"Für die kommenden Jahre herrscht Rechtsklarheit: wer Verpackungen an private Haushalte abgibt, hat sich nachweislich und ausnahmslos an einem System zu beteiligen, das die verbraucherfreundliche Einsammlung und umweltgerechte Verwertung gewährleistet. Jedes von der Verordnung verpflichtete Unternehmen ist frei, seine Verkaufsverpackungen bei einem zugelassenen Systembetreiber eigener Wahl anzumelden. Nicht länger erlaubt ist, sich selbst auf Kosten der Wettbewerber oder der Allgemeinheit zu entsorgen. Durch die neu eingeführte Vollständigkeitserklärung werden die Selbstkontrolle der Wirtschaft und die behördlichen Vollzugsmöglichkeiten entscheidend verbessert. Für die von der Verordnung verpflichteten, rechtstreuen Unternehmen des Handels, der Konsumgüter- und der Verpackungsindustrie ist es ein Labsal, dass sich im Ergebnis eine vernünftige Lösung durchgesetzt hat, die die Lasten gerechter verteilt und die ökologische Qualität des Verpackungsrecyclings wahrt."
Novelle der Verpackungsverordnung
"Für die kommenden Jahre herrscht Rechtsklarheit: wer Verpackungen an private Haushalte abgibt, hat sich nachweislich und ausnahmslos an einem System zu beteiligen, das die verbraucherfreundliche Einsammlung und umweltgerechte Verwertung gewährleistet. Jedes von der Verordnung verpflichtete Unternehmen ist frei, seine Verkaufsverpackungen bei einem zugelassenen Systembetreiber eigener Wahl anzumelden. Nicht länger erlaubt ist, sich selbst auf Kosten der Wettbewerber oder der Allgemeinheit zu entsorgen. Durch die neu eingeführte Vollständigkeitserklärung werden die Selbstkontrolle der Wirtschaft und die behördlichen Vollzugsmöglichkeiten entscheidend verbessert. Für die von der Verordnung verpflichteten, rechtstreuen Unternehmen des Handels, der Konsumgüter- und der Verpackungsindustrie ist es ein Labsal, dass sich im Ergebnis eine vernünftige Lösung durchgesetzt hat, die die Lasten gerechter verteilt und die ökologische Qualität des Verpackungsrecyclings wahrt."