"Die Abgeordneten haben mit ihrem heutigen Votum zum "Bericht Stockmann" überzogenen Forderungen nach bürokratischer Regulierung eine Absage erteilt. Eine strikte Preisregulierung für die Flughäfen wird es nach dem heute verabschiedeten Rechtsrahmen nicht geben", sagt Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes ADV und betont: "Die Anwendung der Prinzipien Transparenz, Nicht-Diskriminierung und Nutzerkonsultation sowie deren Überprüfung im Rahmen einer reinen Rechtsaufsicht stellen die ADV-Flughäfen ohnehin vor keine Probleme. Diese Prinzipien sind schon seit vielen Jahren Bestandteil der Genehmigungspraxis in Deutschland." Besonders zu begrüßen ist aus Sicht des Flughafenverbandes die Festschreibung der Wahlfreiheit des Geschäftsmodells. Europa will hier erfreulicherweise keine Vorschriften machen.
Die Entscheidung, ob ein sogenanntes Single- oder Dual-Till oder eine Mischform zur Anwendung kommt, soll nach dem Willen der Abgeordneten in der Verantwortung des Flughafenbetreibers bleiben. Mit dieser Entscheidung wird die unternehmerische Freiheit der Flughäfen bestätigt. Ebenfalls positiv zu bewerten ist die Entscheidung, große Infrastrukturprojekte - wie beispielsweise den Bau einer Start- und Landebahn - über eine Vorfinanzierungsgebühr abzuwickeln.
"Mit dieser Entscheidung haben die Abgeordneten den Weg frei gemacht für ausgewogene Entgeltfestsetzung im Interesse der gesamten Luftverkehrswirtschaft. Die slowenische Ratspräsidentschaft ist nun gefordert, die Beratungen im Ministerrat auf der Grundlage des heutigen Abstimmungsergebnisses zügig aufzunehmen. Damit kann auch bei der Frage der Entgeltfestsetzung der latente Streit zwischen Flughäfen und Fluglinien beigelegt werden, und es gelten endlich faire Wettbewerbsbedingungen in Europa", erklärt Ralph Beisel abschließend.