Dieser Entscheidung vom 5. September 2023 ging ein längerer Abstimmungsprozess voraus, an dessen Ende es gelungen ist, dem Amt die Erfüllung der kartellrechtlichen Anforderungen für Standardisierungsvorhaben überzeugend darzulegen.
Damit ist der Weg frei für die Zusammenarbeit im Rahmen der neu startenden Standardisierungsinitiative Leitungssatz (SILS). Hier werden Standardisierungsimpulse erarbeitet und vorbereitet, die in die Normungsarbeit des DIN-Arbeitskreises (NA 052-00-32-51 AK) für die Norm „DIN 72036: Straßenfahrzeuge - Automatisierung der Leitungssatzfertigung“ eingebracht werden. Dabei wird auf den bestehenden Vorarbeiten aufgesetzt, insbesondere auf dem Entwurf der DIN 72036, der nun seitens des DIN-Arbeitskreises zur Veröffentlichung gebracht werden kann (https://www.din.de/de/mitwirken/normenausschuesse/naautomobil/entwuerfe/wdc-beuth:din21:346349423).
Mit den Klarstellungen zur Standardisierung hat das Bundeskartellamt Rechtssicherheit für die Koexistenz eines DIN-Arbeitskreises und einer parallelen Kooperation geschaffen, die inhaltlich dem DIN-Arbeitskreis zuarbeitet. Dabei hat das Amt Hinweise gegeben, unter welchen Bedingungen eine solche Kooperation Standardisierung betreiben kann oder aber FuE-Tätigkeiten, welche nach der FuE-GVO freigestellt sein können.
Mit der SILS wird nun eine Kooperation aufgebaut, die ausschließlich auf Standardisierung und Zuarbeit zur Normierung abzielt. Dabei werden die kartellrechtlichen Anforderungen an einen diskriminierungsfreien, transparenten und offenen Prozess erfüllt. Eventuelle FuE-Tätigkeiten werden davon entsprechend den Hinweisen des Bundeskartellamtes abgegrenzt. Die bisherige „Innovationsinitiative Leitungssatz“ (IILS) wird mit dem Start der SILS beendet.
Die SILS soll kartellrechtlich von erfahrenen Experten der Kanzlei Hogan Lovells begleitet werden, welche ARENA2036 bereits für diese Umstrukturierung vor dem Bundeskartellamt vertreten haben.
Für ARENA2036 eröffnet sich mit der exemplarischen Freigabe dieser Kooperation ein wichtiger Transferkanal: Den Mitgliedern stehen damit rechtssichere Möglichkeiten offen, die diversen Technologieentwicklungen im Rahmen von ARENA2036 durch Standardisierung zu flankieren. Davon profitieren insbesondere Technologieinnovationen, die auf Interoperabilität ausgerichtet sind: eine entscheidende Weichenstellung für die Zukunft industrieller Wertschöpfung.