Überblick:
- der Vortrag beschreibt wie Leistungs-erbringer und Kostenträger miteinander vernetzt werden sollen.
- Planungstand und Einschätzung der zu-künftigen Infrastruktur, und zukünftigen Entwicklung.
- Darstellung der juristischen Frage-stellungen, Beschlagnahmeverbot, Strafbar-keitsvorschriften, Regelungen der elektron-ischen Gesundheitskarte in den §§ 291, 291a SGB V
- Wie sicher ist die neue Technologie gegen Mißbrauch?
- Was bedeutet dies für meine Praxis?
- Haben wir nun den gläsernen Patienten?
Inhalte:
Durch die Einführung der neuen elektronischen Gesundheitskarte sollen Kosten im Gesund-heitswesen eingespart und die Qualität der medizinischen Versorgung verbessert werden. Die Karte selbst ist hierbei vorwiegend ein Instrument für den Patienten, mit dem er den Zugang zu seinen Daten kontrolliert. Sie ist Teil einer größeren Infrastruktur, in der Leistungserbringer und Kostenträger miteinander vernetzt werden sollen. Der Vortrag beschreibt zunächst die heutige Landschaft der Informationstechnologie und Vernetzung im Gesundheitswesen in Be-zug auf die Anwendungen der neuen Gesundheitskarte vom Prüfen der Versichertendaten bis hin zur elektronischen Patientenakte. Der Planungstand der zukünftigen Infrastruktur wird wiedergegeben, sowie eine Einschätzung dazu und zur zukünftigen Entwicklung.
Hierbei werden folgende Schwerpunkte behandelt:
- Vorstellung, Einführung und Begriffsdefinition
- Beschreibung der bestehenden IT-Landschaft im Gesundheitswesen
- Anwendungen der neuen Gesundheitskarte und die bestehenden Prozesse
- Übersicht über Telematikprojekte und –produkte
- Architektur der neuen Infrastruktur
- Datenschutz und Datensicherheit
- Einschätzung der derzeitigen Planung
Im Anschluss daran werden die juristischen Fragestellungen dargestellt. Insbesondere die rechtlichen Regelungen der elektronischen Gesundheitskarte in den §§ 291, 291a SGB V (u.a. Freiwilligkeitsprinzip, Zugriffsrechte, technische Vorgaben) sowie die im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung der GKV geschaffenen Begleitregelungen (u.a. Beschlagnahmeverbot, Strafbarkeitsvorschriften). Daneben werden die rechtlichen Rahmenbedingungen des Einführungsprozesses dargestellt (Schaffung der Gesellschaft für Telematik - § 291b SGB V, Ersatzvornahme in Form der Rechtsverordnung zur Testphase).
Die Veranstaltung richtet sich an Juristen sowie an IT-Unternehmen, insbesondere Software-hersteller aber auch an alle, die sich mit allen Themen rund um die Gesundheitskarte tatsächlich oder rechtlich befassen (z.B. niedergelassene Ärzte).
Begleitend ist Raum für Fragen und Diskussionen vorgesehen. Persönliche Erfahrungen können ausgetauscht und Erfolg versprechende Ansätze im Einzelnen besprochen werden.
Persönliche Kontakte können anschließend bei einem Glas Kölsch und einem kleinen Stehimbiss gepflegt werden
Referenten:
Dipl.-Phys. Arthur Steinel,
ist Geschäftsführer der telemed Online Service für Heilberufe GmbH (www.telemed.de). Arthur Steinel hat 1990 an der Universität Mainz sein Physik-Studium abgeschlossen und sich außerdem auf Software-Engineering spezialisiert. Er hat mehr als fünfzehn Jahre Industrieerfahrung sowohl in technischen als auch in Manage-ment- Positionen in den Bereichen Software-Entwicklung, Telekommunikationsnetze und Sicherheitsinfrastruktur. Vorwiegend war und ist er auch heute im Gesundheitswesen tätig, in dem er das Unternehmen telemed, dessen Geschäftsführer Herr Steinel ist, als marktführenden Anbieter von Telekommunikationsinfrastruktur im Gesundheitswesen etabliert hat. Herr Steinel ist zudem seit Beginn des Vorhabens als Berater für das Projekt zur Einführung einer neuen elektronischen Gesundheitskarte in Deutschland tätig.
Jur.-Ass. Jana Holland
ist Referentin im Bundesministerium für Gesundheit in Bonn (www.bmg.bund.de) Nach dem Studium an der Universität Leipzig und dem LL.M. Studium an der University of Edinburgh ist sie seit 2002 im Bundesministerium für Gesundheit im Referat „Allgemeines Gesundheitsrecht, Patientenrechte, elektronische Gesundheitskarte“ und seit 2003 in der Gruppe Telematik des Bundesministeriums für Gesundheit tätig und eine ausgewiesene Kennerin der Juristischen Fragen rund um die Gesundheitskarte.
Datum: Mittwoch, 10. Mai 2005, 18.00 Uhr – 20.00 Uhr
Ort: Kolpinghaus International, St.-Apern-Str. 32, 50667 Köln
Entgelt: 30,-- € für Mitglieder 40,-- € für Nicht-Mitglieder
Anmeldung: Die Anmeldung zu der Veranstaltung kann formlos per Fax an die Fax-Nr.: 0221 / 27 11 59 41 oder online unter www.edv-und-recht.de erfolgen.
Im Anschluss an Vortrag und Diskussion lädt der Verein zum Imbiss und Kölsch ein.