Der Wechsel von der GKV in die PKV
Der Wechsel von der GKV in die PKV ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Nahezu alle Arbeitnehmer sind nämlich versicherungspflichtig und daher automatisch Mitglied in der GKV. Wer sich privat versichern möchte, muss ein Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenzen erzielen. Diese Einkommensgrenze wurde im Jahr 2012 auf 50.850 Euro festgelegt, für das Jahr 2013 liegt diese Verdienstgrenze bei 52.200 Euro. Wird dieses Einkommen erreicht, ist es mit einer Frist von zwei Monaten möglich, die bisherige GKV zu kündigen und einen neuen PKV-Tarif abzuschließen. Ein PKV Vergleich zeigt hier, welcher Tarif die besten Leistungen und günstige Preise bietet, so dass sich der Wechsel für Sie garantiert lohnt.
Im Unterschied zu Arbeitnehmern unterliegen Selbstständige, Freiberufler und Beamte nicht der Versicherungspflicht. Sind sie gesetzlich versichert, liegt in aller Regel eine freiwillige Versicherung vor, die mit einer Frist von ebenfalls zwei Monaten gekündigt werden kann. Der PKV Wechsel ist hier also ohne Berücksichtigung der aktuellen Einkommen jederzeit möglich. Studenten haben mit Beginn ihres Studiums ebenfalls die Möglichkeit, eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung zu beantragen. Während des Studiums kann so die günstige private Krankenversicherung genutzt werden.
Der Wechsel innerhalb der PKV
Der PKV Wechsel ist allerdings nicht nur von der gesetzlichen in die private Versicherung möglich, sondern kann auch innerhalb der PKV erfolgen. Wenn Sie als Versicherungsnehmer beispielsweise mit ihrem aktuellen Vertrag unzufrieden sind oder wenn dieser zu teuer ist, können Sie einen anderen Vertrag wählen. Sie müssen hierzu lediglich eine Kündigungsfrist von zwei Monaten einhalten. Mit dem PKV Vergleich der Testsieger von Stiftung Warentest können Sie bereits vorab prüfen, welche Versicherungsgesellschaft Ihnen günstigere Angebote offeriert und die möglichen Beiträge berechnen. Auch die unabhängigen Testergebnisse von Stiftung Warentest und Finanztest können hier helfen, ansprechende Tarife zu finden und zu leistungsstarken Anbietern zu wechseln. Beachten Sie jedoch, dass bei einem Wechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft die Altersrückstellungen teilweise verloren sind und eine erneute Gesundheitsprüfung vorgenommen wird. Sollten Sie zwischenzeitlich gesundheitliche Probleme haben, könnte dies den PKV Wechsel erschweren.
Das Sonderkündigungsrecht zum PKV Wechsel nutzen
Sollte Ihre private Krankenversicherung die Beiträge erhöhen oder zu Jahresanfang 2013 eine Beitragsanpassung vornehmen, ist auch in diesen Fällen ein Wechsel problemlos möglich. Sie können hier sogar das außerordentliche Kündigungsrecht nutzen und so mit einer Frist von vier Wochen ab Erhalt der Erhöhungsmitteilung kündigen.
Als Alternative zum Wechsel der Versicherungsgesellschaft bietet es sich auch an, einen Tarifwechsel innerhalb Ihrer Gesellschaft zu nutzen. Ein solcher Tarifwechsel wird Ihnen sogar gesetzlich zugesichert, sofern Sie in Tarife mit gleichem oder geringerem Leistungsumfang wechseln. Wie auch die Stiftung Warentest im März 2012 ermittelte, lassen sich so nicht unerhebliche Einsparungen erzielen. Mit dem Private Krankenversicherung Rechner (http://www.test-private-krankenversicherung.net/...) ist es vorab möglich, das Einsparpotenzial zu berechnen und die vorhandenen Möglichkeiten zu prüfen.