Die EEG-Umlage fällt 2,777 Cent je Kilowattstunde oder 42,7 Prozent niedriger aus als in diesem Jahr (6,5 Cent je Kilowattstunde). Diese so hoch wie noch nie ausgefallene Differenz hat vor allem zwei Gründe: Die steigenden Börsenstrompreise führten zu höheren Verkaufserlösen für eingespeisten EEG-Strom. Dies sorgte im Saldo für weniger Abflüsse vom EEG-Konto als in den Vorjahren. Dadurch wäre die Umlage wohl bereits auf 4,657 Cent je Kilowattstunde gesunken. Als zusätzlicher Effekt kommt allerdings wie bereits 2021 eine Deckelung durch den Bund zum Tragen: Der Bundeszuschuss zur Senkung der Umlage beträgt 3,25 Milliarden Euro und ermöglicht damit die zusätzliche Senkung der Umlage um 0,934 Cent je Kilowattstunde.
„Die Festsetzung der EEG-Umlage 2022 markiert eine wichtige Zäsur: So deutlich gesunken wie in diesem Jahr ist die Umlage noch nie“, ordnet Daniela Wallikewitz, Geschäftsführerin der ASEW, die Entwicklung ein. „Dabei ist die Entwicklung in toto eigentlich keine Überraschung, denn alle älteren Prognosen gingen von einem Umlagen-Kostengipfel um das Jahr 2021 aus. Danach sollte die Umlagenhöhe kontinuierlich und eben wie erwartet sinken. Die Sondereffekte 2020 – der Coronaeinbruch – und 2021 – die deutlich anziehenden Energiepreise ab dem Frühjahr – haben diesen Trend kaum beeinflusst.“
Größter Treiber für die deutliche Senkung der EEG-Umlage 2022 waren in der Tat die seit Monaten anziehenden Energiepreise, die auch die Börsenstrompreise nach oben zogen. Das führte zu einem höheren Verkaufserlös für die eingespeisten EEG-Strommengen, was wiederum das EEG-Konto deutlich entlastete: Notierte dieses im August 2020 mit 2,8 Milliarden Euro im Minus, waren es am Stichtag 30. September dieses Jahres 4,5 Milliarden Euro plus! Hinzu kommt der Mittelzufluss über den CO2-Preis: Wie der Bundestag beschloss, fließen Einnahmen aus dem CO2-Preis in die Reduzierung der EEG-Umlage.
Gemeinsam mit der Höhe der EEG-Umlage wurde auch die Höhe der Offshore-Netzumlage für das Jahr 2022 veröffentlicht. Sie umfasst die Kosten für den Netzzugang für Offshore-Windenergieanlagen in Nord- und Ostsee sowie Entschädigungszahlungen an Anlagenbetreiber, deren Offshore-Anlagen später als prognostiziert ans Netz angeschlossen werden können. Die Offs-hore-Netzumlage steigt 2022 um 6,1 Prozent auf 0,419 Cent je Kilowattstunde (2021: 0,395 Cent je Kilowattstunde).
Dass aus der deutlichen Senkung der EEG-Umlage indes sinkende Strompreise resultieren, ist auf-grund der Entwicklung an den Strombörsen nicht unbedingt wahrscheinlich. Da bei den Kund:innen jedoch eine Erwartungshaltung entstehen könnte, sollten Energieversorger hier viel Sorgfalt für die eigene Kund:innenkommunikation walten lassen: „Kund:innen sind sensibel, was den Strompreis angeht“, weiß Torsten Brose, Leiter Vertriebslösungen bei der ASEW. „Dies wird stellenweise von sehr eindeutiger Berichterstattung zusätzlich genährt. Es empfehlen sich in jedem Fall Offenheit und Transparenz in der Kommunikation! Die Dinge beim Namen nennen und sagen, warum dies so ist, werden die Kund:innen ihrem Versorger danken. Niemand ist erpicht darauf, ganz egal wo und wofür, mehr zu zahlen. Wenn dies jedoch Gründe hat, die nachvollziehbar sind, ‚verzeihen‘ Kund:innen auch unpopuläre Maßnahmen wie Preiserhöhungen. Voraussetzung dafür ist jedoch ein vertrauensvolles Verhältnis zum eigenen Energieversorger – wie dies bei den regional agierenden Stadtwerken die Regel ist!“
Die ASEW unterstützt Stadtwerke hierbei mit einer ganzen Bandbreite an Angeboten, unter anderem Musterbriefen, Flyern zur Strompreiszusammensetzung und Erklärfilmen zu einzelnen Elementen des Strom- und Gaspreises. Darüber hinaus informiert das Stadtwerke-Netzwerk Mitarbeiter:innen von Stadtwerken auf Seminaren zu den Themen zielgruppengerechte Kundenberatung, Erstattungspotenziale bei der Energiebesteuerung und Energieeffizienzangebote.
Weitere Details zu den genannten Leistungen finden Sie unter www.asew.de.