Die von der EU-Kommission verabschiedete Regelung zur Beschränkung der Handgepäckgröße mit den Maximalmaßen 56 cm x 45 cm x 25 cm ist aufgehoben worden. Ursprünglich sollte die Regelung am 06. Mai 2008 in Kraft treten. Die deutschen Flughäfen haben sich an den Untersuchungen der EU-Kommission beteiligt - mit dem Ergebnis, dass die Größe des Handgepäcks keinen signifikanten Einfluss auf das Sicherheitsniveau hat.
"Die Entscheidung zeigt, dass die Zusammenarbeit zwischen der EU-Kommission und der Industrie funktioniert", sagt Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes ADV (Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen).
Die operationelle Umsetzung der Verordnung hätte zu großen Belastungen für Passagiere und Flughäfen geführt. Die Warteschlangen an den Passagierkontrollstellen wären angewachsen. Bei vermehrter Nutzung des elektronischen Check-in hätten die Kontrolleure zusätzlich die Größe des Handgepäcks kontrollieren müssen. In der Folge wäre weniger Zeit für die eigentliche Aufgabe der Identifikation von gefährlichen Gegenständen verblieben. Darüber hinaus hätten die Gepäckförderanlagen der Flughäfen für das zusätzlich noch aufzugebende Handgepäck umgebaut werden müssen. Schon heute haben die bisher umgesetzten Sicherheitsmaßnahmen inklusive des Flüssigkeitsverbots zu einem Rückgang des Durchsatzes an den Kontrollstellen an Flughäfen von bis zu 30 Prozent geführt. Eine weitere Belastung konnte vermieden werden.
"Wir sind froh, dass mit der Rücknahme der Handgepäckgrößenbeschränkung eine Überregulierung vermieden werden konnte, die keinen tatsächlichen Zuwachs an Sicherheit gebracht hätte. Gleichzeitig fordern wir die EU-Kommission auf, diesen Weg der Risikoanalyse inklusive der kritischen Abwägung der Kosten und Nutzen konsequent fortzusetzen", so Ralph Beisel abschließend.