Die Angehörigen der Heilberufe benötigen für einen Zugriff auf die Telematikinfrastruktur allen voran einen elektronischen Heilberufeausweis (HBA), der planmäßig ab Anfang 2022 flächendeckend für die Gesundheitsberufe verfügbar sein wird. Daneben notwendig: ein zugelassener VPN-Zugangsdienst, ein E-Health-Kartenterminal und Smart-Card (SMC-B Karte) sowie als TI-Herzstück der Konnektor, der die Primärsysteme (z. B. Arzt-, Zahnarzt-, Krankenhaus- und Informationssysteme der Leistungserbringer) sicher mit der zentralen TI und den E-Health-Kartenterminals verbindet.
Die von der gematik GmbH geprüften und zugelassenen TI-Komponenten wie der VPN-Zugangsdienst, Kartenterminal und Konnektor, sowie KIM wird die ARZ Gruppe Ihren Kunden neben den bekannten Leistungen dann aus einer Hand anbieten könnten. „Damit können wir unseren Kunden aus den unterschiedlichen Berufszweigen nun frühzeitig den Weg in die Telematikinfrastruktur ebnen und neben unseren bekannten Leistungen einen weiteren Baustein auf dem Weg in die digitale Zukunft anbieten,“ so Dr. Philipp Siebelt, Vorstandssprecher der ARZ Unternehmensgruppe.