Den größten Anteil der Umlagen macht nach wie vor die EEG-Umlage aus. Diese sinkt erstmals überdeutlich um 2,777 Cent auf 3,723 Cent je Kilowattstunde (minus 42,7 Prozent). Möglich macht dies zum einen das gut gefüllte EEG-Konto, das Stand 30. September 2021 einen Überschuss von 4,5 Milliarden Euro aufweist. Hinzu kommt der in den letzten Monaten deutlich angezogene Börsenstrompreis. Beide Effekte hätten die EEG-Umlage bereits auf 4,657 Cent je Kilowattstunde gesenkt. Der bereits 2019 im Rahmen des Klimaschutzgesetzes beschlossene Bundeszuschuss von 3,25 Milliarden Euro erbringt die zusätzliche Senkung um 0,934 Cent je Kilowattstunde.
Dieser von der EEG-Umlage vorgegebene Trend zeigt sich bei den übrigen Umlagen indes nicht. Bereits gemeinsam mit der EEG-Umlage wurde auch die Höhe der Offshore-Netzumlage für das Jahr 2022 veröffentlicht. Diese steigt 2022 um 6,1 Prozent auf 0,419 Cent je Kilowattstunde (2021: 0,395 Cent je Kilowattstunde). Die KWKG-Umlage steigt um rund 48,8 Prozent auf 0,378 Cent je Kilowattstunde (2021: 0,254). Die § 19 StromNEV-Umlage erhöht sich dagegen nur leicht auf 0,437 Cent je Kilowattstunde (2021: 0,432 Cent je Kilowattstunde; +1,2 Prozent). Die Abschaltbare Lasten-Umlage sinkt um zwei Drittel von 0,009 auf 0,003 Cent je Kilowattstunde.
Damit ergibt sich für 2022 eine gesamte Umlagenbelastung von 4,96 Cent je Kilowattstunde – gegenüber dem Wert des laufenden Jahres von 7,59 Cent je Kilowattstunde also eine deutliche Entlastung von mehr als einem Drittel (34,7 Prozent).
„Die Festsetzung der EEG-Umlage 2022 markiert eine wichtige Zäsur: So deutlich gesunken wie in diesem Jahr ist die Umlage noch nie“, ordnet Daniela Wallikewitz, Geschäftsführerin der ASEW, die Lage ein. „Damit entwickelt sich die Umlage exakt so wie in Prognosen vorausgesagt. Indes bedarf die Energiewende auch weiterhin staatlicher Lenkung, soll sie den Beitrag zum Klimaschutz leisten, den die Bundesregierung ihr zugewiesen hat. Auch in Zukunft bleiben die Umlagen und Aufschläge ein wesentlicher Posten des Strompreises – eine grundlegende Reform insbesondere des Erneuerbare-Energien-Gesetzes als Kernstück der Energiewende tut weiterhin Not!“
Dass aus der deutlichen Senkung der Umlagen indes sinkende Strompreise resultieren, ist aufgrund der Entwicklung an den Strombörsen nicht unbedingt wahrscheinlich. Da bei den Kund:innen jedoch eine Erwartungshaltung entstehen könnte, sollten Energieversorger hier viel Sorgfalt für die eigene Kund:innenkommunikation walten lassen: „Kund:innen sind sensibel, was den Strompreis angeht“, weiß Torsten Brose, Leiter Vertriebslösungen bei der ASEW. „Dies wird stellenweise von sehr eindeutiger Berichterstattung zusätzlich genährt. Es empfehlen sich in jedem Fall Offenheit und Transparenz in der Kommunikation! Die Dinge beim Namen nennen und sagen, warum dies so ist, werden die Kund:innen ihrem Versorger danken. Niemand ist erpicht darauf, ganz egal wo und wofür, mehr zu zahlen. Wenn dies jedoch Gründe hat, die nachvollziehbar sind, ‚verzeihen‘ Kund:innen auch unpopuläre Maßnahmen wie Preiserhöhungen. Voraussetzung dafür ist jedoch ein vertrauensvolles Verhältnis zum eigenen Energieversorger – wie dies bei den regional agierenden Stadtwerken die Regel ist!“
Nach wie vor ist es damit eine vordringliche Aufgabe, die eigenen Kunden über die komplexe Zusammensetzung ihres Strompreises zu informieren. Zusammen mit dem stetig steigenden CO2-Preis ergibt sich eine durchaus spürbare Belastung der Verbraucher bei den Energiepreisen. Die ASEW unterstützt Mitglieder hierbei mit einer Auswahl an animierten Erklärfilmen. Sechs ihrer Wahl können ASEW-Mitglieder in einer neutralen Version kostenfrei nutzen. Gegen einen moderaten Aufpreis ist auch eine Individualisierung möglich. Für die direkte Kommunikation einer Preisanpassung bietet die ASEW dem Netzwerk ein Informationspaket bestehend aus Musterbriefen und einem Flyer zur Strompreiszusammensetzung.