit das Kapital der Anleger für von ihr zu verantwortende und damit komplett risikolose Arbitragegewinne nutzt und dies nicht transparent offengelegt wird".
Für die klagenden Anleger im Musterverfahren wird es um vollen Schadensersatz gehen, also ihr gesamtes investiertes Kapital samt gezahltem Agio und zzgl. gesetzlicher Verzinsung seit Verzugsbegründung.